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    steuerliche Bewertung von Aktien im Konkursfall - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.03 11:05:46 von
    neuester Beitrag 27.06.03 23:22:55 von
    Beiträge: 3
    ID: 747.571
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      schrieb am 27.06.03 11:05:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wie verhält sich die steuerliche Bewertung wenn man Aktien von Konkursunternehmen noch besitzt ?

      Kann man den Wertverlust geltend machen oder müsste man die Aktien vorher verkaufen ? Was wäre wenn kein Handel mehr stattfindet und kein Verkauf mehr möglich ist ?:mad:
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 11:16:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Für mich ist das logisch.So ein FAll hatte ich auch schon.Die habe ich zu meinen VEerlusten gezählt.Das sind für mich einfach Verluste auch wenn die Firma keine AG mehr ist.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 23:22:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Wertzuwachs und -verlust) ist nach einer Haltedauer von 12 Monaten "steuerfrei". Verluste kannst du nur geltend machen wenn die Aktie innerhalb dieser Spekulationsfrist verkauft wurde.
      Es gibt natürlich auch Ausnahmen von der Regel, z.B. wenn die Aktie im Betriebsvermögen liegt, dann ist generell der Gewinn/Verlust steuerrelevant. Gilt ebenso wenn du wesentlich beteiligt bist (>1%).
      Wenn die Aktie nicht mehr gehandelt, dann müßtest du sie innerhalb der 12Monatsfrist ausserbörslich an einen Bekannten "verkaufen", um die "Spekulationsverluste" steuerlich zu realisieren.


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