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    Auf dem Motorrad geblitzt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.03 08:32:06 von
    neuester Beitrag 11.11.03 14:23:30 von
    Beiträge: 29
    ID: 771.368
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      Avatar
      schrieb am 03.09.03 08:32:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Als ich neulich auf der schnellsten Serienmmotorrad ;) gemütlich mit 100 km/h durch den Ort gleite, wurde ich, entgegen meiner bisherigen Gewohnheiten, geblitzt.

      Ein paar hundert Meter weiter habe ich, dumm wie ich bin, an einer Currywurstbude angehalten und bin hineingegangen. :mad:

      Kaum hatte ich den ersten Bissen herunter, stand ein Polizist hinter mir, tippte mir auf die Schulter und stellte fest, dass es sich wohl um mein Motorrad handle. Niemand hat mich absteigen und kommen sehen.
      Weit und breit niemand außer mit zu sehen :lick:

      Die naheliegende Antwort also: Nein, ist nicht mein Motorrad. Der Polizist hat sich noch meine Daten notiert, dann bin ich gegangen - allerdings zu Fuß bis zur nächsten Trambahnhaltestelle :rolleyes:

      Was meint ihr, wie es jetzt weitergeht?
      Vielleicht sollte ich noch dazusagen, dass das Motorrad auf meine Freundin zugelassen ist, ich weder Motorradkleidung noch Helm bei mir hatte.

      Steht und fällt meine Bestrafung mit der Qualität des Blitzfotos? Ist sowas hinter Integralhelm und Sonnenbrille zu verwerten?

      Ich weiß, dass ich für diesen Vorfall hart bestraft gehöre :cry:

      Dennoch interessiert mich die Wahrscheinlichkeit :confused:

      Viele Grüße
      Georg
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 08:42:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bist ja n ganz toller....;)
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 08:50:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Laß es drauf ankommen! Wenn das Foto kommt schaut ihr es euch an und wenn nichts zu erkennen ist,sagt deine Freundin sie war es nicht,es können auch Familienangehörige gewesen sein.Hat jeder Zugang zum Schlüssel.
      Fall sie es nicht akzeptieren und sie vor Gericht wollen kannste immer noch rasch vorher zahlen.Ist zwar etwas teurer aber noch besser wie ein paar Monate zu Fuß!
      Ich weiß wie schnell man mit nem Moped mal aus Unaufmerksamkeit drüber ist! Ist aber keine Entschuldigung!

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 08:54:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi Georg,

      wenn Du nicht eindeutig auf`m Foto zu erkennen bist, dann bist`de das auch nicht gewesen!

      Da niemand zu Schaden gekommen ist, wird da wahrscheinlich auch kein penibler Aufklärungsaufwand betrieben.

      Mir wurden mal Fotos von: Bei Rot über die Kreuzung vorgelegt. Helm, halbes Gesicht, keine Sonnenbrille, gute Qualität.

      Aussage: "War ich nicht, erkenn mich nicht!"

      Es folgte Einstellung des Verfahrens und Androhung eines Fahrtenbuches, kostete damals 20 DM.

      ;)

      Gunni
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 08:55:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Tja, deine Freundin hat kein Aussageverweigerungsrecht, sie kann nur eine falsche Aussage machen und sich selbst beschuldigen. Die Sache fliegt auf jeden Fall auf, da ja deine Personalien notiert sind. Bei 100 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften hört der Spass deutlich auf; da ermitteln auch die Behörden nachdrücklich. Also, richte dich mal auf 3 Monate Fahrverbot und 500 - 750 Teuro Strafe ein!

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      Avatar
      schrieb am 03.09.03 08:56:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...ich weder Motorradkleidung noch Helm bei mir hatte.
      ...Ist sowas hinter Integralhelm und Sonnenbrille zu verwerten?


      :confused: :confused: :confused: Ja WAS denn nun ??? Hattest Du einen Helm, oder nicht ??? :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 08:56:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn auf dem Foto Deine Kleidung zu erkennen ist und der
      Polizist das noch in erinnerung hat dann ???



      viel Glück noch vielleicht hast DU ja was daraus gelernt
      wenn es hart auf hart kommt dann biste den lappen erstmal für bis zu drei Monate los und ca. 350 bis 500 Euro

      http://www.strafzettel.de/index.html?/content/5.htm

      mfg jojo
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 08:58:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      ..ähnliches bei mir, aber mit auto..

      ich fahre, nachts um 1.30 durch ne ortschaft, am ortsausgang dann ein grelles rotes leuchten.
      super!
      hab kurz überlegt, da der blitz von hinten kam. naja, zwei kilometer weiter wurde ich dann rausgezogen.
      ob ich denn das vergehen einsähe, ..., blöd wie ich bin, hab ich den wisch unterschrieben.

      hinterher hab ich erfahren, dass das blitzauto auf der anderen strassenseite stand, also die in die ortschaft reinfahrenden blitze. ich wurde halt wegen der anpeilung von hinten geblitz, hätten also nix machen können, da das foto mich als fahre nicht identifiziert hätte....

      ja ja, so ist, nicht mal die bullen sind ehrlich :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:01:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...schön auch, ein kollege wollte sein motorrad mal ausprobieren :laugh: , irgendwann kam dann mal ein wisch, 208km/h geblitzt auf der landstrasse. :laugh: , aber das war der beweis, die maschine war im guten zustand.
      bei solchen kunden kam die polizei gleich selbst und befragt den fahren, welch ein service..:laugh: :laugh:

      dat war teuer :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:05:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9
      Auf der Landstrasse geblitzt ??? Woher wussten die dann, WER es war ???? Also bei UNS blitzen die auffer Landstrasse IMMER von vorne !!!! Und vorne haben ja die WENIGSTEN Motorräder ein Nummernschild... :D :confused: :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:07:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      war pech, denn blitzer war beidseitig...:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:09:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11
      :eek: :eek: :eek: SO clever sind die Grünen bei UNS noch nicht.... :eek: :laugh: :eek:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:12:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10

      Genau so ist es. Bei mir ist das auch mal passiert und da Motorräder in der Regel von vorn geplitzt werden, hat man bei den meisten Pech. Ansonsten hilft tatsächlich die Aussage ich kann mich darauf nicht erkennen ( unter Helm kann man kein Gesicht erkennen). Wenn es vor Gericht geht, dann im Zweifel für den Angeklagten.

      #1 Wenn Du schon geplitzt wurden bist, wie bist Du dann noch auf die Idee gekommen eine Currywurst zu essen ? In solchen Situationen niemals freiwillig anhalten!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:12:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      die werden immer clevere

      ich fahre ein stecke bestimmt schon mehr als 10 jahre, manchmal mehrmals am tag - mein heimische umfeld. nie, niemals war dort ein blitzer oder hatte auch nur gehört, dass dort mal kontrolliert wurde.
      doch urplötzlich hab ich dann mal so eingerät unter einer brücke stehen sehn, hab noch den stachel reingschlagen, nur meinen geschäftfreund hats zerbröselt :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:16:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      #9 hätte er sich die ( :mad: wie schreibt man eigentlich Hayabusa ??? :mad: ) geleistet, wäre er davongekommen. Denn ab 300 Km/h sind die Bilder unscharf !!! :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:23:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      #1

      damit hast du eine echte arschkarte,
      falschaussage und 100% schneller i.g.o. .

      man das wird nicht nur teuer,das gibt eine strafanzeige und noch mehr.


      die geschichte wirst du bestimmt noch einem richter verklickern müssen.

      viel spass als langer fussgänger.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:36:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      #1

      Unabhängig von Dir: Wenn das Motorad zweifelsfrei wiedererkannt wird, der Fahrer jedoch nicht ermittelt werden kann, dann kann Deiner Freundin für die Zukunft auch das Führen eines Fahrtenbuches blühen - viel Spaß damit :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:38:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17
      Auch wenn ich solche Aktionen wie #1 nicht toll finde.....Besser ein Fahrtenbuch führen, als den Lappen weg und 500 Euronen abdrücken...
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 09:58:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      #18
      Besser ein Fahrenbuch führen als was? Bei IHM wäre der Lappen weg und ER müsste die Kohle abdrücken, wenn SIE ihn als Fahrer angibt.

      Für SIE stellt sich also die Wahl: Ihn hinhängen damit er zu seiner "Tat" steht (schlechte Stimmung in der Beziehung), oder eben Fahrtenbuch.

      Zudem: Ich kenne einige, die eine Strafzahlung dem Fahrtenbuch vorziehen würden, weil das ziemlich nervig sein soll.
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:15:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo Erstposter,

      du schreibst selbst, dass du bestraft gehörst, das erleichtert es mir, Dich aufgrund Deiner extremen Dummheit nicht zu beleidigen!


      Aber nun zu meiner "Story":

      Ich wurde auf der AB mit 50 zu viel geblitzt, das Auto war auf meine Mum angemeldet. Da ich Zeit schinden wollte, reagiert ich nicht - noch in der selben Woche kamen 2 Polizisten persönlich vorbei und überzeugen sich davon, wer es war.

      Da bei Dir bereits etwas mehr Arbeit drinsteckt - Verfolgung usw. kannst Du sicher sein, dass die dranbleiben, notfalls, falls der Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann, ist der Halter (Deine Freundin) dran.

      Vielleicht kann Dir folgendes Forum weiterhelfen:

      http://f7.parsimony.net/forum9425/
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:30:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      Übersetzung von #18 für #19 :D

      Besser ein Fahrtenbuch führen, als den FÜHRERSCHEIN abgeben zu müssen und 500 EURO zu bezahlen...
      :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:35:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21

      Aber SIE muss doch gar nicht zahlen oder den Lappen hergeben.

      Für IHN heißt es: Lappen weg und zahlen oder nichts.
      Für SIE heißt es: Nichts oder Fahrtenbuch führen.

      Was ist für SIE (die Halterin des Motorrades) also besser?

      Klar, wenn Du es aus SEINER Sicht siehst :D :D
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 10:40:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22
      Ich meinte das eher ganz allgemein... :)
      Avatar
      schrieb am 03.09.03 15:52:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hallo :)

      vielen Dank für die zahlreiche Resonanz!

      Möchte nun auf die aufgelaufenen Fragen eingehen.

      #4 wenn Du nicht eindeutig auf`m Foto zu erkennen bist, dann bist`de das auch nicht gewesen!

      Was habe ich schon alles angefangen...
      Bart wachsen lassen, Fotos nachgestellt.
      Von der Seite erkennt man nichts, von vorne bekommt man es hin - wenn man mich als Vergleich hat.
      Stehe aber für neuerliche Aufnahmen bzw. Gegenüberstellungen natürlich nicht zur Verfügung :D

      #5 sie kann nur eine falsche Aussage machen und sich selbst beschuldigen

      ...oder keine Aussage machen.

      #6 Ja WAS denn nun ??? Hattest Du einen Helm, oder nicht ???

      Gefahren bin ich mit Helm, habe den an der Bude aber auf den Boden gelegt. Beim Currywurstessen hatte ich ihn nicht auf :laugh: bzw. bei mir.

      #7 wenn auf dem Foto Deine Kleidung zu erkennen ist und der Polizist

      Zum einen sind Bilder m.W. schwarz-weiß.
      Zum anderen stünde dann zweifelsfrei fest, dass der Fahrer ähnliche/genau so bekleidet war wie ich. :D

      #13 Wenn Du schon geplitzt wurden bist, wie bist Du dann noch auf die Idee gekommen eine Currywurst zu essen ? In solchen Situationen niemals freiwillig anhalten!!!!

      Naja, offen gestanden hatte ich Hunger. War ja schon eine Ausweichroute gefahren, fast einen Kilometer weg und hatte die CW schon auf dem Teller, als der Pol. kam.
      In Zukunft halte ich nicht mehr an.
      Werde aber auch fürs Erste geheilt sein, sollte ich mal wieder ein Moped besteigen dürfen.

      #15 Hayabusa

      #16 Falschaussage ggü. Polizei = egal
      Man hat das Recht, um nicht zu sagen die Pflicht, der Polizei die Unwahrheit zu sagen :rolleyes:

      #20 Es gibt keine Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstößen. Meine Freundin ist also keinesfalls dran.

      Weiß übrigens gar nicht, was ihr alle mit dem Fahrtenbuch habt. Erstens will es nur jemand sehen, wenn wieder ein Vorfall ist (Zweck ist ja, zukünftig den Fahrer feststellen zu können). Also macht man am Monatsende einfach von oben nach unten einen Strich und schreibt "Ich" hinein. Oder man lässt kein Fahrzeug mehr auf seinen Namen zu.

      Viele Grüße
      Georg :look:
      Avatar
      schrieb am 02.11.03 23:20:53
      Beitrag Nr. 25 ()
      #16

      Als Beschuldigter im OwI-Verfahren bist du zur Lüge
      angehalten. Du kannst Lügen bis sich die Balken biegen. :look:
      Egal ob gegenüber der Polizei oder gegenüber dem Gericht.

      Einem Richter werde ich die Sache wohl – so wie es aussieht –
      nicht mehr verklickern müssen. Sieht ganz gut für mich aus. :D

      #17

      Meine Freundin bekommt aller Voraussicht nach kein Fahrtenbuch.
      Sie hat sich nämlich redlich bemüht, bei der Aufklärung des Täters
      mitzuwirken. Außerdem ist ein Fahrtenbuch Schall und Rauch.
      Es muss weder mitgeführt werden noch vorgezeigt werden,
      von einem weiteren Verstoß abgesehen.
      Und dass derjenige, der ein Fahrtenbuch aufgedrückt bekommt,
      kein Moped mehr auf sich zulässt ist doch sonnenklar, oder? ;)

      #18
      weder…noch ;)


      #20

      Nein, wenn sie mich nicht finden ist niemand dran.
      Es gibt bei Geschwindigkeitsverstößen keine Halterhaftung.
      Avatar
      schrieb am 02.11.03 23:56:03
      Beitrag Nr. 26 ()
      habe gestern im suff 2 kinder plattgefahren ,bin aber gleich abgehauen.
      jetzt sind die bullen hinter mir her,will mich aber von denen nicht verarschen lassen.

      wisst ihr was ich machen soll?
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 18:05:53
      Beitrag Nr. 27 ()
      warum hilft mir denn keiner?

      ihr wart doch bisher so geschwätzig.
      Avatar
      schrieb am 10.11.03 22:00:32
      Beitrag Nr. 28 ()
      Avatar
      schrieb am 11.11.03 14:23:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      @Tante Else:

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

      Super. Die Kommilitonen im InetRaum dachten gerade, ich hätte nen Asthma-Anfall.

      Kauf einfach zwei neue Kinder in Osteuropa und setze sie bei den Eltern aufs Sofa, das merken die bestimmt nicht.

      Gruß, Mucker


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