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    Steuer und ebay Verkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.08.03 01:47:16 von
    neuester Beitrag 06.08.03 23:22:18 von
    Beiträge: 7
    ID: 761.237
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      schrieb am 05.08.03 01:47:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Fall:

      Ich entnehme ein Produkt, welches meine Firma herstellt und veräußere es über privat Account bei ebay.

      Ist dies in Ordnung, wenn ich die Gewinne aus ebay in meiner Steuererklärung als Zusatzeinkommen angebe?

      Oder spricht etwas dagegen, ein Produkt aus dem Firmenbestand zu entnehmen und privat zu veräußern?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 07:42:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei EBAY mit der Firma anmelden (Steuernummer / USt.-IdNr.) angeben und die MwSt. brauchts nicht mehr an EBAY abgeben.
      Alle Einnahmen über ein seperates Firmenkonto laufen lassen. Geht ganz einfach!

      Gruß reuth
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 08:22:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gewerbe/Firma anmelden.
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 08:57:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du gehörst doch nicht zu den leuten die sowas in die steuererklärung reinnehmen.:laugh: :laugh: :laugh:


      ....aus dir wird nie was....:p
      Avatar
      schrieb am 05.08.03 09:59:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich wollte es aber gerade nicht über die Firma laufen lassen, sondern rein privat...

      Ist das möglich?

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      schrieb am 06.08.03 18:06:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Natürlich ist das legal, wenn der Gewinn bei der Einkommenssteuer. Die Frage ist natürlich was "Gewinn" heisst. Natürlich muss die Firma das "Produkt" ausbuchen und Du musst einen entsprechenden Betrag an die Firma zahlen. Der Betrag muss natürlich "sinnvoll" sein, d.h. er sollte mindestens so hoch wie die Herstellungskosten sein. Ist er kleiner als die Herstellungskosten kann man wegen verdeckter Gewinnausschüttung belangt werden (da ja Gewerbesteuer vermieden wird). Das hängt natürlich auch davon ab, ob die Firma ganz Dir gehört, welche Rechtsform die Firma hat etc.
      Einfaches (wirklich primitives) Beispiel:
      Die Firma stellt ein Produkt mit Herstellungskosten 1000 Euro her und würde es für 2000 Euro verkaufen. Es fallen keine weiteren Kosten an. Damit bleiben 1000 Euro Gewinn, davon ca 15% GewSt, 25% Kst-> verbleiben 600 Euro. Ausschüttung der 600 Euro, Versteuerung von 50% mit dem Höchststeuersatz, bleiben also circa 450 Euro übrig -> damit Steuer 55%... (wie gesagt, einfachst Berechnung ohne Freibeträge etc). 450 Euro Netto.

      Verkauf über Ebay zum Herstellungskurs "Null": Gewinn 2000 Euro, davon ca 50% Steuer, also 1000 Euro netto.
      Firma macht jetzt 1000 Euro Verlust, die können von der Steuer abgezogen werden -> effektiv keine Steuerzahlung, vielleicht sogar Verlustrückerstattung, macht insgesamt 1000 Euro netto.

      Wäre also ganz nett, ist aber verboten... (Gestaltungsmissbrauch, welche Firma würde ein Produkt für "null" hergeben).

      Kauf von der Firma für 1000 Euro: Damit Firmengewinn null, keine Steuer; privat werden 1000 Euro versteuert, macht ca 500 Euro netto...

      Und dann kann man sich mit dem FA streiten, ob 1000 Euro genug sind...
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 23:22:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      D.h. ich kann es nicht als bestandsmindernde Privatentnahme sehen?

      Also nehme 100 Produkte, wert 100x10 also 1000:-)

      Verkaufe diese bei bei eby für je 70 Euro und gebe diese 70 auch am Jahresende mal 100 in der Einkommenssteuer an.

      Die Firma bucht nur aus. Ansonsten wie Du schreibst, ich zahle Firma 1000 Euro, Gewinn ist somit null. Alles weitere betrifft dann nur noch meine einkommenststeuer, korrekt?


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