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    Gebührenordnung Notar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.07.03 21:34:27 von
    neuester Beitrag 02.07.03 15:19:40 von
    Beiträge: 8
    ID: 748.822
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      schrieb am 01.07.03 21:34:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann mir jemand sagen. was ein Übertrag eines Hauses (Schenkung Eltern/Kind) mit einem Verkehrswert i.H.v. 250,000 Euro beim Notar ca. kostet?
      Was ist denn die Grundlage für den Gegenstandswert?

      Danke!
      Der "Experte" :)
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 21:39:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Grunderwerbsteuer fällt innerhalb einer Familie nicht an.

      Gebühren ca. 1,5 % vom Wert!
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 21:45:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Frank!

      arrrggghhhh?!?!!?!? 1,50%??????? Das sind ja 3750 Euro....jetzt brauch ich einen Schnaps..

      Vielen Dank!

      Der entsetzte Experte
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 21:56:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vielleicht ist das Haus ja auch nur 100000 € wert? ;)
      Avatar
      schrieb am 01.07.03 22:53:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      @hyper: LOL...andererseits ein Ansatz. Nach was bemisst sich der Wert, der der Notarsrechnung zu Grunde gelegt wird?

      Ich habe mir mal vergleichbare Objekte in unserer Stadt angesehen und deren Verkaufspreise leicht nach unten korrigiert. Es handelt sich bei den 250 TEURO um den Verkehrswert.

      Andere Frage:

      wie schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein, dass noch dieses Jahr an der Schraube für die Erbschaftsteuer gedreht wird, bzw. die Freibeträge für Kinder zusammengeschmolzen werden?

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      schrieb am 02.07.03 08:28:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Experte,
      was diskutierst du rum wegen der knapp 4000 EUR, dafür bekommst du ein Haus im vielfachen Wert. Außerdem kannst du die ja in der nächsten Steuererklärung angeben, also minimiert sich die Nettobelastung doch. Wenn du das Haus nicht haben willst, weil dir die Gebühren zu hoch sind, dann sag Bescheid, ich nehm das Haus und zahl die Gebühren dann gern :laugh:
      Tschau ...
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 08:53:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Jäger&Sammler

      "außerdem kannst du die ja in der nächsten Steuererklärung angeben ..."

      Wie bitte, seit wann das? bei geschenkten Objekten kann man keine Anschaffungskosten geltend machen meines Wissens.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 15:19:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi,

      naja, diskutieren brauche ich da eigentlich nicht viel...leider. Ich war nur ziemlich geschockt wegen der Höhe der Summe.

      Vielen Dank für euch alle!

      Der Experte...:)


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