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    Zeitmietvertrag über 4 Jahre....Kündigung möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.08.03 15:59:14 von
    neuester Beitrag 06.08.03 18:59:18 von
    Beiträge: 12
    ID: 762.067
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      Avatar
      schrieb am 06.08.03 15:59:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich ziehe gerade um, die Vermieterin möchte mir jedoch einen 4-Jahresvertrag andrehen.
      Hat man bei einem solchen Vertrag keine Chance mit der normalen dreimonatigen Kündigungsfrist rauszukommen?

      Was soll ich jetzt machen?
      Die Wohnung gefällt mir ansonsten sehr gut, habe aber keine Lust vier Jahre Miete zu zahlen, wenn ich nach einem halben Jahr wieder ausziehen möchte...
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 16:04:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bloß nicht machen, hat mich mein ehemaliger Mitbewohner nach schlechten Erfahrungen vor gewarnt. Absolut unüblich.

      Kündigungsgrund könnte wohl nur Geburt von Kindern sein, wenn Wohnraum wegen fehlendem Kinderzimmer dann zu eng wird.
      Cui bono. Wenn die Wohnung so toll ist, warum sich dann 4 Jahre binden? Da ist doch was faul. Und wenn Du dann aus irgendeinem Grund raus mußt, mußt Du weiter monatlich die Miete zahlen. Nix mit Kündigungsfrist. :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 16:11:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      auf keinen fall unterschreiben, da ist was faul. hatte selber einen zwei jahresvertrag, wohnung war gut und billig. aber es roch in der wohnung. vermieter hat nie etwas gemerkt. war froh als die zwei jahre um waren.

      !!! da ist was faul!!!

      roland
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 16:11:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      unüblich ist etwas übertrieben .....aber, warum willste dich vier jahre an ne wohnung binden - es sei denn du bist beamter, aber die haben ja schon mehrheitlich gebaut.

      die mieten werden heftigst sinken in 4 jahren, also pfoten weg

      meint trine
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 16:20:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei Mietverträgen für eine BESTIMMTE Zeitdauer, wie bei Dir vier Jahre, gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit auszusteigen. Das heißt, Du solltest nur einziehen, wenn 1. sicher ist, dass Du die gesamte Zeit dort wohnen bleibst, 2. Du damit klar kommst, dass Du unter Umständen nach vier Jahren raus musst.

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      Avatar
      schrieb am 06.08.03 16:26:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Eine Kündigung ist z.B. möglich wenn Du wegen Jobwechsel in eine andere Stadt ziehst.
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 16:55:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      @bbakee: "Die Wohnung gefällt mir ansonsten sehr gut, habe aber keine Lust vier Jahre Miete zu zahlen, wenn ich nach einem halben Jahr wieder ausziehen möchte..."

      :rolleyes:

      In Hessen werden auch oft und gerne Zeitmietverträge genommen.
      Im Rheinland dagegen eher nicht so oft.

      ICH persönlich würde NIE MEHR IM LEBEN eine Zeitmietvertrag unterschreiben.

      Wenn Du auf die Wohnung nicht angewiesen bist, kannst Du ja auch einen "normalen" Mietvertrag bestehen..... oder eben nicht unterschreiben.
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 17:04:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo!

      Erstmal Danke für eure Antworten.
      Ich habe mich gerade selber mal schlau gemacht.
      Nach der neuen Mietreform muss extra ein Grund angegeben werden warum der Vertrag befristet ist, ist kein Grund angegeben, so gilt der Vertrag automatisch als unbefristet, somit gilt auch wieder die dreimonatige Kündigungszeit.
      Ich habe den Vertrag noch nicht gesehen, mal angenommen sie gibt keinen Grund im Vertrag an, so könnte ich diesen doch bedenkenlos unterschreiben, oder?
      Schliesslich würde er dann als unbefristeter Vertrag gelten.
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 17:06:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8 so sehe ich das auch. Es kommt der normale MV mit 3 monat. Kündigungsfrist zustande. Eine rechtsschutzvers. solltest Du dann trotzdem haben !:look:
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 17:15:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      @bbakkee: Glaubst Du wirklich, dass die Vermieterin die Neurerungen 2001 nicht mitbekommen hat :rolleyes: :laugh:

      Hier noch ein paar Infos... die Deine Vermieterin bestimmt auch hat..

      http://www.beamte4u.de/zeitmietvertrag.html
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 18:02:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Naja, so die allerneueste ist die Vermieterin auch nicht mehr, wir werdens sehen....
      Avatar
      schrieb am 06.08.03 18:59:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich würde keinen Mietvertrag unterschreiben, der für mich eine merkwürdige Position hat, in der Hoffnung, dass dieser Passus eigentlich ungültig sein müßte.

      Die Hoffnung stirbt zuletzt, aber viele haben schon gehofft und sind am Ende doch auf die Nase gefallen... obwohl rechtlich alles soooo einwandfrei aussah. Man sollte nie ein Vertragsverhältnis eingehen, wenn ein doch recht entscheidendes Risiko über diesem Vertrag schwebt.

      Oder man ist ein reiner Gambler auch in Mietsachen.


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