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    Welche Kosten kann ich steuerlich geltend machen bei einer Fortbildung ? Quellen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.07.03 11:12:30 von
    neuester Beitrag 01.08.03 13:58:28 von
    Beiträge: 4
    ID: 759.810
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      Avatar
      schrieb am 31.07.03 11:12:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin bankkaufmann und mache bald eine Weiterbildung zum Fachwirt für Finanzberatung. Hierfür erhalte ich auch Meistebafög. Wo kann ich mich sinnvoll informieren welche steuerlichen Spielräume ich noch habe, also welche Kosten ich als Werbungskosten absetzen kann ? Lerntreffen und solche Dinge. Gibt es eine gute Internetseite oder ein gutes Buch ??? Ich danke für eure Hilfe

      Peter
      Avatar
      schrieb am 31.07.03 12:08:22
      Beitrag Nr. 2 ()
       
      Fortbildung und Umschulung absetzen
      Sämtliche Fortbildungen oder Umschulungen können abgesetzt werden. Wichtig ist, dass diese Weiterbildung arbeitsbegleitend ist. Ein Beispiel: ein Bankkaufmann, der seine Lehre beendet hat und jetzt neben seinem Job in der Bank ein BWL-Studium an der Fernuniversität belegt. Sämtliche Kosten, die dafür anfallen - wie Fahrtkosten, Einschreibegebühren und Bücher - können steuerlich geltend gemacht werden.


      aus der Site von zdf.de > Wirtschaft> Steuern

      Gruß lowkatmai
       
      ;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 13:53:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      KONZ, 1000 ganz legale Steuertricks ist gut und billig.
      Avatar
      schrieb am 01.08.03 13:58:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu #2: Eine Weiterbildung im ausgeübten Beruf (die hier vorliegt), musste bereits nach früherer Rechtslage nicht "berufsbegleitend" sein.
      Im Übrigen hat der BFH vor kurzem seine Rechtsprechung geändert: auch bei Umschulung können Werbungskosten vorliegen.


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