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    Ansparabschreibung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.03 11:10:24 von
    neuester Beitrag 05.08.03 20:23:18 von
    Beiträge: 10
    ID: 760.943
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      Avatar
      schrieb am 04.08.03 11:10:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      An alle die sich auskennen.
      Hat jemand schon Erfahrung damit gesammelt?

      Ich möchte für 2002 eine Ansparrücklage bilden.
      Gelte noch als Existenzgründer.
      Soll für einen PKW sein.
      Wieviel (prozentual) muß im ersten Jahr gebildet werden?
      Für Existenzgründer gilt ja eine fünfjährige Ansparzeit, muß ich dann 2007 oder erst 2008 die Rücklage auflösen?
      Muß ich mich Wertmäßig schon in der 2002er Erklärung festlegen, oder genügt es den Gegenstand anzugeben?
      Kann man nächstes Jahr für etwas anderes eine weitere Rücklage bilden?
      Wie ist es bei Euch gelaufen?

      Danke schon mal im vorraus:)
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 11:20:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      ganz klar: Du musst von vornerein ganz klar angeben (Auch in Deiner E/-Ü-Rechnung, wofür Du die Rücklage bildest.
      Auch der Betrag muss logischerweise fest sein. Solltest Du später etwas anderes davon kaufen oder gar nichts, so ist die Rücklage in jedem Falle gewinnerhöhend aufzulösen inkl. eines Strafzinses, der meines Wissens zur Zeit bei 6% p.A. liegt.
      Für die normale 3jährige Ansparabschreibung gilt: max. 40 % des wahrscheinlichen Kaufpreises ist im ersten Jahr rücklagefähig.
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 11:25:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bei Existenzgründern erfolgt die Auflösung der Rücklage ohne Strafzins!
      Für die normale 3jährige Ansparabschreibung gilt: max. 40 % des wahrscheinlichen Kaufpreises ist im ersten Jahr rücklagefähig
      Das heißt doch, das es auch weit weniger sein kann?
      Beispiel Auto:
      Geschätzter Kaufpreis 35.000€
      Rücklage erstes Jahr 5000€, zweites Jahr 10000€...Rest im fünften Jahr. Ist das fünfte Ansparjahr auch das Anschaffungsjahr?
      Wäre eigentlich unlogisch.
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 11:27:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die so genannte Ansparabschreibung oder auch Ansparrücklage darf bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Die geplante Investition muss dann bis zum Ende des zweiten auf die Rücklagenbildung folgenden Wirtschaftsjahres stattfinden. Anderenfalls ist ein "Strafzins" in Höhe von 6 % pro Rücklagejahr fällig.
      Für Existenzgründer entfällt der Strafzins und die Auflösung muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen.

      Für Dich gilt natürlich letzteres!
      Du kannst das noch schön optimieren, wenn Du einen niedrigeren Prozentsatz als die 40% von der AHK annimmst und dann ggf. die Rücklage aufstockst.
      Das ist aber eine reine Rechenfrage - die mit Deinem persönlichen Steuersatz/ bzw. der erwarteten Einkommensentwicklung zusammenhängt.
      Damit ist auch Deine Frage nach dem Wertansatz beantwortet.
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 11:30:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für die Antworten.
      Hat das jemand schon mal praktisch durch?

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      Avatar
      schrieb am 04.08.03 11:32:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Ansparabschreibung hat eigentlich (für den Steuerzahler) den Sinn, die Gewinne zu verlagern oder zu steuern, was das Finanzamt weniger gerne sieht. Z.B., um um die Gewerbesteuer und damit den Beginn der Buchführungspflicht zu umgehen, macht die Sache Sinn.
      Die AA gilt übrigens nur für neue (also keine gebrauchten) Güter!
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 11:33:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja ich habe das schon 2x gemacht
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 11:41:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      odlo,

      war es kompliziert?
      Hab gelesen das ein formloser Antrag genügt.
      Es soll auch möglich sein, dann zum Beispiel ein anderes Auto zu kaufen, wenn ein Auto der Grund der Rücklage war.
      Schließlich kann ja in vier oder fünf Jahren viel passieren.
      Man könnte es doch aber auch so steuern, das man im Jahr der Auflösung "Urlaub" macht, und so Steuern spart.
      Des Weiteren sinken ja die Steuersätze bis 2008 - zumindestens ist dies geplant;)
      Für Existenzgründer lohnt sich das allemal, da ich ja die gesparten Steuern gewinnbringend anlegen kann.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 10:19:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein Bekannter meinte das nur bis 50% des Kaufpreises für das anzusparende Objekt abgeschrieben werden können.
      Stimmt das?
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 20:23:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      50% gabs nur für das Jahr 2000, ab 2001 nur noch 40%.

      Was ganz wichtig ist (es gab da ein Urteil aus dem Jahr 2002), daß eine schriftliche Bestellung für das Investitionsobjekt vorliegen muß aus dem Jahr der Ansparabschreibung (damit macht das Finanzamt vielen nachträglich einen Strich durch die Rechnung).

      Existenzgründer haben 5 Jahre Zeit zum Investieren (und / oder Auflösen) und können ohne Strafzins auflösen (wie das bei einer schriftlichen Bestellung funktionieren soll, ist mir selbst ein Rätsel). Gewerbetreibende oder bereits Selbständige haben 2 Jahre Zeit zum Investieren oder Auflösen (bei Auflösung mit 6% Strafzins).


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