Infomatec - wie gehts weiter ??? Neuanfang absehbar ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.09.03 12:38:28 von
neuester Beitrag 15.10.03 10:30:04 von
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Was meint ihr? Der Kurs geht wohl so wie es aussieht steil gen Norden. Auf www.infomatec.net sieht es so aus
als ob man das Geschäft bald neu aufnehmen will, und den
Verlustvortrag nutzen möchte.
Was meint ihr - beginnt ein neuer Aufstieg aus den Tiefen der Pennystocks???
Eure Meinungen wären interessant, möchte eigentlich nochmal nachlegen (bevor sie weider bei 1 Euro stehen)!!
Gruß
GoldenStock
als ob man das Geschäft bald neu aufnehmen will, und den
Verlustvortrag nutzen möchte.
Was meint ihr - beginnt ein neuer Aufstieg aus den Tiefen der Pennystocks???
Eure Meinungen wären interessant, möchte eigentlich nochmal nachlegen (bevor sie weider bei 1 Euro stehen)!!
Gruß
GoldenStock
Wie kann/soll sich eine Firma i.L. aus den Tiefen des Pennystocks befreien ?! Ist das überhaupt möglich ?
Womit will Infomatec denn noch Geld machen ?!
bye
Womit will Infomatec denn noch Geld machen ?!
bye
man vergisst immer wieder dass Infomatec ja Geld verdient.-Es ist halt nur noch nicht genug um aus der Insolvenz entlassen zu werden. - Verlustvortrag = bis 200 Millionen Umsatz keine Steuern bezahlen müssen. .. Gruss
09.09.2003
Erster Prozesstag endet nach kaum drei Stunden
Infomatec-Gründer schweigen eisern
Verteidiger von Harlos fordern die Anklagepunkte Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug einzustellen Von Peter Richter
Augsburg – Sie waren die ersten Börsenstars des Neuen Marktes, die im Gefängnis landeten. In Augsburg begann am Montag die Neuauflage des Prozesses gegen Gerhard Harlos und Alexander Häfele, Gründer und ehemalige Vorstände der Softwarefirma Infomatec. Ihnen wird unter anderem Kursbetrug vorgeworfen
Nach halbjähriger Untersuchungshaft waren Harlos und Häfele im Mai 2001 gegen Zahlung einer hohen Kaution wieder auf freien Fuß gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 42-jährigen ehemaligen Managern Kapitalanlage- und Kursbetrug sowie Insiderhandel und Gründungsschwindel vor. Das Strafverfahren wurde von vielen Kapitalanlegern mit Spannung erwartet, haben sie doch aufgrund des Kurssturzes der Infomatec-Aktie am Neuen Markt vermutlich rund 250 Millionen Euro verloren.
Doch der vorerst bis zum Januar nächsten Jahres terminierte Prozess hat seine Tücken. Schon im ersten Anlauf war er im April nach nur drei Verhandlungstagen geplatzt. Mit Erfolg hatten die acht Verteidiger die Unvollständigkeit der Akten gerügt. Und auch die Neuauflage am Montag dauerte kaum einmal drei Stunden, dann vertagte sich das Gerichte auf Donnerstag.
Bis dahin will die 3. Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Rainer Brand über einen Antrag der Verteidiger von Harlos entscheiden. Sie fordern, die Anklagepunkte Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug wegen Verjährung einzustellen. Die beiden angeklagten Manager schweigen nach wie vor zur Anklage. Hintergrund des von ihren Anwälten gestellten Antrags ist der Vorwurf, beide ehemaligen Vorstände hätten im Verkaufsprospekt zum Börsengang, der Mitte 1998 erfolgte, wissentlich falsche Angaben gemacht. Auch wenn dieser Vorwurf bewiesen werden könne, er wäre nach dem bayerischen Pressegesetz nach sechs Monaten verjährt, so jedenfalls die Auffassung von Verteidiger Panos Pananis. Denn bei dem von der WestLB aufgelegten Verkaufsprospekt handelt es sich um ein Druckwerk. Für diese gelten Ländergesetze. Da trifft es sich aus Sicht der Verteidigung gut, dass in Bayern als einzigem Bundesland das Pressegesetz auch für so genannte „harmlose“ Prospekte anzuwenden ist.
Was den Vorwurf des Gründungsschwindels betrifft, wiesen die Verteidiger auf Widersprüche unter den Gutachtern. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Unternehmenswert sei mit 207 Millionen DM „exorbitant“ zu hoch angesetzt worden. In Wahrheit sei die Firmengruppe lediglich rund fünf Millionen DM wert gewesen. Die Verteidigung hingegen hält den angegeben Unternehmenswert für zumindest „vertretbar“ und will das vor Gericht belegen. Häfeles Anwälte regten zudem an, das gesamte Verfahren auszusetzen, bis der Bundesgerichtshof im ähnlich gelagerten Fall der Brüder und EM.TV-Gründer Haffa höchstrichterlich entschieden habe.
Bundesgerichtshof urteilt
Im Fall Infomatec haben auch schon mehrere Zivilgerichte geurteilt. Alle Klagen wurden letztlich abgewiesen, weil ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Aktienkäufen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen des Unternehmens nicht nachgewiesen werden konnte. Voraussichtlich noch diesen Herbst wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall eines Dortmunder Aktionärs befassen. Ihm war in der ersten Instanz vom Landgericht Augsburg Schadensersatz zugesprochen worden. Das Urteil wurde allerdings später aufgehoben.
Copyright © sueddeutsche.de GmbH/Süddeutsche Zeitung GmbH
Erster Prozesstag endet nach kaum drei Stunden
Infomatec-Gründer schweigen eisern
Verteidiger von Harlos fordern die Anklagepunkte Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug einzustellen Von Peter Richter
Augsburg – Sie waren die ersten Börsenstars des Neuen Marktes, die im Gefängnis landeten. In Augsburg begann am Montag die Neuauflage des Prozesses gegen Gerhard Harlos und Alexander Häfele, Gründer und ehemalige Vorstände der Softwarefirma Infomatec. Ihnen wird unter anderem Kursbetrug vorgeworfen
Nach halbjähriger Untersuchungshaft waren Harlos und Häfele im Mai 2001 gegen Zahlung einer hohen Kaution wieder auf freien Fuß gekommen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 42-jährigen ehemaligen Managern Kapitalanlage- und Kursbetrug sowie Insiderhandel und Gründungsschwindel vor. Das Strafverfahren wurde von vielen Kapitalanlegern mit Spannung erwartet, haben sie doch aufgrund des Kurssturzes der Infomatec-Aktie am Neuen Markt vermutlich rund 250 Millionen Euro verloren.
Doch der vorerst bis zum Januar nächsten Jahres terminierte Prozess hat seine Tücken. Schon im ersten Anlauf war er im April nach nur drei Verhandlungstagen geplatzt. Mit Erfolg hatten die acht Verteidiger die Unvollständigkeit der Akten gerügt. Und auch die Neuauflage am Montag dauerte kaum einmal drei Stunden, dann vertagte sich das Gerichte auf Donnerstag.
Bis dahin will die 3. Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Richter Rainer Brand über einen Antrag der Verteidiger von Harlos entscheiden. Sie fordern, die Anklagepunkte Kapitalanlagebetrug und Kursbetrug wegen Verjährung einzustellen. Die beiden angeklagten Manager schweigen nach wie vor zur Anklage. Hintergrund des von ihren Anwälten gestellten Antrags ist der Vorwurf, beide ehemaligen Vorstände hätten im Verkaufsprospekt zum Börsengang, der Mitte 1998 erfolgte, wissentlich falsche Angaben gemacht. Auch wenn dieser Vorwurf bewiesen werden könne, er wäre nach dem bayerischen Pressegesetz nach sechs Monaten verjährt, so jedenfalls die Auffassung von Verteidiger Panos Pananis. Denn bei dem von der WestLB aufgelegten Verkaufsprospekt handelt es sich um ein Druckwerk. Für diese gelten Ländergesetze. Da trifft es sich aus Sicht der Verteidigung gut, dass in Bayern als einzigem Bundesland das Pressegesetz auch für so genannte „harmlose“ Prospekte anzuwenden ist.
Was den Vorwurf des Gründungsschwindels betrifft, wiesen die Verteidiger auf Widersprüche unter den Gutachtern. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Unternehmenswert sei mit 207 Millionen DM „exorbitant“ zu hoch angesetzt worden. In Wahrheit sei die Firmengruppe lediglich rund fünf Millionen DM wert gewesen. Die Verteidigung hingegen hält den angegeben Unternehmenswert für zumindest „vertretbar“ und will das vor Gericht belegen. Häfeles Anwälte regten zudem an, das gesamte Verfahren auszusetzen, bis der Bundesgerichtshof im ähnlich gelagerten Fall der Brüder und EM.TV-Gründer Haffa höchstrichterlich entschieden habe.
Bundesgerichtshof urteilt
Im Fall Infomatec haben auch schon mehrere Zivilgerichte geurteilt. Alle Klagen wurden letztlich abgewiesen, weil ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Aktienkäufen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen des Unternehmens nicht nachgewiesen werden konnte. Voraussichtlich noch diesen Herbst wird sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall eines Dortmunder Aktionärs befassen. Ihm war in der ersten Instanz vom Landgericht Augsburg Schadensersatz zugesprochen worden. Das Urteil wurde allerdings später aufgehoben.
Copyright © sueddeutsche.de GmbH/Süddeutsche Zeitung GmbH
Straftaten im Infomatec-Prozess nicht verjährt
Gericht lehnt Antrag der Verteidigung ab / Bayern solle „kein Eldorado für Börsenschwindler“ sein
ripe Augsburg – Im Augsburger Infomatec-Prozess gegen Gerhard Harlos und Alexander Häfele hat das Gericht am Donnerstag eine heftig umstrittene Entscheidung gefällt: Es verwarf den Antrag der Verteidigung, die Anklagepunkte Kapital- und Kursbetrug wegen Verjährung einzustellen. Die Anwälte hatten sich dabei auf das bayerische Pressegesetz berufen. Die Softwarefirma Infomatec zählte einst zu den Börsenlieblingen am Neuen Markt. Den beiden Angeklagten, Ex-Vorstände und Gründungsmitglieder von Infomatec, wird Gründungsschwindel, Kapitalanlagen- und Kursbetrug sowie Insiderhandel vorgeworfen. Die Aktionäre sollen durch die Betrügereien insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag verloren haben.
Justizminister will handeln
Nach übereinstimmenden Aussagen aller Prozessbeteiligten macht Bayern als einziges Bundesland in seinem Pressegesetz keine Ausnahmen für gewerbliche Druckerzeugnisse, wie zum Beispiel Werbedrucksachen, Geschäftsberichte oder Jahresberichte. Durch Druckerzeugnisse begangene Straftaten verjähren im Freistaat deshalb in der Regel bereits nach sechs Monaten.
Gerade bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten, denen oftmals langwierige Ermittlungen vorausgehen, wäre dies aus Sicht der Augsburger Staatsanwaltschaft nicht hinnehmbar. In anderen Bundesländern sieht das Pressegesetz daher für bestimmte Druckerzeugnisse wie Werbeprospekte eine Ausnahme vor, statt nach sechs Monaten verjähren die Straftaten nach fünf Jahren.
So machte auch der Vorsitzende Richter Rainer Brand bei Verkündung der Entscheidung keinen Hehl daraus, dass sich das Gericht sehr schwer getan habe, weil es in Bayern „keine klare Aussage zur Rechtslage“ gebe. Bayerns Pressegesetz enthalte, was die Anwendbarkeit der Verjährungsfristen betreffe eine Lücke, „die dem Gesetzgeber offensichtlich nicht bewusst war“. Die Augsburger Richter begründeten ihre Entscheidung, die beiden Anklagepunkte nicht fallen zu lassen, auch mit dem Hinweis, es sei für sie nicht vorstellbar, dass es der Wille des Gesetzgebers war, Bayern zum „Eldorado für Kapitalbetrüger und Börsenschwindler“ werden zu lassen.
Das bayerische Justizministerium reagierte am Nachmittag auf die Schelte am bayerischen Gesetzgeber. „Ich werde die Entscheidung zum Anlass nehmen, um mit dem für das Presserecht führenden Staatsminister Beckstein dem Landtag einen Entwurf für eine klarstellende Formulierung vorzulegen“, teilte Justizminister Manfred Weiß auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mit. Es sei selbstverständlich, dass Kapitalanleger und Börsenschwindler nicht Nutznießer kurzer Verjährungsfristen werden dürften.
Revision wahrscheinlich
Ob das allerdings der Staatsanwaltschaft im Augsburger Infomatec-Prozess noch helfen wird, ist mehr als fraglich. Die insgesamt acht Strafverteidiger der beiden früheren Manager gaben jedenfalls zu erkennen, dass sie die Entscheidung des Gerichts in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof anfechten werden. Der Augsburger Rechtsanwalt Walter Rubach sagte am Rand der Verhandlung: „Wie Mehltau legt sich ein Fehler nach dem anderen und ein Revisionsgrund nach dem anderen über das Verfahren.“ (Firmen des Tages)
Gruß cigam6
Gericht lehnt Antrag der Verteidigung ab / Bayern solle „kein Eldorado für Börsenschwindler“ sein
ripe Augsburg – Im Augsburger Infomatec-Prozess gegen Gerhard Harlos und Alexander Häfele hat das Gericht am Donnerstag eine heftig umstrittene Entscheidung gefällt: Es verwarf den Antrag der Verteidigung, die Anklagepunkte Kapital- und Kursbetrug wegen Verjährung einzustellen. Die Anwälte hatten sich dabei auf das bayerische Pressegesetz berufen. Die Softwarefirma Infomatec zählte einst zu den Börsenlieblingen am Neuen Markt. Den beiden Angeklagten, Ex-Vorstände und Gründungsmitglieder von Infomatec, wird Gründungsschwindel, Kapitalanlagen- und Kursbetrug sowie Insiderhandel vorgeworfen. Die Aktionäre sollen durch die Betrügereien insgesamt einen dreistelligen Millionenbetrag verloren haben.
Justizminister will handeln
Nach übereinstimmenden Aussagen aller Prozessbeteiligten macht Bayern als einziges Bundesland in seinem Pressegesetz keine Ausnahmen für gewerbliche Druckerzeugnisse, wie zum Beispiel Werbedrucksachen, Geschäftsberichte oder Jahresberichte. Durch Druckerzeugnisse begangene Straftaten verjähren im Freistaat deshalb in der Regel bereits nach sechs Monaten.
Gerade bei der Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten, denen oftmals langwierige Ermittlungen vorausgehen, wäre dies aus Sicht der Augsburger Staatsanwaltschaft nicht hinnehmbar. In anderen Bundesländern sieht das Pressegesetz daher für bestimmte Druckerzeugnisse wie Werbeprospekte eine Ausnahme vor, statt nach sechs Monaten verjähren die Straftaten nach fünf Jahren.
So machte auch der Vorsitzende Richter Rainer Brand bei Verkündung der Entscheidung keinen Hehl daraus, dass sich das Gericht sehr schwer getan habe, weil es in Bayern „keine klare Aussage zur Rechtslage“ gebe. Bayerns Pressegesetz enthalte, was die Anwendbarkeit der Verjährungsfristen betreffe eine Lücke, „die dem Gesetzgeber offensichtlich nicht bewusst war“. Die Augsburger Richter begründeten ihre Entscheidung, die beiden Anklagepunkte nicht fallen zu lassen, auch mit dem Hinweis, es sei für sie nicht vorstellbar, dass es der Wille des Gesetzgebers war, Bayern zum „Eldorado für Kapitalbetrüger und Börsenschwindler“ werden zu lassen.
Das bayerische Justizministerium reagierte am Nachmittag auf die Schelte am bayerischen Gesetzgeber. „Ich werde die Entscheidung zum Anlass nehmen, um mit dem für das Presserecht führenden Staatsminister Beckstein dem Landtag einen Entwurf für eine klarstellende Formulierung vorzulegen“, teilte Justizminister Manfred Weiß auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung mit. Es sei selbstverständlich, dass Kapitalanleger und Börsenschwindler nicht Nutznießer kurzer Verjährungsfristen werden dürften.
Revision wahrscheinlich
Ob das allerdings der Staatsanwaltschaft im Augsburger Infomatec-Prozess noch helfen wird, ist mehr als fraglich. Die insgesamt acht Strafverteidiger der beiden früheren Manager gaben jedenfalls zu erkennen, dass sie die Entscheidung des Gerichts in der nächsten Instanz vor dem Bundesgerichtshof anfechten werden. Der Augsburger Rechtsanwalt Walter Rubach sagte am Rand der Verhandlung: „Wie Mehltau legt sich ein Fehler nach dem anderen und ein Revisionsgrund nach dem anderen über das Verfahren.“ (Firmen des Tages)
Gruß cigam6
Im RTL SHOP http://www.rtlshop.de werden seit Wochen JNT Surfstations von Infomatec angeboten. Sind das diejenigen, die Mobilcom zurückgehen lassen hat?
Hi,
bist du dir da sicher,
dat das Teil von INFOMATEC ist
Gruss ATergo
bist du dir da sicher,
dat das Teil von INFOMATEC ist
Gruss ATergo
Ja, weil es auf dem kleinen linken Label draufsteht. Kam gestern oder vorgestern vor dem Formel 1 Warm Up oder so auf RTL. Dort konnte man es genauer erkennen.
hat das Teil mal einer getestet,
oder gibt es irgendwo Testberichte??
Gruss ATergo
oder gibt es irgendwo Testberichte??
Gruss ATergo
@ATergo:
Infomatec hatte mal zu seiner Zeit Testpersonen für seine Setup-Boxen gesucht. Da ich als Aktionär in dieses
" Unternehmen " gutgläubig investierte, stellte ich mich freiwillig `zur Verfügung ` und erhielt eine Tastatur
- ungelogen - ( bei mir zuhause liegen sogar noch die Unterlagen dafür, natürlich vorsichtshalber sorgfätig aufbewahrt, herum ) nennen wir es so, für Schwachsinnige. Es waren immer nach Vorlage technische Schritte zu befolgen, nur mangelte es vollends an irgendeiner `Technik` (...wenn man das so nennen darf...). Es erschien bei richtiger Eingabe auf dem Monitor ein sich ständig wiederholender Satz, der darauf hinwies, daß diese Setup-Box von Infomatec z.Verfügg. gestellt wird, auf andere technische Wunder durfte ich also nur hoffen.
Als techn. Hilfe stand auf dem Schreiben, sollte ich doch bitte unter der Tel.nr. ... bei Infomatec anrufen. Das hatte ich dann auch getan und immer wurde mir irgendetwas geraten, mit dem einfach überhaupt nichts anzufangen war.
Ob ich ein Ausnahmefall war, weiß ich bis heut nicht, interessiert mich aber auch nicht mehr...
Es funktionierte nichts. Muß Dich enttäuschen. Da kann ich gut auf eine Setup-Box von Infomatec verzichten !
sug
Infomatec hatte mal zu seiner Zeit Testpersonen für seine Setup-Boxen gesucht. Da ich als Aktionär in dieses
" Unternehmen " gutgläubig investierte, stellte ich mich freiwillig `zur Verfügung ` und erhielt eine Tastatur
- ungelogen - ( bei mir zuhause liegen sogar noch die Unterlagen dafür, natürlich vorsichtshalber sorgfätig aufbewahrt, herum ) nennen wir es so, für Schwachsinnige. Es waren immer nach Vorlage technische Schritte zu befolgen, nur mangelte es vollends an irgendeiner `Technik` (...wenn man das so nennen darf...). Es erschien bei richtiger Eingabe auf dem Monitor ein sich ständig wiederholender Satz, der darauf hinwies, daß diese Setup-Box von Infomatec z.Verfügg. gestellt wird, auf andere technische Wunder durfte ich also nur hoffen.
Als techn. Hilfe stand auf dem Schreiben, sollte ich doch bitte unter der Tel.nr. ... bei Infomatec anrufen. Das hatte ich dann auch getan und immer wurde mir irgendetwas geraten, mit dem einfach überhaupt nichts anzufangen war.
Ob ich ein Ausnahmefall war, weiß ich bis heut nicht, interessiert mich aber auch nicht mehr...
Es funktionierte nichts. Muß Dich enttäuschen. Da kann ich gut auf eine Setup-Box von Infomatec verzichten !
sug
@sugar01
Das war vielleicht ein Prototyp, aber die jetzigen Boxen würden wohl kaum per RTL-Shop verkauft werden, wenn da nichts funktionieren würde.
Du schriebst
"... und erhielt eine Tastatur -ungelogen- nennen wir es so, für Schwachsinnige ..."
Würde mich mal interessieren wie diese Tastatur ausschaut.
Übrigens, das was du als `Setup-Box` bezeichnest nennt sich `Set-Top-Box`.
Grüße
Martin
Das war vielleicht ein Prototyp, aber die jetzigen Boxen würden wohl kaum per RTL-Shop verkauft werden, wenn da nichts funktionieren würde.
Du schriebst
"... und erhielt eine Tastatur -ungelogen- nennen wir es so, für Schwachsinnige ..."
Würde mich mal interessieren wie diese Tastatur ausschaut.
Übrigens, das was du als `Setup-Box` bezeichnest nennt sich `Set-Top-Box`.
Grüße
Martin
HAR HAR;;PUSHER;LOOSER;BÜRGER;FÖRTSCHS;DUMME;AHNUNGSLOSE;USW;WIE IN JEDEM THREAD;JEDER BELIEBIGEN AKTIE;____Gähn....
Habe die RTL-Shop Sendung heute auch gesehen, in der Tat, auf dem linken Logo der Surfstation steht Infomatec.
Hier der Link zur aktuellen Infomatec Set-Top-Box im RTL-Shop :
http://www.rtlshop.de/rtlshop/servlet/rtlshop/shop/artikel_a…
Ein Bericht über ein älteres vorgänger Model der Set-Top-Box von Infomatec/Mobilcom habe ich hier entdeckt, wobei das Gehäuse mit der obigen Box identisch ist :
http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2000/01/Surfstat…
Das Teil scheint bei RTL ganz gut zu laufen... und somit hoffentlich auch der Infomatec-Kurs.
Hier der Link zur aktuellen Infomatec Set-Top-Box im RTL-Shop :
http://www.rtlshop.de/rtlshop/servlet/rtlshop/shop/artikel_a…
Ein Bericht über ein älteres vorgänger Model der Set-Top-Box von Infomatec/Mobilcom habe ich hier entdeckt, wobei das Gehäuse mit der obigen Box identisch ist :
http://www.linux-magazin.de/Artikel/ausgabe/2000/01/Surfstat…
Das Teil scheint bei RTL ganz gut zu laufen... und somit hoffentlich auch der Infomatec-Kurs.
hat Infomatec noch ne Homepage?
Gruss ATergo
Gruss ATergo
MartinN:
Habe heute erst Deinen Beitrag gelesen.
Natürlich nicht Setup-Box, sondern Set-Top-Box, did üble Geschichte war schon so lange her und dessen bin ich auch schon so sehr müde, deswegen wohl der Schreibfehler.
Mein Bildchengedächtnis funktioniert trotzdem noch immer einwandfrei. Dewegen kann ich an dieser Stelle bestätigen, daß die damalige Set-Top-Box mit der Neuen vom Äußeren her absolut identisch ist. Also Vorsicht !!!
Schönen Abend noch
sug
Habe heute erst Deinen Beitrag gelesen.
Natürlich nicht Setup-Box, sondern Set-Top-Box, did üble Geschichte war schon so lange her und dessen bin ich auch schon so sehr müde, deswegen wohl der Schreibfehler.
Mein Bildchengedächtnis funktioniert trotzdem noch immer einwandfrei. Dewegen kann ich an dieser Stelle bestätigen, daß die damalige Set-Top-Box mit der Neuen vom Äußeren her absolut identisch ist. Also Vorsicht !!!
Schönen Abend noch
sug
@MartinN:
das ist nicht ganz richtig. Die Adresse der offiziellen HP lautet http://www.infomatecag.de
gruss
H
das ist nicht ganz richtig. Die Adresse der offiziellen HP lautet http://www.infomatecag.de
gruss
H
ich frage mich ernsthaft, warum die Herrschaften mit aller Macht meinen, "schweigen" zu müssen
Meiner Auffassung nach, hat jemand, der nichts zu verbergen
hat und kein schlechtes Gewissen hat, keinen Grund nicht zu der Angelegenheit zu reden.
Es wäre ein Stück Menschlichkeit, einzugestehen, dass man vielleicht der Gier verfallen war und einige Dinge nicht ganz so gelaufen sind, wie sie vielleicht hätten korrekt laufen sollen
Ich finde, das "vorsichhinschwiegen" lässt die ganze Sache in einem denkbar schlechten Licht erscheinen
Meiner Auffassung nach, hat jemand, der nichts zu verbergen
hat und kein schlechtes Gewissen hat, keinen Grund nicht zu der Angelegenheit zu reden.
Es wäre ein Stück Menschlichkeit, einzugestehen, dass man vielleicht der Gier verfallen war und einige Dinge nicht ganz so gelaufen sind, wie sie vielleicht hätten korrekt laufen sollen
Ich finde, das "vorsichhinschwiegen" lässt die ganze Sache in einem denkbar schlechten Licht erscheinen
jetzt hab ichs auch gesehen,links der blaue Aufkleber :
dasteht drauf JNT by Infomatec.
dasteht drauf JNT by Infomatec.
weiss jemand wie es jetzt weiter geht? Substanziell neues gibt es ja nicht... auch die Beiträge hier im Board sind aufgrund mangelnder Informationen eher dünn (soll keine Beleidigung sein ) Wann tut sich denn mal wieder was mit ifo? Immerhin ist das Insolvenzverfahren jetzt schon einige Zeit am Laufen ohne dass sich merklich irgendwas tut. vielleicht weiss einer von euch ja mehr.....
gruss
hennerol
gruss
hennerol
Verstehe eigentlich nicht, warum die Infomatic nicht ins laufen kommt.
die haben ja immerhin noch eine Internethomepage und haben einen verlustvortrag von 200 Millionen und wollen aus der Insolvenz raus.
da koennte mal was abgehen
die haben ja immerhin noch eine Internethomepage und haben einen verlustvortrag von 200 Millionen und wollen aus der Insolvenz raus.
da koennte mal was abgehen
Verstehe eigentlich nicht, warum die Infomatic nicht ins laufen kommt.
die haben ja immerhin noch eine Internethomepage und haben einen verlustvortrag von 200 Millionen und wollen aus der Insolvenz raus.
da koennte mal was abgehen
die haben ja immerhin noch eine Internethomepage und haben einen verlustvortrag von 200 Millionen und wollen aus der Insolvenz raus.
da koennte mal was abgehen
Verstehe eigentlich nicht, warum die Infomatic nicht ins laufen kommt.
die haben ja immerhin noch eine Internethomepage und haben einen verlustvortrag von 200 Millionen und wollen aus der Insolvenz raus.
da koennte mal was abgehen
die haben ja immerhin noch eine Internethomepage und haben einen verlustvortrag von 200 Millionen und wollen aus der Insolvenz raus.
da koennte mal was abgehen
Ins Laufen kommt Infomatec erst wieder, wenn H.u.H. an
ihr Vermögen kommen. Werden dann einen Teil davon wieder
investieren, um den Kurs nach oben zu treiben.
Halten ja noch ca.8 Mio. Stück!
Kommen Sie nicht mehr an ihr Geld, dann Licht aus!
PaterPaul
ihr Vermögen kommen. Werden dann einen Teil davon wieder
investieren, um den Kurs nach oben zu treiben.
Halten ja noch ca.8 Mio. Stück!
Kommen Sie nicht mehr an ihr Geld, dann Licht aus!
PaterPaul
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