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    E-mail als Beweismittel ?, Notariell beglaubigen möglich und nötig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.03 12:28:49 von
    neuester Beitrag 07.08.03 13:25:08 von
    Beiträge: 9
    ID: 762.415
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      Avatar
      schrieb am 07.08.03 12:28:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Inwiefern kann mann eine E-mail mit Anhang wobei der Anhang als Beweismittel Gewicht hätte , dem Gericht vorlegen ?
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 12:36:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bin´mir da nicht ganz sicher! Ist die Email digital signiert? Wenn ja sollte es als Dokument gelten wenn nicht ist es eine Frage welches Format das angehängte Dokument hat?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 12:50:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die E-Mail ist im HTML-FORMAT .Der anhang eine Doc datei !
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 12:51:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Glaube ich nicht (ausser eben digital signiertes)....

      Im Inet ist alles manipulierbar.....
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 12:57:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      kannst leider vergessen ! den Anhang sowieso :D

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      schrieb am 07.08.03 13:02:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aber der Absender ist doch klar ...
      Könnte man beim Provider nicht feststellen lassen das es wirklich vom betreffenden Adressaten kam ?
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 13:15:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo -

      ausgedruckte e-mails gelten vor Gericht nicht als Dokument im Sinne eines - zB - Briefes + damit nicht als Urkunde, die einen eigenen Beweiswert verkörpert.
      Ein Ausdruck kann + wird normalerweise vom Gericht beachtet, allerdings im Rahmen der freien Beweiswürdigung des Richters. Dh, er kann, muss aber nicht glauben, was da ´drin steht. Bei einer "Urkunde", zB. unterschriebener Vertrag, ist er an den Inhalt wesentlich stärker gebunden.
      Jedenfalls steht man mit Ausdruck der e-mail normalerweise besser da als ohne diese e-mail.
      Viele Grüsse, m635
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 13:15:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dann müßte es sich mit einem Fax doch genauso Verhalten ???
      Avatar
      schrieb am 07.08.03 13:25:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo -
      @8: Jein. Wenn vorab etwas gefaxt wird + dann im Original vorgelegt werden kann, habe ich ja das Original als "Urkunde". Das Faxen dient meist nur einer Fristwahrung.
      Habe da die Rechtsprechung nicht genau im Kopf, ich meine, das Fax hätte in letzter Zeit einen höheren Stellenwert erfahren. Ist und bleibt allerdings eine Kopie, da die Unterschrift nun gerade nicht original ist. Auf jedenfall Sendebericht aufheben + mit vorlegen.

      Hängt auch vom Gericht ab. Manche erkennen digitale Signaturen an, andere verstehen überhaupt nicht, wovon man redet.

      Viele Grüsse, m635


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