Garantierte Leistung von Lebensversicherungen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.06.03 13:22:00 von
neuester Beitrag 27.06.03 03:53:52 von
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ID: 745.910
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Hallo zusammen,
ich hab mal eine einfache Frage, wahrscheinlich stehe ich auch auf dem Schlauch.
Kann eine Kapital-Lebensversicherung auch die Garantierte Leistung nach Belieben kürzen ??
Gruß
krypo
ich hab mal eine einfache Frage, wahrscheinlich stehe ich auch auf dem Schlauch.
Kann eine Kapital-Lebensversicherung auch die Garantierte Leistung nach Belieben kürzen ??
Gruß
krypo
nö, det kann se nich
Nein, der Garantiezins (früher 4%) heute z.T 3% ist garantiert- deswegen auch die Bezeichnung Garantiezins.
Die Überschussbeteiligung kann jedoch jedes Jahr neu festgesetzt und herab- (oder herauf-) gesetzt werden.
Natürlich besteht zumindest das theoretische Riisko einer Pleite und damit Zahlungsausfall. Solange das aber durch die Gemeinschaft aller LVs aufgefangen wird, ist es nicht ernst - dies werden sie machen, da wenn erstmal eine Gesellschaft nicht mehr zahlt, die ganze Branche einen Dammbruch erleidet. Nimm es so: bricht unser Wirtschaftssystem zusammen, sind auch die LVs in gefahr, sonst nicht.
Dann gibt es noch den Rückkaufswert: dieser ist ebenso garantiert (Auszahlung bei Kündigung).
Die Überschussbeteiligung kann jedoch jedes Jahr neu festgesetzt und herab- (oder herauf-) gesetzt werden.
Natürlich besteht zumindest das theoretische Riisko einer Pleite und damit Zahlungsausfall. Solange das aber durch die Gemeinschaft aller LVs aufgefangen wird, ist es nicht ernst - dies werden sie machen, da wenn erstmal eine Gesellschaft nicht mehr zahlt, die ganze Branche einen Dammbruch erleidet. Nimm es so: bricht unser Wirtschaftssystem zusammen, sind auch die LVs in gefahr, sonst nicht.
Dann gibt es noch den Rückkaufswert: dieser ist ebenso garantiert (Auszahlung bei Kündigung).
Nein!
Der Rechnungszins von 3,25%, bei älteren Policen u.U. noch 4,0%, ist Vertragsbestandteil und kann nicht gesenkt werde.
Eine weitere Absenkung, die sicher kommen wird, gilt dann nur für neu abgeschlossene Policen.
Go long-go short-but go
Der Rechnungszins von 3,25%, bei älteren Policen u.U. noch 4,0%, ist Vertragsbestandteil und kann nicht gesenkt werde.
Eine weitere Absenkung, die sicher kommen wird, gilt dann nur für neu abgeschlossene Policen.
Go long-go short-but go
#3:
Extrembeispiel Mannheimer LV, stand/steht scheinbar vorm Bankrott wird aber durch so `nen LV-Pool der Versicherungsgesellschaften aufgefangen
Extrembeispiel Mannheimer LV, stand/steht scheinbar vorm Bankrott wird aber durch so `nen LV-Pool der Versicherungsgesellschaften aufgefangen
Achtung!
Höchstwahrscheinlich Garatiezinsabsenkung zum 1.1.2004 auf 2,75% p.a..
Das wird Auswirkungen auf die garantierte Versicherungssumme bei Neuverträgen haben. Es lohnt sich also noch in diesem Jahr abzuschließen, wenn man es sowieso vorhatte.
maeusefaenger
Höchstwahrscheinlich Garatiezinsabsenkung zum 1.1.2004 auf 2,75% p.a..
Das wird Auswirkungen auf die garantierte Versicherungssumme bei Neuverträgen haben. Es lohnt sich also noch in diesem Jahr abzuschließen, wenn man es sowieso vorhatte.
maeusefaenger
@ mäusefänger
versteh ich nicht - wieso lohnt sich das ? Willst Du etwa eine KLV abschließen, um weniger als 2,75% Garantiezins zu bekommen ?
Art
versteh ich nicht - wieso lohnt sich das ? Willst Du etwa eine KLV abschließen, um weniger als 2,75% Garantiezins zu bekommen ?
Art
Art,
wer lesen kann is klar im Vorteil
Gruss b2
wer lesen kann is klar im Vorteil
Gruss b2
Und noch ne Info:
Die Zinsen (alle) werden natürlich nur auf den Sparanteil gezahlt. D.H. 6% können mehr sein als 7% und 7% sind vielleicht nur 4% vom eingezahlten Betrag. Also immer erst schön rechnen bevor man sich eine KLV an´s Bein bindet.
Grüsse, mpk
Die Zinsen (alle) werden natürlich nur auf den Sparanteil gezahlt. D.H. 6% können mehr sein als 7% und 7% sind vielleicht nur 4% vom eingezahlten Betrag. Also immer erst schön rechnen bevor man sich eine KLV an´s Bein bindet.
Grüsse, mpk
#9: Problematisch ist nur zu wissen, wie hoch der Sparantiel wirklich ist. Vom Beitrag geht nämlch jede Menge weg, meistens zwischen 20-30%
rk
rk
... und kann denn eine ueberschussbeteiligung der vorangegangenen jahre rueckwirkend wieder weggenommen werden?
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