checkAd

    Schadensersatz bei Betriebsausfall - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.07.03 16:39:33 von
    neuester Beitrag 11.08.03 13:44:58 von
    Beiträge: 5
    ID: 759.530
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 577
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 16:39:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute (insb. Juristen),

      wer weiß wie es ist, wenn ein Unternehmen bedingt durch einen nicht selbtverschuldeten Telefonausfall die Tätigkeit für die Dauer des Ausfalls einstellen muss?
      (online Unternehmen)
      Sagen wir, der Ausfall dauert 2 Wochen...!

      Weiß da jemand etwas über Urteile?


      Grüße
      rasne;)
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:08:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hängt von dem Vertrag ab, den das Unternehmen mit dem Telefonanbieter hat ab. Oft sind hier Haftung für mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen, zumindest wenn es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig war.

      Mal den Vertrag mit dem Telko-Anbieter prüfen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.03 17:15:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      vermutlich haben die sich ja auch abgesichert, aber ob das vor gericht standhält? Denn 10 Stunden Ausfall ist eine Sache, 14 Tage eine Andere..
      Oder?
      Avatar
      schrieb am 31.07.03 09:23:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kommt drauf an, was im Vertrag steht. I.d.R. macht es jedoch nichts aus, ob 10 Stunden oder 14 Tage, außer genau dazu steht eben etwas drin. Gibts z.B. ne Klausel, innerhalb welcher Zeit das ganze wieder funktionieren muss, nachdem die Störung gemeldet wurde etc.?

      War die Telefongesellschaft schuld oder jmd. anders - z.B. Baufirma die das Kabel angebaggert hat?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:44:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi @good,

      also die Störung wird innerhalb 24 Stunden behoben, heisst es..

      Schadensursache:
      Die Firma sollte DSL Leitungen bekommen... Am Tag der vermeintlichen Freischaltung fielen die Telefone aus und es dauerte mehr als 2 Wochen bis wieder alles geregelt wurde.. Ein "Schaltfehler" heisst es...

      AGB steht: Bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzte Haftung...

      Grüße
      RASNE


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Schadensersatz bei Betriebsausfall