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    Frage zu Heizökostenverteilung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.03 09:00:27 von
    neuester Beitrag 11.07.03 17:19:45 von
    Beiträge: 6
    ID: 752.435
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      Avatar
      schrieb am 11.07.03 09:00:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem herrscht in meiner Verwandschaft und keiner weiß so richtig Rat!

      Meine Großeltern (2 Personen)(Wohnraum ca 90 quadratmeter)auf Miete bewohnen ein 2 Familienhaus (1 Wohnung steht schon halbes Jahr leer) der Sohn vom Vermieter hat angebaut. (Ca 150 quadratmeter, 4 Personen). Jetzt haben meine Großeltern
      eine Heizölrechnung vor 14 Tagen erhalten die 867,50 Euro kostet. Getankt wurde im März 2003. Der Vermieter hat jetzt einfach die Rechnung durch 2 geteilt und pocht auf Zahlung der Hälfte des Heizöles.

      Meine Großeltern pochen schon zeit länger auf eine Uhr da brauch man den Stand nur ablesen und das jeweilige zu bezahlen. Der Vermieter sagt aber eine Uhr wäre zu teuer. Sie sollten das doch so bezahlen.

      Ist rechtlich garantiert nicht abgesichert, denke ich, oder? Leider traut sich von den beiden keiner dem Vermieter mal ordentlich die Meinung zu sagen.

      Vielleicht kann mir einer von euch helfen oder hatte das Problem auch schon.

      Wäre für alle Tipps dankbar

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 09:10:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Theoretisch müsste der Vermieter einen Heizkostenverteiler einbauen. Wenn aber der Aufwand voraussichtlich den Nutzen übersteigt, kann er auch anders abrechnen. Üblich und gerecht wäre die Verteilung nach Wohnfläche. Die Leerstandszeiten der anderen Wohnung kann er natürlich mit einrechnen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 10:16:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es gibt bei Euch bestimmt auch einen Mieterschutzbund oder etwas derartiges.

      Frage doch einfach mal dort nach. Die geben Dir bestimmt Auskunft !

      Gruss bsd :)
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 10:29:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      der Schutzbund kannst du nur fragen, wenn du Mitglied bist. Dumm ist das!
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 12:15:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Deine Großeltern sollen doch dazu, das kostet bestimmt nicht die Welt. Die können sich dann auch beim Mieterschutzbund in Streitfällen anwaltlich beraten lassen.
      Man hofft es natürlich nicht, aber sollte es mal zu einem Rechtsstreit mit dem Vermieter kommen, stellt der Mieterschutzbund, nach vorheriger Absprache, den Anwalt.
      Als ich vor Jahren noch in Miete wohnte, war ich auch dabei. Ich hab das nie bereut, dass ich dabei war . Mein Vermieter damals war auch so einer ...

      Gruss bsd:)

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      Avatar
      schrieb am 11.07.03 17:19:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du kannst mal auf www.Heizkostenverordnung.de nachschauen.
      Die gilt allerdings erst bei Gebäuden ab 2 Wohnungen
      bzw. Falls der Besitzer eine bewohnt ab 3 Wohnungen.
      Demnach muß zumindest ein teil verbrauchsabhängig abgerechnet werden


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