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    Amnestie 2001 für Schwarzgeldbesitzer... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.07.03 17:43:24 von
    neuester Beitrag 30.07.03 17:45:43 von
    Beiträge: 29
    ID: 758.167
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      schrieb am 27.07.03 17:43:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...Sozialbetrüger und andere High-Potentials/Big Shots:
      sollte mal rückwirkend ab Veranlagungszeitraum 2001 eingeführt werden!

      Issas schon Gesätz, oda haben die wiedavaeinigten
      grossdeutschen Wixa das schon wieda abgeblasen, oda wie?!

      Antwort wenn möglich mit Verweis auf Gesetzestext
      (habe wenig Hoffnung, aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt)...

      Bedanke mich schon jetzt für eure Auskunft,
      YOU ARE THE BEST!!!
      Avatar
      schrieb am 27.07.03 18:14:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      kommt im Herbst in den Bundesrat und gilt dann ab 1.01.04, sofern es verabschiedet wird
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 17:56:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieso Anfang 2004: gilt die Amnestie dann erst für Vergehen ab 2004 oder was?!
      Ich dachte, die BNDeswürstchenERREGierung will massiv Schwarzgelder ins Land zurückholen?

      Kann ich in meiner bis zum 31.12.2003 abzugebenden EkSt-Erklärung für das Jahr 2001 gewisse sensible Bereiche,
      die von einer Amnestie profitieren würden, sozusagen aufsparen oder unter Vorbehalt erklären
      ("...werden nacherklärt, sobald die Daten vollständig vorliegen, ...sobald die Gesetzeslage eindeutig ist etc." ), um diese dann Anfang 2004, wenn das Amnestiegesetz dann hoffentlich Gültigkeit erlangt hat,
      straffrei nachzuerklären?
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 18:19:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wieso Anfang 2004??
      Weil das Gesetz noch nicht verabschiedet ist deswegen. Wir haben jetzt Ende Juli 2003, also die paar Monate kannst noch warten oder? Die Amnestie gilt bis einschliesslich 2001, erfasst also alle Jahre davor.

      Zu Deiner 01er-Erklärung: Natürlich könntest Du z.B. bestimmte Einnahmen weglassen ;) und dann im Rahmen der AMnestie nachversteuern
      aber ich würd mir an Deiner Stelle jeglichen Kommentar verkneifen
      Avatar
      schrieb am 28.07.03 23:00:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du meinst also, das geht,
      dass ich bis 31.12.03 eine EkST-Erklärung abgeben kann
      mit einem Hinweis, dass ich Anfang 2004 noch ein paar Sächelchen nacherkläre, die mir momentan noch unklar sind oder wo die Daten-/Gesetzeslage noch nicht ganz eindeutig ist?


      Ein typisches Fallbeispiel wäre folgendes:
      ein Arbeitslosenhilfeempfänger hat in 2001 hohe Spekulationsverluste eingefahren, die er unbedingt für bessere Börsenzeiten vortragen möchte...

      Er befürchtet nun (vermutlich nicht ganz zu Unrecht), dass bei Angabe der Verluste weit oberhalb der Freigrenze von 8000 DM für Kapitalbesitz für einen Arbeitslosenhilfeempfänger in der EkST-Erklärung 2001 eine Kontrollmitteilung ans Arbeits-/Sozialamt erfolgt, welche mit ziemlicher Sicherheit die Rückzahlung der in 2001 erhaltenen Arbeitslosenhilfe einschl. Zins etc. zur Folge hätte...

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      Avatar
      schrieb am 29.07.03 08:27:57
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde Dir empfehlen auf jeglichen Hinweis zu verzichten, dass Du noch irgendwas nacherklärst...so blöd sind die nämlich dann doch nicht
      Die machen dann womöglich bei Dir gleich eine Nachprüfung und Du kannst die Amnestie dann nicht mehr in Anspruch nehmen

      Wobei ich Dein Beispiel ehrlich gesagt etwas abstossend finde, denn wenn ich eins nicht mag sind das Sozialschmarotzer.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 10:46:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann mir nicht vorstellen, dass die noch eine Nachprüfung in 2003 gebacken kriegen, wenn ich das Ding am 30.12. abgebe, da ist nämlich nur noch der Pförtner da, um den Eingangsstempel draufzuknallen!

      Außerdem, was spricht dagegen, wenn ein A-Hilfeempfänger versucht, mittels Spekulation wieder auf eigene Füße zu kommen (abgesehen davon,dass es in 99% der Fälle schief geht, und das Geld futsch ist)?
      Wenn er vorhat, sich irgendwann mal selbständig zu machen, braucht er schließlich ordentlich STARTkapital!
      Wenn sein Geschäft dann läuft, zahlt er ein Mehrfaches von dem, was er angeblich schmarotzt hat, an Steuern an den Staat zurück...

      Da gibt es viel üblere Schmarotzer, die diesen Staat bis aufs Blut ausbeuten, ohne jemals in die Sozialversicherung eingezahlt zu haben...
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 11:06:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      achso, und das Startkapital soll dann die Allgemeinheit über die AL-Hilfe bereitstellen ?

      Was Deine Erklärung angeht: Dann kannst sie ja ebenso gut erst im Januar abgeben gemeinsam mit der Amnestieerklärung
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 14:01:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      UPGRADE,

      Arbeitslosenhilfe etwas aufzubessern (illegal) findest du abstossend, aber Steuern zu hinterziehen so ehrenwert, dass du sogar mit Rat und Tat zur Seite stehst. Kannst du mir mal erklären warum Steuerhinterziehung in deinen Augen moralischer ist, als Arbeitslosenhilfe zu ergaunern???:confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 15:28:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ columbus

      Erstens unterstütze ich keine Steuerhinterziehung. Hier gehts nur um die Anwendung eines Amnestiegesetzes, das der Gesetzgeber so will. Dieses anzuwenden ist asbolut legal.

      Zweitens sehe ich in der Tat einen Unterschied, auch wenn man darüber sicherlich streiten könnte. Netto betrachtet ist für die Staatsfinanzen beides gleich schlimm, moralisch betrachtet würde ich beides unterscheiden
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 15:47:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Columbus:

      Fall 1: Zahlt 100.000 EUR Steuern / Jahr, müsste aber an sich 110.000 zahlen (hinterzieht 10.000)
      Fall 2: Hat ausreichend Vermögen, bezieht aber illegal 10.000 EUR Sozialhilfe / Jahr


      Beide schädigen den Staat um 10.000 EUR.

      Dennoch sage ich Dir, dass mit mir 90% der Bevölkerung Fall2 schlimmer finden als Fall 1
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 15:48:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Upgrade,
      Fristende für EkSt-Erkl. 2001 ist 31.12.2003!

      Wenn die Jungs u. Mädels, die Millionen schwarz ins Ausland geschafft haben, eine Amnestie bekommen, dann sollte eine Amnestie für A-Hilfeempfänger, die den Freibeträg von 8000 DM um ein paar Märker überschritten haben (mit dem Ziel, endlich wieder auf die eigenen Beine zu kommen), eigentlich kein Problem sein, oder?

      Mit der neuen Sozialgesetzgebung kommt ab 2004 eh noch einiges auf uns zu:
      die Kriminalitätsrate wird senkrecht nach oben schnellen,
      Du wirst nicht mehr vors Haus treten können, ohne dass Dich irgendwelche merkwürdigen Gestalten (Sozialzombies) um ein paar Euros oder was zu Fressen anbaggern oder Dir gleich nach dem Leben trachten (Zombies eben)...
      Die sog. Gutsituierten werden sich schnell eine Rückkehr zur alten Sozialgesetzgebung wünschen, da die Politiker gar nicht Willens u. fähig sind bzw. es logistisch unmöglich ist, eine der neuen Lage angemessene Zahl an Ordnungskräften (Polizei) bereitzustellen...

      Warten wir mal ab, wie es in 5 Jahren in Deutschland aussieht:
      6 Millionen Arbeitslose, denjenigen, die Arbeit haben, geht es auch nicht sooo toll (es gibt irgendwie nur noch Zeit-/Leiharbeitsplätze...), (rechts?)radikale Parteien stehen vor der Regierungsbeteiligung, Demokratie steht kurz vor der Abschaffung!
      Oder mal ganz was neues: Militärputsch mitten in Europa (jaja, die gute alte Bundeswehr: es ist ja inzwischen Konsens bei den großen Volksparteien, dass die Bundeswehr zukünftig verstärkt im Innern eingesetzt werden soll, da ist es dann bis zum Putsch kein allzu großer Schritt mehr, aber mach das erstmal einer den Polit-Torfnasen klar)!

      Und alles nur, weil eine sozialdemokratisch geführte Regierung 2003 geglaubt hat, ihre Wählerklientel mal so richtig nach Strich und Faden verarschen zu müssen (müssen, weil die derzeitige Regierung hat ja eine Mission zu erfüllen: "Ich aber beschloss, Politiker zu werden..." )!

      Ach ja, all das geht nur deswegen ab, damit es unsere Kinder und Enkelkinder mal besser haben?!

      Gibt es in der Würstchenbude am Brandenburger Tor wirklich einen, der daran glaubt?

      Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, die Architektur des Kanzleramtes in Berlin hat in einem negativen Sinn so richtig voll auf die Geisteshaltung der dortigen Insassen durchgeschlagen,
      sozusagen im Sinne einer späten Rache des Helmut K.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 15:57:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      upgrade,

      ist ja auch objektiv ein unterschied:

      der hinterzieher finanziert seinen lebensunterhalt selbst und den anderer teilw. mit.

      der schmarotzer finanziert weder seinen und schon gar nicht den anderer.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 18:06:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mein Posting ist in den Weiten von w:o: verschwunden :cry: :cry: :cry:
      Nochmal kurz.
      Hier gehts nur um die Anwendung eines Amnestiegesetzes, das der Gesetzgeber so will.
      Stimmt nicht. In dem Thread geht es darum, wie man am besten Steuern hinterzieht und anschliessend in den Genuss der geplanten Amnestie kommt.
      So wie du`s mit MarylLynchMason dir ausgedacht hast, funktionierts allerdings ganz bestimmt nicht. Das ist ein Steuersparmodell von Klein Frizchen mit dem MarylLynchMason mächtig baden gegangen wäre:laugh: :laugh: :laugh: :laugh: (Schau dir mal die §§ 170, 173 AO an). Und so hat`s der Gesetzgeber eben nicht gewollt.

      Erstens unterstütze ich keine Steuerhinterziehung.
      In #4, also gestern hast du gepostet:
      Zu Deiner 01er-Erklärung: Natürlich könntest Du z.B. bestimmte Einnahmen weglassen und dann im Rahmen der AMnestie nachversteuern
      Schon vergessen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 18:13:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13
      Der der Arbeitslosenhilfe erschleicht wird wenn`s rauskommt, dafür nach den geltenden Gesetzen bestraft. Der, der Steuern hinterzieht (natürlich nur bei hinterzogenen Steuern ab 6-stelligen Summen, es sich also lohnte die Kohle ins Ausland zu schaffen) wird amnestiert.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:05:09
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14

      Manson ist aus Sicht des Gesetzes sicherlich ein Sonderfall, weil er für 01 noch nicht veranlagt ist.

      wenn er aber seine 01er (nehmen wir an mit zu geringen Einnahmen) jetzt abgibt und seinen Bescheid bekommt, dann im Januar die Amnestie in Anspruch nimmt, wo ist das Problem?

      Übrigens zu #15, die Amnestie unterscheidet nicht zw. In-und Auslandsgeldern und auch nicht nach der Höhe (siehe Gesetzentwurf)
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:24:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      § 173

      Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen

      (1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,


      1. soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekanntwerden, die zu einer höheren Steuer führen


      @columbus

      der zieht doch nicht wenn ich die Amnestie in Anspruch nehme ! Sonst ist die doch total sinnlos (Gesetzentwurf zur Amnestie ist auf der HP des Finanzminist. einsehbar)
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:25:07
      Beitrag Nr. 18 ()
      Lies docch mal §173 AO.

      Wenn Manson im Januar "die Amnestie in Anspruch nimmt" wird das Finanzamt anhand seiner Angaben den Bescheid wegen nachträglich bekanntgewordenen Tatsachen ändern, und die Steuern ganz normal festsetzten und dazu noch Hinterziehungszinsen. Mit nur 25% Steuern auf vielleicht nicht einmal 100% der Bemessungsgrundlage (ich kenn den Gesetzentwurf nicht)ist da nix. Die "Inanspruchnahme der Amnestie" wird das Finanzamt als strafbefreiende Selbstanzeige werten.

      UPGRADE wenn du keine Ahnung vom Steuerrecht hast ( was ja überhaupt nicht schlimm ist) solltest du aber nicht hier im Forum anderen Usern Ratschläge auf diesem Gebit geben. Dein anderer Thread wegen § 17 EStG ist ja auch voll in die Hose gegangen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:29:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      bleib mal ganz locker Columbus

      Lies lieber mal den Gesetzentwurf durch dann wirst Du mir Recht geben. Ich würde allerdings die 01er noch dieses Jahr abgeben (am besten gleich) an seiner Stelle
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 19:36:13
      Beitrag Nr. 20 ()
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage18937/Entwurf-ei…


      Es wurde ja im Gesetzentwurf absichtlich nur auf den Zeitraum bis einschliesslich 2001 abgestellt, weil viele 02-er Erklärungen noch gar nicht abgegeben sind und man die Leute nicht ermuntern wollte, absichtlich falsche 02er-Erklärungen abzugeben und diese kurz darauf reinzuwaschen
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 20:12:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      weil viele 02-er Erklärungen noch gar nicht abgegeben sind und man die Leute nicht ermuntern wollte, absichtlich falsche 02er-Erklärungen abzugeben und diese kurz darauf reinzuwaschen

      Und das soll für die noch nicht abgegebenen 2001 Erklärungen (aus der Praxis kann ich dir sagen, dass da noch eine ganze Menge 2001 Erklärungen offen sind) nicht gelten????

      In § 10 (4) des Gesetzentwurfes werden die §§ der AO aufgezählt, die nicht anzuwenden sind. § 173 AO ist nicht dabei!!!
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 20:17:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      Also bei irgendeinem Jahr musste ja wohl die Grenze gesetzt werden

      Du wirst mir doch zustimmen, dass die Anwendung des §173 die Amnestie ad absurdum führen würde ?

      Und wie willst Du begründen, den nur auf 01er-Erklärungen anzuwenden und nicht auf 2000er ? oder 1999er ?
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 20:34:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      Das ganze ist ein Entwurf. Ich vermute dass da noch ein Passus reinkommt, dass das Gesetz nur für die Fälle gilt bei denen die fehlerhafte Steuererklärung vor dem .. .. .... abgegeben wurde. Sonst wär das doch für all diejenigen, die ihre Steuererklärungen 2001 und früher noch nicht abgegeben haben, eine Aufforderung zur Abgabe falscher Erklärungen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 20:41:40
      Beitrag Nr. 24 ()
      natürlich ist es ein Entwurf.
      Vermuten kann man was man will, aber man kann sich eben im Moment nur auf das stützen was vorliegt, und das ist eben dieser Entwurf.
      Und nach diesem Entwurf könnte z.B. der Thread-Initiator jetzt eine falsche Erklärung 2001 abgeben und sie am 01.01.04 reinwaschen für defacto 15% Steuer (25% bezogen auf 60% Bemessungsgrundlage) auf undeklarierte Einkünfte.


      Ich mach Feierabend, bis morgen
      Avatar
      schrieb am 29.07.03 21:34:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      Auf Grund von Gesetzentwürfen kann man doch seine Strategie nicht festlegen. Allenfalls nach dem, wenn der Gesetzestext noch nicht endgültig vorliegt, was der Gestzgeber mit dem geplanten Gesetz beabsichtigt. Und der beabsichtigt bestimmt nicht Leute, die ihre Steuererklärungen für 2001 und früher noch nicht abgegeben haben, zu animieren falsche Angaben in ihren Steuererklärungen zu machen. Ich verwette meinen Kopf, dass das so wie du es beschrieben hast, nicht funktionieren wird.
      Maßgeblich ist das Gesetz und nicht ein Entwurf.

      PS: Ich hab das Problem ans BMF gemailt. Wenn ich eine Antwort bekomme stelle ich sie hier in den Thread rein.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 00:55:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      Leute, es geht in dem oben beschriebenen Fallbeispiel
      konkret NICHT um Steuerhinterziehung, sondern darum, dass
      Verluste aus Spekulationsgeschäften im Jahr 2001 zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden sollen.

      Das Problem dabei ist, dass der zu erwartende Verlustvortrag weit oberhalb des zulässigen
      Freibetrags von 4000 DM für Kapitalbesitz von A-Hilfeempfängern
      liegt, was in Zeiten wie diesen
      mit einer nicht zu vernachlässigenden Wahrscheinlichkeit den zuständigen Finanzbeamten dazu veranlassen könnte, gegenüber dem zuständigen A-/Sozialamt denunziatorisch tätig zu werden.

      Der unabhängig vom Amnestiegesetz in jedem Fall zulässige Verlustvortrag würde sich dann finanziell nicht mehr auszahlen, da unsicheren (zukünftig zu erzielenden) Gewinnen aus zukünftigen Spekulationsgeschäften eine mit Sicherheit zu erwartende Rückzahlung an in 2001 zuviel bezogener A-Hilfe zuzüglich Zinsen gegenüberstehen würde.

      Naja, wahrscheinlich sind nicht allzuviele hier im Board von diesem Problem betroffen...

      Trotzdem Super-Diskussion bisher, vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 08:33:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Servus Manson

      Achso, Du hast MIESE gemacht ???
      Sag das doch gleich

      dann ist die Amnestieregelung natürlich überhaupt nichts für Dich

      @Columbus

      Ich bitte Dich : Woher willst denn Du wissen, was der Gesetzgeber beabsichtigt ? Besser als aus dem Gesetzentwurf incl. Begründung wirst das nicht rauskriegen.
      Das Problem mit den falschen Erklärungen ist denen durchaus bewusst, aber so wahnsinnig viele 01er werden ja auch nicht mehr offen sein

      Es wird genauso kommen!!! (sofern das Gesetz überhaupt verabscheidet wird, das sehen wir im Herbst)
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 08:53:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ Columbus

      Auf die Antwort vom BMF bin ich ja gespannt. Meinst Du die sagen: "Natürlich Herr X - so wie das jetzt im Gesetzentwurd steht könnten Sie tatsächlich eine falsche Erklärung für 01 jetzt abgeben und später reinwaschen"
      ;)

      Eher antworten die gar nichts oder es kommen die üblichen Floskeln.

      Und zu diesem Punkt"Auf Grund von Gesetzentwürfen kann man doch seine Strategie nicht festlegen":
      Das soll jetzt hier kein Steuerhinterziehungsseminar werden. Aber selbst wenn die Amnestie dann doch nicht kommt, bleibt ja immer noch der alte Weg der "Selbstanzeige".

      Machen wir uns doch nichts vor: Millionen Menschen sind betroffen. Und wenn die 97,98,99 usw. in der Hausse ihre Gewinne+Zinsen verschwiegen haben, können sie nicht plötzlich 2001,2002 anfangen ehrlich zu werden ohne dass es Ärger gibt. Deswegen ist die Amnestie wie sie geplant ist, sofern sie einmalig ist und klargestellt wird dass so eine Chance nicht wiederkommt, eine gute Sache.

      Klar ist das superärgerlich für alle die ehrlich waren.

      Ich sage ja auch schon eine Ewigkeit dass ich dafür bin, dass endlich Kontrollmitteilungen eingeführt werden, damit die Steuern auf Kapitalerträge ebenso erfasst werden können wie eben auch z.B. der Arbeitslohn.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:45:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich bitte Dich : Woher willst denn Du wissen, was der Gesetzgeber beabsichtigt ?
      Das steht explizit in der Begründung zum Gesetzentwurf. Weiterhin wird auch in den Medien darüber diskutiert.

      Meinst Du die sagen: "Natürlich Herr X - so wie das jetzt im Gesetzentwurd steht könnten Sie tatsächlich eine falsche Erklärung für 01 jetzt abgeben und später reinwaschen"
      Danach hab ich nicht gefragt. Man bekommt immer eine Antwort auf die Frage, die man stellt.


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