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    ETW außergerichtlich erworben..Keller voll!Was nun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.08.03 12:11:16 von
    neuester Beitrag 22.08.03 18:34:32 von
    Beiträge: 5
    ID: 767.409
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      schrieb am 22.08.03 12:11:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      hab gestern den Schlüssel für meine ETW bekommen, welche ich außergerichtlich erworben habe (Zwangsversteigerung). In der Whg ist alles in Ordnung, jedoch habe ich zu meiner Freude festgestellt, dass ein nigelnagel neus Fahrrad in meinem Kellerraum steht.

      Meine Frage:
      Ist das Fahrrad jetzt mein Eigentum??
      Wenn nein, nach welcher Frist??
      Was muss ich tun??

      Vielen Dank im Voraus und nen schönes Wochenende..EB
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 13:49:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      exelbub,

      bei der Antwort auf diese Frage würd ich mich auf mein Gefühl verlassen und nicht auf irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten. Denn jeder Mensch hat einen Sinn für Gerechtigkeit, und darauf solltest du hören.
      Ebenfalls schönes Wochenende
      Gruß CColumbus
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 15:50:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Solange Du es nur benutzt.... was soll`s.

      Nur aufessen darfst Du es nicht ... :D
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 17:05:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      du hast die wohnung samt solchen sachen erworben, die fest eingebaut sind, sprich heizung, badewanne usw. ob ein fahrrad fest eingebaut ist, kann sich jeder jetzt selber überlegen...
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 18:34:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:


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