PROSIEBENSAT1 !!! Pflichtangebot !!!!!!!!!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.08.03 20:06:34 von
neuester Beitrag 12.08.03 16:20:34 von
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot < >;
Bieter:
BRAND-NEU
alles über Elliott-Wellen
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Das
Elliott-Wellen-
Prinzip
Prechter, Robert
--------------------------------------------------------------------------------
260 Seiten
August 2003
Hier informieren !
Bieter: P7S1 Holding LP; Zielgesellschaft: ProSiebenSat.1 Media AG
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35, 10 WpÜG
Bieter:
P7S1 Holding LP, c/o Walkers SPV Limited, Walker House, PO Box 908GT, George
Town, Grand Cayman, Cayman Islands
Zielgesellschaft:
ProSiebenSat.1 Media AG, Medienallee 7, 85774 Unterföhring (Kontakt: Investor
Relations ProSiebenSat.1 Media AG, Tel: (089) 9507-1511, Fax: (089) 9507-1578)
Stammaktien:
ISIN DE0005754659, WKN 575 465
Vorzugsaktien:
ISIN DE0007771172, WKN 777117, Börsenkürzel: PSM
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.saban.com
Angaben des Bieters:
P7S1 Holding LP hat durch Vollzug eines mit dem Insolvenzverwalter der
KirchMedia GmbH & Co KGaA ("KirchMedia") am 8. August 2003 geschlossenen Kauf-
und Abtretungsvertrages 69.999.000 Stammaktien der ProSiebenSat.1 Media AG
unmittelbar erworben. Das entspricht 35,99% des Grundkapitals und 71,98% der
Stimmrechte der Zielgesellschaft. Damit hat P7S1 Holding LP unmittelbar
Kontrolle über die Zielgesellschaft i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt.
P7S1 Holding LP ist eine Limited Partnership nach dem Recht der British Cayman
Islands, die über verschiedene Zwischengesellschaften (P7S1 Management Co.,
George Town, Cayman Islands; German Media Partners LP und GMP Management
Ltd., Road Town, Tortola, Virgin Islands; und SCG (P7S1 AG) Corp., Wilmington,
Delaware, USA) zu 100% mittelbare Tochtergesellschaft der Saban Capital Group,
Inc., Los Angeles, CA, USA, ist (zusammen die "Obergesellschaften"). Den
Obergesellschaften werden die von P7S1 Holding LP wie vorstehend beschrieben
erworbenen Stimmen jeweils in voller Höhe zugerechnet gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1
WpÜG, so dass die Obergesellschaften mit dem Vollzug des oben genannten
Aktienkauf- und Übertragungsvertrages mittelbar Kontrolle über die
Zielgesellschaft i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt haben. Aufgrund der Zurechnung
beträgt ihr Stimmrechtsanteil jeweils 71,98% bei einem Anteil am Grundkapital
von 35,99%. Das entspricht 69.999.000 Stimmen.
Alleingesellschafter der Saban Capital Group, Inc. ist Herr Haim Saban, 10100
Santa Monica Boulevard, Los Angeles, CA 90067, USA. Er ist zugleich mittelbarer
Mehrheitsgesellschafter der SCG Investments I Corp., Delaware, USA, die
aufgrund eines am 8. August 2003 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrages
248 Stammaktien der Zielgesellschaft erworben hat. Damit werden Herrn Haim
Saban gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG insgesamt 69.999.248 Stimmen zugerechnet, so
dass er mittelbar Kontrolle über die Zielgesellschaft i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG
erlangt hat. Aufgrund der Zurechnung beträgt sein Stimmrechtsanteil 71,98% bei
einem Anteil am Grundkapital von 35,99%.
Diese Mitteilung erfolgt in Erfüllung der Verpflichtungen der P7S1 Holding LP,
der Obergesellschaften und von Herrn Haim Saban gem. § 35 Abs. 1 WpÜG.
Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nach § 35 WpÜG und der Verpflichtungen der
Obergesellschaften sowie von Herrn Haim Saban aus § 35 WpÜG wird P7S1 Holding
LP den Stammaktionären (ISIN DE0005754659) und den Vorzugsaktionären (ISIN
DE0007771172) der ProSiebenSat.1 Media AG ein Pflichtangebot zum Erwerb aller
ihrer Aktien unterbreiten. Das Angebot an die Vorzugsaktionäre wird als
Gegenleistung eine Geldleistung vorsehen, die dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Vorzugsaktien der
Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung
dieser Mitteilung entspricht; siehe insoweit § 5 Abs. 1 der WpÜG-
Angebotsverordnung.
Insgesamt 1000 Stammaktien der Zielgesellschaft haben von KirchMedia aufgrund
von am 8. August 2003 geschlossenen Verträgen folgende Finanzinvestoren
erworben, unter ihnen die SCG Investments I Corp., Delaware, USA (248
Stammaktien, s.o.) sowie weitere Investmentfonds, die von insgesamt sechs
unabhängigen Investmentgesellschaften verwaltet werden (insgesamt 752
Stammaktien):
- SCG Investments I Corp., Delaware, USA;
- Thomas H. Lee Investors Limited Partnership. Boston, MA, USA sowie THL
Fund V (Alternative Corp.), THL Parallel Fund V (Alternative Corp.), THL
Cayman Fund V (Alternative Corp.), jeweils George Town, Cayman Islands;
Putnam Investments Employees´ Securities Company I LLC, Putnam Investments
Employees´ Securities Company II LLC, Putnam Investments Holdings LLC,
jeweils Boston, USA;
- Bain Capital Integral Investors II LP, BCIP Trust Associates III, BCIP Trust
Associates III-B, jeweils George Town, Cayman Islands;
- HFCP IV (Bermuda), LP, H & F International Partners IV-A (Bermuda), LP,
H & F International Partners IV-B (Bermuda), LP, H & F Executive Fund IV
(Bermuda), LP, jeweils Hamilton, Bermuda;
- Providence Equity Off-shore Partners IV LP, Providence Equity Operating
Partners IV LP, jeweils Providence, RI, USA;
- Quadrangle (KM Capital Partners LP), Quadrangle Select Partners LP,
Quadrangle Capital Partner - A, LP, jeweils New York, NY, USA;
- Alpine P7 LLC, New York, NY, USA;
zusammen im folgenden die "Finanzinvestoren". Tatbestände, nach denen den
Finanzinvestoren die von P7S1 Holding LP erworbenen Aktien zuzurechnen wären,
liegen zur Zeit nicht vor. Die Finanzinvestoren und die Obergesellschaften
haben Vereinbarungen geschlossen, nach denen die Finanzinvestoren die
Möglichkeit haben, Beteiligungen an German Media Partners LP zu erwerben. Die
Finanzinvestoren beabsichtigen, von dieser Möglichkeit kurzfristig Gebrauch zu
machen. Im Hinblick hierauf haben die Finanzinvestoren am 11. August 2003
entschieden, sich an dem von der P7S1 Holding LP abzugebenden Angebot zu
beteiligen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird nach Eintritt der hierfür
gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen im Internet unter der
Internetadresse http://www.saban.com erfolgen.
München, im August 2003
P7S1 Holding LP
Ende der Mitteilung (c)DGAP 11.08.2003
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: ProSiebenSat.1 Media AG :
Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen,
Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Êw—Úºð
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WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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Bieter:
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Town, Grand Cayman, Cayman Islands
Zielgesellschaft:
ProSiebenSat.1 Media AG, Medienallee 7, 85774 Unterföhring (Kontakt: Investor
Relations ProSiebenSat.1 Media AG, Tel: (089) 9507-1511, Fax: (089) 9507-1578)
Stammaktien:
ISIN DE0005754659, WKN 575 465
Vorzugsaktien:
ISIN DE0007771172, WKN 777117, Börsenkürzel: PSM
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlagen erfolgt unter:
http://www.saban.com
Angaben des Bieters:
P7S1 Holding LP hat durch Vollzug eines mit dem Insolvenzverwalter der
KirchMedia GmbH & Co KGaA ("KirchMedia") am 8. August 2003 geschlossenen Kauf-
und Abtretungsvertrages 69.999.000 Stammaktien der ProSiebenSat.1 Media AG
unmittelbar erworben. Das entspricht 35,99% des Grundkapitals und 71,98% der
Stimmrechte der Zielgesellschaft. Damit hat P7S1 Holding LP unmittelbar
Kontrolle über die Zielgesellschaft i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt.
P7S1 Holding LP ist eine Limited Partnership nach dem Recht der British Cayman
Islands, die über verschiedene Zwischengesellschaften (P7S1 Management Co.,
George Town, Cayman Islands; German Media Partners LP und GMP Management
Ltd., Road Town, Tortola, Virgin Islands; und SCG (P7S1 AG) Corp., Wilmington,
Delaware, USA) zu 100% mittelbare Tochtergesellschaft der Saban Capital Group,
Inc., Los Angeles, CA, USA, ist (zusammen die "Obergesellschaften"). Den
Obergesellschaften werden die von P7S1 Holding LP wie vorstehend beschrieben
erworbenen Stimmen jeweils in voller Höhe zugerechnet gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1
WpÜG, so dass die Obergesellschaften mit dem Vollzug des oben genannten
Aktienkauf- und Übertragungsvertrages mittelbar Kontrolle über die
Zielgesellschaft i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt haben. Aufgrund der Zurechnung
beträgt ihr Stimmrechtsanteil jeweils 71,98% bei einem Anteil am Grundkapital
von 35,99%. Das entspricht 69.999.000 Stimmen.
Alleingesellschafter der Saban Capital Group, Inc. ist Herr Haim Saban, 10100
Santa Monica Boulevard, Los Angeles, CA 90067, USA. Er ist zugleich mittelbarer
Mehrheitsgesellschafter der SCG Investments I Corp., Delaware, USA, die
aufgrund eines am 8. August 2003 geschlossenen Kauf- und Abtretungsvertrages
248 Stammaktien der Zielgesellschaft erworben hat. Damit werden Herrn Haim
Saban gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG insgesamt 69.999.248 Stimmen zugerechnet, so
dass er mittelbar Kontrolle über die Zielgesellschaft i.S.d. § 29 Abs. 2 WpÜG
erlangt hat. Aufgrund der Zurechnung beträgt sein Stimmrechtsanteil 71,98% bei
einem Anteil am Grundkapital von 35,99%.
Diese Mitteilung erfolgt in Erfüllung der Verpflichtungen der P7S1 Holding LP,
der Obergesellschaften und von Herrn Haim Saban gem. § 35 Abs. 1 WpÜG.
Zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nach § 35 WpÜG und der Verpflichtungen der
Obergesellschaften sowie von Herrn Haim Saban aus § 35 WpÜG wird P7S1 Holding
LP den Stammaktionären (ISIN DE0005754659) und den Vorzugsaktionären (ISIN
DE0007771172) der ProSiebenSat.1 Media AG ein Pflichtangebot zum Erwerb aller
ihrer Aktien unterbreiten. Das Angebot an die Vorzugsaktionäre wird als
Gegenleistung eine Geldleistung vorsehen, die dem gewichteten
durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Vorzugsaktien der
Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung
dieser Mitteilung entspricht; siehe insoweit § 5 Abs. 1 der WpÜG-
Angebotsverordnung.
Insgesamt 1000 Stammaktien der Zielgesellschaft haben von KirchMedia aufgrund
von am 8. August 2003 geschlossenen Verträgen folgende Finanzinvestoren
erworben, unter ihnen die SCG Investments I Corp., Delaware, USA (248
Stammaktien, s.o.) sowie weitere Investmentfonds, die von insgesamt sechs
unabhängigen Investmentgesellschaften verwaltet werden (insgesamt 752
Stammaktien):
- SCG Investments I Corp., Delaware, USA;
- Thomas H. Lee Investors Limited Partnership. Boston, MA, USA sowie THL
Fund V (Alternative Corp.), THL Parallel Fund V (Alternative Corp.), THL
Cayman Fund V (Alternative Corp.), jeweils George Town, Cayman Islands;
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- Bain Capital Integral Investors II LP, BCIP Trust Associates III, BCIP Trust
Associates III-B, jeweils George Town, Cayman Islands;
- HFCP IV (Bermuda), LP, H & F International Partners IV-A (Bermuda), LP,
H & F International Partners IV-B (Bermuda), LP, H & F Executive Fund IV
(Bermuda), LP, jeweils Hamilton, Bermuda;
- Providence Equity Off-shore Partners IV LP, Providence Equity Operating
Partners IV LP, jeweils Providence, RI, USA;
- Quadrangle (KM Capital Partners LP), Quadrangle Select Partners LP,
Quadrangle Capital Partner - A, LP, jeweils New York, NY, USA;
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Finanzinvestoren die von P7S1 Holding LP erworbenen Aktien zuzurechnen wären,
liegen zur Zeit nicht vor. Die Finanzinvestoren und die Obergesellschaften
haben Vereinbarungen geschlossen, nach denen die Finanzinvestoren die
Möglichkeit haben, Beteiligungen an German Media Partners LP zu erwerben. Die
Finanzinvestoren beabsichtigen, von dieser Möglichkeit kurzfristig Gebrauch zu
machen. Im Hinblick hierauf haben die Finanzinvestoren am 11. August 2003
entschieden, sich an dem von der P7S1 Holding LP abzugebenden Angebot zu
beteiligen.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage wird nach Eintritt der hierfür
gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen im Internet unter der
Internetadresse http://www.saban.com erfolgen.
München, im August 2003
P7S1 Holding LP
Ende der Mitteilung (c)DGAP 11.08.2003
--------------------------------------------------------------------------------
Notiert: ProSiebenSat.1 Media AG :
Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen,
Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart
Êw—Úºð
Och nee, wie überraschend...
Mein Tip, 6€ - 6,5€.
Da haben wir also die erwartete Abzocke der Kleinanleger. Und die Großen machen wieder einmal die richtig dicke Kohle.
@ #4
Bitte wo ist da die sogenannte Abzocke der sprichwörtlichen Kleinanleger? Und wo machen die sogenannten Großen die naturgemäß dicke Kohle?
Geh` mir fort mit Deinen Pawlowschen Minderwertigkeitsreflexen!
GK
Bitte wo ist da die sogenannte Abzocke der sprichwörtlichen Kleinanleger? Und wo machen die sogenannten Großen die naturgemäß dicke Kohle?
Geh` mir fort mit Deinen Pawlowschen Minderwertigkeitsreflexen!
GK
@ Gründerkrach: dann schau dir mal folgendes an:
1)
...Das Angebot an die Vorzugsaktionäre wird als Gegenleistung eine Geldleistung vorsehen, die dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Vorzugsaktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung dieser Mitteilung entspricht...
2)
und dann erkläre uns bitt wo aus 1 + 2 Gewinn für den Kleinaktionär herkommten soll? Was hier erfolgt ist ein Angebot für Pro7 Aktien das um einiges unter dem aktuellen Kurs liegt
1)
...Das Angebot an die Vorzugsaktionäre wird als Gegenleistung eine Geldleistung vorsehen, die dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Vorzugsaktien der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung dieser Mitteilung entspricht...
2)
und dann erkläre uns bitt wo aus 1 + 2 Gewinn für den Kleinaktionär herkommten soll? Was hier erfolgt ist ein Angebot für Pro7 Aktien das um einiges unter dem aktuellen Kurs liegt
Guten Tag Lisaman!
Aus dem - nach der deutschen Gesetzeslage zwingend erforderlichen - Übernahmeangebot kommt naturgemäß kein Gewinn. Das Angebot ist aus der Vergangenheit des Unternehmens, aus alten, von unsicheren Erwartungen geprägten Kursen errechnet. Und mit dem Übernahmeangebot wird ja keinem noch schrecklich benachteiligten Kleinaktionär die Pistole auf die Brust gesetzt, die ihn zur Annahme dieser uninteressanten Offerte nötigen könnte.
Nach Lage der Dinge tut jeder gut daran, PSM zu halten. Ein Blick auf die Kurse zeigt: Der Saban-Hebel wirkt schon. Der Markt traut ihm offenbar zu, PSM dauerhaft profitabel in der deutschen Medienbranche zu positionieren. Da spielt die Musik. Für Groß- und für Kleinaktionäre.
GK
Aus dem - nach der deutschen Gesetzeslage zwingend erforderlichen - Übernahmeangebot kommt naturgemäß kein Gewinn. Das Angebot ist aus der Vergangenheit des Unternehmens, aus alten, von unsicheren Erwartungen geprägten Kursen errechnet. Und mit dem Übernahmeangebot wird ja keinem noch schrecklich benachteiligten Kleinaktionär die Pistole auf die Brust gesetzt, die ihn zur Annahme dieser uninteressanten Offerte nötigen könnte.
Nach Lage der Dinge tut jeder gut daran, PSM zu halten. Ein Blick auf die Kurse zeigt: Der Saban-Hebel wirkt schon. Der Markt traut ihm offenbar zu, PSM dauerhaft profitabel in der deutschen Medienbranche zu positionieren. Da spielt die Musik. Für Groß- und für Kleinaktionäre.
GK
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