Musiktausch im Internet ab heute verboten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.09.03 08:13:03 von
neuester Beitrag 16.09.03 00:00:06 von
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Das vermutlich sehr bald gültige neue Urheberrechtsgesetz soll das alte Gesetz auf die Bedürfnisse des Informationszeitalters anpassen. Dabei geht es allerdings auch dem Recht auf Privatkopie an den Kragen.
Umstritten: Das neue Urheberrecht
In Kürze wird voraussichtlich ein Gesetz in Kraft treten, welches das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft neu regeln soll. Das Gesetz soll das geistige Eigentum von Künstlern oder auch Softwareentwicklern besser gegen unerlaubte Vervielfältigung schützen. Dies geht allerdings mit einer Einschränkung des Rechts auf die Erstellung einer privaten Sicherheitskopie einher. Viele Anwender sehen dem Gesetz daher sehr kritisch entgegen und Hersteller von Kopierprogrammen fürchten um ihre Existenz.
Der ursprünglichen Gesetzesvorlage war zunächst vom Bundestag zugestimmt worden. Allerdings hatten einige Vertreter des Bundesrates Nachbesserungen gefordert, weshalb man den Vermittlungsausschuss anrufen musste. Nachdem der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschuss bereits zugestimmt hat, wird die nachgebesserte Vorlage am 11. Juli erneut dem Bundesrat vorgelegt. Sofern die Ländervertreter zustimmen, wird das Gesetz bereits in wenigen Tagen in Kraft treten.
Umstritten: Das neue Urheberrecht
Privatkopie mit Einschränkung
Der Gesetzentwurf sieht zunächst einmal vor, dass dem Nutzer prinzipiell auch weiterhin die Erstellung einer privaten Sicherheitskopie von Musik-CDs oder Film-DVDs erlaubt sein soll. Allerdings darf dazu keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet werden. Auch darf man beim Kopieren keinen Kopierschutz umgehen. Dagegen dürfen Sicherheitskopien von Computerprogrammen nach wie vor angefertigt werden, auch wenn diese kopiergeschützt sind.
Wer also bislang beispielsweise von seinen rechtmäßig erworbenen Audio-CDs eine Kopie angefertigt hat, um diese auch im Auto hören zu können, ohne das Original der schädlichen Sonneneinstrahlung im Wagen aussetzen zu müssen, darf diese Praxis nur bedingt fortsetzen. Da mittlerweile fast alle Neuerscheinungen in der Musikbranche mit einem Kopierschutz versehen sind, kann man sein Recht auf Privatkopien nur auf ältere CDs ohne entsprechende Schutzmaßnahmen anwenden. Bei DVDs ist die Lage ähnlich. Auch hier sind die meisten Scheiben kopiergeschützt.
Umstritten: Das neue Urheberrecht
Kopierprogramme verboten?
Nach dem neuen Gesetz soll es außerdem verboten sein, Produkte herzustellen, zu verbreiten, einzuführen oder zu bewerben, die in der Lage sind, die Kopierschutzmaßnahmen auszuhebeln. Das bedeutet faktisch, dass die meisten handelsüblichen Kopierprogramme nach dem Inkrafttreten des Gesetzes illegal sind und vom Markt genommen werden müssen.
Problematisch dabei ist, dass es auch nach dem neuen Gesetz erlaubt ist, Sicherheitskopien von Computerprogrammen zu erstellen, auch wenn diese kopiergeschützt sind. Kopierprogrammhersteller S.A.D wendet dazu ein, dass es bislang nicht möglich sei, ein Kopierprogramm herzustellen, mit dem der Verbraucher geschützte Computerprogramme kopieren kann, und gleichzeitig sicherzustellen, dass mit dem gleichen Programm nicht auch digitale Film- oder Audiowerke kopiert werden können. Es wäre laut S.A.D selbst dann nicht möglich, wenn man bestimmte Audioformate in den Kopierprogrammen ausklammern würde.
Vom Verbot betroffen wären neben den S.A.D.-Produkten MovieJack, CDRWin und DVDCopySuite beispielsweise auch die DaVideo Serie von G Data, CloneCD und CloneDVD von Elaborate Bytes sowie X-OOM Movie Clone von bhv. Bhv hat aber bereits angekündigt, dass man die Funktionen zum Umgehen des Kopierschutzes aus dem Programm entfernen wolle, sobald das Gesetz gültig sei.
Hier zeigt sich auch, dass im Moment niemand so recht weiß, welche Funktionen in einem Programm verboten beziehungsweise erlaubt sein werden. Im Gesetzestext heißt es, dass "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden dürfen". Allerdings ist die Definition dieser technischen Maßnahmen mit "Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung" sehr schwammig.
Welche Strafen drohen?
Wer als Nutzer eine Kopierschutzmaßnahme umgeht, wird vermutlich unbestraft bleiben, da er nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Wohl aber könnte er vom Rechteinhaber zivilrechtlich verfolgt werden. Anders sieht es für die Hersteller von Kopierprogrammen aus: Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn sie entsprechende Programme herstellen oder vertreiben. Das hat zur Folge, dass die Hersteller von Kopiertools um ihre Existenz fürchten müssen. S.A.D beklagt beispielsweise, dass es keinerlei Entschädigung für die jahrelange Entwicklungsarbeit für nun wertlose Produkte gäbe und will eine Verfassungsklage einreichen. Andere, wie Elaborate Bytes, verkaufen ihre Produktrechte an ausländische Firmen.
Protest
Der Ulmer Softwarehersteller S.A.D. hat vor einigen Wochen die Initiative "Copy is right" ins Leben gerufen, um gegen das Gesetz zu protestieren. Auf der zugehörigen Webseite kann man sich über das Gesetz informieren, sowie durch Teilnahme an einer Unterschriftenaktion oder einen Brief an einen Bundestagsabgeordneten seinem Protest Ausdruck verleihen. Die Ulmer bemängeln, dass die Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes den Anforderungen einer modernen Medienwelt nicht gerecht würde. Verbraucherinteressen und die Interessen der Recordingsoftware-Hersteller seien gänzlich unter den Teppich gekehrt worden. Das Gesetz trüge die Handschrift der gelungenen Lobbyarbeit der Medienindustrie und ihrer Verbände. S.A.D fordert, dass das Gesetz noch einmal überarbeitet wird. Das Recht auf Privatkopie sei ein Grundrecht. Sie sind der Auffassung, dass der Kunde, der beispielsweise eine Musik-CD erwirbt, ein Nutzungsrecht am Inhalt hat und nicht nur das Medium selbst erwirbt.
Was bringt das Gesetz
Die Phonoindustrie begrüßt das Gesetz. So erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände: "Das neue Urheberrechtsgesetz ist ein wichtiger Schritt für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland."
Hatte man in der Vergangenheit doch immer wieder die steigende Zahl der Raubkopien für die Umsatzeinbußen der Branche verantwortlich gemacht. Allerdings sollte man bedenken, dass durch das Gesetz hauptsächlich diejenigen "bestraft" werden, die bislang noch Tonträger oder DVDs rechtmäßig erworben haben und nun nicht mehr das Recht haben, sich eine Sicherheitskopie zu erstellen oder die Musik auf den portablen MP3-Player zu übertragen. Der ein oder andere wird sich nun sicherlich überlegen, ob er bei derart eingeschränkter Nutzung bereit ist, 15 bis 18 Euro für eine aktuelle CD auszugeben.
Auch ist ein Gesetz, das in solch einseitiger Weise auf die Bedürfnisse der Musikindustrie zugeschnitten ist, nicht geeignet, das Unrechtsbewusstsein der vielen Tauschbörsennutzer zu schärfen und somit auch nicht dazu beitragen, dass die Anzahl der auch jetzt schon illegalen Downloads aus dem Internet abnimmt.
Völlig unberücksichtigt vom Gesetz und damit legal bleibt die Möglichkeit, sich die Musik beispielsweise von Internet-Radio-Sendern am Rechner mitzuschneiden.
PS: Die Seite http://www.shareware.de hat auch sehr gute Freeware zu bieten!
Das vermutlich sehr bald gültige neue Urheberrechtsgesetz soll das alte Gesetz auf die Bedürfnisse des Informationszeitalters anpassen. Dabei geht es allerdings auch dem Recht auf Privatkopie an den Kragen.
Umstritten: Das neue Urheberrecht
In Kürze wird voraussichtlich ein Gesetz in Kraft treten, welches das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft neu regeln soll. Das Gesetz soll das geistige Eigentum von Künstlern oder auch Softwareentwicklern besser gegen unerlaubte Vervielfältigung schützen. Dies geht allerdings mit einer Einschränkung des Rechts auf die Erstellung einer privaten Sicherheitskopie einher. Viele Anwender sehen dem Gesetz daher sehr kritisch entgegen und Hersteller von Kopierprogrammen fürchten um ihre Existenz.
Der ursprünglichen Gesetzesvorlage war zunächst vom Bundestag zugestimmt worden. Allerdings hatten einige Vertreter des Bundesrates Nachbesserungen gefordert, weshalb man den Vermittlungsausschuss anrufen musste. Nachdem der Bundestag dem Vorschlag des Vermittlungsausschuss bereits zugestimmt hat, wird die nachgebesserte Vorlage am 11. Juli erneut dem Bundesrat vorgelegt. Sofern die Ländervertreter zustimmen, wird das Gesetz bereits in wenigen Tagen in Kraft treten.
Umstritten: Das neue Urheberrecht
Privatkopie mit Einschränkung
Der Gesetzentwurf sieht zunächst einmal vor, dass dem Nutzer prinzipiell auch weiterhin die Erstellung einer privaten Sicherheitskopie von Musik-CDs oder Film-DVDs erlaubt sein soll. Allerdings darf dazu keine offensichtlich rechtswidrige Vorlage verwendet werden. Auch darf man beim Kopieren keinen Kopierschutz umgehen. Dagegen dürfen Sicherheitskopien von Computerprogrammen nach wie vor angefertigt werden, auch wenn diese kopiergeschützt sind.
Wer also bislang beispielsweise von seinen rechtmäßig erworbenen Audio-CDs eine Kopie angefertigt hat, um diese auch im Auto hören zu können, ohne das Original der schädlichen Sonneneinstrahlung im Wagen aussetzen zu müssen, darf diese Praxis nur bedingt fortsetzen. Da mittlerweile fast alle Neuerscheinungen in der Musikbranche mit einem Kopierschutz versehen sind, kann man sein Recht auf Privatkopien nur auf ältere CDs ohne entsprechende Schutzmaßnahmen anwenden. Bei DVDs ist die Lage ähnlich. Auch hier sind die meisten Scheiben kopiergeschützt.
Umstritten: Das neue Urheberrecht
Kopierprogramme verboten?
Nach dem neuen Gesetz soll es außerdem verboten sein, Produkte herzustellen, zu verbreiten, einzuführen oder zu bewerben, die in der Lage sind, die Kopierschutzmaßnahmen auszuhebeln. Das bedeutet faktisch, dass die meisten handelsüblichen Kopierprogramme nach dem Inkrafttreten des Gesetzes illegal sind und vom Markt genommen werden müssen.
Problematisch dabei ist, dass es auch nach dem neuen Gesetz erlaubt ist, Sicherheitskopien von Computerprogrammen zu erstellen, auch wenn diese kopiergeschützt sind. Kopierprogrammhersteller S.A.D wendet dazu ein, dass es bislang nicht möglich sei, ein Kopierprogramm herzustellen, mit dem der Verbraucher geschützte Computerprogramme kopieren kann, und gleichzeitig sicherzustellen, dass mit dem gleichen Programm nicht auch digitale Film- oder Audiowerke kopiert werden können. Es wäre laut S.A.D selbst dann nicht möglich, wenn man bestimmte Audioformate in den Kopierprogrammen ausklammern würde.
Vom Verbot betroffen wären neben den S.A.D.-Produkten MovieJack, CDRWin und DVDCopySuite beispielsweise auch die DaVideo Serie von G Data, CloneCD und CloneDVD von Elaborate Bytes sowie X-OOM Movie Clone von bhv. Bhv hat aber bereits angekündigt, dass man die Funktionen zum Umgehen des Kopierschutzes aus dem Programm entfernen wolle, sobald das Gesetz gültig sei.
Hier zeigt sich auch, dass im Moment niemand so recht weiß, welche Funktionen in einem Programm verboten beziehungsweise erlaubt sein werden. Im Gesetzestext heißt es, dass "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden dürfen". Allerdings ist die Definition dieser technischen Maßnahmen mit "Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung" sehr schwammig.
Welche Strafen drohen?
Wer als Nutzer eine Kopierschutzmaßnahme umgeht, wird vermutlich unbestraft bleiben, da er nicht strafrechtlich verfolgt werden kann. Wohl aber könnte er vom Rechteinhaber zivilrechtlich verfolgt werden. Anders sieht es für die Hersteller von Kopierprogrammen aus: Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn sie entsprechende Programme herstellen oder vertreiben. Das hat zur Folge, dass die Hersteller von Kopiertools um ihre Existenz fürchten müssen. S.A.D beklagt beispielsweise, dass es keinerlei Entschädigung für die jahrelange Entwicklungsarbeit für nun wertlose Produkte gäbe und will eine Verfassungsklage einreichen. Andere, wie Elaborate Bytes, verkaufen ihre Produktrechte an ausländische Firmen.
Protest
Der Ulmer Softwarehersteller S.A.D. hat vor einigen Wochen die Initiative "Copy is right" ins Leben gerufen, um gegen das Gesetz zu protestieren. Auf der zugehörigen Webseite kann man sich über das Gesetz informieren, sowie durch Teilnahme an einer Unterschriftenaktion oder einen Brief an einen Bundestagsabgeordneten seinem Protest Ausdruck verleihen. Die Ulmer bemängeln, dass die Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes den Anforderungen einer modernen Medienwelt nicht gerecht würde. Verbraucherinteressen und die Interessen der Recordingsoftware-Hersteller seien gänzlich unter den Teppich gekehrt worden. Das Gesetz trüge die Handschrift der gelungenen Lobbyarbeit der Medienindustrie und ihrer Verbände. S.A.D fordert, dass das Gesetz noch einmal überarbeitet wird. Das Recht auf Privatkopie sei ein Grundrecht. Sie sind der Auffassung, dass der Kunde, der beispielsweise eine Musik-CD erwirbt, ein Nutzungsrecht am Inhalt hat und nicht nur das Medium selbst erwirbt.
Was bringt das Gesetz
Die Phonoindustrie begrüßt das Gesetz. So erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände: "Das neue Urheberrechtsgesetz ist ein wichtiger Schritt für den Schutz geistigen Eigentums in Deutschland."
Hatte man in der Vergangenheit doch immer wieder die steigende Zahl der Raubkopien für die Umsatzeinbußen der Branche verantwortlich gemacht. Allerdings sollte man bedenken, dass durch das Gesetz hauptsächlich diejenigen "bestraft" werden, die bislang noch Tonträger oder DVDs rechtmäßig erworben haben und nun nicht mehr das Recht haben, sich eine Sicherheitskopie zu erstellen oder die Musik auf den portablen MP3-Player zu übertragen. Der ein oder andere wird sich nun sicherlich überlegen, ob er bei derart eingeschränkter Nutzung bereit ist, 15 bis 18 Euro für eine aktuelle CD auszugeben.
Auch ist ein Gesetz, das in solch einseitiger Weise auf die Bedürfnisse der Musikindustrie zugeschnitten ist, nicht geeignet, das Unrechtsbewusstsein der vielen Tauschbörsennutzer zu schärfen und somit auch nicht dazu beitragen, dass die Anzahl der auch jetzt schon illegalen Downloads aus dem Internet abnimmt.
Völlig unberücksichtigt vom Gesetz und damit legal bleibt die Möglichkeit, sich die Musik beispielsweise von Internet-Radio-Sendern am Rechner mitzuschneiden.
PS: Die Seite http://www.shareware.de hat auch sehr gute Freeware zu bieten!
Na, Ihr zwei Nasen!
Gehört Ihr schon zu diesen selbständigen Außendienstmitarbeitern, die für diesen ominösen Egon Braun als Beauftragte tätig sind?
Habt Ihr Euch unter www.gezfu.de beworben?
Was Ihr hier für einen Mist schreibt, das interessiert doch keine Sau!
Dass man dafür überhaupt einen Thread aufmachen darf!!!!
Das hier ist ein Aktienboard und keine Tauschbörse!
Also sucht Euch eine andere Spielwiese!
Gehört Ihr schon zu diesen selbständigen Außendienstmitarbeitern, die für diesen ominösen Egon Braun als Beauftragte tätig sind?
Habt Ihr Euch unter www.gezfu.de beworben?
Was Ihr hier für einen Mist schreibt, das interessiert doch keine Sau!
Dass man dafür überhaupt einen Thread aufmachen darf!!!!
Das hier ist ein Aktienboard und keine Tauschbörse!
Also sucht Euch eine andere Spielwiese!
Nur Kinder unter 5 Jahren bleiben stehen und schließen die Augen wenn sie auf die Straße laufen und sich Auto nähert.
Hier sind doch eigentlich nur erwachsene kultivierte Menschen unterwegs? oder?
Had Du Dich verlaufen?
Hier sind doch eigentlich nur erwachsene kultivierte Menschen unterwegs? oder?
Had Du Dich verlaufen?
Delerium, genau, ein Aktienboard.
Wenn ich mir allerdings Deine Thread-Titel so ansehe.... T-DSL Bandbreite, Smart Cabrio für 2000 Euro, Gesetze willste ändern, Dienstreisen willste machen etc-
Gruss b2
Na, Bomber2,
Deine Threads haben aber auch nicht viel mit Börse zu tun!
Willste Dir noch schnell vor Deinem Besäufnis auf dem größten Volksfest Südhessens eine private Krankenversicherung zulegen, damit Du dann anschließend Deinen Kater im größten Krankenhaus des selben Landkreises auskurieren kannst?
Und brauchst Du dafür auch ein neues Notebook??
Oder willste mit dem Notebook Deine Verluste ausrechnen?
Deine Threads haben aber auch nicht viel mit Börse zu tun!
Willste Dir noch schnell vor Deinem Besäufnis auf dem größten Volksfest Südhessens eine private Krankenversicherung zulegen, damit Du dann anschließend Deinen Kater im größten Krankenhaus des selben Landkreises auskurieren kannst?
Und brauchst Du dafür auch ein neues Notebook??
Oder willste mit dem Notebook Deine Verluste ausrechnen?
Delerium,
stimmt. Aber ich hab mich auch nicht beschwert das manche Threads nix mit Börse zu tun haben.
Lies nochmal genau
Gruss b2
stimmt. Aber ich hab mich auch nicht beschwert das manche Threads nix mit Börse zu tun haben.
Lies nochmal genau
Gruss b2
@ Delerium
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