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    Frage zur arbeitgeberfinanz. Direktversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.03 20:18:45 von
    neuester Beitrag 16.07.03 08:20:37 von
    Beiträge: 12
    ID: 753.959
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      Avatar
      schrieb am 15.07.03 20:18:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe seit knapp 4 Jahren eine vom Arbeitgeber finanzierte Direktversicherung. Nun hatte mir ein Versicherungsmakler geraten, anstatt dieses Geld in eine Risiko-LV zu zahlen, einen Fonds zu nehmen. Dann habe ich aber gehört, dass mein Arbeitgeber, falls ich innerhalb von zehn Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden sollte, die bis dahin gezahlten Beiträge zurückbekommt. Dies wäre per Gesetz vorgegeben.
      Nun habe ich aber in meinem Antrag auf die Direktversicherung stehen, dass die versicherte Person, also ich, von Beginn an unwiderruflich bezugsberechtigt bin. Die zweite im Antrag stehende Möglichkeit, nämlich dass ich erst ab Eintritt der gesetzl. Unverfallbarkeit bezugsberechtigt bin, ist nicht markiert, sondern o. g. Punkt.

      Meine Frage lautet nun, was passiert mit dieser Versicherung bzw. wie verfahre ich am Besten?
      - Direktversicherung kündigen? Bekomme ich die Beiträge zurück?
      - Direktversicherung beitragsfrei stellen?
      Ich möchte auch nicht die Direktversicherung wechseln in einen Fonds, sondern lieber stattdessen die von meinem Arbeitgeber angebotene Unterstützungskasse (bei Gerling?!) in Anspruch nehmen...

      Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!!!
      Gruss,
      Doc Tobi
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 20:27:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      in diesem Fall gehört Dir die Versicherung auf jeden Fall, auch wenn Du das Unternehmen vor der 10 Jahresfrist verlässt.

      Ich besitze auch eine DV mit dem gleichen Wortlaut und habe mich deswegen schon einmal bei einem Anwalt erkundigt.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 20:46:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Genaugenommen gehört die Versicherung dir und Hans Eichel. Wenn du sie dir jetzt auszahlen lässt, dann hält das Finanzamt die Hand auf. Erst nach dem 12. Jahr ist die Auszahlung steuerfrei.

      Wenn du das Geld vorläufig nicht brauchst, dann ist es am besten, du stellst die Versicherung beitragsfrei und sitzt die 8 Jahre ab. Wenn Hans das Steuerrecht nicht rückwirkend ändert (nicht Lachen, er hat tatsächlich mal rückwirkend die Spekulationsfrist für Immobilien verlängert), dann kannst du 2012 den Rückkaufwert der Versicherung steuerfrei einstreichen.
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 21:00:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      @DocTobi
      Also, zu den Direktversicherungen, das ist ein heikles Thema!

      1. Diese Beträge bezahlt Dein Arbeitgeber (er muß diese
      nicht bezahlen, sondern macht dies freiwillig) und
      diese Kosten kann er von der Steuer Absetzen!
      Im Gegenzug kommst Du in den Genuß, nach langjähriger
      Firmenzugehörigkeit, wenn Du in Rente gehst, nochmalig
      einen schönes Pfund mitzunehmen!
      Du mußt allerdings diese Direktversicherung in Deiner
      Steuererklärung angeben, da diese mit 20% Pauschal
      versteuert wird (Geldwerter Vorteil)! Es ist
      praktisch ein Zuckerchen für den Arbeitnehmer, daß dem
      Arbeitgeber unter dem Strich nicht mit allzuviel
      Mehrkosten belastet!

      2. Soweit ich weis, müssen diese Verträge bis mindestens
      zum 60. Lebensjahr laufen, und ausserdem hast Du auf
      diese Verträge nicht den geringsten Einfluss!
      Solltest Du den Arbeitgeber wechseln, kann der neue
      Arbeitgeber diese Zahlungen fortführen oder auch nicht!
      Im Falle des zweiteren bleibt dann der Vertrag mit den
      einbezahlten Beträgen einfach bis zum 60. Lebensjahr
      liegen und anschliessend erhältst Du die Auszahlung!

      3. Soweit mir bekannt ist, ist eine Auflösung der
      Direktversicherungen nicht möglich, sondern nur eine
      Stillegung!
      Es gibt also keine Möglichkeit vorher an das Geld zu
      kommen!

      4. Ausserdem sind vor Abschluß zu prüfen, da das Finanzamt
      nur gewisse Direktversicherungen anerkennt.
      Da kanns mit gewissen Fonds (vor allem Aktien-Fonds
      werden zum großteil nicht anerkannt)schon massive
      Probleme geben, daß muß aber normalerweise Dein
      Finanzminister wissen!

      5. Dein Chef wird Dir mit Sicherheit keine
      Direktversicherung abschliessen, die er gutmütigerweise
      für Dich finanziert, und Du dann vielleicht nach 6 oder
      8 Jahren die Versicherung auflösen willst, um an das
      Geld zu kommen!Das wäre zu einfach!
      Da gibts Gesetzte, also wie Du es schon erwähnt hast,
      innerhalb 10 Jahren gehört Dir gar nichts!

      Hoffe Dir damit geholfen zu haben und verbleibe

      mfg

      Sharky;) ;)
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 21:10:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tradershark,

      1. falsch, in unserer Firma zahlt der Arbeitgeber die 20% Pauschalsteuer, ist aber sicher von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.

      3. definitiv falsch, kenne Leute, die sich ihre Versicherung vorzeitig auszahlen lassen haben.

      5. kompletter Unsinn, verlässt Du das Unternehmen vor der 10 Jahresfrist, gehört die Versicherung Dir. Während Deines Angestelltenverhältnis verwaltet der Arbeitgeber die Versicherung für Dich, Ansprüche kann er deshalb aber nicht geltend machen. (Eine Ausnahmeregelung kann eine Insolvenz darstellen).

      GGF

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      Avatar
      schrieb am 15.07.03 21:12:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Tradershark,kennst dich gut aus,dem ist nichts hinzu zufügen:kiss: ;)
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 21:12:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das interessante an einer DV ist die Steuerersparnis.
      Für die Beiträge in eine Direktversicherung zahlst du nur eine Pauschalsteuer von 20% anstatt deiner normalen Lohnsteuer.
      Wenn du die vorzeitig kündigst könnte es sein, daß das Finanzamt eine Nachzahlung verlangt.

      Die beste Lösung ist wahrscheinlich die DV beitragsfrei zu stellen, wenn du die nicht mehr haben willst.

      Kannst du mit der Unterstützungskasse auch Steuern sparen ?
      Wieviel % GARANTIERT dir die Unterstützungskasse ?

      Wenn du es dir leisten kannst mach beides, denn die staatliche Rente wird wohl nicht mehr steigen.
      (die ganze Wahrheit sagt dir Vater Staat im Moment noch nicht)

      mimar
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 21:28:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Als Versicherungsnehmer ist Ihr Unternehmen Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Der Angestellte ist die versicherte Person.

      Dem Angestellten als versicherte Person steht die Versicherungsleistung unwiderruflich zu.

      Die Erlebensfallleistung aus der Versicherung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr fällig werden. (Eine Kündigung ist davon nicht betroffen)

      Die Direktversicherung kann nur für das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers abgeschlossen werden, also nicht für Nebentätigkeiten.

      Sie vereinbaren mit dem Arbeitnehmer unwiderruflich, dass bei Lösung des Dienstverhältnisses die Eigenschaft des Versicherungsnehmers auf den Arbeitnehmer übertragen wird.

      Der Versicherungsvertrag kann vom Arbeitnehmer aus eigenen Mitteln fortgeführt werden, beitragsfrei gestellt werden oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.

      Die steuerlichen Höchstbeträge für die Direktversicherung betragen monatlich 146,- Euro oder 1.752,- Euro jährlich und müssen nur pauschal mit 20% zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuert werden.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 22:05:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi, vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

      Aber ganz klar ist das dann ja nun noch nicht!

      Also, unser Mensch aus der Personalabteilung sagte, das Beste sei momentan diese Unterstützungskasse, weil der Beitrag direkt vom Bruttlohn abgeht, momentan (bis 2006???) noch ohne jegliche Lohnsteuer!!! D. h. zwar auf eigene Rechnung, unterm Strich ja egal, aber eben direkt runter vom Bruttolohn!
      Meine Direktversicherung war damals eine Bedingung von mir, als man mich von meinem damaligen Arbeitgeber abgeworben hat!
      Meine zunächst mal dringendste Frage ist, was passiert mit "meinen" Einzahlungen, wenn ich die Direktversicherung entweder kündige und die bisher angesparte Summe einbehalten möchte, oder wenn ich die Direktversicherung beitragsfrei stelle (was ja bedeutet, dass ich meinem AG sage, da nix mehr einzuzahlen) und stattdessen in diese Unterstützungskasse investiere!?

      Gruss,
      Doc Tobi
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 22:33:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      das ist ohne Probleme möglich, ich würde es aber nicht tun.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 22:45:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      wenn dein Arbeitgeber die Direktversicherung zahlt, du aber die andere Versicherung selbst bezahlen mußt, wo ist dann dein Problem ???

      mimar
      Avatar
      schrieb am 16.07.03 08:20:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      morgen.
      genau, wo ist das problem?
      direktversicherung weiterhin vom arbeitgeber bezahlen lassen und zusätzlich bruttozahlung von bis zu 204 euro monatlich in die angebotene andere geschichte. besser wär hier allerdings die pensionskasse. auch aus sicht des arbeitgebers, da dieser die (steigenden) beiträge zum insolvenzsicherungsverein bezahlen muss. sozialversicherungsfrei sind beide formen bis 2008. gibt aber auch noch eine bessere möglichkeit, wenn man gut mit seinem arbeitgeber kann. hier sozialversicherungsfreiheit auch nach 2008 - kein gestaltungsmissbrauch.
      mehr über boardmail.
      gruss mbent


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