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#45.229
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,860 €
#45.228
Das ändert aber nichts an dem Wegfall der Berichtspflichten oder was ist Dein Punkt?
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,920 €
#45.227
" Da die WCM delistet ist und keine Berichtspflichten mehr bestehen, ist man ..."
Also ich kann diese Aktie noch bei der guten alten ING kaufen
und verkaufen
In
Hamburg
In
Hamburg
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,920 €
#45.226
Danke für deine ausführliche Stellungnahme, bisschen spät, ich weiß....
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,960 €
#45.225
Hauptversammlung 2025
https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=3390
Das sind aber immer noch 5,5% Dividendenrendite.
Da die WCM delistet ist und keine Berichtspflichten mehr bestehen, ist man hinsichtlich der Kennzahlen sehr zugeknöpft. Die Vorstellung des Jahresergebnisses 2024 durch den Vorstand Armin Heidenreich war dann auch gefühlt mit keinen 10 Minuten kaum noch zu unterbieten. Der Jahresabschluss ist dann auch nur sehr verkürzt veröffentlicht. Man bilanziert auch nicht mehr nach IFRS:
https://ir.wcm.de/wcm.de/Documents/Pdfs/HAUPTVERSAMMLUNG/HAU…
Zwei Fragesteller versuchten auf der HV dann weitere Details zu erfahren.
Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine Immobilie verkauft. Der Käufer wurde erwartungsgemäß aus Vertrauensschutzgründen nicht genannt. Es war aber weder die Mutter TLG, noch die Großmutter Aroundtown.
Im Bestand befinden sich aktuell noch 8 Büro- und 2 Handels-immobilien. Sie befinden sich zu 75% in der Region Rhein-Main. Die Immobilien haben zum 31.12.2024 einen Buchwert von 207,1 Mio. Euro, nach 282,8 Mio. Euro 2023 nach dem Verkauf der Büroimmobilie. Die Buchwerte sind durch externe Wirtschaftsprüfer bestätigt worden. Auf die Handelsimmobilien entfallen ca. ¼ des Werts, wobei eine Handelsimmobilie diesen Wert fast alleine abdeckt.
Die Anschaffungskosten für alle Objekte wurden mit 234,5 Mio. Euro angegeben. Die Berechnung war zeitintensiv weil einige, die meisten?, Objekte als Share-Deals erworben wurde. Die Rett-Blocker bestehen weiterhin. Die Buchwerte nach HGB und fortgeführter planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibung betragen 169 Mio. Euro.
Der Kassenbestand entspricht ferner dem Fremdkapital und die Eigenkapitalquote beträgt gut 71%.
Das Vermögen der WCM ist ca. 9% des Portfoliowertes der TLG.
Es werden 500.000,- Euro für Dienstleistungen der TLG bezahlt.
Der Vorstand erhält keine Tantiemen. Diese sind mit denen der TLG abgedeckt.
Die Herleitung des Bilanzgewinns 2024 in Mio. Euro ergibt sich wie folgt:
Erträge aus Ausleihungen und Beteiligungen +3,4
Zinsen und ähnliche Erträge +8,7
Abschreibungen – 4,6*
Zinsaufwendungen -6,5
Sonstige Erträge und Aufwendungen +0,6
Steuern -0,2
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr +2,2
= Bilanzgewinn 3,6
*Die Abschreibungen ergaben sich aus der Wertberichtigung der WCM Handelsmärkte GmbH. Der Ankermieter ist ausgezogen und es entstehen höhere Umbaukosten
WCM hat noch erhebliche Verlustvorträge von rd. 180 Mio. Euro für die Körperschafts- und 130 Mio. Euro für die Gewerbesteuer. Diese dürften noch aus der Ehlerdingzeit stammen, als der Versuch der Commerzbankübernahme scheiterte. Es bestand die Vermutung, dass ein Squeeze-Out sinnvoll sein könnte, damit die Mutter TLG oder später die Aroundtown diese zur Gewinnverrechnung nutzen kann. Allerdings ist der § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), der bei Anteilsübertragungen zu einer anteiligen Minderung oder zum Wegfall von Verlustvorträgen führen kann, problematisch. Damit es keinen Gestaltungsmissbrauch gibt, wäre zur Nutzung der Verlustvorträge wohl nur ein Downstream-Merger möglich, d.h. die TLG müsste auf die WCM verschmolzen werden.
Der Übergang von steuerlichen Verlusten bzw. von Verlustvorträgen ist bei einer Verschmelzung nach § 12 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG ausgeschlossen, wenn die Verlust-Kapitalgesellschaft als übertragender Rechtsträger fungiert. Damit scheidet eine Verschmelzung der Verlust-Kapitalgesellschaft auf ihre Muttergesellschaft (Aufwärts-Verschmelzung) ebenso aus wie die Verschmelzung auf eine Schwester-Kapitalgesellschaft (Seitwärts-Verschmelzung). Eine steuerliche Verlustnutzung kommt somit grds. nur in Betracht, wenn eine Gewinn-Kapitalgesellschaft auf eine Verlust-Kapitalgesellschaft verschmolzen wird.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/870872/
https://www.ey.com/de_de/technical/steuernachrichten/verschm…
https://www.juhn.com/fachwissen/umwandlung-umstrukturierung/…
Für einen Upstream-Merger beständen nur ein Sockelbetrag von einer Million und die 70%:
Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags: Für die Jahre 2020 und 2023 ist der steuerliche Verlustrücktrag durch die Corona-Steuerhilfegesetze auf 10 Mio. EUR erweitert worden (ab VZ 2024 beträgt der Höchstbetrag für den Verlustrücktrag wieder 1 Mio. EUR). Darüber hinaus ist der Rücktragszeitraum für Verluste ab dem Verlustentstehungsjahr 2022 dauerhaft auf zwei Jahre ausgeweitet worden und erfolgt in die unmittelbar vorangegangenen beiden Veranlagungszeiträume.
Erweiterung des steuerlichen Verlustvortrags: Für die VZ 2024 bis einschl. 2027 wurde mit dem Wachstumschancengesetz der Prozentsatz zur Berechnung des Höchstbetrags des den unbeschränkt vortragsfähigen Fehlbetrag von 1 Mio. EUR übersteigenden Fehlbetrags bei der KSt von 60 % auf 70 % erhöht.
https://www.haufe.de/id/beitrag/verluste-koerperschaftsteuer…
Spannend bleibt wie die WCM oder besser die TLG weiter verfährt. Es ist zu erwarten, dass die Objekte weiter abverkauft werden. Das entspricht nach meiner Erfahrung dem Vorgehen der israelischen Investoren. Abwarten und auf günstige Gelegenheiten warten. Ich gehe davon aus, dass man aber die Gesellschaft nicht auflösen wird, ohne die hohen Verlustvorträge zu nutzen. Nach Verrechnung der zukünftigen Gewinne der WCM dürfte, wenn es vermutlich nicht zu einem Downstream-Merger kommt, eine Gewinngesellschaft die Resthülle der WCM kaufen und sich auf diese verschmelzen.
Insgesamt komme ich zu dem Schluss, dass damit die WCM deutlich mehr Wert ist, als die aktuell bezahlten 2 Euro.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,000 €
#45.224
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,950 €
#45.223
Wiener Börse News
WCM: Zurückziehung - 16.10.2024
16.10.2024Markt
Der letzte Handelstag der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG an der Wiener Börse ist der 16. Oktober 2024.
Name WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG
ISIN DE000A1X3X33
Letzter Handelstag 13.10.2024
Markt Vienna MTF
Marktsegment global market
#45.222
Wenn die Angebotsunterlage von der BaFin geprüft wurde, dann kommt das Delisting-Angebot. Die Annahme dieses Angebots ist dann freiwillig. Wer nicht annimmt ist weiter Aktionär. Es gibt dabei kein Spruchverfahren und auch keine "Sammelklage".
Normalerweise würde ich sagen, dass der Handel in Hamburg weiter stattfindet, wie das in letzter Zeit mit allen bereits vor dem Delisting in Hamburg gehandelten Aktien war. Allerdings wird in der Ad-hoc explizit Hamburg erwähnt. Ich vermute es wird einen Wechsel vom regulierten Markt zum Freiverkehr stattfinden. Was mich etwas wundert, ist die Aussetzung der Aktie an allen Märkten auf unbestimmte Zeit direkt nach der Veröffentlichung der Ad-hoc Meldung. Das ist normalerweise nicht so.
#45.221
Delisting-Angebot WCM
Wurde zu diesem Delisting-Angebot seitens der WCM-Minderheitsaktionäre eine Sammelklage für einen höheren Abfindungspreis initiert?
#45.220
Fünf Euro sind völlig ausgeschlossen und durch gar nichts zu begründen.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,915 €
#45.219
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,880 €
#45.218
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,160 €
#45.217
Hauptversammlung 2024
Der Streubesitz liegt bei rd. 2% oder 2,82 Mio. Aktien. TLG hält 97,61%.
Vorstand Armin Heidenreich macht einen gemütlichen aber kompetenten Eindruck. Er erhält keine gesonderte Vergütung für den WCM-Vorstand neben der Vorstandsvergütung des TLG-Postens.
Ein Squeeze-Out wird zumindest als eine mögliche Option nicht verworfen und war offenbar zumindest als Option auch Thema auf den Aufsichtsratssitzungen. Von der SdK wird bemängelt, dass die Aufsichtsratssitzungen ausschließlich virtuell stattgefunden haben. Operativ wird da ohnehin wohl nicht viel möglich sein. Ich nehme an der Großaktionär verlässt sich ausschließlich auf den Heidenreich und die Aufsichtsräte sind nur Kostgänger. Dabei wurde kritisiert, dass diese gar nicht oder zu spät zur Hauptversammlung anreisen. Aus meiner Sicht völlig egal, weil nach meinem Eindruck, alles Israelis, ohnehin keiner Deutsch versteht.
Spannend die Frage nach den Verlustvorträgen der WCM. Diese wurde recht konkret mit 188 Mio. EUR auf den Gewinn und 131 Mio. EUR Gewerbesteuerverlustvorträge angegeben. Zusätzlich noch 22,2 Mio. EUR in einer Tochter mit ausschließlicher Nutzung durch die WCM. Noch spannender, dass diese nur durch die WCM genutzt wurden und werden können. Also nicht durch die TLG! Der SdK-Vertreter vermutete, dass ein Squeeze-Out erst sinnvoll möglich ist, wenn die Verlustvorträge durch die WCM verbraucht sind. Das kann also nicht sein, da die beiden letzten Geschäftsjahre ebenfalls mit Verlust abgeschlossen wurden und sich die Verluste sogar noch erhöhen.
Frage: Macht dann nicht der Squeeze-Out erst recht Sinn? Mit der vollständigen Übernahme, nehme mal an ein verschmelzungstechnischer Squeeze-Out, müssten doch die Verlustvorträge durch die neue Gesamtgesellschaft steuerrechtlich genutzt werden können?
War nicht auch der Kauf der WCM durch die Verlustvorträge getriggert? Insofern erstaunt mich, dass diese im Rahmen eines Beherrschungsvertrags nicht genutzt werden können.
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,100 €
#45.216
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,100 €
#45.215
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,000 €
#45.214
Ist die Übernahme bereits abgeschlossen, oder gibt es noch Nachverhandlungen ?
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 1,860 €
#45.213
Hängt dieser Kapitalist Ehlerding, der mit allen Wassern gewaschenist, denn immer noich in der WCM ?
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,300 €
#45.212
Vermutlich nichts weil sich das Spruchverfahren nur auf den Beherrschungsvertrag bezogen hat und der Squeeze-Out ja noch aussteht?
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 2,900 €
#45.211
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main, Deutschland
Bekanntmachung der Entscheidung im Spruchverfahrenzur Bestimmung des angemessenen Ausgleichsund der angemessenen Barabfindung gem. §§ 304, 305 AktG in Bezug auf den Beherrschungsvertrag zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der TLG Immobilien AG, Berlin, vom 6. Oktober 2017
Am 6. Oktober 2017 schlossen die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und die TLG Immobilien AG, Berlin, einen Beherrschungsvertrag gemäß § 291 AktG. Nach Fassung der Zustimmungsbeschlüsse durch die Hauptversammlungen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft und der TLG Immobilien AG wurde der Beherrschungsvertrag am 9. Februar 2018 in das Handelsregister der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft eingetragen und am selben Tag auf der Website der TLG Immobilien AG bekannt gemacht.
Nach Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungsvertrages leiteten verschiedene Antragsteller ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Frankfurt ein und beantragten die Festsetzung einer angemessenen Barabfindung sowie einer angemessenen Ausgleichszahlung. Das Landgericht Frankfurt wies sämtliche Anträge mit Beschluss vom 20. August 2019 (Az. 3-05 O 25/18) zurück. Gegen diesen Beschluss legten 38 der Antragssteller Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Mit Beschluss vom 26. April 2021 (Az. 21 W 139/19) wies das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Beschwerden zurück. Gegen diesen Beschluss legten drei Beschwerdeführer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Über die Rechtsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Februar 2023 (Az. II ZB 12/21) entschieden und sämtliche Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. Der Beschluss ist rechtskräftig.
Der Vorstand der TLG Immobilien AG gibt gemäß § 14 Nr. 1 SpruchG den Beschluss des Landgerichts Frankfurt vom 20. August 2019, den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. April 2021 sowie den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2023 bekannt:
1. Beschluss Landgericht Frankfurt
In dem Spruchverfahren wegen der Angemessenheit der im Beherrschungsvertrag vom 6.10.2017 zwischen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der TLG Immobilien AG, Berlin, vereinbarten Abfindung und des Ausgleichs, an dem hier beteiligt sind:
1) A. C.
[…]
83) H. L.
- Antragsteller -
Verfahrensbevollmächtigte zu 1) und 2): Rechtsanwälte H.
- alle Antragssteller -
84) Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz, Ulmenstraße 22, 60325 Frankfurt am Main,
- gemeinsamer Vertreter der außenstehenden Aktionäre -
gegen
TLG Immobilien AG vertreten durch den Vorstand Peter Finkbeiner, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin,
- Antragsgegnerin -
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. York Schnorbus, Sullivan & Cromwell LLP, Neue Mainzer Straße 52, 60311 Frankfurt am Main,
hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. M. Müller und die Handelsrichter Arnold und Kubitzki nach mündlicher Verhandlung vom 20. August 2019 am beschlossen:
Die Anträge, eine höhere Abfindung festzusetzen als 4 Aktien der TLG Immobilien AG, Berlin für 23 Aktien der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft (im Wege der Zuzahlung) und einen höheren Ausgleich als netto EUR 0,11 (brutto EUR 0,13) festzusetzen, werden zurückgewiesen.
Der Geschäftswert für die Gerichtskosten und der Wert für die Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre werden auf insgesamt EUR 200.000 festgesetzt.
Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Vergütung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre sowie ihre außergerichtlichen Kosten hat die Antragsgegnerin zu tragen.
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller findet nicht statt.
Die Beschwerde wird betreffend Erhöhung des Ausgleichs nach § 304 AktG zugelassen, auch wenn die Beschwer EUR 600 nicht übersteigt; im Übrigen wird die Beschwerde nicht zugelassen, wenn die Beschwer EUR 600 nicht übersteigt.
usw.... Bundesanzeiger 4.4.2023
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 3,200 €
#45.210
Uebersetzung bitte!!!
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG | 5,100 €
08.07.26 · wallstreetONLINE Redaktion · Meta Platforms (A) |
07.07.26 · BörsenNEWS.de · Meta Platforms (A) |
16.01.26 · Business Wire (dt.) · Capital One Financial |
| Zeit | Titel |
|---|---|
| 08:09 Uhr | |
| 06:40 Uhr | |
| 06:31 Uhr | |
| 05:37 Uhr | |
| 05:23 Uhr | |
| 04:11 Uhr | |
| 03:09 Uhr |
