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    Erneut Schadensersatzklage gegen MLP eingereicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.08.03 14:54:03 von
    neuester Beitrag 19.08.03 17:12:17 von
    Beiträge: 9
    ID: 766.169
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    MLP
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      schrieb am 19.08.03 14:54:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Münchner Kanzlei reicht Schadenersatzklage gegen MLP ein
      19.08.2003 14:35:00



      Die Münchner Kanzlei ROTTER Rechtsanwälte hat Klage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG und MLP Bank AG eingereicht. Dies wurde am Dienstag bekannt. Gegenstand der Schadenersatzklage sei eine Falschberatung bei einer Immobilienübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge sowie eine Investition in eine Fondsvermögensverwaltung.
      Der Mitarbeiter riet demnach dazu, dem Sohn die Immobilie zu verkaufen und den Verkaufserlös in Aktien und Investmentfondsanteile anzulegen. Dadurch, so der Anlageberater, wäre problemlos eine Rendite zu erzielen, die über den Kreditzinsen läge, die der Sohn für die Darlehen zur Finanzierung des Immobilienerwerbs zu tragen hätte. Ein Risiko bestehe bei diesem Vorgehen praktisch nicht.

      Im Vertrauen auf die Empfehlung des Beraters nahm der Sohn der Klägerin bei der Baden-Württembergischen Bank AG einen Fremdwährungskredit in Schweizer Franken auf. Die Klägerin und deren Ehemann investierten anschließend auf Empfehlung des Anlageberaters einen Betrag in Höhe von DM 250.000,00 in die MLP Fondvermögensverwaltung Portfolio 5: Strategisches Wachstum. Hinweise darauf, dass es sich bei der im Rahmen der Vermögensverwaltung erworbenen Wertapapiere um äußerst spekulative Investmentfonds handelte, die ihrerseits z.B. in spekulative Aktien chinesischer Firmen investieren, erfolgten von Seiten des Anlageberaters nicht. Dies, obwohl die Klägerin und deren Ehemann besonderen Wert auf eine risikoarme, sichere Geldanlage gelegt hatten. Da bei den Beratungsgesprächen der Sohn des Klägerehepaares mit anwesend war, sehe man, so die Mitteilung der Kanzlei weiter, auch Chancen dafür, dass die Klägerin die fehlerhafte Beratung beweisen kann.

      Die MLP-Aktie verbucht aktuell ein Plus von 2,37 Prozent auf 12,95 Euro.

      http://www.finanzen.net/news/news_detail.asp?NewsNr=131882
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:57:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      MLP wird bereits von einem EX-GL auf Schadensersatz verklagt.
      http://www.tilp-kaelberer.de/pa/2_674.htm

      sind den WO Leser noch weitere Klagen gegen MLP bekannt?
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 14:57:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:

      ..Dadurch, so der Anlageberater, wäre problemlos eine Rendite zu erzielen, die über den Kreditzinsen läge..

      :laugh: :laugh: :laugh:

      Das dachten die Klinkenputzer auch mal, als sie auf Kredit eigene Aktien für über 100 Euro gekauft haben.. :D
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 15:12:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      fallen bei diesem Portfolio 5: Strategisches Wachstum eigentlich auch variable Managementgebühren an?
      :eek:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 15:16:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      @realKreuzbube

      "Münchner Kanzlei reicht Schadenersatzklage gegen MLP ein
      19.08.2003 14:35:00"

      Ich darf mal fluchen: Du heilige Scheiße!

      So, lassen wir mal die Kirche im Dorf:

      Solch eine Klage kann jedem (nicht nur einem MLPler!) an den Hals gesetzt werden, wenn er

      a) nicht sehr gut berät
      b) nicht alles schriftlich fixiert
      c) immer nur an LVs denkt

      Gehen wir mal fachlich ran:

      1. Immobilie ans Sohn verkaufen: Das kann ok sein, hängt von der Vermögensstruktur des Kunden, Miete, Lebenszielen etc. ab.

      2. Anlage in Investmentfonds: Es ist nie (!) problemlos, eine Rendite über den Kreditzinsen zu erzielen.

      3. Fremdwährungen sind immer besonders heikel. Korrekt wäre es, wenn z.B. das Einkommen auch auf Fränkli lauten würde. Ansonsten hätte man höchstens ein Beimischung am Gesamtdarlehen machen dürfen.

      4. Portefeuille V: Das war definitiv schlecht, vor allem als Einmalanlage. Euroweite Standardwerte, in Raten eingezahlt dazu ein paar gute Rentenfonds als konservativer Faktor ...

      5. Nun aber mal an den Kunden: War der so blöd, kein Beratungsprotokoll zu verlangen?


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      schrieb am 19.08.03 15:21:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      nu mal langsam interna.

      Diese Klage erinnert doch sehr an die verlorene der deutschen Bank.

      Anscheinend handelt es sich hier auch um ein älteres Ehepaar.

      Und welcher Normalkunde weiß schon, dass es Beratungsprotokolle gibt?
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 15:23:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Daher ja auch 5.!
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 16:20:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Solche Berater dürfen nachts nicht mehr vernünftig schlafen. Aber Hauptsache man hat die Provision. Jawoll.
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 17:12:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      @all zu meinem Punkt

      "5. Nun aber mal an den Kunden: War der so blöd, kein Beratungsprotokoll zu verlangen?"

      Vertrauen ist wichtig und bildet die Grundlage für jede Art von Zusammenarbeit. Allerdings sollte auch ein Kunde sich bei existentiellen Dingen und insbesondere bei sehr großen Geldanlagen auch schriftlich absichern.

      Wenn solch ein Kunde z.B. 100 € monatlich anlegen will, dann hat das keinen sonderlich großen Einfluß auf sein Gesamtvermögen. Bei einem standardisierten Verfahren wie Fondsanlage in normale Risikoklassen etc. kann man auch Vertrauen haben.

      Nicht aber bei einmaligen Sachen wie Immobilienverkauf gegen Schenkung via Währungsdarlehen und Anlage in hoher Risikoklasse. Wer nachts nicht angeschnallt und kurzsichtig mit 150 durch die geschlossene Ortschaft rast, muß eben gut fahren können oder sollte jemanden fahren lassen (uns sich zeigen lassen, daß diese Person gut fahren kann!).


      @Berater (den es betrifft)

      Falls die Kunden zu Recht klagen sollten, dann gehört Dir meiner Meinung nach als Erstes der 34c aberkannt. Außerdem sollte man Dir eine gehörige Strafe aufbrummen.

      Nur, falls Du unschuldig bist (und das kann ja auch sein), dann wünsche ich Dir von Herzen, daß Du dem Gericht möglichst viele Beratungsprotokolle vorlegen kannst, welche aufzeigen, daß Du gut berätst. Dann drücke ich Dir die Daumen.


      Viele Grüße


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