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    Arbeitslose müssen ans Eingemachte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.09.03 21:20:38 von
    neuester Beitrag 09.09.03 23:27:40 von
    Beiträge: 31
    ID: 773.453
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      Avatar
      schrieb am 08.09.03 21:20:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Arbeitslose müssen ans Eingemachte

      VON PETER HAHNE, 08:14h

      Arbeitslose müssen sich weiterhin auf eine schärfere Anrechnung von Lebensversicherungen bei Anträgen auf Arbeitslosenhilfe einstellen. Das Landessozialgericht Berlin (AZ L 6 AL 16 / 03) hob ein Urteil des Sozialgerichts auf, das den Verkauf einer Kapitallebensversicherung zum Bestreiten des Unterhalts für unzumutbar erklärt hatte. Nach der seit 1. 1. 2003 geltenden Rechtslage darf ein Arbeitsloser nur noch 200 Euro (vorher 520 Euro) pro Lebensjahr auf der hohen Kante haben. Berücksichtigt werden dabei auch die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen.

      Ein 45-Jähriger, der eine Lebensversicherung mit einem Gegenwartswert von mehr als 9000 Euro besitzt, erhält also keine Arbeitslosenhilfe mehr. Alle Sparbeträge darüber hinaus müssen verkauft und ausgegeben werden, bevor der Staat zahlt. Ausgenommen sind nur Arbeitslose ab 55, Riester-Verträge und selbst genutzte Immobilien. Von Januar bis Juli 2003 haben die Arbeitsämter bereits über 43 000 Anträge auf Arbeitslosenhilfe wegen der neuen Vermögensgrenzen abgewiesen. Im Vorjahreszeitraum waren es knapp 12 000.

      In dem konkreten Fall war ein Selbstständiger nach einer zwischenzeitlichen Beschäftigung als Angestellter arbeitslos geworden. Wegen der langen Selbstständigkeit hat er kaum Ansprüche aus der gesetzlichen Altersvorsorge und ist als Rentner auf seine private Lebensversicherung angewiesen. Das Sozialgericht lehnte die Anrechnung der Lebensversicherung auf die Arbeitslosenhilfe darum als unzumutbar ab. Das Landessozialgericht urteilte indes, die Anrechnung sei rechtmäßig. Wegen der Bedeutung des Falls wurde Revision vor dem Bundessozialgericht zugelassen.





      http://www.ksta.de/artikel.jsp?id=1062691092713



      Ich finde, eine private Altersvorsorge dürfte nicht herangezogen werden.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 21:39:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich finde unser Sozialsystem ist asozial!
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 22:00:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Seit längerem werden Versuche unternommen die Deutschen dazu zu bewegen zumindest Eigentumwohnungs-Besitzer zu werden.
      Jeder Deutsche kann sich nun ausrechnen ob es sich lohnt in eine eigene Immobilie zu investieren.
      Avatar
      schrieb am 08.09.03 22:37:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      887766,

      da darf der ruhig weiterüberlegen. Die muss nämlich nicht
      verwertet werden.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 07:09:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3
      "Seit längerem werden Versuche unternommen die Deutschen dazu zu bewegen zumindest Eigentumwohnungs-Besitzer zu werden.
      Jeder Deutsche kann sich nun ausrechnen ob es sich lohnt in eine eigene Immobilie zu investieren."

      Wie passt das dann dazu, dass man die Eigenheimzulage streicht????


      Nee, es geht darum, die Leute immer abhängiger vom Staat zu machen!

      Das hat mit Pyschologie zu tun!

      Es geht hier um viel viel mehr!

      Heute streiten wir um ne Lebensversicherung!

      In einigen Jahren sind die Grenzen wieder dicht!!!

      Ihr werdet an meine Worte denken!


      mfg
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      Avatar
      schrieb am 09.09.03 07:43:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja, aber....
      http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alhi/vermoegen/ver…

      Vermögensveräußerungen mit einem Wertverlust von mehr als 10 % !!

      D.h. Wenn ich meine LV nur mit mehr als 10% Verlust auflösen kann, muss ich dies eben nicht tun!!

      Oder

      Kauf von Aktien / Fonds am 01.01.2000 für 50.000 €, heutiger Wert 25.000 €. Verlust wäre > 10%, also muss man dieses Vermögen nicht verbrauchen. Sehe ich das richtig???
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 07:56:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5: <Wie passt das dann dazu, dass man die Eigenheimzulage streicht????>

      Die Immobilienpreise werden im gleichen Umfang fallen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 09:52:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das Problem das wir in unserer Gesellschaft erleben ist neuerdings die soziale Schieflage.
      Ein Geschäftsmann der in Konkurs (Inslovenzverfahren) geht haftet in der Regel nicht mit seinem Privatvermögen.
      Während der Arbeitnehmer der sein Beschäftigungsverhältnis verliert unter Umständen sein Privatvermögen dazu verliert.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 09:59:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      #5...Diese Befürchtung teile ich auch. Seit 1998 hat die Überwachung durch den Staat erheblich zugenommen. 1,2 Millionen Telefonanschlüsse wurden im letzten Jahr abgehört. Mehr als im terrorverängstigten Amerika. Ferner exisiteren mittlerweile etwa 300.000 Kameras, die jeden Schritt des Bürgers verfolgen können. Auf der Autobahn kommt das Maut-System hinzu, welches genau erkennt, wann welcher PKW auf die Autobahn fährt und sie wieder verläßt.

      Zustände wie im Buch 1984
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:24:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich sehe den gleichheitsgrundsatz gefährdet, wenn eine eigengenutzte immobilie im gegensatz zu barvermögen nicht verwertet werden muß.

      hat person a ein eigenheim ~€ 300.000 (130qm wf,800qm grundstück), muß es nicht verwertet werden, auch wenn wohngeld bezogen wird.

      hat person b dagegen ein sparbuch im wert von € 300.000, dann muß er das geld verbrauchen.

      beide haben ihre alterssicherung aufgebaut, nur in unterschiedlichen werten.
      wobei person b seine alterssicherung verliert.

      gibt es bereits verfassungsrechtliche urteile?
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:30:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10....Person B steht es doch frei, eine Immobilie zu erwerben. Ich bin sicher, da gibt es Möglichkeiten. Ausserdem sehe ich den Gleichheitsgrundsatz nicht gefährdet. Etwa wenn es sich um Gemeineigentum handelt, die Wohnung oder das Haus vermietet oder verpachtet ist.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:35:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ausserdem wären eher die Immobilienbesitzer benachteiligt, da sie schnell Geld brauchen und so die Gefahr besteht, unter Wert zu verkaufen. Andernfalls hätten wir es ja faktisch mit einer Art Enteignung zu tun.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:40:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11...ich gehe davon aus, daß jeder selbst entscheiden darf, wie er seine alterssicherung aufbaut.
      hier verweise ich auf die fdp, die von staatlicher gängelung nichts wissen will.

      staatlich vorzuschreiben, daß der einzelne seine altersicherung in eine eigengenutzte immobilie anlegen muß, widerspricht m.e. dem grundgesetz.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:44:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12...von unter wert verkaufen ist nicht mein ansinnen.
      die enteignung findet auf jeden fall bei dem statt, der seine alterssicherung in barvermögen angelegt hat.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:46:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      # 12
      sehe ich auch so.
      was sich leute ein leben lang aufgebaut haben sollen sie durch das verschulden anderer abtreten.
      der großteil der abeitslosen kann in den meisten fällen nichts dafür das sie AL sind.
      selbe gilt aber auch für das ersparte.
      das ist dann diebstahl.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:48:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich finde ebenfalls, daß man dies anders gestallten müßte. Auch wenn ich der Ansicht bin, daß es einem Arbeitslosen zuzumuten ist, zunächst seine eigenen Reserven anzugreifen, bevor er in die Taschen anderer greift. Grundbesitz sollte davon befreit werden. Aber wieso sollte man eine immer noch zu bezahlende LV ausnehmen? Ehemalige Arbeitnehmer über 55 sind von dieser Regelung ohnehin ausgenommen. Auch ehemalige Selbständige. Man sieht also, es gibt Ausnahmen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 10:52:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      #14....Natürlich ist von unter Wert verkaufen die Rede. Meinst du ein Arbeitsloser könnte es isch leisten monatelang zu warten bis mal ein Käufer daher kommt???

      Ferner: Wer 300.000 an Barmitteln zur Verfügung hat, hat kein Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das wäre absolut unsolidarisch gegenüber dem Durchschnitt. Was meinst du, wieviele und vor allem welche Leute dann demnächst beim Staat ein kleines Zusatzeinkommen zu den Zinsen bezögen.

      Also das wäre wirklich nicht durchdacht.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 11:04:27
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17...ich stimme dir dort zu, wo du sagst, zunächst sollten eigenmittel verbraucht werden.

      jedoch setze ich vermögen in einer immobilie gleich dem barvermögen.
      ps. € 300tsd war nur ein rechenbeispiel
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 11:07:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      #18....Mag sein, daß Du das tust, aber es gibt laut Gesetz einen Unterschied zwischen diesen beiden Vermögensarten. Barmittel sind in jedem Fall zu verbrauchen. Über eine LV läßt sich diskutieren. Ein Kompromiss wäre das Ruhen bzw. eine Teilauszahlung.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 11:24:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      lso lautet die Devise Immob. kaufen, zur Not auch mit einem EK nteil von 90% :D
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 11:39:26
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wenn das wirklich so Gesetz wird, sind die Prozesse hin bis zum Bundesverfassungsgericht schon vorprogrammiert.
      Und was dabei nach 10 Jahren mal herauskommt, weiß man nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 12:48:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      Weil nichst klar ist und ständig geändert wird, woran soll sich der Bürger orientieren.
      Ob es den Banken und Versicherungen gefallen wird, wenn die Leute für das Alter bei ihnen wenniger sparen, ist ein andere Geschichte.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 13:12:31
      Beitrag Nr. 23 ()
      #16 Jarrod

      "Ehemalige Arbeitnehmer über 55 sind von dieser Regelung ohnehin
      ausgenommen. Auch ehemalige Selbständige. Man sieht also, es gibt Ausnahmen."

      Ganz falsch.

      Gerade in dem, die aktuellen Diskussionen auslösenden,
      Beispiel des Berliner Raumausstatters geht es ja um einen
      ehemaligen Selbständigen. Der Mangels Einzahlung aus der
      gesetzlichen Rentenversicherung kaum etwas zu erwarten hat
      und der deßhalb eine verantwortungsbewußte private Alters-
      vorsorge betrieben hat.

      Interessiert das Landessozialgericht Berlin aber nicht.
      Er muß diese Versicherung erst einmal verleben. Vorher
      gibt es keine Arbeitslosenhilfe.

      Dies ist übrigens keine Richterschelte. Richter urteilen
      nach Gesetzeslage. Und Gesetze werden von Politikern gemacht.

      Ach so, hätte er die Versicherungsbeiträge freiwillig in die
      gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, hätte er zwar
      deutlich schlechtere Leistungen zu erwarten, aber seine
      Altersversorgung würde nicht angetastet.

      Versteht das jemand?

      Ich hoffe, der macht mit der Kohle (es geht um 45.000,-- €)
      erst mal eine schöne Kreuzfahrt. Dürfte für 4 - 5 Monate
      reichen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 21:18:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Mit anderen Worten zeichnet sich bei einem Arbeitnehmer eine Arbeitslosigkeit ab sollte dieser sein Barvermögen im Ausland deponieren.
      Das sollte eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 21:28:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      also ich sage da nur "blackmoney" :D

      wenn Promis die Kohle ins Ausland schaufeln, warum dann nicht auch die Normalos?

      Soll keine Anstiftung zum Betrug sein ;)
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 22:08:53
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ 887766
      @ blackmoney

      klar habt ihr Recht. Ein intelligenter Mensch, der seine
      Existenz nicht auf´s Spiel setzen will, der handelt so.

      Das ist zwar Betrug, aber was bleibt ihm übrig. Der eigent-
      liche Skandal ist doch, daß deutsche Gesetze ihre Bürger
      in die Illegalität treiben.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 22:10:56
      Beitrag Nr. 27 ()
      Zu #16 „Auch wenn ich der Ansicht bin, daß es einem Arbeitslosen zuzumuten ist, zunächst seine eigenen Reserven anzugreifen, bevor er in die Taschen anderer greift. Grundbesitz sollte davon befreit werden.“

      Grundbesitzer sollen verschont werden, bescheidene Geldvermögen hingegen aufgelöst werden? Eine solche Denkungsart passt eher ins 19. Jahrhundert. Ich kann mir nicht denken, dass das Verfassungsgericht es mit dem Grundgesetz für vereinbar hält, dass der Immobilienbesitzer mit 150.000 Euro verschont wird, der Geldvermögensbesitzer mit 30.000 Euro hingegen durch die Streichung der Arbeitslosenhilfe enteignet wird.

      Auch die Auffassung, dass ein Vermögensgegenstand nicht zu verwerten wäre, wenn dabei mehr als 10% Verlust aufträten, dürfte grundgesetzwidrig sein. Warum sollte jemand, der seine Lebensversicherung von 50.000 Euro nur unter einem Verlust von 10% verwerten kann, verschont werden? Ein anderer, dessen Lebensversicherung von 45.000 Euro verlustfrei oder mit weniger als 10% Verlust in Geld umgewandelt werden kann, soll dieses Geld verbraten müssen? Das macht keinen Sinn. Dies würde auch letztlich nur eine neue Art von Lebensversicherungen generieren, bei denen die vorzeitige Kündigung mit einem Abzug von mehr als 10% „belohnt“ würde.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 22:14:17
      Beitrag Nr. 28 ()
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 22:21:58
      Beitrag Nr. 29 ()
      Nur für eine Übergangszeit wird es dem Staat gelingen, wesentliche Einsparungen bei der Arbeitslosenhilfe zu erzielen durch die verschärfte Anrechnung von Vermögen. Nach ein paar Jahren wird man feststellen, daß seltsamerweise die allermeisten Antragsteller kein anrechenbares Vermögen haben werden. Da werden selbst Datenabgleich zwischen Behörden, Banken und Versicherungen nicht mehr weiter helfen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 22:41:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      #29...meinst du, die lesen alle die #25?

      und zu #16...jarrod hat sich bereits früher als immobilienbesitzer geoutet, wenn ich mich nicht täusche.
      eben wie alle anderen auch, ein besitzstandwahrer.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 23:27:40
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wie würdet ihr diese, nicht konstruierten, Beispiele werten?

      Angenommen Mensch xy ist 50 .
      Da xy über Jahre relativ gut verdiente und der Altersversorgung
      durch die Rente nicht so recht vertraute, überlegte xy wie er
      sich für das Alter absichern könnte. Deshalb baute / kaufte xy sich
      beizeiten ein Haus mit einer Tilgungszeit von 20 Jahren.
      Nachdem die Tilgung 15 Jahre lief wurde eine Lebensversicherung
      abgeschlossen um weitere Mittel anzusparen.

      Nun kommt der Knick im Leben. Der Firma, die xy beschäftigt geht es
      schlecht. Die Firma wird Personal entlassen müssen um der Insolvenz zu
      entgehen. Herrn xy teilt man mit, dass er auf der Liste der zu entlassenden
      Mitarbeiter steht.

      Herrn xy wird bewusst das er in seinem Alter keinen neuen Job mehr finden
      wird. Die Sozialgesetze waren ihm bisher ein Buch mit sieben Siegel.
      Da er damit rechnen muss demnächst auch in die soziale Bedürftigkeit
      abzurutschen, überlegt er wie sein Lebenswerk zu retten ist.

      Was wird er machen? Verm. Haus verkaufen und eine Mietwohnung beziehen,
      die Lebensversicherung kündigen und sich das Geld auszahlen lassen.
      Dieses Geld verbergen.

      Der Arbeitskollege von xy, nennen wir ihn z, hat anders als xy gelebt. Die Rente,
      seine Altersvorsorge, interessierte z nicht so sehr. Er verprasste sein Einkommen
      und lebte gut. Den xy hielt er schon immer für einen Spießer. Noch nie richtig
      gelebt, dieser Bausparer xy.

      Der z bekommt vom ersten Tag an Hilfe. Sollte xy nicht, wie oben beschrieben
      handeln, bekäme er nichts.


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