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    Öffentlich bestellter Vermesser .....Wer kennt sich aus ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.07.03 18:21:35 von
    neuester Beitrag 06.07.03 13:44:04 von
    Beiträge: 11
    ID: 749.693
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      Avatar
      schrieb am 03.07.03 18:21:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Muss für mehrere Vorhaben einige Vermessung vornehmen lassen. Nun habe ich mir einen ausgeguckt und dieser
      hat mir ein Angebot über die Kosten gemacht und beruft
      sich dabei auf die "Kostenordnung bla bla bla NRW".
      Hat es da überhaupt Zweck, mir mehrere Angebote einzuholen ?
      Hat der Mensch überhaupt die Möglichkeit mir Rabatte zu
      geben ? Wenn ja, wo liegt der Spielraum ?

      Danke
      Laster
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 18:50:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      # 1

      Bei manchen "Vorhaben" gibt es "Vermesserinnen", die völlig
      unentgeltlich arbeiten.
      ;)

      "Spielraum" gibt es dabei auch.
      Kommt aber auf die Länge an.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 19:19:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Typ hat recht. Dafür gibt es eine Kostenordnung, genauso wie für Statiker und Architekten. Aber weiter suchen und fragen, es gibt immer mal wieder einen der Dir ein paar Prozente gibt. Vielleicht irgendein junger Anfänger, der rein ins Geschäft will.
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 19:23:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 21:47:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke
      Also hat keiner `ne Ahnung.
      Oder keiner will seine Ahnung mit mir teilen.
      :cry: :cry: :cry:

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      Avatar
      schrieb am 05.07.03 01:40:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Lasterofzaster,

      frag die Behörde (zB das Bauamt), die von dir die Vermessung verlangt, welche Qualifikation der Vermesser haben muß (vereidigter oder öffentlich bestellter Vermesser, zugelassener o. ä.). Meist können die dir einige nennen.

      Auch im Berufsverband der Vermesser kannst du dich schlau machen, wer in Frage kommt.

      Und das Honorar kannst du frei aushandeln. Natürlich weicht keiner gern von der Gebürenordnung ab. Aber wenn du die Aufgabenstellung und das Honorar schriftlich fixierst und einen Werkvertrag darüber schließt, dürfte dir nichts passieren.

      Auf jeden Fall gehört in den Werkvertrag, daß der beauftragte Vermesser bestätigt, daß sein Arbeitsergebnis von der betreffenden Behörde anerkannt wird (sonst erbringt er zwar seine Ingenieurleistung korrekt, ist aber zB kein öffentlich bestellter Vermesser wie von der Behörde verlangt und seine Arbeit mußt du bezahlen, ist aber für dich wertlos) usw.

      mfg BaBa
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 02:31:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      geh zum katasteramt
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 02:46:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      und verlassen kannste dich auf keine messung denn wenn jemand widerspricht wird des bis oberlandgericht und je nachdem sogar höher ausgetragen.

      ich kann dir ein lied davon singen:confused:

      bei mir gings soweit bisher das wegen einer angefochtenen messung

      der ganze ort neu vermessen werden musste

      und das nach den unterlagen einer Urmessung anno 1800 tobak nochwas ne

      gott sei dank haben die richter dem Verlangen einer satelitenvermessung meines gegners nicht stattgegeben.


      und alles nur weil ein nachbar mir mein mein kloo und meinen heizungsraum wegnehmen will
      also wenn ich mitm satelliten geortet werde wie ich auf kloo geh wäre mir echt peinlich:D
      :confused:



      deutschelandä blödä beamtenlandä mehr sag ich da nicht mehr zu:D
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 06:46:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      # Baba
      Danke,
      das sind mal gute Tipps !
      # Joven
      Kann ich nachvollziehen.
      Bin durch Zufall (!!!) dahintergekommen, das die Jungs vom
      Bauamt die Vermessung vor !!! Baubeginn haben wollen
      (oder müssen ?). Und das nachdem der Bauantrag jetzt
      2 1/2 Jahre beim Amt ist.
      Und jeder Fuzzi da meint, andere Kriterien anzulegen.
      Das Deutsche Recht scheint so kompliziert zu sein,
      das wirklich keiner mehr wirklich durchblickt.
      Habe dem Amtsleiter ernsthaft mitgeteilt, mein nächster
      Besuch wäre noch unnetter und ich käme nächstesmal
      in Begleitung eines Anwaltes und meiner Kettensäge.
      Seitdem scheint ein bisschen Bewegung reinzukommen.
      Werde trotzdem den Anwalt einschalten.
      Deutschland ist tot, und die Beamten tragen einen
      großen Teil Schuld daran.

      Laster
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.07.03 11:49:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zum Glück ist da Bayern mal wieder Vorreiter. Erwin Huber entwickelt gerade eine Verwaltungsreform, einer der überwiegend sinnvollen Punkte: Wenn man einen Bauantrag gestellt hat und danach 4 Wochen lang nichts vom Amt hört, gilt er automatisch als genehmigt. :)

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 06.07.03 13:44:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      So was gibt es ja auch in NRW.
      Nur wenn eine Behörde behauptet, es müsse noch was
      was geprüft werden, wie in meinem Fall, gibt es anscheinend keine Frist mehr. Auf meine Frage
      bekam ich die Antwort: Wir bitten um Geduld !
      Unglaublich ! :cry: :cry: :cry:
      Wenn die wenigstens geschrieben hätten:
      Brauchen noch bis zum Tag xx.xx.xxxx.

      Wenn ich mal ausraste und zum Serien-Mörder werde, bekomme ich "mildernde Umstände".

      Laster


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