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    Steuerfachgehilfe: Gehalt in Ausbildung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.03 19:52:43 von
    neuester Beitrag 12.07.03 09:38:49 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 11.07.03 19:52:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ein Freund von mir möchte eine Ausbildung zum Steuerfachgehilfen machen, deshalb hier meine Frage:

      Was verdient man in der Ausbildung zum Steuerfachgehilfen wenn die Ausbildung in 3 Jahren absolviert wird pro Ausbildungsjahr?
      Ist es evtl. mehr wenn man das ganze in 2 Jahren absolviert (sofern Bedingungen hierzu erfüllt)?


      Danke Aik
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 20:28:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da es bei Freiberuflern keine Tarifverträge gibt, hängt das vom individuellen Ausbildungsvertrag, also dem Steuerberater/Fachanwalt ab. Es gibt allerdings gesetzliche Mindestbeträge... ca. 300-400 Euro mtl.
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 20:29:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Der Ausbildungsberuf Steuerfachgehilfe existiert übrigens seit 1996 nicht mehr, heißt jetzt Steuerfachangestellter... aufpassen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 21:14:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Rechne mit 550 EUR netto monatlich.
      Avatar
      schrieb am 12.07.03 03:56:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Aik,

      kann dir deine Frage sehr genau beantworten, da ich am 01.08. - also in 19 Tagen - meine Ausbildung als Steuerfachangestellter beginnen werde.
      Die Empfehlung der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein (und damit auch das was ich verdiene) beträgt 450 €, 550 €, 650 € BRUTTO. Die Steuerberater dürfen hiervon bis zu 20 % runtergehen, mehr ist nicht erlaubt.
      Die Ausbildung läßt sich regulär nur auf 2,5 Jahre verkürzen, bei mir sind es 2 Jahre, da ich eine Sonderausbildung mache, die es in der Form nur in Schleswig-Holstein gibt. Hierbei mache ich die Ausbildung in 2 Jahren und währenddessen auch schon 2 Semester BWL an der Fachhochschule Heide. Nach der Ausbildung gehe ich dann 3 Jahre ins Vollzeitstudium und habe nach 5 Jahren Studium und Ausbildung und kann nach 2 Jahren Berufstätigkeit meine Steuerberaterprüfung machen.
      Es gibt übrigens allgemein bei Verkürzung der Ausbildung kein Anrecht auf die Ausbildungsvergütung späterer Abschnitte. Ich habe mit meiner Chefin abgesprochen, dass ich für 2003 (5 Monate) den Satz des ersten Jahres, 2004 (12 Monate) den des zweiten und 2005 (7 Monate) den Satz des dritten Ausbildungsjahres bekomme.
      Wenn du weitere Informationen suchst, schau doch mal hier vorbei:

      http://www.stbk-sh.de/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.stbk-sh.de/

      http://www.steuerfachangestellte.com/" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.steuerfachangestellte.com/

      http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/S/kurz_B7534101.html

      So, ich hoffe ich konnte dir mit meinem aller Ersten Posting weiterhelfen. Viele Grüße, Gerrit

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      Avatar
      schrieb am 12.07.03 09:38:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für Deine Infos!
      Hier in Bayern scheint es aber problemlos möglich zu sein die Ausbildung auf 2 Jahre zu verkürzen. Ein befreundeter Steuerberater ist ausserdem der Meinung das ein Studium in diesem Bereich nicht viel bringt, sofern man dann als Steuerberater tätig sein möchte (er hat BWL studiert).

      Trotzdem vielen Dank!


      ciao Aik


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