Arbeitsplatztemperatur - was ist zulässig?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.08.03 14:27:28 von
neuester Beitrag 08.08.03 23:36:21 von
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Kennt jemand Gerichtsurteile, wo es über die Temperatur in Büroarbeitsräumen ging???
Ich hab dazu noch ein paar Sachen gefunden - leider keine Urteile:
Hitzefrei für Arbeitnehmer ab 30° C?
Von Michael W. Felser (Felser Rechtsanwälte)
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich an sommerheißen Tagen, ob Arbeitnehmer ab einer bestimmten Außentemperatur hitzefrei verlangen können. Durch hohe Temperaturen, aber auch die damit einhergehenden Ozonwerte, sind besonders Wald- und Bauarbeiter gefährdet. Die Arbeitsstättenverordnung regelt in § 9 Abs.2 , daß unmittelbare Sonneneinstrahlung durch lichtgebende Flächen (Fenster, Oberlichter) verhindert werden muß. Nach § 6 Abs. 4 der Verordnung müssen Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, im Rahmen des betrieblich möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden. Es gibt daher Kommentare zum Arbeitsschutz, die eine Arbeitszeit von höchstens 6 Stunden bei einer Effektivtemperatur von 27 - 29°C bzw. eine Arbeitszeit von höchstens 4 Stunden bei einer Effektivtemperatur von 29 - 31°C für zulässig halten. Bei einer Effektivtemperatur zwischen 31 - 35°C dürfen danach nur noch Notfallarbeiten durchgeführt werden.
Im Bergbau hält man neben den gesetzlichen Pausen zusätzliche bezahlte Pausen von 10 Minuten bei Effektivtemperaturen von mehr als 29 - 30°C und von 20 Minuten bei Effektivtemperaturen von mehr als 30°C für angemessen.
Hitzefrei für Arbeitnehmer ab 30° C?
Von Michael W. Felser (Felser Rechtsanwälte)
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich an sommerheißen Tagen, ob Arbeitnehmer ab einer bestimmten Außentemperatur hitzefrei verlangen können. Durch hohe Temperaturen, aber auch die damit einhergehenden Ozonwerte, sind besonders Wald- und Bauarbeiter gefährdet. Die Arbeitsstättenverordnung regelt in § 9 Abs.2 , daß unmittelbare Sonneneinstrahlung durch lichtgebende Flächen (Fenster, Oberlichter) verhindert werden muß. Nach § 6 Abs. 4 der Verordnung müssen Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen, im Rahmen des betrieblich möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden. Es gibt daher Kommentare zum Arbeitsschutz, die eine Arbeitszeit von höchstens 6 Stunden bei einer Effektivtemperatur von 27 - 29°C bzw. eine Arbeitszeit von höchstens 4 Stunden bei einer Effektivtemperatur von 29 - 31°C für zulässig halten. Bei einer Effektivtemperatur zwischen 31 - 35°C dürfen danach nur noch Notfallarbeiten durchgeführt werden.
Im Bergbau hält man neben den gesetzlichen Pausen zusätzliche bezahlte Pausen von 10 Minuten bei Effektivtemperaturen von mehr als 29 - 30°C und von 20 Minuten bei Effektivtemperaturen von mehr als 30°C für angemessen.
Welche Temperaturen sind verträglich und ab wann muss man mit gesundheitlichen Belastungen rechnen? Die Arbeitsstättenverordnung macht hierzu folgende Angaben:
§ 6 Raumtemperaturen
...
(4) Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen,
müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.
Ergänzend dazu heißt es in den Arbeitsstättenrichtlinien:
Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur ASR 6/1,3 Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung
1 Begriffe
Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in °Celsius (DIN 18 380 „VOB Verdingungsordnung für Bauleistung Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwasser- erwärmungsanlagen“, Ausgabe Oktober 1979).
2 Raumtemperaturen in Arbeitsräumen
...
2.4 Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten
Arbeitsräume mit Hitzearbeitsplätzen sind ausgenommen.
...
Die Arbeitsstättenrichtlinie gibt also einen
Orientierungswert von +26 °C als Höchstwert vor
§ 6 Raumtemperaturen
...
(4) Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen,
müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.
Ergänzend dazu heißt es in den Arbeitsstättenrichtlinien:
Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur ASR 6/1,3 Zu § 6 Abs. 1 und 3 der Arbeitsstättenverordnung
1 Begriffe
Raumtemperatur ist die in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden in der Mitte des geschlossenen Raumes mit einem Thermometer gemessene Temperatur in °Celsius (DIN 18 380 „VOB Verdingungsordnung für Bauleistung Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen, Heizungs- und zentrale Brauchwasser- erwärmungsanlagen“, Ausgabe Oktober 1979).
2 Raumtemperaturen in Arbeitsräumen
...
2.4 Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll +26 °C nicht überschreiten
Arbeitsräume mit Hitzearbeitsplätzen sind ausgenommen.
...
Die Arbeitsstättenrichtlinie gibt also einen
Orientierungswert von +26 °C als Höchstwert vor
Wer bei der Wirtschaftslage solche Fragen stellt, hat den Schuss nicht gehört.
Bald hat sich die Frage erledigt, dann hast Du immer frei!
Bald hat sich die Frage erledigt, dann hast Du immer frei!
Das Problem ist, dass immer nur steht "soll" "Orientierungswert" usw.
Aber interessant ist Abs. 4 von § 6 der Arbeitsstättenverordnung:
Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen,
müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.
Was muss der Arbeitgeber machen???
In meinem Fall ist es so: Der Arbeitgeber hat vor ein paar Jahren ein neues Verwaltungsgebäude mit Glasfassade für über 150 Mio DM gebaut.
Durch die Glasfassade wird es im Gebäude im Sommer oftmals bis zu 35° C heiß. Eine Klimaanlage wurde NICHT eingebaut.
Hätte der Arbeitgeber eine Klimaanlage einbauen müssen?? oder was muss der Arbeitgeber sonst tun, dass es nicht so heiß wird? (Den Betriebsrat bei uns kann man da vergessen, der hilft wohl eh nur zur Geschäftsführung).
Aber interessant ist Abs. 4 von § 6 der Arbeitsstättenverordnung:
Bereiche von Arbeitsplätzen, die unter starker Hitzeeinwirkung stehen,
müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen auf eine zuträgliche Temperatur gekühlt werden.
Was muss der Arbeitgeber machen???
In meinem Fall ist es so: Der Arbeitgeber hat vor ein paar Jahren ein neues Verwaltungsgebäude mit Glasfassade für über 150 Mio DM gebaut.
Durch die Glasfassade wird es im Gebäude im Sommer oftmals bis zu 35° C heiß. Eine Klimaanlage wurde NICHT eingebaut.
Hätte der Arbeitgeber eine Klimaanlage einbauen müssen?? oder was muss der Arbeitgeber sonst tun, dass es nicht so heiß wird? (Den Betriebsrat bei uns kann man da vergessen, der hilft wohl eh nur zur Geschäftsführung).
typisch Deutsch, immer jammern
so wird das nichts mehr
sitz hier bei 33 und maloch mich schlapp
so wird das nichts mehr
sitz hier bei 33 und maloch mich schlapp
Bei uns zur Zeit 40-45 Grad arbeite in der Folienherstellung/Extruder
Oben ist es noch wärmer kaum mehr Luft da wird dir schwindlig!
Wenn man die Hose raufstülpt gibt`s vom Chef Anschiss
weil es gegen die Arbeitsanweisung verstößt>Unfallgefahr
tzzzzzzzzz
Kaum zum Aushalten
Kastor
Oben ist es noch wärmer kaum mehr Luft da wird dir schwindlig!
Wenn man die Hose raufstülpt gibt`s vom Chef Anschiss
weil es gegen die Arbeitsanweisung verstößt>Unfallgefahr
tzzzzzzzzz
Kaum zum Aushalten
Kastor
@jungund....
du bist jung und reich, na da kannste dir doch wohl ne klimaanlage leisten, oder.
warum sitzt du eigentlich bei deinem reichtum noch in büro´s rum, hier geht man mit den haserl einen cocktail trinken und dannach shoppen oder .................
naja ich glaube du must noch viel lernen
du bist jung und reich, na da kannste dir doch wohl ne klimaanlage leisten, oder.
warum sitzt du eigentlich bei deinem reichtum noch in büro´s rum, hier geht man mit den haserl einen cocktail trinken und dannach shoppen oder .................
naja ich glaube du must noch viel lernen
Es geht ja auch darum, dass man vernünftig arbeiten kann. Dass die Konzentration bei 35° C mal nachlässt ist ja wohl ganz klar.
Darum haben die meisten Großbetriebe in ihrer Verwaltung Klimaanlagen (Meines Wissens in München z. B. die Allianz, BMW und bestimmt noch viele andere).
Ich kann auch nicht verstehen, dass man ein Gebäude baut, welches über 150 Mio DM kostet und dann baut man keine Klimaanlage ein, welche für ein paar 100 000 DM zu haben gewesen wäre (das wäre dann auch nicht mehr ins Gewicht gefallen)
Darum haben die meisten Großbetriebe in ihrer Verwaltung Klimaanlagen (Meines Wissens in München z. B. die Allianz, BMW und bestimmt noch viele andere).
Ich kann auch nicht verstehen, dass man ein Gebäude baut, welches über 150 Mio DM kostet und dann baut man keine Klimaanlage ein, welche für ein paar 100 000 DM zu haben gewesen wäre (das wäre dann auch nicht mehr ins Gewicht gefallen)
Deutschland einig Memmenland.
Sitze hier bei 32 Grad im Büro - was solls.
Sitze hier bei 32 Grad im Büro - was solls.
#8
jung bin ich ja noch einigermaßen, nur das reich in meinem nick ist halt wunschdenken - ist bisher leider noch nicht eingetroffen.
jung bin ich ja noch einigermaßen, nur das reich in meinem nick ist halt wunschdenken - ist bisher leider noch nicht eingetroffen.
jetzt versteh ich auch, weshalb so wenige schwarzafrikaner in büroräumen sitzen...
Unternehmer stellt Schwule ein!
Die vertragen die Wärme.
Die vertragen die Wärme.
.
wie sieht das ganze denn bei den Mindest-Temperaturen aus.
Ich will nicht ewig Pullover tragen ...
wie sieht das ganze denn bei den Mindest-Temperaturen aus.
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