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    Soll nächstes Jahr die Wohnungsbauprämie gestrichen werden.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.08.03 11:52:47 von
    neuester Beitrag 16.08.03 13:25:41 von
    Beiträge: 4
    ID: 765.420
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      schrieb am 16.08.03 11:52:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      oder nur die Eigenheimzulage???


      Vielen dank,

      barney
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 12:01:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das kann ich bestätigen.
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 12:28:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Quelle??
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 13:25:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier die neuesten Versuch unserer Politiker:

      Pressemitteilung | 13. August 2003
      Vorziehen der Steuerreform 2005 auf 2004 solide finanziert
      ----------------------------------------

      Zum heutigen Beschluß eines Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (HBeglG 2004)
      teilt das Bundesministerium der Finanzen mit:

      Das Haushaltsbegleitgesetz regelt mit wesentlichen Elementen das von der
      Bundesregierung am 2. Juli 2003 beschlossene
      Haushaltsstabilisierungskonzept 2004 sowie das Vorziehen der letzten
      Steuerentlastungsstufe von 2005 auf 2004.

      Die im Entwurf des HBegl2004 enthaltenen Regelungen mit besonderem
      Gewicht sind:

      * Das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform von 2005 auf
      2004. Die Bündelung der letzten beiden Stufen der Steuerreform
      führt zu einer spürbaren Entlastung von Bürgern und Unternehmen im
      Umfang von insgesamt 21,8 Mrd. EUR.

      * Der Wegfall sowohl der Eigenheimzulage als auch der
      Wohnungsbauprämie für Neufälle ab 2004. Stattdessen wird ein
      Zuschussprogramm zur Strukturverbesserung in Städten eingeführt,
      für das der Bund 25 % seiner bis zum Jahr 2011 durch den Wegfall
      der Eigenheimzulage erzielten Einsparungen zur Verfügung stellt.


      * Die Begrenzung der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung
      und Arbeitsstätte auf 0,40 EUR für Entfernungen ab dem 21.
      Kilometer.

      * Der Wegfall der bisherigen Halbjahresregelung für Absetzungen für
      Abnutzungen (AfA) und das Abschmelzen des Haushaltsfreibetrages -
      entsprechend der vorgezogenen dritten Entlastungsstufe - bereits
      ab 2004.

      * Die vorgesehene Rückführung der Vergütung der Mineralölsteuer für
      in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Dieselkraftstoffe.

      * Die Reduzierung der allgemeinen Bundeszuschüsse zur
      Rentenversicherung um jährlich 2 Mrd. EUR.

      * Die Begrenzung des Weihnachtsgeldes auf 50 v. H. der monatlichen
      Versorgungsbezüge bei Versorgungsempfängern des Bundes; die
      Streichung des Urlaubsgeldes und die Rückführung des
      Weihnachtsgeldes auf 60 v. H. eines Monatsbezuges bei aktiven
      Beamten, Richtern und Soldaten des Bundes.

      * Die Absenkung der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld während
      der ersten 6 Monate und die Reduzierung der Defizithaftung des
      Bundes für die Leistungsausgaben im Bereich der
      Krankenversicherungen der Landwirte.

      Die Überwindung der Wachstumsschwäche in Deutschland ist vorrangiges
      Ziel der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik und liegt in der
      gesamtstaatlichen Verantwortung von Bund, Ländern und Gemeinden. Nur
      gemeinsam können die Rahmenbedingungen für mehr Investitionen und mehr
      privaten Konsum geschaffen werden. Das tiefgreifende
      Modernisierungsprogramm der Bundesregierung beruht auf einem Dreiklang
      von Strukturreformen, Haushaltskonsolidierung und Wachstumsimpuls.

      Mit dem Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 werden positive Impulse für
      den privaten Konsum und die Investitionsbereitschaft gesetzt und damit
      die Wachstumskräfte gestärkt. Auf der Angebotsseite der Volkswirtschaft
      führt die Steuerreform ebenfalls zu positiven Effekten. Die Senkung des
      Eingangssteuersatzes gibt einen zusätzlichen Anreiz zur Arbeitsaufnahme
      im Niedriglohnbereich und wird damit auch zu einem Abbau von
      Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft beitragen.

      Das Vorziehen der Steuerreformstufe 2005 führt für Bund, Länder und
      Gemeinden zu einer einmaligen Zusatzbelastung von 15,6 Mrd. EUR in 2004
      (davon Anteil Länder und Gemeinden: 8,5 Mrd. EUR). Diesem einmaligen
      Betrag stehen bereits im Jahr 2004 die Entlastungswirkungen des
      Haushaltsstabilisierungskonzepts gegenüber. Ab 2005 ist die bereits im
      Jahre 2000 vom Gesetzgeber beschlossene Steuerreform in der
      Steuerschätzung und den öffentlichen Haushalten berücksichtigt.

      Der Bund wird die Einmalbelastung aus dem Vorziehen der dritten Stufe
      der Steuerreform teils durch Privatisierungseinnahmen (voraussichtlich 2
      Mrd. EUR), teils durch eine höhere Nettokreditaufnahme ausgleichen.

      Die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Zinsausgaben werden dauerhaft
      durch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes finanziert. Auf dieser
      Grundlage kann die im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2004
      vorgesehene Neuverschuldung von 30,8 Mrd. EUR auf knapp 29 Mrd. EUR
      sinken.

      Gesamtwirkungen von Haushaltskonsolidierungskonzept, Steuerreform und
      Strukturreformen der Agenda 2010 auf den öffentlichen Gesamthaushalt

      Das Zusammenwirken der Maßnahmen des Haushaltskonsolidierungskonzepts,
      des Vorziehens der Steuerreform und der Agenda 2010 entlastet den
      öffentlichen Gesamthaushalt 2004 in der Größenordnung von 14 Mrd. EUR.
      In den Folgejahren steigt die Entlastung auf eine Größenordnung von über
      35 Mrd. EUR. Damit leistet der Bund seinen Beitrag zu einer soliden
      Finanzpolitik und zur Einhaltung der europäischen Verpflichtungen. Die
      Bundesregierung appelliert in diesem Zusammenhang an die Länder und ihre
      Gemeinden, ihren Beitrag zur Einhaltung des Maastricht-Defizits zu
      leisten. Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist eine
      gesamtstaatliche Aufgabe, zu der alle Gebietskörperschaften beitragen
      müssen.

      Das Haushaltbegleitgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die
      Zustimmungsbedürftigkeit ergibt sich insbesondere aus den Änderungen des
      Eigenheimzulagengesetzes, des Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-,
      Gewerbesteuer-, Außensteuer- und Umsatzsteuergesetzes (Art. 105 Abs. 3
      GG)
      .


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      pegru


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