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    Frage zum Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.03 14:38:12 von
    neuester Beitrag 24.06.03 19:07:05 von
    Beiträge: 6
    ID: 746.371
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      Avatar
      schrieb am 24.06.03 14:38:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Frage: Ich habe 2000, 2001 und 2002 Spekulationsverluste erlitten und auch angegeben.

      Muß ich in der Steuererklärung für 2002 eine Angabe machen, daß die Verluste aus 2001 (und 2000) in die Zukunft vorgetragen werden (also nicht etwa `verfallen`) oder geschieht das automatisch?

      Danke!!
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 15:16:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Kapnapob
      Den Verlustvortrag macht das FA automatisch. Du bekommst dann einen neuen Bescheid aus dem der aufgelaufene Verlustvortrag ersichtlich ist.
      Gruß ramsbach
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 15:20:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ramsbach: In dem Bescheid zu 2001 waren aber die Werte von 2000 nicht aufaggregiert. Muß ich da nochmal nachhaken?
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 17:39:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Kapnapob
      Zum normalen Steuerbescheid bekommst Du eine gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommensteuer.
      z.B. 2000 Verlust 10.000
      2001 Verlust 10.000 + verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2000 (10000)
      2002 Verlust 10.000 + verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2001 (20000)

      Verlustvortrag zum 31.12.2002 also 30.000 Euro.

      Ist das so nicht geschehen, würde ich beim FA reklamieren.
      Avatar
      schrieb am 24.06.03 18:04:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Kapnapob
      Meines Wissens geht das nur dann automatisch, wenn Du Deine Steuernummer behalten hast, also nicht nach Umzug/ neues zuständiges FA.

      Gruß
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      Avatar
      schrieb am 24.06.03 19:07:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Fossibr
      Hast Du einmal eine Steuernummer, so zieht bei einem Wohnungswechsel auch die Steuernummer mit dir um.
      Auf dem Deckblatt der Einkommensteuererklärung erscheint unter der Rubrik „Steuernummer“ die Frage: bei Wohnungswechsel: bisheriges Finanzamt


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