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    Gewerbesteuer jetzt auch für Freiberufler! Danke Rotz/Grün - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.03 22:31:03 von
    neuester Beitrag 09.08.03 22:19:33 von
    Beiträge: 51
    ID: 761.215
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      Avatar
      schrieb am 04.08.03 22:31:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Laut ZDF heute-journal wird die Gewerbesteuer jetzt auch für alle Freiberufler erhoben.

      Ich habe so die faxen dicke von dieser rot/grünen Regierung.

      Man war das schön unter Kohl, fette Aufträge wenig Steuern und relativ viel Geld in den(meinen) Taschen.:D
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 22:54:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dann haste falsch gewählt

      anstatt zu arbeiten hättest du wählen gehen sollen

      oder suche dir einen Rentnerjob
      Avatar
      schrieb am 04.08.03 23:16:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...oder du beantragst Sozialhilfe. Dann hastes am besten.
      Kriegst ALLES von der arbeitenden Bevölkerung bezahlt. :D :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 00:19:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      EL-Schu
      Gewählt habe ich schon die Richtigen, hat nur leider nichts gebracht.

      MegaMotzer (gute ID:D)
      Die Geschäfte laufen sowieso schon tierisch schlecht, ist nichtmal so abwegig.;)

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 00:21:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Laut ZDF heute-journal wird die Gewerbesteuer jetzt auch für alle Freiberufler erhoben.

      genau

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      schrieb am 05.08.03 00:23:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      :rolleyes: :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 00:43:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nr. 1
      Denk doch nur mal an die Steuerberaterbranche !! Für
      700.000 Freiberufler eine Gewerbesteuersteuererklärung erstellen; das gibt wieder fette Gebühreneinnahmen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 08:00:13
      Beitrag Nr. 8 ()
      #1

      kannste mir mal den unterschied erklären,zwischen selbstständig und freiberufler??
      also junge warum sollen die verschont werden
      -erstens stellen diese keine arbeitsplätze zur verfügung
      -zweitens ist bei einem freiberufler das verlustrisiko minimal.

      ist doch nicht mehr als recht,wenn alle abdrücken.

      natürlich kotzt mich diese verdammte scheisse auch an,aber warum soll nur meine berufsgruppe abdrücken????

      hgnm der tief schwarze;)
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 08:13:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Freiberufler können doch viele Dinge zur "Berufsausübung" steuerlich abschreiben. Wieso sollen sie dann nicht Gewerbesteuer zahlen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 08:17:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      büro im haus,fettes auto alles steuererleichterungen:cry:

      manch ein freiberufler hat sein halbes haus als büro bei der steuer angemeldet:mad:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 08:28:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich bin kein FAN von Rot/Grün, aber hier finden Sie meine Zustimmung. Warum sollen weiterhin Anwälte -Architekten-Steuerberater usw. von der Gewerbesteuer verschont bleiben?
      Dies war bisher eine Ungerechtigkeit gegenüber allen anderen Selbständigen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 09:05:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      "-erstens stellen diese keine arbeitsplätze zur verfügung
      -zweitens ist bei einem freiberufler
      das verlustrisiko minimal."


      Wie bitte ?

      Hol Dir mal nen Duden und finde raus was ein
      Freiberufler ist Du Fachmannn.

      Soviel Blödheit is ja unglaublich
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 09:18:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Leute!
      Eines habt ihr aber nicht bedacht. Bei Gewerbetreibenden wird die Dienstleistung oder der Preis einer Ware vom Wettbewerb bestimmt.
      Bei Freiberuflern wird dieser Preis (Es gibt Gebührentabelenen für Juristen, Architekten, Ärzte usw.)vom Staat bestimmt.
      Das ist der kleine Unterschied. Berechnet ein Rechtsanwalt für seine Dienstleistung zuviel, kannst Du das aufgrund der für ihn zugehörenden Gebührentabelle zurückfordern. Bei Gewerbetreibenden geht das nicht.

      coke
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 09:53:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hier ist was los, ne ne ...

      1. Hat die Regierung das gemacht was immer klappt:
      Eine Neiddiskussion begonnen: Ja die anderen sollen auch zahlen.

      2. Wird die Gewerbesteuer die Freiberufler kaum belasten:
      - Abzug als Betriebsausgabe
      - pauschallierte Anrechnung auf Einkommensteuer
      (insofern dies so bleibt)

      Fazit: Viel Bürokratie für nichts!
      Schon mal was von der Divisormethode gehört, oder der 5/6 Methode?
      Die zuzahlende Gewerbesteuer mindert nämlich ihre Bemessungsgrundlage. (In Excel nennt man das Zirkelbezug)

      Anstatt was zu vereinfachen, also z.B. einen Zuschlag auf die Einkommensteuer, wird es für viele komoplizierter.
      Die Einnahmen der Steuerberater könnten die Einnahmen der Finanzämter dabei durchaus übersteigen.
      Es lebe die Bürokratie!

      Ach ja der Zuschlag zur Einkommensteuer wäre natürlich problematisch gewesen, da so bewußt würde, daß der angestellte Anwalt 42% Steuern bezahlt, der Inhaber einer Kanzlei aber z.B. 45%.
      Die Straßen werden aber von beiden gleichermaßen genutzt.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 12:28:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12

      deine blödheit ist ja wohl kaum zu überbieten

      -architekten sind in der regel einzelpersonen,oder freischaffende angestellte;)
      -hausärtze haben in der regel eine angestellte und evt. eine aushilfe.

      da werden riesige arbeitsplätze geschaffen:laugh::laugh:
      fühlst dich wohl etwas auf deinen versapperten schlips getreten:D:D

      siehste,wenn ihr in die wunderschöne steuer aufgenommen werdet,so dürft ihr absahner auch mal werbung betreiben,bin ja mal gespannt wie die herren rechtsanwälte ihre werbung platzieren:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 12:36:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      #13

      konnte leider noch nicht 10euronen für ne telephonische beratung in rechnung stellen:mad:bin eben kein artzt;)

      aber mal ne frage zu den architekten

      welch rechnet nach der tabelle ab???
      99%nicht,weil sie im wettbewerb stehen und das kommt allen häuslebauern zugute;)
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 12:41:37
      Beitrag Nr. 17 ()
      Schaut Euch zum Ende des Jahres die Insolvenzstatistiken in D an,dann sind Steuererhöhungen eh nur noch Makulatur.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 12:45:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich bin selbst Freiberufler in der IT-Branche.
      Finde ich trotzdem ok, die Entscheidung der Regierung.

      Endlich werden Rechtsanwälte Steuerberater & Co.
      denn anderen Selbständigen gleichgestellt.

      Have fun!
      FunMan
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 13:21:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      # 18

      wenn Du Freiberufler in der IT Branche bist, wirst Du dann ja auch gleichgestellt - oder Du zahlst schon Gewerbesteuer - dann bist Du kein Freiberufler und weisst nicht, wo der Unterschied zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden ist.
      Abgesehen davon soll die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet werden - also im Wesentlichen mehr Verwaltungsaufwand.
      Schlimmer ist eigentlich, dass auch Vermietungseinkünfte der Gewerbesteuer unterworfen werden sollen. Was meinst Du wohl, wer die dann im Endergebnis zahlt ? Ich würde sagen - wahrscheinlich der Mieter. (KSo etc . stehen auch zur Debatte. ) Fehlt nur noch die Gewerbesteuer für Rentner, dann kann die ganze Gewerbesteuer gestrichen werden, da ja alle zahlen - und man braucht nur den Rest anders verteilen. Zumindest müßten dann nicht noch weitere Verwaltungsapparate vom Bürger bezahlt werden.
      Aber bisher ist das ja alles noch nicht durch - und der Rechtsweg ist schon vorprogrammiert, wenn es dann so kommt.


      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 13:22:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      Gut dass endlich daran gegangen wird, die Steuersubventionen abzubauen.
      Wenn Jemand 100 Euros verdient und nur 60 Euros Steuern zahlen muss, dann ist das eine Steuersubvention von 40% !

      Was macht der Privatmann mit den 40 Euros Steuersubvention. Er kauft sich ein Mopped und fährt sich tot. Dann darf der Staat noch für die Aufräumarbeiten aufkommen, oder wenn er überlebt für die Krankenversorgung.
      Clementz hat schon richtig gesagt, dass der Staat das Geld viel besser investiert, als der durchschnittliche Depp. Z.B. konnte man in der neuen Bundesagenturen für Arbeit neue gut qualifizierte Arbeitsvermittler anstellen. Das schafft neue Arbeitsplätze und bringt die Arbeitssuchenden wieder in den Beruf.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 13:52:06
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sozial engagierte Menschen, die sich in Job-Offensiven aufopfern.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:06:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Weiß jemand von den Profis spontan wie hoch die Gewerbesteuer auf einen Betrag von - Hausnummer 10.000,- € - eigentlich ausfallen würde?
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:10:09
      Beitrag Nr. 23 ()
      Andrija

      Genau weiß ich es nicht. Aber der von Dir genannte Betrag fällt unter die Freigrenze (liegt ca. bei 25.000 Euro).

      Außerdem gibt es in jeder Gemeinde Hebesätze. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt also von Deinem Wohnort ab.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:27:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      also nach meinem kenntnisstand muß gewerbesteuer für einen betrieb derzeit gezahlt werrden.

      in unterschiedlicher höhe je nach dem hebelsatz der gemeinde in welcher der betrieb ansässig ist.

      auch ist diese erst ab einem gewinn von 25 000 € fällig.

      also bis 25 000 € steuerfrei.

      wenn ich also 2 oder 5 firmen gründe und alle einzeln 24 900 € gewinn machen so fällt kerine gewerbesteuer an.

      wenn jetzt eine firma jedoch 125 500 € macht wird für
      105 000 € gewerbsteuert fällig.

      ich glaube nochmal so 20 % im schnitt.

      der trick mit mehreren firmen wird jedoch nicht bei freiberuflern funktioniren weil diese nur eine firma haben können - in der regel.

      und - für die gewerbesteuer benötigt man keinen steuerberater - diese wird automtisch von der gemeinde erhoben - die daten kommen vom finanzamt direkt zu den gemeinden die dann den gewerbesteuersatz erheben.

      kommt ein briefchen mit der post von der gemeinde und man darf dann innerhalb von ein paar tagen zahlen.
      auch an die gemeinde.

      ich habe es gemacht wie die großkonzerne und noch keine gewerbesteuer bezahlt.

      ansonsten siehrt es für diefreiberufler schlecht aus. -
      man möchte 5 milliarde mehrweinnhamen durch die gewerbesteuer haben und irgendwer muß diese ja zahlen.
      also eine belastung wird es allemal.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:27:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      Das schärfste kommnt noch!

      Die Freiberufler und Selbstständigen können ihre Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer verrechnen. Das Ergebnis sei plusminus Null!

      Dh. wohl dann, daß 700.000 Freiberufler eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen, ein Heer von Finanzbeamten sie prüfen wird und sich unter dem Strich nichts ändern soll.

      Meine Frage: Sind die eigentlich noch ganz dicht?
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:28:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      # 22
      Bei 10.000 EUr fällt zur Zeit keine Gewerbesteuer an - Freibetrag.
      Aber wer weiss, wie das bald aussieht. Vielleicht wird ja der Freibetrag gestrichen. ????
      Der Staat braucht Geld !!! - um die zukünftigen Bearbeiter der Gewerbesteuererklärungen zu bezahlen !
      Diese ganzen Vorschläge der Regierung sind einfach nicht mehr zumutbar !! Linke Tasche rein - rechte raus-.
      Berlin muss das Rechnen erst noch lernen.
      Aber - es schafft Arbeitsplätze. Zum Beispiel Ausschüsse, die sich monatelang mit einem Thema beschäftigen. Leider verstehen sie offensichtlich gar nicht über was sie da beraten. Ab und zu wird das in Interviews ja sogar der Öffentlichkeit bestätigt.Nervig !!

      :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:39:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      Durran
      Sorry, was Du da schreibst ist wirklich etwas naiv.
      Da gibt es dann doch noch einige Punkte zu beachten.
      Kürzungen und Hinzurechnungen bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages ... etc.
      Für eine kleine Klitsche mag die Vorgehensweise -- kommt ein Brief vom Finanzamt ... ja gehen - solange es denn gut geht. Ansonsten kann auch ein böses Erwachen folgen.
      Das sind dann sie Fälle, die dann zum Berater gehen, wenn es brennt - und der Berater soll dann alles " richten "
      Und auch die These - mehrere Gewerbebetriebe - mehrere Freibeträge stimmt nicht generell sondern da muss man schon auf einige Punkte achten.

      eek: :eek: :eek::laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:40:29
      Beitrag Nr. 28 ()
      "Meine Frage: Sind die eigentlich noch ganz dicht?"

      ...das kann doch wohl nur eine rhetorische Frage sein???
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:41:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Leute, die im Finanzamt arbeiten, sind wenigstens noch sozial engagierte Menschen, die ihre hohe Intelligenz und Bildung dazu verwenden, etwas für die Allgemeinheit zu thun.
      Seid froh, dass es sozial engagierte Menschen gibt. Ohne die würdet Ihr hier nämlich ganz schön alt aussehen.
      Ihr seid doch alle nur primitiv und kapiert das sowieso nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:44:51
      Beitrag Nr. 30 ()
      Genau wir brauchen einen Ausschuss, um das Erdbeermilchpfandproblem zu lösen.
      Dazu reicht Eure Kompetenz nämlich schonmal nicht aus.
      Also meckert nicht rum, und seid froh, dass es Leute gibt, die sowas zu unser aller Nutzen können!
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 14:49:39
      Beitrag Nr. 31 ()
      Außerdem heißt das nicht mehr Gewerbesteuer, sondern kommunale Wirtschaftssteuer.
      Wollt Ihr vielleicht nur vom Staat profitiern, aber nicht ein Bisschen zurückkgeben?
      Auch die Kommune muss zu unser aller Wohl wirtschaften (wie sonst wohl soll denn das Erdbeermilchpfandproblem gelößt werden?)
      Eigentum verpflichtet. Es kann nicht angehen, dass die Gewinne privatisiert, die Verluste dagegen sozialisiert werden. Wie lange soll sich die Gemeinschaft und die sozial engagierten Menschen von Euch noch auf der Nase herumtanzen lassen?
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:04:59
      Beitrag Nr. 32 ()
      Der SOZ - ein Dieb in der Nacht!

      CDU, bitte blockieren, bis der SOZe kracht!

      Sonst: CDU - Steigbügelhalter des SOZ!
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:14:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ein Rohrkrepierer

      der gesunde, gut verdienende Freiberufler wird seine Tätigkeit in der Rechtsform der GmbH ausüben.
      Sein gesundes Einkommen von z.B. 100´-200´€ wird als Gehalt gewährt,
      bleibt damit gewerbesteuerfrei.
      Hohe Altersversorgungen sichern ihm weitere Steuersparnisse.

      Wer nicht weiß wie´s geht, den wird sein Steuerberater gut informieren.

      Fazit: Die Steuerlast sinkt.

      KD:D :cool:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:18:50
      Beitrag Nr. 34 ()
      Dürfte aber nicht für alle Freiberufler gelten -
      Arztpraxis in GmbH-Form ?
      :eek: :eek: :eek: :eek:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:22:56
      Beitrag Nr. 35 ()
      #33,

      vergiß dabei aber nicht die Ust., die der "Freiberufler" als Freiberufler nicht abführen muß, als "GmbH Freiberufler" dann aber hat!
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:24:35
      Beitrag Nr. 36 ()
      ganges

      gibt es schon.
      Hatte bisher aber für die Mehrzahl mit geringen steuerlichen Nachteilen zukämpfen.
      Dito gibt es Anwaltskanzleien, Ing.büros etc..

      Nebeneffekt: Wunderschöne Begrenzung der Arzt- und Anwaltshaftung,
      also große Vorteile für die Bevölkerung!;)

      KD
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:26:27
      Beitrag Nr. 37 ()
      #35

      Ach ja, und wieso führe ich die seit 15 Jahren ab?

      Die Ärzte und Krankenhäuser sind gesetzlich befreit, andere FB rechnen völlig identisch,
      also wie jeder Gewerbetreibende ab.

      KD:look:
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:39:06
      Beitrag Nr. 38 ()
      hey...was regt ihr euch eigentlich so auf darüber...ist doch eh "kacke" alles.

      Früher oder später erwischt´s uns. Wenn innerhalb von vier Wochen die Neuverschuldung um vier Milliarden ansteigt, der Zinseszinseffekt wird´s schon richten, dass die BRD den Bach runter geht, Gewerbesteuer hin oder her. Nur sind unsere Politiker so blöd, und merken nicht, woran´s wirklich hapert, da können sie Steuern einnehmen und Kürzungen machen, wie sie wollen. Der Zins ist wie ein "Nimmersatt", der alles verschlingt. Passt mal auf, wenn die Zinsen wieder nach oben schießen, dann wird´s erst richtig lustig im Land....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 15:39:32
      Beitrag Nr. 39 ()
      # 36
      Kwerdenker,

      genau - so eine Arztpraxis würd ich mir auch immer aussuchen - besonders bei Risikountersuchungen.
      Ne danke .
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Ich kenne auch einige Freiberufler, die unfreiwillig Gewerbetreibende geworden sind.
      Teilweise durch schlechte Beratung von Unternehmensberatern oder dadurch, dass sie " nicht genug " kriegen konnten.
      Z.B. Grosse Ing. Büros, Anwaltskanzl. etc. , die so viele Mitarbeiter hatten, dass eine freiberufliche Tätigkeit gar nicht mehr gegeben sein konnte.
      :D :D
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:00:07
      Beitrag Nr. 40 ()
      #39

      aber die grossen ing.büros arbeiten grösstenteils mit freiberuflern zusammen;);)

      die einfachste und günstigste beschäftigungsweise;);)
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:09:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      # 40
      Mir ist bestens bekannt, dass ein grosser Teil auch mit
      " Arbeitnehmern " zusammen arbeitet, die auf dem Papier selbständig sind. Teilweise geht das sogar soweit, dass mehr oder minder Arbeitsverträge bestehen . ( Arbeitszeiten, Urlaub etc.... - die Armen )
      Schon mal was von verkappten Arbeitnehmerverhältnissen gehört ??
      Wo kein Kläger, da kein Angeklagter ---
      aber wehe wenn einer vor Gericht zieht.
      Das kann dann sehr lustig werden. :D
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:13:42
      Beitrag Nr. 42 ()
      Bei der bisherigen Regelung war es so, daß jemand seine Freiberuflereigenschaft verliert, wenn er einen Freiberufler anstellt. Dh. ein Arzt, der einen anderen Arzt anstellt, muß Gewerbesteuer zahlen.

      Diese Regelung dürfte nun hinfällig sein. Es kann nun zur Bildung von regelrechten Architektur-, Arzt- oder Journalistenfirmen kommen. Soweit es andere Standesvorschriften nicht verhindern.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:16:43
      Beitrag Nr. 43 ()
      stirner

      seit wann gilt das denn?
      Fast alle Anwaltskanzleien haben auch angestellte Anwälte:confused:

      KD
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:21:38
      Beitrag Nr. 44 ()
      Grundsätzlich wäre aus meiner Sicht eine Harmonisierung aller Rechtsvorschriften für Wirtschaftssubjekte (hier: Gewerbeunternehmen, Freiberufler) wünschenswert. Der Weg allerdings ist mal wieder komplett falsch. Statt nun die Chance zu nutzen

      - Steuer-Rechtsnormen zu harmonisieren und
      - dabei sämtliche Steuersätze auf das gemeinsame durchschnittliche Minimum runterzudrücken bei
      - Streichung möglichst aller Steuererleichterungen

      wird wieder einmal der vermeintlich (im Bundesrat wird es eh nicht durhcgehen) einfache Weg der Steuererhöhung gewählt. Diese Sesselpolitiker sind so etwas von verquirlt. Die merken aber auch wirklich gar nichts mehr.

      Sie werden die Steuereinnahmen absolut gesehen auf diesem Weg weder stabilisieren noch erhöhen können.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:24:36
      Beitrag Nr. 45 ()
      #42
      Das stimmt nicht. Im gewissen Rahmen gibt es Anstellungsmöglichkeiten ohne gewerblich tätig zu werden. Es ist eher eine Frage der Relation.
      Massgeblich ist, ob eine eigenverantwortliche Tätigkeit gegeben ist.
      Bei einer Praxis mit 1 Chef und 20 Angestellten wag ich das z. B. zu bezweifeln. - Es sei denn , die Mitarbeiter spielen mehr im Internet, als dass sie arbeiten.
      Ansonsten besteht doch sehr die Gefahr, dass Vorgänge einfach abgezeichnet werden - ohne korrekte Prüfung ----und genau dass sollte nicht sein.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:29:25
      Beitrag Nr. 46 ()
      Nachtrag zum nachdenken für unsere ROt/grünen Fruende:

      Der deutschstämmige Wirtschaftsprofessor Arthur B. Laffer, einst ein wirtschaftspolitischer Berater von President Ronald Reagan, ist Gründer und Vorsitzender von Laffer Associates, einer Wirtschaftsberatungsfirma in San Diego, California. Auf ihn geht die berühmte Laffer-Kurve zurück, die dieser Beitrag erläutert und in ihrer Bedeutung für Deutschland darstellt.

      Laffer untersuchte den Zusammenhang zwischen volkswirtschaftlicher Steuerquote und Staatseinnahmen.

      Die sog. Steuerquote (oder "Staatsquote" ist dabei die gesamtwirtschaftliche Nettoübertragung an den Staat, also der Anteil des Bruttosozialproduktes, der im Wege von Steuern und Abgaben dem Staat zufließt. Obwohl unschwer gezeigt werden kann, daß dieser Wert bezogen auf eine einzelne Person leicht 75% erreicht, wenn diese Person abhängig beschäftigt ist, geht es in diesem Zusammenhang doch nur um die gesamtwirtschaftliche Steuerquote.

      Laffer, ein Gründungsmitglied des Economic Policy Advisory Board, argumentiert nun, daß der Staat überhaupt keine Steuern einnehmen wird, wenn er keine Steuern erhebt (linkes Ende der Kurve), aber auch keine Einnahmen haben wird, wenn die Steuerquote 100% beträgt, also jeder sein gesamtes Einkommen sofort an den Fiskus überweisen muß - weil dann nämlich niemand mehr arbeiten würde. Zwischen diesen beiden (theoretischen) Endpunkten erhebt sich eine gewölbte Kurve der Staatseinnahmen in Abhängigkeit von der Steuerquote. Diese Erkenntnis scheint simpel zu sein, ist aber immerhin einen Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften wert gewesen.



      Interessant ist nun aber zu untersuchen, was die Politik aus dieser Gesetzmäßigkeit machen kann:

      Was passiert bei einer Steuererhöhung?

      Die Laffer-Kurve besitzt ein Maximum, das aus Sicht des Staates natürlich ein Optimum, nämlich ein Einnahmeoptimum ist. Die Steuerpolitik müßte zum Stopfen der Löcher in öffentlichen Haushalten eigentlich bestrebt sein, dieses Maximum anzupeilen, also die Nettoübertragung an den Staat so einzurichten, daß der Staat die höchsten Einnahmen erzielt. Anscheinend ist man zu dieser offenbar einfachen Erkenntnis aber nicht in der Lage:

      Argumentiert man nämlich, daß in Deutschland die Steuern schon jetzt relativ hoch sind, so kann man auch der Ansicht sein, daß wir uns bereits in der rechten Hälfte der Kurve befinden. In diesem Fall hat eine Steuererhöhung aber fatale Auswirkungen: Sie führt nämlich zu einem Rückgang der Staatseinnahmen.



      Dies ist möglicherweise in zahlreichen Ländern so, was bedeutet, daß nicht etwa Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen ein wirksames Rezept zur Gesundung der Staatshaushalte wären. In der tat hat Laffer das auch vielfach gefordert, was ihm auch den Beinamen "Vater der angebotsorientierten Ökonomie" eingetragen hat. Aber rezipiert man solche Ideen auch in Berlin?

      Immerhin hat man offenbar eingesehen, daß der hier geschilderte Zusammenhang bei indirekten Steuern weniger scharf ausgeprägt oder durch eine Zeitverzögerung "abgemildert" wird - wegen der niedrigeren Elastizität der Nachfrage nach mit indirekten Steuern belasteten Gütern. Das ist der Grund, weshalb direkte Steuern wie die Einkommensteuer zwar eher sinken (überprüfen Sie das mit meinem Einkommensteuerrechner, Excel 97/2000/XP), die indirekten Steuern aber eher steigen, insbesondere die Mineralölsteuer oder die indirekte Besteuerung elektrischer Energie durch planwirtschaftliche Zwangsmaßnahmen. Ganz offensichtlich hat man es also doch nicht begriffen und versucht weiter, durch höhere Steuern noch tiefer in des Bürgers Taschen zu fassen - der Weg in die Kleptokratie, die Herrschaft der Diebe, ist vorgezeichnet.

      Die Fortsetzung der Laffer-Gesetzmäßigkeit durch P.M. Gutmann

      Setzt man die Staatsquote mit der volkswirtschaftlichen Beschäftigung in Beziehung, so kommt man zu einer interessanten Fortsetzung der Laffer-Kurve.

      Welche Einflüsse haben Steuersätze auf den Arbeitsmarkt?

      Würden keine Steuern erhoben, so nähme der Staat zwar kein Geld ein, aber es herrschte eine viel höhere Beschäftigung - jedoch nur im Rahmen der Privatwirtschaft. Ohne Einkünfte könnte der Staat nämlich keine Bediensteten bezahlen. Je höher nun die Staatsquote steigt, desto größer wird der Anteil der vom Staat getragenen (und finanzierbaren) Bediensteten - aber nur bis zu dem Punkt da die Staatseinnahmen infolge von Steuererhöhungen wieder zurückgehen und der Staat seine Personaldecke wieder reduzieren muß. Gleichzeitig sinkt aber der Anteil der legal Beschäftigten, denn legale Beschäftigung lohnt sich bei wachsendem Steuersatz immer weniger, wie hier eindrucksvoll bewiesen wird. Was bleibt also übrig?



      Gutmann zeigt überzeugend, daß die Menschen nicht aufhören zu arbeiten, weil die Steuern zu hoch sind - sie hören nur auf, legal zu arbeiten, d.h., was bei wachsender Steuerlast immer zunimmt, schon vom Anfang des Diagrammes an, daß sind Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft.

      So sind die derzeit wieder überall diskutierten Steuer- und Abgabenverschärfungen sowie Sozialkürzungen und Rationierungen ein Programm zur Einführung der Anarchie als offizieller Staatsform. Die Kleptokratie fördert Steuerhinterziehung als Nationaldisziplin und den Arbeitsplatz als wichtigstes Exportgut der deutschen Wirtschaft.

      "Man macht die Armen nicht reich, indem man die Reichen arm macht", sagt Arthur B. Laffer dazu. Recht hat er! Doch da die Gewerkschaften und "Umweltverbände" die wahren Herrscher in diesem Land der kriminellen Politiker sind darf es nicht wundern, daß der ökonomische Sachverstand eines Erstsemesterstudenten der Volks- oder Betriebswirtschaft sich noch nicht nach Berlin herumgesprochen hat.

      Nein, wir kriegen die Kurve wieder nicht, jedenfalls nicht unter Schröder und schon gar nicht unter Rot-Grün.

      Quelle: http://www.bwl-bote.de/20030115.htm

      Fazit: Armes Deutschland! Rette sich wer kann!
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:38:10
      Beitrag Nr. 47 ()
      Kwerdenker, ganges

      Habt recht. Auf jeden Fall muß der Freiberufler leitend und verantwortlich tätig sein. Er darf sich der Mithilfe (aber nicht mehr!) von fachlich geschulten Mitarbeitern bedienen.

      Es wohl eher so, daß es enge Grenzen für Anstellung gibt. Die können nun wegfallen.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:49:50
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ich höre immer nur Ärzte und Architekten:confused:

      Um nur einige zu nennen:

      Freie Heilberufe
      Apotheker
      Arzt
      (Medizinischer) Bademeister
      Beschäftigungs-, Arbeitstherapeut
      Ergotherapeut
      Fleischbeschauer
      Hebamme
      Heilpraktiker
      Krankengymnast; Physiotherapeut
      (ambulante) Krankenpflege, Krankenschwester
      Logopäde
      (Heil-) Masseur
      Medizinisch-technischer Assistent
      Psychoanalytiker
      (Diplom-) Psychologe
      Psychotherapeut
      Rettungsassistent
      Tierarzt
      Zahnarzt
      Zahnpraktiker

      Freie rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
      (vereidigter) Buchprüfer
      EDV-Berater)
      Insolvenzverwalter
      Marktforscher
      Medienberater
      Merchandiser
      Notar
      Patentanwalt
      Patentberichterstatter
      Rechtsanwalt
      Referendar in freier Mitarbeit
      Steuerberater
      Steuerbevollmächtigter
      Unternehmensberater
      Verkaufsförderer
      Verkaufstrainer
      Werbe-, Marketingberater
      Wirtschaftsprüfer

      Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe
      Agraringenieur
      Architekt
      Bauleiter
      Bauschätzer
      Baustatiker
      Chemiker
      Elektrotechniker
      Erfinder
      Erzprobennehmer
      Gartenarchitekt
      Güterbesichtiger
      Havariesachverständiger
      Hochbautechniker
      (Technischer) Informatiker
      Ingenieur
      Innenarchitekt
      Kfz-Sachverständiger
      Kompasskompensierer
      Konstrukteur
      Landschaftsarchitekt
      Lotse
      Markscheider
      Maschinenbautechniker
      Mathematiker, Informatiker
      Netzplantechniker
      (Technischer) Sachverständiger
      Systemanalytiker
      Umweltgutachter
      Vermessungsingenieur

      Freie künstlerische, publizistische und pädagogische Berufe
      Bergführer
      Bildberichterstatter
      Bildhauer
      Bodybuildingstudio
      Conférencier
      Designer
      Dirigent
      Dolmetscher
      Drehbuchautor
      Erzieher
      Fahrschule
      Fernsehansager
      Film-/Bühnencosmetologe
      Filmhersteller
      Fotodesigner
      Fotograf
      Gesangslehrer
      Grafikdesigner
      Grafiker
      Illustrator
      Industriedesigner
      Journalist
      Kameramann/-frau
      Kartograph
      Kinderheimbetreiber
      Kommunikationsdesigner
      Komponist
      (Bildender) Künstler
      Kunsthandwerker
      Kunstmaler
      Kunstsachverständiger
      Layouter
      Lehrer
      Lexikograph
      Make-up-Stylist, Make-up-Artist, Make-up-Berater
      Mediendesigner
      Modedesigner
      Musiker
      Musiklehrer
      Musikschule
      Pädagoge
      Produktionsdesigner
      Rätselhersteller
      Restaurator
      Rundfunksprecher
      Schauspieler
      Schriftsteller
      Show-/Quizmaster
      Sicherheitsberater
      Steinmetz
      Synchronsprecher
      Tanzlehrer
      Terminologe
      Textildesigner
      Tontechniker
      Trauerredner
      Übersetzer
      Visagist, Face-Designer
      Werbefotograf
      Werbeschriftsteller
      Werbetexter
      Yoga-Lehrer

      Die genannten Berufe sind nicht zwangsläufig den Freien Berufen zuzuordnen. Oftmals ergeben sich Überschneidungen mit gewerblichen Tätigkeiten.

      Noch mehr Bürokratie und höhere Kosten für Steuerberater, viel mehr wird nicht erreicht mit einer Gewerbesteuer für Freiberufler.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 17:58:48
      Beitrag Nr. 49 ()
      Wenn die Gewerbesteuer für Freiberufler kommt und es bleibt bei der Verrechnung mit der Einkommenssteuer und bei einem Hebesatz es bleibt bei den Hebesätzen unter 360 wird es sogar noch zu einem Geschäft für die Freiberufler. ;)



      Gewerbesteuer und ihre Auswirkungen
      Geld für die Gemeinde


      http://www.zm-online.de/m5a.htm?/zm/24_02/pages2/pman1.htm
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 22:01:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      @lllll

      Die erforderliche Bilanzerstellung und die dazugehörige doppelte Buchführung, die ich nicht mehr zuhause machen kann, sorgen für hohe zusätzliche Ausgaben an den Steuerberater, schätze bei mir ca. 100€-150€ pro Monat. Dazu kommt die IHK und womöglich die Berufsgenossenschaft. Wie Du da auf ein Geschäft kommst, ist mir nicht klar :confused: Den zusätzlichen Verwaltungsaufwand berechne ich erstmal nicht!
      Avatar
      schrieb am 09.08.03 22:19:33
      Beitrag Nr. 51 ()
      Viele Striche,

      das mußt du mir mal vorrechnen!:laugh:


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      Gewerbesteuer jetzt auch für Freiberufler! Danke Rotz/Grün