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    Autoversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.03 12:44:37 von
    neuester Beitrag 04.07.03 15:39:30 von
    Beiträge: 14
    ID: 749.059
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      Avatar
      schrieb am 02.07.03 12:44:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,

      habe mir gestern einen Opel Tigra gekauft (risikoklasse 17), was ja eigentlich Durschnitt ist. Im Vorfeld hatte ich mich schon erkundigt, bei der Allianz, wo mein Vater versichert ist, dass ich Ihn als Zweitwagen mit 85% zulassen kann. Gleichzeitig hatte ich mir eine Doppelkarte für die Zulassungsstelle geben lassen, wo ja dann mein vater eingetragen war.

      Jedenfalls habe ich nun mein Auto und gehe zu Versicherung und will den Tigra durchrechnen lassen, da sitzt doch dort eine andere Kollegin und sagt mir, dass das nicht geht, da Zweitwagen auf meinen Vater nur er oder meine Mutter machen kann und die Versicherung auch eine Fahrerkennung hat, was sie vor einen halben Jahr eingeführt haben. ich müsste als Neuanfänger mit 140% anfangen, wobei sie mir da schon einen Rabatt gibt...:mad:
      Das würde mich 152,04€ im Monat nur Haftpflicht und Schutzbrief der Allianz kosten. und das ist mir ein bisschen zuviel....
      Jetzt habe ich aber bei der Zulassungsstelle nun die Versicherungskarte von der anderen Kollegin mit dem Namen meines Vaters abgegeben!

      Wer kann mir helfen, denn ich weiss nicht ob ich jetzt versichert bin.
      Ausserdem habe ich gehört bei der HUK fängt man auch als Neuanfänger mit 85% an, bleibt aber drei Jahre bei den Prozentsatz. Stimmt das??

      Vielen Dank für eure Hilfe,

      BK
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 13:00:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...wenn Du noch keine 23 Jahre alt bist, Pech, dann sind 140 % halt Usus

      mfg


      Diniel Dasentrieb
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 13:20:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1
      Das stimmt schon. Der Zweitwagen muss von Deinem Vater auf sich zugelassen werden um den Rabatt zu erhalten. In diesem Versicherungsantrag steht irgendwo drin, von wem das Auto überwiegend gefahren wird. Da kreuzt Du Sohn oder Tochter an.
      Nach ca. 2 Jahren (hängt auch von der Dauer, wie lange Du den Führerschein schon hast, ab) mit der Versicherung reden, ob Du den Rabatt, wenn das Auto auf Dich umgemeldet wird, mitnehmen kannst. In der Regel fängst Du dann mit 100 % an.
      Wenn die Versicherung nicht mitmacht, Versicherung wechseln.
      Es gibt einige, die den Rabatt übernehmen !

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 13:24:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Anhang zu #3
      von den 85% habe ich noch nie was gehört. Ist aber bestimmt nicht wahr.
      Avatar
      schrieb am 02.07.03 13:25:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      hmm, wer weiss was mir da erzählt wurde. ich ruf mal bei den jungs an...

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      Avatar
      schrieb am 02.07.03 18:05:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Barneykiller,

      Alv?? Naja, wer die teuerste will sollte sich nich über die Kosten beschweren...

      Dein Vater kann ja auch einen 2.Wagen bei zb. HUK Online anmelden, einfach mal Online durchrechnen lassen, 2 min Zeit sollten sein ;)

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 10:46:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      bei welcher ist denn Tigra billig und ford galaxy für meinen vater??
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 12:42:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      https://ssl.kundenserver.de/secure.bundderversicherten.de/bd…

      Da kannst Du per Rundbriefemail Angebote einholen.

      sv
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 15:11:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      thx
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 12:52:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Lösungsansatz hierzu wäre, den Rabatt von deinem Vater mit dem Zweitwagen (Tigra) tauschen. Dann würdest Du mit dem guten Rabatt von Deinem Vater fahren und dein Vater mit 85%. Du darfst dann halt mit dem Auto von deinem Vater nicht fahren. (Aufgrund der 85 % Einstufung) Es ist nur die Frage ob da Dein Vater mitspielt. Denn wenn Du einen Crash hast, erfolgt die Hochstufung der guten SFR-Klasse von Deinem Vater.
      Der Zweitwagenrabatt kann dann später (nach Erreichen des Mindestalter 23 o. 25) auf Dich überschrieben werden.
      Hoffe Dir damit vielleicht weitergeholfen zu haben.
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 12:55:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      danke für den vorschlag, glaube aber nicht, dass er da mitspielen wird.
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 14:49:46
      Beitrag Nr. 12 ()
      Barney,

      vielleicht hat ja Deine Mutter eine Fahrerlaubnis?
      Sie könnte dann den Wagen für Dich versichern, wenn Sie seit mindestens drei Jahren einen Führerschein besitzt erfolgt Einstufung bei 85%.
      Wenn Du dann über 23-25 Jahre alt bist beginnst Du dann für Dich selbst bei 85%, oder Du behältst den Rabatt Deiner Mutter - wenn Sie VN bleibt.
      Sie sollte dann möglichst auch Halter sein - also den Wagen auf Ihren Namen zulassen.

      Günstige Versicherungen: AXA-die Alternative, Concordia, Cosmos direct, DEVK, HUK24.

      Gruß Versman
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 15:22:05
      Beitrag Nr. 13 ()
      Versman,

      wieso? Halter und VN können doch unterschiedliche Personen sein :look:

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 15:39:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      klar können die das.:D
      nur gibt es bei vielen Versicherungen einen Aufschlag, wenn Halter und VN nicht identisch sind:D


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