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    Frage an Experten im Aktienhandel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.03 23:32:28 von
    neuester Beitrag 23.06.03 19:50:25 von
    Beiträge: 12
    ID: 745.580
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      schrieb am 21.06.03 23:32:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir bei diesem verzwickten Fall einen brauchbaren Rat geben ???

      Am Mittwoch abend um ca. 19.53 Uhr habe ich eine Verkaufsorder für eine Aktie aufgegeben. Die Order wurde mit Limit und tagesgültig aufgegeben und um 19.57 von meinem Broker als an Xetra weitergeleitet bestätigt. Da mein Limit an diesem Tag nicht mehr erreicht wurde, fand keine Orderausführung mehr statt und die Sache war für mich erledigt. Als ich am Nachmittag des Folgetages zufällig in mein Depot schaute, mußte ich feststellen, daß die Aktien am nächsten Morgen verkauft wurden, was ich absolut nicht wollte und womit ich auch nicht gerechnet hatte. Die Erklärung meines Brokers ist, daß Orders die erst ca. 10 Minuten vor Börsenschluß aufgegeben werden, grundsätzlich erst für den Folgetag terminiert werden. Ich kann dieser Argumentation leider nicht ganz folgen, da mir ja bestätigt wurde, daß die Order noch am gleichen Tag an Xetra weitergeleitet war und somit mein Zusatz tagesgültig völlig ignoriert wurde. Weiß jemand von euch, ob diese Geschäftspraxis meines Brokers OK ist und habt Ihr eventuell schon die gleiche Erfahrung mit eurem Broker gemacht. Der Verkauf sollte lediglich ein kurzfristiger Trade sein, bei dem ich die Aktie, falls Sie am Abend noch verkauft worden wäre, am nächsten Morgen wieder zu meinem ursprünglichen Einkaufspreis zurückkaufen wollte (was auch geklappt hätte). Da ich von dem Verkauf überrumpelt wurde, ist meine Taktik komplett daneben gegangen. Wie kann ich meinen Broker kurzfristig dazu zwingen, den von mir nicht mehr erwarteten Verkauf der Aktie rückgängig zu machen und mir die Papiere zu meinem Einkaufspreis wieder ins Depot einzubuchen, oder habe ich in diesem Fall einfach Pech gehabt ???
      Avatar
      schrieb am 21.06.03 23:44:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was dein Broker da erzählt, ist IMHO völliger Schwachsinn. Wie sollte es denn sonst möglich sein, bis 20.00 Uhr in Xetra zu handeln? Hier ein Link:


      http://www.xetra.de/cgi-bin/framez.exe?INHALT_FRAMESET@/INTE…

      Dieser Information ist eindeutig zu entnehmen, dass bis 20.00 Uhr Aufträge eingegeben werden können. Falls er immer noch etwas anderes behauptet, würde ich das einfach mal direkt testen. Was ist das den für ein merkwürdiger Broker?
      Tagesgültig ist tagesgültig und nichts anderes!
      Avatar
      schrieb am 22.06.03 00:41:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo PanikAlfred,

      danke erstmal für Deine Antwort. Mein Broker ist der SBROKER und die behaupten, es gäbe eine Gerichtsurteil das Ihnen zur Auftragsbearbeitung 15 min. Zeit einräumen würde. Deshalb wird bei Orderaufgabe ab ca 19.50 Uhr immer der nächste Handelstag terminiert und auch der Orderzusatz tagesgültig somit auch erst für diesen greifen. Mir kommt die ganze Argumentation auch schwachsinnig vor, da mir ja die Weiterleitung meiner Order noch für den selben Handelstag bestätigt wurde. Ärgerlich nur, daß in der Zwischenzeit die Aktie schon deutlich gestiegen ist und ich nur von außen zuschauen kann. Wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte, wird die Sache wohl eine Zeit lang dauern und wo der Kurs dann steht weiß kein Mensch. Wie kann ich Sie möglichst schnell zwingen, den von mir am Folgetag nicht mehr gewollten Handel rückgängig zu machen ??? Trotz längerer Telefonate mit Mitarbeitern vom SBROKER schalten diese leider auf Stur und haben mir als Entschädigung 3 Freetrades angeboten, was ich dankend abgelehnt habe. Ich fühle mich in der Sache ziemlich verarscht, weiß aber im Moment nicht, was ich am effektivsten machen soll.
      Avatar
      schrieb am 22.06.03 02:06:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      @xevius

      Auf jeden Fall solltest Du mit dem Broker schriftlich kommunizieren. Du zeigst dadurch zum einen, dass es Dir ernst ist und Du Dich nicht ohne weiteres abwimmeln lässt. Zum anderen zwingst Du die Bank dadurch, sich auf eine bestimmte Argumentation festzulegen, die Du dann angreifen kannst.

      Was das Urteil angeht, scheint es schon deswegen nicht zu greifen, weil es bestätigt, dass der Broker 15 min Zeit zur Orderausführung hat. In Deinem Fall steht dies jedoch gar nicht zur Debatte, da der Broker selbst angibt, die Order nach 4 min ausgeführt zu haben. Demnach geht es nicht um die Frage, wieviel Zeit ein Broker hat, eine Order auszuführen, sondern um die Frage, ob eine Order, die als tagesgültig aufgegeben und an diesem Tag während der Handelszeiten weitergegeben wurde, nur an dem Tag der Weitergabe oder auch am nächsten Tag gültig ist. Meines Erachtens kann eine tagesgültige Order auf jeden Fall nur an dem Tag gelten, an dem sie weitergegeben wird.

      Zu einer Abweichung von Ordertag und Gültigkeitstag kann es doch wohl - auch wenn das genannte Urteil wirklich mit dem genannten Inhalt existiert - nur dann kommen, wenn die Order NICHT am selben Tag an durch den Broker weitergegeben wird. In diesem Fall würde die "tagesgültige" Order erst am nächsten Tag an das System weitergegeben, so dass das System nicht "weiß", dass Du eigentlich die Gültigkeit auf den vorherigen Tag beschränken wolltest. Nur in diesem Fall kann es eigentlich für die Haftung des Brokers überhaupt eine Rolle spielen, ob er sich 15 min Zeit nehmen durfte, die Order weiter zu leiten.

      Ich würde Dir daher - vollkommen unverbindlich - den Tipp geben, Dich entweder an einen Anwalt zu wenden oder, falls Du dies scheust, an einen Ombudsmann, der, glaube ich, auch für solche Fälle zuständig ist. Genaueres müsste in den AGB von Deinem Vertrag mit dem Broker stehen, sonst, meine ich, auch auf der Homepage der Börse Frankfurt.

      Sei Dir aber bewusst, dass, auch wenn das von dem Broker genannte Urteil in Deinem Fall nicht greift, es andere rechtliche Aspekte geben kann, die dazu führen, dass der Broker im Recht ist.

      Ich persönlich würde mich rein gefühlsmäßig und, wie gesagt, völlig unverbindlich, PanikAlfred anschließen: Jedenfalls, wenn die Order um 19.57 weitergegeben wurde, heisst tagesgültig gültig bis Handelsschluss AN DIESEM TAG.

      Sag doch mal Bescheid, was aus der Sache geworden ist!
      Avatar
      schrieb am 22.06.03 03:27:17
      Beitrag Nr. 5 ()
      @p2001

      Die AGB war auch das erste Argument mit dem mir die gekommen sind. Zu deren Pech steht aber in der AGB nur was von unbefristeten und unlimitiern Aufträgen die bei Nichtausführung für den nächsten Börsentag vorgemerkt werden. Beides in meinem Fall nicht zutreffend. Die Sache mit dem Ombudsmann kann hier lt. SBROKER auch nicht zum Tragen kommen, weil die nicht Mitglied in einem bestimmten Verband sind oder so ähnlich. Ich fürchte hier bliebe nur der Gang zu einem Anwalt und den scheue ich, da sich die Sache lange hinziehen kann und selbst wenn ich gewinnen würde und die Aktien rückgebucht werden müßten, könnte es mir doch passieren, daß der Kurs bis dahin eventuell wieder unter meinen Einkaufpreis sinkt und ich am Ende schlechter dran bin als mit meinem "Zwangsverkauf". Leider ist es so, daß der SBROKER wohl auch einen Trumpf im Ärmel hat, wo ich mir nicht sicher bin wieviel er Wert ist. Kurz vor Beendigung der Orderaufgabe erscheint ein Fenster in das man ganz unten die TAN-Nummer eingeben muß und dann mit OK bestätigen bevor die Order entgültig aufgegeben ist. In diesem Fenster stehen alle Daten der Order, also Börsenplatz, Limit, Ordergültigkeit usw. und auch das Handelsdatum. Scheinbar ist es eben so, daß bei Orders die ca.10 Minuten vor Handelsende aufgegeben werden, automatisch das Handelsdatum des nächsten Börsentags eingesetzt wird. Man selber kann darauf keinen Einfluß nehmen. Ich muß leider sagen, daß ich auf dieses Feld bei meiner Orderaufgabe nicht geachtet habe und somit nicht weiß, welches Datum dort genau stand. Da die Sache mit dem Vordatieren der Order wohl nur eine Proforma Sache des SBROKER sein dürfte, glaube ich daß dies nicht der entscheidente Punkt sein dürfte. Wenn dem so wäre, hätte der SBROKER die Order ja auch am Abend gar nicht mehr weiterleiten dürfen, was aber getan wurde. Ich denke, wenn ich von der Deutschen Börse oder vom SBROKER etwas schriftliches in der Hand hätte, daß meine Order bereits um 19.57 Uhr auf XETRA vorgelegen hat, dann hätte ich gute Chancen. Ob ich vom SBROKER allerdings dies schriftlich bekomme, bezweifle ich und für die Deutsche Börse wird dies wohl viel zu aufwendig sein, bzw. wenn ja, mit sehr hohen Kosten verbunden. Ich fürchte, daß in meinem Fall das Sprichwort "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei" zutreffen wird. Zwar werd ich mich der Sache noch nicht kampflos ergeben (weshalb ich mich auch an das Board gewendet habe), aber momentan hoffe ich noch auf eine Eingebung die dem SBROKER den Wind aus den Segeln nimmt. Deshalb bin ich auch für jeden Ratschlag von Euch dankbar.

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      schrieb am 22.06.03 11:52:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi xevious,

      ich denke, wir können hier alle nur mutmaßen.

      Ich empfehle dir, dich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden und das auch in dem Schreiben an deinen Broker zu erwähnen. Früher war das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel zuständig. Ab dem 1.5.2002 ging die Zuständigkeit an das BAFIN über.


      Die Homepage dieser Anstalt findest du hier:

      http://www.bafin.de

      Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Sache.
      Avatar
      schrieb am 22.06.03 12:22:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mir wäre bei der Entrium fast etwas ähnliches passiert, habs aber gerade noch rechtzeitig gemerkt- ab irgendwann kurz vor 8 werden die tagesgültigen Orders automatisch und ohne Extra-Warnung auf Tagesgültigkeit zum Termin des nächstes Börsentages gesetzt. Daher sollte man seine Orderzusammenfassung vor dem Senden immer nochmal aufmerksam durchlesen, dann fällt einem sowas auf.

      MFG,
      SG
      Avatar
      schrieb am 22.06.03 12:30:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es zählt das datum der Orderaufgabe. egal ob die Leute 15 min Zeit haben.

      Der Broker hätte auf keinen Fall die Order am nächsten tag platzieren dürfen,wenn Du die Order als tagesgültig aufgegeben hast.
      Avatar
      schrieb am 22.06.03 12:32:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      kleiner Tip: mal die handelsüberwachungsstelle anrufen!
      Avatar
      schrieb am 22.06.03 17:15:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      @PanikAlfred

      Danke für den Link, ich habe der BAFin eine Email geschickt - mal schaun, was dabei rauskommt.

      @sg83

      Ich habe, wenn gleich ich auch nicht mehr weiß bei welchem Broker, auch schon Orders kurz vor Börsenschluß aufgegeben und die kamen dann auch am selben Tag noch zur Ausführung. Das Übel bei meinem konkreten Fall ist, daß mir die Weiterleitung an Xetra ja noch für den selben Tag bestätigt wurde, deshalb war für mich die Sache auch vollkommen klar. Wie war das bei Dir - wurde Deine Order dann am gleichen Tag überhaupt noch weitergeleitet ???

      @börsenjörg

      Ja, bei denen werd ich wohl auch mal anrufen !!!
      Avatar
      schrieb am 22.06.03 18:50:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      So exotisch scheint der Fall garnicht zu sein, zumindest schreibt die Spardabank in ihren Nutzungsbedingungen:

      http://www.google.de/search?q=cache:_uF9F_DFucMJ:www.sparda-…
      Bitte beachten Sie, dass - aufgrund von Annahmeschlusszeiten in unserem Abrechnungssystem - für eine Order, die nach 19.50 h erteilt wird, von uns nicht gewährleistet werden kann, dass die Order noch taggleich an die Börse geleitet wird. Dennoch erscheint der Status: "Zum Handel geleitet". Eine tagesgültig erteilte Order, die unser Abrechnungssystem nach Annahmeschluss erreicht, wird automatisch für den nächsten Handelstag als tagesgültige Order vorgemerkt.
      Avatar
      schrieb am 23.06.03 19:50:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Für alle die es interessiert,

      ich habe heute mit der Börsenaufsicht zu meinem konkreten Fall telefoniert. Schriftlich habe ich in der Sache nun folgendes.
      Meine am 18.6.03 mit Limit und Zusatz tagesgültig eingegebene Order ist noch am Abend des 18.6.03 um 19:59:36 Uhr auf Xetra vorgelegen. Der letzte Preis wurde auf Xetra um 20:05:57 Uhr festgestellt. Die Order wurde von meinem Broker aber mit Gültigkeit 19.6.03 eingestellt. Ich finde die Sache wird langsam immer komplizierter. Was wäre, wenn am 18.6.03 mein Limit erreicht worden wäre, oder ich unlimitiert verkauft hätte. Wenn die Order dann am 18.6.03 zur Ausführung gekommen wäre, hätte der Broker, falls ich es mir über Nacht anders überlegt hätte, die Order rückgängig machen müssen bzw. wie ist der Sachverhalt nachdem ich die Fakten nun schwarz auf weiß habe.
      Da die Börsenaufsicht zu diesem Fall aber auch keine rechtsverbindliche Auskunft geben darf, tappe ich weiter im Dunklen. Ich hoffe nun, daß die BAFin mir in diesem Fall eine eindeutige Auskunft geben kann.

      Gruß an alle die bisher diesen Thread gelesen haben, bzw. mir mit Ihren Postings geholfen haben.

      Außerdem möchte ich mich noch bei der sehr freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiterin der Börsenaufsicht für Ihre schnelle Hilfe bedanken.


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