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    Vorschussrückzahlung bei MLP - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.08.03 22:21:54 von
    neuester Beitrag 24.11.06 22:01:30 von
    Beiträge: 381
    ID: 765.037
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990
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      Avatar
      schrieb am 14.08.03 22:21:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo EX MLP`ler

      aus gegebenem Anlass eröffne ich nochmal eine Diskussion zum Thema "Vorschussrückzahlung" bei MLP.

      Gibt es rechtlichen Möglichkeiten, eine Rückzahlung zu umgehen??

      Wer kann hier helfen?

      Danke für Eure Unterstützung

      DDD
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 00:01:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      ja, bring Dich ins verdienen !
      Aktionäre jeder AG lieben Typen wie Dich :D
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 09:34:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1 ddd2000
      so wie der lange Manfred kann man das auch nicht sehen. So sprechen wohl nur unfähige GSL und verhinderte Möchtegernaufsteiger.
      Leider ist man bei MLP ja wohl aus Gründen einer ungewöhnlich geringen Verprovisionierung der Leistungen und aber vor allem aus Gründen einer absoluten, oftmals unqualifizierten Überreglementierung aktiv daran gehindert Geld zu verdienen.
      Das ist wohl auch der Punkt, wo Du nachdenken musst.
      Als normaler Selbständiger gehst Du mit der Existenzgründung auch ins Minus, und kannst der Bank nicht einfach die Zahlung verweigern - nur da warst Du zu 100% selbst Schuld an Deinem Misserfolg - ist das bei Dir bei MLP auch so - zieh die Konsequenz, haben andere Dir das Geschäft verhindert -> dann hast Du Chancen.
      Übrigens gibt es hier in diversen Threads Kontaktadressen, die rechtlich kompetent sind.
      Drum suche und Du wirst finden. Oder "Ohne Fleiss, kein Preis"
      ohweh
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 10:04:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      @MLPohweh

      Ich stimme Dir voll zu. Hat MLP gehalten, was Dir versprochen wurde, so zahle!

      Wenn nicht, weise es nach und klage!

      Fertig!
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 10:17:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nachtrag:

      MLP ist wirklich nicht an Allem schuld!

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      Avatar
      schrieb am 15.08.03 11:29:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier stellt sich doch auch immer die Frage:

      Scheinselbständig oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 15:10:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Hat MLP gehalten, was Dir versprochen wurde, so zahle!"

      Genau darum geht es!
      Wie sieht es aus, wenn MLP Vorgaben macht hinsichtlich
      Arbeitszeit,Kauf von Akquisemittel, Büchern usw.

      Was ist mit falschen Versprechungen im Vorstellungsgespräch hinsichtlich unabhängiger Beratung welche sich anschließend in einem reinen Produktverkauf (Best Partner) niederschlägt.

      Die Kernfrage ist:
      Kann ein ausgeschiedener Berater die Rückzahlung des Darlehens mit der nicht vorhandenen Selbständigkeit begründen??

      Wer kann hierzu Stellung beziehen?

      Gruss
      DDD
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 15:26:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Du hast Boardmail.


      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 20:14:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7
      Das mit den Vorgaben, musst Du nachweisen (in Old Germany" schwarz auf weiss) - sollte aber nach dem, was ich so gehört habe nicht so schwer sein.
      Du bist meines Wissens bei MLP nicht selbständig, sondern scheinselbständig und auch sonst ist bei MLP wohl einiges anders, als bei ordentlichen Versicherungen etc..
      Im Pr
      Prinzip hast Du die größten Chancen, wenn Du nachweisen kannst, dass MLP sich nach den für alle anderen Versicherungen (etwas anderes ist MLP ja de Facto nicht mehr) geltenden Gesetzen richten muss - ungeachtet der vielen sogenannten Besonderheiten - die ja wohl nach M.L. nach und nach verschwunden sind.
      Doch das wird schwer, weil es dann für MLP brenzlig werden könnte.
      ohwehohweh:cool:
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 12:44:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo ddd2000,

      wenn es Dich interessiert, wie das Ende einer glorreichen Beratertätigkeit aussehen kann, komme doch einfach am Mittwoch, den 01. 10. 2003 um 12: 15 nach Göttingen in den Maschmühlenweg 11, Trakt B, 2. OG, Saal B260.
      Dort wird die 3. Kammer des Arbeitsgerichts in Göttingen beginnen, sich eine Meinung zu bilden.
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 13:06:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ddd2000

      dieses problem der rückzahlung betrifft nicht nur dich, informier dich mal, wieviele berater, die seit 2000 begonnen haben, unter wasser sind.
      wichtig ist, dass du genau nachweisen kannst, welche folgeprovisionen du noch zu bekommen hast.
      aber keine sorge, nach dir kommen neue, denen bald das wasser bis zum hals steht, die werden die von dir geschriebenen verträge schon optimieren...
      ;-)

      sieh es als lehrgeld...
      weitere überlegung:
      ist es richtig, dass z zt sehr viele berater unter schleppenden provisionszahlungen leiden??
      vor allem die, die schon bei 30000 vorschuss sind..?
      ist ja n zufall...
      und warum ist es nach der edv-umstellung nicht mehr möglich, ne neugeschäftsstatistik zu erstellen..?
      womit kann sich ein ausscheidender berater nun vorstellen, welche nachweise kann er bringen...?

      ein schelm, der böses dabei denkt... :-)
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 18:40:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Immer mit der Ruhe. Wenn man sachlich und ordentlich an die Sache `rangeht, braucht auch keiner den Vorschuss zurückzuzahlen.

      Vielleicht fahre ich zu dem vorgeschlagenen Termin ja auch mal wieder nach Göttingen. Der Prozess dürfte sich lohnen.

      Gruss,
      BP
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 21:47:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      @bestpartner

      Du hast mail
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 16:49:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      @bestpartner

      Du hast noch eine mail
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 16:55:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mal eine Frage

      Was soll das eigentlich mit den boardmails?

      Könnte ja sein, das es auch andere Leser bei WO interessiert.

      Immerhin handelt es sich hier um ein öffentliches Diskussionsforum.

      Oder steht ihr nicht dazu, was ihr zu sagen habt, da ihr das nur per boardmail mitteilt

      *kopfschüttel*
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 09:03:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ realkreuzbube

      Ich bitte wegen des "nicht öffentlichen Weges" ( Boardmail ) um Verständnis.

      Mir geht es lediglich um eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem Angesprochenen. Ansonsten habe ich keinerlei Interesse mich an Diskussionen ( insbesondere zu MLP ) zu beteiligen.

      Da ich dies nur aus gebotener Höflichkeit noch klar stellen wollte, wird dies mein letztes "öffentliches" Posting sein.
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 22:38:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      @cafard #10

      Danke für die Information. Göttingen ist zwar weit, doch dafür könnte man fast die Strecke auf sich nehmen.

      Bist Du auch dabei?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 07:58:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Natürlich bin ich dabei !
      Diese Aussage war satirefrei.

      Und Kaffee können wir in der nur 200 Meter vom Arbeitsgericht entfernt liegenden MLP Geschäftsstelle trinken und ein wenig mit den dort residierenden genialen Lebensversicherungsberatern plauschen. Aber ob Du kommen solltest ? Einigen der genialen Angehörigen des unterhaltsamsten Ex- Dax- Unternehmens traue ich hinsichtlich des Leibhaftigen (alias interna) Dinge zu, die eine Aramid- Weste erfoderlich machen könnten.

      Soweit nicht sofort als Satire zu erkennen, gebe ich hier nur meine Meinung wieder.

      Gruß

      cafard
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 09:46:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      @cafard

      Wieviel kostet so eine Weste?
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 09:59:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hat Dir die Polizei keine da gelassen?
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 10:26:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      @deresbesserweiss

      Endlich mal ein guter Witz!

      :laugh:

      Meinst Du, ich habe ein nötig?

      Wie ist denn Deine Einstellung zum Thema Vorschüsse?
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:16:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      @interna, #19:

      Das weiß ich leider auch nicht.
      Ich glaube mittlerweile aber, dass Du einen Ganzkörperanzug brauchst und das Kaffeetrinken lassen wir wohl auch besser weg.

      Gruß
      cafard
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:24:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Dann trinken wir einen Tee. Wie komme ich vom Bahnhof zum Gerichtssaal?


      Gruß
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:39:24
      Beitrag Nr. 24 ()
      #21

      interna,

      ich finde es einfach menschlich wahnsinnig enttäuschend, dass es wohl in der Tat einige gibt, die bei MLP anfangen, natürlich zum Start liebend gerne und mit großer Selbstverständlichkeit einen kräftigen Vorschuß in Anspruch nehmen und wenn sie merken, dass ihnen der Job nicht liegt, versuchen, mit allen Mitteln um die Rückzahlung drumrum zu kommen.

      Aus meiner Sicht lässt das sehr viel auf den Charakter schließen.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:39:59
      Beitrag Nr. 25 ()
      Richtung Hauptausgang hinaus, dann links halten und Fußweg zwischen Post und dem Büroneubau benutzen. Die nächsten Querstraße hinüber und schon ist man da !
      Man braucht vom Zug bis zum Gericht nur etwa 3 Minuten zu Fuß.
      Land- und Amtsgericht ( auch das Arbeitsgericht) befinden sich in einem Gebäude, also nicht irritieren lassen.

      Gruß
      cafard
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:42:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      @deresbesserweiss #24

      Einverstanden unter folgender Bedingung:

      MLP hat seine Versprechen einigermaßen eingehalten.

      Können wir uns auf diesen Konsens einigen?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:44:06
      Beitrag Nr. 27 ()
      @cafard

      Merci!

      Ich schaue mal, wie ich das mit anderen Terminen verbinden kann.

      In eine MLP-Geschäftsstelle werde ich wohl nicht gehen. Bei manchen Geschäftsstellen wäre sicherlich ein Löwenkäfig sicherer.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:49:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      #26

      Ich gebe Dir recht.

      Wenn sich hier allerdings einer beklagt, er könne (entgegen den Versprechungen) nicht unabhängig beraten und wolle deshalb seinen Vorschuß nicht zurückzahlen, dann ist das einfach lächerlich.

      Er kann sehr wohl, wenn er wirklich will. Zugegeben, MLP stellt pestpartner (aus meiner Sicht zurecht) sehr stark in den Vordergrund. Aber Berater, die etwas anderes verkaufen wollen, können dies sehr wohl.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 12:15:22
      Beitrag Nr. 29 ()
      @deresbesserweiss #28

      auch zu gleichen (oder fast gleichen) Provisionssätzen (Stichwort: Swing)?


      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 17:57:46
      Beitrag Nr. 30 ()
      Faktisch ist ein MLP "Berater" wie ein Angestellter.
      Dann wäre es auch Konsequent wenn MLP Gehälter zahlt.
      Daher finde ich auch, daß jeder der es irgendwie kann ein Recht hat die Vorschussrückzahlung zu vermeiden.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 22:18:32
      Beitrag Nr. 31 ()
      also ich kann mich aus meiner Ausbildungszeit bei einer großen Krankenversicherung (wird auch noch von MLP vertrieben) erinnern, dass ich den Vorschuss und den Zuschuss nicht zurückzahlen musste, als mein Weg weiter führte. Allerdings eventuelle Stornis hätte ich zurückzahlen müssen - innerhalb Bedingungsmäßig festgelegter Fristen - aber selbst hier geht MLP ja wohl einen beraterunfreundlichen Weg.

      ohweh
      ....irgenwann kommen alle guten Berater dahinter und es wird wie bei der BU eine Selektion geben
      Die Guten werden sich sputen und die anderen müssen bleiben...

      ohweh
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 22:36:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      # 30

      Das ist nun wirklich eine logische Begründung. Kommt man auf so was auf den Flügen zwischen Berlin und Thailand? ;)
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 18:59:14
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hallo deresbesserweiss,

      ausgehend davon, dass dem Berater der seinen Vorschuss nicht zurückzahlen möchte, alle Informationen vorliegen bevor er sich in das Beraterverhältnis begibt - er allso vollumfänglich weiss, wie sich das Verhältnis MLP/Berater darstellt - magst Du recht haben.

      Das ist allerdings seltener der Fall als Du glaubst. Tut mir leid, wenn ich deine friedliche, spassliebende MLP-Utopie zertreten habe.

      Grüsse,
      BP
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 19:19:44
      Beitrag Nr. 34 ()
      Vielleicht könnte sich ein potentieller Berater ja vor Dienstbeginn auch mal ein bißchen im MLP-Umfeld (bzw. gerne auch Ex-MLP-Umfeld) umhören, oder?

      Oder beurteilst Du Deine Arbeitgeber grundsätzlich nur durch ein Vorstellungsgespräch?

      Ich wusste bislang immer genau, für wen ich mich entscheide. Sollte eigentlich normal sein, oder?
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 19:29:03
      Beitrag Nr. 35 ()
      Arbeitgeber?

      Arbeitnehmer?

      was nun?
      :confused:

      oder einfach nur Vertriebssklaven?
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 09:50:46
      Beitrag Nr. 36 ()
      Offiziel zumindest

      selbständige Handelsvertreter nach HGB 84!

      Ich darf doch bitten!

      @deresbesserweiss

      Wie stehst Du dazu, daß Berater und GLS Bücher kaufen mußten (Gabler)?

      Quelle: Emails mit einem Jetzt-Vorstand, bevor irgendjemand wieder etwas anleiern möchte.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 10:12:17
      Beitrag Nr. 37 ()
      #36

      Also zu solchem Kram nehm ich nun wirklich nicht Stellung!

      Viele MLP-Berater sind MLP-Berater weil sie es schätzen, unter diesen Rahmenbedingungen zu arbeiten und die extremen Steuervorteile eines Selbständigen genießen zu können.

      Hier wurde gelegentlich mal behauptet, es gäbe so viele Prozesse von Ex-MLPlern, die nach ihrem Ausscheiden ganz plötzlich meinen, scheinselbständig gewesen zu sein (das ist eine ähnliche Moral wie bei der diskutierten Vorschussrückzahlung!). Dann sagt mir doch mal bitte, welches deutsche Gericht dieser Ansicht bislang gefolgt ist.
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 11:28:54
      Beitrag Nr. 38 ()
      volle Zustimmung!
      jeder sollte wissen auf was er sich einlässt, mit allen Vorteilen und Nachteilen, egal ob es gut oder schlecht geht.
      Das ist ja so, als wenn ich z.Bsp. ein Auto finanziere und es für ungerecht hielte, dass die finanzierende Bank (oder wer auch immer) sein Geld zurückverlangt, obwohl ich es gegen die ´Wand gesetzt habe´ und der Schrott keinen Wert mehr hat!
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 12:26:41
      Beitrag Nr. 39 ()
      Generell stimme ich Dir zu, lieber ichwersonst. Doch es ist die Frage erlaubt, wie gut das Auto konstruiert war und ob es Montagefehler gab, um mit Deinem Bild zu sprechen.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 12:39:11
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ichwersonst

      Salü Duwersost,

      Ein bisschen Logik werde ich Dir in Deiner Aussage zubilligen, nur ganz so einfach darfst auch Du Dir das nicht machen.

      Hätte Dr. T nicht nur Betriebswirtschaft studiert sondern auch Psychlogie hätte er wesentlich mehr Fingerspitzengefühl in die Geschäftspolitik einbringen können und ein Desaster durchaus vermeiden- oder beschränken können.

      Leider nicht geschehen.
      Also Kopf hoch und Neuanfang, auch mit dem faden Beigeschmack gute Mittarbeiter- und viel Geld verloren zu haben.

      Schönen Tag wünscht Timework
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 12:57:02
      Beitrag Nr. 41 ()
      Meiner Meinung nach gehört eine gesetzliche Mindestprovision her, unter die die Vergütung eines selbständigen Vermittlers nicht fallen darf.
      Damit hätte eine eventuelle Ausbeutung der "Freien" ein Ende.

      Vieviel erhält man den bei MLP als einfacher Consultant für die Vermittlung eines KV-Vertrags?
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 13:20:54
      Beitrag Nr. 42 ()
      RkB

      In Deutschland wollen wir doch nicht alles gezetlich geregelt wissen.
      Wer soll das den alles kontrolieren????

      Geht es nicht irgendwie auch mit Vernumpft, oder etwas vergleichbaren????

      nachdenklich und kopfschutteld, Gruß Timework
      Avatar
      schrieb am 27.08.03 13:32:36
      Beitrag Nr. 43 ()
      Leider ist an vielen Stellen in Deutschland im Finanzwesen viel zu wenig geregelt.
      Himgegen finden an anderer Stelle veraltete und unzeitgemäße Gesetze immer noch Anwendung.

      So gehören meiner Meinung nach auch Versicherungen verplichtet aufzulisten, wie bei Kapitalanlagen die Beiträge verwendet werden!

      Eine Forderung die schon lange umgesetzt werden müsste.
      Wogegen sich die Finanzwirtschaft aber bisher erfolgreich wehren konnte.

      Dann würden sich auch Fragen erübrigen, ob variabler Managementgebühren in Modellrechnungen erfasst werden müssen oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 10:50:59
      Beitrag Nr. 44 ()
      Der selbständige MLP Berater ist nur eine Mär, die es der MLP Finanzdienstleistungen AG erspart, Sozialabgaben und ein Gehalt für ihre Berater- Arbeitnehmer zu zahlen.

      Ob man Selbständig ist oder nicht, ist eine Rechtsfrage, die durch Fachleute beantwortet wird und nicht durch kongeniale Unternehmen und deren Verträge.
      Der Arbeitnehmerbegriff macht sich am Grad der persönlichen ( nicht wirtschaftlichen )Abhängigkeit fest, die das BAG in ständiger Rechtsprechung am Grad der Weisungsgebundenheit, der Eingliederung in die fremde Arbeitsorganisation und der gesamtgeschuldeten Arbeitskraft mißt.
      Weitere Kriterien hat das BAG nur in Ausnahmefällen zugelassen.
      Entscheidend ist auch ausschließlich , wie es dem jeweiligen Berater ergangen ist, nicht, wie es in anderen GSn war oder früher einmal war. Das Arbeitsgericht entscheidet nämlich nur konkrete Sachverhalte zwischen Kläger und Beklagten und ist nicht moralische Kontrollinstanz. Deswegen ist das berühmte Augsburger Verfahren- meines Wissens nach – u. a. danebengegangen. Beweismittel für die o. g. Punkte war ein Zeitungsausschnitt, wie hart das Leben bei MLP grundsätzlich sei. Das interessiert den Richter ( die Kammer ) nicht dienstlich, höchstens privat.
      Er fragt sich dann nämlich: Lässt die Hilfstatsache, die Richtigkeit unterstellt, das Leben bei MLP ist hart, den sicheren Schluss zu, dass Berater Meyer Arbeitnehmer war? Nein.
      Insoweit ist es auch undienlich, Beispiele aus Autos und Bäumen zu bilden, die die Parenthese implizieren, man sei durch die Vertragsunterschrift bereits Selbständiger.
      Einen Kaufvertrag über ein Buch kann man übertiteln wie man will, auch z.B. „Weltallneuverteilungsvertrag“, es bleibt ein Kaufvertrag durch die inhaltliche Gestalt und das Leben des Vertrages im Tatsächlichen.

      M.E. wird es in sehr vielen Fällen so sein, dass die Berater schon bedingt durch die Unternehmensstruktur Weisungen unterworfen sein müssen. Je feiner das Geschäftsmodell ( im Sinne von ausgeklügelt) und ehrgeiziger die Wachstumspläne, desto genauer muß logischerweise die interne Abstimmung funktionieren. Da kann nicht jeder walten wie er möchte, Und genau das kann man im Verhalten von MLP gegenüber den Beratern fast überall beobachten:
      War man nicht verpflichtet, sich an die ABCE – Logik zu halten, sich an das jeweilige Potential zu halten, zu den auch internen Schulungen und Hauptseminaren zu gehen, das Sekretariat die Briefe schreiben zu lassen, Akquise- und diverse Controllingpläne einzuhalten, das MLP Notebook zu benutzen, den Rechner zu kaufen, nur Werbung zu fahren, die im C.I.- Design war, Möbel zu bestellen, die so aussahen wie überall...
      Diese Liste lässt sich fast endlos fortsetzen, es handelt sich auch nicht um Geschäftsgeheimnisse, sondern offenkundiges Wissen.
      Die genannten eher auf Leitungsebene bestehenden Instrumentarien kommen bei vielen Beratern dann so an: Anwesenheitspflicht in der Geschäftsstelle, Sanktionen bei Nichterreichen der Ziele, Zwangscoaching, Dienstpläne usw..
      Und weil der MLP- Berater eher blauäugig in die Welt sieht, kann er die obige Latte nicht beweisen, weil er immer nur an das Gute ( das, was ihm erzählt wurde ) geglaubt hat und steht dann mit hängenden Schultern und dem o .g. Zeitungsausschnitt da, oft krank von Kollegen und GL- Druck.

      Warum kennt man denn keine Urteile gegen MLP ?

      1. Urteile in den Fachzeitschriften (NJW, Jura, JA, JuS etc. ) werden anonymisiert, man erkennt nicht, wer da gegeneinander stand. Wenn man das Aktenzeichen kennt, kann man sich allerdings das Urteil kommen lassen.
      2. Wenn ich bei einem Prozess ganz schlechte Aussichten habe, biete ich etwas an. Dazu erstelle ich einen Vertrag, der bei Verstoß gegen die Verschwiegenheit eine Vertragsstrafe vorsieht. Der Richter muß kein zu veröffentlichendes Urteil schreiben und es gibt keine Signalwirkung nach außen, weil der überschuldete Berater froh ist, so "viel" erreicht zu haben.
      3. Wer was will, muß es auch beweisen können (Darlegungs- und Beweislast).

      Si vis pacis, para bellum !


      Sofern nicht als Satire erkennbar, gebe ich hier meine Meinung wieder.
      cafard
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 12:49:08
      Beitrag Nr. 45 ()
      @cafard

      Du hast vergessen, daß Berater und GLs dazu gewzungen wurden, Bücher abzunehmen. Die Abbuchungen geschahen z.T. ohne Rücksprache. Der Druck war enorm, eine Nichtabnahme (egal aus welchen Grunden) quasi unmöglich.

      Quelle: Immer noch die Email mit einem späteren Vorstand von MLP inkl. Telefonaten, Abrechnungen etc.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 12:57:31
      Beitrag Nr. 46 ()
      @interna:
      also das mit dem zwang, bücher zu kaufen, kann ich nicht gelten lassen.
      es ist so, dass ein berater das recht hat dies zu verweigern.
      er muss lediglich dem sd begründen, warum er diese massnahme, die ja seit jahren höchst erfolgreich angewendet wird, ablehnt.
      d.h., er muss lediglich darlegen, warum er sich weigert so zu handeln, wie all die vielen erfolgreichen vor ihm.

      das sollte doch zu machen sein, da sicher alle sd`s und auch die vorstände stets ein offenes ohr für kritik haben.

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 12:59:31
      Beitrag Nr. 47 ()
      Ich habe nichts vergessen, sondern wollte mit meinem Posting niemanden überstrapazieren.Es ist auch so lang genug geworden.
      Wie erwähnt, ist die Liste der Indizien ellenlang und aus der Berater- Frosch-Perspektive geschrieben. Natürlich unterlagen die GLs auch Einzelweisungen, die ein Angestelltenstatus im Einzelfall begründen können. Der Umstand mit den Büchern ist mir auch bekannt, allerdings nur für den "fundus". Man mußte das Buch nicht nehmen-- aber eingebucht in die GS wurde es trotzdem.


      cafard
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 13:33:45
      Beitrag Nr. 48 ()
      "Man mußte das Buch nicht nehmen-- aber eingebucht in die GS wurde es trotzdem. "

      Klasse - nicht wahr?

      @lvlover

      Satire an:

      Dem SD konntest Du begründen, was Du wolltest (Bücher noch vorhanden, falsche Adressangabe der GS ...). Das wurde nicht akzeptiert.

      Quelle: Korrespondenz mit meinem EX-Regionalleiter

      Satire aus
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 15:52:53
      Beitrag Nr. 49 ()
      Die Bücher mussten genommen werden!
      Man hätte den Berater vielleicht nicht zwingen können,
      das hätte bei den meisten Beratern aber vielleicht eine
      kurze ´"Verweildauer" bei MLP nach sich gezogen.
      Aber ich denke es gibt schlimmeres als eine Zwangsabnahme
      von Büchern, die sich als Aquisematerial sehr gut eigneten.
      Ausserdem was hat das in diesem Thread verloren?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:03:25
      Beitrag Nr. 50 ()
      Das hat damit zu tun, ob MLP seine Versprechen eingehalten hat oder nicht (bzgl. der Berater ... Vorschußsaldo ...)

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:27:42
      Beitrag Nr. 51 ()
      interna

      ne kurze verstaendnisfrage:

      "versprechen hinsichtlich vorschussalden etc...."

      wie ist das zu verstehen, haben die den beratern salden versprochen?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 16:36:55
      Beitrag Nr. 52 ()
      @springbocky

      Ich verweise auf die Beraterverträge (die Du sicher kennst).

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 17:11:49
      Beitrag Nr. 53 ()
      Zu #49, abschließenden Frage:
      Die Zwangsabnahme von Akquisemitteln passt wie folgt zum Thema:
      Lässt es sich mit dem Status einer Selbständigkeit vereinbaren, Dinge zu bestellen, die man nicht möchte ? Wer beantwortet für einen Selbständigen die Frage, es handele sich um ein sinnvolles Akquisemittel, welche Möbel schön seien ?
      Der Selbständige selbst, niemand sonst. Seine Beweggründe muß er niemandem darlegen. Es ist Wesensmerkmal der Selbständigkeit, autonome Entscheidungen zu treffen. Natürlich ist es auch erlaubt, gewisse verbindliche Absprachen unter Selbständigen zu treffen, ohne dass man sofort Arbeitnehmer wird. Die Dichte der Verpflichtungen empfinde ich aber als so erheblich, dass faktisch kein Entscheidungsfreiraum verbleibt.
      Fremde Entscheidungen umsetzen zu müssen, weisungsgebundenes Arbeiten, ist Merkmal einer Arbeitnehmerstellung. Wer Arbeitnehmer ist, bekommt ein Gehalt, das nicht zurückzuzahlen ist.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 17:38:25
      Beitrag Nr. 54 ()
      Cafard,

      Ich sehe das Problem weniger darin ob jemand ein paar Bücher abnehmen muss oder nicht.

      Viel interessanter ist doch die Frage der Selbständigkeit.

      Wenn MLP nur 30% hauseigene Produkte anbietet, müsste ein Berater doch mindestens zu 70% selbständig sein, oder????

      Oder ist ein MLP Berater ein Erfüllungsgehilfe? Dann wäre er ein Festangestellter.

      Oder noch ganz anders. Wenn MLP Berater zu 70% für andere Versicherungen arbeiten, müsste MLP doch eigentlich eine Arbeitnehmerüberlassung vorweisen können, zumindest für die Berater, nicht für den Innendiest.

      nurmalso Gruß Timework
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 17:46:28
      Beitrag Nr. 55 ()
      Finde ich ja schon bezeichnend wie hier diskutiert wird.

      Da kannst Du über Deinen Selbstständigen-Status als MLP-Berater im Jahr einen fünfstelligen Betrag an Steuern sparen - und Ihr regt Euch über ein paar Bücher auf.

      Das spricht doch eigentlich für sich, oder?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 17:50:47
      Beitrag Nr. 56 ()
      :)

      Dann stimmt das mit den Büchern?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 18:07:53
      Beitrag Nr. 57 ()
      "Da kannst Du über Deinen Selbstständigen-Status als MLP-Berater im Jahr einen fünfstelligen Betrag an Steuern sparen - und Ihr regt Euch über ein paar Bücher auf."

      :laugh: :laugh: :laugh:

      Meinte der Autor etwa, dass man bei MLP so wenig verdient, dass man keine Steuern zahlen muss?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 18:20:44
      Beitrag Nr. 58 ()
      Alle Berater als Angestellte ? Das würde dann auch bei Kamps, dem audi-händler und und und
      kaum anders aussehen.
      Es gibt kein Arbeitslosengeld für ex MLPler.

      Obwohl #44 eine andere Schlussfolgerung nahelegt:
      "Die genannten eher auf Leitungsebene bestehenden Instrumentarien kommen bei vielen Beratern dann so an: Anwesenheitspflicht in der Geschäftsstelle, Sanktionen bei Nichterreichen der Ziele, Zwangscoaching, Dienstpläne usw.."

      Dienstpläne ? Dann hätte sich MLP dumm angestellt.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 18:25:18
      Beitrag Nr. 59 ()
      Zu # 55

      In welcher Hinsicht ist der Diskussionsstil bezeichnend? Hat jemand eine Injurie im Munde geführt ? Wurde jemand unsachlich ?
      Oder war das eine Adresse an: „ Spürt ihr nicht auch, das Ihr Unrecht habt mit Euren Diskussionen, leider kann ich nicht sagen, warum Ihr Euch schlecht fühlen müsst. Ab er spüren tut ihr es, oder ?“
      Wenn man eine Diskussion, deren Grundlage nach weit überwiegender Meinung Fakten sind, auch ohne Worte „ ausfühlen“ kann- ich bin dabei, bestreite das gegenteilige Gefühl mit Nichtwissen und fühle das Gegengefühl und stelle den Antrag, mich als Angestellter fühlen zu dürfen.
      Ich senke also fortan mein Haupt ob meiner Infamität gegenüber den hohen Herren aus Heidelberg das Wort „Arbeitnehmer „ benutzt zu haben, werde Rosenblätter auf ihre Wege streuen und Ihre wunden Füße salben und mit meinen Haaren trocknen.
      Fortan werde ich dankbar sein für die theoretische Möglichkeit, mit leider ausgebliebenen Einkünften Steuern gespart haben zu können.

      Leider werden die Tatsachen nicht weggefühlt, dass eine große Anzahl von Verhaltensweise ( vgl. frühere Postings) per Weisung abverlangt wurden, man in der GS auftauchen mußte , um überhaupt arbeiten zu können usw.
      Über zwei aufgezwungene Bücher verliert niemand ein Wort, aber ein Puzzle besteht nun einmal aus Einzelteilen und dann kommen die Bücher doch zur Sprache.

      Sofern nicht als Satire erkennbar, gebe ich meine Meinung wieder.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 18:59:19
      Beitrag Nr. 60 ()
      #55

      :confused: :confused: :confused:

      mit gesalbten fuessen etc. .... bzgl. satire bzw. eigener meinung... hast du eine, wenn ja freue ich mich auf eine "kurzfassung", nennen wir es eine kernaussage... aber nur wenns nicht zuviel aufwand ist

      dank im voraus

      # interna

      der inhalt ist mir im detail nicht bekannt, musste mir aushelfe´n

      auch dank an dich
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 19:02:40
      Beitrag Nr. 61 ()
      sorry ich meinte #59
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 19:20:34
      Beitrag Nr. 62 ()
      Die Frage nach Selbständigkeit läßt sich leicht beantworten: Existieren Controlling Datein, in die Urlaubstage sowie Schulungstage eingetragen werden, somit die "Arbeitstage" numerisch festgehalten werden, und dann die Anwesenheit der Berater über eine Zeitpinnwand mit Punkten festgehalten wird, dann sind wir kurz von der Stechuhr.

      Freunde, jeder weiß doch, was in den GSen läuft, ich kann jedem nur raten alles zu sichern.

      Ein blöder Presseartikel beim Richter ist reine Zeitverschwendung und sollte mit einem Ordnungsgeld i.H. von 5000€ wegen Blödheit und Verschwendung juristischer Kapazitäten belegt werden.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 19:37:18
      Beitrag Nr. 63 ()
      Ich kann nur nochmal auf die (angeblich so zahlreichen) Gerichte verweisen, die sich mit dieser Thematik in den vergangenen Monaten (angeblich) zu beschäftigen hatten.

      Nicht in einem einzigen Fall wurde entschieden, dass MLP-Berater als Angestellte oder Scheinselbständige anzusehen wären.

      Also, was soll die Diskussion?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 19:59:09
      Beitrag Nr. 64 ()
      Zu # 62
      Chapeau, Studentenschreck1.
      So deutlich wie Du wollte ich nicht werden, was das Sichern anbelangt. Hinsichtlich Pinnwänden kann ich nur sagen: Ein echter Genickbrecher- für MLP.

      Zu # 60:
      Lies doch bitte mein Posting unter # 44. Meine Meinung kommt dort klar zum Ausdruck. Zugegeben, leider etwas länger, aber komplexe juristische Sachverhalte kann man nicht kurz darstellen. Bei der Frage Arbeitnehmer- Selbständiger muß man nun mal auf die BAG- Kriterien und die Verhältnisse in den GSn eingehen.
      Es nützt doch niemandem, wenn ich einen Zweizeiler schreibe. Die Begründung für eine Ansicht ist m. E. interessant, nicht allein das Ergebnis.
      Meine Satire- Replik sei mir erlaubt, denn in dem angegriffenen Posting war wenig Substanz zu finden. Soll aber nicht wieder vorkommen.

      Zu # 63:

      Warum kennt man denn keine Urteile gegen MLP ? Ganz einfach.:

      1. Urteile in den Fachzeitschriften (NJW, Jura, JA, JuS etc. ) werden anonymisiert, man erkennt nicht, wer da gegeneinander stand. Wenn man aber das Aktenzeichen kennt, kann man sich allerdings das Urteil kommen lassen.
      2. Wenn ich bei einem Prozess ganz schlechte Aussichten habe, biete ich vergleichsweise etwas an. Dazu erstelle ich einen Vertrag, der bei Verstoß gegen die Verschwiegenheit gegen den Inhalt eine Vertragsstrafe vorsieht. Der Richter muß kein zu veröffentlichendes Urteil schreiben und es gibt keine Signalwirkung nach außen, weil der überschuldete Berater froh ist, so viel erreicht zu haben.
      MLP wird es nicht darauf ankommen lassen, es in solchen Fällen zu einem Urteil kommen zu lassen, weil es andere ermuntert, es auch zu versuchen. # 63 will auch den Mut nehmen.
      3. Wer was will, muß es auch beweisen können (Darlegungs- und Beweislast). Dazu bitte Posting Nr. 62 lesen.

      Aber auch wenn ein Verfahren bis zum BAG gezogen worden sein sollte und der Berater verloren hat, bedeutet das nur für seinen individuellen Fall ein Unterliegen.
      Wir haben keine Präzendenzfall- Justiz. Beim nächsten Berater kann alles ganz anders aussehen.
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 21:00:49
      Beitrag Nr. 65 ()
      an dieser Stelle sollte man auch fragen, was für Leute das sind, die bei MLP als Berater anfangen.

      Ich nehme mal an, dass es für die meisten ihre erste Aussendiensttätigkeit für ein Versicherungsunternehmen ist.

      Kann hierzu einer fundiert Stellung beziehen?
      Avatar
      schrieb am 28.08.03 23:56:18
      Beitrag Nr. 66 ()
      Wie sieht es mit der Chancengleichheit zwischen MLP und Ex-Beratern hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Rechtsbeistandes aus?

      MLP dürfte hier gut "trainierte" Anwälte haben (jahrelanges "Training" ). Kann denn gegen diese ein "normaler" Anwalt bestehen? Da MLP-Berater offiziell als selbständige Handelsvertreter angestellt waren (welch` herrlicher Widerspruch! :laugh: ), ist bei der Prüfung auf einen Arbeitnehmerstatus das Handelsvertreterrecht heranzuziehen. Die Besonderheiten bei der Definition der Selbständigkeit eines Handelsvertreters dürften wohl die wenigsten Anwälte zur Genüge kennen.

      Gibt es inzwischen so eine Art Interessengemeinschaft von EX-MLP-Beratern, die hier dem einen oder anderen Leidensgenossen wertvolle Tipps geben könnte?

      @SorryMLPler

      Du wolltest doch sowas ins Leben rufen. Was ist daraus geworden?


      @Alababba

      Du hattest in Deinem Beitrag Nr. 8844596 geschrieben, daß MLP keineswegs immer gewonnen hat. Kannst Du vielleicht die Aktenzeichen der für MLP verloren gegangenen Prozesse nennen? Wäre vielleicht sehr aufschlußreich und ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit. Weiterhin schreibst Du, daß inzwischen die Berater nicht mehr für sich allein kämpfen müssen, sondern es das Internet gäbe. Hast Du hierzu etwas präzisere Infos?


      Soweit nicht als Satire gekennzeichnet gebe ich hier nur meine Meinung wieder.
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 06:43:26
      Beitrag Nr. 67 ()
      @all

      Man kann wohl gegen MLP vor Gerichten gewinnen. Zum Thema "Angestellter Berater Berater bei MLP?" kann ich dazu nichts sagen, weil ich mich von MLP verabschiedet hatte, als ich der Meinung war, daß ich nicht mehr ausreichend selbständig handeln konnte (Das war ein Grund.).

      Man kann gegen MLP vor Gerichten gewinnen. Doch dazu muß man auch einiges bieten:

      1. Geld haben
      2. Zeit haben
      3. Daten habe und wissen, wann was wie wo protokolliert wurde
      4. Notfalls "Ex"Freunde als Zeugen aufrufen

      und

      5. Den Mut haben, das alles durchzustehen


      Aber: Man sollte sich fairerweise überlegen, warum man wegen was klagt. Zum Thema Vorschußsalden habe ich mich bereits geäußert.
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 08:11:04
      Beitrag Nr. 68 ()
      Bei der ganzen Diskussion wird m.E. übersehen, dass es MLP wäre, die den ehemaligen Handelsvertreter auf Rückzahlung des Vorschusssaldos verklagen müsste. Bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege. Und wenn das so ist, dann stellt sich halt die Frage (vielleicht kann die jemand kompetent beantworten?) ob es MLP überhaupt so weit kommen lässt, oder ob andere Mittel angewendet werden?
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 09:13:32
      Beitrag Nr. 69 ()
      #64

      Wir haben mehrere Dutzend Präzedenzfälle - nur eben alle mit dem gleichen Ergebnis und deshalb nicht in Deinem/Eurem Sinne.

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 10:40:29
      Beitrag Nr. 70 ()
      Wie erfreulich.

      Leider kennt das Deutsche Recht keine Präzedenzfälle, wie ich bereits ausgeführt habe.
      Gericht kann festlegen, dass grundsätzlich alle MLP Berater Sebständige sind. Für das Gegenteil gilt das Selbe. Zwei Rechtsfälle sind nach unserem Rechtssystem niemals identisch. Das ist Basiswissen !

      Wenn es Urteile gibt, bei denen MLP Berater verloren haben, bitte ich um die Angabe des Spruchkörpers, des Gerichtsortes und der Aktenzeichen. Vielen Dank dafür.
      Ich bin sicher, es mangelte an 3, 4 und 5. ( vgl. unten).


      Ad # 67

      Zitat:
      1. Geld haben
      2. Zeit haben
      3. Daten habe und wissen, wann was wie wo protokolliert wurde
      4. Notfalls "Ex"Freunde als Zeugen aufrufen

      und

      5. Den Mut haben, das alles durchzustehen

      Zitatende.

      Wichtig ist 3. und 4..
      Für 1. gibt es PKH (Prozeßkostenhilfe) und 2. spielt keine Rolle, wenn man einen dicken, gut gepflegten Ordner hat, erledigt der Anwalt das alles.
      MLPs gut geölte Anwaltsmaschine fällt, wie ich hörte, leider auch oft in Ohnmacht, wenn ruchbar wird, was in den Geschäftsstellen abläuft. Und gegen Fakten können aus Prädikatsjuristen nicht viel machen, wenn sie nachweisbar sind- die Fakten.

      "Gebe mir die Fakten, dann gebe ich Dir das Recht."

      Gruß

      cafard
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 11:35:12
      Beitrag Nr. 71 ()
      Ein Board für Ehemalige zum Austausch von Infos ist recht einfach zu organisieren:


      - Man braucht eine Domain, möglichst einen fernen Inselstaat der sich um Zensur aus Deutschland nicht schert
      kann man für 20 $ pro Jahr reservieren
      z.B. www.34c.to oder www.exmlp.to

      - eine Boardsoftware (gibts mittlerweile kostenlos und recht brauchbar)

      - jemanden der das installiert, einrichtet und betreut.
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 18:00:52
      Beitrag Nr. 72 ()
      Das vor einem Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen wird, scheint für einige Leser auch neu zu sein. In den Verfahren geht es doch nicht darum, Gerechtigkeit zu finden sondern eben sich wirtschaftlich zu vergleichen.

      Diese Vergleiche sind bei MPL scheinbar Tagesordnung, wird mir berichtet.
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 19:32:58
      Beitrag Nr. 73 ()
      Volle Zustimmung zu # 72.

      Und weil ein Vergleich der Wege des gegenseitigen Nachgebens ist, fragt sich, wer was gibt und vor allem warum er es gibt.
      Der Berater sieht das Damoklesschwert eines Zivilprozesses gegen ihn, der zum Ergebnis hat, dass er seinen hälftigen Vorschuß zurückzahlen muß.
      Der Berater kann dann die Einwendung bringen, die Verbindlichkeit sei nicht entstanden, weil ein Arbeitnehmerverhältnis bestand.

      MLP fürchtet, der Berater werde mit seiner Ansicht durchdringen, die Sache werde publik und es gäbe mutvolle Nachahmungstäter. Dann wird irgendwann die BfA aufmerksam und sagt:"Moment mal, euer uns eingereichter kongenialer Mustervertrag ist ja schön, wir hören aber in letzter Zeit etwas anderes."
      Eine grundsätzliche Befreiung gibt es dann nicht mehr.
      Schöner Schiet.

      Ich glaube, MLP weiß um dies alles, deswegen die Vergleicherei. Ich habe noch nie einen Vergleich in Dingen angestrebt, bei denen klar war, dass ich gewinnen werde.

      Mein-vorauseilender Dank gilt immer noch der Antwort auf meine Anfrage zu # 64, mit den 3 breit grinsenden Smilies.
      Where is the beef ?

      Gruß cafard

      Sofern nicht als Satire zu erkennen, gebe ich meine Meinung wieder.
      Avatar
      schrieb am 29.08.03 21:16:42
      Beitrag Nr. 74 ()
      Das war wirklich ein Eigentor von MlP

      Ich wundere mich eh daß die hier solche Deppen für sich posten lassen!
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 12:07:57
      Beitrag Nr. 75 ()
      @ # 69:

      Ich habe über das Wochenende in meinem Büro ein Regal freigemacht, um darin die vielen Urteile einzusortieren, die für MLP günstig ausgefallen sein sollen. Ich warte...

      Oder handelte es sich bei der vollmumundigen Äußerung um eine, die den Lesern den Mut rauben soll, gegen MLP anzutreten ? Wie durchsichtig.

      Gruß

      cafard

      Sofern nicht als Satire zu erkennen, gebe ich meine Meinunug wieder.
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 12:40:33
      Beitrag Nr. 76 ()
      :D :D :D

      cafard, auch mein Regal ist völlig verwaist. uups, ein Blättchen liegt doch da.

      Der war gut - danke für die sch(m)erzhafte Einlage.


      interna
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 13:22:58
      Beitrag Nr. 77 ()


      Für die Ecke!
      Avatar
      schrieb am 02.09.03 17:07:39
      Beitrag Nr. 78 ()
      Hat sich denn etwas bezüglich der Geschäftspraktiken (Bücher kaufen, Abhängigkeiten....)bei MLP in den letzten Monaten verändert, oder werden die Berater eurer Meinung nach weiter abgezockt?
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 09:53:14
      Beitrag Nr. 79 ()
      Wie ich aus erster Hand erfuhr, musste der für den 01. 10. 2003 , 12: 15 Uhr, Göttingen Maschmühlenweg 11, Trakt B, 2. OG, Saal B260 anberaumte Verhandlungstermin verlegt werden. ( Vergl. # 10 )
      Neuer Termin ist jetzt Mittwoch, der 03. 03. 2004, 12: 15 Uhr am angegebenen Ort.

      Grund dafür war, dass die MLP- Rechtsvertreter eine lustig begründete Schriftsatzfristverlängerung verlangte, die zur Verlegung führte:
      „Der für Rechtsstreitigkeiten dieser Art allein zuständige Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung der Beklagten befindet sich just seit Eingang dieses Schriftsatzes bei uns, dem 18. 08. 2003, in einem zweiwöchigen Sommerurlaub. Seine Urlaubsvertretung ist kurzfristig ausgefallen.“

      Ach nein, wie überaus ärgerlich- wenn es stimmt- , dass Herr Fxxxx so überraschend urlaubsreif wurde und seine Vertretung „ kurzfristig ausgefallen“ ist.
      Erfreulich nur die Verwendung des ungerechterweise in Vergessen geratenen Wortes „ just“. Klingt irgendwie verarschend und steht ironischerweise hermeneutisch dicht bei „justus“ ( gerecht), oder ?
      Entweder hat die Kanzlei viel zu tun mit klagenden MLP Angestellten oder es wird die beliebte Taktik gefahren, bei wirtschaftlich ungleichen Gegnern gegenüber dem Schwächeren auf Zeit zu spielen oder alle mit solchen Rechtsfragen betraute MLP Angestellte sind ständig urlaubsreif oder „ kurzfristig ausgefallen“.
      Klingt nach Regionalverbindung der Deutschen Bahn AG, der zweiten guten Unternehmensidee von Loriot.


      Übrigens warten mein Bücherregal und ich noch immer auf ein Ergebnis der Ankündigung in # 69.

      Sofern nicht sofort als Satire zu erkennen, gebe ich hier nur meine Meinung wieder.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 23:00:18
      Beitrag Nr. 80 ()
      ja Zeit braucht man wohl bei MLP - nur wer Zeit braucht ist in der Not oder?

      o.w.


      PS: was #69 angeht, so scheint das die offiziele MLP-Darstellung zu sein - muss wohl auch - es könnten ja einige auf ne Idee kommen und ne Lawine lostreten
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 07:03:08
      Beitrag Nr. 81 ()
      @cafard

      Schicke mir mal Boardmail - ich habe Informationen für Dich zur Terminverlegung und ...

      Viele Grüße

      Nachtrag: Am 3.03.2004 brauchst Du wahrschneinlich nicht mehr hinzugehen ...
      Avatar
      schrieb am 19.09.03 11:24:49
      Beitrag Nr. 82 ()
      @interna
      Du hast Post !
      cafard
      Avatar
      schrieb am 21.09.03 10:33:30
      Beitrag Nr. 83 ()
      Danke - ich melde mich!
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 15:11:21
      Beitrag Nr. 84 ()
      @cafard und interna:

      Ein Bekannter und auch Ex-MLPler hat mich auf dieses Forum aufmerksam gemacht.

      Ich habe mit großem Interesse dieses Forum gelesen.
      Bin ein Leidensgenosse, streite mich MLP jetzt seit 1,5 Jahre wegen Vorschuß.

      MLP hat mir nun letzte Woche ein Schreiben ihrer Anwälte zukommen lassen, wo sie erneut die Rückzahlung verlangen und bei Nichtzahlung mit Klage drohen.

      Eigentlich wollte ich nächsten Mittwoch nach Göttingen fahren, um den Prozeß anzuschauen.

      Ich bin damals zu MLP gegangen, weil mich die Aussicht auf Selbständigkeit gereizt hat.
      Allerdings war es in meiner GS so, daß ich weniger Handlungsfreiheit hatte, als ein Praktikant und mein GL es vorzüglich geschafft hatte, innerhalb eines Jahres bis auf einen alle Mitarbeiter auszutauschen. Das ging von Zielvorgaben mit Kündigungsdrohung bei Nichterreichen bis zu Mobbing in Vieraugengesprächen, daß man die Firma verlassen solle.
      Natürlich auch das übliche: Anwesenheitspflicht bei MoRus und Zwangstraining usw, was cafard bereits sehr schön beschrieben hat.

      Mich würde also auch interessieren, warum man am 3.3.04 nicht mehr zum Prozeß gehen braucht.

      Vielen Dank für eure Hilfe

      Gruß
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 15:26:09
      Beitrag Nr. 85 ()
      @interna

      Mich würde es ebenfalls interessieren warum man nicht mehr hingehen braucht.

      Danke!

      threadwatch
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 15:59:07
      Beitrag Nr. 86 ()
      Hallo bigt 1000,

      bitte beachte zu Deinen Fragen mein Posting mit der Nummer 79. Dort ist erläutert, warum der Kammertermin leider verschoben werden mußte. Er ist nicht etwa aufgehoben !

      Wie man an Deinem Beispiel erkennt, ist es nach allem, was ich von MLP- Beratern aus der ganzen Republik erfahre die Regel und nicht die Ausnahme, was Dir geschehen ist. Man ist so angestellt oder selbständig, wie der GL, SD und Heidelberg es will.

      Ich hoffe für Dich, dass Du nach der ganzen Zeit e- mails, Gedächtnisprotokolle von Treffen, Ausbildungsordnungen, Hauptseminar- Anwesenheits- Befehle, Kontrollingtabellen, Montagsrundenprotokolle und viele andere Dinge nicht weggeworfen hast. Wäre schade.

      Apercu: MLP behauptet, es gäbe keine Verpflichtung, das Notebook zu leasen. Der Abschluß eines Lesingvertrages stehe jedem Berater frei.
      Wahrscheinlich verhält es sich mit der völlig überteuerten Taschenrechnerantiquität ebenso.

      Sofern nicht sofort als Satire erkennbar, gebe ich hier nur meine Meinung wieder.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 19:41:16
      Beitrag Nr. 87 ()
      Hallo cafard,

      ja, den Grund des Verschiebens habe ich verstanden, nur nicht, warum Interna meint, du brauchtest nicht mehr hinzugehen?

      Gruß
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 20:21:09
      Beitrag Nr. 88 ()
      Tja, mein lieber bigt 1000, auf die Antwort warte ich auch schon eine ganze Weile, aber Herr oder Frau interna hat sich nicht bei mir gemeldet, obwohl ich ihn oder sie direkt angeschrieben habe.
      Apropos warten auf Antwort: Bisher ist kein einziges der in # 69 angekündigten positiven Urteile bei mir angekommen.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 25.09.03 22:08:11
      Beitrag Nr. 89 ()
      Vermutlich, weil es keine positiven Urteile gibt?
      Wäre meine Vermutung.

      Ansonsten könnte MLP doch stolz damit hausieren gehen, damit jedem der Wind aus den Segeln genommen wird, und es ja keiner erst versucht, wenn er mehrere für MLP positive Urteile sieht

      Die Verschiebung nächste Woche ist aber sicher?
      Habe nämlich letzte Woche noch von einem befreundeten MLP-Berater gehört (der noch bei dem Verein ist), daß am 1. Oktober dieser Prozeß in Göttingen stattfindet.

      Gruß
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 26.09.03 08:38:51
      Beitrag Nr. 90 ()
      @bigt 1000 :

      An der Verschiebung gibt es keinen Zweifel ebensowenig, wie daran, dass ein neuer Termin in der Sache für den 03. März 2004 anberaumt wurde, an der selben Stelle, selbe Uhrzeit.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 27.09.03 09:55:09
      Beitrag Nr. 91 ()
      Zum Thema Taschenrechner zitiere ich aus MPL-Unterlagen:

      ".... Der Rechner HP 17 B2 kostet DM 173,- + MwSt.. Sie brauchen ihn nicht extra zu bestellen, sondern bekommen ihn automatisch während der ersten Schulungswoche. Der Preis wird mit dem Vorschuß verrechnet."

      Soviel zum Thema freiwillig. Wo kann man sich da wehren?
      Notebook dto.

      Weiter:

      "eine Seminargebühren für Pflichtveranstaltungen: Seminargebühren werden für Veranstaltungen im Rahmen der Pflichtaus- oder -weiterbildung nicht erhoben."
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 10:21:14
      Beitrag Nr. 92 ()
      @ Studentenschreck1: Bitte nenne doch noch die Quellen, danke.

      Nach Auffassung von MLP ist das wohl die Manier, in der zwei Geschäftsleute- die höchst selbständige MLP AG und der selbständige Handelsvertreter- im Wege des miteinander Verhandelns, also wechselseitigen Nachgebens, Geschäfte abschließen.
      Es lebe die Vertragsfreiheit.
      Schön auch , dass Verträge neuerdings nach Auffassung von MLP durch Schweigen zustandekommen können. § 151 S.1 BGB ( der erklärungsbedürftig ist) sieht das zwar anders vor, auch seine Abbedingungen bedarf der Zustimmung, aber das stört ja nicht weiter.

      Wahrscheinlich wollte man es den Beratern nur leicht machen. Man muß nicht mal bestellen- ein toller Service ! Dazu ein Ganz- Und- Gar- Alleinstellungs- Merkmal mit dem man wirklich ganz allein dasteht also aus Marketinggründen wertvoll wie Pferdemist in der Sahara!
      Eine derartig geniale Bestimmung müßte doch in Zukunft in die AGB sämtlicher Unternehmen Aufnahme finden. Dann könnte man Verträge viel einfacher abschließen. Der über seinen Vertrag Informierte müßte nichts unternehmen, außer seine Kontoverbindung zu nennen und erhält dann eine Ware, die der Anbieter ausgesucht hat.

      Sofern nicht sofort als Satire zu erkennnen, gebe ich hier nur meine Meinung wieder.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 10:41:22
      Beitrag Nr. 93 ()
      Satire an:

      "Geht das auch so mit LV-Policen für Kunden? Der Kunde bekommt einfach eine

      Wenn die Steuer gesenkt wirde, bekommst Du eine neue LV-Police.

      ..."

      Satire aus

      Ein Schelm, wer dabei im Liquimanagement von MLP Böses denkt. Button sei Dank!


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 12:30:57
      Beitrag Nr. 94 ()
      Da Studentenschreck1 nicht antwortet, gebe ich dir die Quellen, cafard.

      MLP-Beraterhandbuch, das, was jeder neue Berater bekommt.
      Bei mir sind sogar noch die Seiten drin, die eigentlich nur für den GL bestimmt sind (liegt wohl daran, daß ich das Ding erst auf mehrmaliges nachhaken bekommen habe und mein GL nicht mehr reingeschaut hat.

      Dort steht ganz vorne unter "Checkliste für Bewerbergespräch und Vertragsanforderung":

      "...wurde unter anderem...der Bewerber auf alle notwendigen Investitionen und Kosten hingewiesen, insbesondere auf
      - die Gewerbeanmeldung nach §34c
      - den Notebook-Mietvertrag inkl. Software
      - BfA-Befreiung
      ...."

      Weiter:
      Unter der Lasche "Ihre Existenzgründungsberatung"
      auf der Seite "Schnelle Unterstützung" werden die Kosten des Notebooks aufgeschlüsselt (1. Jahr keine Kosten danach soundsoviel).
      Da ist keine Rede von Wahlmöglichkeit

      Die Seite "Viele kleine Helfer" zum Thema Taschenrechner:
      "Sie brauchen ihn nicht extra bestellen, sondern bekommen ihn automatisch während der ersten Schulungswoche. Der Preis wird mit dem Vorschuß verrechnet"

      Gruß
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 13:03:08
      Beitrag Nr. 95 ()
      @bigt1000

      Vielen Dank!

      Und was findest Du unter der Rubrik:

      "Bücher zur Akquise"

      ???

      !!!

      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 22:04:33
      Beitrag Nr. 96 ()
      Danke an bigt1000 für die Information in Nr. 94.

      Man erkennt an diesem, von der MLP Finanzdienstleistungen AG herausgegebenen Handbuch, dass nicht nur einzelnen nervenschwachen GLs oder SDs Ausrutscher bei der Behandlung „ihrer“ Berater unterlaufen, sondern, dass die gesamte Struktur so funktioniert und auch Organe der AG, namentlich Vorstände so denken: Führe wie ein Chef, aber lass es keinen merken.
      Da gab es doch die Mail eines Vorstandes an die Berater anlässlich des Hauptseminars 2002 in der angemahnt wurde, die Teilnahme sei „ verpflichtend“ .
      Zwei mir persönlich bekannte Berater wurden, als sie von den Welteroberungsvisionen gelangweilt den Saal früher verließen, von eben diesem Vorstand zur Abgabe der Namenschilder genötigt und einer peinlichen Befragung unterzogen, was diese Frechheit denn bedeuten solle.
      Und dann fragt man sich noch, woher wohl die früher einmal aufgetauchten Sektengerüchte um MLP rührten.

      Ich denke aber auch an die einseitige Option MLPs, den Vorschuss einfach einzustellen zu dürfen.
      Der „selbständige“ Berater hat hier nichts zu verhandeln.
      Dieser Umstand weist auf ein Subordinationsverhältnis und die persönliche Abhängigkeit des Beraters im Verhältnis zur MLP AG hin.
      Ist es Zufall, dass derzeit kein Beratervorschuss mehr eingestellt wird, ohne dass ein Saldoanerkenntnis ( Schuldanerkenntnis) und Einverständniserklärung zur Einstellung der Vorschusszahlungen vorliegt ?
      Oder hat man mit dieser Maßnahme wie auch bei den immer neuen Standard Berater- Verträgen ( mindestens zwei neue Versionen in 2002) versucht, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen und einzelne, besonders fragwürdige Punkte der Verträge nachzubessern, was aber bisher nicht gelang und auch nicht gelingen wird.
      Denn dann müsste man der wundervolle Chimäre aus Vorteilen eines Angestellten ( muß parieren ) und denen eines Selbständigen (ist leicht loszuwerden und billig zu haben) zu viele Freiheiten lassen oder noch enger führen.
      Beides würde den Erfolg des Unternehmens stören.
      MLP wird sich wohl entscheiden müssen- oder es machen andere.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 14:30:17
      Beitrag Nr. 97 ()
      Wer kann etwas über die Gerichtsverhandlung in Göttingen berichten?
      Avatar
      schrieb am 18.10.03 07:56:11
      Beitrag Nr. 98 ()
      Der Termin wurde verschoben worden, vergl. # 79.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 14:16:26
      Beitrag Nr. 99 ()
      :D

      Es gibt bald andere wichtige (!!!) Termine!

      :D

      Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 19.10.03 16:30:39
      Beitrag Nr. 100 ()
      Ach, der große Held tut mal wieder so, als wüsste er was.

      interna, warum kannst nicht endlich mal anfangen, endlich Klartext zu reden, anstatt (andauernd) etwas anzudeuten wo es nichts anzudeuten gibt?

      Ich denke noch immer an Deinen Countdown, den Du hier Anfang des Jahres abgezogen hast... Echt legendär!
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:34:19
      Beitrag Nr. 101 ()
      @deresbesserweis

      Wer zuletzt lacht, lacht am besten! Warte doch einfach mal ab, Du Allwissender!

      Mein Frage an Dich lautet:

      Sollten sich meine Vermutungen gegen MLP als wahr erweisen, wärest Du bereit, dann Deine Meinung zu korrigieren? Ja oder Nein?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:37:08
      Beitrag Nr. 102 ()
      Soll ich meine Aktien jetzt verkaufen?

      Oder wird das eher eine Aktion a la "was stört es eine deutsche Eiche, wenn sich eine Sau dran kratzt"!
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 09:50:59
      Beitrag Nr. 103 ()
      raus raus raus

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 10:19:57
      Beitrag Nr. 104 ()
      Ich sehe die Vorzeichen im Moment umgekehrt:

      Letztes Jahr zog MLP den ganzen Sektor runter, da die Analysten und Investoren innerhalb des Sektors nicht unterschieden haben zwischen AWD, MLP und anderen.

      Dieses Jahr wird AWD den Sektor ankurbeln, da die Empfehlungen dort ganz klar Richtung 30,00 Euro tendieren. Das wird MLP mitziehen und deshalb halte ich die Kurse für Kaufkurse.

      Meine bescheidene Meinung...
      Avatar
      schrieb am 20.10.03 10:22:34
      Beitrag Nr. 105 ()
      deswegen werden dieses Mal alle genau hinschauen, was das für MLP heißt, bleibt jedem selbst zu ergründen

      immer noch short seit 17
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 21:35:27
      Beitrag Nr. 106 ()
      @ Daimler

      Herzlichen Glückwunsch zu Deinem Trade.

      Charttechnisch sieht es nach einem schnellen Durchrutschen auf die nächste Unterstützung bei 10 Euro aus.
      Avatar
      schrieb am 15.02.04 07:19:44
      Beitrag Nr. 107 ()
      Ist hinsichtlich der Abwicklung von Vorschußrückzahlungen (außergerichtlich wie gerichtlich)ehemaliger Arbeitnehmer (Berater) innerhalb eines der genialsten des Universums etwas Neues bekannt ?
      Immerhin stinkt der Fisch seit dem Ende des letzten Jahres vom Kopf her anders.

      Gruß
      cafard
      Avatar
      schrieb am 16.02.04 09:17:08
      Beitrag Nr. 108 ()
      cafard,

      es gibt bzgl. einer Ex-Berater hier Bewegung seitens MLP. USW scheint so ganz langsam die Zügel auch hier in die Hand zu nehmen.

      Allerdings zieht sich manches zu lange.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.02.04 12:02:38
      Beitrag Nr. 109 ()
      So, es naht ja der verschobene Gerichtstermin in Göttingen am 3. März.

      Da ich vorhabe, dahin zu fahren, bitte ich die Wissenden (cafard?), bitte kurz zu schreiben, wenn sich am Termin was geändert haben sollte.

      Gruß
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 16:38:00
      Beitrag Nr. 110 ()
      Hat schon wer etwas aus Göttingen gehört?
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 17:01:43
      Beitrag Nr. 111 ()
      Gerade rief ein Kollege aus Göttingen an.

      MLP verliert auf voller Linie.

      Um ein Urteil zu vermeiden verzichtet MLP auf ca. 30.000 Euro Vorschuss!!

      Wie immer: Lieber verzichtet MLP auf 90% des gezahlten Vorschusses, als ein Urteil zu bekommen.

      Ich habe nur von einem Fall gehört, in dem ein Berater gegen MLP verloren hat.

      Wenn ausstiegswillige Berater Informationen wollen, sollen sie mir eine boardmail schicken.
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 21:26:42
      Beitrag Nr. 112 ()
      Hallo polenfluechtling,

      ist das korrekt? Bitte um Bestätigung über BM.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 09:04:40
      Beitrag Nr. 113 ()
      @ all

      Naja, die € 30.000,-- werden ja auch der GS, und damit dem GL, eingebucht. Somit nur mittelbar der AG.
      Da ist es doch einfach, darauf zu verzichten.

      Fr3351d3
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 14:29:59
      Beitrag Nr. 114 ()
      Hallo Polenfluechtling,

      Du hast bordmail. Freue mich auf eine Antwort.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:00:28
      Beitrag Nr. 115 ()
      Fr3351d3,

      nach meinem Wissen wird der Verzicht nicht der GS belastet! Ich bitte gegebenenfalls um Korrektur.

      Danke vorab!
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:10:08
      Beitrag Nr. 116 ()
      Guten Tag!

      Polenflüchtling: Vergleiche sind vor dem Arbeitsgericht ja der Normalfall. Wie hoch war die Forderung in diesem Fall denn?

      Gruß

      Quixote
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 15:11:42
      Beitrag Nr. 117 ()
      @ polenfluechtling
      Schöne Nachricht aus Göttingen, schau mal bitte in deine boardmailbox!
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 15:53:32
      Beitrag Nr. 118 ()
      Hallo Pollenflüchtling!
      Du kriegst boardmail!
      st.
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 12:22:07
      Beitrag Nr. 119 ()
      Um den Göttinger Prozess mal kurz aus der Sicht eines Augen und Ohrenzeugen zu skizzieren:

      Der Berater hatte einen Gesamtsaldo von etwas über 40 T€. Erklagte auf die Feststellung eines Angestelltenverhältnisses und wollte seinen Arbeitsplatz zurück.

      Die Hälfte ist ihm, wie im Consultant- Vertrag zu lesen ist, erlassen worden. Von der Auffassung, der automatische Verzicht auf die Hälfte des Saldos sei wie ein Fixum zu werten, wollte die Kammer leider nichts wissen, wie auch von einigen anderen Punkten mehr.

      Man wisse ja nicht, wer dafür verantwortlich sei, wenn es mit den versprochenen Traumeinkommen nicht so ganz klappe- wie die Beklagtenvertreterin, eine gewisse Frau Hasel von der Kanzlei Tiefenbacher, die so viele Anwälte beschäftigt, das einem ganz bleu- mourant wird und nicht alles in ein Langrubrum passt, vortrug.
      Also erlasse MLP den Beratern die Hälfte. Sie musste nicht lachen, als Sie dies sagte.
      Bei MLP handelt es sich also offenbar neuerdings um ein karitatives Unternehmen.
      Der Kammervorsitzende jedenfalls schmunzelte ob des Unsinns und überlegte laut, seinen derzeitigen Beruf aufzugeben, um bei MLP anzufangen.

      Nach einigem Hin- und Her, bei dem die liebreizende Frau Hasel gelegentlich in ekstatische Verzückung geriet, besonders, als Sie die PKH Aussichten des Beraters mit der schlecht recherchierten Neuigkeit, er sei Geschäftsführer einer GbR ( Gesellschaftsrecht ist scheinbar nicht Ihre Stärke) erfolglos zu torpedieren suchte , machte das Gericht nach einer kurzen Pause den Vorschlag, der Berater solle 5000 € an das genialste Unternehmen unseres Sonnensystems zahlen. Damit war die Tendenz vorgegeben und die giftigsten 1, 50 Meter unseres Sonnensystems stiegen voll auf diesen Vorschlag ein.
      Nach Rücksprache mit seinem etwas nervösen Anwalt entschied sich der Berater, die 5000 € vergleichsweise zu bezahlen, immerhin ist es ja für ein karitatives Unternehmen und der Berater hat ein großes Herz.
      Bei einer anderen Kammer und einem aggressiveren Auftreten des Klägers, des Beraters nebst Anwalt, wäre hier eine für den Berater noch bessere Lösung drin gewesen .


      Das Geicht hat sich mal wieder 1. eine Beweisaufnahme erspart und 2. ein Urteil, das mindestens 8 Seiten gehabt hätte.
      Übrigens werden 80 % aller vor den Arbeitsgerichten anhängigen Verfahren per Vergleich erledigt.

      Beweisaufnahmen sind doof , weil man braungebrannte Vorstände, Berater mit und ohne Schnurrbart ansehen muss, die dauernd „Metaebene“ und „durchrouten“ sagen und ein sehr pragmatisches Verhältnis zur Wahrheit haben. Und Richter sind wie Kunden- sie lassen sich nicht gern anlügen.
      Urteile zu schreiben ist auch doof, es dauert nämlich lange und ist gar nicht so einfach, wie mancher glaubt.
      Und zu guter letzt haben die Kinder in Ruanda Burundi wieder 5000 Piepen von MLP, mit denen sie sich eine Schale Sevruga- Hirse leisten können.
      Und MLP, das insgesamt an ein Unternehmen erinnert, das von Realschülern zu Versuchszwecken im Fach Wirtschaft gegründet wurde, lässt Ihre Huckleberry- Finn- Mützige, Trolly- ziehende, meist türkis kajalierte Eierhandgranate weiter über die Dörfer ziehen und arme Berater niedermetzeln.

      Der Berater ist wohl froh, nicht mehr an Gehirnwäscheveranstaltungen namens „Hauptseminar „ (früher Reichsparteitag) genannten sektenartigen Veranstaltungen mit 1400 halbseitig hirngelähmten Knalltüten, mehrheitlich unstudiert, FH- halbgebildet , mit lächerlicher Promotion versehene Diplom- Handelslehrer oder sonstwie Alibi- Studierten teilnehmen zu müssen, bei denen ein kostspielig attraktiv hergestellter Muezzin ( früher Führer ) irgendwelchen Murks erzählt, den er ablesen muss, weil er es selbst nicht glauben kann, wie das Unternehmen jedes Jahr auf Basis des Vorjahres um 30 % wächst, bis es das ganze Weltall ausfüllt, was erst der Anfang sei…..

      In der Geschäftsstelle Göttingen II- CMXII kann man übrigens ein „Vorsorgungsmanagement“ kaufen, wie ein Riesen- Plakat herausbrüllt. Entweder handelt es sich um ein neues Produkt, den nachlässigen Umgang mit Vokalen oder den Versuch ,Rechtschreibschwache als neues Potential zu gewinnen- also Eigenumsatz zu schrubben.

      Nach so viel Satire wieder Ernstes:

      Wer seinen Vorschuss freiwillig zurückzahlt, ist selbst schuld. Eine Klage lohnt fast immer. Diese sollte man auch vor dem Arbeitsgericht führen, das ist nämlich billiger, als bei der Kammer für Handelssachen, zu der die echten Selbständigen gehen.

      Gruß
      cafard
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 22:26:22
      Beitrag Nr. 120 ()
      #119 sehr lustig, gabs sonst was wesentlich Neues ? Grüße
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 08:51:16
      Beitrag Nr. 121 ()
      cafard,

      ein sehr schön zu lesendes Posting. Sehr ehrlich, insbesondere der Part über die "Gehirnwäscheveranstaltungen ...". Das war auch meiner Meinung nach leider so und ich war damals genauso verblendet.

      Daher beglückwünsche ich ausdrücklich jede/jeden, der das "blaue Band" auszieht.

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 12:32:29
      Beitrag Nr. 122 ()
      nett zu lesen cafcard... haettest du dir den bullshit von wegen reichstag und fuehrer gespart waers besser.
      lege ich aber deiner mangelnden hist. bildung zu grunde.
      fazit um bei deinem selbstgewaelten fachtermini zu bleiben:
      "im westen nichst neues"...
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 13:16:24
      Beitrag Nr. 123 ()
      cafard,

      übrigens, nach Deinem Posting ist Frau Hasel der Meinung, daß eine GbR Geschäftsführer hat.

      Klasse, dann versichere ich alle meine Kunden beruflich als Geschäftsführer - mit super Konditionen.

      ;)

      Im Ernst: Die Rechtsvertreter von MLP sollten vielleicht mal Nachschulungen nehmen.

      Ist Frau Hasel von Tiefenbacher?


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 13:53:48
      Beitrag Nr. 124 ()
      Hallo cafard, ist das der rosa Kajal?

      http://www.tiefenbacher.de/storte.dhtml?lang=de&short=hd&jpg…

      Die Hasel soll ja eine relativ harte Nuß sein!
      Daß sie braun ist wissen alle!
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:15:26
      Beitrag Nr. 125 ()

      Daß sie braun ist wissen alle!


      In der Tat eine gewagte Formulierung, oder war sie zu oft auf der Sonnenbank?!


      FL
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:18:40
      Beitrag Nr. 126 ()
      @ 119 "In der Geschäftsstelle Göttingen II- CMXII kann man übrigens ein „Vorsorgungsmanagement“ kaufen"

      Der Schreiber war wohl gerade mit einem "Einzelgespräch" des GL Herrn Dr. "Da müsst ihr mal strukimäßig rangehen" L. "versorgt" worden, daher die Konfusion... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:25:24
      Beitrag Nr. 127 ()
      Filialleiter,

      wieder mal Kanzlei Tiefenbacher. Richtig niedlich, diese Leute dort.

      Die Haselnuß ist braun,
      doch ist die Nuß nicht taub,
      mit Verlaub,
      was will die Hasel,
      mit Ihrem Gefasel,
      etwa unsere Kohle klaun?

      Frau Hasel, falls Carfard den Gerichtstermin korrekt wiedergegeben hat, dann sollten Sie meiner Meinung nach Ihren Beruf sofort aufgeben und etwas Anderes machen. Falls Carfard Falschaussagen getätigt haben sollte, dann können Sie ihn ja juristisch belangen.

      Vielleicht würden Sie dann Vorstand der Kanzlei (:eek: ) werden!!!

      :D
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:51:48
      Beitrag Nr. 128 ()
      Schwarzbraun ist die Haselnuss, schwarzbraun bist auch Du... :D

      FL
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:54:31
      Beitrag Nr. 129 ()
      Interna,

      es hat nicht jeder das Glück, von mir vertreten zu werden ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 15:05:57
      Beitrag Nr. 130 ()
      Ich melde mich, wenn es soweit ist.

      Reicht meine Rechtsschutz bei der Deurag?

      Ist allerdings ein Produktpartner von AWD. Ich befürchte, daß ich nach dem ersten Rechtsstreit die rote Karte bekomme, d.h. wir müssten alles in eine Klage packen. :D

      FL
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 15:43:28
      Beitrag Nr. 131 ()
      Gut, Filialleiter ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 08:39:19
      Beitrag Nr. 132 ()
      Zu einem Posting weiter oben:

      …hättest Du geschwiegen, wärest Du ein Philosoph geblieben…

      ….ja, Sie sind genau, wie in meinem letzten Posting beschrieben, diese Lemuren , immer ein großes Wort im Munde, andere sind doof, aber Interpunktion und andere orthographische Nebensächlichkeiten ( „Vorsorgungsmanagement“ ), die in der gemeinsamen Aufbauschule für Kinder Deutscher Binnenschiffer - gemeinschaftlicher Unterricht der Klassen 1- 9 - ,
      ( nichts gegen die Kinder der überaus honorigen Deutschen Binnenschiffer ) nicht gelehrt werden, außer Acht lassen.
      Deswegen kann man sich auch nicht ernsthaft mit Ihnen abgeben, sondern lächelt milde und deckt den Mantel der Güte über Ihre grandiosen Warm- Up- Gespräche, Grundberatungen und „ Rhethorik “- Seminare und andere Entäußerungen und sagt ihnen, sie seien klug und schön oder was sie sonst noch so hören wollen.

      Nota bene :
      Ich schrieb „Reichs- PARTEI- tag“ in Anspielung auf den großen Reichsparteitag in Nürnberg, den nun wirklich jeder kennen dürfte, weswegen ich mir Nachhilfestunden ersparen kann, die meisten hier haben aber auch andere Bücher im Schrank als „ Mythos MLP“, über das es bei amazon übrigens herrliche Rezensionen gibt.

      Meine Anspielung ging nicht in Richtung des Herrn E. M. Kramer aus Osnabrück , der sich später in „Remarque“ in Umkehrung seines deutschen Namens frankophonisierte ( für MLPler = franzöisch machen tun) und in seinem Werk „ Im Westen nichts Neues “ die Gräuel des ersten Weltkrieges anprangerte.

      Ich bitte künftig nur um Repliken auf meine Postings von voll satisfactionsfähigen Personen, die zwei Dinge wie z.B. Äpfel und Birnen , 1. und 2. Weltkrieg oder Lolek und Bolek oder Plisch und Plum auseinander halten können und für die Sätze mehr als die zufällige Aneinanderreihung von Buchstaben sind.

      Natürlich war alles nur Satire.

      cafard
      Avatar
      schrieb am 09.03.04 08:51:37
      Beitrag Nr. 133 ()
      Hallo cafard,

      wie helfen wir nun den "Haussklaven von Lautenschläger", den "MLP-BLAU-Süchtigen", den "Schuld-sind-immer-nur-die-anderen-Phantasten"?

      Ich sehe folgende Möglichkeiten:

      1) Privatinsolvenzen als harter Entzug
      2) Zermürbungstaktik bis zur Einsicht (es wäre gut, wenn ein Ex-Pro-MLPler sich auch mal dazu meldet)


      und bitte um weitere Alternativen (Wie wäre es mit einer Reihe vom Gabler-Verlag:

      FUNDUS 2000
      MLP-Entschuldungsseminare
      Diversifikation am Aktienmarkt

      etc.

      :)

      interna
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 00:50:20
      Beitrag Nr. 134 ()
      Ich habe wirklich selten so viel gelacht, cafard. eine schöne Zusamenfassung der Gebr. Grimm-Vorgänge in Göttingen.

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 01:22:51
      Beitrag Nr. 135 ()
      Um die Reaktionen der meisten „MLP – Gläubigen“ zu verstehen, sollte man sich deren Psychogramm bewußt werden.

      Es handelt sich im Grunde um verletzte Persönlichkeiten, verletzt in Ihrem Stolz und Ihrer Eitelkeit aufgrund der Diskrepanz zwischen ihrem Wunsch etwas Besonderes und Besseres zu sein und der traurigen Wirklichkeit.

      Um diese Kluft zu überwinden bedarf es einer „Krücke“, einer Art Droge.

      Früher stand hierfür der Patriotismus oder in seiner übersteigerten Form der Chauvinismus zur Verfügung, was heutzutage in Deutschland nicht mehr salonfähig ist. Deshalb müssen sich Charaktere ohne ein echtes Selbstbewußtsein woanders Halt und Identität suchen.

      Glücklicherweise gibt es heutzutage sehr differenzierte Möglichkeiten dieses persönliche Defizit zu „heilen“, z.B. durch Sekten, bestimmte Parteien, bestimmte Finanzdienstleister, bestimmte Vereine, etc., wo man unter Gleichgesinnten das dringend benötigte Wir-Gefühl entwickeln kann, weil man als Einzelner eine kleine arme Wurst ist. So aber kann man sich durch Bestätigung der Gleichgesinnten in einen faschistoiden Überlegenheitswahn hineinsteigern („Wir sind die Größten. Alle anderen sind dumm, böse oder Verräter).

      Das ist es leider auch, was es so schwierig macht mit „professionellen Pro-MLPlern“ einen rein inhaltlichen, konstruktiv-argumentativen Austausch zu führen. Dies hätte nämlich die Gefahr zur Folge, dass das Objekt der „Vaterlandsliebe“ plötzlich dazu nicht mehr taugen würde und dann....? Ja, dann stände man plötzlich ganz alleine und nackt da und wüßte nicht wohin .....

      Deshalb wird auch alles was dieser persönlichen Ersatzdroge irgendwie gefährlich werden könnte, auf verschiedene Weise „unschädlich gemacht“, z.B. durch Polemik, „Totschlag-Argumente“, zur Schau gestellter Überlegenheit und vermeintlicher Gelassenheit, je nachdem wie man es jeweils für geeignet erachtet. Wenn´s aber mal richtig weh tut, gibt es nur noch Schweigen und die stille Hoffnung, dass der Schmerz vorbeigehen möge.

      Ein gedanklicher Austausch ist daher nur fruchtbar mit tatsächlich selbstbewußten „MLP-Verteidigern“. Nur diese sind nämlich prinzipiell in der Lage, Mißstände des Unternehmens zu erkennen und zuzugeben. Leider gibt es von denen aus o.g. Gründen nicht viele bzw. sie werden immer weniger, da immer mehr Mißstände von MLP – nicht zuletzt Dank WO – an das Tageslicht kommen.

      Mit den herkömmlichen „Pro-MLPlern“ sollte man nach Möglichkeit keinen Disput führen, da die Gefahr besteht, dass diese nach einem Verlust Ihres Identifikationsobjektes zu noch fragwürdigeren Ufern wechseln.

      Selbstverständlich alles nur Satire.
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 01:49:20
      Beitrag Nr. 136 ()
      so spät noch so böse postings?

      warte einmal die nächsten tage ab.

      USW fliegt nach china. Dann knallts hier!
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 05:47:06
      Beitrag Nr. 137 ()
      Betrugsverdacht,

      eine gut geschriebene "Satire" - mit einer meiner Meinung nach hohem Realitätsbezug.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 10:12:08
      Beitrag Nr. 138 ()
      Vorwurf an die doofen MLP`ler: Cafard

      …hättest Du geschwiegen, wärest Du ein Philosoph geblieben…

      ….ja, Sie sind genau, wie in meinem letzten Posting beschrieben, diese Lemuren , immer ein großes Wort im Munde, andere sind doof, aber Interpunktion und andere orthographische Nebensächlichkeiten ( „Vorsorgungsmanagement“ ), die in der gemeinsamen Aufbauschule für Kinder Deutscher Binnenschiffer - gemeinschaftlicher Unterricht der Klassen 1- 9 - ,

      Antwort Interna

      eine gut geschriebene " Satire" - mit einer meiner Meinung nach hohem Realitätsbezug.


      Hahahahah, Gacker. Hihihi
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 10:22:29
      Beitrag Nr. 139 ()
      Oh, hat USW kurz den Maulkorberlass gelockert? Dann hätte er auch Euch auch mal ein paar vorgekaute Statements an die Hand geben sollen.

      In der Natur solcher Gemeinschaften liegt nun mal auch, daß man Individuen die sich außerhalb gestellt haben bzw. von Anfang an stehen, diffamiert und ihre Meinung abkanzelt bzw. nicht respektiert. Andere Meinungen sind in dem Sinne extrem subversiv UND gefährlich.

      Ein Außenstehender weiß allerdings wohl zu interpretieren und richtig einzuschätzen.

      Dumm guckt, nix wußt, 6 setzen.

      FL
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 10:54:37
      Beitrag Nr. 140 ()
      Hey Filius,

      hast Du nicht verstanden oder? Macht nichts. Deutsch ist nicht jedem ihm seine Sache. Aber: wem kümmert das schon? Dir jedenfalls nicht.

      Hahaha, hihihi, Gacker
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 10:57:37
      Beitrag Nr. 141 ()
      Genau Tauschsieder.

      Bin ich froh, daß die Hühnchen gackern dürfen.

      FL
      Avatar
      schrieb am 10.03.04 23:47:14
      Beitrag Nr. 142 ()
      @Filialleiter

      Lassen wir das Gackern :)! Mich interessiert, wieviele nur reduzierte Vorschüsse zurückzuzahlen haben und durch welche Argumente das erreicht wurde.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 06:39:53
      Beitrag Nr. 143 ()
      Wenn das rauskommt, dann rollt etwas auf MLP zu.

      Gibt es bei Euch keine www.mlp-aussteiger.de oder einen Verein in der Art? Organisiert mal was!

      FL
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 16:33:21
      Beitrag Nr. 144 ()
      hi @all,
      wir, 4 austeiger, werden grade massiv aus heidelberg angemahnt bzgl der vorschussrückzahlung.
      wer kann uns infos geben, wie wir handeln könnten?
      danke für jedwede hilfe!!
      @interna: danke für die mail, wir melden uns bei dir!!
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 22:18:54
      Beitrag Nr. 145 ()
      #144 zahlts einfach zurück, genommen habt ihr es doch auch ohne nachzudenken:D
      Da ihr doch jetzt massive Provisisionsvorteile habt, dürfte Euch das doch auch nicht soo schwer fallen :D

      Habe einen Plan oder arbeite Dein ganzes Leben !
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 09:11:22
      Beitrag Nr. 146 ()
      Meine Meinung zu den Vorschüssen ist ähnlich.

      Das Geld haben alle genommen, ausgegeben und davon gelebt. Mit welcher Berechtigung soll dieses Geld jetzt nicht zurückgezahlt werden?

      Anders verhält es sich bei z.B. Stornos, über die man nicht informiert wird oder bei Vorschüssen für Aktienerwerb aufgrund schön geredeter Kursphanatsie etc.

      FL
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 10:58:08
      Beitrag Nr. 147 ()
      Filialleiter,

      bzgl. der Vorschüsse sehe ich das differenziert:

      1) Falls MLP (bzw. der GL etc.) sich korrekt benommen hat, sollte der Berater seinen Anteil zurückzahlen.

      2) Falls das nicht der Falle gewesen sein sollte (anderes Potential, verbranntest Potential, Arbeitsanweisungen vom GL etc.), dann sollte man sich gütlich einigen (und das heißt nun mal irgendwo zwischen 0% und 100% Rückzahlung). In Göttingen hat das anscheinend mal funktionert.

      Ich sehe hier nur die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 11:13:25
      Beitrag Nr. 148 ()
      Die meisten neuen Berater sind doch nur weisungsgebundenes Kanonenfutter zum Akquirieren bis sie irgendwann mit hohen Vorschusssalden rausgemobbt/gekündigt werden, während die neugeworbenen Kunden/Interessenten im Unternehmen verbleiben und zu Cash-Cows aufgebaut werden.
      Alles frei nach dem Motto: "Der Mohr kann gehen, der Mohr hat seine Schuldigkeit getan"
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 13:35:17
      Beitrag Nr. 149 ()
      unbequem,

      sollte Deine Meinung zutreffen, dann sollten diese Betroffenen entsprechend vorgehen.
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 15:09:15
      Beitrag Nr. 150 ()
      der vorschuss als darlehen zur existentgründung ist ok, sollte auch zurückgezahlt werden.
      soweit ok.
      aber:
      - ist eine eindeutige weisungsgebundenheit vorhanden, ist es nicht ok!
      z zt werden in einigen gebieten beweise gesammelt, einige gl`s waren eben extrem blöd, arbeitsanweisungen per e-mail zu versenden :D
      tja, dummies, erst der mist mit der aktie und jetzt werden euch noch eure ex-berater mit eurer unfähigkeit nageln.
      aber wie immer wird es dem vorstand sicher gelingen, alle kosten auf den `ach so unfähigen gl` abzuschieben.
      tja, mlp, der korrekte weg wäre vielleicht der bessere gewesen...;)
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 22:17:13
      Beitrag Nr. 151 ()
      150, lover, hm, wer hier der Dumme ist ?:eek:
      versteh doch die "Arbeitsanweisungen" als Hinweise von anderen sst. Kollegen an diejenigen, die nichts mit sich und ihrer Selbständigkeit anzufangen wußten bzw. einfach überfordert waren ;)
      wie solche jetzt "wirklich sst." agieren wollen ????:eek:
      apropos "korrekt": wirklich korrekt wäre gewesen: entweder der eine hat den arsch in der Hose und kündigt konsequent oder der andere dem einen ....
      Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 10:30:04
      Beitrag Nr. 152 ()
      MLP sollte seine Angestellten einfach anstaendig bezahlen so wie andere serioese Unternehmen das tun. Dann braeuchte es diese Prozesse nicht.
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 10:54:10
      Beitrag Nr. 153 ()
      @all

      Ich hatte einige Gespräche zu diesem Thema seit 2001. Im Ergebnis teile ich mit, daß es wirklich auf den Einzelfall ankommt. In einigen Fällen wurde im Gespräch zugegeben, daß alle Vertragsbedingungen seitens MLP erfüllt wurden. Tja, in diesen Fällen ist der Vorschuß zurückzuzahlen.

      In anderen Fällen gab es "Fehler" seitens GL und/oder MLP selber. Das läuft dann auf einen Vergleich heraus.

      Noch mal: Jeder sollte sich fragen, in welchem Rahmen MLP als Ganzes und man selber als Berater die Vertragsbedingungen erfüllt hat und dann ein faires Angebot machen. Das funktioniert!

      Schade ist nur, daß MLP öfter nur reagierte, wenn man mit Rechtsanwalt kommt. Doch hier zeichnet sich ja möglicherweise eine positive Veränderung ab.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 12:38:38
      Beitrag Nr. 154 ()
      Ich bin jetzt mal unparteiisch:

      Warum soll gern genommenes Geld nicht zurückgezahlt werden?


      FL
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 13:34:51
      Beitrag Nr. 155 ()
      #154

      ich bin jetzt auch mal unparteiisch:

      Vielleicht weil man dafür gearbeitet hat?!

      threadwatch
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 13:58:10
      Beitrag Nr. 156 ()
      Das sehe ich genauso.

      Also sollte man es zurückzahlen, oder gibt es da gerade ein Mißverständnis?

      FL
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 14:31:14
      Beitrag Nr. 157 ()
      Natürlich sollte man es zurückzahlen. Und zwar den gesamten Betrag nicht nur die Hälfte und um ganz fair zu sein sollte man es auch noch verzinsen. Schließlich hat man von MLP auch eine super Ausbildung bekommen und niemand wurde von MLP daran gehindert mehr LVs zu verkaufen. Überhaupt macht MLP keinem Berater irgendwelche Vorschriften sonst wären die Berater ja nicht selbständig.

      threadwatch
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 15:49:31
      Beitrag Nr. 158 ()
      Jeder hat sicherlich seine eigene Meinung.

      Ich denke, daß man Geld, welches man gerne genommen und ausgegeben hat, zurückzahlen sollte.

      Oder dienten die Anweisungen, die Ausbildung und das Geschäftsmodell dazu, dieses Geld auf keinen Fall ins verdienen bringen zu können? Waren die Vorschüsse zu großzügig bemessen?

      FL
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 16:21:26
      Beitrag Nr. 159 ()
      Das Geld hat man von MLP nun mal nicht einfach nur geschenkt bekommen. Der eine oder andere wird im Gegenzug auch hart dafür gearbeitet haben.

      Überweisen Sie, wenn Sie evtl. mal ihren Job wechseln dann brav ihre Gehälter der letzten Monate zurück?

      Außerdem soll es sogar vorkommen, daß MLP den Beratern kündigt. Ihnen quasi die Grundlage nimmt den Vorschuß zurück bezahlen zu können. Ist es in diesen Fällen korrekt, dass man von den ex-Beratern das Geld zurück verlangt?

      Naja, wie Sie schon sagten jeder hat seine eigene Meinung.

      threadwatch
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 16:35:12
      Beitrag Nr. 160 ()
      Wie das Wort schon sagt, gibt es einen Unterschied zwischen Gehalt und Vorschuss.

      Natürlich zahle ich meine Gehälter nicht zurück, da ich dafür eine Leistung erbracht HABE.

      Einen Vorschuss würde ich natürlich zurückzahlen, da es sich dabei um eine Zahlung auf eine noch zu erbringende Leistung handelt.


      FL
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:00:21
      Beitrag Nr. 161 ()
      danke für die stellungnahmen.
      daraus ergibt sich doch ein klares bild:
      erhält man einen vorschuss, unterberücksichtigung unternehmerischer freiheiten, sollte er zurück gezahlt werden.
      einverstanden!
      wird einem berater jedoch untersagt, bestimmte zielgruppen zu akquirieren, sieht die welt anders aus.
      muss ein berater bereits selbst akquirierte personen `abgeben`, dito.
      sehe ich das richtig?

      viele grüße
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 18:53:27
      Beitrag Nr. 162 ()
      #160

      Einverstanden! Und was ist wenn du daran gehindert wirst diese Leistung zu erbringen? Beispielsweise weil dir gekündigt wird oder du dein Potential abgeben mußt oder, oder, oder.

      threadwatch
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 08:48:08
      Beitrag Nr. 163 ()
      ...dann gibt es Gesprächsbedarf.
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 16:31:03
      Beitrag Nr. 164 ()
      @alle

      Jetzt habe ich mich mal wieder eine Weile zurückgehalten, möchte zu der aktuellen Vorschuss-Rückzahlungsdiskussion aber doch noch etwas beitragen. Ich hab` es schon im Urin, dass dies ein längeres Posting wird. Deshalb werde ich die Sätze möglichst knapp halten und stringent strukturieren (in der Form PUNKT und KOMMENTAR).

      PUNKT 1.): Der Absolvent wird mit skurillen Ertragsprognosen (http://www.mlp-berater.de/einkommen.php) dazu gebracht mögliche andere Betätigungsfelder links liegen zu lassen und bei MLP anzuheuern.
      KOMMENTAR: Selbst der Kammervorsitzende am AG Göttingen hat sich über die Einkommensprognosen schlapp gelacht und scherzhafterweise mit dem Gedanken gespielt MLP Berater zu werden. Das sagt doch eigentlich schon alles.

      PUNKT 2.): Ich hab` irgendwo weiter oben gelesen, dass MLP Berater eine tolle Ausbildung geschenkt bekommen.
      KOMMENTAR: Fahrtkosten, Proviant und Unterbringung habe ich nach der Grundindoktrination selber bezahlen müssen. Geschenkt wurde mir da nichts. Abgesehen von dem coolen Buch "Kunden kaufen nur von Gewinnern" und der billigen Uhr.

      PUNKT 3.): Auch habe ich teilweise die Meinungen gelesen, dass der Vorschuss von dem ausscheidenden Berater unter entsprechendem arschbackenzusammenkneifen doch ehrenhafterweise zurück gezahlt werden soll. Man habe das Geld ja auch gerne genommen.

      KOMMENTAR: Hierzu mal die folgende Situation - junger Berater, akquiriert in den ersten 12 Monaten knapp 1.500 Adressen von Interessenten, fängt gerade an Erträge einzuspielen und wird dann `rausgeworfen damit ein grössenwahnsinniger SD die Adressen und Akten (immerhin knapp 50) übernehmen und die LV der Kunden alle umschichten kann. Kein Einzelschicksal, meine Damen und Herren. Natürlich soll der frisch Arbeitslose (ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld!) Junior bitteschön schleunigst das Geld zurück zahlen.

      Die Situation war/ist relativ dramatisch für MLP Verhältnisse. Nichtsdestotrotz passiert die Konstellation "Rauswurf nach wenigen Monaten ohne Begründung" sehr oft. Interessenten und Kunden werden von den verbleibenden zerebral unabhängigen Beratern vereinnahmt.

      Daraus ergibt sich faktisch, dass der Berater eine Akquisemaschine war. Die Früchte seiner Arbeit durfte er nicht ernten. Die Arbeitsleistung der vor dem Rauswurf stehenden Monate ist vollumfänglich dem Unternehmen zugeflossen. Der, natürlich sozial motivierte, Verzicht auf die Hälfte des Vorschusses ist in der Situation unwichtig.

      Arbeitsleistung nur gegen Entgelt. Nimmt MLP dem Junior die Möglichkeit, den Vorschuss zu erwirtschaften, verwirkt die MLP moralisch ihren Anspruch auf Rückzahlung.

      Daraus ergibt sich auch notwendigerweise - quasi um Waffengleichheit mit der MLP Haselnuss herzustellen - auch die Rechtfertigende Basis für den Einsatz einer der folgenden Massnahmen:

      1.) Kündigungsschutzklage
      2.) Feststellungsantrag Angestelltenverhältnis
      3.) Anzeige bei der BfA
      4.) Anzeige bei der StA (weil der GL/SD es nicht schafft, würdevoll die Klappe zu halten und den Junior ziehen zu lassen ;-) )
      5.) Anzeige beim Landesamt für Datenschutz (Na? Aktenführung?)
      6.) Anzeige bei der BAFin (Schon mal die Einwilligungsklausel bei MLP Bank Anträgen durchgestrichen?)
      7.) Die Einführung von Mindestgrößen ab 1.60m für alle Prozessbeteiligten in Arbeitsgerichtsprozessen.

      Puh. Jetzt bin ich aber erledigt. Ich freue mich schon auf Eure zahlreichen Antworten. Antworten im Stil von "Du bist doch bloss sauer, weil Du nicht zum MLP Berater getaugt hast" werde ich (A) als Kompliment werten und (B) weise ich darauf hin, dass ich nicht sauer bin.

      Ich bin ja fein bei weg gekommen bei der ganzen Angelegenheit. :-)
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 17:28:24
      Beitrag Nr. 165 ()
      #164

      Volle Zustimmung!

      threadwatch
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 18:33:09
      Beitrag Nr. 166 ()
      @bestpartner #164

      Daraus ergibt sich auch notwendigerweise - quasi um Waffengleichheit mit der MLP Haselnuss herzustellen - auch die Rechtfertigende Basis für den Einsatz einer der folgenden Massnahmen:
      1.)
      2.)
      3.)
      4.) Anzeige bei der StA (weil der GL/SD es nicht schafft, würdevoll die Klappe zu halten und den Junior ziehen zu lassen ;-) )
      5.)
      6.) Anzeige bei der BAFin (Schon mal die Einwilligungsklausel bei MLP Bank Anträgen durchgestrichen?)
      7.) Die Einführung von Mindestgrößen ab 1.60m für alle Prozessbeteiligten ....



      Ich kommentiere kurz:

      ad 4.) Es wird noch nicht deutlich, welche Straftat von MLP/GL/SD begangen wurde, die anzeigefähig ist. Mir fallen nur die Verletzungen diverser Sorgfaltspflichten ein. Das reicht aber nicht für Mannheim. Die ermitteln erst ab 3 Jahren Freiheitsentzug.

      ad 6.) Ja ich habe schon einmal die Einwilligungsklausel auf den Anträgen der Bank gestrichen. Reaktion bei MLP: Die Streichung wurde nicht akzeptiert. "Bitte Kunden noch einmal unterschreibenn lassen." MLP kümmert sich einen schxxxxxxxx um Datenschutbestimmungen. Es ist der Bank dabei auch egal, dass sie einen Prozeß schon verloren haben.

      ad 7.)Dein Vorschlag, eine Mindestgröße für Prozeßteilnehmer einzuführen, könnte sich schädlich auf den Prozeß gegen Bernhard Termühlen auswirken. Niemand weiß, ob er nach der Entledigung seines Schuhwerkes dann noch als verhandlungsfähig gilt.
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 20:46:24
      Beitrag Nr. 167 ()
      @#166

      ad 4.) Es wird noch nicht deutlich, welche Straftat von MLP/GL/SD begangen wurde, die anzeigefähig ist. Mir fallen nur die Verletzungen diverser Sorgfaltspflichten ein. Das reicht aber nicht für Mannheim. Die ermitteln erst ab 3 Jahren Freiheitsentzug.

      Auch die Verletzung von Sorgfaltspflichten ist meiner Kenntnis nach nicht zwingend strafbar. Mein gehässiger Seitenhieb galt den obligaten ehrverletzenden Aussagen vor versammelter Mannschaft, die sich im strafbaren Raum bewegen, leider aber selten zu einem Ermittlungsverfahren führen das länger als die Lesung des Schufa-Eintrags von Heinrich Amon dauert*. Dafür kann es dem GL schon mal schön Stress machen. ;-)

      ad 6.) Ja ich habe schon einmal die Einwilligungsklausel auf den Anträgen der Bank gestrichen. Reaktion bei MLP: Die Streichung wurde nicht akzeptiert. " Bitte Kunden noch einmal unterschreibenn lassen." MLP kümmert sich einen schxxxxxxxx um Datenschutbestimmungen. Es ist der Bank dabei auch egal, dass sie einen Prozeß schon verloren haben.

      Dann los. Massenanzeigen bei der BAFin führen auch zu was. Das Bundesamt für Datenschutz bekommt das ganze in Kopie und die StA in Mannheim auch. Irgendwer regt sich schon. Wenn das jeder ausscheidende MLP Berater tut, dann wird es denn Leuten irgendwann zu bunt.

      ad 7.)Dein Vorschlag, eine Mindestgröße für Prozeßteilnehmer einzuführen, könnte sich schädlich auf den Prozeß gegen Bernhard Termühlen auswirken. Niemand weiß, ob er nach der Entledigung seines Schuhwerkes dann noch als verhandlungsfähig gilt.

      Mir ist - leider - kein Prozeß gegen den Schönen Bernhard* bekannt. Wenn es allerdings um die unsägliche Episode mit den abgenutzten Sonnenbänken im Racket Center geht*, dann wird das ganze nicht im Arbeitsgericht stattfinden und liegt somit ausserhalb meines Regelungsvorschlages. Ausserdem wird vor Arbeitsgerichten ausdrücklich Wert auf festes Schuhwerk gelegt.

      Grüsse an alle noch und Ex-MLP`ler.

      BP.

      * Satire.
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 10:50:43
      Beitrag Nr. 168 ()
      Hallo Leidensgenosse,

      es ist bei mir so weit. Ich brauche dringend ein Anwalt. Wer kann mir helfen? Ich habe ein Gerichtstermin in 3 Wochen.... leider habe ich bis jetzt MLP gut verdrängen können...Ich habe versucht, mit denen zu verhandeln leider erfolglos... also da es sehr dringend ist... brauche ich EURE HILFE. Ich komme aus Hamburg.:confused:
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 11:05:53
      Beitrag Nr. 169 ()
      Tamarind,

      einen Gerichtstermin in drei Wochen und noch keinen Anwalt? Mit Verlaub, das glaube ich nicht. Wofür benötigst Du einen Anwalt?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 17.03.04 13:28:17
      Beitrag Nr. 170 ()
      Ich nehme an für den Gerichtstermin, interna...

      Tamarind wird wohl von MLP verklagt worden sein.
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 09:02:53
      Beitrag Nr. 171 ()
      tamarind,

      Deine Version klingt unglaubwürdig. Gerichtstermin ohne Anwalt - das nehme ich Dir erst mal nicht ab.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 11:26:40
      Beitrag Nr. 172 ()
      Hallo Interna, leider ist das so. Ich weiss wohl, dass ich nicht die/der Schlauste bin, also macht mich nicht fertig ja? :(
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 12:23:29
      Beitrag Nr. 173 ()
      Ok, dann glaube ich Dir mal. Wenn Du Rat brauchst, dann rufe mich einfach an. Du bekommst eine ehrliche Antwort, was Du tun solltest.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 19:32:35
      Beitrag Nr. 174 ()
      Hallo allerseits,

      auch ich bin ein MLP Opfer. Habe vor einigen Tagen Post von Tiefenbacher erhalten, Rückzahlung 7.000 Euro! Das ist der Hammer, zumal ich bei dieser Nachforderung im Ergebnis gar keine Provision für immerhin 7 Vom`s und diversen KV u.a. verdient hätte- Frechheit!
      Nach einigen Recherchen- auch hier im Chat- scheint die wirksamste Methode gegen die unverschämten Nachforderungen wirklich das Argument der Scheinselbständigkeit bzw. Arbeitnehmerschaft zu sein. Da fällt mir zwar Einiges ein, wahrscheinlich wird aber immer der konkrete Einzellfall geprüft. Trotzdem interessieren mich Argumente die gegen MLP und die angebliche Selbständigkeit wahrscheinlich immer wirken.

      Aus diesem Grund bin ich dringend auf der Suche nach Aktenzeichen abgeschlossener Verfahren (meistens wohl Vergleiche, was schade ist, da dafür leider kein Urteil geschrieben werden muss)oder erfolgreicher Schriftsätze von beauftragten Anwälten oder zumendest deren sinngemäßer Inhalt- um nicht unverschämt zu wirken.

      Für Antworten danke ich im Voraus.

      Bin gern bereit über den weiteren Verfauf zu informieren.
      Avatar
      schrieb am 31.03.04 08:50:06
      Beitrag Nr. 175 ()
      MLPSchlachter,

      Du hast Boardmail!


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.04.04 12:21:14
      Beitrag Nr. 176 ()
      An alle ehemaligen und aktuellen Mitarbeiter von MLP

      Es wird Zeit, daß in die Wirtschaft wieder mehr Ethik, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Fairness Einzug hält. Mit MLP möchte ich anfangen.
      Und die Wirtschaftspresse soll mit ins Boot kommen (dazu unten mehr)

      Ein Dienstleistungsunternehmen hat als wichtigsten Aktivposten seine Mitarbeiter, die gute Arbeit abliefern und somit den Umsatz erbringen. Leider werden Mitarbeiter lediglich als Kostenblock (im Aufwand) verbucht und nicht als Aktivposten, der sie eigentlich sind.

      Als Firma ist MLP mächtig, sie haben Millionen Euro und etliche Anwälte im Rücken und im Zweifel immer den längeren Atem.
      Deswegen will ich eine organisierte Gegenposition aufbauen, eine Interessengemeinschaft von ehemaligen und aktuellen MLP-Mitarbeitern.
      Ich selber bin ehemaliger Mitarbeiter (dazu später mehr).

      Nur zusammen können wir ein Gegengewicht bilden und etwas bewirken.
      Stellt euch vor, wie wir MLP in die Knie zwingen könnten, wenn von heute auf morgen alle Mitarbeiter fristlos kündigen würden, keiner mehr die Kunden betreuen würde. MLP würde zusammenbrechen, weil die Abgänge gar nicht schnell genug wieder aufgefüllt werden können.

      Doch das ist nicht das Ziel. MLP soll nicht vernichtet werden. Im Gegenteil, grundsätzlich ist die Geschäftsidee von MLP sehr gut, und langfristig muß ein jeder für die Rente und andere Ziele im Leben selber vorsorgen. Der Wettbewerb unter den Anbietern wird über den Marktmechanismus dafür sorgen, daß sich das bessere Konzept durchsetzt.

      Darum geht es nicht.
      Es geht darum, daß Firmen ihren Mitarbeitern Zielvorgaben machen, sie gängeln und überwachen, sie antreiben und anspornen, sie loben und tadeln usw.
      Das dürfen sie, denn diese Mitarbeiter sind Angestellte.

      Wenn MLP hingeht und für sich bei der Behandlung der Mitarbeiter das gleiche herausnimmt, aber dabei immer betont, daß alle Mitarbeiter ja selbständige Handelsvertreter sind, dann stimmt etwas nicht.

      Und das muß wieder grade gerückt werden. MLP muß eine Firma werden, wo man gerne arbeitet, wo die Mitarbeiter gefordert und gefördert werden, wo Menschlichkeit Einzug hält.
      Und wo entweder alle Mitarbeiter als Angestellte gelten (Fixgehalt plus Provision) dann kann MLP mit seiner derzeitigen Mitarbeiterbehandlung weitermachen),

      ODER

      Die Mitarbeiter bleiben selbständige Handelsvertreter, dann muß MLP ihnen aber absolute Freiheiten einräumen, wie sie arbeiten und sämtliche Vorschriften außer einigen wenigen Rahmenbedingungen weglassen.

      Und es ist sehr sinnvoll, alle ehemaligen MLP-Mitarbeiter zu sammeln, um mit einer Stimme zu sprechen, eine Anwaltskanzlei zu beauftragen, die Biß hat und bereit ist zu kämpfen.

      Gerade in den letzten Jahren war die Fluktuation bei MLP sehr hoch (>20%). Es kann nicht sein, daß alle diese Ex-Mitarbeiter alle naiv oder dumm waren, es hat handfeste Gründe, warum sie die Firma MLP verlassen haben oder verlassen mußten.
      Grundsätzlich wollte niemand bei MLP einige Zeit den Vorschuß kassieren, sich auf die faule Haut legen und dann am Ende nicht arbeiten und dennoch das Geld behalten. Es ist oft nur anders gekommen als gedacht.
      Bei 20% Fluktuation ist in 5 Jahren die gesamte Belegschaft einmal ausgetauscht und niemand kommt in den versprochenen Genuß der so hohen Verdienstmöglichkeiten, wie sie immer und immer wieder vorhergesagt werden.
      Ich weiß, daß man so viel verdienen kann (kenne einen Berater, der das und noch viel mehr verdient hat), doch müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
      Und das tun sie nicht, wie mir langjährige (>10 Jahre MLP-Zugehörigkeit) Mitarbeiter gesagt haben. MLP hat einseitig die Rahmenbedingungen immer weiter zum Nachteil der selbständigen Berater abgeändert, mehr in Richtung Angestellte, dennoch hat man am Selbständigenstatus nichts geändert.

      Wenn jeder alleine gegen den „Riesen“ MLP kämpft, hat er kaum eine Chance, man muß mühsam Informationen beschaffen, andere Ehemalige finden und sich austauschen, während die MLP-Anwälte Tiefenbacher alle Informationen zentral auf dem Silbertablett vorliegen haben.

      Zu mir:
      Ich habe ein Jahr bei MLP gearbeitet, habe für die Chancen dort eine sehr gut bezahlte Stelle als Unternehmensberater (Corporate Finance) aufgegeben.
      Im Endeffekt wurde ich (ebenso wie andere Mitarbeiter meiner Geschäftsstelle) von einer total unfähigen Geschäftsstellenleiterin, die die jüngste im Team war, unter Druck gesetzt, Umsatz zu schreiben und schlußendlich aus der Firma herausgemobbt (wie fast alle anderen Mitarbeiter auch)
      Soviel zum Thema „Selbständigkeit“.
      Fairerweise für die junge Frau (unter 30 Jahre) ist festzuhalten, daß MLP die Verantwortung hatte, diese junge Frau zu GLin gemacht zu haben und es versäumt hat, für eine adequate Ausbildung in Menschenführung und Motivation zu sorgen, des weiteren wurden die Führungsqualifikationen dieser jungen Frau nicht geprüft, als sie zur Glin gemacht wurde.

      Das muß aufhören!
      Und Mitarbeiter, die gerne für MLP gearbeitet haben, aber wegen solcher und ähnlicher Zustände die Firma verlassen haben, müssen fair behandelt werden.

      Fair behandeln heißt nicht, daß ein Selbständiger alle seine gewonnenen Kunden ohne jede Gegenleistung an die MLP AG abtreten muß, wenn er ausscheidet.
      Oder daß er auf Folgeprovisionen verzichtet.

      Jeder weiß, daß alleine Adressen im Direktmarketing einen Wert darstellen, den man bezahlen muß, will man Kundenadressen erwerben.
      Um so mehr gilt das für gewonnene zufriedene Kunden, die bereits mindestens einen Vertrag unterschrieben haben und an denen MLP zukünftig verdient (das ist okay), ohne demjenigen, der die Kunden gewonnen hat, eine adequate Gegenleistung zu bezahlen (das ist nicht okay)

      Ihr seht, es gibt mehrere Anknüpfungspunkte, die es zu verfolgen gilt.
      Entweder ist jeder ein Angestellter und muß entsprechend behandelt werden (und darf dann auch unter Druck gesetzt werden und mit Zielvorgaben gelenkt werden)
      Oder jeder ist ein Selbständiger, dann wird jeder aber einseitig durch die Macht MLPs und deren Eigenart, Verträge einseitig zu ändern und diese sowieso zu ungunsten der Mitarbeiter (fast nur junge, in Vertragsdingen unerfahrene Mitarbeiter)
      zu formulieren, so daß man durchaus von einseitigen Knebelverträgen sprechen könnte.

      Argumenten gegenüber ist MLP taub, sie ignorieren konsequent jede Argumentation und setzen darauf, daß sie am längeren Hebel sitzen und sich bei allzu renitenten Ex-Mitarbeitern per Vergleich einigen.
      Über meinen Anwalt habe ich das letzte Angebot MLPs erhalten, daß MLP auf ein Drittel des Saldos verzichtet, und ich zwei Drittel in Raten zurückzahlen darf.

      Aber ich weiß direkt von einem Ex-Mitarbeiter, daß er vor dem Arbeitsgericht eine Vergleichsquote von 25% Rückzahlung erreicht hat und er laut eigenen Angaben bei einem härteren Anwalt ein besseres Ergebnis erzielt hätte.
      Über Dritte weiß ich von mindestens 2 weiteren Ex-Mitarbeitern, die gar nichts zurückzahlen mußten.

      Da ich ein friedlicher Mensch bin, bot ich MLP ohne Anerkennung einer Zahlungspflicht ebenfalls ohne Verhandlung eine 25%-ige Saldorückzahlung an, da ich endlich damit abschließen wollte. Dies lehnte MLP ab.

      Dadurch, und weil sich letzte Woche ein anderer Ex-Mitarbeiter bei mir meldete, der sich auf diesem Wege Unterstützung und Hilfe verspricht, ist mein Kampfgeist geweckt worden.

      Tun wir uns zusammen und fordern das ein, was uns zusteht:
      Gerechtigkeit! Fairness! Ehrlichkeit!

      Es sollte klar sein, aber dennoch:
      Ich will hier keine Haßtiraden hören oder gemeinsam auf MLP schimpfen, es soll sich auch bitte keiner melden, der wirklich nur das Geld genommen hat und sich einen Lenz gemacht hat (das mag vorgekommen sein, ich kenne auch so einen).
      Diese Leute müssen den Vorschuß zu recht zurückzahlen und können dankbar sein, daß ihnen die Hälfte erlassen wird

      Allen anderen rufe ich zu:
      Tun wir uns zusammen, und zeigen wir MLP, daß wir auch eine Macht sind, wenn wir zusammenhalten. Ich habe einen Wadenbeißer-Anwalt an der Hand, der mit Freuden den Fall übernimmt.

      Die relevante Wirtschaftspresse (Handelsblatt, Wirtschaftswoche, FAZ, usw.) werde ich auch ins Boot holen, dort werden wir aber um so ernster genommen, je mehr wir sind und desto fundierter wir vorgehen.

      Damit tun wir auch allen zukünftigen MLP-Mitarbeitern einen Gefallen und langfristig werden sich dort die Arbeitsbedingungen bessern.

      Ich werde alles koordinieren, deswegen meldet euch, schildert mir eure Fälle und sammelt Belege, Beweise, alles, was wir brauchen. Zusammen schaffen wir das, alles zu bekommen, was wir wollen.
      Sagt das auch weiter, sprecht mit aktuellen MLP-Mitarbeitern, sprecht mit anderen ehemaligen.
      Auch an solche, die bereits einen Vergleich in der Tasche haben, und gut weggekommen sind, apelliere ich: Meldet euch, schildert die Fälle, gebt mir Aktenzeichen von Verhandlungen.
      Auch die, die vorschnell alles zurückgezahlt haben, weil sie unter massiven Druck gesetzt wurden, meldet euch bitte, ich möchte alles haben.
      Die Presse wird sich für alles interessieren und MLP wird wieder ins Licht der Öffentlichkeit gestellt.

      Und nichts ist mächtiger als die Öffentlichkeit.

      Mailt an:
      borbarad@arcor.de

      Ich werde jede Mail beantworten und einen Verteiler einrichten, wo ich jeden auf dem Laufenden halte. (Mit bezahlten „MLP-Hurra!“-Brüllern werde ich allerdings nicht kommunizieren und auch nicht diskutieren),
      Ich werde auch mit jedem, der es wünscht, telefonieren und mir jede Version anhören, denn manchmal hilft es, einfach zu wissen, daß man nicht alleine ist.

      Viele Grüße
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 00:47:41
      Beitrag Nr. 177 ()
      #176

      Egalité, Fraternité, Kopfwé!

      Dich wird es sicherlich auch gewundert haben, dass eine relativ rege Diskussion wie die über MLP Dein Posting bisher so kommentarlos aufgenommen hat.

      Dafür gibt es bestimmt mehrere Gründe. Für`s erste werden viele noch- und ex-MLP`ler erhebliche Schwierigkeiten mit der komplizierten Grammatik haben. Darüber hinaus reihst Du Dich in eine relativ lange Schlange selbsternannter Muezzine ein, die regelmäßig zum Salat ohne Dressing rufen.

      Das Herstellen von Waffengleichheit zwischen ex-MLP Mitarbeitern und der MLP AG ist sicherlich ein hehres Ziel. Das wird, meiner Einschätzung nach, aber am besten durch das tatsächliche Bündeln von Ressourcen erwirkt. Nicht durch das allgemeine kundtun subjektiver Wahrheiten - sein sie in noch so schöne Worktkostüme gekleidet.

      Ergo - am besten es gibt einen Anwalt, oder eine kleine Gruppe von Anwälten, die als Anlaufstelle für ex-MLP`ler da sind. Die kennen sich dann auch mit der Materie aus und können kompetent argumentieren. Durch die regelmäßige Wiederholung dürfte dann auch die Qualität steigen.

      Nur so ein Gedanke. Deine Hollywood-reife Ansprache hat mich allerdings nicht kalt gelassen. Natürlich aus rein sozialen Gesichtspunkten erwäge ich, alle Beweismittel und Schriftsätze aus meinem, bekanntermaßen höchst erfolgreichen, MLP-Prozeß auf E-Bay zu versteigern. Gibt`s dazu Feedback? ;-)

      Liebe Grüsse aus dem sonnigen Süden der Republik,
      BP.
      Avatar
      schrieb am 13.04.04 11:48:36
      Beitrag Nr. 178 ()
      @ bestpartner

      :)

      Fr3351d3
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 10:10:54
      Beitrag Nr. 179 ()
      Hey bestpartner!

      Was denkst du, was ich vorhabe?

      GENAU DAS!
      Ich will Infos sammeln, dabei soll dann auch diese von dir genannte erfahrene Anwaltsgruppe rauskommen, die man am besten anspricht, wenn man Streß mit MLP hat
      Diesen Anwälten gibt man dann alle Vollmachten, und beweise, Zeugenaussagen und was man sonst noch aklles ha und dannn wird gekämpft.

      Zusammen und nicht jeder für sich allein (Alleine kämpfen geht immer aus wie Selbstmordattentate:
      Du kannst vielleicht was bewirken, aber am Ende bist du tot)

      Nebenbei: Danke für die Blumen.
      Meine Ansprache ist allerdings weniger Hollywoodreif, als du denkst; ich habe sie in ca 1 Stunde geschrieben (und das war die Zeit, die ich zum Tippen brauchte)

      Wer das geistig nicht verstehen kann; tut mir leid für die Leute, doch die haben bei MLP (oder bei anderen Firmen, die eine wie auch immer geartete kompetente Beratungsleistung anbieten) sowieso nichts zu suchen gehabt, so wie ich mir das ganze vorgestellt habe

      Ich suche Leute wie dich, die bereits Erfolg im Prozeß/Vergleich hatten (so verstehe ich dich), und den anderen von ihren Erfahrungen abgeben. Du darfst mir gerne mailen (und damit meine ich MAILEN, nicht hier posten)
      Reine Ironie führt zu nichts.

      Letztendlich mache ich das natürlich auch für mich selber, wie ich in meinem Postung ja erwähnte.
      Aber wenn ich das für mich selber mache, dann kann ich es gleichzeitig auch für andere machen.

      Gruß
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 10:13:27
      Beitrag Nr. 180 ()
      Nachtrag:

      Mir zumindest war dein, bestpartner, höchst erfolgreicher MLP-Prozeß nicht bekannt.

      Bitte laß mich nicht dumm sterben und kläre mich auf ;)

      Gruß
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 11:59:35
      Beitrag Nr. 181 ()
      schliesse mich BigT1000 an!
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 12:05:30
      Beitrag Nr. 182 ()
      schliesse mich BigT1000 an!:)

      Viel Grüße
      st4082
      Avatar
      schrieb am 14.04.04 12:18:07
      Beitrag Nr. 183 ()
      Dito

      interna
      Avatar
      schrieb am 16.04.04 16:00:35
      Beitrag Nr. 184 ()
      bin auch schon sehr gespannt.

      an alle "noch MLPler":

      es gibt ein Leben nach MLP...
      Avatar
      schrieb am 17.04.04 20:20:46
      Beitrag Nr. 185 ()
      Hallo, bin neu hier, und habe mal eine spannende Frage, das ganze Forum habe ich nicht durchgelesen, nur dreht es sich wohl meistens nur um die Seite den Vorschuß nicht zurückzahlen zu müssen. Kam eiegntlich schon einmal einer auf die Idee zusätzlich noch Schadensersatz von MLP zu fordern?

      Gruß,


      Neuling
      Avatar
      schrieb am 22.04.04 23:32:17
      Beitrag Nr. 186 ()
      Es hat noch keiner Feedback zu meiner E-Bay Aktion gegeben. Na los: Voller Satz Beweismittel und Schriftsätze - sowohl meine als auch die von der Haselnuß. Wer bietet?
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 08:02:13
      Beitrag Nr. 187 ()
      @ bestpartner
      Biete Dir einen vollen Satz Beratungsprotokolle zur Gründung einer Weinhandel AG und Beitritt zu einer BKK.
      Avatar
      schrieb am 25.04.04 18:50:18
      Beitrag Nr. 188 ()
      @unbequem

      Der Wein aus der Weinhandel AG wäre mir lieber. ;-)
      Avatar
      schrieb am 25.04.04 22:09:53
      Beitrag Nr. 189 ()
      Finanzdienstleister MLP: Mit neuer Pensionskasse zurück zu altem Erfolg

      Heidelberg - Nur der Pott Milchkaffee erinnert an früher. Wer Uwe Schroeder-Wildberg, seit gut 100 Tagen der Neue an der Spitze des Finanzdienstleisters MLP, besucht, bekommt eine Riesentasse Latte Macchiato kredenzt. Wie damals, als Bernhard Termühlen noch Chef in Heidelberg war. Ansonsten ist alles anders. Sogar der zwei Meter breite Wandmonitor im verglasten Chef-Büro im dritten Stock der Konzernzentrale bleibt grau. Termühlen hatte darauf stets den Kurs der MLP-Aktie projiziert. Der Neue wirft, nur ab und zu, die aktuellen Kundenzahlen an die Wand.

      " Die Entwicklung der Kundenbeziehungen ist viel wichtiger" , sagt Schroeder-Wildberg. Lege MLP bei den Kundenzahlen zu, ziehe der Aktienkurs ganz automatisch wieder an.

      Bislang ist davon nicht viel zu spüren. Wenn " USW" , wie der Neue im MLP-Jargon heißt, am kommenden Mittwoch seine Zahlen für das zurückliegende Geschäftsjahr präsentiert, wird er zwar die Rückkehr seines Unternehmens in die schwarzen Zahlen präsentieren. Der Aktienkurs aber ist mit knapp 14 Euro immer noch auf dem Niveau vom vergangenen Oktober, als Termühlen die MLP-Etage fluchtartig verließ.

      Der Finanzdienstleister war zuvor tief in die roten Zahlen gerutscht. Eine Vertrauenskrise nach der anderen setzte den Heidelbergern zu. Vor allem durch zweifelhafte Bilanzierungspraktiken gerieten sie in die Kritik.

      " Das haben wir endgültig hinter uns" , wischt Schroeder-Wildberg die Probleme vom Tisch. Als Finanzvorstand kam der frühere Consors-Manager Anfang 2003 zu MLP. Hatte das Zahlenwerk von Grund auf reformiert und auf eine deutlich konservativere Basis gestellt.

      Mit einer neuen Strategie will er dafür sorgen, dass es nun wieder aufwärts geht. Mit neuen Produkten und Serviceangeboten will " USW" zu altem Erfolg zurück: " Wir werden auch in diesem Jahr bei Kundenzahl, Umsatz und Ergebnis wieder zweistellig wachsen." Rund 600 neue Berater will er in diesem Jahr anheuern. 100 davon wurden in den vergangenen Wochen bereits eingestellt.

      Die braucht er auch. Zwar hat er die Fluktuationsrate von zwischenzeitlich 25 Prozent inzwischen wieder deutlich gedrückt. Trotzdem ist er noch weit von früheren Werten entfernt, als die der Zu- und Abgang bei den Mitarbeitern bei 13 bis 15 Prozent lag. " Hält der Trend an, haben wir die Chance, diesen Wert bis zum Ende des laufenden Jahres zu erreichen" , glaubt er. Die derzeit knapp 2800 Berater seien " hoch motiviert" .

      Neue Produkte sollen es bringen. Seit dieser Woche bietet MLP als einer der ersten Großen der Branche die Vermittlung von gesetzlichen Krankenversicherungen an. Mit sechs Betriebskrankenkassen schloss MLP eine Kooperation. " Mit weiteren Kassen führen wir konstruktive Gespräche."

      Ab morgen verblüfft " USW" die Branche mit einem weiteren Produkt: Ein neuartiges Pensionskassenangebot für mittelständische Unternehmen geht an den Start. Dafür kooperiert der MLP-Primus mit der Pensionskasse der Kölner Axa Versicherung. Außerdem im Konsortium: Die " Zenith Pensionskasse" der Alten Leipziger und die Pensionskasse des Gerling-Konzerns. " Wir wollen damit mittelständischen Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern in der betrieblichen Altersversorgung eine Konsortiallösung anbieten, wie sie bislang nur Großunternehmen oder Verbänden zur Verfügung steht" , so Schroeder-Wildberg. Der Vorteil für die Kunden: " Das Konzept bündelt die Angebote der verschiedenen Partner innerhalb eines Vertrages. Das Risiko der Kunden wird dadurch auf mehrere Unternehmen gestreut." Wachse das Volumen, werde das Angebot auf weitere Partner ausgedehnt.

      Auch auf vermögende Klienten ist MLP aus. Was den Durchschnittserlös der bislang 580 000 Kunden von rund 700 Euro nach oben hieven soll. Grund: Bei der Top-Klientel fallen pro Jahr durchschnittlich 4200 Euro an Erträgen für Finanzdienstleistungen ab. " Das ist auch für MLP ein großartiges Potenzial."

      Hat Schroeder-Wildberg mit neuen Produkten Erfolg, löst er damit auch ein altes Problem. Der Anteil der Lebensversicherungen am MLP-Ertrag liegt noch immer bei mehr als 70 Prozent. Fallen Steuerprivilegien bei Lebensversicherungspolicen weg, dürften die Auswirkungen auf die MLP-Erträge dramatisch sein. Die Offensive in der betrieblichen Altersversorgung und der Geldanlage schaffe da " einen hervorragenden Ausgleich" .

      Zudem macht er auch bei den Auslandstöchtern Druck: Die MLP-Dependancen in der Schweiz, in Großbritannien und Österreich sollen bis Ende 2005 profitabel sein. " Danach stecken wir uns neue Ziele." Oder auch nicht;)
      Avatar
      schrieb am 26.04.04 07:34:47
      Beitrag Nr. 190 ()
      Wie peinlich. Pensionskasse. Bischen spät.

      Den Markt beackern die anderen bereits seit 2-3 Jahren Vorsprung und entsprechenden Spezialisten. Wachsen die bei MLP auf den Bäumen.

      FL
      Avatar
      schrieb am 26.04.04 08:45:58
      Beitrag Nr. 191 ()
      Hat Schroeder-Wildberg mit neuen Produkten Erfolg, löst er damit auch ein altes Problem. Der Anteil der Lebensversicherungen am MLP-Ertrag liegt noch immer bei mehr als 70 Prozent. Fallen Steuerprivilegien bei Lebensversicherungspolicen weg, dürften die Auswirkungen auf die MLP-Erträge dramatisch sein. Die Offensive in der betrieblichen Altersversorgung und der Geldanlage schaffe da " einen hervorragenden Ausgleich:)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 13:16:22
      Beitrag Nr. 192 ()
      Bei der Bewertung der Handelsvertretereigenschaft von MLP-Mitarbeitern geht es vorwiegend um die Frage, ob der Mitarbeiter im wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.

      Wer kann bestätigen, dass es Anwesenheitsplichten mit festen Arbeitszeiten gegeben hat.

      Alle Antworten werden absolut vertraulich behandelt.

      Viele Dank
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 09:00:48
      Beitrag Nr. 193 ()
      Ich kann sogar mit einem Foto einer Anwesenheitstafel dienen!

      ( Die nach MLP Diktion natürlich nur dazu diente, dem Sekretariat Auskunft darüber zu geben, bei welchem Porsche- oder Mercedeshändler sich der kongeniale Berater gerade aufhält bzw.er ( oder sie) im Sandy Lane auf Barbados durch einen livrierten Bediensteten ausgerufen werden kann, damit seine LV verklebte Kundschaft weitere VOMs und alle sonstwie getarnten Lebensversicherung bestellen kann. Immerhin ist das Steuerprivileg, das jeder Student, der seinen Sparerfreibetrag ja bekanntermaßen spätestens beim Eintritt in die Welt der Arbeit voll ausschöpf, angeknabbert worden, was dringendes Handeln erfordert.)

      cafard
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 09:29:33
      Beitrag Nr. 194 ()
      @ cafard :laugh: BMW aber auch

      @ User007
      Na klar, z.B. die Dir sicherlich bekannte Psychoterrorveranstaltung mit der harmlos klingenden Bezeichung "Montagsrunde", die in den meisten "Geschäfts"stellen um 10 Uhr beginnt. Nichteinhaltung dieser Zeit wurde -wie schon einmal geschrieben wurde- mit Liebesentzug seitens des Oberaufsehers (GL) bestraft und hatte ein "freundschaftliches" "Vier-Augen-Gespräch" zur Folge.
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 18:35:39
      Beitrag Nr. 195 ()
      Ich habe ein Protokoll einer Montagsrunde. Es wurde beschlossen, dass Strafzahlungen bei Verspätungen zu einer Montagsrunde zu leisten sind.

      Weiterhin kann ich mit einer Controlling-Datei dienen, in der Arbeits- und Urlaubstage festzuhalten waren.

      Des weiteren kann ich mit der Aufforderung einer Planung durch eines Sales-Director, einem richtig kleines A----loch dieser Typ, dienen in der zu planen war, wieviel Urlaubstage man sich leisten möchte.

      Ich glaube, dass freut bei Bedarf den einen oder anderen Richter beim Arbeitsgericht:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 29.05.04 21:11:41
      Beitrag Nr. 196 ()
      Wundert mich nicht, dass Du nicht klar gekommen bist - kannst ja noch nicht mal einen Satz gerade schreiben.

      Aber Hauptsache fette Sprüche. Typen gibt`s...

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.06.04 16:44:27
      Beitrag Nr. 197 ()
      Jetzt ist es soweit, habe Post bekommen von MLP und wie sich sicher jeder denken kann, geht es um die Rückzahlung des Vorschusses, 14.000 €. Bin nun am überlegen ob ich diese Geld ohne grosse Gegenwehr zurück zahle oder mir einen Anwalt nehme. Wäre bereit die Differenz die der Anwalt erkämpft, für sinnvolle Projekte zu spenden. Wer kann mir helfen?
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 08:48:53
      Beitrag Nr. 198 ()
      vorschussfalle1, wenn Du überzeugt bist (und dabei bitte ehrlich sein), daß die Rückzahlung nicht gerechtfertigt ist, dann solltest Du einen Anwalt einschalten.

      Dr. Klaus Gollhofer in Mannheim ist sicherlich ein guter Ansprechpartner dafür.

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 13:13:22
      Beitrag Nr. 199 ()
      Hallo interna, danke Dir schon mal für den Tipp. Was meinst denn mit "überzeugt"? Ich denke dass z. B. die Abgabe meiner Akquirierten Kunden und Int., die Anwesenheitspflicht bei MOB, Ausbildungseinheiten in Heidelberg,JUR usw. Gründe genug dafür sind. Das Problem, ich habe so gut wie keine Beweise, ausser den Consultvertrag. Mich würde interessieren wer mit wenig Beweisen eine Einigung bezgl. des Vorschusses mit MLP erzielt hat.
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 13:38:18
      Beitrag Nr. 200 ()
      #199

      Es ist wirklich traurig, dass MLP offensichtlich immer wieder Typen wie Dich einstellt.

      Du willst Deinen Vorschuss nicht zurückzahlen, weil Du Ausbildungseinheiten in Heidelberg erhalten hast?

      Du willst Deinen Vorschusses nicht zurückzahlen, weil Du bei Deinem Ausscheiden Deine Kunden abgeben, im Gegenzug aber auch nur 50 Prozent zurückzahlen mußt?

      Vielleicht solltest Du einfach nochmal probieren, Dich selbständig zu machen und beim nächsten Mal einen gewöhnlichen Existenzgründungskredit bei einer Bank beantragen. Mal sehen, ob die Dir gleichzeitig eine exzellente Ausbildung zukommen lassen und hinter auf die Hälfte der Kohle verzichten.

      Ich wünsch Dir viel Spaß beim Anwalt.

      Manche Typen sind einfach nur :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 13:53:01
      Beitrag Nr. 201 ()
      ach so, jetzt auf die unpersönliche schiene. wenn du dich mit 2-3 mb aus der kv abspeisen lässt wünsche ich dir ebenfalls viel erfolg, schau mal auf die seite holzrank.de, wenn du lesen kannst, siehst du was mit den geldern der kunden passiert und wo der rest von deiner prov. hingeht. lass dich ruhig weiter vera... und wenn du meine 1.mail richtig gelesen hättest, wäre dir aufgefallen das ich das geld lieber spenden würde als solchen typen wie dir ein subventioniertes brötchen aus der kantine zu finanzieren.
      übrigens früher oder später wirst du auch einen anwalt brauchen, hast schon mal deine haftpflichtpolice gesehen geschweige denn gelesen? fang schon mal an zu sparen....
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 13:56:58
      Beitrag Nr. 202 ()
      Ich würde sagen, Du gehst erst mal in die Rechtschreibschule - danach sprechen wir uns dann wieder. :D
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 14:20:04
      Beitrag Nr. 203 ()
      Toller Kommentar. Inhalts- und kenntnisreich, originell, witzig. Ach, was sage ich: ein echter Schenkelklopfer, wie durch das Grinsegesicht (wie allgemein bekannt, sind "Smilies" in jeder Form ja die Zierde der hochdeutschen Sprache) sofort ersichtlich wird.
      Leider ist der Satz grammatikalisch nicht korrekt, aber man kann nicht alles haben ...

      Gruß

      Quixote
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 14:27:20
      Beitrag Nr. 204 ()
      vorschussfalle1,

      ich wiederhole mich. Wenn Du überzeugt bist, daß MLP das nicht gehalten hat, was im Consultantvertrag steht, dann solltest Du klagen. Die Provisionssätze sehe ich hierbei nicht als Grund an, denn darüber hätte man sich vorher informieren können.

      Wenn Du klagen und gewinnen solltest und diese Geld dann spenden würdest, dann ehrt Dich das.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 14:29:18
      Beitrag Nr. 205 ()
      Orthografisch ist #202 leider auch falsch.:D
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 18:27:21
      Beitrag Nr. 206 ()
      Hallo Goodtimes, cooler Name. Ist es dir erlaubt während Deiner Arbeitszeit zu surfen? Was sagt denn wohl Dein GL dazu? Warst heute nicht in der MOB? Wieviel Adressen hast denn heute schon gesammelt an der Uni? Schon zum Seminar eingeladen? Jetzt aber husch zum Telefon...und vergiss nicht Dich auszutragen, wenn Du das Büro verlässt.
      Ich kann doch auch nichts dafür, dass Deine Eltern jedes Jahr an Deinem Geburtstag in den Zoo gehen und die Störche mit Steinen bewerfen...( Denke das es absolute Zeitverschwendung ist mich weiter mit Dir zu unterhalten )

      Interna und alle anderen vernünftigen, werde die Tage einen Anwalt aufsuchen und Euch auf dem laufenden halten.
      Grüsse zurück
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 19:06:01
      Beitrag Nr. 207 ()
      @ Vorschussfalle

      Guten Tag,

      1. Warum sollte es nicht erlaubt sein, daß Goodtimes surft? Wer könnte es ihm verbieten?
      2. Wenn Goodtimes Kontakte braucht, um Geld zu verdienen, wird er sie sich schon holen. Macht jeder vernunftbegabte Mensch.
      3. Das selbe gilt für Semninare und Beratungstermine.
      4. Wenn das Sekretariat die Arbeit dadurch erleichtert bekommt, daß Goodtimes seine Anwesenheiten einträgt, wird er das tun, denn es ist vernünftig.
      5. Störche: sehr witzig, das war wirklich lustig.
      6. Wenn jemand feststellt, nicht für eine Tätigkeit innerhalb einer Bürogemeinschaft geeignet zu sein, sollte er gehen und woanders, vielleicht alleine, von vorne anfangen. Das wäre vernünftig.

      Beste Grüße und viel Erfolg bei Deiner nächsten Tätigkeit.

      Gruß, Info
      Avatar
      schrieb am 29.06.04 08:48:58
      Beitrag Nr. 208 ()
      #207

      Lass ihn, das hat keinen Sinn!

      Ich bin nur froh, dass Typen, die auf diesem Niveau hier posten (und wahrscheinlich in ähnlichem Stil ihre Kunden beraten), sich ihren Berufsstart von MLP vorfinanzieren lassen und hinterher zum Anwalt rennen, um möglichst wenig zurückzahlen zu müssen, schnell merken, dass sie bei MLP keine Zukunft haben.

      Arrevederci!

      P.S.: Ab 1.7. gelten bei Anwälten höhere Gebührensätze, also beeil Dich!
      Avatar
      schrieb am 30.06.04 15:21:01
      Beitrag Nr. 209 ()
      @Vorschussfalle

      Hi Vorschussfalle,

      ich erwarte in den kommenden Tagen ein ähnliches Schreiben von MLP, daher sollten wir hier diesen Thread für den Austausch von für uns relevanten Informationen nutzen.

      Folgende Fragen müssen wir klären:
      1. Gibt es bereits Präzedenzfälle (Sammelklagen)
      2. Rechtsanwälte mit Erfahrung bei Vorschußklagen
      3. Welchen Indizien muss man sammeln (bzgl. Scheinselbständigkeit, Anwesenheit, Akquisekosten, ausstehende Provs....
      4. auch das Thema Schadenersatz wg. Vorspielung falscher Tatsachen (Gegenforderung)
      5. Kann es sich MLP überhaupt leisten hier den öffentlichen Weg der Klage zu gehen?

      Ich hoffe das dieser Thread offen zu diesem Thema weitergeführt wird, denn dafür ist er ja da ;)

      Ich freue mich auch von Antworten anderer Betroffener.

      Viele Grüße und besten Dank....
      Avatar
      schrieb am 30.06.04 16:54:51
      Beitrag Nr. 210 ()
      Schuldenfalle1,

      endlich mal wieder einer, der vernünftig postet:


      1. Ja, es gibt Präzedensfälle
      2. Dr. Klaus Gollhofer (Mannheim)
      3. Alle - insbesondere, wo es sich um direkte Weisungen wie Urlaubsverbot, einzuhaltende Zeiten etc. handelt
      4. Guter Punkt, immer schön ehrlich bleiben
      5. Ja, wenn Sie im Recht sind (was z.T. auch so ist)


      Viel Erfolg - evtl. lohnt sich ein Schreiben vorab an USW.


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 30.06.04 17:37:08
      Beitrag Nr. 211 ()
      @ Vorschussfalle

      Guten Tag,

      wer erhält oder hat jemals nur 2 - 3 MB KV-Provision erhalten? Es ist mir völlig neu, das die Provision so niedrig sein soll. Das gab es nie!

      Leider konntest Du anscheinend die Provisionsordnung nicht lesen. Holzkopf. Dann ist es ja auch keine Wunder, daß Du Deinen Vorschuß nicht zurückzahlen kannst.

      Viel Spaß beim Klagen. Wenn Du im Prozeß mal wieder etwas nicht verstehst, dann melde Dich einfach hier im Forum. Da findest Du immer welche, die Dich gut finden.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 30.06.04 18:19:03
      Beitrag Nr. 212 ()
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.06.04 18:42:32
      Beitrag Nr. 213 ()
      @Infotausch
      Nun mal ganz ruhig; Ihr wißt doch beide, dass Ihr beide ein bißchen Recht habt...
      Avatar
      schrieb am 30.06.04 19:34:44
      Beitrag Nr. 214 ()
      Dass MLP und die Verantwortlichen der Firma keine Lust haben, hier ein sensibles Thema diskutiert zu wissen, dürfte allen deutlich genug geworden sein.
      Um die Frage "Wer hat Recht" geht es nicht.
      Das entscheiden in Deutschland nur Gerichte.

      Der thread hatte heute schon über 240 Zugriffe.

      Wenn es mehr als 50 Leute gibt, die sich für das Vorschussthema interessieren, dann hat das Forum seinen Zweck erfüllt.

      INFOTAUSCH

      Ich bin dafür, endlich ein Forum zu eröffnen unter http://www.ex-mlp.de
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 13:35:35
      Beitrag Nr. 215 ()
      @interna

      Vielen Dank für die Infos.

      Sollte ich auf weitere Infos stoßen, werde ich diese hier posten.

      Kann ich mich bei speziellen Fragen direkt an Dich wenden?

      Viele Grüße...
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 13:38:39
      Beitrag Nr. 216 ()
      @hardfacts

      Hallo,

      die Idee mit einem speziellen Ex-MLP Forum halte ich für eine top Idee. Alleine ich kenne z.Z. fast 10 Noch-MLP Berater für die ein solches Forum Sinn macht.

      Ich bin für eine Zusammenarbeit bzw. Unterstützung gerne bereit.

      Viele Grüße...
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 14:57:15
      Beitrag Nr. 217 ()
      Dann mal los ...!
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 20:46:53
      Beitrag Nr. 218 ()
      ....peinlich.

      Ich stelle mir das herrlich vor. Lauter arme Akademiker, die sich nicht weiter zu helfen wissen, als sich anonym über (angeblich) zu niedrige KV-Provisionen, ungerechte Getränkekassen und Anwesenheitstafeln im Büro auslassen. Lauter Leute, die ihre Verträge nicht lesen können! Mitarbeiter, die sich darüber beschweren, im Vertriebsjob akquirieren zu müssen. Seminare halten zu müssen. Beratungstermine vereinbaren zu müssen.

      Grausam! "Laß uns mal ein Forum gründen, in dem wir uns darüber ausgöbeln können". Als GL hätte ich auch meine Probleme mit Jungs gehabt, die sich den ganzen Tag um Dinge kümmern, die mit der Arbeit und dem persönlichen Vorankommen nichts zu tun haben. Nur weiter so! Dann wird die nächste Station wieder so enden.

      Peinlich!!!!!
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 23:03:01
      Beitrag Nr. 219 ()
      Hallo bin neu im Forum.
      Habt ihr euch eigentlich schon einmal Gedanken über einen
      Abfindungsanspruch gemacht? Ist bei Handelsvertretern üblich.:)
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 08:44:07
      Beitrag Nr. 220 ()
      ....peinlich. Ich stelle mir das herrlich vor. Lauter arme Akademiker, die sich nicht weiter zu helfen wissen, als sich anonym über (angeblich) zu niedrige KV-Provisionen, ungerechte Getränkekassen und Anwesenheitstafeln im Büro auslassen. Lauter Leute, die ihre Verträge nicht lesen können! Mitarbeiter, die sich darüber beschweren, im Vertriebsjob akquirieren zu müssen. Seminare halten zu müssen. Beratungstermine vereinbaren zu müssen.

      zu niedrige KV-Provision: darüber hat sich bisher keiner wirklich beklagt...
      ungerechte Getränkekassen: auch da gebe ich Dir Recht; normalerweise vereinfacht das die Abrechnung; es gab übrigens mal Zeiten, da wurden die Getränke von den GLs bezahlt ;)
      Anwesenheitstafeln im Büro: auch das ist aus meiner Sicht in Ordnung, um einen besseren organisatorischen Ablauf in der Geschäftsstelle zu haben
      Akquise und Seminare: für die meisten im Junggeschäft eine Existenzgrundlage; auch darüber kann man sich nicht beschweren

      Aber lieber Infotausch: Es geht doch einzig und allein um das "Wie", und daraus ergibt sich nun mal die Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und das Angestelltenverhältnis :)
      Es geht doch hier eher um die Fälle, wo ein GL bei der Einstellung etwas von 200 dollen Kunden erzählt hat und man dann mit 20 durchgekneteten Akten beworfen wurde
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 10:35:52
      Beitrag Nr. 221 ()
      Exkollege,

      ersetze das Wort

      "durchgeknetet"

      bitte durch

      "ausgelutscht"

      Ansonsten volle Zustimmung!

      interna
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 10:59:44
      Beitrag Nr. 222 ()
      @ Exkollege

      Wenn 200 Kunden versprochen werden und dann 20 Kunden tatsächlich übertragen werden, ist das eine Sauerei. Uneingeschränkte Zustimmung! Solche Fälle gibt es auch, obwohl ich die Dimension 200 zu 20 bezweifle. Ein (selbständiger) Berater allerdings, der sich sowas länger als einen Monat gefallen läßt, muß sich die Frage gefallen lassen, wieso er das tut.

      Wenn ich dann, nach Monaten oder vielleicht Jahren, in ein Internet Forum gehe um mich auszugöbeln, dann ist das lediglich mit dem Wort Peinlich zu beschreiben! Nach dem Motto: "Mama, der hat mich geärgert". Und dann darf man mal ordentlich heulen. Wer eine derartiger Mentalität an den Tag legt, sollte wirklich nicht selbstverantwortlich arbeiten.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 11:06:27
      Beitrag Nr. 223 ()
      Infotausch,

      auch Dir stimme ich zu mit einer kleinen Einschränkung.


      Wenn von den 200 Kunden schon 150 in der ZKB waren und diese zum großen Teil MLP schriftlich mitgeteilt hatten, daß kein Kontakt mehr gewünscht ist, dann wäre das gegenüber einem Berater (insbesondere gegenüber einem neuen Berater) auch eine ziemliche Sauerei.

      Wie es auch eine Sauerei war/ist/sein wird, wenn GLs sich die guten Kunden "einstecken" und die Berater an den anderen "üben" lassen. So etwas soll es ja gegeben haben (und bevor ein Vorwurf gegen mich als GL kommt, frage erst mal bei den damaligen Beratern nach ;)).

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 11:30:54
      Beitrag Nr. 224 ()
      @Infotausch

      Ist es nicht erstaunlich, wie oft diese Diskussion hier angeklickt wird?

      Obwohl die Berater bei MLP über ihr Notebook keinen Zugriff auf diese bösen Internetseiten haben.

      Ein thread mit über 200 Zugriffen am Tag sollte die Kritiker nachdenklich werden lassen.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 13:13:42
      Beitrag Nr. 225 ()
      @ hardfacts

      200 Klicks? Das ist nicht viel. Wenn man bedenkt, daß Du und Interna davon allein schon 100 Mal hier reinklicken :-)

      @ Interna

      Was soll der Mist? Hast Du es noch nicht geschnallt? Du warst nicht in einem perfekten Unternehmen und MLP wird niemals perfekt sein. Nochmal: es gab Mitarbeiter, die unfair behandelt wurden. Die gibt es, mit Verlaub, in nahezu jedem Unternehmen in diesem Land. Da gibt es Mobbing, Ellenbogen, Jähzorn, Ungerechtigkeiten, Drangsalierungen..... Ein Teil davon gibt es auch bei MLP. Denn hier arbeiten Menschen. Und die sind, mal abgesehen vom Sozialismus, nicht so perfekt, wie Du es gerne hättest. Wie kommst Du eigentlich dazu, MLP mit anderen Augen zu beurteilen, als andere Unternehmen? Hast Du Dir die Frage schon mal gestellt?

      Bei MLP gibt es Leute, die an den entsprechenden Stellen Mißstände verändert haben. Zu ihren Gunsten und damit i.d.R. zugunsten aller. Ich gehöre dazu. Und viele andere auch.

      Der Rest göbelt sich in W:0 aus.

      Love it, change it or leave it!
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 13:19:17
      Beitrag Nr. 226 ()
      Chapeau.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 18:37:10
      Beitrag Nr. 227 ()
      @infotausch

      wieder einmal ganz schön laut gepfistert.

      Mit den Veränderungen ist das aber so eine Sache. Anregungen gab es auch in der Vergangenheit - nur angenommen hat sich davon keiner etwas in der Unternehmenszentrale. Erst seitdem mehr und mehr Kollegen (Exkollegen) das Unternehmen wechseln ist der Veränderungsdruck so groß geworden, dass mehr oder weniger beherzt die Veränderungen auch umgesetzt worden sind (Rückbesinnung auf Maklertugenden u.a.). Ohne die Abgänge wäre heute wahrscheinlich immer noch ein Tm nebt Gefolgschaft in Amt und Würden.Wieso die Gefolgschaft noch da ist - ein wahres Wunder.

      Bei Neueinstellungen war ich höchstpersönlich Zeuge, wie im Rahmen einer Montagsrunde mit Lug und Trug versucht wurde, einem Neueinsteiger den Job mit 50, 60 100 Akten (und nicht Kunden) schmackhaft zu machen. Mahnungen und Warnungen in Richtung GL halfen da auch nicht mehr - die MLP-Brille war einfach zu blau. Das geschah mehrfach und wiederholt in mehreren GS in Deutschland, wie ich aus diversen Schulungen leider erfahren musste.

      Und wenn dort nun Vorsatz gewittert wird, dann ist es spätestens Zeit, so ein Unternehmen zu verlassen. Es ist immer noch Zeit dafür. Warum nicht die Gelegenheit beim Schopfe packen, und die anstehenden guten zwei Quartale nutzen, um seinen eigenen Laden aufzubauen - und die Bestandsprovisionen zukünftig anders zu kanalisieren.

      Lügen haben haben kurze Beine. Die Beine der Lügner sind nicht wieder länger geworden, nur weil Termühlen nicht mehr unter dem MLPlern weilt. Warum sollte ich nun jemandem glauben, der mich vor Wochen und Monaten noch belogen hat - dass müsste mir mal jemand erklären.


      Grüsse

      E.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 18:54:08
      Beitrag Nr. 228 ()
      @Infotausch

      Über 400 klicks!

      Wenn 200 von diesen klicks von aktiven MLP-Beratern verursacht wurden, dann zeigt das den inneren Zustand des Unternehmens.
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 18:55:01
      Beitrag Nr. 229 ()
      Info

      Bei MLP gibt es Leute, die an den entsprechenden Stellen Mißstände verändert haben. Zu ihren Gunsten und damit i.d.R. zugunsten aller. Ich gehöre dazu. Und viele andere auch.


      :laugh::laugh:

      das macht sich in der Bilanz 2003 nicht bemerkbar, wenn man sich nur mal die Luftnummer mit den Forderungen gegen die Gl`s ansieht!

      die 77 mio kannste glatt streichen
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 15:56:55
      Beitrag Nr. 230 ()
      wird aus der portokasse bezahlt

      mlp am 31.12.2004 € 19,95:p:p:p:p:p:p
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 21:17:09
      Beitrag Nr. 231 ()
      skat,

      aber nur bei einem Reverse Split nach dem Motto aus 20 mache 8!

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 03.07.04 21:26:34
      Beitrag Nr. 232 ()
      @Infotausch # 225

      Ich zitiere Dich:

      "Was soll der Mist? Hast Du es noch nicht geschnallt? Du warst nicht in einem perfekten Unternehmen und MLP wird niemals perfekt sein. Nochmal: es gab Mitarbeiter, die unfair behandelt wurden. Die gibt es, mit Verlaub, in nahezu jedem Unternehmen in diesem Land. Da gibt es Mobbing, Ellenbogen, Jähzorn, Ungerechtigkeiten, Drangsalierungen..... Ein Teil davon gibt es auch bei MLP. Denn hier arbeiten Menschen. Und die sind, mal abgesehen vom Sozialismus, nicht so perfekt, wie Du es gerne hättest. Wie kommst Du eigentlich dazu, MLP mit anderen Augen zu beurteilen, als andere Unternehmen? Hast Du Dir die Frage schon mal gestellt?

      Bei MLP gibt es Leute, die an den entsprechenden Stellen Mißstände verändert haben. Zu ihren Gunsten und damit i.d.R. zugunsten aller. Ich gehöre dazu. Und viele andere auch. "


      Dann fange endlich mal an, die Mißstände gegen Kunden wegzuräumen. Mein Vorschlag wäre, Du (!) würdest den FLV-Kunden mitteilen, warum und wie die Umschichtung auf Dachfonds mit welchen aktuellen Kosten es gegeben hat.

      Zu Deinem Gunsten, richtig! Und manchmal gibt es Ausnahmen von der Regel.

      Denn andernfalls müßte Dr. T. vor den Kadi und einige hohe Herren bei MLP noch heute Abend gefeuert werden.

      USW wird es nur schaffen, wenn er die aalglatten Dr.-T.-Jasager von früher endlich mal vor die Tür setzt. Das ist mir selber ein meiner Meinung nach nicht so ganz fähiger Finanzvorstand lieber als einige Herren der alten Riege.

      Viele von denen halte ich für moralisch völlig verdorben und Ahnung vom Fach vermisse ich auch weitgehend.

      Solltest Du "vom Fach sein", so solltest Du beantworten können, warum alle FLV-Kunden eines Portefeuilles die gleiche geldgewichtete Performance und gleiche zeitgewichtete Performance in Ihren Berichten mitgeteilt bekommen.

      Schönen Tag noch!


      interna

      Ps: Der Kunde ist König, nicht der eigene Geldbeutel! Man verdient gut genug, man sollte seine Gier zügeln.
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 16:31:09
      Beitrag Nr. 233 ()
      Ihr redet hier immer von Klagen gegen MLP. Muß nicht MLP selbst erst die Vorschußzahlung einklagen, wenn der Ex-Mlp´ler eine Rückführung nicht vornimmt? Oder sollte der Ex-Mlp`ler selbst unmittelbar genen MLP klagen, sobald er ein Zahlungsaufforderungsschreiben erhält? Natürlich nur, wenn eine Klage auch Aussicht auf Erfolg hätte.
      Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.:)
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 16:35:42
      Beitrag Nr. 234 ()
      Thematiker,

      ich stimme Dir bzgl. Ablauf zu. MLP müßte klagen, sofern der Berater nicht zurückzahlt. Doch wenn man etwas nicht zurückzahlen will, halte ich es für fair, den Betroffenen davon aktiv in Kenntnis zu setzen (mit Begründung natürlich).

      Hinzu kommen ja noch weitere Themen wie HGB-Ansprüche, Schadensersatzzahlungen bei Nichterfüllen von Verträgen, falschen Informationen etc. etc.

      Das Thema ist somit sehr komplex und bedarf einer guten Vorbereitung (evtl. mit dem Ergebnis, daß eine Rückzahlung rechtens ist).

      Viel Erfolg wünsche ich Dir - interna
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 17:43:28
      Beitrag Nr. 235 ()
      @skat
      19,95 zu 170.- €, fragt sich nur wer da :p:p:p machen kann!

      Gruß B.
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 18:56:25
      Beitrag Nr. 236 ()
      Interna,

      Vielen Dank für Deine prompte Antwort(#234). Kann ich mich, wenn das Thema aktueller wird, mit Dir in Verbindung setzen? Ich gehe davon aus, daß es besser ist, die Anwälte Gollhofer in Mannheim zu beauftragen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.04 20:50:17
      Beitrag Nr. 237 ()
      Thematiker,

      ich bin für jedes offene Gespräch bereit. Schicke mir bei Bedarf einfach eine Boardmail.

      Schönen Abend noch - interna
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 13:23:32
      Beitrag Nr. 238 ()
      Wer von Euch hat bereits mit diesem überaus "erfahrenen Anwalt" die "Ehre" gehabt?

      http://www.tiefenbacher.de/standorte/Team_Heidelberg/Ehrhard…
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 15:33:26
      Beitrag Nr. 239 ()
      cafard, der Postbote war da (Boardmail)!
      Avatar
      schrieb am 14.10.04 16:35:28
      Beitrag Nr. 240 ()
      unbequem,

      bitte um Boardmail!


      interna
      Avatar
      schrieb am 09.01.05 19:18:58
      Beitrag Nr. 241 ()
      @ all

      Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt wurde in Würzburg in einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung ein großer Sieg gegen MLP errungen:

      MLP verzichtete auf die Rückzahlung eines Vorschuss-Saldos in Rekordhöhe! Der MLP-Berater musste nicht einen Euro zurückzahlen.

      MLP sah keine Chance, den tatsächlichen Arbeitnehmerstatus des MLP-Beraters zu widerlegen. Umfangreiche schriftliche Beweise sowie professionelle Schriftsätze, die diese nach alle relevanten Beurteilungskriterien umfassend und schlüssig aufbereiteten, brachen hier MLP das Genick.

      Meinen herzlichen Glückwunsch an den MLP Berater
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 13:48:03
      Beitrag Nr. 242 ()
      Details bitte - danke interna!
      Avatar
      schrieb am 25.01.05 22:55:28
      Beitrag Nr. 243 ()
      @ #241

      Ich habe herausbekommen, welcher Berater das war.
      Durfte mir - nach einigem guten Zureden - mal die Schriftsätze durchlesen.

      ABSOLUT GENIAL!!

      Für mich leider zu spät. Mein Fall ist schon durch (ging bei mir aber um nicht viel).

      Aus den Schriftsätzen könnte man ein Lehrbuch machen "wie wehre ich mich gegen Ansprüche von MLP".
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 08:53:49
      Beitrag Nr. 244 ()
      BestpartnerTopFlop,

      DU HAST BOARDMAIL!
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 12:54:41
      Beitrag Nr. 245 ()
      BestPartnerTopFlop,

      Du hast Boardmail. Würde mich sehr über eine Antwort freuen.

      Gruß
      informieren
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 13:04:27
      Beitrag Nr. 246 ()
      interna,

      Du hast Boardmail.

      Gruß
      informieren
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 13:12:17
      Beitrag Nr. 247 ()
      ... und ich hab auch boardmail !!
      Avatar
      schrieb am 27.01.05 17:59:31
      Beitrag Nr. 248 ()
      hallo :)
      benötige dringend info´s zur vorschussrückzahlung - wer kann mir hier weiterhelfen! mein anwalt und ich sind auf der suche nach weiteren info´s. und bitte - ihr glücklichen mlp´ler - verschont mich mit euren blöden kommentaren. ihr sitzt jetzt mal auf der reservebank - auch wenn es euch schwer fällt!!!
      vielen dank im voraus!
      gruß
      susiratlos
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 23:04:32
      Beitrag Nr. 249 ()
      Seruvs,

      bin ebenfalls aussteigewilliger MLP Berater und bin gerade dabei meinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen.
      Warum aber findet man das von Dir erwähnte Urteil nicht hier : http://www.arbg.bayern.de/lagn/arb_recht.htm ???

      Gruß
      M
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 23:06:45
      Beitrag Nr. 250 ()
      vergiss meine vorherige Boardmail. War das AG Nürnberg...
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 20:35:57
      Beitrag Nr. 251 ()
      Hallo interna, habe heute zum zweiten Mal eine Zahlungsaufforderung von der Provisionsabteilung bekommen. Soll ich jetzt aktiv werden oder warten bis sich MLP meldet ? Kannst Du mir auch die Infos zukommen lassen, die Du laut dem Diskussionsforum "MLPSchlachter" am 31.03.2004 hast zukommen lassen ? Danke für Deine Hilfe, die ich unbedingt brauche !!!
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 20:37:51
      Beitrag Nr. 252 ()
      Hallo MLPSchlachter, bin in gleicher Situation. Habe heute die zweite Mahnung von der Provisionsabteilung bekommen. Wie ist es bei Dir weitergegangen ??? Brauche dringend Deine Info um mir über nächste Schritte gegen MLP klar zu werden ...
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 20:44:58
      Beitrag Nr. 253 ()
      Hallo bigt1000,
      habe gerade Deinen thread in wallstreet-online gelesen. Super geschrieben. Heute bin ich zum zweiten Mal von der MLP-Provisionsabteilung zur Rückzahlung des Vorschusses aufgefordert worden. Bin leider ein wenig uninformiert und brauche wohl einen Anwalt. Kannst Du mir bitte einen Anwalt empfehlen ? Wäre echt nett !
      Gruß von mfun02
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 21:02:13
      Beitrag Nr. 254 ()
      Hi bestpartnertopflop, brauche dringend Infos um mir eine Strategie zurechtzulegen. Habe heute die zweite Aufforderung der Provisionsabteilung zur Rückzahlung des Vorschusses bekommen. Bitte informiere mich was da passiert ist !!! Vielen, vielen Dank ! mfun02
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 21:02:52
      Beitrag Nr. 255 ()
      Hi informieren, brauche dringend Infos um mir eine Strategie zurechtzulegen. Habe heute die zweite Aufforderung der Provisionsabteilung zur Rückzahlung des Vorschusses bekommen. Bitte informiere mich was da passiert ist !!! Vielen, vielen Dank ! mfun02
      Avatar
      schrieb am 29.01.05 21:03:57
      Beitrag Nr. 256 ()
      Hi gretchen, brauche dringend Infos um mir eine Strategie zurechtzulegen. Habe heute die zweite Aufforderung der Provisionsabteilung zur Rückzahlung des Vorschusses bekommen. Bitte informiere mich was da passiert ist !!! Falls Du das gleiche Problem hast, können wir uns auch direkt austauschen ! Vielen, vielen Dank ! mfun02
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 08:19:07
      Beitrag Nr. 257 ()
      Stellt doch hier sauber zum nachvollziehen für alle das Aktenzeichen rein.

      Wenn alles so stimmt, wie hier berichtet, erst mal herzlichen Glückwunsch an den Richter, der es endlich mal kapiert hat, wie es vielleicht wirklich da draußen gelaufen ist.
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 08:48:42
      Beitrag Nr. 258 ()
      angestellter1,

      volle Zustimmung!

      Damit wären vielen geholfen!

      Danke vorab!
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 10:17:58
      Beitrag Nr. 259 ()
      Hallo Interna,

      du hast Post.

      Gruß
      Mare 2000
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 14:01:56
      Beitrag Nr. 260 ()
      Mare2000,

      Du auch :)!

      @all

      Ich bitte alle (!) darum, uns (oder mir) das Aktenzeichen aus Würzburg zukommen zu lassen. Als Gruppe von Ex-MLPlern sollten wir untereinander helfen.

      Danke vorab im Namen aller Betroffenen!


      interna
      Avatar
      schrieb am 01.02.05 20:27:54
      Beitrag Nr. 261 ()
      Hallo Interna,

      nochmal Post.....
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 09:37:20
      Beitrag Nr. 262 ()
      Mare 2000,

      :)


      Dann mal los!
      Avatar
      schrieb am 08.02.05 19:50:06
      Beitrag Nr. 263 ()
      Ich stimme #260 von interna zu. Das Az von Würzburg wäre auch für mich und die von mir gegründete Interessengemeinschaft von Interesse.

      Der User "Betrugsverdacht" hat bisher auch noch nicht auf meine Boardmail geantwortet.

      Aprospos boardmail...
      Tauscht ihr hier Kochrezepte aus, oder warum könnt ihr das, was ihr sagen wollt, nicht der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen? ;)

      Gruß
      BigT1000
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 09:55:51
      Beitrag Nr. 264 ()
      Was soll denn das Rumgejammere?

      "Kopf aus der Schlinge ziehen u.ä., suche neue Strategie"

      Die richtige Strategie heißt, erst nachdenken und dann beginnen.

      Wer einen Vorschuß erhalten hat soll ihn bitteschön auch zurückbezahlen.

      Zahlt mal bitte schnell die offenen Vorschüsse zurück, so dass MLP mir meinen HGB-Ausgleich zahlen kann....;-)

      Es kann doch nicht Euer Ernst sein, mit fadenscheinigen Argumenten, in großem Stil die Vorschußrückzahlung zu verweigern. Dass der ein oder andere GL mit überbordenden Vorschriften vielleicht über das Ziel hinaus geschossen ist, mag ja sein. Aber mittlerweile ist die Grenze des guten Geschmacks und die Grenze der guten Sitten seitens der Vorschußnehmer deutlich überschritten. Was wäre gewessen, wenn der Führungsstil des GL unverändert gewesen wäre, der Vorschuß als Darlehen aber von der örtlichen Volksbank oder Sparkasse gewährt worden wäre. Glaubt Ihr, dass die das Geld ebenfalls unter dem Irrtumsvorbehalt abschreiben würden?
      Dass es unklare Berufsvortellungen gibt, ist nicht neu. Das anschließende Gezetere bei einer falschen Wahl ist aber unerträglich. Hatte das Geld, als es bei Euch auf dem Konto landete irgendeinen schlechten Geruch? Hat es geklebt? War es verseucht? Nein. Wie schön, dann konnte es ja nach Herzenslust ausgegeben werden.
      Ziemlich schwache Haltung Leute. Ich hoffe, in Eurem späteren Leben gibt es mal einen richtigen Arschtritt (Verzeihung all denen, die es nicht betrifft)für Euch.

      Ich plädiere als EX-MLPler für die unnachgiebige Eintreibung der offenen Posten.

      Mich würde im Übrigen interessieren, ob die Betroffenen für das betreffende Jahr bereits ene Gewinnermittlung gemacht haben oder ob sie ihre Steuerkarte nach HD geschickt haben mit der Bitte um Ergänzung. Wie sieht es im Übrigen das Finanzamt, wenn die betreffende Steuererklärung nach der langen KLagezeit immer noch nicht abgegeben wurde. Wurden beim FA Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Nichtselbständiger Tätigkeit angegeben? Wenn gewerbliche Einkünfte, dann bitteschön auch Rückzahlung des Vorschusses. Ent oder Weder.

      Eurostokx
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 12:25:11
      Beitrag Nr. 265 ()
      Eurostokx,

      ich sehe das wesentlich differenzierter!

      Wenn einer Beraterin/einem Berater falsche Tatsachen bzgl. Potential/Akten etc. vorgetäuscht wurden, dann sehe ich MLP auch in der Verpflichtung, dafür geradezustehen.

      Als Ex-MLPler (bist Du es wirklich?) weißt Du sicher, wie oft

      - Adressen gebunkert
      - "ausgelutschte" Akten weitergeben
      - in FHs und Unis "verbrannte Erde"
      - etc. etc.

      hinterlassen wurde. In diesen Fällen würde ich auch keinen Vorschuß zurückzahlen!

      Denke nicht nur an Dich!

      Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 13:15:29
      Beitrag Nr. 266 ()
      Eurostocks, bin ganz Deiner Meinung UND mit einer fairen Bewertung von Neukundengewinnung und HGB-Anspruch kann der Saldo doch auch nicht so hoch sein. Oder haben GL, Revision und BeraterIn nach einem JAhr PLÖTZLICH gemerkt, dass das alles doch nichts ist? Und auch kein verwertbares Adressmaterial, kein Marktzugang und keine Kundenzufriedenheit erzeugt würde? Na, dann könnt ihr den Saldo doch nach einen Schlüssel aufteilen, anstatt die Gerichte zu nerven...
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:00:28
      Beitrag Nr. 267 ()
      Hallo Interna.

      Im Mitarbeitervertrag (neudeutsch Consultant-Vertrag) war keine aufschiebende Bedingung dergestalt formuliert, dass ein Vorschuß´nicht rückzahlbar ist, wenn...

      ...Adressen gebunkert
      - " ausgelutschte" Akten weitergeben
      - in FHs und Unis " verbrannte Erde"
      - etc. etc.
      werden.

      Von daher handelt es sich um eine unredliche Einstellung (kaufmännisch unsauber, unhanseatisch, ....)
      Wer macht schon gar mit Vertragsbrechern gerne Geschäfte.

      Eurostokx
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:19:28
      Beitrag Nr. 268 ()
      VER(trags)BRECHER

      solche seelenlosen Typen sind sicherlich mit schuldig am Verfall der MLP-Sitten und einer entsprechenden Moral. Da wundert mich gar nichts mehr.

      Bin jedenfalls froh, dass ich mit diesen Typen nichts mehr zu tun habe und hoffentlich auch nie mehr zu tun haben werde. Alleine die Nennung im gleichen Atemzug wäre mir peinlich.


      Eurostokx
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:58:06
      Beitrag Nr. 269 ()
      Liebe MLP-Unterstützer,

      wenn man gezwungen wäre zur Finanzierung der Selbständigkeit einen Banken-Kredit aufzunehmen, dann wäre der Berater-Neuzugang nicht wirklich mehr vorhanden. MLP finanziert ganz bewusst Existenzgründungen, die bei keiner Bank einen Kredit bekommen würden. Das ist sicher kein soziales Engagement sondern geschäftliche Notwendigkeit.

      Das Thema Vorschußrückzahlung ließe sich ganz einfach erledigen: MLP genehmigt keine Vorschüsse mehr und verpflichtet jeden neuen Berater sich selber um seine Finanzierung zu kümmern. Jeder weiß, das damit das Ende der Erfolgsstory MLP eingeläutet wird.

      Also: Das Thema Vorschuss ist Teil des MLP-Systems und kann nicht isoliert betrachtet werden. Die faule Darlehensvergabe an Existenzgründer sind lediglich Marketingkosten für MLP und nicht mit echten Bankdarlehen zu vergleichen, die kaum ein Berater erhalten würde.

      Ihr müsst mal von der Frosch- in die Vogelperspektive !
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:12:02
      Beitrag Nr. 270 ()
      Guten Tag!

      mfun: Dem stimme ich grundsätzlich zu, und mir scheint als Außenstehendem auch, daß MLP das ebenso sieht. Mir ist jedenfalls ein Fall bekannt, wo man sich durchaus kulant zeigte.
      Dennoch bin ich ebenfalls der Meinung, daß Vorschüsse grundsätzlich auch wieder eingefordert werden sollten. MLP-Berater sind immerhin Menschen, die andere Menschenbezüglich ihrer Finanzen beraten sollen, wahrscheinlich ein gewisses Grundinteresse für solche Themen und auch eine Art Ausbildung diesbezüglich bekommen, wie zweifelhaft all das je nach Sichtweise auch sein mag. Von volljährigen solchen Leuten aber kann ich sehr wohl erwarten, daß sie sich klar sind, worauf sie sich einlassen, und eventuelle Wissenslücken (seien sie nun selbstverschuldet oder von MLP bewußt gelassen) binnen weniger Monate ausräumen. Wenn ich nur verbrannte Erde und ausgelutschte Verträge vorfinde, sollte das schnell zu bemerken sein.

      Gruß

      Quixote
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 16:23:26
      Beitrag Nr. 271 ()
      @mfun02,
      100% Zustimmung! Soll MLP doch keine Vorschüsse mehr bezahlen, ist ganz einfach!

      @Quixote,
      Es sind nicht bewusst "offen gelassene" Lücken, sondern bewusst falsche Informationen seitens MLP! Zumindest in gewissen Teilen, diese sind aber wesentlich bei der Entscheidungsfindung, MLP-Berater werden oder nicht! (Hierunter fallen: Erfahrenswerte bzgl. Verdienstmöglichkeiten, Schulungsqualitäten, Beratungsqualität) Wie sollte dann in solche einem Fall gehandelt werden?
      Einige "falsche Informationen" findet man schnell, in den ersten 3-9 Monaten raus, aber noch lange nicht alles, aber gerade in dieser Zeit "baut" man einen großen Schuldenberg auf, was die Entscheidung zu gehen, auch nicht einfacher macht, sondern durchaus öfters dazu führt, "weiter zu machen" -> und davon lebt MLP, auch von diesem Druck!


      @Eurostokx, Quixote

      mein Posting aus einem anderen Thread, ich denke, das belegt vieles, was gegen eine Rückzahlung, auch moralisch, spricht - (müßte MLP nicht sogar eher Schadensersatz leisten?):

      "jetzt geht mir aber gleich die Hutschnur hoch!!!!!!

      Was bei MLP abgeht ist wohl mehr als moralisch verwerflich bzgl. der " Berateranwerbung" !

      Punkt 1 - Klare " Klärung" der grundsätzlichen Gegebenheiten vor Vertragsabschluss! Bei mir und wohl auch vielen anderen nicht erfüllt!!! Ein Teil von MLP verschuldet, ein Teil vom GL verschuldet, ein Teil von beiden verschuldet!!!

      Nur mal so als Info, was da alles schief laufen kann!

      - MLP kann fast den ganzen Markt abbilden, durch die " verringerten Prozentsätze bzgl. vieler Gesellschafte" , welche nur in der ExpertBase zu finden sind, NICHT im Vertrag, ist hier ein wesentlicher Punkt, Unabhängigkeit, nicht ernsthaft gegeben! Die verringerten Sätze sind nicht mehr so groß, wie sie einmal waren, aber z.T. 40-50% weniger für Verträge wurde nie erwähnt und ist einem Anfänger auch nicht kenntlich gemacht! (Quelle: Vertragsunterlagen, ExpertBase)

      - Die Gehaltszahlen sind wohl nicht passend, wie selbst schon MLPler zugegeben haben! Und eine " Verfälschung" um z.B. 20% (den genauen Wert kenne ich nicht, dieser ist einfach mal geschätzt) ergibt eine ganz andere Kalkulationsgrundlage bei der Entscheidung Selbstständigkeit oder nicht.
      Z.B.
      1. Jahr - 14 Tausend Euro
      2. Jahr - 37 Tausend Euro
      3. Jahr - 60 Tausend Euro
      4. Jahr - 80 Tausend Euro
      5. Jahr - 100 Tausend Euro
      Hinzu kommen Kosten von mind. 5.000 Euro pro Jahr (Laptop, Telefon, ...) da wird`s für jemand, der nicht durchschnittlich ist schon verdammt eng, einen Vorschuss abzutragen! (Quelle: eigene Berechnungen, Gerüchte)

      - Schöne Modellrechnungen bzgl. Studi-BUZ bei der Planung mit dem GL im Vorstellungsgespräch, wie man da bei 20 oder 30 Verträgen pro Jahr schon einiges verdienen kann. Wenn man dann einen Monat nach Beginn bei MLP den GL fragt, wie man solch eine Studi-BUZ beantragt, bekommt man die Auskunft, dass er das nicht weiß, da er noch nie eine abgeschlossen hat. -> Klasse Planung (Quelle: eigene Erfahrungen)

      - Versprechn von einer tollen, weit über Marktdurchschnitt liegenden Ausbildung mit einer großen Anzahl an Trainingstagen und Weiterbildungstagen. Dies wird nicht annähernd eingehalten (Quelle: Werbe-CD MLP)

      - Werbekosten werden vom GL und MLP getragen, man hat hier viele Mittel zu Verfügung wurde mir im Bewerbungsgespräch erzählt, nach dem Anfang bei MLP musste ich dann diese Kosten selbst tragen.

      - Potentialbeschreibung, hier wird regelmässig von viel größerem Potential geredet, als tatsächlich vorhanden ist, dann ist sind dem zugeteilten Potential die Absolventen " geschlüsselt" und somit " unantastbar" , was einen Einstieg ungemein erschwert. (Quelle: eigene Erfahrung, Erfahrung anderer Berater)

      - Backoffice, hier wird von tollen Mitarbeitern geredet, welche einem immer kompetent weiterhelfen,... nach einem Jahr musste ich eher das Gegenteil feststellen! Antworten mussten regelmässig überprüft werden, da einfach die Fehlerquote viel zu groß war!

      - PC-Anwendungen, die sollen einem die Arbeit enorm erleichtern und alles wäre in einem tollen " Zustand" ,...


      2. Die Erfahrungen, wenn man dann eine gewisse Zeit bei MLP ist:

      - PC-Anwendungen, unglaubliche Fehlerquote bei dem Berechnungsprogramm. Ich glaube kaum eine Version war fehlerfrei. Klasse, vor allem bzgl. Beraterhaftung

      - Backoffice, ich habe eine sehr große Anzahl an falschen Antworten von den VFs bekommen, diese kamen aber vor allem von Leben und Geld! Und das sind nur die schriftlichen, von denen ich im Moment rede! Wenn ich dem Experten für den Basisfonds erklären muss, dass die geldgewichtete Performance nichts mit der " alltägliche" verwendeten Performance (zeitgewichtet) zu tun hat, ist dies doch schon traurig, oder? (Dies nur ein Beispiel)

      - Deine tolle Schulung kannst wohl komplett vergessen. Es gibt einige interessante Trainerpersönlichkeiten, aber das war`s auch schon. Wenn ich nach 1 Jahr schon eher die Trainer fachlich weiterbilden muss, sagt das doch schon alles! Und sowas nennst Du dann " Abzockermentalität" ?! In den Schulungen wird doch nichts anderes, als die MLP-Produkte durchgegangen, das soll eine fachliche Aus-/Weiterbildung sein?!

      Das nur mal als " kleine" Zusammenfassung, weil Du hier von Selbstachtung, etc. redest! Dein Posting war eine Frechheit! (Es mag welche -Anfänger- geben, welche MLP ausnutzen, aber MLP hält definitiv fast nichts von dem, was versprochen wird und bietet alles andere als eine gute Grundlage für ein seriöses Arbeiten! Und genau hier liegt der Knackpunkt!)"
      Avatar
      schrieb am 15.02.05 11:03:56
      Beitrag Nr. 272 ()
      vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen: Bitte um Boardmail, wenn jemand Anwälte benennen kann, die über ausgewiesene Erfahrungen bei Klagen von Beratern gegen MLP verfügen. Besten Dank
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:15:30
      Beitrag Nr. 273 ()
      MLP-Boardneuling

      Vielen Dank für Deine Erläuterungen.

      Aber Deine Selbständigkeit hat im Wesentlichen auch nur daraus bestanden, eine Konsumhaltung einzunehmen und abzuwarten, wie andere Dich reich machen - oder? Immer schön die Hosenträger anspannen, den Vorschuß kassieren und anschließend den Fehler nur bei den Anderen suchen.

      In Deinem Beitrag ist ein bisschen zuviel , der GL, die AG, Die Aus- und Weiterbildung - wo bleibtst denn Du mit Deinem Laden? Warst Du vielleicht ein wenig naiv? Ist es Unvermögen? Was hat Dich gehindert, nach vier Wochen Deinem Geschäftsstellenleiter und damit MLP adieu zu sagen?

      Der Hinweis auf "...die Gehaltszahlen..." deutet schon auf ein renovierungsbedürftiges Weltbild als Selbständiger hin. Ich habe als ehemaliger MLPler zu keinem Zeitpunkt ein Gehalt bekommen - und mich auch so verhalten.
      Wahrscheinlich hättest Du im Krankheitsfall (in letzter Konsequenz) auch die Krankmeldung im MLP-Sekretariat abgegeben oder?

      Ist das nicht sehr peinlich?

      Gruß
      Eurostokx

      P.S. Meine Haltung zum Vorschuß-Thema hat grundsätzlich nichts gemein mit meiner Haltung zu MLP im Speziellen.
      Avatar
      schrieb am 16.02.05 16:51:25
      Beitrag Nr. 274 ()
      @Eurostokx,

      Deine Schlussfolgerungen sind ja schön, aber nicht zutreffend.

      Wie soll einer (ich) nach 4 Wochen wirklich wissen, wie der Hase läuft?

      Bei MLP geht es um die Rahmenbedingungen, welche mir als Berater und für die Kunden gestellt werden! Diese haben nicht annähernd das gehalten, was "versprochen wurde", sogar noch schlimmer, bei Informationen zu Produkten musste ich "Falschinformationen" erkennen!

      Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass der "Findungsprozess" bzgl. der Qualität, bzw. "Nicht-Qualität" weit mehr als 1 Jahr dauert?

      Ich sehe eben eine ander "Vorgehensweise" für sinnvoll, als es MLP grundsätzlich tut.
      Es gibt den hauptsächlichen MLP-Weg - Verkaufen und danach schauen, was passiert (ist dann ja eh egal)

      oder

      eben den Weg, zuerst einmal wissen und verstehen, was man verkauft, und dann verkaufen! Und hier sind in meinen Jahren der Zugehörigkeit habe ich immer wieder Informationen (nicht MLP / eigenes Verständnis) gefunden, welche die "ersten Informationen" (von MLP) korrigiert haben. Sowas "verändert" das Gefühl, und mit nem schlechten Gefühl lässt sich manches nicht verkaufen, oder? Als das Gefühl durch den Wechsel USW gegen Dr.T mal wieder besser wurde, konnte man (ich) auch mehr verkaufen. Allerdings kurz danach eben wieder die nächste "Korrektur"! Und hier habe ich die Reißleine gezogen, bzw. es sollten einige Dinge "richtig gestellt werden", da ich ja auch für das verantwortlich bin, was ich einmal verkauft habe, und ich nun andere Gegebenheiten kennen lernen musste!

      Was hatte MLP denn von mir? Einen Berater mit niedrigen Verkaufszahlen, dafür aber einen mir "konstruktiver" Kritik! Wenn diese nicht gewünscht war, ist das mein Fehler?

      Weiterhin darf sich zum Thema Vorschuss doch nur einer Aufregen, der GL! Dieser bezahlt doch letztendlich den "Deckel", und nicht die AG, also was stört es die AG, bzw. den Aktionär?

      Weiterhin ist bzgl. Vorschuss und Selbständigkeit doch auch zu klären, ob überhaupt eine Selbständigkeit gegeben ist. Ich sehe keine Selbständigkeit, habe aber diesen Grund bisher kaum angeführt in der Vorschussthematik, sondern einfach die absolut unzureichende Informationspolitik des "Systems MLP", was zu vielen Entscheidungen unter falschen Voraussetzungen führt!!!
      Entscheidungen von angehenden und "angestellten" Consultants, aber auch Entscheidungen von Kunden!

      Einfache Beispiele sind die die "Einkommenszahlen" für angehende Berater oder Entscheidungen für die gemanagete FLV. Rechne doch einfach einmal bei den Modellrechnungen 0,6% Kosten ein, MLP hätte sicherlich deutlich wenige MLP-Police in der Vergangenheit verkauft, oder?

      Und nochmal zu der "Informationspolitik", diese ist für mich der Grund schlechtweg, da es überhaupt die Grundlage für diese Arbeit ist, wenn ich sie gut ausführen möchte! Oder siehst Du dies anders? Es mag sein, dass ich "träge" war mit meiner Entscheidung bei MLP zu bleiben oder zu gehen! Ich denke aber, dass dieser Prozess in vielen Fällen träge ist, da immer wieder Veränderungen das "aktuelle" Bild veränder und Hoffnung auf Verbesserung "keimen" lassen!
      Da viele von mir angesprochene Fehler bei MLP immer noch existent sind, frage ich mich, warum "so viele noch träger in Ihrer Entscheidung sind", oder ist diesen einfach "der Kunde" nicht so wichtig?
      Ich für meinen Teil wollte eigentlich innerhalb MLP einiges zum positiven verändern, da es unter den "Berater" gute "Typen" gibt, das Unternehmen gute Ansätze "hatte", aber diese Veränderungen wollten einige andere bei MLP sicher nicht haben, da es nicht sein kann, dass noch "alle Ja-Sager" (bzw. fast alle) unter Dr. T noch bei MLP sind und sogar noch etwas zu sagen haben. Es ist wohl unmöglich bei MLP die grundlegende Problematik zu verändern, was in meinen Augen zum existenziellen Problem von MLP werden wird! Es wird noch Jahre dauern, aber MLP wird nie mehr annähernd die alte Stärke erreichen, max. eine Chance dürfte der Tod (bitte nicht falsch verstehen, das ist einfach eine Tatsache und hat nichts mit Wunsch nach so etwas zu tun) des "Firmengründers" und einem entsprechend starkem Nachfolger an der Spitze sein! Das würde aber zu radikalen Veränderungen führen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 20:54:37
      Beitrag Nr. 275 ()
      @ Interna

      Hallo Interna,

      ich verfolge nun schon seit einiger Zeit diesen Thread mit großem Interesse, da ich (wie so viele andere auch) in ähnlicher Situation bin.
      Könntest Du mir und all den anderen Betroffenen bitte das AZ aus Würzburg zukommen lassen. Würde mich sehr interessieren.

      Vielen Dank schon mal vorab.

      Gruß

      Moriaan
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 09:45:50
      Beitrag Nr. 276 ()
      Moriaan,

      ich habe auf verschiedene Wege versucht, an das angebliche Aktenzeichen zu kommen. Leider ist mir das nicht gelungen. Somit sollte man einen Anwalt einschalten, welcher sich diesbezüglich am Arbeitsgericht Würzburg "schlau" macht.

      Wer hier an Board kann den betroffenen Beratern und auch MLP helfen?

      Es geht schließlich darum, in jedem Einzelfall eine faire Lösung zu finden.


      Gruß interna
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 12:37:16
      Beitrag Nr. 277 ()
      AZ Würzburg:

      Das Aktenzeichen des Verfahrens in Würzburg ist völlig uninteressant, weil es sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Vergleich ( mal wieder) gehandelt hat.
      Man kann also keine ( anonymisierte ) Fassung der Entscheidung beim Arbeitsgericht Würzburg anfordern.
      Die Gerichtsakte mit den interessierenden Schriftsätzen wird die Geschäftsstelle der Kammer nicht kopieren und an alle Ex- Berater versenden.

      Gruß

      cafard
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 12:51:05
      Beitrag Nr. 278 ()
      cafard,

      wie komme ich an den Vergleich ran? Warum ist MLP nicht daran interessiert, das öffentlich zu machen? Was haben die zu verstecken?

      Details bitte über BM.

      Merci - interna
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 13:44:26
      Beitrag Nr. 279 ()
      AZ Würzburg:

      Es ist gar nicht nötig, per bordmail zu schreiben.
      Im Vergleich steht nur drin, dass die MLP FDL AG und der Berater auf alle gegenseitigen Ansprüche verzichten.
      Der Vergleich nützt einem also gar nichts, weil sich hieraus nichts weiter ergibt.

      MLP gibt übrigens nicht bei jedem Prozessvergleich eine Presseerklärung ab, was ich gut verstehen kann, mit verbergen wollen hat das nichts zu tun.

      Die Verhandlung selbst war natürlich öffentlich.

      Gruß

      cafard
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 13:54:39
      Beitrag Nr. 280 ()
      Danke!

      Mich interessieren die Argumente, welche MLP zu diesem Schritt gebracht haben. Gibt es eine Verschwiegenheitsklausel? Wer war der Rechtsanwalt des Ex-MLPlers?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 14:32:10
      Beitrag Nr. 281 ()
      Würzburg:

      Die Argumente waren die selben wie immer, der GL hat ein paar Vorgaben zu viel gemacht und zusammen mit einigen anderen Argumenten (verpflichtende Schulungen etc.pp)wurde sauber harausgerbeitet, dass der Berater vielleicht doch eher Angestellter denn Unternehmer war.
      Den Namen des Rechtsanwaltes habe ich vergessen, tut aber nichts zur Sache, weil der Gute mit der Materie nicht sonderlich vertraut war, was man ihm nicht vorwerfen kann; man mußte ihm stark zuarbeiten.

      Gruß
      cafard
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 15:40:05
      Beitrag Nr. 282 ()
      Hm, warum gibt MLP dann nach?
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 21:40:18
      Beitrag Nr. 283 ()
      Hallo Ex-MLPler oder auch Noch-MLPler,

      ich (Ex-MLPler) verfolge schon länger die verschiedenen Threads zu MLP - mich erstaunen die vertretenen Extrempositionen überhaupt nicht. Bin selbst mehr als froh, den Absprung noch rechtzeitig geschafft zu haben, weil ich ähnliches erlebt habe, was viele hier vor mir gepostet haben, nämlich

      - geschönte - MLP-typische - Erfolgsrechnungen
      - komplett ausgelutschte Akten (für neuen Bestandsberater!)
      - Deckelung der zu betreuenden Kunden etc.

      Die Kunden, mit denen ich gutes Geschäft gemacht habe, waren fast ausschließlich von mir akquirierte Neukunden. So what, die Sache war ein Reinfall und ich habe die Konsequenzen gezogen. Auch wenn ich mich seitens MLP ziemlich gelinkt fühle, den Berater- (oder Consultant-) Vertrag habe ich selbst unterschrieben. Ich weiß, was ich von dem Laden in dieser Hinsicht zu halten habe. Hinsichtlich der Vorschußrückzahlung habe ich mich anwaltlich beraten lassen - wobei mein Anwalt die Chancen fifty-fifty sah. Nach längerer Überlegung zahle ich den Vorschuß also zurück, weil mir die finanziellen Risiken einer juristischen Auseinandersetzung zu hoch sind. Meine Frage an andere Ex-MLPler:

      Wie hat sich MLP hinsichtlich der Modalitäten der Rückzahlung verhalten? Gab es Verhandlungsspielräume ? Hat jemand vielleicht sogar direkt einen Vergleich ausgehandelt ?

      Ich denke, derartige Informationen sind für viele (auch zukünftig) Betroffene hilfreich.

      usdollar
      Avatar
      schrieb am 18.03.05 09:28:32
      Beitrag Nr. 284 ()
      usdollar,

      schicke mir eine Boardmail - Gruß interna
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 15:07:06
      Beitrag Nr. 285 ()
      Hat jemand Informationen darüber, wie die neuen Strucki
      (alias Berater)- Verträge aussehen ? Es soll sich unter anderem hinsichtlich des Gehalts ( alias Vorschuss ) etwas geändert haben.

      Gruß
      cafard
      Avatar
      schrieb am 30.03.05 10:50:50
      Beitrag Nr. 286 ()
      HAllo cafard , du hast boardmail
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 00:32:15
      Beitrag Nr. 287 ()
      @ddd2000
      @Tamarind
      @MLPSchlachter
      @bigt1000

      Seid Ihr noch an "board"? Mich würde interessieren, wie es bei Euch weitergegangen ist. Infos auch gerne per boardmail.

      Danke
      usdollar
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 09:19:11
      Beitrag Nr. 288 ()
      dito
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 22:34:00
      Beitrag Nr. 289 ()
      @ all

      Kennt jemand die website www.ex-mlp.de ?

      Seit Monaten ist diese im Netz, aber ohne jeglichen Inhalt. Ist die echt oder handelt es sich um einen fake ?

      Gruß
      usdollar
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:06:44
      Beitrag Nr. 290 ()
      @usdollar,

      was meinst Du mit echt? Es ist noch kein Inhalt drauf, aber "echt" im Sinne von MLP "nicht freundlich gesinnt" ist sie auf jeden Fall. :)
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 08:47:36
      Beitrag Nr. 291 ()
      Das sie MLP nicht freundlich gesinnt ist kann ich so nicht erkennen. Vielleicht ist sie ja auch direkt von MLP gekauft um einer Seite al la AWD-Aussteiger vorzubeugen. Und wenn ich an die angegebene Email-Adresse maile landet das eventuell direkt in der Rechtsabteilung von MLP?
      Fragen über Fragen ;);)
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 08:48:50
      Beitrag Nr. 292 ()
      An Alle: Wer Fragen zu Vorschußsalden hat, sollte sich an die Gruppe von Rechtsanwälten wenden, die derzeit sehr kooperativ zusammenarbeiten.

      Ich bin sehr positiv überrascht, wie gut das läuft und wie gut den Mandanten geholfen werden kann.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 08:54:29
      Beitrag Nr. 293 ()
      @volvoLiebhaber,

      um das raus zu finden, muss man nur etwas im Internet recherchieren und schon weiß man die nötigen Informationen! Daher kann ich definitiv sagen, dass sie nicht MLP gehört, und Deine Vermutung definitiv nicht stimmt :)
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 08:54:39
      Beitrag Nr. 294 ()
      Volvoliebhaber,

      ich kann dich beruhigen, du landest nicht in der RA-Abtlg. von MLP.

      und auf wen die domain registriert ist, ist doch leicht herauszufinden, nicht wahr!?
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 09:40:41
      Beitrag Nr. 295 ()
      Nein, man landet auf der Akquiseseite von

      "
      Heidrun Jakobs
      Kanzlei Jakobs Einzelfirma
      Boelckestrasse 271
      D-55252 Mainz-Kastel
      Germany "

      Quelle: www.denic.de

      Und damit man sie auch wiedererkennt, wenn man in Mainz-Kastel in der Fußgangerzone mit der neuesten börse- online und ein paar MLP Akquise Gummibärchen kauend durch die Stadt flaniert, kann man sie hier auch ansehen:
      www.inxmail.de/data/files/ct.1304.174-178.pdf

      Gruß

      cafard
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 12:08:26
      Beitrag Nr. 296 ()
      Na gut, ich gebe zu das ich überhaupt nicht recherchiert hatte...:)
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 20:23:11
      Beitrag Nr. 297 ()
      Hallo Ihr,
      lange still und gespannt mitgelesen ... immer wieder den Kopf geschüttelt aufgrund der vielen Parallelen, die mir allzu bekannt aus meiner Zeit bei MLP sind.
      Auch wenn es nicht 100%ig die Vorschussrückzahlung betrifft, durfte ich Anfang der Woche mal wieder begeistert erfahren, wie souverän in HD mit Ex-Beratern umgegangen wird:

      Etwa 180 Kunden hab ich bei meinem Ausstieg vor ca. 1,5 Jahren hinterlassen. Und Ihr werdet es Euch denken können: auch die diesmalige Abrechnung hat einwandfrei belegt, dass sich nicht ein einziger Kunde seit meinem Ausscheiden auch für nur einen einzigen neuen Vertrag begeistern konnte. :laugh: Zumindest hab ich jetzt bereits in der 5. Abrechnung hintereinander nur Folgeprovisionen aus selbst abgeschlossenen Verträgen erhalten und nix Neues ist dazugekommen.

      Wird noch seltsamer vor dem Hintergrund, dass mir ein ehemaliger Kunde vor einigen Wochen bei einbem zufälligen Treffen im Zug glücklich berichtete, wie nett sein neuer Berater sei und dass er in 2004 selbstverständlich auch noch eine LV abgeschlossen habe.

      Vorschläge von Euch, was zu tun ist?

      Viele Grüße
      HP17B
      Avatar
      schrieb am 21.04.05 21:00:30
      Beitrag Nr. 298 ()
      Welche Provisionsregelung hast Du beim Ausscheiden von MLP getroffen?
      Nur wenn Du die 7-jährige Weiterführung des Provisionskontos mit Aufteilung 25/75 Prozent Ausgeschiedener/MLP gewählt haben solltest, hast Du auch Anspruch auf Provisionsbeteiligung von nach Deiner MLP-Zeit neu abgeschlossenen Verträgen.
      Diese Provisionsregelung wird Dir meines Wissens nur nach mind. 10-jähriger MLP-Zugehörigkeit als Berater oder als ausscheidender GL angeboten. Jedoch darfst Du dann nicht mehr in der Branche tätig werden, da es sich um eine freiwillige und nicht gesetzliche Regelung handelt.
      Avatar
      schrieb am 22.04.05 08:45:18
      Beitrag Nr. 299 ()
      HP17B,

      Du hast Boardmail!
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 15:56:28
      Beitrag Nr. 300 ()
      @all

      Hier nocheinmal mein Posting, damit es auch jeder liest:


      @nichtganzbekloppt
      @all

      Bin auch seit ca. einem Jahr nicht mehr dabei und habe mittlerweile 3 Mahnungen der Prov-Abteilung wegen des Vorschusssaldos bekommen.

      Letzte Woche kam dann die Abrechnung für das erste Quartal 2005. Die haben keine Provisionen aus Folgegeschäft verrechnet. Jetzt ist es allerdings so, dass ich von mindestens 6 meiner Ex-Kunden weiß, dass zum Ende 04 noch Lebensversicherungen abgeschlossen wurden.

      Was MLP hier macht ist offensichtlicher Betrug und da habe ich keine Lust drauf. Ich werde jetzt zum Anwalt gehen.

      Wer kennt hier im Board fähige und in MLP-Sachen erfahrene Anwälte?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 21:17:24
      Beitrag Nr. 301 ()
      An ALLE

      FÜR FOLGEGESCHÄFT gibt es keine Provision!!

      Diese Regelung gibt es nur für langjährige Mitarbeiter (>7 Jahre HV Tätigkeit)und nur nach Vereinbarung mit MLP.

      Jeder der noch im Vorschuss war, ist somit von dieser Regelung nicht betroffen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 21:55:45
      Beitrag Nr. 302 ()
      @ddd2000

      Bis 3 Monate nach Kündigung hast Du das Wahlrecht. So steht es zumindest in meinem Vertrag.

      Wer diese Frist verstreichen lässt hat dann wirklich verloost und verzichtet aufs mögliche Folgegeschäft!!!

      Bei Stornos gibt es kein Wahlrecht, die werden immer gebucht! Clever, sehr clever!
      Avatar
      schrieb am 27.04.05 00:42:11
      Beitrag Nr. 303 ()
      @ all

      können wir die folgeprovisionen / ausgleichsregelung hier weiter diskutieren?

      Thema: ausgleichsanspruch bei mlp austritt
      [Thread-Nr.: 976479]

      (weiß leider nicht, wie man direkt verlinken kann)

      gruß ngb
      Avatar
      schrieb am 10.05.05 13:33:25
      Beitrag Nr. 304 ()
      Wer sich für die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem einstigen "Unternehmen des Jahres", vertreten durch einen Rechtsanwalt der Kanzlei Tiefenbacher namens E.["E. wie das Wirtschaftswunder?", fragte der Richter beim fehlgeschlagenen Gütetermin] und einem ehemaligen Berater, vertreten durch einen MLP-versierten Rechtsanwalt, interessiert, komme doch am 18. August in das Arbeitsgericht der bundesdeutschen Medienhauptstadt Köln in die Pohligstraße. Uhrzeit an dieser Stelle später.
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 01:28:38
      Beitrag Nr. 305 ()
      Ich bin "Gott sei Dank" raus aus der Nummer !!!

      Ich wünsche allen MLP`lern und Ex MLP`lern viel Erolg und Glück bei dem was Sie tun. Egal was sie machen.

      Danke interna für Deine Unterstützung.
      Avatar
      schrieb am 20.07.05 15:58:48
      Beitrag Nr. 306 ()
      ...

      wer nichts wird wird wirt

      ist ihm das misslungen - macht er in versicherungen.

      tut ihm das dann nicht mehr weh - geht er noch zu MLP.

      und erst nach MLP ist das leben wieder OK.

      ;-)

      es gibt wohl mehr ex-mlp-ler als mlp-ler...?
      Avatar
      schrieb am 03.08.05 21:45:22
      Beitrag Nr. 307 ()
      Betr.: #304
      Der Kammertermin der öffentlichen Sitzung des Arbeitsgerichts in 50969 Köln, Pohligstr. 9 findet statt am Donnerstag, dem 18.08.2005, 09.30 Uhr, Saal 111.
      Geschäftsnummer: 1 Ca 1325/06
      http://www.lag-koeln.nrw.de/bezirk/koeln/
      Interessant z.B. für Ex-Berater, Noch-Berater, http://www.wdr.de/tv/markt/20040419/b_6.phtml, die Berliner-Zeitung etc.


      Datum:02.11.2002
      Ressort:Leserbriefe
      Autor:-
      Seite:32
      Tätigkeitsnachweis kam erst nach mehrmaliger Nachfrage
      Seite 3: "Die Legende von Heidelberg" von Stephan Kaufmann (31. Oktober):
      Zu Ihrem sehr treffend geschriebenen Artikel über den Finanzdienstleister MLP möchte ich Ihnen gratulieren. In dem Artikel wird auch das Thema "Arbeitszeugnis" angesprochen. Die geschilderte Vorgehensweise kann ich als ehemaliger Berater nur bestätigen, sodass ich mich frage, ob das Ganze nicht Methode hat. Erst nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung durch einen Rechtsanwalt hat man mir ein mit "Tätigkeitsnachweis" tituliertes Arbeitszeugnis ausgestellt. Inhalt: Ein dürrer, grammatikalisch auch noch falsch formulierter Zweizeiler, der lediglich Auskunft über die Tätigkeitsdauer gibt.[Quelle: Berliner Zeitung]
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 10:34:44
      Beitrag Nr. 308 ()
      Danke, ich bin leider nicht da - hoffe aber, daß jemand mir mitteilen kann, wie es war.

      Schade, doch Urlaub war schon geplant :(.

      Viel, viel Erfolg dem EX-MLPLer!!!
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 10:35:47
      Beitrag Nr. 309 ()
      Sendung vom 19. April 2004
      Kurz & bündig: Fakten...
      Von Melanie Jost

      MLP kontra WDR: Finanzdienstleister unterliegt vor Gericht
      Die markt-Berichterstattung über die dubiosen Verkaufspraktiken der MLP-Berater hatte dem Finanzdienstleister nicht geschmeckt. MLP zog vor Gericht und wollte die kritischen Aussagen des Fernsehbeitrages verbieten lassen. Doch das Oberlandesgericht Frankfurt war da anderer Meinung. markt darf weiter sagen, was MLP nicht hören will: So berichtete markt im Jahr 2002, dass MLP-Berater höhere Provisionen kassieren, wenn sie Kunden eine oft ungünstigere Lebensversicherung statt eines Investmentfonds-Sparplans vermitteln. Schön für den Berater, schlecht für den Kunden, meinte markt, denn der Abschluss einer Lebensversicherung ist meist ungünstiger, da diese Geldanlage unflexibel und oft zu teuer ist.



      Hallo Leute vom WDR, das Durchhalten hat sich gelohnt!!!
      Avatar
      schrieb am 04.08.05 10:42:17
      Beitrag Nr. 310 ()
      Sag mal interna,

      dass Du nur noch in der Vergangenheit von MLP wühlst, hast Du ja kürzlich bereits zugegeben. Findest Du es aber selbst nicht superpeinlich hier Meldungen auszugraben, die fast eineinhalb jahre alt sind?

      Ist das wirklich alles, was Dir geblieben ist?
      Avatar
      schrieb am 06.08.05 11:17:13
      Beitrag Nr. 311 ()
      [posting]17.443.315 von 19ottos am 04.08.05 10:42:17[/posting]Es gibt ein Unternehmen - und mindestens ein Mitglied der Organe, z.B. des Aufsichtsrats -, das bestreitet auch weiterhin Zusammenhänge, die schon mehr als 1 1/2 Jahre alt sind.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 11:32:54
      Beitrag Nr. 312 ()
      ...

      19ottos

      sag mal ... wie lange bist du schon dabei ?

      so aus neugier.

      fuer wen/was haelst du hier die fahne hoch ?

      sind gerade semsterferien ?

      ;)
      tw
      Avatar
      schrieb am 17.08.05 20:04:07
      Beitrag Nr. 313 ()
      Hallo Cafard,

      Du hast Boardmail.

      Mit freundlichen kollegialen Grüßen
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 15:42:56
      Beitrag Nr. 314 ()
      Ihr lieben,

      wie ist das Verfahren ausgegangen?
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 11:11:52
      Beitrag Nr. 315 ()
      [posting]16.113.561 von usdollar am 16.03.05 21:40:18[/posting]"Wie hat sich MLP hinsichtlich der Modalitäten der Rückzahlung verhalten? Gab es Verhandlungsspielräume ? Hat jemand vielleicht sogar direkt einen Vergleich ausgehandelt ?"

      Hallo Ex-MLPler oder noch MLPler,

      zur Frage von usdollar:

      Mir sind verschiedenen Fälle bekannt, in denen MLP sich verglichen hat: allerdings sind die VOraussetzungen immer anders:

      - Sollte MLP oder der GL dir gekündigt haben, hast du gute Chancen einen guten Vergleich auszuhandeln. Begründung i.S.v. die haben mir die Grundlage genommen, meine GEld selbst zu verdienen.

      - Hast du gekündigt, kommt es darauf an, was du in der Hand hast, i.S.v. Arbeitsanweisungen deines GL. Wie genau in diesem Fall der Vergleich abschliessend aussieht kann ich noch nicht sagen, weiß aber das etwas angeboten worden ist.

      - Hast du nix in der Hand, wirst du wohl zahlen müssen. Zur Vermeidung eines Prozesses kann aber eine kleine Summe auch noch drin sein.

      Zum Thema Klage: ich habe meinen (!) Fall mit verschiendenen Fachanwälten aus kleinen bis SEHR GROßEN Kanzleien ausgiebig diskutiert und alle (!) haben mir gesagt, dass eine Klage nicht zu gewinnen ist.

      Bevor mich jetzt hier irgendwelche Leute ans Kreuz nageln, oder gute Ratschläge geben, wo doch ein Anwalt zu ´finden ist, der für mich klagt: ich bin mit meinem "Verfahren" fertig.
      :)

      Sollte ich aber irgendjemanden helfen können, sich gut oder besser von MLP verabschieden zu können, so bin ich da gerne bereit zu.

      In diesem Sinne euch viel Erfolg
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 12:51:30
      Beitrag Nr. 316 ()
      @Goodbye,

      Du scheinst aber wohl mit wenigen oder den falschen Kanzleien gesprochen zu haben, denn ich kenne da andere Aussagen bzgl. Vorschuss. Will man mehr geltend machen, wird es etwas schwieriger. Aber der Vorschuss ist in vielen Fällen bei guten Unterlagen sehr wohl zu gewinnen. :) ...zumindest meinen das Anwälte. Und gewinnen heiß hier nichts zurückzahlen. Wie dies geschieht, Vergleich, Richterurteil,... ist wohl nebensächlich.
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 13:27:42
      Beitrag Nr. 317 ()
      @ goodbye

      ich glaube auch daß du die falschen anwälte hattest. mein ex-anwalt wollte mir auch einen vergleich andrehen wohl wegen der extra-gebühr. jetzt habe ich eine neue und bin bestens beraten:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.09.05 22:32:36
      Beitrag Nr. 318 ()
      Es ist durchaus möglich, gegen die Vorschußrückzahlung etwas zu unternehmen. Allerdings sollte man dann schon ein paar Unterlagen,Protokolle usw. haben. Auch ist es von Vorteil, wenn der GL selbst nicht mehr bei MLP ist.
      MLP bietet dann von sich aus schon vernünftige Vergelichsangebote an. Auch hatte ich den Eindruck, das die Anwälte von MLP nicht besonders gut über bestimmte Dinge und Abläufe in den Geschäftstellen informiert waren. Ob man nach einem Vergleichsangebot von MLP noch klagen sollte, kann sich jeder selbst überlegen. Man sollte sich aber ausrechnen, was man bezahlen muß, wenn man in zweiter Instanz verliert. Da sind die paar Mark Vergleichsgebühren für den Anwalt nix. Da es keine klaren Urteile gegen MLP gibt, muß das jeder für sich überlegen. Nur gegen den Vertrag von MLP an sich zu klagen und zu sagen man war nicht selbstständig, macht keinen Sinn. Mir ist kein Fall bekannt, wo dies geklappt hat.

      Ich für meinen Teil bin froh das ich dieses Thema vom Tisch habe. Wenn ich aber anderen helfen kann, bin ich dazu gerne bereit.
      Avatar
      schrieb am 14.09.05 10:17:28
      Beitrag Nr. 319 ()
      [posting]17.877.519 von MLP_Boardneuling am 13.09.05 12:51:30[/posting]@MLP_Boardneuling
      @blueend

      Ich hatte befürchtet, dass einige nicht umhinkommen, mir zu sagen, daß Sie es besser gemacht haben. Schade, dass Ihr die Email offensichtlich nicht richtig gelesen habt - ich sprach explitzit von MEINEM Fall und da ihr nicht wißt, wie der aussieht ... Wie vorher beschrieben sind mir auch andere Situationen bekannt...

      Aber wie "einfall" schon sagt, es kommt immer darauf an, was man in der Hand hat und wie die GS geführt worden ist. Eine Verallgemeinerung: MLP ist mit der und der Begründung zu schlagen gibt es halt nicht. Wenn doch lasst es mich wissen.

      In diesem Sinne wünsche ich JEDEM, daß er einen für sich positiven Abgang bei MLP findet...
      Avatar
      schrieb am 14.09.05 11:18:48
      Beitrag Nr. 320 ()
      mensch leute wacht doch auf.

      was denkt ihr warum es keine urteile wegen der vorschuss-sache gibt. wohl weil mlp es nicht dazu kommen lässt.
      und warum wohl bietet mlp vergleiche an. wohl weil die genau wissen dass ihre forderungen stinken und man lieber 2/3 nimmt als gar nix.ich zieh die sache jedenfalls durch und mal gucken wieviel umsatzsteuer mlp dann noch an die gl`s nachzahlen muss:lick::lick::lick::lick:
      tit for tat, manne:lick::lick:
      Avatar
      schrieb am 05.10.05 21:48:00
      Beitrag Nr. 321 ()
      Scheinbar würfelt MLP die Angebote aus. In ein und derselben GS mit nahezu gleichen Voraussetzungen und beim gleichen RA gibts ein Angebot deutlich unter dem Vorschusssaldo und einmal gar kein Angebot. Insofern ist also immer von Einzelfallentscheidungen auszugehen, die aber wohl kein nachvollziehbares System haben.
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 16:10:46
      Beitrag Nr. 322 ()
      mehr als 2 Jahre nach Beendigung meiner Tätigkeit bei MLP bekam ich in der letzten Woche Post von ehrhard@tiefenbacher.de.
      Da ich die ganze Sache gedanklich schon weit von mir geschoben hatte, bin ich nun nicht mehr auf einem aktuellen Stand. Ich bitte alle ex-Kollegen um Unterstützung. Bitte informiert mich über Eure Fälle, Euer Vorgehen, Euren Vergleich etc.
      bin dankbar für alles
      Avatar
      schrieb am 06.10.05 16:30:00
      Beitrag Nr. 323 ()
      Ruf mal bei Frau Jakobs an.
      www.kanzleijakobs.de
      Avatar
      schrieb am 16.10.05 19:13:53
      Beitrag Nr. 324 ()
      Die Wahl des Rechtsanwalts ist sehr wichtig für den weiteren Verlauf. Sich auf einen MLP-erfahrenen Anwalt/Anwältin zu verlassen unabdingbar. Das ist schon die halbe Miete.

      Die andere Hälfte besteht aus dem Nachweis durch Dokumente/Zeugen, dass vertragliche Absprachen nicht eingehalten worden sind (z.B. Qualität und Anzahl der übertragenen Kunden) und/oder ein Angestelltenverhältnis vorlag (z.B. Teilnahmepflicht an wöchentlichen Meetings, Kontrolle der Anwesenheit an einer Wandtafel, Meldepflicht der Produktion und Sanktionen bei Nicht-Erfüllung der GL-Anweisungen).

      Ich kenne Fälle, die über zwei Jahre ausser den Abrechnungen mit Schuldsaldo nicht weiter von MLP gehört haben. Dann auf einmal meldet sich die Rechtsabteilung. Andere sind sofort durchgemahnt worden. Wer wann dran ist, bleibt mir rätselhaft. Und ob jeder dran ist genauso! Nur eines ist klar: Keine Angst vor MLP und einer Prozessandrohung! Natürlich hoffen die Herren aus Heidelberg darauf, dass die Ex-Berater die Nerven verlieren!
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 18:34:36
      Beitrag Nr. 325 ()
      Hallo,

      nach dem sie mich 2 Jahre in Ruhe liessen, verklagen die Herren aus Heidelberg nun auch mich. Habe bereits einige Tips und Anregungen auf dieser Seite gefunden, wäre aber dankbar, wenn mir jemand noch mehr Infos geben könnte.
      Avatar
      schrieb am 18.10.05 19:41:25
      Beitrag Nr. 326 ()
      mfun

      genau!
      Avatar
      schrieb am 29.10.05 12:26:38
      Beitrag Nr. 327 ()
      Schon wieder ich. Ich kann nur noch einmal darauf hinwirken, dass sich Betroffene mal mit dem Gedanken beschäftigen sollten einen Anwalt zu nehmen, der/die nicht nur "MLP-Erfahren" ist, sondern ggf. noch tiefere Einblicke in Hades gehabt hat, als ein sich theoretisch mit der Materie Beschäftigender.

      Den Dr. M. aus HD (ex-Vorstand für Selbstbeweihräucherung) muss man halt mal "in echt" getroffen haben, um diese darwinistische Gegenthese vollumfänglich begreifen zu können. ;-)
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 09:16:06
      Beitrag Nr. 328 ()
      Wenn ich mir meinen Anwalt aussuche, dann ist für mich sein "track record" wichtig. Ob mit oder ohne Einblicke in Hades.

      Erfahrung in der Sache, strategisches Geschick, Verhandlungsintelligenz, Gespür für operative Taktik und profundes Rechtswissen sollten an erster Stelle stehen.

      Wenn dann noch Hadeseinblick dazu kommt kann das nicht schaden. Die Summe macht es aus. Dann wird das auch was mit dem Erfolg.

      Keine Angst vor MLP. Wenn man die Beiträge in diesem Forum aufmerksam liest, dann kann man seine eigene Lage schon viel besser einschätzen und eine Menge Dinge vomn Beginn an richtig machen!!!
      Avatar
      schrieb am 03.11.05 11:05:11
      Beitrag Nr. 329 ()
      Vielen konnten ja geholfen werden, ein faires Ergebnis zu erzielen. Anwälte dafür gibt es einige, die zu empfehlen sind.

      Offensichtlich ist MLP nur nach Drohung mit Anwälten bereit, von Ihren Forderungen zum Teil oder ganz abzurücken, selbst wenn man sehr umfangreiche Unterlagen bzgl. der Geschäftsstellenpraktik hat.

      Viel Erfolg allen!

      interna
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 12:13:54
      Beitrag Nr. 330 ()
      Wiesbaden, 8. Dezember 2005

      Risiko für MLP-Mitarbeiter – Kanzlei Jakobs warnt vor Unterschrift zu Provisionssaldo
      Beim Entlohnungssystem der MLP Finanzdienstleistungen AG sollten Mitarbeiter ganz genau hinsehen, was sie in Bezug auf ihre Provisionen unterschreiben und vor der Quittierung vorsichtshalber selbst noch einmal die ausgeschriebenen Beiträge nachrechnen. Der Kanzlei Jakobs sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen ehemalige Mitarbeiter von MLP dazu gedrängt wurden, unverzüglich Abrechnungen zu unterschreiben, die jedoch zu Unrecht einen Minus-Saldo zu Lasten der Mitarbeiter enthielten. Werden derartige Abrechnungen unterschrieben, liegt juristisch gesehen ein so genanntes Anerkenntnis vor. Die Folge ist, dass trotz nicht ordnungsgemäßer Berechnung die falsche Ausweisung als richtig gilt. Demnach können Provisionen, die sich der Mitarbeiter sauer verdient hat, nicht mehr gelten gemacht werden. Und dies auch nicht vor Gericht. Mitarbeiter, die weiterhin zu einer Unterschrift drangsaliert werden, sollten schlicht darauf hinweisen, dass sie ein Recht zur Überprüfung haben und nicht zu einer Unterschrift „zwischen Tür und Angel“ verpflichtet sind. Wer nach dieser Überprüfung berechtigte Zweifel am Saldo hat, sollte juristischen Rat einholen.
      .
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 14:54:40
      Beitrag Nr. 331 ()
      #330

      1.) Hat sich Frau Jakobs einen neuen Usernamen bei w:0 zugelegt?

      2.) 8. Dezember??? Ist Wiesbaden der restlichen Welt zwei Tage voraus??? :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 16:50:51
      Beitrag Nr. 332 ()
      @otto

      1. ne, du irrst, ich bins, das blaue ende:laugh:
      2. Nicht Wiesbaden, aber Frau Jakobs ist in meiner Sache MLP voraus. Erkundige Dich doch mal!;)
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 10:46:50
      Beitrag Nr. 333 ()
      19ottos,

      na, immer noch keine Erlaubnis zum Treffen bekommen?


      blueend,

      ja, es war immer so: Unterschreibe oder gehe! Insbesondere die Geschäftsstellenleiter, welche nicht die neuen Regelungen unterschrieben haben, haben zum Teil massive Probleme bekommen.

      Ich kann - und das gilt unabhängig von MLP (!!!) - jedem Handelsvertreter nur raten:


      1. Alles aufheben
      2. Alles prüfen
      3. und nur unterschreiben, wenn Du Dich dabei wohl fühlst
      4. Ansonsten als Makler tätig werden - Unterstützung gibt es viel


      Viel Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 19.12.05 20:22:52
      Beitrag Nr. 334 ()
      Hallo,
      verfolge diesen Thread hier auch schon eine ganze Weile.
      Auch bei mir geht es um Rückzahlung des Vorschusses, habe allerdings auch einen anders gelagerten Fall, weil Kundenwegnahme als Bedingung für GS-Wechsel innerhalb einer Stadt. MLP agiert unberechenbar, beantwortet z.B. keine Briefe, Akte ist nie am Platz, zuständiger Sachbearbeiter nicht da.
      Kann mir jemand Unterstützung geben?
      Ich bin zwischenzeitlich etwas mürbe, weil keine Antworten von MLP kommen. Und MLP zieht schon die juristische Pistole, ich meine Kanone.....
      Ich finde das ausgesprochen seltsam, was da passiert.
      Ich freue mich über jeden Hinweis.
      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.12.05 21:26:53
      Beitrag Nr. 335 ()
      Genauso wie bei mir. Werde aber gegen MLP bis aufs Äußerste vorgehen. Mal schauen, ob bei MLP tatsächlich Selbständigkeit bei den Beratern vorliegt. Vielleicht ist es mal an der Zeit, daß ein Arbeitsgericht entscheidet. Die Indizwirkung für die Zukunft und die Auswirkungen für die Vergangenheit könnten für MLP sehr, sehr unangenehm werden.
      Es stellt sich für mich nunmehr die dringende Frage nach den passenden Anwälten. Für Empfehlungen oder Hinweise oder weiteren Austausch über Erfahrungen mit ausgeschiedenen und verklagten Ex-MLP`ler wäre ich ebenso sehr dankbar (gegebenenfalls über boardmail). Ich möchte entsprechendes sammeln und weiteren "MLP-Geschädigten" im Paket jeweils zur Verfügung stellen. Ich denke, dies wäre eine enorme Hilfestellung für jeden, der sich MLP entgegenstellen will.
      Freue mich über jede Meldung.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 21:54:27
      Beitrag Nr. 336 ()
      [posting]19.372.502 von Telefonato am 21.12.05 21:26:53[/posting]Werde aber gegen MLP bis aufs Äußerste vorgehen

      Ich denke dafür kenne ich den richtigen Anwalt:

      War vor einigen Jahren selbst MLPler (kennt den Laden und seine Schwächen also genau)
      und ist spezialisiert auf solche Fälle (Handelsvertreterrecht)

      Aus eigener Erfahrung meine Beschreibung:
      Clever und "beißwütig wie ein Terrier"

      Da wahrscheinlich eine direkte Nennung nicht erlaubt ist und das Posting deshalb dann gelöscht wird, gebe ich nur einen verklausulierten Hinweis:

      Benutze google: Gib als Suchbegriff ein: Rechtsanwalt sowie den Vornamen von O. Twist (Romanfigur von Charles Dickens) und als Nachnamen das Gegenteil von arm ein.

      Viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 23.12.05 09:21:09
      Beitrag Nr. 337 ()
      Ich schlage ein Treffen der betroffenen Personen vor.

      Vorgehensweise: Boardmail an mich, wer Interesse hat


      Terminvorschlag: 27. bis 30. Dezember oder im Januar dann


      Bitte Boardmail an ich!


      Viele Grüße und schöne Weihnachten - interna
      Avatar
      schrieb am 02.01.06 12:24:57
      Beitrag Nr. 338 ()
      dachte immer MLP macht alle reich :laugh:
      Erfolgreiches neues Jahr
      Avatar
      schrieb am 05.01.06 23:13:44
      Beitrag Nr. 339 ()
      Es treten jetzt wohl Aktivitäten auf, es müssen wohl
      mehrere sich damit auseinandersetzen. Man sollte gemein-
      sam vorgehen.
      Werde kurzfristig mit einem wohl sehr erfahrenen Rechts-
      anwalt Kontakt aufnehmen.
      Bitte Antwort, wenn Kräfte gebündelt werden sollen.
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 15:09:21
      Beitrag Nr. 340 ()
      du hast boardmail.
      Avatar
      schrieb am 06.01.06 16:19:04
      Beitrag Nr. 341 ()
      An alle:

      MLP hat den Telefonaten nach anscheinend viele mit Mahnverfahren "bedacht". Betroffene sollten diese genau studieren und sich rechtskundig machen.

      Ich empfehle Küster, Manteuffel

      www.vertriebsrecht.de

      Der Vortrag von Herrn Wurdack auf einer IHK-Veranstaltung war das beste, was ich in meinen 11 Jahren als Berater erlebt habe.

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 09:48:25
      Beitrag Nr. 342 ()
      Habe gerade die Nachricht bekommen, dass MLP auf rechtliche Auseinandersetzungen wegen Vorschussrückzahlung vorerst verzichtet. Angeblich ist das nämlich kein Vorschuss sondern ein Darlehen, was aber so niemals vereinbart war und auch nicht mit den BaFin-Regeln zusammenpasst. Weiss jemand mehr???
      Avatar
      schrieb am 20.03.06 13:13:25
      Beitrag Nr. 343 ()
      Falls das stimmt: Was gilt dann für "Altfälle"?

      Ich bitte um Rückmeldung von den Rechtsanwälten hier an Board. Danke - interna!
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 17:40:07
      Beitrag Nr. 344 ()
      Hallo Murdo,
      ich verstehe nicht, warum MLP auf rechtliche Auseinandersetzungen mit den ausgeschiedenen Beratern verzichten sollte. §§ 32, 54 KWG haben doch keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Darlehensgeschäfts. Drittschützende Wirkung könnte nur für die Kapitaleigner eintreten, wenn der GF " notleidende Kredite" abgeschlossen hat, die sie dann zu als Eigentümer zu tragen hätten. Dann entsteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem GF, §§ 823 II BGB iVm Schutzgesetz § 54 KWG. Oder?
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 17:51:04
      Beitrag Nr. 345 ()
      Sorry,
      vorhergehende Mail ging nicht an "murdo"
      sondern an "mfun02"
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 20:48:38
      Beitrag Nr. 346 ()
      [posting]20.892.960 von DonCaprisco am 21.03.06 17:40:07[/posting]Die Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen gegen Berater und GLs war neben der Bildung der Rückstellung für Einstandspflichten aus Factoring-Geschäften die größte ergebnisbelastenden Position bei den Sonderbereinigungen in den Bilanzen von MLP, insbesondere 2002/2003.

      Außerdem: Nicht, dass in Anlehnung an die aktuelle Presseberichterstattung über den Insolvenzverwalter von Goldzack und die Anklage gegen (ehemalige) MLP-Organe wegen §§ 331 HGB, 400 AktG jemand auf die Idee käme, auch mal für die Zeit vor "Bereinigung" in den § 256 AktG, insbesondere Abs. 5, zu schauen, sodann in die §§ 93, 116, 117 AktG...

      Vielleicht sind es einfach momentan ein paar Baustellen zu viel, so dass man erst einmal die möglichen Folgen durchspielen will, bevor man viele Fässer aufmacht und sich darunter auch eine Büchse der Pandora befindet...
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 02:57:54
      Beitrag Nr. 347 ()
      Hallo,

      leider gehöre ich auch zu den MLP-Verfluchten. Seit 2 Jahren stehe ich nun mit MLP im Clinch und suche nun nach einem Anwalt der bereits Ex-MLPler-Erfahrung hat. Wer kann mir bitte weiterhelfen? Hier schreiben einige über ihr Problem mit MLP, aber keiner wie es eventuell gerichtlich ausgegangen ist.

      Vielen Dank für eure Antwort!
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 08:38:24
      Beitrag Nr. 348 ()
      Hallo Mauspit,

      schicke mir mal eine Boardmail mit Deinen Daten.

      Gruß interna
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 15:32:54
      Beitrag Nr. 349 ()
      zu crude facts # p. 346:

      Deine Ausführungen zu den grds.MLP- "Leichen im Keller" teile ich, aber mir geht es um die zivilrechtliche Bedeutung des Verstoßes gegen §§ 32, 54 KWG und inwieweit der ausgeschiedene MLP- Berater hier "Honig saugen" kann. Leider sehe ich hier keine Möglichkeit. Dass es sich bei den "MLP- Vorschüssen" um Darlehen handelt, war immer klar, denn die "Vorschüsse" waren ja keine konkreten Vorschüsse nach HGB auf getätigte Vertragsabschlüsse, sondern wurden unabhängig davon mtl. (als Gehalt:)) gezahlt.
      Also: Inwieweit kann dem Berater aufgrund des Verstoßes gegen §§ 32, 54 KWG ein Schadensersatz entstanden sein, den er MLP gegenüber deren Provisionsrückforderungsanspruchs zur Aufrechnung stellen kann?
      Ich lasse mich liebend gern belehren!
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 16:16:50
      Beitrag Nr. 350 ()
      Don..

      ich sehe schon eine Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen. :lick:
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 17:26:02
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 17:35:29
      !
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      Avatar
      schrieb am 22.03.06 17:41:35
      Beitrag Nr. 353 ()
      [posting]20.908.660 von DonCaprisco am 22.03.06 15:32:54[/posting]@ DonCapriso

      Die Anmerkung bezog sich zunächst einmal auf den Hinweis "notleidende Kredite". Und da es sich ja bei WO um ein Finanz- und Anlegerforum handelt, habe ich das einfach mal aufgenommen.

      Zivilrechtlich bin ich mal gespannt, wer hierzu Erhellendes beitragen kann und will. Lerne gerne jeden Tag dazu.
      Avatar
      schrieb am 22.03.06 18:14:48
      Beitrag Nr. 354 ()
      Richtig 19ottos

      zum müden Lächeln reicht es nicht mehr. Ist eher gequält.
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 08:51:14
      Beitrag Nr. 355 ()
      Wie sieht es nun bei den Betroffenen aus? Sollen die alle Zahlungen einstellen und auf die Problematik verweisen?

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 25.03.06 19:38:26
      Beitrag Nr. 356 ()
      @ 353

      Ist ja schon ein grandioses Zeichen von Professionalität und Souveränität, wenn ein Anwalt nichts besseres zu tun hat, als die gegnerische Partei im Internet unter Verwendung eines anonymen Pseudonyms zu beleidigen und Postings regelmäßig löschen zu lassen.

      Warum führst Du Deinen Schriftverkehr eigentlich nicht gleich über wallstreet-online?

      :D:laugh::D
      Avatar
      schrieb am 25.03.06 21:03:37
      Beitrag Nr. 357 ()
      Sorry, gemeint war natürlich nicht 353, sondern 352.

      interna ist ja kein Anwalt! :)
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 10:11:03
      Beitrag Nr. 358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.948.386 von 19ottos am 25.03.06 21:03:3719ottos,

      diesen Fall sehe ich als sehr einfach an:

      Variante I: MLP hat die Darlehen an die MLP-ler vergeben dürfen => Dann sollte man mal schnell mit einer Unterlassung kommen (Ihr seid ja sonst so schnell dabei.).

      Variante II: MLP hätte keine Darlehen vergeben dürfen => Her mit dem Staatsanwalt und eine deftige Strafe gegen MLP mit persönlichen Konsequenzen (denn als Finanzdienstleister hätte man so etwas wissen müssen).

      Wie ist es nun? Variante I oder II? Ich tippe auf II!


      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 11:39:31
      Beitrag Nr. 359 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.948.129 von 19ottos am 25.03.06 19:38:2619ottos,

      die Boardregeln hier sind klar und sollten jedem bekannt sein.

      Du kommst/ Ihr kommmt wie andere ins Board, also gelten die Regeln. MLP lässt regelmäßig löschen, sogar ganze Threads. Sich über das Konzept eines Clubs aufzuregen, dem man selbst freiwillig beitritt, ist widersinnig.

      Ich schlage vor, man setzt sich in der Sache auseinander und nicht über einzelne Personen, es sei denn, sie sind Organ der hier diskutierten Unternehmen. Denn das gehörte dazu.
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 14:21:22
      Beitrag Nr. 360 ()
      So kann nur jemand schreiben, der entweder keine Ahnung hat oder nicht beteiligt ist.

      Schlimm genug, wenn MLP soviel Macht übertragen wird hier sogar Threads löschen lassen zu können.

      Hat MLP eventuell dick Dreck am Stecken??? Oder haben sie einfach nur Angst, daß sie durch offene Kommunikation nicht weiter bescheissen können. Sorry, für die harten Worte! Jedoch wer mit MLP meint einen korrekten Partner gefunden zu haben, wird irgendwann im Leben eines Besseren belehrt.
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 15:02:42
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.958.979 von Mauspit am 27.03.06 14:21:22Manchmal kann man MLP hier in die Knie zwingen. Den Tag vor dem OLG Koblenz werde ich immer als einen sehr guten Tag in Erinnerung behalten.

      Die Macht von MLP ist allerdings schon kleiner geworden. Wieviele Leuten gehen denn aktuell von MLP weg?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 27.03.06 18:46:14
      Beitrag Nr. 362 ()
      wer nicht schnallt, was bei mlp passiert - der verdient es auch nicht besser.

      :rolleyes:

      es werden immer mehr gehen - warum ? weil ich grundsaetzlich optimist bin und jedem (auch mir :laugh::laugh: ) mal einen anfaengerfehler zugestehe ...

      tw
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 13:01:20
      Beitrag Nr. 363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.963.746 von Tigerwoods am 27.03.06 18:46:14Mittlerweile sollte jeder wissen, wie er sich sauber vom Handelsvertreter zum Makler verändern kann - sauber!

      Bzgl. der Vorschußrückzahlung sollte jeder darauf achten, welche Kosten wann abgezogen wurden. Es könnte sein, daß manches falsch verbucht wurde (Notebook, Telefon etc.) - und immer brav auf die Umsatzsteuer achten.


      Grüße
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 13:25:58
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.972.661 von interna am 28.03.06 13:01:20Na, wie sieht es bei den Betroffenen aus? Alle Abrechnungen so weit in Ordnung?

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 14:01:15
      Beitrag Nr. 365 ()
      Hallo zusammen,

      kann mir jemand sagen wie es sich mit dem Vorschuss bei MLP generell verhält?
      zb -wie setzt er sich zusammen?
      -wie wird er ausgezahlt?( Vorrauszahlung oder rückwirkend?)
      - ab wann und bis wann wird er gezahlt?

      usw usw

      über (zahlreiche Antworten) würde ich mich freuen

      grüße und danke im vorraus
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 16:54:01
      Beitrag Nr. 366 ()
      TopFavorit MLP 16,95 + 13,7% TH, über 23 Millionen Euro intraday umgesetzt !

      Zitat von NoggerT: 16,33 + 9,6%
      Zitat von NoggerT: 40 Cent am Stück hoch...bis 16,20 alles weggekauft...!
      ...
      [/QUOTE]
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 17:57:48
      Beitrag Nr. 367 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.064.998 von NoggerT am 20.09.06 16:54:01MLP was ist los??????????
      Avatar
      schrieb am 20.09.06 18:15:02
      Beitrag Nr. 368 ()
      Übernahme?
      Avatar
      schrieb am 03.10.06 10:01:45
      Beitrag Nr. 369 ()
      weiß jemand wie die letzten verfahren vor dem arbeitsgericht so gelaufen sind und wie die meisten vergleiche so ausgehen
      Avatar
      schrieb am 04.10.06 09:12:20
      Beitrag Nr. 370 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.371.625 von Ultimate01 am 03.10.06 10:01:45Details über Boardmail, da ich nicht weiß, wer hier ein Lockvogel von MLP ist!

      Viele Grüße - interna
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 00:22:09
      Beitrag Nr. 371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.391.872 von interna am 04.10.06 09:12:20hallo,

      meine arbeitgeberseitige kündigung ist noch recht frisch. da bin ich für jeden tip sehr dankbar.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 11.10.06 11:56:47
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 13.10.06 14:26:21
      Beitrag Nr. 373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 24.549.215 von mrcashcow am 11.10.06 00:22:09Da Du von einem "Arbeitgeber" sprichst, gehe ich davon aus, dass Du im MLP-Innendienst gearbeitet hast.

      Solltest Du aus Deinem angestellten Arbeitsverhältnis noch berechtigte Ansprüche haben, dann lohnt sich der Gang auf's Arbeitsgericht.

      Ich selbst kann nur Tipps bezügl. der Beendigung der selbständigen Tätigkeit bei MLP geben.

      Viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 14.10.06 17:40:53
      Beitrag Nr. 374 ()
      Das mit dem Arbeitgeber trifft wohl nicht nur auf Innendienstler zu oder habe ich als Außendienstler die Rundmail von letzter Woche mit dem Betreff "Deutschlands Beste Arbeitgeber 2007" (Fragebogen) falsch verstanden... ;-)

      Nix für ungut
      Der Gute
      Avatar
      schrieb am 14.10.06 23:11:11
      Beitrag Nr. 375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 10.457.070 von ddd2000 am 14.08.03 22:21:54ddd2000,

      ja, wenn Du beweisen kannst, daß MLP sich nicht an den Vertrag mit Dir gehalten hat.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 00:13:05
      Beitrag Nr. 376 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.899.727 von Mauspit am 22.03.06 02:57:54hallo,

      brauche informationen zum thema ausstieg und rechtsbeistand nach ausscheiden von mlp (vorschuß).
      was ist zu beachten, welcher rechtsanwalt ist ratsam?
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 16:42:43
      Beitrag Nr. 377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.277.331 von willeswissen2006 am 11.11.06 00:13:051. VOR der Kündigung (sofern diese nicht völlig überraschend kommt) mit einem auf Handelsvertreter-Recht spezialisierten Anwalt Kontakt aufnehmen.

      2. Sich kündigen LASSEN: mit der darauf einzureichenden Kündigungsschutzklage hat man vor Gericht bzw. bei einem Vergleich mit MLP die beste Ausgangsposition.

      3. Such' mal mit google unter den Begriffen Barsinghausen und Reich.
      Avatar
      schrieb am 11.11.06 17:30:00
      Beitrag Nr. 378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.277.331 von willeswissen2006 am 11.11.06 00:13:05boardmail.
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 16:15:52
      Beitrag Nr. 379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.277.331 von willeswissen2006 am 11.11.06 00:13:05@alle:

      Kann jemand einen Anwalt in der Region LU-MA-HD empfehlen, der sich mit der Materie Ausstieg bei MLP (als Berater) gut auskennt?

      Wie teuer ist in der Größenordnung eine Beratungsstunde beim Anwalt?

      Wie hoch sind die zu erwartenden Prozeßkosten?
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 16:35:43
      Beitrag Nr. 380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.664.199 von frustriert2006 am 24.11.06 16:15:52Rechtsanwältin Heidrun Jakobs LL.M.

      Berliner Straße 248 - 65205 Wiesbaden
      Tel.: 0611 - 71 69 323 - Fax: 0611 - 71 69 324
      E-Mail: info@kanzleijakobs.de
      www.kanzleijakobs.de

      => auf mlp spezialisiert und engagiert. entfernung ist kein problem! viel erfolg! es gibt nämlich ein wundervolles leben nach mlp!
      Avatar
      schrieb am 24.11.06 22:01:30
      Beitrag Nr. 381 ()
      Die Anfragen von Aussteigerwilligen häufen sich. Ich werde daher meine Beraterzahl für 2007 nach unten revidieren müssen und gehe (ohne Zukäufe) von nur noch 2.400 - 2.450 Beratern Ende 2007 bei MLP aus.

      Schade, daß die da oben bei MLP es meiner Meinung nach nicht lernen, wie man mit Menschen umgeht.


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