Öffentlich bestellter Vermesser .....Wer kennt sich aus ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.07.03 18:21:35 von
neuester Beitrag 06.07.03 13:44:04 von
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Muss für mehrere Vorhaben einige Vermessung vornehmen lassen. Nun habe ich mir einen ausgeguckt und dieser
hat mir ein Angebot über die Kosten gemacht und beruft
sich dabei auf die "Kostenordnung bla bla bla NRW".
Hat es da überhaupt Zweck, mir mehrere Angebote einzuholen ?
Hat der Mensch überhaupt die Möglichkeit mir Rabatte zu
geben ? Wenn ja, wo liegt der Spielraum ?
Danke
Laster
hat mir ein Angebot über die Kosten gemacht und beruft
sich dabei auf die "Kostenordnung bla bla bla NRW".
Hat es da überhaupt Zweck, mir mehrere Angebote einzuholen ?
Hat der Mensch überhaupt die Möglichkeit mir Rabatte zu
geben ? Wenn ja, wo liegt der Spielraum ?
Danke
Laster
# 1
Bei manchen "Vorhaben" gibt es "Vermesserinnen", die völlig
unentgeltlich arbeiten.
"Spielraum" gibt es dabei auch.
Kommt aber auf die Länge an.
Bei manchen "Vorhaben" gibt es "Vermesserinnen", die völlig
unentgeltlich arbeiten.
"Spielraum" gibt es dabei auch.
Kommt aber auf die Länge an.
Der Typ hat recht. Dafür gibt es eine Kostenordnung, genauso wie für Statiker und Architekten. Aber weiter suchen und fragen, es gibt immer mal wieder einen der Dir ein paar Prozente gibt. Vielleicht irgendein junger Anfänger, der rein ins Geschäft will.
Danke
Also hat keiner `ne Ahnung.
Oder keiner will seine Ahnung mit mir teilen.
Also hat keiner `ne Ahnung.
Oder keiner will seine Ahnung mit mir teilen.
@Lasterofzaster,
frag die Behörde (zB das Bauamt), die von dir die Vermessung verlangt, welche Qualifikation der Vermesser haben muß (vereidigter oder öffentlich bestellter Vermesser, zugelassener o. ä.). Meist können die dir einige nennen.
Auch im Berufsverband der Vermesser kannst du dich schlau machen, wer in Frage kommt.
Und das Honorar kannst du frei aushandeln. Natürlich weicht keiner gern von der Gebürenordnung ab. Aber wenn du die Aufgabenstellung und das Honorar schriftlich fixierst und einen Werkvertrag darüber schließt, dürfte dir nichts passieren.
Auf jeden Fall gehört in den Werkvertrag, daß der beauftragte Vermesser bestätigt, daß sein Arbeitsergebnis von der betreffenden Behörde anerkannt wird (sonst erbringt er zwar seine Ingenieurleistung korrekt, ist aber zB kein öffentlich bestellter Vermesser wie von der Behörde verlangt und seine Arbeit mußt du bezahlen, ist aber für dich wertlos) usw.
mfg BaBa
frag die Behörde (zB das Bauamt), die von dir die Vermessung verlangt, welche Qualifikation der Vermesser haben muß (vereidigter oder öffentlich bestellter Vermesser, zugelassener o. ä.). Meist können die dir einige nennen.
Auch im Berufsverband der Vermesser kannst du dich schlau machen, wer in Frage kommt.
Und das Honorar kannst du frei aushandeln. Natürlich weicht keiner gern von der Gebürenordnung ab. Aber wenn du die Aufgabenstellung und das Honorar schriftlich fixierst und einen Werkvertrag darüber schließt, dürfte dir nichts passieren.
Auf jeden Fall gehört in den Werkvertrag, daß der beauftragte Vermesser bestätigt, daß sein Arbeitsergebnis von der betreffenden Behörde anerkannt wird (sonst erbringt er zwar seine Ingenieurleistung korrekt, ist aber zB kein öffentlich bestellter Vermesser wie von der Behörde verlangt und seine Arbeit mußt du bezahlen, ist aber für dich wertlos) usw.
mfg BaBa
geh zum katasteramt
und verlassen kannste dich auf keine messung denn wenn jemand widerspricht wird des bis oberlandgericht und je nachdem sogar höher ausgetragen.
ich kann dir ein lied davon singen
bei mir gings soweit bisher das wegen einer angefochtenen messung
der ganze ort neu vermessen werden musste
und das nach den unterlagen einer Urmessung anno 1800 tobak nochwas ne
gott sei dank haben die richter dem Verlangen einer satelitenvermessung meines gegners nicht stattgegeben.
und alles nur weil ein nachbar mir mein mein kloo und meinen heizungsraum wegnehmen will
also wenn ich mitm satelliten geortet werde wie ich auf kloo geh wäre mir echt peinlich
deutschelandä blödä beamtenlandä mehr sag ich da nicht mehr zu
ich kann dir ein lied davon singen
bei mir gings soweit bisher das wegen einer angefochtenen messung
der ganze ort neu vermessen werden musste
und das nach den unterlagen einer Urmessung anno 1800 tobak nochwas ne
gott sei dank haben die richter dem Verlangen einer satelitenvermessung meines gegners nicht stattgegeben.
und alles nur weil ein nachbar mir mein mein kloo und meinen heizungsraum wegnehmen will
also wenn ich mitm satelliten geortet werde wie ich auf kloo geh wäre mir echt peinlich
deutschelandä blödä beamtenlandä mehr sag ich da nicht mehr zu
# Baba
Danke,
das sind mal gute Tipps !
# Joven
Kann ich nachvollziehen.
Bin durch Zufall (!!!) dahintergekommen, das die Jungs vom
Bauamt die Vermessung vor !!! Baubeginn haben wollen
(oder müssen ?). Und das nachdem der Bauantrag jetzt
2 1/2 Jahre beim Amt ist.
Und jeder Fuzzi da meint, andere Kriterien anzulegen.
Das Deutsche Recht scheint so kompliziert zu sein,
das wirklich keiner mehr wirklich durchblickt.
Habe dem Amtsleiter ernsthaft mitgeteilt, mein nächster
Besuch wäre noch unnetter und ich käme nächstesmal
in Begleitung eines Anwaltes und meiner Kettensäge.
Seitdem scheint ein bisschen Bewegung reinzukommen.
Werde trotzdem den Anwalt einschalten.
Deutschland ist tot, und die Beamten tragen einen
großen Teil Schuld daran.
Laster
Danke,
das sind mal gute Tipps !
# Joven
Kann ich nachvollziehen.
Bin durch Zufall (!!!) dahintergekommen, das die Jungs vom
Bauamt die Vermessung vor !!! Baubeginn haben wollen
(oder müssen ?). Und das nachdem der Bauantrag jetzt
2 1/2 Jahre beim Amt ist.
Und jeder Fuzzi da meint, andere Kriterien anzulegen.
Das Deutsche Recht scheint so kompliziert zu sein,
das wirklich keiner mehr wirklich durchblickt.
Habe dem Amtsleiter ernsthaft mitgeteilt, mein nächster
Besuch wäre noch unnetter und ich käme nächstesmal
in Begleitung eines Anwaltes und meiner Kettensäge.
Seitdem scheint ein bisschen Bewegung reinzukommen.
Werde trotzdem den Anwalt einschalten.
Deutschland ist tot, und die Beamten tragen einen
großen Teil Schuld daran.
Laster
Zum Glück ist da Bayern mal wieder Vorreiter. Erwin Huber entwickelt gerade eine Verwaltungsreform, einer der überwiegend sinnvollen Punkte: Wenn man einen Bauantrag gestellt hat und danach 4 Wochen lang nichts vom Amt hört, gilt er automatisch als genehmigt.
Gruß, Mucker
Gruß, Mucker
So was gibt es ja auch in NRW.
Nur wenn eine Behörde behauptet, es müsse noch was
was geprüft werden, wie in meinem Fall, gibt es anscheinend keine Frist mehr. Auf meine Frage
bekam ich die Antwort: Wir bitten um Geduld !
Unglaublich !
Wenn die wenigstens geschrieben hätten:
Brauchen noch bis zum Tag xx.xx.xxxx.
Wenn ich mal ausraste und zum Serien-Mörder werde, bekomme ich "mildernde Umstände".
Laster
Nur wenn eine Behörde behauptet, es müsse noch was
was geprüft werden, wie in meinem Fall, gibt es anscheinend keine Frist mehr. Auf meine Frage
bekam ich die Antwort: Wir bitten um Geduld !
Unglaublich !
Wenn die wenigstens geschrieben hätten:
Brauchen noch bis zum Tag xx.xx.xxxx.
Wenn ich mal ausraste und zum Serien-Mörder werde, bekomme ich "mildernde Umstände".
Laster
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