Schadensersatz bei Betriebsausfall - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.07.03 16:39:33 von
neuester Beitrag 11.08.03 13:44:58 von
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Hallo Leute (insb. Juristen),
wer weiß wie es ist, wenn ein Unternehmen bedingt durch einen nicht selbtverschuldeten Telefonausfall die Tätigkeit für die Dauer des Ausfalls einstellen muss?
(online Unternehmen)
Sagen wir, der Ausfall dauert 2 Wochen...!
Weiß da jemand etwas über Urteile?
Grüße
rasne
wer weiß wie es ist, wenn ein Unternehmen bedingt durch einen nicht selbtverschuldeten Telefonausfall die Tätigkeit für die Dauer des Ausfalls einstellen muss?
(online Unternehmen)
Sagen wir, der Ausfall dauert 2 Wochen...!
Weiß da jemand etwas über Urteile?
Grüße
rasne
Hängt von dem Vertrag ab, den das Unternehmen mit dem Telefonanbieter hat ab. Oft sind hier Haftung für mittelbare und Folgeschäden ausgeschlossen, zumindest wenn es nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig war.
Mal den Vertrag mit dem Telko-Anbieter prüfen.
Mal den Vertrag mit dem Telko-Anbieter prüfen.
vermutlich haben die sich ja auch abgesichert, aber ob das vor gericht standhält? Denn 10 Stunden Ausfall ist eine Sache, 14 Tage eine Andere..
Oder?
Oder?
Kommt drauf an, was im Vertrag steht. I.d.R. macht es jedoch nichts aus, ob 10 Stunden oder 14 Tage, außer genau dazu steht eben etwas drin. Gibts z.B. ne Klausel, innerhalb welcher Zeit das ganze wieder funktionieren muss, nachdem die Störung gemeldet wurde etc.?
War die Telefongesellschaft schuld oder jmd. anders - z.B. Baufirma die das Kabel angebaggert hat?
War die Telefongesellschaft schuld oder jmd. anders - z.B. Baufirma die das Kabel angebaggert hat?
hi @good,
also die Störung wird innerhalb 24 Stunden behoben, heisst es..
Schadensursache:
Die Firma sollte DSL Leitungen bekommen... Am Tag der vermeintlichen Freischaltung fielen die Telefone aus und es dauerte mehr als 2 Wochen bis wieder alles geregelt wurde.. Ein "Schaltfehler" heisst es...
AGB steht: Bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzte Haftung...
Grüße
RASNE
also die Störung wird innerhalb 24 Stunden behoben, heisst es..
Schadensursache:
Die Firma sollte DSL Leitungen bekommen... Am Tag der vermeintlichen Freischaltung fielen die Telefone aus und es dauerte mehr als 2 Wochen bis wieder alles geregelt wurde.. Ein "Schaltfehler" heisst es...
AGB steht: Bei grober Fahrlässigkeit unbegrenzte Haftung...
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