Arbeitsrechtfrage Kündigung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.07.03 11:50:17 von
neuester Beitrag 31.07.03 10:19:21 von
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ID: 756.311
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Kann mir jemand unter Angabe der §§ sagen, welche Frist für eine Kündigungsschutzklage bei Kleinbetrieben < 5 Mitarbeiter gilt ?
Überhaupt keine, weil das KSchG auf solche Betriebe nicht anwendbar ist.
Moin,
da kannste überhaupt keine Kündigungsschutzklage erheben, weil das Kündigungsschutzgesetz bei Kleinbetriben nicht anwendbar ist!
So long
Crypti
da kannste überhaupt keine Kündigungsschutzklage erheben, weil das Kündigungsschutzgesetz bei Kleinbetriben nicht anwendbar ist!
So long
Crypti
Da sehe ich auch kaum Chancen. Eventuell wenn eine einheitliche Leitung mehrer Betriebe besteht, die insgesamt mehr als 5 Mitarbeiter haben.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/htmltree.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/htmltree.html
aber sicher kann man gegen diese kündigung eine kündigungschutzklage beim zuständigen arbeitsgericht einreichen....nur das kündigungsschutzgesetz ist findet auf betriebe mit weniger als 5 arbeitnehmern keine anwendung...daher richtet sich die frage des kündigungsschutzes nicht nach diesem gesetz...dennoch kann die kündigung auf ihre recht- und verhältnismässigkeit überprüft werden..die frist für eine kündigungsschutzklage nach dem kündugungsschutzgesetz beträgt 3 wochen nach erhalt der kündigung, die im übrigen schriftlich ausgesprochen worden sein muss...auch die kündigungsfrist muss eingehalten worden sein...ich würde mich an einen anwalt, der sich im arbeitsrecht auskennt wenden und zwar so schnell wie möglich...
invest2002
invest2002
Vermutlich die falsche Klageart. Sorry ! Wenn die Kündigung aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt ist - welche Frist gilt dann ?
Dann müßte es eine Feststellungsklage sein- trotzdem finde ich keine Fristen ?
wenn man dich dort kündigt, ohne das es gerechfertigt ist, dann sei doch froh, dort weg zu kommen.
dann ist es das nicht wert.
such dir etwas neues.
einen anwalt würde ich nicht beauftragen, das wäre raus geschmissenes geld. letztlich kann dein chef dich kündigen wie er will und du bist in der beweispflicht.
stell dir vor, du gewinnst den prozess und arbeitest dort weiter, was glaubst du, was du für einen streß bekommst vom chef. der dreht dir ein strick, wo möglich manipuliert er noch irgend etwas und du kommst wegen hinterschlagung wirklich vor´s gericht, dann ist er dich los und du bist vorbestraft.
hau ihm in einem halben jahr eine aufs maul, dann bist du quitt
dann ist es das nicht wert.
such dir etwas neues.
einen anwalt würde ich nicht beauftragen, das wäre raus geschmissenes geld. letztlich kann dein chef dich kündigen wie er will und du bist in der beweispflicht.
stell dir vor, du gewinnst den prozess und arbeitest dort weiter, was glaubst du, was du für einen streß bekommst vom chef. der dreht dir ein strick, wo möglich manipuliert er noch irgend etwas und du kommst wegen hinterschlagung wirklich vor´s gericht, dann ist er dich los und du bist vorbestraft.
hau ihm in einem halben jahr eine aufs maul, dann bist du quitt
Oder wäre das dann eine ZPO Angelegenheit da, zivilrechtliche Klageart ?
Wenn es sich hier um eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung handelt, bedarf es keines Kündigungsgrunds.
an odio: rechtsstreitigkeiten aus einem arbeitsverhältnis eines arbeitnehmers fallen immer in den zuständigkeitsberreich des arbeitsgerichtes !!!!
invest2002
invest2002
#11
nur sehe ich hier keine rechtsstreitigkeit.
GGG
nur sehe ich hier keine rechtsstreitigkeit.
GGG
wie lange haste denn da gearbeitet?
Wenn Du weniger als 2 Jahre da gearbeitet hast, gilt als gesetliche Kündigungsfrist :
Vier Wochen bis zum 15ten des nächsten Monats
Ab 2 Jahre Beschäftigung gilt als gesetzlich:
Vier Wochen bis zum Ende des nächsten Monats
Vier Wochen bis zum 15ten des nächsten Monats
Ab 2 Jahre Beschäftigung gilt als gesetzlich:
Vier Wochen bis zum Ende des nächsten Monats
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