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    _______Cashperle Nols 9 euro pro Aktie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.03 19:40:31 von
    neuester Beitrag 04.04.04 11:59:21 von
    Beiträge: 88
    ID: 773.415
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      Avatar
      schrieb am 08.09.03 19:40:31
      Beitrag Nr. 1 ()


      völlig vergessene maklerperle
      wird gerade wieder anentdeckt

      Mein Kursziel 9 Cashlevel.

      Maklerhausse!!!
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 20:03:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Habe ich heute auch gekauft. Aktie hat von der Maklerhausse fast noch gar nicht profitiert.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 20:14:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Perlen sehen möglicherweise etwas anders aus:

      Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden der am 20.5.2003 stattfindenden Hauptversammlung vorschlagen, die Gesellschaft gemäß § 262 Abs.1, Satz 2 AktG aufzulösen.

      Die Gesellschaft ist nicht insolvent und führt ihr Geschäft bis zu einer Entscheidung durch die Hauptversammlung unverändert fort.

      Durch diesen Beschluss soll sichergestellt werden, dass das Vermögen der Gesellschaft gemäß § 271 AktG an die Aktionäre verteilt wird.

      Dieser Beschluss ist notwendig, weil die Gesellschaft, nach heutigem Kenntnisstand, auf absehbare Zeit keine Gewinne erwirtschaften wird.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 22:29:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Spinner!
      20.5.03

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 22:32:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      --------------------------------------------------------------------------------

      Die Hauptversammlung der Fritz Nols Global Equity Services AG, Frankfurt, hat heute unter Punkt 10 ihrer Tagesordnung, entgegen dem Vorschlag der Verwaltung, die Weiterführung des Unternehmens beschlossen.

      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Fritz Nols Global Equity Services AG, Günter Reibstein, Telefon 069 - 9 20 24-100, Gervinusstr. 18 - 22, Frankfurt.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 20.05.2003

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      Avatar
      schrieb am 09.09.03 16:15:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      springt
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 10:02:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Aber sie steigt langsam 6,50:kiss:
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 11:36:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      hier gehts flott...flotter..

      Ausbruch über die 2 Euro..

      ..hier ist kurzfristig am meisten drin..bei den Makleraktien

      Realtime-Quote 15.09., 11:31 Kurs € Volumen
      Geld 2,00 3.000 Stk.
      Brief 2,10 2.500 Stk.
      :eek:

      CU at 3,80 Euro

      dann erst zu Nols..:D
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 19:17:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      es geht los
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 20:22:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kurs und Umsatz steigen ein gutes Zeichen finde ich
      Avatar
      schrieb am 20.09.03 14:11:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wieviel Cash hast sie denn nun jetzt?
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.09.03 17:07:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Avatar
      schrieb am 21.09.03 18:13:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Okay Frank was willst du uns damit sagen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 10:16:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      schläft die aktie?
      Avatar
      schrieb am 12.10.03 10:33:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      tja kaum noch umsatz aber wieso?
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 08:29:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      dumdidum tut sich da nochmal was weis jemand mehr ?
      Avatar
      schrieb am 09.11.03 22:17:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      nicht viel aber bald?
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 15:23:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hmmm....

      DGAP-Ad hoc: Fr. Nols Global Eq. Serv.
      Fritz Nols: Haftendes Eigenkapital sinkt unter 5 Millionen Euro
      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------
      Fritz Nols: Haftendes Eigenkapital sinkt unter 5 Millionen Euro
      Die Fritz Nols Global Equity Services AG hat heute der BaFin gemäß Paragraph 33
      Absatz 1 Nummer 1d KWG die Unterschreitung der 5 Millionengrenze gemeldet.
      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Fritz Nols Global Equity Services AG,
      Telefon 069 - 9 20 24-0, Gervinusstr. 18 - 22, Frankfurt.
      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.12.2003
      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 507090; ISIN: DE0005070908; Index:
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
      Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 15:32:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      Fritz Nols - Schockmeldung
      Die Fritz Nols Global Equity Services AG hat heute dem BaFin gemäß Paragraph 33 Absatz 1 Nummer 1d KWG die Unterschreitung der 5 Millionen Euro Grenze (haftendes Eigenkapital). Diese Meldung kommt etwas überraschend und bedeutet nichts Gutes, da Fritz Nols aufgrund dessen seine Banklizenz verliert. Für den Aktienkurs sieht es düster aus.
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 15:35:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      game over...

      da schiesst keiner mehr geld nach.

      es gibt auch keine geldseiten mehr im markt.
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 15:38:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      Und was heisst das nun für die Fortführung als Broker?
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 17:59:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      Man sollte den Thread umbenennen in:

      "CRASHPERLE NOLS - 0 Euro pro Aktie"

      genau das wird der Betrag sein, den die Aktionäre erhalten, wenn die Gesellschaft weiterhin das Geld verbrennt. Eine Liquidation der Gesellschaft wäre - wie vom früheren Vorstand vorgeschlagen - das beste gewesen.
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 19:35:34
      Beitrag Nr. 23 ()
      ich glaube dass war die letzte amtshandlung vom vorstand bevor er rausgeworfen wurde....




      DGAP-Ad hoc: Fr. Nols Global Eq. Serv.

      Neuer Vorstand bei der Fritz Nols Global Equity Services AG Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      --------------------------------------------------------------------------------
      Neuer Vorstand bei der Fritz Nols Global Equity Services AG FRANKFURT. Der Aufsichtsrat der Fritz Nols Global Equity Services AG hat am heutigen Tage, den 05. Dezember 2003, im Rahmen einer telefonischen Beschlussfassung vorbehaltlich einer Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Herrn Detlef J. Amonath (60) zum neuen Vorstand der Fritz Nols Global Equity Services AG bestellt. Herr Detlef J. Amonath war als Vorstand bei nationalen und internationalen Instituten mit spanischem, japanischem und US Hintergrund tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank-, Wertpapierbereich und Makler- / Brokergeschäft. Seine herausragenden Fähigkeiten im Personalbereich hat er bei der Auswahl und Ausbildung der besten Eurex Händler unter Beweis gestellt. Sanierungsaufgaben sind ihm vertraut. Herr Dr. Rainer Eichholz ist seines Amtes als Vorstand des Unternehmens entbunden worden und verlässt das Unternehmen mit sofortiger Wirkung. Herr Dr. Michael Hopf hat sein Amt als Vorstand zur Verfügung gestellt. Die Fritz Nols GES AG hat einen Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, dessen Umsetzung noch im Dezember beginnt. Er beinhaltet unter anderem Personalfreisetzung von 30% und freiwillige Gehaltsreduzierungen um bis zu 40%. Im Sachkostenbereich sollen 30% eingespart werden. Diese drastischen Einschnitte sind nur durch die volle Unterstützung der Belegschaft umzusetzen, um die Gesellschaft wieder auf einen erfolgreichen Weg zu bringen. Die Fritz Nols GES AG wird mit sofortige Wirkung im Rahmen des Geschäftsbereiches Corporate Services das Designated Sponsoring neu aufbauen. Es ist geplant, mit 3 mittelständischen Unternehmen zu beginnen und das Geschäftsfeld schrittweise bis auf 50 Unternehmen auszubauen. Diesen mittelständischen Unternehmen wird Nols weitere Bankservices wie Zahl- und Hinterlegungsstelle, Girosammelverwahrservice, Unternehmensfinanzierung und Depot- und Kontoverwaltung anbieten.Im Wertpapierbereich soll durch die Erschließung der Derivatemärkte der Anfang zur Erweiterung der Produktpalette geschaffen werden und damit die Wertschöpfungskette verlängert werden. Konkret ist der Aufbau eines Block Handelstisches für Optionen mit Hilfe eines Kooperationspartners geplant. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Fritz Nols Global Equity Services AG, Arnd Christofer Frohne, Telefon 069 / 9 20 24 0, Gervinusstr. 18 - 22, Frankfurt. 05. Dezember 2003 Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 05.12.2003

      --------------------------------------------------------------------------------
      WKN: 507090; ISIN: DE0005070908; Index: Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 23:33:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      welch kluge wahl.

      so wird das lebenswerk von fritz nols zerstört.

      amonath ist bekannt aus zeiten ney york broker ag, eine ganz üble geschichte. aber vielleicht ist er dem ar mehr behilflich beim sichern der verbliebenen kohle für ihre gesellschaften. für die aktionäre wird nichts bleiben und war von anfang an so geplant, behaupte ich.

      die geschäfte zwischen nols ag und frohne und klein gmbh bzw fasttrade wären schon interessant, aber ohne staatsanwalt bzw bafin wird man da wohl nix herausbekommen. nach der insolvenz evtl der insolvenzverwalter der hat es ja auch bei hornblower bzw distefora geschafft licht ins unrechte dunkel zu bringen.

      sie werden nur kurz davon kommen. evtl wacht das bafin ja auf und setzt dem treiben ein ende.
      Avatar
      schrieb am 06.12.03 13:08:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo,

      hier ist tatsächlich ein Griff in die historische Kiste hilfreich, um sich ein Bild von Herrn Amonath machen zu können und dann FLUCHTARTIG aus der Fritz-Nols-Aktie auszusteigen. Diese Aktie ist nicht mal mehr zum Zocken gut!

      Gruß merlone

      :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :cry: :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :( :(

      HVBerichte: HV-Bericht BAV Börsenmakler & Beteiligungs AG

      Die BAV Börsenmakler & Beteiligungs AG, München wurde im Novbember 1997 gegründet und positioniert sich als Venture Capital Geber und "Full-Service" Anbiter kapitalmarktinteressierter Unternehmen. Derzeit hält sie 100 Prozent an der in 1994 vom Vorstand gegründeten BAV Aktienhandel für Spezialwerte & Bayerische Emittenten GmbH, München und 100 Prozent an der seit 1986 tätigen BAV Börsenmakler GmbH, Frankfurt (vormals: Hans Krähling GmbH). Mit beiden Unternehmen wurde ein Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag geschlossen. In diesem Jahr kam die BAV Versicherungsmakler GmbH hinzu. Die BAV-Gruppe bietet seit Mitte März 2000 einen Telefonhandel in vorbörslichen Wertpapieren an und sieht sich damit als direkter Konkurrent zu den Gesellschaften AHAG und VEH. Seit Mitte Juli läuft ein Zeichnungsangebot der eigenen Aktien zu EUR 3,30 in Höhe von 50 Prozent des jetzigen Grundkapitals.

      Am 24. August 2000 lud die Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung nach München. Neben circa 40 Aktionären verfolgte Robert Zeiss die Veranstaltung als Berichterstatter für GSC Research. Nach anfänglicher Verweigerung der Ausstellung einer Gastkarte seitens der Gesellschaft gelangte er schließlich durch die Überlassung einer Vollmacht eines Aktionärs doch noch in die Veranstaltungsräume und erstellte den folgenden Bericht.

      Bericht des Vorstands

      Aufsichtsratsvorsitzender Klaus Eckardt informierte zunächst darüber, dass das Vorstandsmitglied Werner Brech seit 15. August 2000 nicht mehr für das Unternehmen arbeite. Sodann stellte er die Präsenz mit 469.668 Stimmen bzw. 22,36 Prozent des Grundkapitals fest. Der nunmehr alleinige Vorstand Christian Rogner begrüßte die Aktionäre zur dritten Hauptversammlung seit Gründung der Gesellschaft und nannte zunächst einige Zahlen zur Gewinn- und Verlustrechnung.

      So stehen deutlich gesteigerten Erlösen unterproportional gestiegene Aufwendungen gegenüber. Die Umsatzplanung sah 400.000 Euro vor und konnte mit erreichten 827.760 Euro deutlich übertroffen werden, demgegenüber stieg der Aufwand auf 483.201 Euro. Durch die Verlustübernahme bei der BAV Börsenmakler in Höhe von 260.000 Euro wurde der geplante Gewinn von 52.000 Euro verfehlt und stattdessen ein Jahresfehlbetrag von 1.002.866 Euro erzielt.

      Im ersten Halbjahr 2000 wurden Umsätze in Höhe von 650.000 Euro erzielt, die deutlich über der Planung von 240.000 Euro liegen. Die Gebührensenkung für Kunden des Telefonhandels, Aufnahme neuer Werte in die Kursliste, Verengung der Handelsspanne und Steigerung der Marketingaktivitäten (ntv Videotext, TV-Werbespots) führten zu einer größeren Bekanntheit und höheren Umsätzen von 7,5 Mio. Euro.

      Bezüglich der BAV Versicherungsmakler verwies Herr Rogner auf den ausliegenden Bericht. Aus diesem ging hervor, dass die Gesellschaft mit 50.000 Euro Stammkapital ausgestattet ist und der Geschäftsbetrieb durch den Geschäftsführer Jörg Hausmann zum 1. April 2000 aufgenommen wurde. Per Ende des Jahres 2000 soll danach ein Betriebsergebnis von minus 45 TDM ausgewiesen werden, das tatsächliche Ergebnis per August liegt im Ziel. Derzeit liegen Anbahnungen von Versicherungsabschlüssen vor und es wird über den Einsatz von freiberuflichen Mitarbeitern nachgedacht.

      Die Frankfurter BAV Börsenmakler erwirtschaftete im ersten Halbjahr einen Verlust von 200.000 Euro. Als Konsequenz dieser weiterhin schlechten Entwicklung verließ Herr Manfred Schellenberg, der im November 1999 den Posten übernommen hatte, auf eigenen Wunsch das Unternehmen; der auch im Vorstand der BAV AG tätige Werner Brech wurde zum 15. August von seinen Ämtern enthoben.

      Neuer und alleiniger Geschäftsführer ist nun Herr Amonath, ehemaliger Privatbankier und langjähriger Vorstand einer Auslandsbank. Zudem wurden zwei weitere Mitarbeiter eingestellt, Herr Dr. Pietrzak als Fachmann für Risikominimierung und Herr Przibilla für das Zentrale Konsortialgeschäft (wie mir Herr Amonath nach der Versammlung erklärte, sind derzeit 11 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 4 Börsenmakler. Er selbst sei Bankier und trete nicht als Makler auf).

      Seit Juni ist die BAV Börsenmakler wieder auf XETRA im Intraday-Trading tätig und handelte bis 15. August Umsätze von 50 Mio. Euro. Mit der TC Unterhaltungselektronik AG werde erstmals ein Unternehmen an den Geregelten Markt begleitet, mit weiteren fünf Unternehmen sei man derzeit in Gesprächen zum Börsengang.

      Vor einigen Monaten hat die BAV-Gruppe Fusionsgespräche mit einem Münchner Makler aufgenommen. Eine Verschmelzung der beiden Töchter BAV Aktienhandel und BAV Börsenmakler sei bereits mündlich beschlossen worden, der schriftliche Vertrag aber noch nicht unterschrieben. In einer außerordentlichen Hauptversammlung soll zum Jahresende die Zustimmung der Aktionäre eingeholt werden und eine ordentliche Kapitalerhöhung beschlossen werden. Auch sei eine Umfirmierung der BAV in BAV Holding & Beteiligungs AG angedacht.

      Die neue Tochter-AG bestehe demnach aus den beiden Töchtern der BAV AG und dem namentlich noch nicht genannten Börsenmakler und werde durch eine kombinierte Sach- und Kapitaleinlage gegründet. Danach könnten weitere Makler in den Verbund aufgenommen werden. Darüber hinaus gebe es derzeit Gespräche mit einer deutschen Direktbank zum gemeinsamen Aufbau einer Handelsplattform für vorbörsliche Werte im Internet. Auch der Name dieser Bank wurde nicht genannt, es handele sich dabei jedoch um eine große Direktbank mit mehr als 200.000 Kunden.

      Die Fusion und die Partnerschaft sollen bis Jahresende umgesetzt werden und den Grundstein für die Marktführerschaft im Handel mit vorbörslichen Wertpapieren in 2001 legen. Diese Verhandlungen waren ausschlaggebend für die vorübergehende Schließung der derzeitigen Kapitalerhöhung der BAV AG und die Aussetzung des Kurses im Handel. Auch die Verschiebung des zunächst für dieses Jahr angekündigten Börsengangs bezeichnete der Vorstand nun als positiv, da nunmehr der Börsengang in ein höheres Marktsegment in der zweiten Jahreshälfte 2001 geplant sei. Herr Rogner betonte, "das Vertrauen der Aktionäre in die Kompetenz der BAV ist unser Ziel und unsere Herausforderung."

      Allgemeine Aussprache

      Die Fragestellungen der Aktionäre erfolgte durch Zurufe aus den Sitzreihen, insofern waren die einzelnen Redner nicht immer feststellbar und der Bericht gibt hier eine Zusammenfassung wieder. Zur Frage nach dem Preis für die BAV-Aktie nach Wiederaufnahme des Handels erklärte Herr Rogner, dass darüber noch keine Überlegungen angestellt wurden.

      Ein Aktionär kritisierte das Informationsverhalten der BAV; so wurde im letzten Jahr der Verlust bei der BAV Börsenmakler immer weiter nach oben korrigiert. Er wollte wissen, woher der Vorstand die Zuversicht habe, dass es dieses Jahr besser laufen solle. Herr Rogner stellte fest, dass die erste Jahreshälfte 1999 gut verlaufen sei, bedingt durch einen Herzinfarkt des Geschäftsführers der Handel zum erliegen kam und Mitarbeiter das Unternehmen verließen. Nach den ersten sechs Monate dieses Jahres liege die GmbH mit allen Bereichen im Plan.

      Ein weiterer Aktionär fragte danach, ob durch die Trennung von den ehemaligen Geschäftsführern die Notbremse gezogen wurde und ob eine Abfindung gezahlt wurde. Letzteres wurde verneint, zum derzeitigen Zeitpunkt sei auch keine Klage des entlassenen Geschäftsführers und Vorstands eingegangen.

      Laut Bericht des Wirtschaftsprüfers war die Liquiditätslage der BAV AG im Jahr 1999 angespannt, ein Aktionär wollte hierzu genauere Erläuterungen. Der anwesende Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Martin Engel erklärte seine Kommentierung anhand der Bilanzkennziffern zur kurzfristigen Liquidität, demnach hatte die BAV AG zum 31. Dezember 1999 kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 578.000 Euro, denen Kassenbestände und Guthaben von 160.000 Euro gegenüber standen. Die Position Wertpapiere, die den Handelsbestand betrifft, wies 756.000 Euro aus und beinhaltete das Risiko, nicht sofort bzw. nicht zu diesem Wert liquidiert werden zu können. Der Vorstand fügte hinzu, dass bereits Beteiligungen veräußert wurden, nicht zuletzt auch, um die Aufwendungen aus Verlustübernahmen von 260.000 Euro zu tragen.

      Die nächste Frage betraf die durchzuführende Kapitalerhöhung. Herr Rogner erklärte, dass noch im Juli ein Werbespot gesendet wurde, dies jedoch im August aus den vorgenannten Gründen eingestellt wurde. Bis heute wurden knapp 80.000 der 1.050.280 angebotenen Aktien gezeichnet. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung Ende des Jahres soll eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen beschlossen werden. Zur Frage nach der Höhe der Bilanzverluste erklärte der Wirtschaftsprüfer, dass der bis 1999 angelaufene Bilanzverlust von insgesamt etwa 1,57 Mio. Euro noch durch die Kapitalrücklage von 1,85 Mio. Euro gedeckt sei und das Gezeichnete Kapital damit nicht angegriffen wurde.

      Zur Höhe der Kosten für den Einstieg in den Internethandel mit der Direktbank wurde erklärt, dass in die Technik zum Handel bis 24 Uhr investiert werden müsse. Die Handelsplattform TradeLink verursache dabei Kosten von 2,50 Euro pro Trade und der Server in Frankfurt und die Vernetzung mit München würden mit etwa 50.000 Euro zu Buche schlagen. Die Position Abschreibung auf Finanzanlagen in Höhe von 124.000 Euro wurde durch Sinetec (21.000 Euro), FUTAG (47.000 Euro) und unit energy (54.000 Euro) hervorgerufen. Für dieses Jahr seien keine Abschreibungen erkennbar.

      Die größte Beteiligungsposition derzeit stelle die GINIT Education AG dar. Zur schlechten Entwicklung bei den beiden Emissionen Intermed und Clinicon sagte der Vorstand, dass es sich dabei um Auslandswerte handele; erstere habe derzeit von der SEC noch keine Börsenzulassung erhalten, letztere plane weiterhin einen Börsengang Ende des Jahres oder im nächsten Jahr. Bei Clinicon habe man den kompletten Bestand verkauft und bei Intermed halte die BAV noch einen Bestand.

      Schließlich fragte ein Aktionär nach den Auswirkungen eines möglichen Scheiterns der Fusionsgespräche. Der Vorstand erklärte, dass die BAV davon unabhängig die Frankfurter und Münchner Beteiligung zusammenführen wolle, um Synergien zu schaffen. Der Chefhändler der Münchner BAV Aktienhandel habe den Kontakt zu dem Fusionspartner, der auch sein früherer Arbeitgeber war, aufgebaut, könne davon aber unabhängig das Geschäft entwickeln. Insofern würde das Wachstum langsamer vorangehen, aber die gleichen Ziele verfolgt werden.

      Abstimmungen

      Erster TOP war die Entlastung des Vorstands. Nach Stimmabgabe, aber vor Bekanntgabe des Ergebnisses, entwickelte sich die Diskussion, ob nicht über die beiden Vorstandsmitglieder einzeln abgestimmt werden sollte. Schließlich wurde dieser Antrag gestellt, vom Aufsichtsrat angenommen und erneut zur Stimmabgabe aufgerufen. Herr Rogner wurde bei einer hohen Zahl an Enthaltungen, jedoch mit hundertprozentiger Zustimmung entlastet. Bei der Abstimmung über Herrn Brech gab es 129.512 Enthaltungen, 122.494 Ja-Stimmen und 115.134 Gegenstimmen, damit wurde er mit 51,55 Prozent Zustimmung entlastet. Die Entlastung des Aufsichtsrats, redaktionelle Änderungen der Satzung und die Wahl des Wirtschaftsprüfers erfolgten einstimmig. Herr Martin Karch, Unternehmensberater aus München, wurde mit 84 Prozent der abgegebenen Stimmen zum neuen Aufsichtsratsmitglied gewählt.

      Fazit

      Die BAV Börsenmakler & Beteiligungs AG hatte vor allem in jüngster Zeit mit ihrem schlechten Ruf zu kämpfen. Dies verwundert auch wenig, da viele Versprechungen und Ankündigungen zur Geschäftsentwicklung und zum Börsengang nicht eingehalten wurden. Die auf der letzten HV mit knapper Mehrheit beschlossene garantierte jährliche Geldzahlung im Zusammenhang mit der BAV Aktienhandel an Herrn Rogner, der in Personalunion beide Gesellschaften leitet und bis Januar 2000 mit 49 Prozent an der Tochtergesellschaft beteiligt war, taten ihr Übriges dazu, dass sich manche Aktionäre als solche nicht ernst genommen fühlten.

      Auf der diesjährigen Hauptversammlung wurden erneut große Pläne und Zukunftsaussichten dargestellt. Dass die Kooperationspartner dabei nicht namentlich genannt wurden ist verständlich, solange die Verträge nicht unterschrieben sind. Die Gesellschaft ist sich aber hoffentlich bewusst, dass auch der neue Vertrauensvorschuss bald aufgebraucht sein wird, nachdem schon in der Vergangenheit mehrfach nach einem "erfolgreichen Start" unterm Strich ein dickes Minus herauskam.

      Was den Handel bei der BAV angeht, so will man den beiden klaren Marktführern AHAG und Valora mit "Kampfpreisen" Marktanteile abjagen; allerdings machten kaufinteressierte Anleger immer wieder die Erfahrung, dass die auf der Homepage angegebenen attraktiveren Kurse als bei der Konkurrenz gar nicht erhältlich sind und dennoch selbst Stunden später nicht korrigiert wurden. Inwiefern diese Praxis als geeignetes und seriöses Werbeinstrument dienen kann, sei dahingestellt.

      Zwar bemüht sich die BAV auch um die Einführung eigener Werte in den Handel, die exklusiv notiert werden, allerdings erscheint es angesichts der bisherigen Erfahrungen mit einer ganzen Reihe wenig ruhmreicher Handelswerte - genannt seien hier nur exemplarisch FUTAG, IFTA und Sinetec - doch eher fraglich, ob sich die Qualität künftig derjenigen der Konkurrenten annähern wird, die eine weitaus bessere Quote von Highflyern im Verhältnis zu Ausfällen vorweisen können.

      Auch der Vorstoß ins Emissionsgeschäft lässt nicht viel Gutes erwarten: durch die Tätigkeit als Agent für die nur zu Bruchteilen platzierten Emission der von der Werthaltigkeit her sehr fraglichen DÜBAG bewegte sich die BAV in der jüngsten Vergangenheit ins Umfeld der zweifelhaften BID Börseninformationsdienst AG (vgl. HV-Bericht BID), nächstes Projekt ist die Börseneinführung der TC Unterhaltungselektronik AG - einem Unternehmen, das im Umgang mit seinen Aktionären ebenfalls schon negativ auffiel und bislang wenig durch Kompetenz zu glänzen verstand (vgl. HV-Berichte vom 9. Januar, 18. Mai und 30. Juli).

      Die auf der HV getätigten Äußerungen bezüglich der Marktführerschaft im Handel mit vorbörslichen Wertpapieren und dem Ausbau des Emissionsgeschäfts könnte die BAV kurzfristig ins Interesse der Spekulanten rücken lassen. Eine Aussage zum Preis der derzeitigen Kapitalerhöhung bzw. des Telefonhandels kann jedoch auf keinen Fall getätigt werden, bevor die Fakten der Fusion und der Partnerschaft mit der angesprochenen Direktbank veröffentlicht sind.

      Ob sich die BAV in Zukunft als ernsthafte Konkurrenz zu AHAG und Valora etablieren kann, bleibt abzuwarten, erscheint uns jedoch in Anbetracht des schlechten Rufes und der bisherigen negativen Erfahrungen doch sehr fraglich, zumal auch Emissionen wie zuletzt die der DÜBAG nicht auf eine Änderung der Geschäftspolitik zum Besseren hindeuten. Aus diesem Grund raten wir sowohl Aktionären wie auch Kunden der BAV zu großer Vorsicht.

      Kontaktadresse

      BAV Börsenmakler & Beteiligungs AG Frau Manuela Kessler Oberföhringer Str. 28 81925 München

      Tel.: 089 / 2421 8412 Fax: 089 / 9972 6223

      Email: info@bav-gruppe.de Internet: www.bav-aktienhandel.de
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 21:26:22
      Beitrag Nr. 26 ()
      nachdem der liebe arndt mehrere monate durchs land zog, um ein paar dumme zu finden, denen er einen börsennotierten finanzdienstleister (jetzt bald ohne lizenz) verkloppen könnte, scheint er entweder einen ganz dummen gefunden zu haben, oder die kiste wird jetzt nackt ausgezogen und dann dem insolvenzverwalter übergeben.

      tja, so wurde eine der bekanntesten makler-adressen deutschlands innerhalb eines halben jahres in die abgründe des graumarkt-unwesens verbannt.

      in einem halben jahr, bei den kursanstiegen, ca. 5 mio eigenkapital zu verbrennen ist schon eine leistung. vermutlich kommt jetzt auch bald der hinweis auf die nach aktienrecht einzuberufende ao hv bei verlust des halben grundkapitals... wenn sie das noch hinkriegen, bevor sie merken, dass die firma insolvent ist.

      schade um die firma, gut für baader, concord, etc...
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 18:17:04
      Beitrag Nr. 27 ()
      :laugh:

      Wie kommst Du zu dem Namen Holzweg?
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 18:29:58
      Beitrag Nr. 28 ()
      schade hatte zwar gehoft das was passiert aber nicht das :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 15:57:59
      Beitrag Nr. 29 ()
      Viel wirres Zeug steht hier:eek: !

      Was gibt es denn Neues - eine Woche ist vergangen - was hört man vom Bafin, wie geht es weiter mit den 30 Angestellten und bitte nicht vergessen, die 4 ehemaligen Vorstände. Die wollen bestimmt auch noch ein wenig aus dem knapp 5Mio. dicken Pott; aber sie müssen sich beieilen, weil in der Tat jeden Monat 500.000,-- verblasen werden!

      Ich bin gespannt auf weitere News; die MA werden m.M. nach keinem Gehaltsverzicht zustimmen können, weil ein Konzept fehlt.
      Wieso soll ich auf Geld verzichten, wenn in einem halben Jahr so oder so die Lichter ausgehen?
      Traurig, aber wahr - es grüssen KJD, SHB, Fleischhacker u.a.!
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 14:24:40
      Beitrag Nr. 30 ()
      lass dich mal überraschen !!!:cool:
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 16:24:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      Überraschung!


      BaFin hebt Banklizenz der Fritz Nols GES AG auf

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      BaFin hebt Banklizenz der Fritz Nols GES AG auf

      Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108,
      53117 Bonn, hebt mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis der Fritz Nols Global
      Equity Services AG zum Betreiben von Bankgeschäften sowie zum Erbringen von
      Finanzdienstleistungen auf.

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 16.01.2004



      Das war`s wohl, oder was meint Ihr???
      Avatar
      schrieb am 18.01.04 15:36:41
      Beitrag Nr. 32 ()
      also doch wieder liquidation
      Avatar
      schrieb am 19.01.04 22:16:01
      Beitrag Nr. 33 ()
      ey franky, buddy buddy, wa wa wauh, jippie yey jippie yey
      was macht der quotenperser? dutra supra? wünsch dir was...
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 07:30:14
      Beitrag Nr. 34 ()
      weiß jemand was neues :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.02.04 16:07:50
      Beitrag Nr. 35 ()
      Liess doch einfach die ad hoc und denke dir deinen Teil, dann weisst du was mit der Aktie passiert. Just the hell is the Limit, und ab in den Sarg damit.Aus und vorbei.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.02.04 21:36:49
      Beitrag Nr. 36 ()
      Der Tag Abrechnung

      Außerordentliche Hauptversammlung am 29.03.04 in Frankfurt am Main
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:22:24
      Beitrag Nr. 37 ()
      Heute +12% - gibts news?:confused:
      Avatar
      schrieb am 20.02.04 18:38:07
      Beitrag Nr. 38 ()
      Tote zucken meist vor dem ende...............................
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 09:26:26
      Beitrag Nr. 39 ()
      quatsch, nicht tot.

      a.o. HV ist einberufen. Kapitalmaßnahmen sind vorgesehen. Gratisaktien im Verhältnis 1:1.

      Kursziel 2 Euro !

      Fritz Nols Global Equity Services
      Aktiengesellschaft
      Frankfurt am Main
      WKN 507090
      ISIN DE0005070908
      EINLADUNG
      Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Montag, 29. März 2004, um 10:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Großer Saal Börsenplatz 460313 Frankfurt am Main stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

      Tagesordnung
      Teil A: Tagesordnungspunkte auf Vorschlag der Verwaltung

      1. Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, über die Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen gemäß Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 16. Januar 2004 sowie über die Anzeige der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 46b Abs. 1 S. 1 2. Hs. KWG (Kreditwesengesetz)



      2. Anzeige über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz)

      Der Vorstand rechnet bei Einberufung dieser Hauptversammlung damit, dass die Hälfte des Grundkapitals Ende Februar 2004 aufgezehrt sein wird.



      3. Änderung des Gegenstandes des Unternehmens durch Neufassung von § 2 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

      Der Gegenstand des Unternehmens wird durch Neufassung von § 2 der Satzung geändert und lautet:


      㤠2 Gegenstand des Unternehmens
      (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die Beratung anderer bei der Anlage in Finanzinstrumenten (Anlageberatung), die Erstellung und der Vertrieb von Researchprodukten und -dienstleistungen, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen einschließlich der Beratung anderer bei solchen Transaktionen. Daneben verwaltet die Gesellschaft eigenes Vermögen.

      (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten."



      4. Kapitalmaßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis

      4.1 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Verlustdeckung und Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.067.751,29, eingeteilt in 1.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um € 667.751,29 auf € 2.400.000,00 herabgesetzt. Durch die Herabsetzung der Grundkapitalziffer vermindert sich der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals auf € 2,00. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) ausschließlich um sonstige Verluste zu decken.

      b) Durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1 : 2 wird das bisher in 1.200.000 eingeteilte, auf € 2.400.000,-- herabgesetzte Grundkapital in 2.400.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je € 1,00 neu eingeteilt. An die Stelle einer Stückaktie mit einem Anteil am Grundkapital von je € 2,00 treten zwei Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil am Grundkapital von je € 1,00.

      c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der vereinfachten Kapitalherabsetzung zu entscheiden.

      d) In Anpassung an die vereinfachte Kapitalherabsetzung und den Aktiensplit wird § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt geändert:



      „(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 2.400.000,00 und ist eingeteilt in 2.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“





      4.2 Beschlussfassung über die Fassung der Satzung in § 4 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals durch Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a) Die Überschrift von § 4 wird neu gefasst und lautet wie folgt:



      „§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Aktienurkunden/Genehmigtes Kapital“

      b) Die zeitlich ausgelaufenen Ermächtigungen des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 werden aus der Satzung gestrichen.

      c) Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen, indem § 4 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu gefasst wird:



      „(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. März 2009 das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.200.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

      (a) Das Genehmigte Kapital kann bis zu einer Höhe von € 1.200.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen ausgenutzt werden (Tranche I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden,

      (aa) soweit Spitzenbeträge auszugleichen sind,

      (bb) um die neuen Aktien an Finanzinvestoren, strategische Investoren oder Kooperationspartner auszugeben oder

      (cc) soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt weder 10 vom 100 des zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 vom 100 des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.



      (b) Das Genehmigte Kapital kann außerdem bis zu einer Höhe von € 1.200.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen oder gegen Sacheinlagen und Bareinlagen genutzt werden (Tranche II). Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen, wenn das Genehmigte Kapital für Akquisitionen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft oder zur Beteiligung von strategischen Investoren bzw. Kooperationspartnern verwandt wird.



      Im Rahmen des Genehmigten Kapitals kann jede der Tranchen I und II höchstens bis zu der darin genannten Grenze genutzt werden. Die Summe aller Kapitalmaßnahmen aus den Tranchen I und II darf den Gesamtumfang des Genehmigten Kapitals nicht übersteigen.

      Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.“



      5. Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an die Vorschriften des Aktiengesetzes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) § 5 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr: „Der Aufsichtsrat kann die Mitglieder des Vorstands von dem Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181 BGB befreien.“

      b) § 7 Abs. 4 S. 4 und 5 der Satzung werden geändert und lauten nunmehr: „Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonntag, einen Samstag oder einen am Hinterlegungsort anerkannten Feiertag, so kann die Hinterlegung am nachfolgenden Werktag erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar, bei der Wertpapiersammelbank oder bei den sonstigen in der Einberufung genannten Stellen, ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ende der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen, wobei Samstage im Sinne dieser Vorschrift nicht als Werktage gelten.“

      c) § 10 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr: „Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und diese unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen.“

      d) § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: „Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen; sie sind darüber hinaus ermächtigt, weitere Beträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, so lange die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.“



      u.a.
      Avatar
      schrieb am 23.02.04 10:23:52
      Beitrag Nr. 40 ()
      Tod gesagte leben länger!!!
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 07:21:31
      Beitrag Nr. 41 ()
      Und hier die gesamte Liste

      hoffe das alle den Minderheitsaktionären zustimmen




      Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Montag, 29. März 2004, um 10:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Großer Saal Börsenplatz 460313 Frankfurt am Main stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

      Tagesordnung
      Teil A: Tagesordnungspunkte auf Vorschlag der Verwaltung

      1. Bericht des Vorstands über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft, über die Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen gemäß Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 16. Januar 2004 sowie über die Anzeige der drohenden Zahlungsunfähigkeit nach § 46b Abs. 1 S. 1 2. Hs. KWG (Kreditwesengesetz)

      2. Anzeige über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz)

      Der Vorstand rechnet bei Einberufung dieser Hauptversammlung damit, dass die Hälfte des Grundkapitals Ende Februar 2004 aufgezehrt sein wird.

      3. Änderung des Gegenstandes des Unternehmens durch Neufassung von § 2 der Satzung

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

      Der Gegenstand des Unternehmens wird durch Neufassung von § 2 der Satzung geändert und lautet:

      㤠2 Gegenstand des Unternehmens
      (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die Beratung anderer bei der Anlage in Finanzinstrumenten (Anlageberatung), die Erstellung und der Vertrieb von Researchprodukten und -dienstleistungen, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen einschließlich der Beratung anderer bei solchen Transaktionen. Daneben verwaltet die Gesellschaft eigenes Vermögen.

      (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten."

      4. Kapitalmaßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis

      4.1 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zum Zwecke der Verlustdeckung und Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a) Das Grundkapital der Gesellschaft von € 3.067.751,29, eingeteilt in 1.200.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird um € 667.751,29 auf € 2.400.000,00 herabgesetzt. Durch die Herabsetzung der Grundkapitalziffer vermindert sich der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals auf € 2,00. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) ausschließlich um sonstige Verluste zu decken.

      b) Durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1 : 2 wird das bisher in 1.200.000 eingeteilte, auf € 2.400.000,-- herabgesetzte Grundkapital in 2.400.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je € 1,00 neu eingeteilt. An die Stelle einer Stückaktie mit einem Anteil am Grundkapital von je € 2,00 treten zwei Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil am Grundkapital von je € 1,00.

      c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der vereinfachten Kapitalherabsetzung zu entscheiden.

      d) In Anpassung an die vereinfachte Kapitalherabsetzung und den Aktiensplit wird § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt geändert:

      „(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 2.400.000,00 und ist eingeteilt in 2.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.“

      4.2 Beschlussfassung über die Fassung der Satzung in § 4 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals durch Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

      a) Die Überschrift von § 4 wird neu gefasst und lautet wie folgt:

      „§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals/Aktienurkunden/Genehmigtes Kapital“

      b) Die zeitlich ausgelaufenen Ermächtigungen des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals in § 4 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 werden aus der Satzung gestrichen.

      c) Es wird ein neues genehmigtes Kapital geschaffen, indem § 4 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu gefasst wird:

      „(3) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. März 2009 das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen und/oder gegen Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 1.200.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).

      (a) Das Genehmigte Kapital kann bis zu einer Höhe von € 1.200.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen ausgenutzt werden (Tranche I). Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden,

      (aa) soweit Spitzenbeträge auszugleichen sind,

      (bb) um die neuen Aktien an Finanzinvestoren, strategische Investoren oder Kooperationspartner auszugeben oder

      (cc) soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital insgesamt weder 10 vom 100 des zum Zeitpunkt der Eintragung des Genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt 10 vom 100 des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.

      (b) Das Genehmigte Kapital kann außerdem bis zu einer Höhe von € 1.200.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen oder gegen Sacheinlagen und Bareinlagen genutzt werden (Tranche II). Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen, wenn das Genehmigte Kapital für Akquisitionen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft oder zur Beteiligung von strategischen Investoren bzw. Kooperationspartnern verwandt wird.

      Im Rahmen des Genehmigten Kapitals kann jede der Tranchen I und II höchstens bis zu der darin genannten Grenze genutzt werden. Die Summe aller Kapitalmaßnahmen aus den Tranchen I und II darf den Gesamtumfang des Genehmigten Kapitals nicht übersteigen.

      Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.“

      5. Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an die Vorschriften des Aktiengesetzes

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

      a) § 5 Abs. 4 S. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr: „Der Aufsichtsrat kann die Mitglieder des Vorstands von dem Verbot der Mehrfachvertretung nach § 181 BGB befreien.“

      b) § 7 Abs. 4 S. 4 und 5 der Satzung werden geändert und lauten nunmehr: „Fällt der letzte Tag der Hinterlegungsfrist auf einen Sonntag, einen Samstag oder einen am Hinterlegungsort anerkannten Feiertag, so kann die Hinterlegung am nachfolgenden Werktag erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar, bei der Wertpapiersammelbank oder bei den sonstigen in der Einberufung genannten Stellen, ist die hierüber auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ende der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen, wobei Samstage im Sinne dieser Vorschrift nicht als Werktage gelten.“

      c) § 10 Abs. 1 S. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr: „Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und diese unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat vorzulegen.“

      d) § 11 Abs. 1 der Satzung wird geändert und lautet nunmehr wie folgt: „Stellen Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, so können sie Beträge bis zur Hälfte des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einstellen; sie sind darüber hinaus ermächtigt, weitere Beträge in andere Gewinnrücklagen einzustellen, so lange die anderen Gewinnrücklagen die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen oder nach der Einstellung die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigen würden.“

      Teil B: Tagesordnungspunkte auf Vorschlag von Aktionären der Gesellschaft

      Die Aktionäre Lutz Heinz Bickhardt, Horst Bogatz, Peter Eck, Michael Greiner, Peter Heise, Axel Sartingen, Frank Scheunert, Stefan Spütz, Udo Spütz, Edgar Starke, Hendrik Strobel und Robin Wells (nachfolgend gemeinsam „Minderheitsaktionäre“ genannt) haben bei der Gesellschaft gem. § 122 Abs. 2 AktG den Antrag gestellt, dass folgende Gegenstände zur Beschlussfassung der Hauptversammlung bekannt gemacht werden:

      6. Beschlussfassung über die Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 103 AktG

      Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Mitglieder des Aufsichtsrats

      • Arnd Christofer Frohne, Kaufmann, Frankfurt am Main,

      • Johannes Witt, Wirtschaftsingenieur, Frankfurt am Main und

      • Dr. Constantin Lachner, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

      werden vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen.

      7. Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Minderheitsaktionäre schlagen unter der aufschiebenden Bedingung der wirksamen Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß Tagesordnungspunkt 6 vor, für die abberufenen Aufsichtsratsmitglieder

      • Herrn Udo Spütz, Börsenmakler i.R., Rheurdt,

      • Herrn Axel Sartingen, Kaufmann, Köln und

      • Herrn Martin Helfrich, Börsenmakler, Frankfurt am Main

      für den Rest der Amtszeit der gemäß § 103 AktG abberufenen Mitglieder des Aufsichtsrats in den Aufsichtsrat zu wählen.

      Herr Udo Spütz gehört keinem weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.

      Herr Axel Sartingen ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der eCapital AG, Rheinbach, Mitglied des Aufsichtsrats der Bytesite AG, Aachen.

      Herr Martin Helfrich ist Mitglied des Aufsichtsrats der SCI AG, Usingen, Mitglied des Aufsichtsrats der XNASE AG, Fulda, Mitglied des Aufsichtsrats der Lipro AG i. Ins., Berlin-Charlottenburg und Mitglied des Aufsichtsrats der Softmatic AG i. Ins., Norderstedt.

      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner, §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, zusammen.

      8. Beschlussfassung über die Durchführung einer Sonderprüfung

      Die Minderheitsaktionäre schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Es wird eine Sonderprüfung gemäß § 142 AktG durchgeführt.

      Die Sonderprüfung soll sich auf die nachfolgenden Vorgänge der Geschäftsführung und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten des Aufsichtsrats beziehen:

      1. Angemessenheit von geschlossenen Verträgen und sonstigem Leistungsaustausch sowie Leistungen, die rechtsgrundlos zu Lasten der Fritz Nols Global Equity Services AG mit

      (a) Firma Frohne & Klein Wertpapierhandelshaus GmbH,
      Frankfurt am Main,

      (b) Herrn Arnd Christofer Frohne,

      (c) dessen Angehörige gemäß § 15 AO (Abgabenordnung) und

      (d) Unternehmen, die von Herrn Arnd Christofer Frohne beherrscht, an denen er näher beteiligt ist und/oder bei denen er eine Organfunktion wahrnimmt.

      2. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Aufsichtsrat – insbesondere der Vorsitzende Arnd Christofer Frohne – im Hinblick auf den vorstehend unter 1. aufgeführten Sachverhalt der Fritz Nols Global Equity Services AG unzulässige Weisungen erteilt bzw. in unzulässiger Weise Einfluss auf die Geschäftsführung hat.

      3. Weiter ist zu prüfen, welche Umstände im Einzelnen dazu geführt haben, dass die Eigenmittel der Gesellschaft in der Zeit von Mai bis Dezember 2003 in Höhe von ca. € 8 Mio. vernichtet wurden.

      4. Es ist zu prüfen, inwieweit der Gesellschaft aus den vorstehend unter Ziffer 1 – 3 skizzierten Vorgängen Schaden entstanden ist und wem gegenüber entsprechende Ansprüche bestehen.

      5. Zum Sonderprüfer wird

      Herr Wirtschaftsprüfer Ludger Schmitz,
      Schulstraße 21,
      47661 Issum,

      bestellt.

      Der Vorstand erstattet zu Tagesordnungspunkt 4.2 gemäß §§ 203 Abs. 1, 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG folgenden Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

      Das vorgeschlagene Genehmigte Kapital soll es der Gesellschaft ermöglichen, die derzeit angegriffene Eigenkapitalbasis wieder zu verstärken. Dies kann durch ein weiteres Engagement der bestehenden Aktionäre geschehen oder aber durch Beteiligung neuer Aktionäre. Da Verhandlungen mit Investoren bisher noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, ist die Zukunft der Gesellschaft derzeit unsicher. Das Genehmigte Kapital gibt dem Vorstand die Möglichkeit, flexibel auf sich ergebene Gelegenheiten für eine Neuausrichtung und Stabilisierung der Gesellschaft zu reagieren und so den Bestand der Gesellschaft zu sichern.

      Das Genehmigte Kapital hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Sollte die Gesellschaft den „Turnaround“ schaffen, kann es zur weiteren Stärkung der Eigenkapitalbasis oder für neue Möglichkeiten einer Zusammenarbeit im Rahmen der Festigung und des Ausbaus der Marktposition genutzt werden.

      Konkret erlaubt es der unter Tagesordnungspunkt 4.2 lit. c) vorgeschlagene Beschluss dem Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 1.200.000,00 zu erhöhen. Dabei ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, über einen Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden (§ 4 Abs. 3 (a) der Satzung) bzw. das gesetzliche Bezugsrecht ist ausgeschlossen (§ 4 Abs. 3 (b) der Satzung). Dem Beschlussvorschlag über den Ausschluss des Bezugsrechts liegt folgende Rechtfertigung zugrunde:

      1. Tranche I (§ 4 Abs. 3 (a) der Satzung)

      (a) Im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen kann der Vorstand das Bezugsrecht für Spitzenbeträge mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen, so dass sich dem Vorstand die Möglichkeit eröffnet, die erbetene Ermächtigung zur Kapitalerhöhung durch runde Beträge auszunutzen und zugleich ein glattes Bezugsrechtsverhältnis beizubehalten. Dies erleichtert die technische Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und führt zu Kosteneinsparungen. Der Bezugskurs wird zu gegebener Zeit so festgelegt, dass unter Berücksichtigung der jeweiligen Kapitalmarktverhältnisse die Interessen der Aktionäre und die Belange der Gesellschaft angemessen gewahrt werden. Die Verwertung von Spitzenbeträgen erfolgt jeweils zu Börsenkursen.

      (b) Der Vorstand soll ferner das Bezugsrecht ausschließen können, um die neuen Aktien an Finanzinvestoren, an strategische Investoren oder Kooperationspartner ausgeben zu können. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, Personen oder Unternehmen, die für die Sanierung und Neuausrichtung der Gesellschaft besonders geeignet erscheinen, für eine Beteiligung an der Gesellschaft zu gewinnen und durch ihren Kapitaleinsatz stärker an die Gesellschaft zu binden, als dieses unter normalen Umständen durch vertragliche Vereinbarungen möglich wäre. Der Bezugsrechtsausschluss erlaubt es dabei, gegebenenfalls schneller und flexibler auf günstige Konstellationen und Angebote reagieren zu können. Bei einer solchermaßen erreichten Beteiligung ist insbesondere bei einem strategischen Investor oder Kooperationspartner damit zu rechnen, dass über den bloßen Kapitaleinsatz hinaus ein erheblicher wirtschaftlicher Mehrwert für die Gesellschaft erreicht werden kann. Dieser Mehrwert kann der Gesellschaft in Zukunft auch eine Erweiterung der Geschäftstätigkeiten auf Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ermöglichen. Der auf diese Weise erreichbare Vorteil für die Gesellschaft und ihre Aktionäre wird regelmäßig die verminderte Beteiligungsquote der vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre kompensieren und rechtfertigt daher den ggf. wünschenswerten Bezugsrechtsausschluss.

      (c) Schließlich soll dem Vorstand im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen die Möglichkeit eingeräumt werden, das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß §§ 203 Abs. 1, 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, sofern der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am vorhandenen Grundkapital zehn vom Hundert nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Durch diese Ausgestaltung soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, neue Aktien im Interesse des Unternehmens gezielt an in- und ausländischen Kapitalmärkten zu platzieren, um unter kurzfristiger Ausnutzung günstiger Situationen einen marktnah festgesetzten und möglichst hohen Preis für die Aktien zu erzielen. Die erbetene Ermächtigung eröffnet die Möglichkeit, bei einer Kapitalerhöhung einen höheren und schnelleren Mittelzufluss als bei einer Bezugsrechtsemission zu erzielen, so dass eine größtmögliche Stärkung des Eigenkapitals erreicht werden kann. Dem Schutzbedürfnis der Aktionäre vor einer Verwässerung ihrer Anteilsrechte durch Vermehrung des Grundkapitals und der Aktienzahl wird aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Ausgestaltung durch die erbetene Ermächtigung angemessen Rechnung getragen: Da der Erhöhungsbetrag maximal zehn vom Hundert des vorhandenen Grundkapitals ausmacht und der Ausgabekurs den Börsenpreis zur Zeit der Ausgabe der neuen Aktien nicht wesentlich unterschreiten darf, entstehen für die vom Bezugsrecht ausgeschlossenen Aktionäre keine nennenswerten wirtschaftlichen Nachteile. Aktionäre, die ihre Beteiligungsquote aufrechterhalten wollen, haben zudem aufgrund des liquiden Marktes in der Regel die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Anzahl von Aktien über die Börse zu erwerben.

      2. Tranche II (§ 4 Abs. 3 (b) der Satzung)

      Schließlich soll das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen bzw. gegen Sacheinlagen und Bareinlagen ebenfalls ausgeschlossen sein, sofern das Genehmigte Kapital für Akquisitionen im Rahmen des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft oder zur Beteiligung von strategischen Investoren oder Kooperationspartnern verwandt wird. Dadurch soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, ohne Beanspruchung der Börse eigene Aktien als Zahlungsmittel, sprich als „Akquisitionswährung“ bzw. „Tauschwährung“ einsetzen zu können. Dies ermöglicht der Gesellschaft, im Rahmen ihrer Unternehmensstrategie in geeigneten Einzelfällen liquiditätsschonend Unternehmen aus Branchen, in denen auch die Gesellschaft tätig ist bzw. im Rahmen des Unternehmensgegenstandes tätig werden möchte oder die die Gesellschaft aufgrund von deren Ertragspotential übernehmen möchte, zu erwerben oder Beteiligungen an solchen Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft einzugehen. Des Weiteren will sich die Gesellschaft die Möglichkeit der Beteiligung eines strategischen Investors oder eines Kooperationspartner offen halten, auch wenn dieser sich nicht mit einer Bareinlage an der Gesellschaft beteiligen will.

      Die Gesellschaft strebt an, ihre Marktposition in den Bereichen Anlageberatung, Research und Beteiligungen zu festigen bzw. aufzubauen. Nach entsprechender Stärkung der Eigenkapitalbasis ist auch eine Erweiterung der Geschäftstätigkeiten auf Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen möglich. Für eine konsequente und zeitnahe Realisierung dieser Ziele kann sich ein Erwerb von attraktiven Unternehmen und Beteiligungen als sinnvoll erweisen. Ebenso muss für eine Kontaktaufnahme zu strategischen Investoren und Kooperationspartnern die nötige Flexibilität vorliegen, um auch ein für diese attraktves Engagement verhandeln zu können. Die erbetene Ermächtigung stellt sicher, dass der Vorstand schnell auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten reagieren kann. Gerade in der aktuellen Situation der Gesellschaft ist dies unerlässlich, um keine Chance für einen „Turnaround“ vorbeiziehen zu lassen.

      Der Vorstand wird in jedem Fall sorgfältig prüfen, ob und inwieweit er von den jeweiligen Ermächtigungen zur Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss Gebrauch machen soll. Soweit eine Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss erteilt worden ist, wird der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre nur dann ausschließen, wenn der Bezugsrechtsausschluss auch nach Abwägung der Interessen der Aktionäre im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt und die in diesem Bericht abstrakt umschriebenen Grenzen einhält.

      Auch der Aufsichtsrat wird die erforderliche Zustimmung zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts nur dann erteilen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.

      Der Ausgabebetrag für die Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.

      Teilnahme:

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind nach § 7 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am Montag, dem 22. März 2004, bei der Gesellschaftskasse, Gervinusstraße 18-22, 60322 Frankfurt am Main, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder einem der nachstehend genannten Hinterlegungsstellen während der Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

      Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank oder einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung bis zum Dienstag, 23. März 2004, bei der Gesellschaft, Gervinusstraße 18-22, 60322 Frankfurt am Main, einzureichen.

      Hinterlegungsstellen sind:

      M.M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg,

      Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA, Köln,

      WestLB AG, Düsseldorf.

      Die Ausübung des Stimmrechtes kann durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären erfolgen.

      Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht alternativ durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter auszuüben, den die Gesellschaft zu diesem Zweck benennt. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Der Eintrittskarte ist ein Formular für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters beigefügt. Gesonderte Formulare für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sind auch während der Hauptversammlung erhältlich. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung der Eintrittskarte möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter sind schriftlich zu erteilen und müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Das Vollmachtsformular enthält hierfür einen besonderen Weisungsteil. Der Stimmrechtsvertreter ist durch die Vollmacht nur insoweit zur Stimmrechtsausübung befugt, wie eine ausdrückliche Weisung zu einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt worden ist. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, bei den einzelnen Tagesordnungspunkten weisungsgemäß abzustimmen. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.nols.de einsehbar.

      Anträge zur Hauptversammlung können an die Fritz Nols Global Equity Services Aktiengesellschaft, Investor Relations - HV 2004, Gervinusstraße 18-22, 60322 Frankfurt am Main, Telefax-Nr.: 069-92024-109, gerichtet werden.

      Wir werden Anträge von Aktionären gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nebst eventuellen Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internet-Adresse www.nols.de zugänglich machen.


      Frankfurt am Main, im Februar 2004

      Fritz Nols Global Equity Services Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 25.02.04 22:41:42
      Beitrag Nr. 42 ()
      :laugh:

      wenn nur die minderheitsaktionäre würssten...auf den armen arnd schiessen die sich umsonst ein, der hätte nicht mal gekonnt wenn er gewollt hätte...genauer beleuchten sollte man mal wessen herren knechte der vorherige vorstand war:confused:
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 09:29:21
      Beitrag Nr. 43 ()
      Das wird wohl wieder eine lustige HV - nur, was soll das alles??

      Das Geld ist weg, die Lizenz ist weg - nur die Vorstände und Mitarbeiter sitzen noch in der Gervinusstraße, drehen Däumchen und hoffen an jedem 15., daß das Geld auf dem Konto ist. Gleichzeitih laufen vor dem Arbeitsgericht schon einige Vergleichstermine von Händlern, die schon Ende 2003 gehen durften! Es ist aus, wann kapiert das endlich auch der Letzte. Daß jetzt noch ehemalige Spütz-Buben das Ruder übernehmen wollen - ohne orte.
      Verdammt, lasst den totkranken Patienten sterben und beerdigen. Nols gibt es nicht mehr - Ende - aus!!:cool: :D
      Avatar
      schrieb am 26.02.04 16:47:19
      Beitrag Nr. 44 ()
      da wollen wohl irgendwelche papnasen die jetzigen papnasen im AR ablösen....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.03.04 14:34:14
      Beitrag Nr. 45 ()
      Egal was hier vermutet wird - jetzt bid/ask 1,60/1,69...und keiner will verkaufen, was`n da los?:look:
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 14:33:34
      Beitrag Nr. 46 ()
      das ist los:

      Gemäß § 46b Abs. 1 Satz 4 und 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 3.3.2004 beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fritz Nols Global Equity Services AG, Gervinusstraße 18 - 22, 60322 Frankfurt am Main, HRB 43902, zu eröffnen.
      Avatar
      schrieb am 04.03.04 15:37:12
      Beitrag Nr. 47 ()
      die papnasen vom bafin wollen verhindern das die neuen papnasen die alten papnasen im ar ablösen !!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 15:10:32
      Beitrag Nr. 48 ()
      MK nur noch knapp 1,3Mio. Habe jetzt mal welche geladen, techn. rebound könnte folgen.
      Nach meiner Meinung gehen bei FNG die Lichter so schnell noch nicht aus...:look:
      Das ist eher eine Zombie-Aktie.:laugh::D
      Avatar
      schrieb am 05.03.04 17:22:14
      Beitrag Nr. 49 ()
      05.03.2004
      Fritz Nols beobachten
      BetaFaktor.info

      Dem äußerst spekulativ ausgerichteten Anleger empfehlen derzeit die Analysten von "BetaFaktor.info" die Aktien von Fritz Nols Global Equity Service (ISIN DE0005070908/ WKN 507090) zu beobachten.

      Das BAFIN habe die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von Fritz Nols beantragt. Offensichtlich sei in der AG praktisch kein Eigenkapital mehr vorhanden, was doch mehr als erstaunlich sei. Zum 30. Juni 2003 hätten noch 10,4 Millionen Euro zu Buche gestanden. Die Frage, wie die Eigenmittel in so kurzer Zeit auf wundersame Weise entschwunden seien, sollte eigentlich - neben Kapitalmaßnahmen - auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 29. März geklärt werden.

      Im Rahmen einer Sonderprüfung hätten Minderheitsaktionäre zudem ihrer Ansicht nach dubiose Verträge zwischen Fritz Nols und Gesellschaften, an denen Aufsichtsrat (und mittelbarer Großaktionär) Arndt Christopher Frohne beteiligt sei, prüfen lassen wollen. Ob die Hauptversammlung aber nun noch stattfinden werde, sei unklar. "BetaFaktor.info" gehe davon aus, dass das letzte Wort in Sachen Fritz Nols noch nicht gesprochen sei. Da die Gesellschaft praktisch schuldenfrei sei, scheine auch eine Sanierung nicht unmöglich.

      Insolvenzzocker sollten nach Ansicht der Analysten von "BetaFaktor.info" die Entwicklung von Fritz Nols beobachten.

      www.aktiencheck.de
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 05:12:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      #49 :D
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 11:22:09
      Beitrag Nr. 51 ()
      Bin mal gespannt, wie die Aktie am Montag auf Betafaktor reagiert. Die Empfehlung kam ja am Freitag glücklicherweise recht spät, so dass "man" noch etwas sammeln konnte.:D
      Avatar
      schrieb am 07.03.04 15:11:17
      Beitrag Nr. 52 ()
      Passt auch zur Betafaktor-Einschätzung - NOLS dürfte noch immer über eine stattliche Beteiligung an der SINO-AG (einem höchst profitablen und wachstumsstarken Broker für "haevy-trader") verfügen.:look:
      Naja, wir werden sehen, was genaues weiß man derzeit nicht, deswegen kostet die NOLS AG akt. ja auch nur ca. € 1,2Mio.:cool:
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:17:38
      Beitrag Nr. 53 ()
      löbliche 5% hält man an der sino ag.
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:36:31
      Beitrag Nr. 54 ()
      Danke für die info @stakko.:look:
      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:53:48
      Beitrag Nr. 55 ()
      Im Chart hat sich jetzt sogar schon ein "Kreuz" ausgebildet.:eek::D





      Avatar
      schrieb am 08.03.04 14:56:41
      Beitrag Nr. 56 ()
      Sorry, falscher sräd.:rolleyes:;)
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 17:11:22
      Beitrag Nr. 57 ()
      so .. jetzt sitz der insolvenzverwalter bei nols... kursziel nächste woche 60 cent...:(
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 18:46:53
      Beitrag Nr. 58 ()
      Da sitzt kein Insolvenzverwalter bei NOLS, das ganze ist eine "BAFIN-Formalie" und erstmal auch nur ein Antrag.:rolleyes:
      Siehe auch Betafaktor.:)
      Es bleibt spannend.:D

      Gemäß § 46b Abs. 1 Satz 4 und 5 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 3.3.2004 beantragt, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fritz Nols Global Equity Services AG, Gervinusstraße 18 - 22, 60322 Frankfurt am Main, HRB 43902, zu eröffnen.

      :cool:
      Avatar
      schrieb am 11.03.04 19:32:55
      Beitrag Nr. 59 ()
      Dax: Bayer verschreckt Aktionäre
      (Instock) Schwache US-Vorgaben sowie eine Bombenanschlagsserie in Madrid schickten die Blue Chips auf Talfahrt. Zwar glückte eine Erholung von den Tagestiefs, doch erreichte keiner der 30 Dax-Werte positives Terrain. Der Dax schloss mit 3.905 Punkten - ein Abschlag von 140 Zählern der 3,5 Prozent. Das Tagestief war am frühen Nachmittag bei 3.876 Punkten markiert worden.

      Am Devisenmarkt erholte sich der Euro auf 1,2260 Dollar. Für eine Feinunze Gold wurden 399,50 Dollar gezahlt.

      Im Blickpunkt

      Bayer schockierte seine Aktionäre mit einer drastischen Dividendenkürzung. Der Chemie- und Pharmakonzern will für 2003 lediglich 50 Cents je Anteilsschein ausschütten. Ein Jahr zuvor hatten Aktionäre noch 90 Cents je Wertpapier eingestrichen. Daher brach das Papier knapp 6 Prozent auf 21,80 Euro ein.

      Mit einem Minus von 3,5 Prozent notierte zuletzt Konkurrent BASF. Der Chemiekonzern hat seine Beteiligung am Düngemittelproduzenten Kali + Salz nach eigenen Angaben von 17,6 auf rund 10 Prozent reduziert. Kurs: 41,65 Euro.

      Im Bankensektor verkündete die HypoVereinsbank weitere Details zur geplanten Kapitalerhöhung. Der endgültige Bezugspreis für die neuen Aktien im Gesamtwert von mindestens 3 Milliarden Euro soll am 18. März veröffentlicht werden. Das Papier fiel auf 16,73 Euro – ein Minus von 1,6 Prozent.

      Goldman Sachs bekräftigte sein "Outperform"-Rating für Eon. Dennoch gingen 4 Prozent auf 53,80 Euro verloren. Die Analysten nannten 65 Euro als Kursziel und verwiesen auf die über den Erwartungen liegende Jahresbilanz. Außerdem hatte Eon seine Dividende angehoben. Konkurrent RWE knickte 3,5 Prozent auf 36,35 Euro ein.

      2003 ist der Gewinn von BMW (- 3,4 Prozent auf 33,66 Euro) leicht von 2,02 auf 1,95 Milliarden Euro gesunken. Analysten machten für das Minus vor allem Rückstellungen von 110 Millionen Euro für die Altersteilzeit verantwortlich. Ungeachtet des Rückgangs soll die Dividende für Stammaktien jedoch von 52 auf 58 Cents, die für Vorzugsaktien von 54 auf 60 Cents angehoben werden. Im laufenden Jahr sollen Umsatz und Gewinn wieder steigen.

      Volkswagen hatte unter einer Abstufung der Schweizer UBS zu leiden und rutschte 4,1 Prozent auf 36,52 Euro ab. Die Eidgenossen senkten ihr Kursziel von 40 auf 36,50 Euro und bestätigten ihre Einstufung "neutral". Nicht viel besser erging es DaimlerChrysler (- 3,6 Prozent auf 34,16 Euro).

      Eine Anschlagsserie in Madrid, die der baskischen Terrororganisation ETA zugeschrieben wird, drückte den Reisekonzern TUI auf 18,05 Euro – ein Abschlag von 7,2 Prozent. Lufthansa sackte 4,7 Prozent auf 13,70 Euro ab.

      Verlierer des Tages

      1. TUI:D - 7,20 Prozent (Kurs: 18,05 Euro)
      2. Bayer - 5,95 Prozent (Kurs: 21,80 Euro)
      3. ThyssenKrupp - 5,22 Prozent (Kurs: 14,54 Euro)
      [ Donnerstag, 11.03.2004, 17:32 ]
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 16:12:53
      Beitrag Nr. 60 ()
      @nullermann... dAS GERICHT HAT EINEN INSOLVENZVERWALTER AUF ANTRAG DES BAFIN BESTELLT::: DER SITZT DA JETZT SEIT GESTERN RUM::::::(
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 18:35:22
      Beitrag Nr. 61 ()
      @wallstone - alles rein "formelle Angelegenheiten" so geht das eben juristisch seinen Weg wenn einer AG die Banklizenz entzogen wird...heißt aber noch nicht, dass die AG an sich vermögenslos ist, gelle. Auch an dieser Stelle nochmals der Verweis auf die Betafaktor-Vermutung.;)
      Avatar
      schrieb am 12.03.04 18:41:07
      Beitrag Nr. 62 ()
      Und noch was...wenn ich derzeit eine Aktie ins WE mitnehme, dann eine wie Nols.
      Denn hier ist in der MK die "Mega-Katastrofe Insolvenz" schon eingepreißt, obwohl noch überhaupt nicht klar ist, ob die AG zahlungsunfähig ist - hier kann es eigentlich nur noch positive Überraschungen geben, denn alles negative ist eigentlich schon in den "Vermutungen" enthalten.:cool:
      Soll aber jeder selber entscheiden, was er glaubt.;)
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 12:11:38
      Beitrag Nr. 63 ()
      so sehe ich das auch
      Avatar
      schrieb am 13.03.04 13:20:19
      Beitrag Nr. 64 ()
      1 mio marketcap nur...
      babcock sind 15 mio wert...
      hornblower 10
      Avatar
      schrieb am 14.03.04 15:28:58
      Beitrag Nr. 65 ()
      #53 NOLS-Beteiligungen - Auch nach meinen Infos besteht dieser 5%-Anteil an der SINO-AG noch immer.
      Da SINO dank boomender Börse und klasse Geschäftsmodell so richtig gut " brummt" sollte dieser Anteil leicht Liebhaber finden.:look:
      Aber was wäre wohl ein Käufer bereit, für das Paket zu zahlen?:confused:
      Wie schon gesagt, bei NOLS ist noch einiges offen, mit Überraschungen kann man rechnen, aber natürlich besteht wie immer bei solchen Geschichten auch ein Restrisiko, nur für hartgesottene Zocker geeignet.:D
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 09:56:01
      Beitrag Nr. 66 ()
      Taxt wieder hoch, aber keiner will "geben".:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.03.04 13:46:48
      Beitrag Nr. 67 ()
      Heute wieder (leider mit noch wenig Umsatz) up...:look:

      Avatar
      schrieb am 16.03.04 12:27:59
      Beitrag Nr. 68 ()
      Wer kauft denn da schon wieder einen "schuldenfreien Börsenmakler" mit "möglicherweise hohen stillen Reserven" für den das BAFIN "gemäß § 46b Abs. 1 Satz 4 und 5 des Gesetzes über das Kreditwesen" die Insolvenz beantragt hat??:rolleyes::D
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 13:36:52
      Beitrag Nr. 69 ()
      Die IFX adhoc is nich so "dolle"...:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 13:39:31
      Beitrag Nr. 70 ()
      Sorry, falscher sräd...:rolleyes::cry:
      Avatar
      schrieb am 16.03.04 17:24:45
      Beitrag Nr. 71 ()
      ask jetzt bis 1,24 hochgekauft, hier wollen sich wohl noch einige vor der HV eindecken.:look:
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 12:00:47
      Beitrag Nr. 72 ()
      Dürfte auf der HV auch Thema sein...:look:

      Aus der FTD vom 22.1.2004
      Fritz Nols hofft auf zweite Chance mit neuem Investor
      Von Dirk Benninghoff, Frankfurt

      Der Frankfurter Börsenmakler Fritz Nols hofft nach dem Entzug der Banklizenz auf einen Neubeginn. Wie Vorstandschef Detlef J. Amonath der FTD sagte, werde derzeit mit potenziellen Investoren gesprochen.


      Die Verhandlungen seien aber noch nicht so weit, dass man bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits Einspruch gegen den Lizenzentzug einlegen könne. Laut Amonath hat Nols im vergangenen Jahr etwas mehr als 7 Mio. Euro Verlust gemacht.

      Die BaFin hatte dem 1975 gegründeten Börsenmakler am vergangenen Freitag die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen entzogen. Grund: Das Unternehmen verfügt nicht mehr über ein haftendes Eigenkapital von 5 Mio. Euro.


      Mit dem Lizenzentzug ist Nols zwar derzeit handlungsunfähig, aber nicht am Ende. "Es gibt keine Insolvenzgefahr", sagte Amonath. Schließlich sei sein Unternehmen noch liquide. So sei die von der BaFin geforderte Rückzahlung der Kundeneinlagen kein Problem. "Das Geld ist größtenteils schon zurückgezahlt worden", sagte der Vorstandschef.


      Amonath und sein Vorstandskollege Norbert Przibilla bereiten derzeit eine außerordentliche Hauptversammlung vor. Über die Inhalte wollte Amonath allerdings keine Angaben machen - genauso wenig wie über die potenziellen Investoren. Schließlich stünden die Gespräche noch am Anfang.
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 12:32:02
      Beitrag Nr. 73 ()
      Wenn ich mir die Senator heute so ansehe, die schließen für sich selber eine Insolvenz nicht mehr aus und der Markt gibt immer noch eine marketcap von ca. 15Mio.!:rolleyes:

      Ob NOLS wirklich am Ende ist, ist momentan auch lt. Betafaktor noch offen - Überraschung also möglich und der Markt gibt derzeit nur eine MK von 1,3Mio.:p

      Also wenn ich mir allein mal vor Augen führe dass NOLS noch 5% an der SINO AG hält, müsste da eigentlich wirklich mehr drin sein.
      SINO ist ein highend-Broker für haevytrader und macht p. a. fette 7-stellige Gewinne - also dieses Paket allein sollte einen recht hohen Wert haben.:rolleyes:

      Die sehr neidrige akt. Bewertung hat nach meiner Meinung nur einen Grund - es mangelt derzeit an Interesse.:look:
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 13:17:29
      Beitrag Nr. 74 ()
      glaube nols hält 90000 sino aktien ist das richtig?
      bei 6 euro pro sino aktie
      wären das 54c pro nols aktie
      nols hatte 5% an sino stimmt das so?
      Avatar
      schrieb am 18.03.04 15:22:31
      Beitrag Nr. 75 ()
      #74 - die Rechnung könnte stimmen, einige postings weiter unten hat ein user geschrieben, dass NOLS noch immer mit 5% an SINO beteiligt ist und mir ist aus dem SINO-Umfeld auch nichts anderes bekannt.:cool:
      Im allgemeinen werden solche 5%-Pakete bei guten Beteiligungen (wie SINO es ganz sicher ist) aber deutlich über akt. Kurs abgegeben.
      Welchen Preis aber das NOLS-Paket erzielt, hängt sicher auch davon ab, ob NOLS gezwungen ist zu verkaufen, oder ob nicht.:look:
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 14:57:59
      Beitrag Nr. 76 ()
      Es dürfte am 29.3 interesant werden:cool:
      Avatar
      schrieb am 22.03.04 08:32:19
      Beitrag Nr. 77 ()
      @Lintorfer - meist wird das schon vor solchen Terminen spannend, vor allem wenn ein Papier so ausgebombt ist wie NOLS, aber der Ausgang trotzdem noch "offen" ist. Schaun mer mal...:look::D
      Avatar
      schrieb am 22.03.04 22:13:11
      Beitrag Nr. 78 ()
      na wie es aussieht sehen wir in den nächsten tagen 50 cent....:(
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 10:01:25
      Beitrag Nr. 79 ()
      Schaun wir mal - "rein interessehalber" - was akt. bei Übernahme lt. BAFIN mindestens an die Aktionäre zu zahlen wäre...:rolleyes::D



      Mindestpreise gemäß Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

      Anzeige Mindestpreise

      Die Datenbank enthält 85 Mindestpreise zu dem Wertpapier:

      ISIN: DE0005070908
      WKN: 507090
      Bezeichnung: FR.NOLS GLOBAL EQ.O.N.
      Stand vom: 24.03.2004

      Stichtag Mindestpreis in € Gültig
      16.03.2004 1.40
      Ja
      15.03.2004 1.41 Ja
      14.03.2004 1.42 Ja
      13.03.2004 1.42 Ja
      12.03.2004 1.42 Ja
      11.03.2004 1.43 Ja
      10.03.2004 1.46 Ja
      09.03.2004 1.47 Ja
      08.03.2004 1.50 Ja
      07.03.2004 1.51 Ja
      06.03.2004 1.51 Ja
      05.03.2004 1.54 Ja
      04.03.2004 1.68 Ja
      03.03.2004 1.70 Ja
      02.03.2004 1.71 Ja
      01.03.2004 1.74 Ja
      Avatar
      schrieb am 24.03.04 10:10:36
      Beitrag Nr. 80 ()
      :eek:
      Die Frage stellt sich, wer am 19. März 2004 diese Massen zu 1,5 übernommen hat!?:D


      Meldepflichtige Geschäfte in Nols gem. §15a WpHG
      Der Aufsichtsratsvorsitzende Arnd Christofer Frohne teilt gemäss §15a WpHG (Director´s Dealings) folgenden Verkauf der Wertpapiere in Fritz Nols GES AG (WKN 507090) mit: 315.000 Stücke zu € 1,50 am 2004-03-19, 42.400 Stücke zu € 1,50 am 2004-03-19. Der Aktien- und Stimmrechtsanteil von Arnd Christofer Frohne liegt seit dem Verkauf der oben genannten Aktien bei 0,00%.
      Avatar
      schrieb am 28.03.04 18:41:52
      Beitrag Nr. 81 ()
      Schauen wir mal was morgen passiert:cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.04 19:18:18
      Beitrag Nr. 82 ()
      @Lintorfer - in diesem sräd kannst du die HV "fast live" verfolgen, der user wallstone sorgt dafür!:cool:

      http://www.wallstreet-online.de/ws/community/board/threadpag…
      Avatar
      schrieb am 30.03.04 22:17:20
      Beitrag Nr. 83 ()
      liquide mittel von 2,5 euro noch drinne

      insolvenz hervorragend da nun die verwaltung von weiterer cashvernichtung erlöst ist!

      interressanter mantel

      herr glasauer wurde schon einmal auf der hv gesichtet

      ebenfalls 2 anderer mantelspezialisten
      Avatar
      schrieb am 31.03.04 08:24:42
      Beitrag Nr. 84 ()
      #83 - sehe ich auch so, unter der Kontrolle des IV könnte eine Fortführung möglich sein.
      Zumindest hat der IV ab sofort die Kontrolle über das Vermögen von NOLS und das ist wohl auch besser so.:D
      Avatar
      schrieb am 03.04.04 18:52:22
      Beitrag Nr. 85 ()
      bei unter 1 ist nols klarer kauf
      besserer manteldeal als hornblower und kst...

      fragt sich nur wer mülli steuert und was er macht
      Avatar
      schrieb am 03.04.04 18:53:33
      Beitrag Nr. 86 ()
      Avatar
      schrieb am 03.04.04 18:54:20
      Beitrag Nr. 87 ()
      [/url]
      Avatar
      schrieb am 04.04.04 11:59:21
      Beitrag Nr. 88 ()
      02.04.2004
      Fritz Nols wird fortgeführt?
      BetaFaktor.info

      Dem äußerst spekulativ ausgerichteten Anleger empfehlen derzeit die Analysten von "BetaFaktor.info" die Aktien von Fritz Nols Global Equity Service (ISIN DE0005070908/ WKN 507090) zu beobachten.

      Fritz Nols habe einen neuen Investor. Ein Schweizer habe von Aufsichtsrat Frohne ein Paket von knapp unter 30 Prozent zu einem Preis von 1,50 Euro je Aktie erworben. Welche Pläne der Eidgenosse verfolge sei noch unklar, möglicherweise diene er als Strohmann. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vergangenen Montag seien unterdessen Kapitalmaßnahmen beschlossen worden. Nach Eintragung ins Handelsregister werde es 2,4 Millionen Aktien mit Nominalwert 1 Euro (aktuell 1,2 Millionen) geben.

      In irgendeiner Form werde die Gesellschaft wohl fortgeführt. Ob aber die Banklizenz zurückgeholt werde, sei eher fraglich. Die Kapitalsituation stelle sich nach vorliegenden Unterlagen von "BetaFaktor.info" wie folgt dar: Zum Stichtag 25. März habe das Eigenkapital noch 0,7 Millionen Euro, die Liquidität 1,6 Millionen Euro betragen. Die Liquiditätsplanung offenbare, warum die BAFIN für Nols Insolvenz beantragt habe. Bereits im Mai wäre das Eigenkapital negativ geworden und die Liquidität versiegt. Das Insolvenzverfahren sei bereits eröffnet. "BetaFaktor.info" halte einen Insolvenzplan für wahrscheinlich.

      Insolvenzzocker können nach Ansicht der Analysten von "BetaFaktor.info" die Entwicklung von Fritz Nols beobachten.


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