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    Bankengeschädigt?Deutsche Richter im Blindflug, die Realität in Deutschland! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.07.03 13:56:58 von
    neuester Beitrag 09.07.03 13:07:48 von
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      schrieb am 08.07.03 13:56:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Richter im Blindflug

      Ahnungslos, unsicher, befangen - warum viele Richter die Klagen geprellter Anleger abweisen. Und wie Sie sich gegen die Justizirrtümer zur Wehr setzen können.

      Infomatec, EMTV, Bayerische Hypotheken- und Wechselbank. Eine marode Augsburger Softwarebude und ihre fantasiebegabten Gründer; eine niederbayerische Filmklitsche mit Hollywood-Ambitionen; eine Münchener Regionalbank, die gern eine nationale Größe geworden wäre.

      Ahnungslos, unsicher, befangen: Warum viele Richter die Klagen von Anlegern abschmettern


      Drei Firmen mit großen Visionen und laxen Moralvorstellungen.

      Infomatec verkündete laut Staatsanwaltschaft Aufträge, die es nicht gab. EMTV hatte Zahlen in der Bilanz, die nicht stimmten. Und die Hypobank half beim Verkauf von Wohnungen, die ihr Geld nicht wert waren.

      Bezahlt haben für die halbseidenen Praktiken, die entweder mit dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Aktienrecht oder dem Haustürwiderrufsgesetz kollidieren, stets andere. Ein paar hundert Aktionäre im Fall Infomatec, ein paar tausend Anleger bei EMTV und wohl mehr als 10.000 Immobilienkäufer in Sachen Hypobank.

      In allen drei Fällen setzte sich das Desaster vor Gericht fort: Die Klagen wurden abgewiesen oder hängen im Instanzenweg fest. Zu Schadensersatz sind bis heute weder Infomatec noch EMTV oder gar die HypoVereinsbank (als Rechtsnachfolgerin der Hypobank) verurteilt worden

      Die Begründungen der Richter stecken vielfach voll bizarrer Annahmen und absurder Schlussfolgerungen", ärgert sich der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Münchener Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair: "Sie erfassen weder die Realitäten an der Börse, noch werden sie den komplexen Zusammenhängen gerecht, die hinter dem Massenvertrieb überteuerter Wohnungen stehen."

      Manches Gericht weiß noch nicht einmal, auf welcher Rechtsgrundlage es urteilen soll. "Mir hat ein Richter in der schwäbischen Provinz kürzlich erklärt, dass er von einem Wertpapierhandelsgesetz noch nie etwas gehört hat", erinnert sich Andreas Tilp, Anlegeranwalt aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen. Das Gesetz gibt es seit 1994.

      Die Urteile von Amts- und Landgerichten in Anlegerprozessen lösen bei Kapitalmarktexperten häufig nur Kopfschütteln aus. Selbst wenn Vorstände oder Aufsichtsräte gegen das Handels- oder das Aktienrecht verstoßen haben, heißt das noch lange nicht, dass die Anleger ihr Geld zurückverlangen können.

      So wies das Landgericht München (wieder mal München!obwohl Koblenz sowas auch könnte!)eine Klage gegen Ex-Comroad-Chef Bodo Schnabel ab, obwohl die Telematikfirma knapp 98 Prozent der Umsätze erfunden hatte und Schnabel wegen Bilanzbetrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war.

      Heillos überfordert

      Das Landgericht Bonn lehnte die Ansprüche eines Aktionärs der Refugium AG ab. Das Management hatte die Jahresabschlüsse 1997 und 1998 manipuliert, die Bilanzen sind inzwischen ungültig.


      © Henrik Spohler


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      Der lange Marsch durch die Instanzen

      Überforderte Richter: Oft urteilen Wirtschaftslaien über weit reichende Vermögensfragen.

      Voreingenommene Kammern: In den Augen vieler Robenträger sind Anleger nichts als gierige Zocker.

      Teure Gerechtigkeit: Häufig müssen Kläger bis vor den Bundesgerichtshof ziehen - Erfolg äußerst ungewiss.


      "Beide Urteile sind falsch", bringt es der renommierte Frankfurter Aktienrechtler Professor Theodor Baums auf den Punkt: "Diese Art von Rechtsprechung kann man nicht dem deutschen Kapitalanlagerecht anlasten. Das geht auf das Konto der Richter."

      Nach mehreren hundert Klagen gegen die dubiosen Immobiliengeschäfte renommierter Banken oder die Falschspieler vom Neuen Markt zeigt sich: Viele Richter sind mit der komplexen Materie heillos überfordert. Für Anleger wird der Rechtsweg zum Glücksspiel. Nur wer es mit seiner Klage schafft, Bank oder Unternehmen massiv unter Druck zu setzen, hat Aussicht auf Erfolg.

      Vor allem in den unteren Instanzen, wo es nur wenige Spezialkammern für Börsen- oder Bankrecht gibt, scheitern viele Anleger an der mangelnden Wirtschaftskompetenz der Richter. Und diese Situation wird sich noch verschärfen. Denn nach der Reform der Zivilprozessordnung endet der Instanzenweg oft schon beim Oberlandesgericht (OLG). Der Bundesgerichtshof (BGH) kann künftig häufig nicht mehr eingreifen.

      An dieser Stelle rächt es sich, dass kein Jurist, der in Deutschland Richter werden will, ökonomisches Basiswissen nachweisen muss - keine Vorlesungen in Bilanzierung und Rechnungswesen, keine Praktika bei Banken oder Börsenbrokern.

      Außerdem fehlt das Eigeninteresse. Als Beamte auf Lebenszeit müssen Richter keine Vermögensbildung betreiben. Sie sind versorgt - in ihrer aktiven Zeit unkündbar, anschließend mit ordentlichen Pensionen ausgestattet.

      Entsprechend dürftig ist die Qualität vieler Urteile. "Die deutsche Kapitalmarktrechtsprechung liegt deutlich hinter dem international erreichten Stand", stellt Professor Hanno Merkt von der Bucerius Law School in Hamburg fest. Hinzu kommt, dass den Richtern der Verbraucherschutz, den sie etwa im Miet- oder Arbeitsrecht exzessiv ausgebaut haben, in Geldanlage- und Vermögensfragen völlig unbedeutend erscheint.

      Die Folgen sind nicht weniger bizarr als viele Urteile. In manchen Gerichtssälen stoßen die geprellten Kläger schon zu Beginn des Verfahrens auf eine Mauer von Vorurteilen und Unwillen.

      "Ich kann schon gar nicht mehr zählen, wie oft Richter meinen Mandanten schon vorgehalten haben: `Erst habt ihr gezockt, und jetzt sollen wir euch das Geld wiederbeschaffen`", erzählt der Münchener Anwalt Klaus Rotter.

      "Es gibt Fälle, die sind verloren, bevor das Verfahren überhaupt eröffnet wird", ergänzt der Düsseldorfer Anwalt Jens Graf. "Wenn ich beweisen will, dass eine Bank meinen Mandanten falsch beraten hat, und der Richter mir antwortet: `Sie glauben doch selbst nicht, dass eine Bank so etwas tut`, dann kann ich einpacken."

      Gepflegte Vorurteile

      Andere Gerichte formulieren ihren Widerwillen gegen die lästigen Wirtschaftsverfahren noch drastischer: "Wenn ich das alles lesen soll, was Sie mir aufgeschrieben haben", meierte ein Mitglied des Hamburger Landgerichts den Berliner Anwalt Wolfgang Schirp ab, "dann müsste ich mir drei Wochen Sonderurlaub nehmen."


      Fall 1: Wenig Erfolg

      Die Klage: Comroad-Gründer Bodo Schnabel trieb die Aktie seiner Telematikfirma mit frei erfundenen Meldungen über Großaufträge und Umsätze in astronomische Höhen. Als der Schwindel im Jahr 2001 aufflog, implodierte der Kurs. Anleger fordern den Ausgleich ihrer Verluste.

      Das Urteil: Schnabel wurde 2002 wegen Bilanzfälschung zu sieben Jahren Haft verurteilt. Aber erst Ende Mai sprach das Landgericht Frankfurt einem Comroad-Aktionär wegen der falschen Ad-hoc-Mitteilungen Schadensersatz zu. Die Anleger brauchen Geduld: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In ähnlichen Verfahren gegen EMTV und Infomatec gingen die Anleger stets leer aus.


      Wenn in solchen Angelegenheiten überhaupt ein ordentliches Verfahren zustande kommt. So genannte Gürteltiere, Juristenjargon für voluminöse Akten, die sich nur noch mit Spanngurten zusammenhalten lassen, werden oft so schnell wie möglich entsorgt.

      So wies das Hamburger Landgericht die Klage von 20 Anlegern gegen die Investor- und Treuhand-Beratungsgesellschaft von Fonds-Tycoon Mario Ohoven ab. Der Richter erklärte sich kurzerhand für nicht zuständig, obwohl den Klägern die Steuersparmodelle in Hamburg verkauft worden waren.

      Den Versuch, den Fall in Richtung Düsseldorf, Sitz der Ohoven-Firma, abzuschieben, stoppte allerdings das OLG Hamburg.

      Viele Gerichte finden andere Wege, die unbequemen Verfahren einem schnellen Ende zuzuführen. Wer als Anleger etwa einer Bank Falschberatung nachweisen will, muss sich auf eine wahre Materialschlacht einstellen.

      Die Gerichte wollen wissen, wann und wo die Beratung stattgefunden hat und was exakt der Bankmitarbeiter erzählt hat. Der Kunde sollte Zeugen auftreiben und nachweisen können, warum er sich über die Risiken des fraglichen Geschäfts nicht im Klaren gewesen sein konnte. Und schließlich muss er belegen, dass er die Finger von dem Deal gelassen hätte, wenn er richtig beraten worden wäre.

      Schafft es der Anleger nicht, die Belege zu beschaffen, läuft er Gefahr, wegen "unsubstantiierten Sachvortrags" abgewiesen zu werden. "Diese intensive Form der Beweisführung ist weltfremd, und sie ist vielfach nicht durch das Gesetz gedeckt", zürnt Anwalt Graf. Nichtsdestotrotz waren es die hohen Anforderungen an die Beweisführung, die bislang alle Klagen wegen falscher Ad-hoc-Mitteilungen zum Scheitern brachten.

      In Fällen wie Comroad oder Infomatec wollten die Richter den Zusammenhang zwischen den irreführenden Unternehmensinformationen und dem Kauf der Aktien exakt belegt haben. Ein Nachweis, der praktisch nicht zu führen ist - er geht schlicht an den Realitäten der Wertpapiermärkte vorbei.


      © mm


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      Aktienschwindel: Comroad-Aktie vom Börsengang bis zu Schnabels Rücktritt


      "Kein Mensch kauft Aktien, weil er eine Ad-hoc-Mitteilung gelesen hat", analysiert Aktienrechtler Baums. "Anleger kaufen, weil sie der Studie eines Analysten oder der Empfehlung ihres Beraters vertrauen, in dessen Urteil die falschen Zahlen eingeflossen sind. Dieser Zusammenhang allein reicht schon aus, um die Kausalität nachzuweisen."

      Ende Mai schloss sich mit dem Landgericht Frankfurt erstmals ein Richtergremium dieser Argumentation an und verurteilte Comroad wegen eines Trommelfeuers von Falschmeldungen zu Schadensersatz.

      Solche Einsichten sind keineswegs die Regel. "Börsen gelten vielen Richtern noch immer als Spielkasino", beklagt sich Anwalt Rotter, "wer sich da hineinbegibt, ist in den Augen dieser Leute selbst schuld."

      Was sich Richter unter der Börsenwirklichkeit vorstellen, lässt sich in vielen Urteilen nachlesen. Das Landgericht Hannover etwa bezweifelte in einem Prozess, in dem es um mangelhafte Beratung bei einem Fondsinvestment ging, dass überhaupt ein Schaden entstanden sei. Schließlich, so die Sicht der Richter, könne der Wert der Investmentzertifikate künftig wieder steigen.

      "Viele Richter haben schlicht Angst, durch ein falsches Urteil eine Lawine loszutreten, unter der die verklagte Firma begraben wird", beschwert sich der Münchener Anwalt Tobias Pielsticker, "die Schwierigkeit, solche Prozesse zu gewinnen, wächst mit der Größe des Gegners."

      Heimliche Ängste

      Die Ängste der Richter lassen sich vor allem in den Verfahren um die Göttinger Gruppe beobachten. Die über lange Jahre laufenden Sparpläne des Finanzkonglomerats stehen unter dem Dauerbeschuss vieler Verbraucherschützer. Der Vorwurf: Das Geld von über 150.000 Anlegern, insgesamt über 800 Millionen Euro, würde nicht wie versprochen in Immobilien, Wertpapiere und Firmenbeteiligungen investiert, sondern zur Anwerbung immer neuer Sparer ausgegeben. Vulgo: für den Aufbau eines "modifizierten Schneeballsystems", wie die Kläger argumentieren. Ein Vorwurf, dem die Gruppe stets widersprochen hat.


      © DPA


      Fall 2: Viel Verständnis

      Die Klage: Obwohl er von drohenden Milliardenverlusten der Bankgesellschaft Berlin bereits gewusst haben muss, stellte Ex-Vorstandschef Wolfgang Rupf das Institut im Geschäftsbericht für 1999 und auf der Hauptversammlung im Juni 2000 noch als solides Geldhaus mit Potenzial dar. Ein Anleger will nun Schadensersatz für seine Verluste mit der Bank-Aktie.

      Das Urteil: Die Richter am Landgericht Berlin zeigten durchaus Verständnis für den Kläger. Dennoch wiesen sie seine Forderung zurück. Wohl auch, um das Geldhaus zu schützen, denn: Eine Verurteilung der Bank könne "zu einer uferlosen Haftung der Gesellschaft führen".


      In der Tat ist aber schwer nachvollziehbar, wie die Firma ihre Versprechen jemals einhalten will. Dem Investmentpool sind zwischen 1998 und dem Jahr 2000 rund 470 Millionen Euro zugeflossen. Dennoch schmolz das Vermögen des Finanzkonglomerats laut den Bilanzen in der gleichen Zeit von 410 Millionen auf 287 Millionen Euro zusammen.

      Sobald die Gerichte den ersten Anlegern ein Kündigungsrecht zugestehen, droht das System wegen der dann wohl unausweichlichen Kündigungswelle zusammenzubrechen.

      Allen Klagen zum Trotz hat bis heute kein Richter den Damm brechen lassen. Stets wird in den Urteilen damit argumentiert, es sei nicht hinreichend belegt, dass die Investmentpläne nicht aufgehen könnten. Dass den Richtern die Stabilität der beklagten Firma oft wichtiger ist als der Schutz der Anleger, wird besonders deutlich durch ein Urteil des Landgerichts Berlin illustriert.

      Die Richter wiesen die Ansprüche eines Aktionärs gegen die Bankgesellschaft Berlin ab. Der Mann hatte sich auf die scheinbar stabile Bilanz des Jahres 1999 und die optimistischen Verheißungen des Bankchefs Wolfgang Rupf auf der Hauptversammlung 2000 verlassen und die Aktie gekauft.

      Ein Fehler. Die Lage des Unternehmens hatte schon lange nichts mehr mit den positiven Verlautbarungen zu tun, die Rupf weiter verbreitete; fast wäre die Bank Pleite gegangen.


      © mm


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      Schlagseite: Ergebnis der Bankgesellschaft Berlin nach Steuern


      Der Aktionär reichte Klage ein. Für die Richter waren die Argumente durchaus nachvollziehbar. Recht geben mochten sie ihm trotzdem nicht, denn: Eine Verurteilung der Bank könne "zu einer uferlosen Haftung der Gesellschaft führen". Mit anderen Worten: Soll die Bank nicht Pleite gehen, muss sie vor Schadensersatz geschützt werden.

      Das Berliner Landgericht kann sich mit dieser Grundhaltung auf den 11. Senat des Bundesgerichtshofs berufen, jenes Richtergremium, das in letzter Instanz über Bankenrecht und damit über viele der für Anleger relevanten Fragen entscheidet.

      Der Vorsitzende Richter des so genannten Bankensenats, Gerd Nobbe, machte in einem Festvortrag für die Uni Leipzig klar, worum es ihm geht: Für den BGH könne nicht allein die Gerechtigkeit im Einzelfall zählen; das Gericht müsse auch stets "gesunde volkswirtschaftliche Verhältnisse" im Auge haben.

      Bankenfreunde in Roben

      Für die Kritiker Nobbes heißt das nichts anderes, als dass der Richter im Zweifel gegen die Anleger entscheidet. Und tatsächlich stehen viele Urteile des 11. BGH-Senats in bemerkenswertem Einklang mit der herrschenden Meinung in den Rechtsabteilungen der Banken.


      © DPA


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      Fall 3: Kein Anspruch

      Die Klage: Unter Eberhard Martini kooperierte die Hypobank (heute: HypoVereinsbank) mit halbseidenen Finanzvertrieben, die völlig überteuerte Wohnungen als Kapitalanlage und Steuersparmodelle verkauften. Obwohl klar war, dass den Käufern massive Verluste drohen, finanzierte die Bank gut 100.000 Apartments. Tausende verlangen heute ihren Einsatz von dem Geldhaus zurück.

      Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied im April 2002, dass Wohnungskauf und Kredit grundsätzlich getrennte Geschäfte sind. Die Entscheidung macht es Anlegern sehr schwer, ihre Ansprüche gegen den Konzern durchzusetzen.


      Wie beispielsweise im Fall der so genannten Aktienanleihen. Nobbe und Kollegen lehnten es ab, die hochriskanten Papiere als Termingeschäfte zu klassifizieren. Wären die Richter anderer Meinung gewesen, dann hätten die Banken beim Verkauf der Aktienanleihen weit intensiver beraten müssen, als sie es vielfach tatsächlich getan haben. Bei einem anders lautenden Urteil wären die meisten Deals unwirksam geworden, und die Banken hätten immense Summen an die Anleger zahlen müssen.

      Dieser Spruch war wie einige andere Urteile zuvor in den "Wertpapier-Mitteilungen" vorgezeichnet, der vom BGH wohl am meisten zitierten Bankrechtspublikation.

      Drei Aufsätze, die dezidiert die Meinung der beklagten Bank vertraten, waren kurz vor der Entscheidung in dem Blatt platziert worden. Das Fachorgan wird unter anderem von der "Interessengemeinschaft Frankfurter Kreditinstitute" herausgegeben; Stefan Frisch, ehemals Justiziar der Deutschen Bank, bezeichnet die Zeitschrift als "Kampfblatt der Banken", mit dem die Geldhäuser massiv Einfluss auf die herrschende Rechtslehre und damit auch auf die Entscheidungen des BGH nehmen.

      In eine noch viel fragwürdigere Position manövrierte sich der Nobbe-Senat bei der Prozessflut gegen die HypoVereinsbank (HVB).

      Seit Anfang der 90er Jahre hatte die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank, die später in der HVB aufging, in großem Stil und mit fragwürdigen Methoden ihr Immobiliengeschäft massiv ausgebaut. Die Bank kooperierte mit windigen Finanzvertrieben, die vor allem Kleinanlegern völlig überteuerte Wohnungen verkauften. Über 100.000 dieser später von Verbraucherschutzorganisationen nur noch als "Schrottimmobilien" bezeichneten Apartments finanzierte die damalige Hypobank.

      Schnell wurde klar, dass zwischen dem Wert der Wohnungen und dem von Bank und Finanzvertrieben ermittelten Verkaufspreis riesige Lücken klafften. Nun versuchten viele Anleger, den Geldkonzern in die Haftung zu nehmen.


      © DDP


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      Ehemalige Zentrale der Hypobank in München


      Bis heute ohne Erfolg. In sämtlichen Fällen lehnte es der 11. BGH-Senat ab, den Konzern für die Sünden seiner Vertriebsleute zu verurteilen. Dabei hat sich das Gremium dermaßen in seine Rechtsauffassung verrannt, dass einzelnen Richtern schwere handwerkliche Fehler unterliefen.

      Im Frühjahr 2001 deutete etwa der zwischenzeitlich pensionierte stellvertretende Vorsitzende, Joachim Siol, auf einem Bankenrechtsseminar laut Aussage zweier Teilnehmer an, dass der BGH drei für die Anleger positive Entscheidungen des OLG Bamberg korrigieren werde. Nach Ansicht der Anwälte von geschädigten Hypobank-Kunden ergriff Siol damit während eines laufenden Verfahrens massiv zugunsten der HVB Partei. Für einen Richter eine Todsünde, weil er mit diesem Verhalten seine Unabhängigkeit infrage stellt.

      Als der BGH die Urteile des OLG Bamberg tatsächlich kassierte, versuchte der Göttinger Anwalt Reiner Fuellmich, den Richter Siol von weiteren HVB-Verfahren auszuschließen. Sein Befangenheitsantrag wurde von Siols Kollegen abgeschmettert. Unter anderem, weil Siol bestritt, sich jemals so geäußert zu haben.

      Fazit

      Absurde Argumente, überforderte Richter, abstruse Entscheidungen - für Anleger erscheint der Rechtsweg als ein beinahe unkalkulierbares Risiko. Vor allem finanziell. Wer 50.000 Euro einklagen will, muss nach drei verlorenen Instanzen mit Kosten von 30.000 Euro rechnen.


      © DDP


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      Klagehürde Gericht: Robenträger lassen sich nur schwer überzeugen


      Nicht zuletzt deshalb raten viele Anwälte, auf Teile der Forderung zu verzichten und sich außergerichtlich zu vergleichen. "Gut drei Viertel unserer Mandate regeln wir, noch bevor es zum Prozess kommt", sagt Anwalt Andreas Tilp.

      Doch selbst auf diesem Weg bekommen Anleger nur dann ihr Geld zurück, wenn sie sich generalstabsmäßig vorbereiten. Dazu gehört ein auf Kapitalmarktrecht spezialisierter Anwalt ebenso wie eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette.

      Dies ist der sicherste Weg, die Geldhäuser zum Einlenken zu bewegen. Die Banken versuchen alles, um imageschädigende Verfahren zu vermeiden. Je größer die Bedrohung durch einen öffentlichkeitswirksamen Prozess wird, umso eher werden sie einem Vergleich zustimmen.

      Von den Richtern können sich die Anleger kaum mehr erhoffen. "An der Situation vor Gericht wird sich erst etwas ändern, wenn die Jurastudenten in die Richterämter hineingewachsen sind, die selbst Geld am Neuen Markt verloren haben", spottet Anwalt Graf. "Diese Generation weiß dann wenigstens, worüber sie urteilt."


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      Kräfte bündeln!
      Wie Sie Ihre Chancen vor Gericht erhöhen

      Fakten schaffen: Wurden Sie falsch beraten, warten Sie ab, bevor Sie mit einer Klage drohen. Vereinbaren Sie zunächst einen neuen Termin mit Ihrem Berater. Bei dieser Gelegenheit erscheinen Sie mit einer Vertrauensperson und lassen die Empfehlungen nochmals Revue passieren. Damit können Sie Ihre Aussage mit einem Zeugen belegen. Fassen Sie das Gespräch noch einmal schriftlich zusammen, und schicken Sie es dem Berater per Einschreiben. So machen Sie Ihre Version bei der Bank aktenkundig.

      Ansprüche abtreten: Klagen Sie nicht selbst, sondern treten Sie Ihre Ansprüche zum Beispiel an Ihren Ehepartner ab. Auf diese Weise können Sie selbst in einem Prozess als Zeuge aussagen. Diesen Trick akzeptiert sogar der BGH.

      Mitstreiter suchen: Suchen Sie, etwa per Zeitungsannonce, weitere Geschädigte, um Ihre Forderungen gegen die Bank oder das Unternehmen zu untermauern. Im Fall einer Falschberatung wird Ihnen ein Richter umso eher Glauben schenken, je mehr Zeugen bestätigen können, dass sie mit derselben Masche geködert wurden.

      Schaden verdeutlichen: Sie müssen den Zusammenhang ("Kausalität") zwischen der Pflichtverletzung und Ihrem Schaden exakt belegen. Warum war die mangelhafte Risikoaufklärung der Grund für Ihre Verluste? Wie hat eine falsche Ad-hoc-Meldung Sie zum Kauf einer Aktie animiert?

      Druck ausüben: Je überzeugender und dichter Sie Ihre Beweiskette aufbauen, desto eher ist die Bank zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. Bedenken Sie, dass die Banken nichts mehr fürchten als lange öffentlichkeitswirksame Prozesse.

      Quelle: managermagazin.de
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 06:33:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      .
      hoch lebe der Rechtsstaat.

      Es ist doch viel bequemer, mit simplen Gesetzen zum Beispiel Autofahrer abzuzocken ...
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 13:07:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Rechtsstaat-Staat hat immer RECHT!


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