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    ***Do.,24.7.03 - Gerichtsurteil zugunsten Adv.Medien - 2€/Aktie möglich!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.03 14:49:24 von
    neuester Beitrag 01.08.03 15:54:07 von
    Beiträge: 106
    ID: 756.438
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      schrieb am 22.07.03 14:49:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Am Donnerstag findet vor dem Landgericht München der nächste Verhandlungstermin in Sachen Adv.Medien gegen Maxxfilm statt! Erstinstanzlich wurde schon gewonnen!!
      Wenn es zu einem positiven Urteil kommt, wird nicht nur ein wertvolles Filmpaket(36Millionen€!!!) an Adv.Medien zurückfallen, nein es wird auch positive Auswirkungen auf den Prozeß gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder haben (nochmal 4 Millionen €!!!)!


      Hier nocheinmal die Info zum Prozess:


      Die Advanced Licencing GmbH klagt gegen die MAXXFilm Produktions GmbH vor dem Landgericht München I auf Feststellung, dass eine Vielzahl von Filmrechten durch in den Jahren 1999 und 2000 abgeschlossene Lizenzverträge nicht auf die MAXXFilm Produktions GmbH übergegangen sind, da es sich um Scheingeschäfte gehandelt hat. Der Streitwert beträgt DM 21 Mio. Als Verkündungstermin im Hinblick auf die Klageumstellung durch die Klägerin hat das Gericht den 05.09.2002 festgelegt und diesen Termin aus dienstlichen Gründen des Gerichts erst auf den 04.10.2002 und dann nochmals auf den 31.10.2002 verschoben.

      Die MAXXFilm Produktions GmbH wird vom früheren Aufsichtsratsmitglied und Senior der Gründerfamilie der Gesellschaft, Dr. Herbert Jovy, vertreten. Von Seiten der Advanced Licencing GmbH wurden die betroffenen Verträge allesamt vom Sohn von Dr. Jovy, dem damaligen Vorstandsmitglied Hanns-Arndt Jovy und dem Vorstandsvorsitzenden, Christophe Montague unterzeichnet. Ein Großteil dieser Verträge wurde am 17.11.2000 wieder storniert. Unmittelbar danach, noch am gleichen Tage, verkaufte die Familie Jovy ein umfangreiches Aktienpaket. Weder dem Erwerber noch dem Markt waren zu diesem Zeitpunkt die Umsatzstornierungen und die Folgen auf den Unternehmensgewinn und damit auf den Aktienkurs bekannt. Im Hinblick auf die zum Schein abgeschlossenen Filmlizenzverträge mit einem Gesamtumfang von € 36 Mio. und die Verkaufstransaktion am 17.11.2000 wurde der Sachverhalt mit Hinweis auf mögliche Insidertatbestände und Kursbeeinflussung an die Staatanwaltschaft München weitergegeben (siehe Strafanzeige gegen Dr. Jovy).

      Am 31. Oktober 2002 stellte das Landgericht München I die Unwirksamkeit aller Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und 2000 fest. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Geschäfte, da diese als Scheingeschäfte angesehen werden. Sämtliche Filmrechte aus diesen Geschäften liegen somit nach wie vor bei der Advanced. Die nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG für die Geschäftsjahre 1999 und 2000, in denen diese Geschäfte aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden waren, wird durch dieses Urteil eindrucksvoll bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten Gegenanträge der MAXXFilm bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil vorbehalten.

      Die Entscheidungsgründe können über folgenden Link abgerufen werden:
      Entscheidungsgründe (ca. 4,6 MB, der Download wird ein paar Minuten in Anspruch nehmen)

      Die Gegenseite hat Berufung eingelegt und den Anwalt gewechselt. Nun vertritt Dr. jur. Klaus Kähler, Rechtsanwalt in München, die MAXXFilm Produktions GmbH. Wir haben ebenfalls die Kanzlei gewechselt und werden künftig von der Kanzlei Schmitt Hörtnagel und Partner, München, vertreten.



      Berufungsverfahren im MAXXFILM Produktions GmbH-Prozess vor dem OLG München
      Das OLG erließ eine richterliche Verfügung:

      1. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt
      2. Wir haben eine Frist zur Schriftsatzerwiderung bis 01.03.2003
      3. Das Gericht gab diverse Hinweise nach § 139 Zivilprozessordnung
      3.1. Die Sachdienlichkeit der Klageänderung von der Zahlungsklage zur Feststellungsklage, dass die streitgegenständlichen Filmrechte nicht übergegangen sind, ist vom Berufungsgericht nicht zu überprüfen.
      3.2. Die von der vorherigen Instanz getroffenen Feststellungen zu den Scheingeschäften dürften nicht ausreichen.
      3.3. Das Oberlandesgericht sieht den Vorsitzenden nicht als Einzelrichter im Sinne der Zivilprozessordnung an.

      Bewertung durch den Vorstand: Der Vorstand ließ sich nach dem richterlichen Hiweis in der ersten Instanz auf Scheingeschäfte bei seiner Einschätzung der streitgegenständlichen Geschäfte durch ein unabhängiges Bilanzgutachten leiten, das im Ergebnis nur den Schluss zuließ, dass die Geschäfte entweder als Scheingeschäfte oder aber wegen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften aus sonstigen Gründen unwirksam sind. Nachdem die damals handelnden Personen aus naheliegenden Gründen nicht selbst erklärt haben, dass es sich um Scheingeschäfte gehandelt hat, obliegt es der Gerichtsbarkeit zu prüfen ob diese Geschäfte als Scheingeschäfte oder aber aus sonstigen Gründen unwirksam sind.

      Für die geänderte Bilanzierung und die wirtschaftlichen Folgen kann es dahingestellt bleiben, aus welchen Gründen diese Geschäfte unwirksam waren. Der Vorstand geht nach wie vor von der Unwirksamkeit der Geschäfte aus.
      Der nächste Gerichtstermin wurde für Donnerstag, den 24. Juli 2003 anberaumt.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 14:51:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und hier Infos zum Prozess gegen die ehemaligen Vorstände:

      Klage gegen ehemaliges Management
      Die Advanced Medien AG hat gegen die früheren Vorstandsmitglieder Christophe Montague, Hanns-Arndt Jovy und Veronika Morawetz vor dem Landgericht München ein Klage auf Schadenersatz in Höhe von € 4 Mio. im Juli 2002 eingereicht. Die Vorstände waren im Rahmen einer D & O-Versicherung (Directors and Officers, stehend für Vorstände und Aufsichtsräte) des Versicherers Chubb Insurance für fahrlässiges Handeln und daraus resultierende Verluste versichert. Ein Termin für die Verhandlung wurde vom Gericht noch nicht anberaumt.

      Unsere Anwälte haben das Gericht über das Teilurteil im MAXXFilm-Prozess mit dem Tenor Scheingeschäfte informiert und um eine baldige Terminierung für den Fortgang dieses Prozesses gebeten.

      Der erste Gerichtstermin wurde anberaumt für Dienstag, den 4. Februar 2003, Sitzungssaal 28, Justizpalast, Prielmayerstr. 7.

      Der Gerichtstermin am 04.02.2003 war vom Landgericht München als Gütetermin angesetzt. Im Rahmen des üblichen Gütetermins wird vom Gericht ausgelotet, ob bei den Parteien eine Bereitschaft zum Vergleich vorhanden ist. Für derartige Termine wird auch üblicherweise relativ wenig Zeit für die mündliche Verhandlung angesetzt im Hinblick auf die Termingestaltung des Gerichts.

      Sowohl von Seiten der Advanced Medien AG als Klägerin als auch von den Beklagten Ex-Vorständen, von denen keiner selbst erschienen ist, bzw. von deren Anwälten war keine Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung gegeben.

      In den richterlichen Hinweisen ging der Vorsitzende der dreiköpfigen Kammer auf den Zusammenhang mit der beim Oberlandesgericht München anhängigen Berufungsklage im Rechtstreit der TSC Technische Systeme GmbH gegen die MAXXFilm Produktions GmbH ein. Da der Ausgang dieses Verfahren Einfluss auf die vorliegende Klage der Advanced Medien AG haben dürfte, überlegt die Kammer, ob es nicht sinnvoll wäre, das Urteil des OLG im "MAXXFilm-Prozess" abzuwarten. Auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das ehemalige Aufsichtsratsmitglied, Dr. Herbert Jovy, könnten, sofern diese zu greifbaren Ergebnissen, wie z. B. einer Anklageerhebung führen würden, Einfluss auf die vorliegende Klage haben, so der vorsitzende Richter. Die Kammer wird sich selbst über die Staatsanwaltschaft informieren, ob noch gegen weitere Personen, zum Beispiel einer oder mehrere der beklagten Ex-Vorstände, zum gleichen Sachverhalt ermittelt wird. Die Klägerin konnte hierzu keine konkreten Angaben machen, lediglich, dass eine Aktionärsschutzvereinigung sich dem Strafantrag angeschlossen hat.

      Die Klägerin darf zu Schriftsätzen der Beklagten in Erwiderungsschriftsätzen zur Sache vortragen und erhielt vom Gericht noch Hinweise insbesondere zur Kausalität der vorgeworfenen Pflichtverletzungen und zum Schaden bzw. zur Höhe des Schadens Ausführungen zu machen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:02:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      momentane Marktkapitalisierung von Advanced:

      0,15€ * 17,955Millionen Aktien = 2,69Millionen €!!!
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:14:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      :eek: :eek: vorsicht:

      3.2. Die von der vorherigen Instanz getroffenen Feststellungen zu den Scheingeschäften dürften nicht ausreichen.

      das ist der hinweis des olg, dass es die entscheidung des lg münchen aufgrund der vom lg münchen ermittelten tatsachen für nicht richtig hält!!!!!!

      das olg dürfte also die entscheidung des lg nicht betsätigen sondern wird u.u. den rechtstreit mit auflagen an das lg münchen zurückverweisen!!!

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:17:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      .

      vielleicht unterschreibt er ja dann

      :D :D :D

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      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:45:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      schaunwamal...:D
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:54:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      eigentlich sollten die gleich mal den kurs für zwei tage aussetzen
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 15:59:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1,

      Interesse scheint an DVN schon zu bestehen, sonst würde der Thread nicht so oft angeklickt werden. Der springende Punkt ist der, dass sich wohl noch keiner so recht traut DVN zu kaufen.

      Also Junge pushen hilft nichts, erst muss die "MERGER-Meldung" kommen und dann wirds los gehen.

      V. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 16:10:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      #1,

      nur die gut "Informierten" bzw. die "Mutigen" kaufen DVN bzw. haben sich schon eingedeckt. Die "Masse" wird erst auf den fahrenden Zug aufspringen.

      V. :cool:
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 16:54:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @invest

      seltsam, Teile deiner Ausführungen könnten direkt übernommen sein aus den Schriftstücken des Gerichtes und diese liegen nur den beteiligten Parteien vor.
      Wie ein offensichtlicher Betrug am Aktionär von dem jetzigen Gericht verkannt wird, ist schon bemerkenswert.

      Na ja, Recht haben und Recht bekommen, sind bei unseren deutschen Gerichten schon immer zwei paar Stiefel gewesen.

      Aber jetzt warten wir doch einfach mal den Donnerstag ab. Es ging dabei schließlich nur um einen richterlichen Hinweis im schriftlichen Vorverfahren. Ich denke, DVN hat hier schon nochmal nachgelegt. ;)
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 16:57:26
      Beitrag Nr. 11 ()
      nur mal als Beispiel, was so eine Meldung zum Gerichtsurteil bewirken kann:


      Donnerstag, 31.10.2002 (der Tag, an dem das Gericht erstinstanzlich entschieden hatte...)
      Eröffnungskurs: 0,160
      Tagestief: 0,160
      Tageshoch: 0,340 :eek::eek::eek:
      Schlusskurs: 0,200

      und dies war die Meldung dazu:

      #1 von ad_hoc [W:O] 31.10.02 15:40:07 Beitrag Nr.: 7.730.503 7730503
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      ---------------------------------------------------------------------
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
      der Emittent verantwortlich.
      ---------------------------------------------------------------------

      Im Prozess der Advanced Licencing GmbH gegen die MAXXFilm Produktions
      GmbH stellte das Landgericht München I heute die Unwirksamkeit aller
      Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und
      2000 fest. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf
      Feststellung der Unwirksamkeit dieser Geschäfte, da diese als
      Scheingeschäfte angesehen werden. Sämtliche Filmrechte aus diesen
      Geschäften liegen somit nach wie vor bei der Advanced. Die
      nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG
      für die Geschäftsjahre 1999 und 2000, in denen diese Geschäfte
      aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden waren, wird durch dieses
      Urteil bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten
      Gegenanträge der MAXXFilm bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil
      vorbehalten.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 31.10.2002
      ---------------------------------------------------------------------


      Rückfragehinweis:
      Susanne Rehm Tel.: +49(0)89613805-0 E-mail: info@advanced-medien.de

      Branche: Medien
      ISIN: DE0005093009
      WKN: 509300
      Index: Nemax All Share
      Börsen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
      Bayerische Börse / Freiverkehr
      Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
      Börse Düsseldorf / Freiverkehr
      Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Freiverkehr
      Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
      Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
      Frankfurter Wertpapierbörse / Neuer Markt


      Autor: news aktuell (© news aktuell),15:40 31.10.2002
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:05:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      kann jemand von Euch die Advanced-Homepage erreichen?:eek: :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:06:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      kann jemand von Euch die Advanced-Homepage erreichen?:eek: :confused:
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:07:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Oh, Entschuldigung!
      für das Doppelte PostinG!
      w-o hing!:mad:
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:07:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      @nuabba

      das zeigt aber auch wie schnell es wieder abwärts gehen kann. Der Kurs wird nur mit dem Merger nachhaltig steigen. Alles andere ist kokolores. So oder so wird es in diesem Prozess eine nächste Instanz geben. Egal wie es ausgeht.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:15:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      an letzteinstanz: dein posting ist mir nicht ganz verständlich...ich habe mit meinem posting lediglich die in 1 mitgeteilten hinweise, den ich in mein posting hineinkopiert habe, kommentiert, mehr nicht !!!!

      und am 24.07.2003 wird vor dem olg verhandelt, ob das olg auch an diesem tag eine entscheidung trifft, kann im augenblick niemand sagen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:19:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      @I2002

      hast recht, ich selbst habe das übersehen, dass es aus Beitrag 1 kopiert wurde. Nix für ungut... :)
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:20:15
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich kann die site nicht erreichen...

      Werden doch wohl noch das Geld für die domain haben...:look:

      d.t.s.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 17:44:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      die Homepage ist wieder da!:)
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 09:11:05
      Beitrag Nr. 20 ()
      nur noch 1 Tag!!:lick:
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 10:09:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      gibt wichtigeres als diese Verhandlung (auch wenn es gut wäre, wenn diese Sache abgehakt sein könnte, aber der geht eh wieder in die Berufung)...der Jovy wird auch so geknackt werden, unabhängig vom Ausgang dieses Prozesses. :D
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 12:11:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich habe etwas sehr merkwürdiges gefunden. Vielleicht hat ja jemand eine Erklärung. Auf den Homepage von DVN habe ich mir die Insidergeschäfte angesehen und festgestellt, dass Herr Dauer im Mai recht aktiv war. Ich weiß nur nicht warum bzw. habe dafür keine vernüftige Erklärung. Ich stelle es ganz einfach mal rein.

      Käufe

      Käufer Funktion Datum Stückzahl Wert
      Otto Dauer Vorstand 26.11.2002 10.000 0,170
      Otto Dauer Vorstand 22.05.2003 6.800 0,135
      Otto Dauer Vorstand 30.05.2003 50.000 0,130

      Verkäufe
      Otto Dauer Vorstand 28.05.2003 16.800 0,127


      Warum verkauft der Vorstand am 28.05.03 16.800 Aktien mit Verlust, wenn er zwei Tage später 50.000 kauft:confused: :confused:

      Ich habe erst gedacht, dass es sich dabei um einen Druckfehler handelt aber die selbe Information habe ich auch auf http://www.insiderdaten.de gefunden. Und am selben Tag haben auch 3 AR - Mitglieder Aktien in Höhe von 50000 gekauft. Es scheint auch kein Zusammenhang mit einer Meldung zu geben. Hat jemand von Euch dafür eine Erklärung ?

      mogl
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 12:26:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      @mogl

      bedeutet nichts besonderes. Wegen dem Kauf der 50tsd von Vorstand und Aufsichtsrat sollten hier einfach nur einheitliche Stückzahlen an Aktien gehalten werden. Hat er auf der HV so jedenfalls nebenbei erwähnt.
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 12:45:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      @LetzteInstanz

      Macht das Sinn? Es gibt sicherlich viele Unternehmen, wo die AR überhaupt keine Aktien besitzen. Naja , wie auch immer.

      mogl
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 12:54:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      Die wollen nach Bekanntgabe des Mergers alle gleich Reich sein. ;) Es bestand sonst die Gefahr das die anderen auch noch nachlegen müssen.:D
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 13:06:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      @mogl

      warum macht es keinen Sinn als AR-Mitglied Aktien zu halten, wenn die an das Unternehmen glauben? Verstehe deine Bedenken nicht :confused: Vor allem dann, wenn die so günstig waren ;)
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 17:19:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      @LetzteInstanz

      So habe ich es ja auch nicht gemeint. Aber das alle gleichzeitig die selbe Aktienanzahl am selben Tag gekauft haben ist sicherlich ungewöhnlich. Das macht für mich keinen Sinn und ich glaube das auch noch nicht so gesehen zu haben.

      Du darfst nicht vergessen, dass die Aktien mittlerweile über ein Jahr immer wieder zu dem Preis zu bekommen sind. Warum also erst jetzt ?


      mogl
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 17:38:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      @mogl

      die aktien waren shares, die dvn als sicherheit von frau jovy hatte und diese verwerten wollte. dazu gab es einen prozess:

      >>>
      Barbara Jovy
      Verfahren 2
      Im März 2002 erwirkte Frau Barbara Jovy eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I, gemäß der es der Advanced Medien AG untersagt wurde, die von Barbara Jovy als Sicherheit zugunsten der Advanced Medien AG hinterlegten St. 200.000 Aktien der Advanced Medien AG zu verwerten. Der Erlös hätte dem Verrechnungskonto von Barbara Jovy gutgeschrieben werden sollen und die Forderungen gegen Barbara Jovy um den Verkaufserlös verringert.

      Im Juli 2002 entschied das Landgericht München I auf Antrag der Advanced Medien AG, dass die einstweilige Verfügung im Hinblick auf Steuerrückstellungen aufrecht erhalten bleiben sollte, im übrigen wurde der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgewiesen, gemeint waren Prozessrückstellungen.

      Anfang September 2002 entschied das Landgericht München I auf Antrag von Barbara Jovy die einstweilige Verfügung vollständig aufrecht zu erhalten. Gegen dieses Urteil kann bis zum 18.10.2002 Berufung eingelegt werden, die bis spätestens 18.11.2002 zu begründen ist.

      Frau Barbara Jovy wird künftig gegenüber der Advanced Medien AG weiterhin von Rechtsanwalt Gunter Fette vertreten und im gleichen Verfahren gegenüber der Advanced Licencing GmbH von dem neu mandatierten Anwalt Dr. Klaus Kähler, München. Wir haben ebenfalls die Kanzlei gewechselt und werden die Berufung von der Kanzlei Schmitt Hörtnagel und Partner, München, durchführen lassen. Eine Fristverlängerung wurde beantragt.

      09. April 2003

      Den heutigen ersten Kammersitzungstermin eröffnete der Vorsitzende Richter mit dem Hinweis, dass er die Berufung für begründet erachtet. Der Berichterstatter erläuterte die Einschätzung des Gerichtes und wies darüberhinaus darauf hin, dass der Schriftsatz des Anwaltes der Klägerin teilweise beleidigend gegenüber den Vertretern der Beklagten abgefasst sei. Nach den Einlassungen des Anwaltes der Klägerin zog sich das Gericht zu einer kurzen Beratung zurück. Anschließend wurde das Urteil zugunsten der Advanced Medien AG und der TSC verkündet. Anwalts- und Gerichtskosten fallen Barbara Jovy zur Last. Der Vorstand geht davon aus, dass das Urteil kurzfristig Rechtskraft erlangt.

      <<<

      dvn hat diesen prozess - wie übrigens alle anderen bisher auch - auf der ganzen linie gewonnen.

      der vorstand und ar wollten nun ein kleines zeichen setzen und haben diese 200.000 shares nicht auf den markt geschmissen, sondern an demselben tag in münchen je 50.000stck gleichzeitig gekauft.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 18:09:59
      Beitrag Nr. 29 ()
      danke, alpine, ich hatte heute nachmittag keine Zeit zum raussuchen. ;)
      Avatar
      schrieb am 23.07.03 19:12:13
      Beitrag Nr. 30 ()
      danke, jetzt ist mir das klar.

      mogl
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 10:57:17
      Beitrag Nr. 31 ()
      Da bin ich heute mal gespannt...volumen steigt an :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:05:47
      Beitrag Nr. 32 ()
      kurs auch...:D
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:07:51
      Beitrag Nr. 33 ()
      yep +10% Xetra ... bin mal gespannt wie heute der verlauf ist....Brief ist ja recht voll :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:18:39
      Beitrag Nr. 34 ()
      #33
      schon, aber die beträge sind recht mickrig...
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:19:59
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hast recht alpine...wobei der umsatz in FRA auch bei 0,16€ anzieht :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:21:05
      Beitrag Nr. 36 ()
      im Oktober 2002 gab es schon einmal einen gerichtstermin mit nachfolgender meldung.....

      da gab´s einen "Ausreißer" auf bis über 30 cent....:)

      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:26:25
      Beitrag Nr. 37 ()
      @maja

      Na ... von 0,30€ mag ich ja nicht träumen ... aber 0,20€ wären für den anfang auch nicht schlecht ;)
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:29:08
      Beitrag Nr. 38 ()
      also, wenn dvn heute recht bekommt, dann gehts deutlich über die 30cent.
      wenn zurückverwiesen wird, dürfte alles beim alten bleiben...
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:30:11
      Beitrag Nr. 39 ()
      @ alpine

      meinst echt über 30 cent ???????..:eek:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:30:13
      Beitrag Nr. 40 ()
      @alpine

      Also heute kein zu grosses risiko ;)
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:37:19
      Beitrag Nr. 41 ()
      @az
      hängt halt davon ab, was das gericht sagt:

      realistisch betrachtet wird es heute keinen urteilsspruch geben. möglicherweise wird nachverhandelt oder zurückverwiesen an die vorinstanz. dann bleibt alles beim alten, weil es sich dabei höchstens auf fehler in irgendwelchen unterlagen berufen könnte(m.m nach) und sich alles verzögert.
      da die existenz dvn`s aber vom prozessausgang nicht abhängig ist, ändert sich dann nicht viel, der kurs wird sich lediglich wieder bei 0,14-0,15 einpendeln.:cool:

      gibt es einen urteilsspruch zugunsten von dvn, ja dann gehts rund. der angesetzte streitwert beträgt 10mio€!!!
      :D

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:47:00
      Beitrag Nr. 42 ()
      schaut mal auf die Umsätze....

      für DVN-verhältnisse recht hoch....

      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:48:11
      Beitrag Nr. 43 ()
      @maja

      Ja ... jetzt ist aber wieder abwarten angesagt..seltsam in FRA sucht einer 20000 stück zu 0,157€ aber auf X wird zu 0,151€ verkauft :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 11:54:12
      Beitrag Nr. 44 ()
      #42
      das stimmt zwar, aber betragsmässig ist das immer noch gering. im moment seid das nur ihr.

      der kurs wird schon seit wochen absichtlich in einer range gehalten (stichwort "resplit"). die, die gut informiert sind, haben längst einen nicht unerheblichen anteil an shares und werden diese heute auch nicht hergeben.
      die anderen warten auf facts - und davon könnte heute eventuell was kommen...:cool:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 13:04:20
      Beitrag Nr. 45 ()
      nun heisst es abwarten......
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 13:09:21
      Beitrag Nr. 46 ()
      X :eek: 0,16€
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 13:09:59
      Beitrag Nr. 47 ()
      @az

      das mit dem Warten kennen hier einige nur zu gut :D
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 13:11:17
      Beitrag Nr. 48 ()
      #47,

      stimmt da kennen wir uns aus. gell....

      V. :D
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 13:14:54
      Beitrag Nr. 49 ()
      nun über 100 K auf xetra gehandelt

      Avatar
      schrieb am 24.07.03 13:15:34
      Beitrag Nr. 50 ()
      was kümmern die paar cent;)


      entscheidend ist dass -





      was am Ende hinten raus kommt:laugh:

      mit freundlichem gruss;)
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:37:22
      Beitrag Nr. 51 ()
      Entscheidung des Gerichtes ist wie von mir erwartet ausgefallen. Wird sicherlich im Verlauf des Tages was dazu auf der HP stehen. So Freunde Zocker, Ihr könnt wieder verkaufen :D
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:47:11
      Beitrag Nr. 52 ()
      #51

      und woher weisst du das...????
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 14:52:37
      Beitrag Nr. 53 ()
      #51

      Quelle???!!!

      Sonst werde ich bei wo: Deine Sperrung beantragen.
      Es muß endlich Schluß sein mit solchen Usern wie Dir.
      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 15:03:05
      Beitrag Nr. 54 ()
      Freundchen Mystic, mal ganz vorsichtig. Schreibst hier das erste Mal und reisst die Klappe auf. Ich muss hier gar nichts sagen. Und Dir schon zweimal nicht
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 15:06:20
      Beitrag Nr. 55 ()
      @LetzteInstanz

      Deine Reaktion ist veräterisch!!!:rolleyes: Bleibe bei der Wahrheit und keiner erwartet eine Stellungnahme.;)
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 15:17:51
      Beitrag Nr. 56 ()
      Denk Du lieber mal über deine Reaktion nach, als mir hier was weiß ich zu unterstellen. Was ist die Wahrheit? Was habe ich behauptet? Was habe ich denn für eine Entscheidung erwartet :laugh:


      p.s.: Ausser Zockerfreak mag ich keinen von Euch Zockergesellen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 15:51:42
      Beitrag Nr. 57 ()
      was??
      mich magst auch net???
      :cry:
      kz 0,3
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 16:26:01
      Beitrag Nr. 58 ()
      ja, wie erwartet:

      >>>
      24.07.2003

      Das OLG München fällte heute ein Urteil in der Berufung der Beklagten MAXXFILM Produktions GmbH gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 31.10.2002:
      Das Verfahren wird an das Landgericht München zurückverwiesen aufgrund verfahrensfehlerhafter Feststellungen durch die 4. Handelskammer des Landgerichts München. Die schriftliche Begründung des Urteils ergeht in den nächsten Tagen.

      Ein Bericht über die Verhandlung wird kurzfristig auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
      <<<
      quelle: advanced-medien:D
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 16:30:48
      Beitrag Nr. 59 ()
      schade...:(
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 16:57:37
      Beitrag Nr. 60 ()
      .

      @alpine

      aufgeschoben :( ist nicht aufgehoben :laugh:

      die kriegen sie schon noch klein, die bande

      so, jetzt lasst mal die wieder raus, die heut rein sind :D :D :D

      grüsse

      deaton
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 17:20:30
      Beitrag Nr. 61 ()
      @Deaton,
      hast Recht!
      Raus mit den Schmarotzern,den grossen Kuchen teilen sich die longs!:lick:
      MfG Bratwurstmitnutella :lick:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 17:25:46
      Beitrag Nr. 62 ()
      wie immer viel Rauch um nichts bei unseren Zockerfreunden. Merke: dvn ist nicht zum zocken oder nur für ganz Erfahrene. :D Aber Ihr dürft gerne wiederkommen :laugh:

      @bmn

      recht haste!!! :D
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 19:41:14
      Beitrag Nr. 63 ()
      die erde schwebt , nicht weisß , vom mars :cool:

      Brieftaubenfreunde NRW.ev

      ZF-getriebe:Dmit DVN-achse und 75%sperre:D
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 19:48:13
      Beitrag Nr. 64 ()
      Und wieder alles beim alten ;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 08:27:29
      Beitrag Nr. 65 ()
      guten morgen!:)

      tja, die deutsche justiz... tun sich immer noch sehr schwer mit anlegerschutz :(:(

      http://www.sueddeutsche.de/sz/wirtschaft/red-artikel1559/
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 08:37:36
      Beitrag Nr. 66 ()
      ffm:
      0,12 - 0,39:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 08:46:16
      Beitrag Nr. 67 ()
      offensichtlicher Betrug scheint nun auch schon von den Gerichten für salonfähig erklärt zu werden und Rückendeckung zu erhalten...na ja, unsereins bekommt es wegen Falschparken mit der Staatsanwaltschaft zu tun und wird vor Gericht gezerrt. Verkehrte Welt!!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 08:56:32
      Beitrag Nr. 68 ()
      Das OLG vertrat nach Angaben der Sprecherin die Ansicht, dass es sich nicht um Scheingeschäfte gehandelt habe, weil Geld bei den Transaktionen geflossen sei. Die Gegenseite und das Landgericht waren der Meinung, dass es sich dabei nur um kleinere Anzahlungen gehandelt habe und die Verträge insgesamt nicht ernst gemeint gewesen seien. Das OLG hatte laut Sprecherin außerdem formale Einwände gegen das Urteil und verwies schon deshalb das Verfahren zurück ans Landgericht, wo es neu aufgerollt werden muss.

      Nachdem man das gelesen hat, könnte man den Monitor nehmen und ausm Fenster werfen!
      Keine Scheingeschäfte und formale Einwände... ich bin begeistert!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 09:02:10
      Beitrag Nr. 69 ()
      na denn,

      heute gewaltig abwärts; der partner wird sich wohl nun erst recht zieren mit dvn zusammenzugehen, nachdem offensichtlich einige dinge seitens dvn schlecht vorbereitet waren.

      der vorsatz war erkennbar, gemessen wird aber am ergebnis!

      und das ist besch*ssen!!!

      so, herr dauer: jetzt wirds zeit: butter bei de fische!!!
      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 09:32:39
      Beitrag Nr. 70 ()
      ALPINE,da liegst Du wohl falsch,es sieht doch alles nach Insolvenz aus.
      Falls der merger auf ein positives Urteil spekuliert hatte ,dann wird er
      die merger-Verhandlungen jetzt wohl abbrechen,denn der
      wartet doch nicht evtl.noch 2-3 Jahre auf einen positives Gerichtsurteil.
      Also wird der Kurs nach diesem Gerichtsdesaster auch steigen!
      DVN up,go go go! :yawn:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 09:43:40
      Beitrag Nr. 71 ()
      ALPINE,
      da liegst Du wohl falsch,nach dieser Meldung sieht doch alles nach Insolvenz aus.
      Falls der Partner auf ein positives Urteil spekuliert hatte
      dann wird Er die Verhandlungen jetzt wohl abbrechen und DVN
      muss Insolvenz anmelden.
      Das ist zumindest meine Meinung.
      Es müsste doch mit dem Teufel zugehen wenn jetzt nicht der finale hype beginnt.:laugh:
      DVN up up!
      mfg
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 09:47:22
      Beitrag Nr. 72 ()
      oh,tschuldigung! Da wurde mein erstes posting doch noch Zeit verzögert reingestellt!
      mfg
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 10:49:01
      Beitrag Nr. 73 ()
      Hallo alle,

      Wenn ich die Lage Zusammenfassen kann ist sie wie folgt:

      a) der OLG sagt, dass es keine Scheingeschäfte sind, weil " Geld bei den Transaktionen geflossen sei";

      b) Advanced hat zum heutigen Zeitpunkt (es kann sich noch in ein paar Jahr noch ändern) dadurch, auch wenn die Aufassung des Vorstandes anders ist, auch warscheinlich ein Problem mit der Bilanz 1999/2000/2001, da es auf der grundlage des "Scheingeschäftes" geändert worden ist;

      c) Die Aussicht auf Erfolg der Klage gegen den 3 Vorstände sind dadurch viel niedrieger(ich persönnlich glaube, dass es fast keine Chance mehr gibt diesen Prozess kurzfristig zu Gewinnen)

      d) Dadurch sind die einzige Gewinner der letzten zwei Jahre:
      a) Herbart Jovy (wenn es keine Scheingeschäfte sind...)
      b) Otto Dauer und seine Frau (Gehalt: über € 500.000 in den letzen zwei 1/2 Jahren)
      c) Rüdiger Berndt: als A1nwalt (sieh G&V Rechnung) hat er heftig abkassiert!!!

      e) Die verlierer sind wieder die Anleger (inklusiv Werner Wirsing)

      Ich Frage mich persönnlich, wenn man dieses Ergebnis betrachtet, ob Otto Dauer, mit diesen RIESENGEHALT, noch eine Arbeitsberrechtigung bei Advanced Medien (seine Frau übrigends auch), haben sollte. Dies ist meine persönnnlich Meinung......

      Sirmione
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 10:55:53
      Beitrag Nr. 74 ()
      zumindest ww is selbst schuld...:D :D :D

      und auch nun nicht mehr geschädigt, da er keine shares mehr hält:D :D :D
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:06:03
      Beitrag Nr. 75 ()
      Noch einmal: Ich Frage mich persönnlich, wenn man dieses Ergebnis betrachtet, ob Otto Dauer, mit diesen RIESENGEHALT, noch eine Arbeitsberrechtigung bei Advanced Medien (seine Frau übrigends auch) haben sollte. Dies ist meine persönnnlich Meinung......

      Mit diesen Ergebnis habe ich den Eindrück, wir haben da eine richtige Loserbande... Und vielleicht noch mehr wenn man diese ganze Geschichte mit den angebliche Fusionen, die neue Herstellung von Bilanzen (das hat auch Geld gekostet...) die Hinhaltetaktik der letzte zwei Jahren....

      Dies ist auch meine persönnliche Meinung

      Sirmione
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:08:11
      Beitrag Nr. 76 ()
      Wenn der Otto Dauer Anstand hätte, würde er Heute seine Kündigung einreichen....

      Sirmione
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:14:48
      Beitrag Nr. 77 ()
      :D

      ..da bin ich aber wat von froh, daß du dich persönlich fragst, und nicht hier alle im Board.

      :D :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:15:38
      Beitrag Nr. 78 ()
      persöNNNlich...:D :cool:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:21:58
      Beitrag Nr. 79 ()
      @lbbberlin

      Ich würde gerne wissen, wer innerhalb dieses Board, die Aufassung vertretet, die Gesellschaft müsste den Dauer als Vorstandvorsitzender behalten????

      Sirmione
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:28:59
      Beitrag Nr. 80 ()
      @sirmione
      dauer hat kontakte, die andere nicht haben. das ist der einzige grund.
      ohne ihn wär dvn längst insolvent (und der kurs damit vermutlich 3x so hoch...:confused: )

      wenn dvn das noch durchzieht, was sie durchziehen möchten (und auch ich habe da mittlerweile meine zweifel:(), dann geht das NUR mit otto dauer...

      ob das gut oder schlecht ist, sei dahingestellt!

      jedenfalls wäre es jetzt mal an der zeit für dvn und angeblichen partner zur situation stellung zu nehmen!

      also herr dauer und herr xxx, wird zeit!!!:mad:
      wenn es zur bilanzpressekonferenz schon fast soweit war, dann kann es ja wohl jetzt nicht mehr so schwer sein!!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:30:55
      Beitrag Nr. 81 ()
      Ich frage mich auch warum es eine Diskrepanz gibt zwischen der Aufassung der IR Abteilung, und der Aufassung des OLG. Ich zitiere (Quelle Advanced Medien Homepage):

      24.07.2003

      Das OLG München fällte heute ein Urteil in der Berufung der Beklagten MAXXFILM Produktions GmbH gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 31.10.2002:
      Das Verfahren wird an das Landgericht München zurückverwiesen aufgrund verfahrensfehlerhafter Feststellungen durch die 4. Handelskammer des Landgerichts München. Die schriftliche Begründung des Urteils ergeht in den nächsten Tagen.

      Ein Bericht über die Verhandlung wird kurzfristig auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

      Auf der andere Seite scheint der OLG eine andere und härtere Aufassung zu vertreten: ich zitiere (Quelle Sueddeutsche Zeitung):

      Das OLG vertrat nach Angaben der Sprecherin die Ansicht, dass es sich nicht um Scheingeschäfte gehandelt habe, weil Geld bei den Transaktionen geflossen sei. Die Gegenseite und das Landgericht waren der Meinung, dass es sich dabei nur um kleinere Anzahlungen gehandelt habe und die Verträge insgesamt nicht ernst gemeint gewesen seien. Das OLG hatte laut Sprecherin außerdem formale Einwände gegen das Urteil und verwies schon deshalb das Verfahren zurück ans Landgericht, wo es neu aufgerollt werden muss.

      Na ja es errinert mich irgendwo an unsere COMICAL ALI (den iraker): alles geht gut, wir haben alles im Griff....

      Dies ist nur meine persönnliche Meinung....
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:31:37
      Beitrag Nr. 82 ()
      @sirmione..

      kurz und knapp....ICH!


      ...wenn du dich aber schon persönlich fragst, ob Dauer noch weiter dauern soll, dann mach doch wenigstens Vorschläge, wie es weitergehen soll?

      Sollte gar der rechtschaffende (vom OLG bestätigt) Herbert Jovy wieder die Geschäfte übernehmen und das "Verbrecher/Abzockerpack"(man bachte die Gänsefüsse):D
      in München ablösen?

      ...oder was meinst du?
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:39:09
      Beitrag Nr. 83 ()
      @alpine,

      Ich glaube leider auch nicht mehr an den angeblichen Kontakte von Otto Dauer.
      Wenn er so gut ist, wie wiele von uns er dachten, hätte er schon einen besseren Job bei eine grössere und solventere Gesellschaft erhalten (mit warscheinlich noch einen besseren Gehalt); wenn er wirklich die Top-Kontakte gehabt hätte, wäre er irgendwo anders gelandet. Ich persönnlich glaube, dass mit den Otto Dauer, Advanced Medien keine Zukunft hat, und das den RIESENGEHALT, den er und seine Frau erhalten keinen Sinn mehr machen. Ob AM überhaupt eine Zukunft hat, sei dahingestellt...

      Sirmione
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:40:55
      Beitrag Nr. 84 ()
      lbbberlin,

      Dies ist eine Frage die nur den Aufsichtrat klären kann...
      und jeder kann sich bewerben.

      mfG

      Sirmione;) ;)
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:47:32
      Beitrag Nr. 85 ()
      @sirmioNNNe,

      na du bist mir ja ein Philosoph:D :D :D

      wenn hätte,....dann wäre....geht das schon wieder los:(

      willste diskutieren oder philosophieren.:D
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:50:26
      Beitrag Nr. 86 ()
      #84,

      haste keine persöNNNliche Meinung dazu?
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:50:54
      Beitrag Nr. 87 ()
      nurmalso...:
      :D

      #5 von goDVNgo 07.05.02 20:54:55 Beitrag Nr.: 6.356.625 6356625
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      Heute Toni viel Stress.
      Trotzdem bißchen Zeit übrig.
      Was machen Toni ?
      Toni aus dem Fenster schauen.
      Was sehen Toni?
      Toni sehen Kirschbaum.
      Was machen Kirschbaum?
      Kirschbaum blühen.
      Kann Toni vom blühenden Kirschbaum Kirschen pflücken ?
      Toni kann nicht.
      Wo Blüten anstelle Kirschen, dort nix zu pflücken.
      Kann ein anderer ?
      Anderer kann auch nix.
      ERST WENN Blüten zu Kirschen, DANN pflücken.
      Merken:
      ERST WENN das eine fertig, dann kann das andere anfangen.
      Das eine zu Ende, dann das andere am Anfang.
      Das eine - zu ENDE, das andere - am Anfang.
      Ende als Voraussetzung für den Anfang.
      Ende, dann Anfang.
      Ende, Anfang.
      Anfang.

      Toni viel vom Kirschbaum lernen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 11:57:35
      Beitrag Nr. 88 ()
      @an alle Zweifler,

      ruft halt die IR-Abteilung in München an.

      V. :D
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 12:33:18
      Beitrag Nr. 89 ()
      @sirmione

      also hier wird ganz schön Unsinn geschrieben. Es gibt keine Alternative zu Dauer. Halt, doch eine!!! Die Insolvenz. Willst Du das? Ich nicht! Also denk bitte erst mal nach, bevor Du solche Äusserungen zum besten gibst!!! Ich kann auch nicht verstehen, wieso es hier überhaupt eine solche Aufregung gibt. Der Ausgang dieses Verfahrens hat keinen wesentlich Einfluss auf den Merger. Wann begreift der eine oder andere das? Natürlich wäre es schön gewesen, wenn man die Sache abhaken hätte können. Aber auch bei einer Bestätigung des erstinstanzlichen Urteiles ginge es in die Berufung. Leider halt nun mit umgekehrten Vorzeichen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 13:02:27
      Beitrag Nr. 90 ()
      @li,

      ...woher weisst du das????

      ...mit Vermutung kommst du nicht weiter, ...und Aussagen,die mal gemacht wurden sind Schnee von jestern.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 13:35:12
      Beitrag Nr. 91 ()
      woher weiß ich das wohl? :confused: und diese Aussage war von gestern. Na ja, jeder soll das glauben was er mag.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 15:20:42
      Beitrag Nr. 92 ()
      PRESSEINFORMATION

      Oberlandesgericht München weist Verfahren gegen MAXXFilm Produktions GmbH an Landgericht München zurück

      München, 25. Juli 2003 - Das OLG München fällte in der Berufung der Beklagten MAXXFilm Produktions GmbH ein Urteil gegen das Teilurteil des Landgerichts München I vom 31.10.2002: Das Verfahren wird an das Landgericht München zurückverwiesen aufgrund verfahrensfehlerhafter Feststellungen durch die 4. Handelskammer des Landgerichts München.

      Ohne besondere Würdigung der wirtschaftlichen Hintergründe und insbesondere und ausdrücklich ohne Berücksichtigung der Belange des Kapitalmarktes setzte sich der Senat ausschließlich mit den juristischen Fragen auseinander, ob das Landgericht München ein Teilurteil erlassen durfte, ohne die Eventualwiderklage der Beklagten zu bescheiden und ob auf Seite der Klägerin ein juristisches Feststellungsinteresse bestand oder nicht. Der Senat führt mündlich aus, dass er aus formalen Gründen nicht zu beurteilen habe, ob die Verträge unwirksam sind oder nicht, weil es aus seiner Sicht an dem Feststellungsinteresse fehle. Nach Meinung des OLG ist juristisch die als Hilfsantrag zum Feststellungsantrag erhobene Leistungs- bzw. Zahlungsklage aber möglich.

      Es bleibt die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um für die weitere Vorgehensweise eine Abwägung treffen zu können. Erst danach kann entschieden werden, ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden oder die Leistungsklage vor dem Landgericht weiterverfolgt wird. Die schriftliche Begründung des Urteils ergeht in den nächsten Tagen.


      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
      Advanced Medien AG Haubrok Investor Relations GmbH
      Susanne Rehm Michael Werneke
      Theresienstr. 140 Widenmayerstrasse 32
      80333 München 80538 München
      Tel.: 089 613805-0 Tel.: 089 21027-244
      Fax: 089 613805-55 Fax: 089 21027-289
      info@advanced-medien.de e-mail: M.Werneke@haubrok.de
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 18:30:23
      Beitrag Nr. 93 ()
      Haben wir hier wieder einen Insider, gegen den ermittelt werden muß :D:D:D:D

      #4 von invest2002 22.07.03 15:14:26 Beitrag Nr.: 10.184.984 10184984
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      vorsicht:

      3.2. Die von der vorherigen Instanz getroffenen Feststellungen zu den Scheingeschäften dürften nicht ausreichen.

      das ist der hinweis des olg, dass es die entscheidung des lg münchen aufgrund der vom lg münchen ermittelten tatsachen für nicht richtig hält!!!!!!

      das olg dürfte also die entscheidung des lg nicht betsätigen sondern wird u.u. den rechtstreit mit auflagen an das lg münchen zurückverweisen!!!

      invest2002

      der hat das schon gewusst!!! :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 18:35:56
      Beitrag Nr. 94 ()
      Tja, invest2002, wird Dich jetzt einer anzeigen wegen Insiderwissen. ... :laugh: ... Die haben halt sonst nichts zu tun. ... :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 13:56:37
      Beitrag Nr. 95 ()
      :confused: :eek: also leute, ich muss mich schon wundern oder lest ihr euch den thread nicht richtig durch????

      ich bin weder insider noch habe ich insiderwissen. ich habe in meinem posting lediglich den in posting nr.1 mitgeteilten hinweis des olg hineinkopiert und dies dann kommentiert???

      was hat das alles mit insiderwissen zu tun und jetzt einmal allgemein:

      wenn ein berufungsgericht einen solchen hinweis gibt, dann hat es mehrere möglichkeiten:

      1. und das passiert fast immer...da es das 1.te urteil aufgrund unzureichender sachverhaltsfestellungen für falsch hält, weisst es den rechtstreit an dieses gericht zurück, damit dort nach den hinweisen des berufungsgerichtes, der sachverhalt noch genauer ermittelt wird..das passiert erst recht, wenn das olg der auffassung ist, ein teilurteil hätte garnicht ergehen dürfen..

      2. das olg kann aber auch den ganzen rechtstreit an sich ziehen und selbst genauer ermitteln und soadann entscheiden, was aber nur in seltenen fällen passiert...warum das so ist kann sich jeder selbst denken

      was hat das alles mit insiderwissen zu tun????

      invest2002 ( der sich immer wieder über die qualität mancher postings wundert )
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 20:14:26
      Beitrag Nr. 96 ()
      @invest
      sieh es den jungs nach, das war nur ironisch gemeint - kein wunder nach den vorgängen bei dvn und hier im board...;) :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 08:35:04
      Beitrag Nr. 97 ()
      naja, was solln sie sonst auch sagen...:rolleyes:

      >>>
      Fazit des Vorstandes:
      Der Senat befasste sich mit dem Streitgegenstand nicht. Die Zurückverweisung an das Landgericht München basiert auf der formaljuristischen Begründung, dass nach Meinung des OLG eine Leistungsklage möglich ist und deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellungsklage möglich sein soll. Dass das Gericht aber für völlig unbeachtlich hielt, dass auf einen Großteil dieser Geschäfte kein Cent bezahlt wurde und zudem der Kapitalmarkt und die Gesellschaft selbst schwer geschädigt wurden, ist für den Vorstand unverständlich. Auch den Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Geschäftsführer der MAXXFilm Produktions GmbH, die demnächst abgeschlossen werden sollen, wollte der Senat als unbeachtlich nicht abwarten. All dies berücksichtigend, ist der Vorstand auch nach dem heutigen OLG-Urteil der festen Überzeugung, dass die von Dr. Herbert Jovy initiierten Geschäfte mit seiner MAXXFilm nach wie vor ausschließlich der Stützung des Aktienkurses und damit den wirtschaftlichen Interessen der damaligen Aktionärsfamilie Jovy dienen sollten und somit von Anfang an als unwirksam zu bewerten sind.
      <<<
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 17:03:52
      Beitrag Nr. 98 ()
      dafür dass einige hier aufgrund des unglücklichen Berufungsurteiles plötzlich schwarz sehen, steigt die Nachfrage nach den shares aber ganz schön. FFM bereits 70tsd im Geld und Xetra unverändert über 40tsd im Geld. Und dazu nach oben ganz dünn :look:

      @durlacher

      ich will Post haben :D Ich kanns gar nich mehr erwarten.
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 17:28:23
      Beitrag Nr. 99 ()
      wer sieht schwarz...?:cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 17:35:51
      Beitrag Nr. 100 ()
      das Gesicht hinter der Sonnenbrille ;)
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 17:41:03
      Beitrag Nr. 101 ()
      :p

      ;)
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 20:44:12
      Beitrag Nr. 102 ()
      @LI #98

      nu mach ma halblang, wenn ich armer kleiner privatanleger schon für den größten teil des bids zu 0,14 verantwortlich bin (un dat kurz vorm urlaub wo ich jeden euro dreimal rumdrehn muss), dann kann dat mit dem kaufdruck nich weit her sein... :D

      ...oder seh ich da was falsch...was sind denn schon 40000 oder 70000...mach grad mal zusammen so um die 15 mille...

      nee, wenn der merger kommt, dann siehste das vorher, dann kommt im vorfeld echter kaufdruck, und das in einer form wo meine paar stücke völlig irrelavant sind...denn sonst würd oddo den ersten merger ohne einen insider :laugh: :laugh: :laugh: hinkriegen...glaubste dass???

      in diesem sinne
      AMDA :)


      PS: ach übrigens, ich glaub eh nich an den mist, kauf in den letzten monaten nur wahllos zwischen 0,09 und 0,14...wird unterm strich ein akzeptabler durchschnittskurs bei dem ich m.m. nix verlieren kann...denn dahin wird das papierchen sicher selbst bei insolvenz nochmal hingezockt damit ich sauber rauskomm...un wenn oddo es doch packt kommt mein grundsatzmotto zum tragen: "brot für die welt un für mich en stück kuchen" ... :cool:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:30:11
      Beitrag Nr. 103 ()
      @amda

      natürlich meine ich das Interesse in der Nachfrage im Zusammenhang der ach soooo schlechten Nachricht bez. Verfahren. Offensichtlich sehen das andere (die die kaufen wollen, so Du auch ;)) weniger dramatisch. So ich auch ;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 11:07:44
      Beitrag Nr. 104 ()
      @amda

      sei mal vor deinem Urlaub nicht noch so knickrig und räum die 10tsd bei 0,15 aus dem Weg...14 cent sind zu wenig, so wird das nix :cool:
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 11:54:03
      Beitrag Nr. 105 ()
      @LI

      meinste ich würd für die pommesbude (ach ne is ja bald pizzaladen) 0,15 geben...??? :laugh: :laugh: :laugh:

      bin zwar ab morgen 3 wochen in urlaub...aber die order gehn ja nich verloren...ich lass se stehn, egal was kommt... ;)

      übrigens stimmen bei WO die times und sales für ffm nicht...die 61000 im bid stehn bei glatt 0,14 und nicht bei 0,15...:D

      bis denn
      AMDA :)
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 15:54:07
      Beitrag Nr. 106 ()
      @amda

      ob die in 3 Wochen nicht vielleicht doch bei 14 einsam und allein auf verlorenem Posten stehen werden ? :look:


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      12.04.24
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