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    künigungsfristen???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.08.03 13:05:27 von
    neuester Beitrag 25.08.03 10:25:40 von
    Beiträge: 4
    ID: 767.004
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    MLP
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      Avatar
      schrieb am 21.08.03 13:05:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      hi @ all,

      ist es nur ein gerücht, dass mlp den ausscheidenden mitarbeitern jetzt kündigungsfristen auferlegt?
      bisher war es doch wohl üblich, dass man berater einfach gehen liess, jetzt scheint es anders zu sein.
      wer weiss näheres?

      grüße

      lvlover
      Avatar
      schrieb am 21.08.03 13:48:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Mover,

      Näheres weiß ich auch nicht, aber ein Blick in den Vertrag erleichtert die Ergebnisfindung, hier § 14 Nr. 2 des Consultantvertrages oder wie die sich in Dauerverschlimmbesserung befindliche Elegie heute nennt.

      Üblich war aber, den ausscheidenden Berater als inkriminiertes Objekt zu betrachten und sofort der Geschäftsstelle zu verweisen- Vertrag hin, Vertrag her, einen Macher interessiert das doch nicht. Ich bin mir sicher, dass das heute noch so ist, denn es könnte immerhin sein, dass man die genialen Konzepte kopiert, geniale Kundenlisten der gehobenen, genialen Kundschaft kopiert oder einfach nur einen Brand in der Geschäftsstelle legt. Diese Horrorzenarien mäandern in dem Hirn eines genialen GL und der latente Verfolgungswahn aller sich für genial haltenden Gebrauchtwagenhändler- Charaktere bei MLP bricht voll durch.
      Außerdem können die verbleibenden Hyänen dann vom Kadaver des Leibhaftigen die besten Stücke knabbern, sprich Kundenakten, bei denen noch eine "LV geht".

      Vielleicht findet sich die Antwort aber auch im Kündigungsschutzgesetz, das leider, leider nur für Angestellte Anwendung findet. Aber dessen Geltung kann man ja auch feststellen lassen.

      Soweit nicht sofort als Satire zu erkenne, gebe ich hier nur meine Meinung wieder.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 09:06:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      @cafard

      Eine gelungene Satire!

      Füge bitte noch satirisch ein, daß der Gekündigte/der Kündigende ja geistig verwirrt sein könnte, diese Verwirrung ansteckend sein könnte und man niemanden infizieren möchte.

      Zurück zum Ernst:

      Wenn im Vertrag eine Frist eingetragen ist, hat MLP das Recht, diese Frist einzufordern!
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 10:25:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Es ist ja wohl klar, dass MLP auf Einhaltung der Kündigungsfrist besteht, wenn es GS`n gibt, bei denen nach (!) der Feststellung der Beraterschwund ist wieder auf üblichem Niveau, 50% der Berater verschwinden. Das mögen zwar GSn sein, die nicht wirklich wichtig für die Produktion sind, weil zu unbedeutend und zu weit im Osten, aber die Statistik der Berater belastetes trotzdem...


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