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    Es ist nicht verboten Kokain zu konsumieren! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.03 21:08:25 von
    neuester Beitrag 19.06.03 04:11:55 von
    Beiträge: 37
    ID: 744.635
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      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:08:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nur für den Fall, dass es die Judenhasser hier im Board noch nicht wussten.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:12:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      und was ist mit Menschenhandel du Profi???
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:13:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      :eek:

      aus welchem loch bist du denn gekrochen?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:16:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dem Konsum von Drogen geht aber deren Besitz voraus - und alleine der ist schon strafbar !
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:18:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Besitz ist verboten, der Konsum nicht ... wie geht das eigentlich? :confused:

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      schrieb am 18.06.03 21:25:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Mirabellchen:

      "Der Besitz ist verboten, der Konsum nicht ... wie geht das eigentlich? :confused: "

      Ganz einfach. Mit seinem Körper kann man eigentlich machen, was man will. Aber, so ein Tütchen kann man weiterverkaufen. Und wenn solche, auch leere, Tütchen mit Spuren dran bei einem gefunden werden, sö könnte derjenige den Inhalt dieser Tütchen und weitere Tütchen verkauft haben, was ja strafbar ist.

      Das ist wie bei Falschgeld. Der Besitz ist an sich nicht Strafbar, aber man kommt in den Ruch, damit krimminelle Geschäfte zu machen, wenn man nicht gar selbst `Blüten` herstellt.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:30:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Um Kokain zu konsumieren, muß man es zunächst in seinen Besitz bringen. Das ist strafbar. Ein zusätzliches Verbot des Konsums ist überflüssig, weil das Verbot des Besitzes dies bereits umfaßt. Ob Du das in Deinem Besitz befindliche Kokain konsumierst oder nur sammelst (wie andere Bierdeckel) ist unerheblich. Falls Du allerdings Drogen nicht nur besitzt, sondern auch konsumierst und unter dem Einfluß der Droge z.B. einen Vekehsunfall verursachst, bist Du dafür zusätzlich zu belangen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:31:59
      !
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      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:34:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zum Menschenhandel mit Frauen gehören zwei: Der Verkäufer (Zuhälter) und der Freier (Käufer).
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:35:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      #7 Wenn Koks i"n seinen Haaren" gefunden wird, geht er aber straffrei aus, oder?

      Das Widerspricht deinem #7-Schiss...
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:37:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9 Der Freier kann wegen Menschenhandels belagt werden :eek::laugh:
      ich glaube du verwechselst da was;)
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:41:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also, man muss Koks keineswegs
      besitzen, um es zu konsumieren.

      Z.B. im Bundestag.

      Abgeordneter X besucht Abgeordneten Y
      in dessen Büro. Y hat sich gerade eine
      Linie aufn Schreibtisch gelegt.
      Darüber stutzt X so sehr, dass er
      übern Teppich stolpert und mit der Nase
      genau auf die Linie fällt. Im ersten
      Schreck zieht er mal tief durch und
      wech ist sie die Linie.

      X hat Koks konsumiert, es aber
      niemals nicht besessen. :D

      Wer ganz generell eine Nase für gute Freunde
      hat, darf sich auch in die Schar der
      Konsumenten einreihen ohne zu den Besitzenden
      zu gehören. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:53:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      cyberwilly hat Recht.

      Um mir ne Nase zu ziehen, muss ich nicht der Besitzer des Koks sein. Wenn nen Kumpel für mich (von seinem Koks) ne Line legt, ist er der Besitzer und ich könnte (wenn er mich lässt und ich will:D ) ohne Angst vor Strafrechtlicher Verfolgung, mal tief durchatmen!

      Zelda
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 21:57:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also ich leihe mir meine Drogen immer.

      Dadurch konsumiere ich immer legal:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:02:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      mal eine frage an euch:
      was ist eigentlich so verwerflich daran
      KOKAIN zu kosumieren,
      denke als mündiger Bürger müsste, daß
      doch jeder für sich selbst entscheiden,

      andere konsumieren literweise alkohol (in unserer
      gesellschaft legal)

      oder schlucken (heimlich) irgendwelche
      pillen um in unserer gesellschaft perfekt
      zu funktionieren.

      also, ich denke wer Kokain
      konsumiert, solls doch, mich stoerts
      nicht.

      ein weiterer aspekt.....
      waere der konsum legal waeren die preise
      unten und würde ggfs. beschaffungskriminalität
      verhindern, bei den leuten, die über ein nicht
      so gut ausgestattetes bankkonto verfügen.

      :lick: ;) :)
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:17:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      @lion37

      "mal eine frage an euch:
      was ist eigentlich so verwerflich daran
      KOKAIN zu kosumieren,
      denke als mündiger Bürger müsste, daß
      doch jeder für sich selbst entscheiden,"

      <zynismus an>
      Von mir aus dürfen sich alle das Gehirn aus dem Leib saufen, schnupfen oder sonstwas. Wenn mehr Leute draufgehen, dann bleibt mehr Platz für mich.
      <zynismus aus>

      Ich gehe davon aus, das ein mündiger Bürger weder Alkohol in größeren Mengen konsumiert, noch raucht, geschweige denn andere Drogen zu sich nimmt.

      Ich bin, insbesondere Likören gegenüber, nicht abgeneigt, und trinke Abends gerne mal ein Gläschen. Aber ich habe schon seit Monaten keinen Alkohol mehr angerührt, und kann lässig an den Spirituosen-Regalen vorbeigehen, ohne zugreifen zu müssen. Ich schaue mir meine Lieblingsliköre und anderen Flaschen an, und denke, na, man könnte mal wieder, aber ich lasse es doch jedesmal.

      Klar, jeder muß selbst entscheiden. Aber mündig ist doch nur der, der auf "Krücken" verzichten kann.

      Wenn jemand Krank ist, und das Zeug hilft ihm, dann ist es etwas anderes.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:23:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es gibt nix verwerfliches daran, solange der Jemand bei klarem Verstand und sich über die evtl Folgen bewusst ist.
      Deshalb ist der Konsum ja auch legal....

      Besitz birgt immer die Gefahr des Weiterveräusserns, deshalb illegal...

      PS: sorry für #8 2.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:26:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      #5...Aber das ist doch ganz einfach: Man kann das ja so zufällig aus Versehen inhalieren. Ist genau umgekehrt zu Mein Kampf. Besitzen darf man es, aber man darf es nicht weitergeben. Wenn du also so ein Buch hast und ein Polizist dich bei einer eventuellen Hausdurchsuchung fragt, so antworte einfach auf die Frage "Woher haben Sie denn das?" "Ja, das weiß ich nicht, aber besitzen darf ich es doch."
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:28:37
      Beitrag Nr. 19 ()
      1. Der Freier, der von einem Zuhälter Frauen ordert, ist Beteiligter bei einer strafbaren Handlung. Bisher hat sich unsere Justiz immer auf die Zuhälter konzentriert. Das ist ein Fehler gewesen. Da die Frauen aus Osteuropa der Prostitution meist nicht freiwillig nachgehen, handelt es sich in der Regel um sexuellen Mißbrauch durch den Freier.

      2. Durch die Aufnahme von Kokain bringt man es automatisch in seinen Besitz. In wessen Besitzt soll es denn sonst sein, wenn man es geschnupft hat?
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:29:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      #15 ...lion...richtig, mündiger bürger. nun erzähl doch mal, wer die folgekosten trägt. egal, ob jemand trinkt, raucht, kokst usw.
      und viel schlimmer, wie diejenigen ihre angehörigen psychisch belasten.

      ich könnte mir vorstellen, denjenigen ein land zur verfügung zu stellen und dann einen großen zaun herum bauen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:34:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      @Big-Apple

      "2. Durch die Aufnahme von Kokain bringt man es automatisch in seinen Besitz. In wessen Besitzt soll es denn sonst sein, wenn man es geschnupft hat?"

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      Schabt man es dan wieder aus der Nase? Werden die Haare extrahiert, das But gefiltert?

      Nein. Wenn man Cocain konsumiert kat, ist man nicht mehr in seinem Besitz.

      Wenn Du gerade eine Tafel Schokolade gegessen hast sagst Du ja auch nicht "Ich habe eine Tafel Schokolade und gebe dir gerne etwas ab, ich muß sie nur erst auskotzen!"

      :D
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:40:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      #19 1.Das magst du ja so sehen, aber wenn man in den Puff geht bekommt man keine Anzeige wegen Menschenhandels;)

      2. Ist logisch erstmal richtig, aber nach Verbrauch bist du halt kein Besitzer mehr, weil die Sache nicht mehr existiert...
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:42:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      @kosmo@politan
      in unserer gesellschaft ist jeder 5. mitbürger
      bereits alkoholgefährdet, die folgen (kosten) des
      alkoholkonsums für unsere gesellschaft gehen
      in die milliarden.
      verkehrsunfälle mit todesfälle
      unfälle am arbeitsplatz
      leute die im alkoholrausch ausrasten,
      sozialer abstieg durch alkoholmissbrauch,
      verlust des arbeitsplatzes usw. usw.

      ich denke das die betreffenden mitbürger
      schon mündig sind, jedoch haben mache
      eine entsprechende disposition und können
      mit alk nicht kontrolliert umgehen aber
      es ist in unser gesellschaft legal im
      gegensatz zum konsum von haschisch, marihuana,
      grass usw.

      dies noch mal zu thema koks usw.
      einen genussvollen abend noch
      gruss
      lion37
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:47:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      wenn man bedenkt, dass #1 euch nur als judenhasser bezeichnen wollte, gebt ihr euch hier ganz schön viel mühe! :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:49:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Im Moment der Aufnahme bringt man das Kokain in seinen Besitz. Danach beginnt der Prozeß des Verbrauchs. Der Vergleich mit Lebensmitteln ist nicht mal schlecht: Wenn Du bei einem Bäcker vorbeigehst, ein Stück Kuchen greifst und es dann herunterschluckst, wirst Du Dich auch vor keinem Richter dahingehend herausreden können, daß Du es nicht in Deinen Besitz gebracht hast. Du wirst wegen Diebstahls bestraft - auch wenn Du den Kuchen sofort konsumierst.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:50:13
      Beitrag Nr. 26 ()
      #22,

      stell dir mal vor, du hast eine Tafel Schokolade auf dem Tisch liegen. Während du dich nur kurz umdrehst, esse ich sie schnell und gierig auf. Somit, deiner Logik folgend, habe ich sie nie besessen, denn die Schokolade war ja nu` auch weg, als du das Verschwinden bemerktest. :D
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:55:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Interessant :laugh:

      Wenn ich dem Bäcker ein Brötchen
      klaue und es esse, habe ich es GESTOHLEN.

      Wenn mein Freund eine Line von SEINEM Koks
      legt und ich mal einschnaufe
      habe ich das Koks nie besessen, es aber
      gleichwohl konsumiert ohne es gestohlen
      zu haben.

      So einfach isses.

      Habt ihr denn keine Freunde :D
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 22:55:18
      Beitrag Nr. 28 ()
      #25

      Nein, das mit dem Kuchen ist Mundraub wenn ich Hunger hatte und das soll dann nicht strafbar sein. Jetzt frag mich aber nicht, was das mit Judenhass zutun haben könnte. Kein blassen Schimmer ! :D
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:01:51
      Beitrag Nr. 29 ()
      @#20
      ich soll dir erzählen wer die
      folgekosten trägt:
      ist doch simple alle diejenigen
      die einen beitrag zu diesem staat leisten
      in form von steuern, sozialabgaben usw. usw.
      :cry: :cry: :(
      wobei die psychische belastung des umfeldes
      der erkrankten mitbuerger eigentlich noch
      schwerer wiegen dürfte!!

      du willst ein land zur verfügung stellen
      !?! verstehe ich nicht, haste vielleicht
      eine eigene insel oder weiss der geier was
      :O :O :eek: :confused:

      nice weekend
      gruss
      lion37;)
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:08:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      :rolleyes:

      #25
      Der Verbrauch beginnt mit dem Ziehen(aufnehmen)...
      Wenn die Line auf dem Tisch rumliegt, ist der Besitzter unklar...
      Fakt ist, wenn eine Sache verbraucht ist , existiert sie nicht mehr...

      Den Kuchen hattest du im Besitz, wenn der Bäcker ,incl Zeuge, den Diebstahl belegen kann...
      Der Koksdealer wird nicht incl Zeuge über den Verkauf Auskunft geben, deshalb warst du juristisch auch nie Besitzer...;)

      Ist auch alles Titte, der Konsum ist legal, der Besitz nicht. Solange keine "Sache" bei dir gefunden wird , sondern nur Spuren im Körper, gehts den Staat nen Scheiss an...
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:11:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Time Tunnel wundert sich:

      "Jetzt frag mich aber nicht, was das mit Judenhass zutun haben könnte. Kein blassen Schimmer !"

      Naja, #1 (wer war das noch mal?) hat sich an Judenhasser gewandt, und wir alle haben schön brav reagiert.

      Von jemandem der nicht gegen Deutsch mit jüdischem Glauben, sehr viel aber gegen Israelphile hat, die in Deutschland leben, sich aber mehr der Israelischen Regierung unter Sharon verbunden fühlen, für die "Auge um Auge, Zahn um Zahn" gilt.

      Beide Seiten Israelis und Palästinenser haben unendich viel Schuld auf sich geladen, aber nur Israel ist stark genug, den Teufelskreis zu beenden. Statt dessen wird immer mehr Öl in das Feuer geschüttet.

      Jemand den ich mal kennengelernt habe, meinte, man sollte am besten eine Atombombe, oder so etwas auf das Gebiet von Israel und Palestina abwerfen, und dann wäre das Problem gelöst. Dem kann ich durchaus zustimmen.

      Mir würde aber folgende Lösung vorschweben: Eine Friedenstruppe, oder wie immer man das auch nennt von der EU aus geht in das Gebiet der Palästinenser rein und verteidigt die Palästinenser, wobei es die Palästinenser entwaffnet, aber auch das Gebiet von jüdischen Siedlungen säubert (von mir aus mit Eliminierung der illegalen jüdischen Siedler).
      Sollte die Israelische Armee angreifen, befände sich Israel sofort im Krieg mit der EU.

      Wie gesagt, Deutsche mit jüdischem Glauben sind mir sehr wilkommen.
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:19:10
      Beitrag Nr. 32 ()
      @kosmo

      Das war kein Wundern sondern ein Hinweis mit dem Zaunpfahl.:laugh: Einfach mal den Threaderöffner häufiger lesen.........dann merkt man das..........es wurde.....



























      eine Satire eingeworfen!:D
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:21:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      #30 ersetze juristisch durch strafrechtlich, oder so:D
      Avatar
      schrieb am 18.06.03 23:32:33
      Beitrag Nr. 34 ()
      @BADABING
      Du magst ja grundsätzlich Recht haben, aber um Friedman zu hassen, respektive ihn als Mensch zu verachten, muss man nun wirklich kein Juden-Hasser sein. Ist es denn in unserem Land nicht mehr möglich, einen Juden nicht zu mögen ohne gleich ein Nazi zu sein?
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 01:07:51
      Beitrag Nr. 35 ()
      betäubungsmittelgesetz



      § 29.

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
      1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft
      2.eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt
      3.Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein
      ...

      also: fremde linie reinziehen =sich in sonstiger Weise verschafft d.h. auf besitz kommt es bei ziff.1 nicht an.


      wozu die haarprobe?

      Abs. 5
      5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt.

      keine geringe menge wenn dauerkokser.


      texte könnt ihr über google leicht finden.
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 01:37:35
      Beitrag Nr. 36 ()
      Muß man eigentlich auch bei der privaten Krankenkasse angeben, daß man kokst? :D
      Avatar
      schrieb am 19.06.03 04:11:55
      Beitrag Nr. 37 ()
      Lion37, Du sagst es! Alkohol zu konsumieren ist legal und dabei weit gefaehrlicher und schaedlicher als zum Beispiel Hanf! Kokain oder Heroin sind noch schlimmer. Dennoch wird als einzige Droge Alkohol total verharmlost in der Gesellschaft.
      Und ja, es stimmt, es steht sogar im Grundgesetz, glaube ich, dass man mit seinem Koerper machen kann, was man will, so aehnlich jedenfalls.


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