ETW außergerichtlich erworben..Keller voll!Was nun? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.08.03 12:11:16 von
neuester Beitrag 22.08.03 18:34:32 von
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Hallo Leute,
hab gestern den Schlüssel für meine ETW bekommen, welche ich außergerichtlich erworben habe (Zwangsversteigerung). In der Whg ist alles in Ordnung, jedoch habe ich zu meiner Freude festgestellt, dass ein nigelnagel neus Fahrrad in meinem Kellerraum steht.
Meine Frage:
Ist das Fahrrad jetzt mein Eigentum??
Wenn nein, nach welcher Frist??
Was muss ich tun??
Vielen Dank im Voraus und nen schönes Wochenende..EB
hab gestern den Schlüssel für meine ETW bekommen, welche ich außergerichtlich erworben habe (Zwangsversteigerung). In der Whg ist alles in Ordnung, jedoch habe ich zu meiner Freude festgestellt, dass ein nigelnagel neus Fahrrad in meinem Kellerraum steht.
Meine Frage:
Ist das Fahrrad jetzt mein Eigentum??
Wenn nein, nach welcher Frist??
Was muss ich tun??
Vielen Dank im Voraus und nen schönes Wochenende..EB
exelbub,
bei der Antwort auf diese Frage würd ich mich auf mein Gefühl verlassen und nicht auf irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten. Denn jeder Mensch hat einen Sinn für Gerechtigkeit, und darauf solltest du hören.
Ebenfalls schönes Wochenende
Gruß CColumbus
bei der Antwort auf diese Frage würd ich mich auf mein Gefühl verlassen und nicht auf irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten. Denn jeder Mensch hat einen Sinn für Gerechtigkeit, und darauf solltest du hören.
Ebenfalls schönes Wochenende
Gruß CColumbus
Solange Du es nur benutzt.... was soll`s.
Nur aufessen darfst Du es nicht ...
Nur aufessen darfst Du es nicht ...
du hast die wohnung samt solchen sachen erworben, die fest eingebaut sind, sprich heizung, badewanne usw. ob ein fahrrad fest eingebaut ist, kann sich jeder jetzt selber überlegen...
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