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    Hausumbau - wohnungsvergrößerung - "Abrißkündigung" ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.03 01:30:42 von
    neuester Beitrag 07.08.03 15:58:40 von
    Beiträge: 6
    ID: 762.187
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      Avatar
      schrieb am 07.08.03 01:30:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo..
      Was ist, wenn man ein Haus baulich verändern will, indem man unattraktiv geschnittene und zu kleine Wohneinheiten zusammenlegt und ein Dachgeschoß ausbaut, wenn diese teilweise noch von Mietern bewohnt werden?
      Müssen die Mieter die Umbaumaßnahmen hinnehmen? Wie sieht es mit der Miete aus, zumal die besagte Wohnung extrem günstig vermietet ist? (grenzt schon an Schmarotzertum)
      Ist eigentlich eine Eigenbedarfskündigung möglich, wenn ich das Dachgeschoß ausbauen (zusammenlegen!) will, aber im haus auch noch eine andere Wohnung frei ist? Allerdings ist diese nicht mit einer DG-Wohnung zu vergleichen. Kann man die Mieter im Haus zwangsweise "umquartieren", wenn die andere Wohnung nicht kleiner ist als die alte?
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 01:41:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Muss der Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden?


      Der Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen grundsätzlich dulden. Dies gilt auch für Maßnahmen, die der Schaffung neuen Wohnraums dienen, auch wenn diese mit einer Verbesserung der persönlichen Wohnverhältnisse nichts zu tun hat. Allerdings gilt die Duldungspflicht des Mieters nicht uneingeschränkt.


      http://www.beamte4u.de/957.html

      Was bedeutet die Schaffung neuen Wohnraumes? allgemein Neubau oder versteht man darunter auch das Zusammenlegen?
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 10:33:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Solcher "Vermieter" wie Du sind bestimmt beliebt.

      Erst vermieten und dann zwangsumquartieren :rolleyes:

      Extrem günstig "Schmarotzertum" :rolleyes:

      Glaub ich nicht!

      Du schreibst doch selber "unattraktiv und zu kleine Wohneinheiten".

      Außerdem würde Dir das Finanzamt einen Strich durch die Rechnung machen, wenn Du die Wohnung extrem günstig vermieten würdest. Auch Liebhaberei genannt. :laugh:

      Schade, dass nicht ICH Dein Mieter bin....:D
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 12:32:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein, das ist ein Objekt, das ich eventuell kaufen würde. Allerdings sind die Wohnungen jetzt vollkommen Mist, trotzdem sind sie zum Teil noch zu den Mieten von 1955 ohne Erhöhung vermietet. Das ist trotzdem zu billig.
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 12:37:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eigenbedarf: Kauf bricht NICHT Miete!

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      schrieb am 07.08.03 15:58:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      kauf bricht nicht miete - bei eigenbedarf siehste langfristig alt aus


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