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    Gerichsvollzieher! Ja oder nein? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.03 13:17:55 von
    neuester Beitrag 16.06.03 18:56:42 von
    Beiträge: 9
    ID: 743.349
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      schrieb am 16.06.03 13:17:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich wäre dankbar, wenn Ihr mir Tipps gibt, was ich machen soll, wie soll ich mich verhalten:
      Ich habe eine windige (falsche)Steuerberater gehabt. Ich habe von Ihm Rechnungen bekommen; dann Mahnung. Ich habe Telefonisch und schriftlich(fax) protestiert und nach Beweisen für sein Leistungen gefragt.Keine Stellungname von Ihm bisher. Was kommt jetzt. Es ist über ein Jahr her. Wie soll ich mich verhalten und ihn zu Stellungname bewegen. Wann kann er Gerichstsvollzieher auf mich hetzen und wie kann ich mich im voraus dagegen schützen. Danke
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 13:42:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich habe eine windige (falsche)Steuerberater gehabt. :laugh:

      War es nun ein Steuerberater, oder ein Friseur, Bäcker,
      Konditor, Maurer, Eisverkäufer, Parkplatzeinweiser oder was ?

      kuckuck:confused:
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 13:42:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      damit der vollzieher kommen kann muss es erst ein vollstreckbares urteil geben. dieser vorgang beginnt mit dem mahnbescheid. gegen diesen kann man binnen einer frist einspruch erheben. sofern man dies nicht tut kommt danach ein vollstreckungsbescheid. erhebt man gegen diesen ebenso keinen einspruch ist die forderung rechtswirksam und nicht mehr zu bestreiten. dann kommt der gerichtsvollzieher oder besser noch die kontopfändung.

      also, wenn man sich wehren will muss man einspruch erheben beim mahnbescheid ! vorsicht aber !!!! es kommt dann hochwahrscheinlich zu klage und diese kann teuer werden wenn man seinen einspruch nicht wirklich beweisen kann.

      vielleicht mal mit dem steuerberater reden und eine einigung herbeiführen (vergleich) wird auch bei den meisten klagen angestrebt. die richter rufen stets zum vergleich auf und die anwälte auch weil sie da mehr verdienen.

      viel spass ! ich hoffe ich konnte helfen !!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 13:43:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Solange der SB keine Titel (Vollstreckungsbescheid nach Mahnverfahren oder Urteil) hat, kann er Dir keinen Gerichtsvollzieher schicken. Erst wenn Du von einem Gericht was bekommst, musst Du tätig werden. Ansonsten kannst Du die Verjährung abwarten.
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 14:19:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Anwälte, Notare und soweit ich weiß auch Steuerberater brauchen keine gerichtlich festgestellten Titel. Diese Berufsgruppen können den GV direkt schicken. Ich würde auf jeden Fall bei der zuständigen Kammer vorstellig werden um von dort aus eine Prüfung verlangen. Irgendwas muß aktenkundig gemacht werden, wenn der GV wirklich in Kürze kommt.

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      schrieb am 16.06.03 14:24:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      schwachsinn
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 16:14:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Posting #5 ist falsch.
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 16:14:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zu #1: Was bedeutet: "falsch"?
      War es gar kein Steuerberater?
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 18:56:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      # 5 ist FAST vollständig falsch.

      Allerdings kann sich zumindest der Gebührennotar wegen
      seiner nicht gezahlten Gebühren und Auslagen einen "Titel"
      tatsächlich selbst schaffen (§§ 154, 155 KostO).

      Der RA oder Steuerberater aber nicht.

      (Wurde wahrscheinlich verwechselt mit der Verwaltungsvollstreckung
      nach der AO durch das Finanzamt, dass dafür grundsätzlich keinen Titel benötigt.)

      .


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