Steuerpflicht und Verlustvortrag bei Beteiligung von über 1%? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.08.03 18:36:04 von
neuester Beitrag 21.09.03 14:29:27 von
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Wie werden derzeit Gewinne besteuert, die aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften stammen, an denen man über 1% hält?
Gleiches Spiel bei Verlusten, können Verluste als Verlustvortrag geltend gemacht werden?
Hier gibt es ja wohl die einjährige Spekulationsfrist nicht, oder?
Soweit ich mich erinnere besteht somit unabhängig von der Haltedauer immer Steuerpflicht, richtig?
Gleiches Spiel bei Verlusten, können Verluste als Verlustvortrag geltend gemacht werden?
Hier gibt es ja wohl die einjährige Spekulationsfrist nicht, oder?
Soweit ich mich erinnere besteht somit unabhängig von der Haltedauer immer Steuerpflicht, richtig?
Richtig!
Ich kann also zeitlich unabhänig Verluste aus einer Beteiligung an einem Unternehmen, die über 1% liegt, steuerlich geltend machen und einen Verlustvortrag aufbauen, richtig?
Liegt die Beteiligung unter 1%, kann ich die Verluste nur geltend machen, wenn ich die Anteile weniger als 1 Jahr gehalten habe, richtig?
Liegt die Beteiligung unter 1%, kann ich die Verluste nur geltend machen, wenn ich die Anteile weniger als 1 Jahr gehalten habe, richtig?
Verstehe ich das richtig:
Zunächst anfallende Verluste (aus AfA, Zinszahlungen etc.) kann ich über einen Verlustvortrag zunächst "aufsparen" und später mit anfallenden Gewinnen (z.B. Ausschüttungen) verrechnen?
Sind solche Verluste sogenannte "Verlustzuweisungen"?
Zunächst anfallende Verluste (aus AfA, Zinszahlungen etc.) kann ich über einen Verlustvortrag zunächst "aufsparen" und später mit anfallenden Gewinnen (z.B. Ausschüttungen) verrechnen?
Sind solche Verluste sogenannte "Verlustzuweisungen"?
Frage zu folgendem Sachverhalt.
Er: zu 0,99% an einer AG beteiligt
Sie: zu 0,75% an einer AG beteiligt.
Beide haben hohe Buchgewinne und halten die Aktien bereits über ein Jahr hinaus.
Was passiert bei Heirat und Zugewinngemeinschaft?
Er: zu 0,99% an einer AG beteiligt
Sie: zu 0,75% an einer AG beteiligt.
Beide haben hohe Buchgewinne und halten die Aktien bereits über ein Jahr hinaus.
Was passiert bei Heirat und Zugewinngemeinschaft?
steuerlich passiert gar nichts, die 1%-Grenze ist pro Steuerpflichtigen zu sehen und werden auch nicht bei Heirat zusammengerechnet. Also weiterhin nur evtl. Einkünfte aus § 23 EStG
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