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    Geringverdienergrenze - von der Firma geprellt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.08.03 19:17:20 von
    neuester Beitrag 08.08.03 21:06:36 von
    Beiträge: 7
    ID: 763.009
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      Avatar
      schrieb am 08.08.03 19:17:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi,
      Durch die jüngste Gesetzesänderung der Regierung bin ich auf die Geringverdienergrenze aufmerksam geworden, die vom 1.April bis 1. August bei 400€ lag- wenn ein Azubi weniger verdient, muß der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungen bezahlen und der Lehrling hat brutto=netto.
      Das heißt nach meiner Auffassung, das ich mit meiner Ausbildungsvergütung von 390€ 4 Monate lang keine SV-Abgaben hätte zahlen müssen- mir wurden sie aber abgezogen! :mad:

      Hat mich meine Firma da über den Tisch gezogen oder hat mich die Regelung doch nicht betroffen?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 19:29:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1

      Die haben dich ganz schön abgezockt :D

      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 19:33:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das läßt du dir dich hoffentlich nicht bieten :mad:

      Avatar
      schrieb am 08.08.03 19:36:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Versuche im Guten den Anteil zurüchzuholen. Wenn die Firma sich nicht darauf einläßt, steht Dir zumindest die Erstattung der letzten drei Monate zu. Sind auch ca. 120 €. Lohnforderungen verjähren meines Wissens nach drei Monaten. Das heißt, Mai, Juni und Juli müßte Dir erstattet werden.
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 20:06:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      soweit ich weiß, gilt das ganze
      nicht für Auszubildende

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      Avatar
      schrieb am 08.08.03 20:08:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      so war das zumindest früher, als die Grenze noch bei 325 EUR lag.

      Normale Jobs bis zu 325,00 EUR = keine Abgaben
      Azubis bis zu 325,00 EUR = ganz normale Sozialversicherungsabgaben

      gruß
      jungundreich
      Avatar
      schrieb am 08.08.03 21:06:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hatte ich damals, wo das Gesetz rauskam auch gedacht- der Fehler war, das mit dem Mini-Job-Gesetz zu verwechseln - das gilt nicht für Azubis. Skeptisch geworden bin ich eigenlich erst, nachdem heute morgen im Radio kam: "Azubis werden wieder stärker belastet ... ". Das hat die Frage aufgeworfen, wo ich denn vorher entlastet wurde. :rolleyes:

      Als ich dann mal im Netz nachgegoogelt habe, bin ich auf folgendes gestoßen:


      1. das mini-job gesetz gilt grundsätzlich nicht für auszubildende!
      2. aber: auszubildende, die nicht mehr als 400 euro verdienen fallen unter die geringverdienergrenze (das ist etwas anderes als das minijob-gesetz). das bedeutet: wenn ein azubi unter 400 euro verdient muss der/die arbeitgeberIn alle sozialabgaben alleine tragen und der azubi muss keine lohnsteuer zahlen, dh. brutto=netto für den azubi!
      3. verdient der azubi über 400 euro, werden die sozialabgaben geteilt: azubi und arbeitgeberIn zahlen jetzt je die hälfte. je nach lohnsteuerklasse muss der azubi jetzt auch lohnsteuer zahlen.
      4. die geringverdienergrenze wurde am 1. april von 325 auf 400 euro angehoben. die bundesregierung hat jedoch bereits angekündigt, dass sie ab 1.8.03 für azubis wieder auf 325 euro abgesenkt werden soll.


      Damit scheint die Sache eigentlich klar zu sein!

      Quelle:
      http://www.dgb-jugend.de/UNIQ1059484552077849400/SES38243220…


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