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    Bürge für sichere Mietzahlung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.06.03 07:37:10 von
    neuester Beitrag 17.06.03 09:05:22 von
    Beiträge: 6
    ID: 743.601
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      Avatar
      schrieb am 17.06.03 07:37:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe folgendes Problem:
      ich möchte eine Wohnung an ein älteres Ehepaar
      (Sozialhilfeempfänger) vermieten.
      Zu meiner Sicherheit würde der Sohn ( berufstätig, 32 Jahre)
      für die vertragsgemäße Bezahlung der Miete bürgen.
      Wie kann ich das rechtlich wirksam im Mietvertrag
      mit integrieren?
      Freue mich über zahlreiche Hinweise.

      danke und Grüße

      juergen
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 07:53:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. lass das sozialamt direkt die miete an dich überweisen. dann hast du es schon sehr gut.
      2. das sozialamt stellt auch die kaution
      3. der sohn verbürgt sich im mietvertrag für die miete und unterzeichnet den gesamten mietvertrag ubd wird gesamtschuldner.

      dann hast du es besser als 99% aller vermieter.
      :) :) :) :) :) :) :) :) du kannst lachen ud dich zurücklehnen:yawn: :yawn: :yawn:

      grüsse
      börsenberti
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 08:03:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Bert408,

      danke für Deine schnelle Info,
      ich wollte mir auch die Miete direkt
      auf mein Konto überweisen lassen,aber leider weigert
      sich das Sozialamt und will die Miete
      nur an die Mieter auszahlen.
      Als Begründung wurde angegeben:
      "das wird bei und grundsätzlich so abgewickelt, das es
      desöfteren Schwierigkeiten mit dem
      (und jetzt kommt der Hammer) VERMIETER gegeben hat."
      das verstehe wer will, ich jedenfalls nicht.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 08:31:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      > Als Begründung wurde angegeben:
      > "das wird bei und grundsätzlich so abgewickelt, das es
      > desöfteren Schwierigkeiten mit dem
      > (und jetzt kommt der Hammer) VERMIETER gegeben hat."

      sagt solches das sozialamt oder sagt der potentielle mieter, dass das sozialamt das gesagt hätte? hast du das schriftlich?
      Avatar
      schrieb am 17.06.03 08:40:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Problem kenne ich.
      Ist mir unerklärlich warum man die Praxis der Mietzinszahlung direkt an den Vermieter, aufgegeben hat.

      Bei uns (Hausverwaltung) hat es bereits mehrfach dazu geführt, dass das Sozialamt doppelt zahlen musste, weil der sozialhilfebedürftige Mieter das für den Mietzins bestimmte Geld anderweitig verkonsumiert hat.

      Eigentlich ein Skandal, weil dies wahrlich keine Einzelfälle sind.

      Im Übrigen übernimt das Sozialamt, zumindest hier in Berlin, schon lange nicht mehr generell die Haftung für die Mietzinszahlung.

      Seid bei uns Wohnungen keine Mangelware mehr sind, ist die Kostenübernahme seitens des Sozialamts viel schwieriger geworden (z.B was die Kaution betrifft).

      Das hat dazu geführt, das viele Verwaltungen nur noch in Notfällen, an Sozialhilfeempfänger vermieten.

      Für die Vermieter ist die Prüfung der Solvens eines Mieters mittlerweile ein generelles Problem, denn wenn man als Vermieter hier zu viel SchiSchi betreibt, ist der Mietinteressent u.U schnell weg und man möchte/muß schließlich Leerstand vermeiden.

      Fazit: In Gegenden, in denen ein Überangebot an Mietwohnungen herrscht, hat das Risiko für Hauseigentümer bezüglich eventueller Mietausfälle mittlerweile drastisch zugenommen.
      Eine echte Sicherheit dagegen gibt es kaum.
      mfg

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      Avatar
      schrieb am 17.06.03 09:05:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Lass Dir ein Mietaval von dem Sohn aushändigen. Dazu muss der Sohn sich von seiner Bank eine Mietbürgschaft (=Mietaval) ausstellen lassen. Wichtig dabei ist, dass der Sohn entweder

      1. der offizielle Mieter ist
      oder
      2. das Aval so konstruiert ist, dass sich der Sohn für Mietausfälle oder Wohnungsschäden verbürgt (muesste auch gehen).

      Gruesse

      Free


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