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    Arbeitsrechtfrage Kündigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.03 11:50:17 von
    neuester Beitrag 31.07.03 10:19:21 von
    Beiträge: 14
    ID: 756.311
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      Avatar
      schrieb am 22.07.03 11:50:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand unter Angabe der §§ sagen, welche Frist für eine Kündigungsschutzklage bei Kleinbetrieben < 5 Mitarbeiter gilt ?
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 11:58:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Überhaupt keine, weil das KSchG auf solche Betriebe nicht anwendbar ist.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 11:59:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Moin,

      da kannste überhaupt keine Kündigungsschutzklage erheben, weil das Kündigungsschutzgesetz bei Kleinbetriben nicht anwendbar ist!

      So long

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 12:07:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da sehe ich auch kaum Chancen. Eventuell wenn eine einheitliche Leitung mehrer Betriebe besteht, die insgesamt mehr als 5 Mitarbeiter haben.

      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/htmltree.html
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 12:09:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      :cool: :cool: aber sicher kann man gegen diese kündigung eine kündigungschutzklage beim zuständigen arbeitsgericht einreichen....nur das kündigungsschutzgesetz ist findet auf betriebe mit weniger als 5 arbeitnehmern keine anwendung...daher richtet sich die frage des kündigungsschutzes nicht nach diesem gesetz...dennoch kann die kündigung auf ihre recht- und verhältnismässigkeit überprüft werden..die frist für eine kündigungsschutzklage nach dem kündugungsschutzgesetz beträgt 3 wochen nach erhalt der kündigung, die im übrigen schriftlich ausgesprochen worden sein muss...auch die kündigungsfrist muss eingehalten worden sein...ich würde mich an einen anwalt, der sich im arbeitsrecht auskennt wenden und zwar so schnell wie möglich... :cool: :cool:

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      Avatar
      schrieb am 22.07.03 12:11:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Vermutlich die falsche Klageart. Sorry ! Wenn die Kündigung aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt ist - welche Frist gilt dann ?
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 12:16:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dann müßte es eine Feststellungsklage sein- trotzdem finde ich keine Fristen ?:cry:
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 12:18:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      wenn man dich dort kündigt, ohne das es gerechfertigt ist, dann sei doch froh, dort weg zu kommen.
      dann ist es das nicht wert.
      such dir etwas neues.

      einen anwalt würde ich nicht beauftragen, das wäre raus geschmissenes geld. letztlich kann dein chef dich kündigen wie er will und du bist in der beweispflicht.

      stell dir vor, du gewinnst den prozess und arbeitest dort weiter, was glaubst du, was du für einen streß bekommst vom chef. der dreht dir ein strick, wo möglich manipuliert er noch irgend etwas und du kommst wegen hinterschlagung wirklich vor´s gericht, dann ist er dich los und du bist vorbestraft.

      hau ihm in einem halben jahr eine aufs maul, dann bist du quitt:laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 12:19:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      Oder wäre das dann eine ZPO Angelegenheit da, zivilrechtliche Klageart ?
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 12:25:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wenn es sich hier um eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung handelt, bedarf es keines Kündigungsgrunds.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 16:04:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      an odio: rechtsstreitigkeiten aus einem arbeitsverhältnis eines arbeitnehmers fallen immer in den zuständigkeitsberreich des arbeitsgerichtes !!!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 19:34:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      nur sehe ich hier keine rechtsstreitigkeit.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 19:40:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      wie lange haste denn da gearbeitet?
      Avatar
      schrieb am 31.07.03 10:19:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn Du weniger als 2 Jahre da gearbeitet hast, gilt als gesetliche Kündigungsfrist :
      Vier Wochen bis zum 15ten des nächsten Monats

      Ab 2 Jahre Beschäftigung gilt als gesetzlich:
      Vier Wochen bis zum Ende des nächsten Monats


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