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    Expertenfrage zur Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.03 11:45:26 von
    neuester Beitrag 19.08.03 23:00:58 von
    Beiträge: 12
    ID: 766.099
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      Avatar
      schrieb am 19.08.03 11:45:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Ich habe jeweils ein Depot bei Entrium (langfristige Anlangen) und eines bei IB (kurzfristige Spekulationen), und trade die selbe Aktie über beide Anbieter. Angenommen, ich habe die 10000 Aktien der Firma X am 01.01.03 bei Entrium gekauft so, wäre der Verkauf am 01.01.04 steuerfrei. Wenn ich aber zwischenzeitlich über IB die gleiche Aktie X kaufe und vor dem 01.01.03 über IB verkaufe, hat das dann Konsequenzen für den Verkauf der 10000 Aktien X am 01.01.04 bei Entrium??? Verschiebt sich durch den Handel bei IB die Frist für die Aktien bei Entrium???
      Ich denke und hoffe, dass die gleiche Aktie in unterschiedlichen Depots anders behandelt wird.

      Gruß
      KPAZ
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 11:55:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du wirst nicht als ein Steuerzahler mit unterschiedlichen
      Depots behandelt sondern als EIN Steuerzahler. Der Trick
      wäre zu schön.

      Es ist aber egal. Wenn Du 10000 am 01.04.03 kaufst für Dep A
      und 2000 am 17.06 für Depot B

      dann sind am 01.04.04 10000 steuerfrei und die 2000 Stück steuerverhaftet - egal welche. Am 17.06.04 sind alle Steuerfrei.

      Im Zweifelsfalls gilt wohl das FIFO Prinzip - "Frist in First out"

      Gruß Pit
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 12:11:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Pittrade!
      Danke für die Antwort:) Soweit so klar. Was aber wenn ich die am 17.06.04 über IB gekauften Aktien 1 Woche Später (mit Gewinn) verkauft habe? Darf ich dann die 10000 Aktien der selben Firma immer noch am 01.01.04 über Entrium steuerfrei verkaufen? Danke Dir für die Antwort!

      Gruß
      KPAZ
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 12:22:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi KPAZ,
      gleiche Aktien in verschiedenen Depots werden für Zwecke der privaten Veräußerungsgeschäfte nicht zusammengerechnet.
      Du kannst also in deinem Langfristdepot die Aktie X kaufen und halten; nach einem Jahr ist die Speku-Frist vorüber. Wenn du im Speku-Depot die gleiche Aktie hin und her tradest, erzielst du mit diesen Trades Spekugewinne- bzw. verluste. Diese Geschäfte haben keine Auswirkungen auf deine Langfristanlage.

      Bei Spekulationsgeschäften kommt es auf die sog. Nämlichkeit des Wirtschaftsgutes an. Aktien in verschiedenen Depots sind unterscheidbar. Aktien, die in mehreren Tranchen erworben worden sind und sich im gleichen Depot befinden, sind nicht mehr unterscheidbar.
      In diesen Fällen gelten grundsätzlich die Ausführungen von pittrade (Fifo)

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 12:22:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo pittrade und KPAZ,
      sorry, aber so kann ich das nicht stehen lassen:

      Sofern Du über verschiedenen Depots handelst, kannst Du genau nachweisen, welche Aktien Du verkaufst!
      Damit kannst Du in Deinem langfristigen Depot die Spekulationsfrist abwarten - ein eventueller Gewinn ist hier dann steuerfrei -
      und in Deinem kurzfristigen Depot zwischendurch steuerpflichtige Käufe/Verkäufe tätigen - die Gewinne/Verluste daraus sind dann steuerpflichtig.

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 19.08.03 12:59:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      was passiert aber in folgendem Fall:

      Jemand kauft am 01.01.03 über die Bank A 1000 Aktien der Firma X zum Kurs von 10 €.

      Am 01.06.03 geht er bei der Bank B mit 1000 Aktien der gleichen Firma X zum Kurs von 20 € short (um eventuell durch kurzfristige Schwankungen und Rückkauf der Aktien einen Gewinn zu erzielen).

      Am 01.06.04 stellt er beide Positionen zum Kurs von 10 € an der Börse glatt.

      Sind die 10 000 € steuerfrei?

      Gruß
      Boersenflieger
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 13:07:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Börsenflieger,
      kannst Du mir erklären, wie er SHORT gehen kann!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 13:11:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Pegru und ReneBanker!
      Ich danke Euch sehr herzlich für diese kompetente Antwort. Ihr habt mir sehr geholfen.

      Ich wünsche Euch noch einen schönen Tag und alles Gute
      KPAZ:)
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 13:36:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7 Rene
      In Deutschland z.B. über Interactive Brokers.
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 13:43:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      hallo Hansjörge63,
      Danke für die Info!

      Hallo Börsenflieger,
      da muß ich leider passen:
      Grundsätzlich könnte dafür auch die Spekulationsfrist von über (!!!!) einem Jahr gelten (Verkauf also frühestens am 02.06.2004).
      Allerdings kann ich mich erinnern, irgendwo mal gelesen zu haben, daß ein Verkauf vor dem Kauf generell zu steuerpflichtigen Geschäften führt - bin mir da aber nicht sicher!
      Vielleicht weiß das jemand anderer!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:44:04
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Börsenflieger,
      Verkauf von Aktien vor deren Erwerb gehörte schon immer zu den Spekulationsgeschäften.

      Hier die aktuelle Gesetzesfassung des § 23 EStG:
      (1) Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2) sind

      1. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken ....
      2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, ...
      3.Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Veräußerung der Wirtschaftsgüter früher erfolgt als der Erwerb;
      4. Termingeschäfte, ...

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 23:00:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke pegru und ReneBanker!

      Gruß
      Boersenflieger


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