Soll nächstes Jahr die Wohnungsbauprämie gestrichen werden.... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.08.03 11:52:47 von
neuester Beitrag 16.08.03 13:25:41 von
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oder nur die Eigenheimzulage???
Vielen dank,
barney
Vielen dank,
barney
Das kann ich bestätigen.
Quelle??
Hier die neuesten Versuch unserer Politiker:
Pressemitteilung | 13. August 2003
Vorziehen der Steuerreform 2005 auf 2004 solide finanziert
----------------------------------------
Zum heutigen Beschluß eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004)
teilt das Bundesministerium der Finanzen mit:
Das Haushaltsbegleitgesetz regelt mit wesentlichen Elementen das von der
Bundesregierung am 2. Juli 2003 beschlossene
Haushaltsstabilisierungskonzept 2004 sowie das Vorziehen der letzten
Steuerentlastungsstufe von 2005 auf 2004.
Die im Entwurf des HBegl2004 enthaltenen Regelungen mit besonderem
Gewicht sind:
* Das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf
2004. Die Bündelung der letzten beiden Stufen der Steuerreform
führt zu einer spürbaren Entlastung von Bürgern und Unternehmen im
Umfang von insgesamt 21,8 Mrd. EUR.
* Der Wegfall sowohl der Eigenheimzulage als auch der
Wohnungsbauprämie für Neufälle ab 2004. Stattdessen wird ein
Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in Städten eingeführt,
für das der Bund 25 % seiner bis zum Jahr 2011 durch den Wegfall
der Eigenheimzulage erzielten Einsparungen zur Verfügung stellt.
* Die Begrenzung der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte auf 0,40 EUR für Entfernungen ab dem 21.
Kilometer.
* Der Wegfall der bisherigen Halbjahresregelung für Absetzungen für
Abnutzungen (AfA) und das Abschmelzen des Haushaltsfreibetrages -
entsprechend der vorgezogenen dritten Entlastungsstufe - bereits
ab 2004.
* Die vorgesehene Rückführung der Vergütung der Mineralölsteuer für
in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Dieselkraftstoffe.
* Die Reduzierung der allgemeinen Bundeszuschüsse zur
Rentenversicherung um jährlich 2 Mrd. EUR.
* Die Begrenzung des Weihnachtsgeldes auf 50 v. H. der monatlichen
Versorgungsbezüge bei Versorgungsempfängern des Bundes; die
Streichung des Urlaubsgeldes und die Rückführung des
Weihnachtsgeldes auf 60 v. H. eines Monatsbezuges bei aktiven
Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes.
* Die Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld während
der ersten 6 Monate und die Reduzierung der Defizithaftung des
Bundes für die Leistungsausgaben im Bereich der
Krankenversicherungen der Landwirte.
Die Überwindung der Wachstumsschwäche in Deutschland ist vorrangiges
Ziel der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik und liegt in der
gesamtstaatlichen Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden. Nur
gemeinsam können die Rahmenbedingungen für mehr Investitionen und mehr
privaten Konsum geschaffen werden. Das tiefgreifende
Modernisierungsprogramm der Bundesregierung beruht auf einem Dreiklang
von Strukturreformen, Haushaltskonsolidierung und Wachstumsimpuls.
Mit dem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 werden positive Impulse für
den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft gesetzt und damit
die Wachstumskräfte gestärkt. Auf der Angebotsseite der Volkswirtschaft
führt die Steuerreform ebenfalls zu positiven Effekten. Die Senkung des
Eingangssteuersatzes gibt einen zusätzlichen Anreiz zur Arbeitsaufnahme
im Niedriglohnbereich und wird damit auch zu einem Abbau von
Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft beitragen.
Das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 führt für Bund, Länder und
Gemeinden zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 15,6 Mrd. EUR in 2004
(davon Anteil Länder und Gemeinden: 8,5 Mrd. EUR). Diesem einmaligen
Betrag stehen bereits im Jahr 2004 die Entlastungswirkungen des
Haushaltsstabilisierungskonzepts gegenüber. Ab 2005 ist die bereits im
Jahre 2000 vom Gesetzgeber beschlossene Steuerreform in der
Steuerschätzung und den öffentlichen Haushalten berücksichtigt.
Der Bund wird die Einmalbelastung aus dem Vorziehen der dritten Stufe
der Steuerreform teils durch Privatisierungseinnahmen (voraussichtlich 2
Mrd. EUR), teils durch eine höhere Nettokreditaufnahme ausgleichen.
Die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Zinsausgaben werden dauerhaft
durch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes finanziert. Auf dieser
Grundlage kann die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2004
vorgesehene Neuverschuldung von 30,8 Mrd. EUR auf knapp 29 Mrd. EUR
sinken.
Gesamtwirkungen von Haushaltskonsolidierungskonzept, Steuerreform und
Strukturreformen der Agenda 2010 auf den öffentlichen Gesamthaushalt
Das Zusammenwirken der Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts,
des Vorziehens der Steuerreform und der Agenda 2010 entlastet den
öffentlichen Gesamthaushalt 2004 in der Größenordnung von 14 Mrd. EUR.
In den Folgejahren steigt die Entlastung auf eine Größenordnung von über
35 Mrd. EUR. Damit leistet der Bund seinen Beitrag zu einer soliden
Finanzpolitik und zur Einhaltung der europäischen Verpflichtungen. Die
Bundesregierung appelliert in diesem Zusammenhang an die Länder und ihre
Gemeinden, ihren Beitrag zur Einhaltung des Maastricht-Defizits zu
leisten. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist eine
gesamtstaatliche Aufgabe, zu der alle Gebietskörperschaften beitragen
müssen.
Das Haushaltbegleitgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die
Zustimmungsbedürftigkeit ergibt sich insbesondere aus den Änderungen des
Eigenheimzulagengesetzes, des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-,
Gewerbesteuer-, Außensteuer- und Umsatzsteuergesetzes (Art. 105 Abs. 3
GG).
Schaun mer mal
pegru
Pressemitteilung | 13. August 2003
Vorziehen der Steuerreform 2005 auf 2004 solide finanziert
----------------------------------------
Zum heutigen Beschluß eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004)
teilt das Bundesministerium der Finanzen mit:
Das Haushaltsbegleitgesetz regelt mit wesentlichen Elementen das von der
Bundesregierung am 2. Juli 2003 beschlossene
Haushaltsstabilisierungskonzept 2004 sowie das Vorziehen der letzten
Steuerentlastungsstufe von 2005 auf 2004.
Die im Entwurf des HBegl2004 enthaltenen Regelungen mit besonderem
Gewicht sind:
* Das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf
2004. Die Bündelung der letzten beiden Stufen der Steuerreform
führt zu einer spürbaren Entlastung von Bürgern und Unternehmen im
Umfang von insgesamt 21,8 Mrd. EUR.
* Der Wegfall sowohl der Eigenheimzulage als auch der
Wohnungsbauprämie für Neufälle ab 2004. Stattdessen wird ein
Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in Städten eingeführt,
für das der Bund 25 % seiner bis zum Jahr 2011 durch den Wegfall
der Eigenheimzulage erzielten Einsparungen zur Verfügung stellt.
* Die Begrenzung der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte auf 0,40 EUR für Entfernungen ab dem 21.
Kilometer.
* Der Wegfall der bisherigen Halbjahresregelung für Absetzungen für
Abnutzungen (AfA) und das Abschmelzen des Haushaltsfreibetrages -
entsprechend der vorgezogenen dritten Entlastungsstufe - bereits
ab 2004.
* Die vorgesehene Rückführung der Vergütung der Mineralölsteuer für
in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Dieselkraftstoffe.
* Die Reduzierung der allgemeinen Bundeszuschüsse zur
Rentenversicherung um jährlich 2 Mrd. EUR.
* Die Begrenzung des Weihnachtsgeldes auf 50 v. H. der monatlichen
Versorgungsbezüge bei Versorgungsempfängern des Bundes; die
Streichung des Urlaubsgeldes und die Rückführung des
Weihnachtsgeldes auf 60 v. H. eines Monatsbezuges bei aktiven
Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes.
* Die Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld während
der ersten 6 Monate und die Reduzierung der Defizithaftung des
Bundes für die Leistungsausgaben im Bereich der
Krankenversicherungen der Landwirte.
Die Überwindung der Wachstumsschwäche in Deutschland ist vorrangiges
Ziel der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik und liegt in der
gesamtstaatlichen Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden. Nur
gemeinsam können die Rahmenbedingungen für mehr Investitionen und mehr
privaten Konsum geschaffen werden. Das tiefgreifende
Modernisierungsprogramm der Bundesregierung beruht auf einem Dreiklang
von Strukturreformen, Haushaltskonsolidierung und Wachstumsimpuls.
Mit dem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 werden positive Impulse für
den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft gesetzt und damit
die Wachstumskräfte gestärkt. Auf der Angebotsseite der Volkswirtschaft
führt die Steuerreform ebenfalls zu positiven Effekten. Die Senkung des
Eingangssteuersatzes gibt einen zusätzlichen Anreiz zur Arbeitsaufnahme
im Niedriglohnbereich und wird damit auch zu einem Abbau von
Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft beitragen.
Das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 führt für Bund, Länder und
Gemeinden zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 15,6 Mrd. EUR in 2004
(davon Anteil Länder und Gemeinden: 8,5 Mrd. EUR). Diesem einmaligen
Betrag stehen bereits im Jahr 2004 die Entlastungswirkungen des
Haushaltsstabilisierungskonzepts gegenüber. Ab 2005 ist die bereits im
Jahre 2000 vom Gesetzgeber beschlossene Steuerreform in der
Steuerschätzung und den öffentlichen Haushalten berücksichtigt.
Der Bund wird die Einmalbelastung aus dem Vorziehen der dritten Stufe
der Steuerreform teils durch Privatisierungseinnahmen (voraussichtlich 2
Mrd. EUR), teils durch eine höhere Nettokreditaufnahme ausgleichen.
Die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Zinsausgaben werden dauerhaft
durch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes finanziert. Auf dieser
Grundlage kann die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2004
vorgesehene Neuverschuldung von 30,8 Mrd. EUR auf knapp 29 Mrd. EUR
sinken.
Gesamtwirkungen von Haushaltskonsolidierungskonzept, Steuerreform und
Strukturreformen der Agenda 2010 auf den öffentlichen Gesamthaushalt
Das Zusammenwirken der Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts,
des Vorziehens der Steuerreform und der Agenda 2010 entlastet den
öffentlichen Gesamthaushalt 2004 in der Größenordnung von 14 Mrd. EUR.
In den Folgejahren steigt die Entlastung auf eine Größenordnung von über
35 Mrd. EUR. Damit leistet der Bund seinen Beitrag zu einer soliden
Finanzpolitik und zur Einhaltung der europäischen Verpflichtungen. Die
Bundesregierung appelliert in diesem Zusammenhang an die Länder und ihre
Gemeinden, ihren Beitrag zur Einhaltung des Maastricht-Defizits zu
leisten. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist eine
gesamtstaatliche Aufgabe, zu der alle Gebietskörperschaften beitragen
müssen.
Das Haushaltbegleitgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die
Zustimmungsbedürftigkeit ergibt sich insbesondere aus den Änderungen des
Eigenheimzulagengesetzes, des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-,
Gewerbesteuer-, Außensteuer- und Umsatzsteuergesetzes (Art. 105 Abs. 3
GG).
Schaun mer mal
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