Zeitmietvertrag über 4 Jahre....Kündigung möglich? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.08.03 15:59:14 von
neuester Beitrag 06.08.03 18:59:18 von
neuester Beitrag 06.08.03 18:59:18 von
Beiträge: 12
ID: 762.067
ID: 762.067
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.029
Gesamt: 1.029
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 10627 | |
vor 33 Minuten | 7345 | |
vor 28 Minuten | 4260 | |
vor 29 Minuten | 3861 | |
vor 36 Minuten | 3452 | |
vor 36 Minuten | 3449 | |
heute 18:22 | 2640 | |
vor 1 Stunde | 2626 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.033,00 | +0,10 | 241 | |||
2. | 34. | 1,3800 | -1,43 | 93 | |||
3. | 2. | 9,2800 | -4,23 | 83 | |||
4. | 3. | 170,56 | +5,20 | 77 | |||
5. | 4. | 0,1890 | -2,58 | 73 | |||
6. | 14. | 6,9850 | +3,93 | 53 | |||
7. | 13. | 442,43 | -10,35 | 45 | |||
8. | 6. | 0,0262 | +24,17 | 38 |
Hallo!
Ich ziehe gerade um, die Vermieterin möchte mir jedoch einen 4-Jahresvertrag andrehen.
Hat man bei einem solchen Vertrag keine Chance mit der normalen dreimonatigen Kündigungsfrist rauszukommen?
Was soll ich jetzt machen?
Die Wohnung gefällt mir ansonsten sehr gut, habe aber keine Lust vier Jahre Miete zu zahlen, wenn ich nach einem halben Jahr wieder ausziehen möchte...
Ich ziehe gerade um, die Vermieterin möchte mir jedoch einen 4-Jahresvertrag andrehen.
Hat man bei einem solchen Vertrag keine Chance mit der normalen dreimonatigen Kündigungsfrist rauszukommen?
Was soll ich jetzt machen?
Die Wohnung gefällt mir ansonsten sehr gut, habe aber keine Lust vier Jahre Miete zu zahlen, wenn ich nach einem halben Jahr wieder ausziehen möchte...
Bloß nicht machen, hat mich mein ehemaliger Mitbewohner nach schlechten Erfahrungen vor gewarnt. Absolut unüblich.
Kündigungsgrund könnte wohl nur Geburt von Kindern sein, wenn Wohnraum wegen fehlendem Kinderzimmer dann zu eng wird.
Cui bono. Wenn die Wohnung so toll ist, warum sich dann 4 Jahre binden? Da ist doch was faul. Und wenn Du dann aus irgendeinem Grund raus mußt, mußt Du weiter monatlich die Miete zahlen. Nix mit Kündigungsfrist.
Kündigungsgrund könnte wohl nur Geburt von Kindern sein, wenn Wohnraum wegen fehlendem Kinderzimmer dann zu eng wird.
Cui bono. Wenn die Wohnung so toll ist, warum sich dann 4 Jahre binden? Da ist doch was faul. Und wenn Du dann aus irgendeinem Grund raus mußt, mußt Du weiter monatlich die Miete zahlen. Nix mit Kündigungsfrist.
auf keinen fall unterschreiben, da ist was faul. hatte selber einen zwei jahresvertrag, wohnung war gut und billig. aber es roch in der wohnung. vermieter hat nie etwas gemerkt. war froh als die zwei jahre um waren.
!!! da ist was faul!!!
roland
!!! da ist was faul!!!
roland
unüblich ist etwas übertrieben .....aber, warum willste dich vier jahre an ne wohnung binden - es sei denn du bist beamter, aber die haben ja schon mehrheitlich gebaut.
die mieten werden heftigst sinken in 4 jahren, also pfoten weg
meint trine
die mieten werden heftigst sinken in 4 jahren, also pfoten weg
meint trine
Bei Mietverträgen für eine BESTIMMTE Zeitdauer, wie bei Dir vier Jahre, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit auszusteigen. Das heißt, Du solltest nur einziehen, wenn 1. sicher ist, dass Du die gesamte Zeit dort wohnen bleibst, 2. Du damit klar kommst, dass Du unter Umständen nach vier Jahren raus musst.
Eine Kündigung ist z.B. möglich wenn Du wegen Jobwechsel in eine andere Stadt ziehst.
@bbakee: "Die Wohnung gefällt mir ansonsten sehr gut, habe aber keine Lust vier Jahre Miete zu zahlen, wenn ich nach einem halben Jahr wieder ausziehen möchte..."
In Hessen werden auch oft und gerne Zeitmietverträge genommen.
Im Rheinland dagegen eher nicht so oft.
ICH persönlich würde NIE MEHR IM LEBEN eine Zeitmietvertrag unterschreiben.
Wenn Du auf die Wohnung nicht angewiesen bist, kannst Du ja auch einen "normalen" Mietvertrag bestehen..... oder eben nicht unterschreiben.
In Hessen werden auch oft und gerne Zeitmietverträge genommen.
Im Rheinland dagegen eher nicht so oft.
ICH persönlich würde NIE MEHR IM LEBEN eine Zeitmietvertrag unterschreiben.
Wenn Du auf die Wohnung nicht angewiesen bist, kannst Du ja auch einen "normalen" Mietvertrag bestehen..... oder eben nicht unterschreiben.
Hallo!
Erstmal Danke für eure Antworten.
Ich habe mich gerade selber mal schlau gemacht.
Nach der neuen Mietreform muss extra ein Grund angegeben werden warum der Vertrag befristet ist, ist kein Grund angegeben, so gilt der Vertrag automatisch als unbefristet, somit gilt auch wieder die dreimonatige Kündigungszeit.
Ich habe den Vertrag noch nicht gesehen, mal angenommen sie gibt keinen Grund im Vertrag an, so könnte ich diesen doch bedenkenlos unterschreiben, oder?
Schliesslich würde er dann als unbefristeter Vertrag gelten.
Erstmal Danke für eure Antworten.
Ich habe mich gerade selber mal schlau gemacht.
Nach der neuen Mietreform muss extra ein Grund angegeben werden warum der Vertrag befristet ist, ist kein Grund angegeben, so gilt der Vertrag automatisch als unbefristet, somit gilt auch wieder die dreimonatige Kündigungszeit.
Ich habe den Vertrag noch nicht gesehen, mal angenommen sie gibt keinen Grund im Vertrag an, so könnte ich diesen doch bedenkenlos unterschreiben, oder?
Schliesslich würde er dann als unbefristeter Vertrag gelten.
#8 so sehe ich das auch. Es kommt der normale MV mit 3 monat. Kündigungsfrist zustande. Eine rechtsschutzvers. solltest Du dann trotzdem haben !
@bbakkee: Glaubst Du wirklich, dass die Vermieterin die Neurerungen 2001 nicht mitbekommen hat
Hier noch ein paar Infos... die Deine Vermieterin bestimmt auch hat..
http://www.beamte4u.de/zeitmietvertrag.html
Hier noch ein paar Infos... die Deine Vermieterin bestimmt auch hat..
http://www.beamte4u.de/zeitmietvertrag.html
Naja, so die allerneueste ist die Vermieterin auch nicht mehr, wir werdens sehen....
Ich würde keinen Mietvertrag unterschreiben, der für mich eine merkwürdige Position hat, in der Hoffnung, dass dieser Passus eigentlich ungültig sein müßte.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber viele haben schon gehofft und sind am Ende doch auf die Nase gefallen... obwohl rechtlich alles soooo einwandfrei aussah. Man sollte nie ein Vertragsverhältnis eingehen, wenn ein doch recht entscheidendes Risiko über diesem Vertrag schwebt.
Oder man ist ein reiner Gambler auch in Mietsachen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber viele haben schon gehofft und sind am Ende doch auf die Nase gefallen... obwohl rechtlich alles soooo einwandfrei aussah. Man sollte nie ein Vertragsverhältnis eingehen, wenn ein doch recht entscheidendes Risiko über diesem Vertrag schwebt.
Oder man ist ein reiner Gambler auch in Mietsachen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
238 | ||
84 | ||
83 | ||
82 | ||
76 | ||
53 | ||
47 | ||
38 | ||
35 | ||
34 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
33 | ||
29 | ||
27 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
22 | ||
20 | ||
19 | ||
19 |