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    Hilfe ... was ist Ansparabschreibung????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.03 19:22:50 von
    neuester Beitrag 14.09.03 11:19:37 von
    Beiträge: 3
    ID: 775.504
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      Avatar
      schrieb am 13.09.03 19:22:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wozu wird eine Ansaprabschreibung gebildet ?... bzw. wie löst man diese wieder auf ????????????? Bitte sachliche Kommentare erwünscht. DANKE !!! Scheissss Finanzamt Drecksäcke !!!
      Avatar
      schrieb am 13.09.03 19:27:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schau nach im § 7g EStG.
      Was hat denn dein FA wieder falsch gemacht?
      Avatar
      schrieb am 14.09.03 11:19:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      aus einer alten Version von www.e-lancer-nrw.de, wo viele Formen von Betriebsausgaben anschaulich beschrieben waren. Die Homepage ist leider umgebaut, den aktuellen Text finde ich nicht. Sollte aber egal sein.


      Ansparabschreibung
      Seit einiger Zeit haben kleinere Betriebe die Möglichkeit, Geld für geplante Investitionen steuermindernd "anzusparen". Das funktioniert in der Theorie zum Beispiel so:

      Für das Jahr 2004 plant ein freier Fotograf die Umstellung auf digitale Kameras. Erforderliche Investition: 30.000 €. Da er keinen Kredit aufnehmen will, legt er für die Anschaffung in beiden Vorjahren je 6.000 € zurück. Dieses Geld ist nach § 7g ESTG eine "Ansparabschreibung", die Bilanzpflichtige als Rücklage verbuchen. Wer seinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, verbucht die Ansparbeträge in den Jahren 2002 und 2003 als Betriebsausgabe; im Jahr der Anschaffung muss er sie dann als Betriebseinnahme versteuern.

      In der Praxis braucht man dieses Geld natürlich nicht wirklich zurückzulegen. Es handelt sich hier einfach um eine erlaubte Umbuchung, mit deren Hilfe Einnahmen um ein paar Jahre verschoben werden können, bevor sie versteuert werden müssen. Zudem lassen sich auf diese Weise Einnahmen aus besonders guten Jahren auf schlechtere Zeiten verschieben, wo sie dann gegebenenfalls einem geringeren Steuersatz unterliegen.

      Möglich ist die Ansparabschreibung in folgenden Grenzen:

      Es muss sich um einen Freiberufler oder einen Kleingewerbetreibenden handeln oder um einen Betrieb, dessen Betriebsvermögen im Jahr vor der Anschaffung höchstens 204.517 € (400.000 DM*) betrug.
      Wer eine solche Rücklage anlegen will, muss dem Finanzamt angeben, was er davon kaufen will. Dieses Objekt muss er dann spätestens zum Ende des zweiten (Existenzgründer: des fünften) Jahres nach Bildung der Rücklage anschaffen, im obigen Beispiel also zum 31.12.2004 bzw. 2007, und mindestens ein Jahr lang betrieblich nutzen.
      Die Rücklage darf höchstens 40 Prozent des voraussichtlichen Kaufpreises und höchstens 154.000 € (300.000 DM*), bei Existenzgründern 307.000 € (600.000 DM*) betragen.
      Bildung und Auflösung der Rücklage müssen für das Finanzamt nachvollziehbar sein.
      Wer die Rücklage jedoch nicht zum Kauf des angegebenen Objektes benutzt, wird bestraft. Er muss dann zum oben genannten Termin nicht nur die Rücklage, sondern zusätzlich noch fiktive Zinsen in Höhe von sechs Prozent für jedes volle Jahr, in dem die Rücklage bestanden hat, als Betriebseinnahme versteuern.

      Existenzgründer sind von diesen fiktiven Zinsen befreit. Sie können die Ansparabschreibung also zur steuermindernden Gewinnverschiebung nutzen, auch wenn sie gar nicht vorhaben, die steuertechnische Rücklage für eine Investition zu verwenden. Als Existenzgründerinnen im Sinne dieser Regel gilt, wer zuvor fünf Jahre lang nicht selbstständig tätig war. Für ihn gilt die Sonderregelung dann bis zum sechsten Jahr seiner selbstständigen Tätigkeit (§ 7g, Abs. 7 EStG).

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      Gruß,
      Khampan


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