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    Hilfe Lebensversicherung nach 4 Jahren ohne Rückkaufswert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.03 11:57:22 von
    neuester Beitrag 10.07.03 15:58:46 von
    Beiträge: 33
    ID: 744.344
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      schrieb am 18.06.03 11:57:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, wer kann mir helfen. Mein Freund hat vor 4 Jahren eine Fondslebensversicherung (axa) abgeschlossen. Nun will er diese wegen finanzieller Probleme kündigen. Leider ist kein Rückkaufswert vorhanden. Dies liegt allerdings nicht am Wertverlust des Fonds, sondern an den sogenannten Abschlusskosten. Meine Frage, kann die Versicherung diese Kosten nach Belieben festsetzen? Gibt es eine Obergrenze?
      Ich habe gehört, dass es Fälle gibt, in denen die Versicherung die eingezahlten Beiträge komplett erstatten muss. Trifft dies hier auch zu? Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!!!
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:07:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Normal unmöglich!

      Aber diesen ABZOCKERN trau ich alles zu!:mad:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:15:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      normalerweise sind nach allerspätestens 2 jahren die gebühren abbezahlt und ein rückkaufwert vorhanden. lass dir von der versicherung einen versicherungsverlauf ausdrucken, da steht alles drauf
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:24:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lass den Rückkaufswert vom Bundesaufsichtsamt für Versicherungs(un)wesen nachrechnen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:25:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dioe Versicerung muß ide anfallenden Gebühren über die gesamte Laufzeit verteilen und darf diese nicht als erstes gegen die geleisteten Einzahlungen und Gewinne verrechnen.Denn die aufgeführten Provisionen und Aufschläge sind ja auch für die gesamte Laufzeit berechnet!
      Es muß in jedem Fall Kohle da sein!

      Grüß wowie

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      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:30:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Diese Kosten sind Bestandteil des Vertrages, der zustande gekommen ist. Die Versicherung hat also nicht nach gutdünken diese Regelungen später festgesetzt, sondern im Vertrag mit aufgenommen. Dein Freund hat sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt.

      Rechtlich ist da nur was zu machen, wenn diese Bestimmung im Vertrag unverständlich formuliert oder versteckt ist, so daß man argumentieren könnte, er habe nicht sein Einverständnis gegeben, weil diese Klausel eben unverständlich war.

      Aber mach Dir keine Illusionen. Die Versicherungen sind schlau genug, sich in diesem Bereich rechtlich abzusichern.

      Dein Freund könnte aber eine Bank fragen, ob sie diesen Vertrag trotz des noch nicht vorhandenen Rückkaufwertes als Sicherheit für einen Kredit akzeptiert.

      Gruß Nelloz
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:38:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung entspricht der Rückkaufswert in der Regel dem Wert der Fondsanteile abzüglich eines Abschlages und gegebenenfalls abzüglich noch nicht gezahlter Beiträge.

      Evtl. sind die Fonds nichts wert,

      kuckuck:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:41:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Na Nelloz, so einfach können es sich die LV`s nicht mehr machen.

      Gerade wenn alle Kosten auf die ersten Jahre verteilt werden, stehen die Chancen nicht schlecht.

      @timotey: Wende Dich ans Bafin.

      Beschwerden sind zunächst an den BdV oder das jeweilige VU zu richten. Wird den Beschwerden nicht abgeholfen, ist für weitere
      Beschwerden entweder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer
      Straße 108, 53117 Bonn, Tel. 0228-41080, Fax 0228–41081550, E-Mail poststelle@bafin.de) oder der Ombudsmann für Lebens-
      und Sachversicherungen (Professor Wolfgang Römer, Postfach 080632, 10006 Berlin, Telefon 01804-224424, Fax 01804-224425,
      Internet www.versicherungsombudsmann.de, E-Mail beschwerde@versicherungsombudsmann.de) zuständig. Dabei ist zu
      beachten, dass sich das BAV grundsätzlich nicht mit Streitigkeiten über Grund und Höhe von Versicherungsleistungen befasst.
      Dafür sind die Zivilgerichte zuständig. WICHTIG: Voraussetzung für die Einleitung des Ombudsmannverfahrens ist in jedem Fall,
      dass Sie sich zuvor bei Ihrem Versicherungsunternehmen erfolglos beschwert haben. Eine gleichzeitige Beschwerde bei der
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beim Ombudsmann ist nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:46:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Kann nicht sein !

      Hat Dein Freund auch die ganzen 4 Jahre brav bezahlt ???

      Ansonsten liegt ein Fehler vor
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 12:47:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      War dein Kumpel bei Vertragsabschluss minderjährig?
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 13:04:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      war es dein kumpel oder du???

      ansonsten kann ich mich den antworten nur anschließen...wenn er regelmäßig gezahlt hat, dies vorausgesetzt...dann müsste zumindest ein kleiner teil zu kriegen sein.....so oder so...viel wird nicht sein.

      auf jedenfall ein verlustgeschäft!

      clemania
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 13:19:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      @1Kontakt
      Üblicherweise werden beim Abschluß einer Lebensversicherung (auch bei einer Fondgebundenen) die garantierten Rückkaufswerte Jahresweise aufgelistet. Durch wertzuwächse bei den Fondanteilen KANN der tatsächliche Rückkaufswert darüber liegen. Wenn halt für die ersten 4 Jahre der Rückkaufswert 0 ist, dann ist das vielleicht ein ungünstiger Vertrag für den Versicherungsnehmer - mehr aber nicht. Es ist überigens normal, daß die Rückkaufswerte während der ersten 10 Jahre deutlich unter den eingezahlen Beträgen liegen, wobei der Verlust mit längerer Laufzeit immer kleiner wird. Die Versicherungen lassen sich eine vorzeitige Kündigung ebenso bezahlen, wie eine Bank die vorzeitige Tilgung eines Kredites.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 13:48:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ alle
      Vielen Dank für die Hilfe. Ich denke, dass besten wird sein, wenn wir uns mal an das Bundesaufsichtsamt wenden.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 13:50:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nochmal wenn dein Freund minderjährig war, müsstest du mit einem Brief, die Beiträge verzinst wieder bekommen.

      Wenn nicht, hast du schlechte Karten.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 14:39:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      siehe mein Thread Kündigung von Lebensversicherungen. Du wirst um eine Klage nicht umhin kommen, um Dir Dein Recht zu holen. Allerdings stehen die Aussichten auf Erfolg ganz gut, ich bin zur Zeit gerade in der 2. Instanz gegen die Debeka. Wen Du eine Rechtschutzversicherung hast, wird diese die Kosten dafür übernehmen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 14:45:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Nelloz: Bei normalen LV, ok.

      Aber bei Fondgebunden LV nicht.

      Ich habe vor ein paar Monaten Fondgeb.LV bei MLP gekündigt. ca. 4 Jahre alt und habe auch nur 50% der Einlagen wieder bekommen. Der Grund war aber die schlechte Performance der Fonds.
      Avatar
      schrieb am 21.06.03 19:03:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo Grasgefluester,

      zuviel von demselbigen geraucht ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 18:54:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Timotey

      Echt schlecht:mad: solche Freunde zu haben. Such doch wen ohne Probleme:eek:

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 26.06.03 20:48:23
      Beitrag Nr. 19 ()
      Meine fondsgebundene LV hat auch Abschlußkosten en masse verursacht. Die wollte ich von der Gesellschaft mitgeteilt bekommen, die weigern sich aber. Inzwischen gibt es einige Urteile, nach denen die LVs verpflichtet sind den Kunden die belastenden Kosten nachvollziehbar darzulegen. Immerhin wäre ein Vorstand der Allianz Leben deshalb beinahe in Ordnungshaft gegangen :D

      Mein Weg ist der einer Beschwerde beim Versicherungsombudsmann. Ich meine, daß ich einen entsprechenden Auskunftsanspruch habe. Wenn ich woanders eine Rechnung zahlen soll kann ich ja auch verlangen daß man mir darlegt wofür.

      Allerdings möchte ich meine LV nicht kündigen, sondern ich möchte daß die Abschlußkosten nicht mir belastet werden sondern daß dafür entsprechend Fonds gekauft werden.

      Die Abschlußkostten, die über die sog. "Zillmerung" auf den Kunden abgewälzt werden, sind i.d.R. nur die Vermittlerprovisionen. Die machen den ganz großen Teil der Kosten aus und stellen - je nach Abschlußgröße - einen kräftigen Batzen dar. Der BGH hat für alte Versicherungsbedingungen ausgeurteilt, daß diese da zu unbestimmt und überraschend sind. Das hatte für den damaligen Kläger zur Folge, daß ihm die Kosten nicht belastet werden durften. Soweit ich sehe, haben die Lebensversicherer danach ihre Bedingungen präzisiert. Wenn Deine LV 4 Jahre alt ist (wie auch meine) hast Du ganz gute Karten an Dein Recht zu kommen.

      Der Versicherungsombudsmann hat zwei Vorteile. Zum einen ist er für Dich als Kunden kostenlos. Zum anderen ist eine Entscheidung bis zu einer Höhe von (glaube ich) 5000 Euro für den Versicherer bindend. Für eine durchschnittliche LV ist das wohl der kostengünstigste Weg weiter zu kommen.

      Wenn das nichts nützt, kannst Du immer noch klagen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 14:48:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Feststellung unter #1 Leider ist kein Rückkaufswert vorhanden stelle ich in Zweifel.
      Avatar
      schrieb am 06.07.03 11:04:11
      Beitrag Nr. 21 ()
      Man sollte eine Lebensversicherung in den ersten 5 jahren aufgrund des geringen oder bei schlechten Gesellschaften nicht vorhandenen Rückkaufswertes nie kündigen.

      Hier kommt eine Beitragsfreistellung in Frage. Allerdings kann diese, wenn für die LV noch kein Rückkaufswert besteht, von der Gesellschaft in eine Kündigung umgedeutet werden.

      In diesem Falle würde ich auf einer Reduzierung des Monatsbeitrages bestehen. dann stimmt zwar die bei Abschluß des Vertrages zugrundegelegte Berechnung nicht mehr, aber man behält seine Versicherung, kann bessere Börsenzeiten abwarten, und zahlt vielleicht nur noch ein Drittel des ursprünglichen Monatsbeitrages.

      AXA ist sowieso Mittelmaß.


      maeusefaenger:D :D
      Avatar
      schrieb am 08.07.03 00:02:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      Es ist schon erstaunlich, wie viele Grünschnäbel Versicherungen abschließen, diese, wenns mal nicht so läuft wieder kündigen und dann meinen, ihr Geld sein beim Treuhänder zwischengeparkt gewesen.
      In jeder billigen Finanzzeitschrift ist zu lesen, daß sich LV nur lohnen, wenn man durchhält. Also erst wenigstens ein bisschen informieren.
      So ein Scheißgejammere........
      Hättst halt vorher Papi gefragt.
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 12:48:38
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22 Lebensversicherungen lohnen nur für die Versicherungen.
      Irgendwie müssen ja die teuren Gebäude finanziert werden.!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 22:41:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      codiman,
      wer bei der Debeka vor 25 Jahren eine LV abgeschlossen hat, hat jetzt eine Rendite von jährlich 7,2 %. Meine Eltern haben durchgehalten und jetzt diese Rendite ausbezahlt bekommen.
      Hat hier nur die Debeka verdient ?
      Nicht immer nur "modernen" Finanzstrategen nachplappern !!!
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 10:22:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      @Leberkaes

      Richtig, das war vor 25 Jahren.
      Zwischenzeitlich befinden sich die Börsen im Abwärtstrend.
      Die Überschussmodelle aller Versicherungen "hauen" nicht mehr hin.
      Gern bezieht man sich bei den Beispielrechnungen auf die Zeitraum von 1997 - 2001 oder 1991 - 2001.
      Dann sieht das Renditemäßig immer gut aus !
      Aber wie sieht denn 1998 - 2003 aus ?

      Da Du ja so viel Ahnung von der Materie hast,
      und ich nicht,
      stell ich Dir mal eine Frage :

      Seit wann fällt in Japan kontinuierlich der Nikkei - Index ?

      a) 2001 (2 Jahre)

      b) 1995 (8 Jahre)

      c) 1989 (14 Jahre)
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 13:55:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich habe zwar nicht viel Ahnung, weiß aber zumindest so viel, daß bei den Kapitallebensversicherungen der Aktienanteil gering ist, meist irgendwo nahe 10%. Daher sind Verweise auf den Index eines Landes nicht nur deshalb untauglich, weil es die Möglichkeit gibt, in andere Länder bei Anlagen auszuweichen, sondern auch, weil man ehre fragen muß, wie der Ertrag der Anleihen und Immobilien im Besitz der Versicherungen ist. Und da fällt auf, daß die Anleiherenditen in den vergangenen 10 Jahren erheblich zurückgegangen sind. Wenn Bundesanleihen bei 7% begeben werden, ist es leicht, mit Überschußanteilen 7% zu erwirtschaften. Wenn die gleichen Anleihen aber schon bei 3% rentieren, ist selbst der Garantiezins von 3,25% oder 4% schon ein ehrgeiziges Unterfangen. Und das kann man den Versicherungen noch nicht mal vorwerfen, denn die Frage an den geneigten Anleger ist dann, ob er selbst es besser machen kann? Hat jemand zur Zeit die Möglichkeit 4% Rendite in mündelsicheren Papieren zu garantieren, wie das Kapitallebensversicherungen tun, die in den frühen 90er Jahren abgeschlossen wurden?
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 14:54:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26 Vollmundige Versprechugen nicht gehalten, sagt man dazu.
      Oder ist es fast schon arglistige Täuschung, wenn man
      fette Renditen verspricht, sie aber garnicht halten kann ?

      Ich sag nur "...mit Sicherheit ein starker Partner" = alles Scheiße!
      Klar, dass sich hier eine Menge auf den "Schlips getreten fühlen", ist ja auch kein Wunder, schließlich arbeiten sie in der Versicherungsbranche.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 15:00:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      codiman, wie würdest Du denn zur Zeit 4%plus in mündelsicheren Papieren erwirtschaften?

      Wenn Du das nicht kannst: dann nimmst Du den Mund gegenüber der Versicherungswirtschaft aber doch ein bißchen voll, nicht wahr? ;)
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 15:07:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      # 28 Das geht auch nicht, außer mit Südamerkanischen Staasanleihen:laugh: .
      Es ist genaus das was ich meine:kiss: .
      Es wird versprochen, kann aber nicht gehalten werden.
      Die Leute werden verarscht.
      Heute Morgen habe ich gelesen, das die ARAG
      500 MA. entlässt.
      Ist hier jemand von der ARAG ?
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 15:26:58
      Beitrag Nr. 30 ()
      codiman, das Prinzip der KLV ist das der Glättung - in Hochzinsphasen wird die Rendite erwirtschaftet, die man in Niedrigzinsphasen mit Alternativen zu Versicherungen gar nicht erwirtschaften kann, schon gar nicht nach Steuern. Da wirkt dann die Kritik an der KLV sehr kurzsichtig und konfus, vor allem, wenn man keine Alternativen nennen kann.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 15:44:15
      Beitrag Nr. 31 ()
      Nochmal, es geht nicht um die Alternative, es geht um falsche Versprechungen!
      Mir ist klar, das eine 7 %ige Durchschnittsrendite nicht zu halten ist.

      Im Prinzip hast Du mit der Glättung recht.
      Die KLV hat sogar noch einen weiteren Vorteil,
      sie verhindert das der Versicherte vorzeitig auf das Vermögen zugreift, um es zu verplempern.

      Doch eins ist klar, bei einer KLV, LV, (priv.)RV, oder
      (Fonds. geb.) RV sitzt immer ein zweiter mit am Tisch - die Versicherung.

      Und die lassen sich durch imense Verwaltungskosten usw.
      ihren Aufwand fürstlich entschädigen .
      Das ist bewiesen und nicht von der Hand zu weisen.

      Mein Ansatz ist:
      1/3 in Internationalen Aktienfonds,
      1/3 in internatiionalen Rentenfonds,
      1/3 in Sparverträgen,

      und Du fährst garantiert besser. :kiss:
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 15:52:30
      Beitrag Nr. 32 ()
      Eine Debeka hat in den 90ern Entscheidungen getroffen:eek: die sich heute als glücklich erweisen und auf damals hochverzinste Anleihen gesetzt. Eine Mannheimer hat die letzten Jahre die falschen Entscheidungen getroffen und in stürzende Aktien investiert. Der Rest vom Markt liegt irgendwo dazwischen.

      Die Bafin hat durch Stresstests Versicherer aus Aktien getrieben und die Anlage problematisiert und international eindrucksvoll den deutschen Standardwerteindex auf die Loserposition gebracht. Das ist bei Einzeltiteln nachweisbar, man sieht den Charts einer Hypo die Verkäufe aus dem MüRü Raum an, die Allianzverkäufe bei MüRü und die MüRüverkäufe bei Allianz. Zusammen haben da Versicherungsmanager und staatliche Bürokratie wirkliche Glanztaten:laugh: gezeigt, damit wurde das Maximum an Inkompetenz bezüglich Kapitalanlage realisiert.

      Das klassische Produkt Kapitallebensversicherung ist praktisch tod, auch wenn es sich verkauft wie warme Semmeln, der Inhalt ist abgestandenes Bier.

      Da braucht ihr mir auch nicht mit der Debeka und ihren Beispielrechnungen kommen, die sind Schnee von gestern. Heute sind die Zinsen unten und reichen kaum für die Garantieverzinsung und Aktienkurse auf die Fristigkeiten stehen in den Sternen. Auch eine Debeka hat Anlageprobleme.

      Das Produkt der Zukunft wird fondsgebunden sein, nur so kann eine angemessene Rendite auf Dauer erwirtschaftet und die vorhandene Eigenkapitalbasis der Unternehmen effizient genutzt werden.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 15:58:46
      Beitrag Nr. 33 ()
      # 32 Sehr gut, sehr richtig ! :)


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