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    womit sich deutsche gerichte beschäftigen müssen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.03 08:51:58 von
    neuester Beitrag 08.09.03 20:44:37 von
    Beiträge: 4
    ID: 773.075
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      schrieb am 08.09.03 08:51:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gut, dass in Deutschland alles geregelt ist. Egal, ob es um Margarine, Witwen oder Berufsunfaehigkeit geht:
      Du brauchst dir keine Sorgen machen. Schwarz auf Weiss ist das Wichtigste dazu festgehalten.

      Eine kleine repraesentative Auswahl:


      Margarine im Sinne dieser Leitsaetze ist Margarine im Sinne
      des Margarinengesetzes.
      (Deutsches Lebensmittelbuch)


      Die einmalige Zahlung wird fuer jeden Berechtigten nur einmal gewaehrt.
      (Gesetz ueber die Anpassung von Versorgungsbezuegen)


      Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes.
      (Bundesanstalt fuer Arbeit)


      Ehefrauen, die ihren Mann erschiessen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
      (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)


      Ein Ehemann hat in der Regel seinen Wohnsitz dort, wo sich seine Familie befindet (BFH BstBL 85, 331).


      Ein Verschollener hat seinen Wohnsitz bei der Ehefrau
      (FG Duesseldorf EFG 58, 144).
      (Kommentar zur Abgabenordnung von Klein/Orlopp)


      An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben.
      (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)


      Es ist nicht moeglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als "dauernde Berufsunfaehigkeit" im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemaess den erhoehten Freibetrag abzuziehen.
      (Bundessteuerblatt)
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 11:39:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ehefrauen, die ihren Mann erschiessen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente.
      (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)


      Und wenn sie eine andere Todesart wählen :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 12:02:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2:

      eine grundaussage meines jura-prof. war stets:

      "fummeln Sie mir bitte nicht am fall herum"


      eine andere todesart wäre also "am fall rumgefummelt"
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 20:44:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gäbe es kein Zeitgesetz, so gäbe es für den Juristen weder Raum noch Zeit :rolleyes:

      § 1 Gesetzliche Zeit.

      (1) Im amtlichen und geschäftlichen Verkehr werden Datum und Uhrzeit nach der gesetzlichen Zeit
      verwendet.

      (2) Die gesetzliche Zeit ist die mitteleuropäische Zeit. Diese ist bestimmt durch die koordinierte
      Weltzeit unter Hinzufügung einer Stunde.

      (3) Die koordinierte Weltzeit ist bestimmt durch eine Zeitskala mit folgenden Eigenschaften:

      - Sie hat am 1. Januar 1972, 0 Uhr, dem Zeitpunkt 31. Dezember 1971, 23 Uhr 59 Minuten 59,96
      Sekunden, der mittleren Sonnenzeit des Nullmeridians entsprochen.

      - Das Skalenmaß ist die Basiseinheit Sekunde nach § 3 Abs. 4 des Gesetzes über Einheiten im
      Meßwesen vom 2. Juli 1969 (BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Artikel 287 Nr. 48 des
      Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), in Meereshöhe*.

      - Die Zeitskala der koordinierten Weltzeit wird entweder durch Einfügen einer zusätzlichen Sekunde
      oder durch Auslassen einer Sekunde mit einer Abweichung von höchstens einer Sekunde in
      Übereinstimmung mit der mittleren Sonnenzeit des Nullmeridians gehalten.

      (4) Für den Zeitraum ihrer Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Die
      mitteleuropäische Sommerzeit ist bestimmt durch die koordinierte Weltzeit unter Hinzufügung zweier
      Stunden.
      :eek:


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