checkAd

    Ich will ne Verfassung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.03 13:26:04 von
    neuester Beitrag 05.09.03 20:51:11 von
    Beiträge: 8
    ID: 772.624
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 401
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 13:26:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Deutschland hat keine Verfassung

      In Deutschland gibt es einen Verfassungsschutz und ein Bundesverfassungsgericht, aber keine Verfassung, sondern nur ein Grundgesetz. Tatsächlich haben andere das Grundgesetz für die Bundesrepublik entworfen, denn sonst hätte man das Ergebnis der Beratung von 65 Delegierten aus elf Landtagen in den drei westlichen Besatzungszonen (Parlamentarischer Rat) doch "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" genannt und nicht "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" genannt. Am 12. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sodann offiziell von den drei westlichen Hohen Kommissaren genehmigt, mit dem - ebenfalls weithin unbekannten - Artikel 146. Und der hat es in sich. Dort heißt es nämlich, dass das Grundgesetz nur so lange gelten soll, bis "eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung gegeben worden ist." Darauf warten wir jedoch noch immer! Wäre die Bundesrepublik Deutschland - wie unsere Politiker vorgeben - wirklich ein souveräner Staat, müssten wir schon längst eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung haben. Dass dies von größter Dringlichkeit für das deutsche Volk ist, zeigt die Einführung des vom weit überwiegenden Teil des Volkes abgelehnten EURO, zu dessen Verhinderung das Volk keine Möglichkeit hatte. Das Volk ist machtlos dagegen, solange es sich nicht endlich eine entsprechende Verfassung gegeben hat.

      Quelle:http://www.aufklaerungsarbeit.de/deutschland.php

      Artikel 146
      [Geltungsdauer des Grundgesetzes]

      Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von
      dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 13:38:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn das nicht die lösung all unserer probleme ist???
      :) :) :)
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 13:51:56
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gott schütze uns davor, uns eine Verfassung vom
      derzeitigen politischen Personal verpassen zu lassen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 14:15:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      .
      wenn die Verfassung nicht exorbitant besser als das Grundgesetz wird, dann verzichte ich lieber.
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 19:31:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bundesrepublik Deutschland: Souveräner Staat oder noch immer mit Besatzungsrecht?
      Von Hans-Peter Thietz

      Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe. Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

      Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

      Gemeinhin wird der sogenannte "Zwei-plus-Vier-Vertrag" als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier ehemaligen Siegermächten und den temporären Teilstaaten BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

      "Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. "

      Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten "Überleitungsvertrag" mit dem offiziellen Namen "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen" in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht in BGBl II, am 31.3.55, ergaben.

      Weiter:
      http://www.hackemesser.de/thietz1.html


      ;) ;) ;)

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Hat Innocan Pharma die ungefährliche Alternative?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 20:07:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      doch, wir haben eine völkerrechtlich immer noch gültige Vrefassung. ;)

      http://www.info-und-wissen-deutschland.de/Die%20Verfassung.h…
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 20:47:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Bollwerker

      Wie Du richtig zitiert hast gibt eine Verfassung erst, wenn
      sowohl Einheit als auch Freiheit Deutschlands vollendet ist.

      Die Einheit haben wir , wo ist die Freiheit?

      Vielleicht ist Dir auch schon aufgefallen, dass das GG auch gleich seit der sogenannten "Wiedervereinigung" insbesondere in seiner Präambel entscheidendend geändert wurde und somit seinen Vorläufigkeitsstatus abgelegt hat.

      Da aber jetzt schon an der "Europäischen Verfassung" gearbeitet wird, und auch hier "das Volk" nur eine untergeordnete Rolle spielt, und wie bisher ebenfalls nicht über diese Verfassung entscheiden darf, spielt eine Diskussion über eine ausstehende "Deutsche Verfassung" keine Rolle mehr.

      ;
      Avatar
      schrieb am 05.09.03 20:51:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wir sind die Wähler!


      Wer eine europäische Verfassung will, braucht auch eine Volksabstimmung !!!

      Von Robert Leicht

      Braucht Europa eine Verfassung? Offenbar doch! Denn weshalb hätte sonst der Europäische Rat vor anderthalb Jahren einen Konvent eingesetzt und sich schließlich einen Verfassungsentwurf aushändigen lassen? Wenn wir aber eine europäische Verfassung haben müssen, dann brauchen wir auch ein Verfassungsreferendum. Denn Verfassungen werden vom Souverän in Kraft gesetzt, im autoritären Regiment durch Oktroi des Herrschers, in Demokratien aber durch das Volk. (Nur beim deutschen Grundgesetz ging das 1949 etwas anders vor sich; denn damals war die Bundesrepublik zwar demokratisch, aber noch nicht souverän.)

      Also: Volksentscheid – ja oder nein? Wolfgang Schäuble gibt darauf die schöne Radio-Eriwan-Antwort: „Im Prinzip ja. Allerdings ist das Ergebnis dieses Verfassungskonvents nicht von der Qualität, die es ratsam erscheinen lässt, darüber eine Volksabstimmung zu veranstalten.“ Ganz anders Edmund Stoiber: Er befürwortet ein Volksvotum. Dem Verfassungsrichter Siegfried Broß schließlich geht schon die bisher erreichte europäische Integration gegen den Strich, erst recht eine Erweiterung vor einem Referendum. Darüber hinaus polemisiert er ohne jede richterliche Zurückhaltung gegen eine Verfassung, obwohl er später darüber zu judizieren hätte, falls die Causa einmal in Karlsruhe anhängig werden sollte.

      Und die Deutschen selber? Sie verlangen zu 74 Prozent eine Volksabstimmung – wenn sie SPD wählen, gar zu 78, wenn sie für die Union stimmen, immerhin zu 76 Prozent; nur bei den Grünen, die sonst zu allem und jedem einen Volksentscheid fordern, sind es gerade einmal 56. Wie soll man sich da richtig entscheiden?

      Zerlegen wir die Frage in zwei Teile. Zum Ersten: Handelt es sich bei dem Entwurf, den der Europäische Konvent für die Zukunft Europas vorgelegt hat (Verfassungskonvent durfte das Gremium ja auf britischen Einspruch hin gar nicht erst heißen) – handelt es sich also bei diesem Entwurf überhaupt um eine richtige Verfassung? Hier unsere eigene Radio-Eriwan-Antwort: „Im Prinzip nein, aber praktisch irgendwie doch.“ Eine richtige Verfassung schafft die innere Ordnung eines echten Staates. Das aber ist die Europäische Union nicht. Staatenbund oder Bundesstaat oder Staatenverbund? Irgendetwas dazwischen, sodass man Samuel Pufendorfs Diktum über das mittelalterliche Heilige Römische Reich Deutscher Nation auch auf die EU anwenden könnte: monstrum simile – ein monströser Zwitter. Selbst der Konventsentwurf ist ein solcher Zwitter, also nicht eine „Verfassung“, die durch das Volk zu geben wäre, sondern ein „Vertrag über eine Verfassung“, zu schließen durch die Staaten. Der Artikel 1 des Entwurfs redet zwiespältig einmal von „Bürgerinnen und Bürgern“ (also Verfassung!), ein andermal von den „Staaten“ (mithin Staatsvertrag!).

      Wenn andererseits Verfassungen das rechtliche Fundament für das Handeln der Politik legen, dann bekommt der neue Rechtsrahmen der EU in der Tat Verfassungsqualität. Auch mit einem gehörigen qualitativen Sprung? Genau weiß man das erst, wenn die vielen Regierungen über ihre vielen Änderungsbegehren einig geworden sind.

      Die Angst vor dem Bürger

      Dann aber stellt sich der Frage zweiter Teil: Referendum oder nicht? In jedem Fall ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Frage: Wollen wir überhaupt Referenden im normalen Gesetzgebungsprozess der repräsentativen Demokratie? und der speziellen Frage: Wollen wir ein Referendum über diese Verfassung? Selbst der geschworene Gegner von Plebisziten im demokratischen Alltag kann gar nicht anders als ja sagen zum Verfassungsreferendum. Denn wo immer der Urgesetzgeber, also der pouvoir constituant, tätig wird, ist die Volksabstimmung fällig.

      Der einzige Grund, der dagegensprechen könnte, wäre die Angst vor dem Volk. Wer aber auf diesem Grund öffentlich herumreitet, weckt das Misstrauen der Bürger erst recht: Die wollen uns nicht fragen, weil sie etwas wollen, was wir nicht wollen. Ein solches Europa und eine solche Verfassung trügen den Makel des Legitimationsmangels geradezu auf der Stirn. Folglich muss als Prinzip gelten: Bloß keinen Etiketten-schwindel! Und praktisch heißt das: Entweder will man eine Verfassung, dann folgt ein Referendum; oder man will kein Referendum, dann bekommt man keine Verfassung. Und sollte auch nicht mehr von ihr reden.

      Quelle:
      http://www.zeit.de/2003/33/01___Leiter_2


      ;) ;) ;)


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ich will ne Verfassung