Hausumbau - wohnungsvergrößerung - "Abrißkündigung" ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.08.03 01:30:42 von
neuester Beitrag 07.08.03 15:58:40 von
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Hallo..
Was ist, wenn man ein Haus baulich verändern will, indem man unattraktiv geschnittene und zu kleine Wohneinheiten zusammenlegt und ein Dachgeschoß ausbaut, wenn diese teilweise noch von Mietern bewohnt werden?
Müssen die Mieter die Umbaumaßnahmen hinnehmen? Wie sieht es mit der Miete aus, zumal die besagte Wohnung extrem günstig vermietet ist? (grenzt schon an Schmarotzertum)
Ist eigentlich eine Eigenbedarfskündigung möglich, wenn ich das Dachgeschoß ausbauen (zusammenlegen!) will, aber im haus auch noch eine andere Wohnung frei ist? Allerdings ist diese nicht mit einer DG-Wohnung zu vergleichen. Kann man die Mieter im Haus zwangsweise "umquartieren", wenn die andere Wohnung nicht kleiner ist als die alte?
Was ist, wenn man ein Haus baulich verändern will, indem man unattraktiv geschnittene und zu kleine Wohneinheiten zusammenlegt und ein Dachgeschoß ausbaut, wenn diese teilweise noch von Mietern bewohnt werden?
Müssen die Mieter die Umbaumaßnahmen hinnehmen? Wie sieht es mit der Miete aus, zumal die besagte Wohnung extrem günstig vermietet ist? (grenzt schon an Schmarotzertum)
Ist eigentlich eine Eigenbedarfskündigung möglich, wenn ich das Dachgeschoß ausbauen (zusammenlegen!) will, aber im haus auch noch eine andere Wohnung frei ist? Allerdings ist diese nicht mit einer DG-Wohnung zu vergleichen. Kann man die Mieter im Haus zwangsweise "umquartieren", wenn die andere Wohnung nicht kleiner ist als die alte?
Muss der Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden?
Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden. Dies gilt auch für Maßnahmen, die der Schaffung neuen Wohnraums dienen, auch wenn diese mit einer Verbesserung der persönlichen Wohnverhältnisse nichts zu tun hat. Allerdings gilt die Duldungspflicht des Mieters nicht uneingeschränkt.
http://www.beamte4u.de/957.html
Was bedeutet die Schaffung neuen Wohnraumes? allgemein Neubau oder versteht man darunter auch das Zusammenlegen?
Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden. Dies gilt auch für Maßnahmen, die der Schaffung neuen Wohnraums dienen, auch wenn diese mit einer Verbesserung der persönlichen Wohnverhältnisse nichts zu tun hat. Allerdings gilt die Duldungspflicht des Mieters nicht uneingeschränkt.
http://www.beamte4u.de/957.html
Was bedeutet die Schaffung neuen Wohnraumes? allgemein Neubau oder versteht man darunter auch das Zusammenlegen?
Solcher "Vermieter" wie Du sind bestimmt beliebt.
Erst vermieten und dann zwangsumquartieren
Extrem günstig "Schmarotzertum"
Glaub ich nicht!
Du schreibst doch selber "unattraktiv und zu kleine Wohneinheiten".
Außerdem würde Dir das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung machen, wenn Du die Wohnung extrem günstig vermieten würdest. Auch Liebhaberei genannt.
Schade, dass nicht ICH Dein Mieter bin....
Erst vermieten und dann zwangsumquartieren
Extrem günstig "Schmarotzertum"
Glaub ich nicht!
Du schreibst doch selber "unattraktiv und zu kleine Wohneinheiten".
Außerdem würde Dir das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung machen, wenn Du die Wohnung extrem günstig vermieten würdest. Auch Liebhaberei genannt.
Schade, dass nicht ICH Dein Mieter bin....
Nein, das ist ein Objekt, das ich eventuell kaufen würde. Allerdings sind die Wohnungen jetzt vollkommen Mist, trotzdem sind sie zum Teil noch zu den Mieten von 1955 ohne Erhöhung vermietet. Das ist trotzdem zu billig.
Eigenbedarf: Kauf bricht NICHT Miete!
kauf bricht nicht miete - bei eigenbedarf siehste langfristig alt aus
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