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    ernsthaftes WCM Diskussionsforum

    eröffnet am 02.09.03 13:39:05 von
    neuester Beitrag 26.09.23 13:16:50 von
    Beiträge: 45.214
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      schrieb am 26.09.23 13:16:50
      Beitrag Nr. 45.214 ()
      Hier tut sich ja garnichts mehr.

      Ist die Übernahme bereits abgeschlossen, oder gibt es noch Nachverhandlungen ?
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,860 €
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      schrieb am 14.06.23 12:23:18
      Beitrag Nr. 45.213 ()
      Die WCM kommt immer wieder nach Jahren in den Fokus von Aktionären die über den Tisch gezogen worden sind.

      Hängt dieser Kapitalist Ehlerding, der mit allen Wassern gewaschenist, denn immer noich in der WCM ?
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,300 €
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      schrieb am 02.05.23 22:37:51
      Beitrag Nr. 45.212 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.629.280 von muschelsucher am 06.04.23 11:05:10Ich habe nur ein vernachlässigbare Anzahl WCM-Aktien. Was ist von dem erneuten Umtauschangebot 23 WCM für 4 TLG zu halten?

      Vermutlich nichts weil sich das Spruchverfahren nur auf den Beherrschungsvertrag bezogen hat und der Squeeze-Out ja noch aussteht?
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,900 €
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      schrieb am 06.04.23 11:05:10
      Beitrag Nr. 45.211 ()
      Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungsvertrag mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
      Frankfurt am Main, Deutschland

      Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahrenzur Bestimmung des angemessenen Ausgleichsund der angemessenen Barabfindung gem. §§ 304, 305 AktG in Bezug auf den Beherrschungsvertrag zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der TLG Immobilien AG, Berlin, vom 6. Oktober 2017

      Am 6. Oktober 2017 schlossen die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und die TLG Immobilien AG, Berlin, einen Beherrschungsvertrag gemäß § 291 AktG. Nach Fassung der Zustimmungsbeschlüsse durch die Hauptversammlungen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der TLG Immobilien AG wurde der Beherrschungsvertrag am 9. Februar 2018 in das Handelsregister der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft eingetragen und am selben Tag auf der Website der TLG Immobilien AG bekannt gemacht.

      Nach Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungsvertrages leiteten verschiedene Antragsteller ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt ein und beantragten die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung sowie einer angemessenen Ausgleichszahlung. Das Landgericht Frankfurt wies sämtliche Anträge mit Beschluss vom 20. August 2019 (Az. 3-05 O 25/18) zurück. Gegen diesen Beschluss legten 38 der Antragssteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Mit Beschluss vom 26. April 2021 (Az. 21 W 139/19) wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Beschwerden zurück. Gegen diesen Beschluss legten drei Beschwerdeführer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Über die Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Februar 2023 (Az. II ZB 12/21) entschieden und sämtliche Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig.

      Der Vorstand der TLG Immobilien AG gibt gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 20. August 2019, den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. April 2021 sowie den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2023 bekannt:

      1. Beschluss Landgericht Frankfurt

      In dem Spruchverfahren wegen der Angemessenheit der im Beherrschungsvertrag vom 6.10.2017 zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der TLG Immobilien AG, Berlin, vereinbarten Abfindung und des Ausgleichs, an dem hier beteiligt sind:

      1) A. C.
      […]
      83) H. L.
      - Antragsteller -

      Verfahrensbevollmächtigte zu 1) und 2): Rechtsanwälte H.
      - alle Antragssteller -

      84) Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz, Ulmenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main,
      - gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre -

      gegen

      TLG Immobilien AG vertreten durch den Vorstand Peter Finkbeiner, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin,
      - Antragsgegnerin -
      Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. York Schnorbus, Sullivan & Cromwell LLP, Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main,

      hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. M. Müller und die Handelsrichter Arnold und Kubitzki nach mündlicher Verhandlung vom 20. August 2019 am beschlossen:

      Die Anträge, eine höhere Abfindung festzusetzen als 4 Aktien der TLG Immobilien AG, Berlin für 23 Aktien der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (im Wege der Zuzahlung) und einen höheren Ausgleich als netto EUR 0,11 (brutto EUR 0,13) festzusetzen, werden zurückgewiesen.

      Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden auf insgesamt EUR 200.000 festgesetzt.

      Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragsgegnerin zu tragen.

      Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller findet nicht statt.

      Die Beschwerde wird betreffend Erhöhung des Ausgleichs nach § 304 AktG zugelassen, auch wenn die Beschwer EUR 600 nicht übersteigt; im Übrigen wird die Beschwerde nicht zugelassen, wenn die Beschwer EUR 600 nicht übersteigt.

      usw.... Bundesanzeiger 4.4.2023
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 3,200 €
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      schrieb am 20.01.22 23:43:08
      Beitrag Nr. 45.210 ()
      Uebersetzung bitte!!!
      Could someone put in simple terms what is supposed to happen to WCM? I understood that there is a lawsuit and that TLG is supposed to get delisted. Sell the stock now or wait for....?
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 5,100 €

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      schrieb am 08.12.21 18:25:21
      Beitrag Nr. 45.209 ()
      In der Tat liegt hier eine Konstellation vor, die auch mir in nunmehr 20 Börsenjahren bislang noch nicht begegnet ist.

      Eine Einreichung von WCM-Aktien in den BGAV wird ja definitiv bestehen bleiben, solange dieser nicht gekündigt wird. Im Zweifel erhält man dann eben unnotierte TLG-Aktien.

      Zudem blockiert nach meinem Verständnis der BGAV bei WCM einen Squeeze Out bei TLG (ungeachtet grunderwerbssteuerlicher Themen dort).

      Tendenziell dürfte daher der BGAV bei WCM gekündigt werden.
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 5,160 €
      Avatar
      schrieb am 08.12.21 13:15:16
      Beitrag Nr. 45.208 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 70.156.427 von Andrija am 08.12.21 11:48:11
      Zitat von Andrija:
      Zitat von Bauglir: Der Aktienkurs hängt ausschließlich noch von der Tauschparität aus dem BGAV mit TLG (23:4) ab.


      Was passiert denn jetzt eigentlich mit dem WCM-Kurs wenn TLG delistet wird (wenn nicht Hamburg weiter handelt). Ein Umtauschverhältnis ist ja dann rein hypothetisch. Mir auch unklar warum man die nicht gleich mit delistet hat.


      Es ist ja unwahrscheinlich, dass die Börse Hamburg nicht erhalten bleiben wird, dennoch sicher eine spannende Frage. Der TLG-Kurs dient ja schon als klarer Leitkurs für die WCM. Die Orientierung ginge also mit einem vollständigen Delisting verloren. Meines Erachtens gibt es viele Marktteilnehmer die WCM gekauft haben, um sich über das Einreichen in den Beherrschungsvertrag Nachbesserungsrechte zu sichern. Diese Klientel würde vermutlich als zukünftige Käufer ausfallen. Ohne die Richtschnur und ohne großes Kaufinteresse würde es mir schwer fallen zu glauben, dass das Kursniveau bei dem Informationsstand ohne Squeeze Out gehalten werden könnte. Alles nur aber meine Meinung über einen theoretsichen Fall, den wir so noch nicht an der Börse hatten.
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 5,160 €
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      schrieb am 08.12.21 11:48:11
      Beitrag Nr. 45.207 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.239.979 von Bauglir am 04.09.21 20:55:20
      Zitat von Bauglir: Der Aktienkurs hängt ausschließlich noch von der Tauschparität aus dem BGAV mit TLG (23:4) ab.


      Was passiert denn jetzt eigentlich mit dem WCM-Kurs wenn TLG delistet wird (wenn nicht Hamburg weiter handelt). Ein Umtauschverhältnis ist ja dann rein hypothetisch. Mir auch unklar warum man die nicht gleich mit delistet hat.
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 5,160 €
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.09.21 20:55:20
      Beitrag Nr. 45.206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.238.947 von honigbaer am 04.09.21 15:45:29honigbaer,

      das ist korrekt.

      Bloomberg gibt das tagesaktuelle P/B Ratio mit 2,1 an.

      Im Halbjahresbericht (S. 9) zum 30.6. wurde der Buchwert auf 488 Mio. EUR beziffert, die Marktkapitalisierung liegt derzeit bei über 800 Mio. EUR.

      Von daher habe ich an das Spruchverfahren wenig bis gar keine Erwartung.

      Nach meinem Verständnis geht es vor dem BGH vor allem noch um die Thematik rund um die Berechnung der Ausgleichszahlung.

      Der Aktienkurs hängt ausschließlich noch von der Tauschparität aus dem BGAV mit TLG (23:4) ab.

      Gruß
      Bauglir
      WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 5,400 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 04.09.21 15:45:29
      Beitrag Nr. 45.205 ()
      Aber was wäre der gutachterliche Wert für WCM, wenn es zum squeeze-out käme?
      Ich habe nicht geschaut, aber NAV war doch nach meiner Erinnerung zuletzt deutlich unter dem Börsenkurs.
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