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    Umwandlung Beratervergütung in Angestelltengehalt - Berechnungstool? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.09.03 10:43:42 von
    neuester Beitrag 15.09.03 16:12:34 von
    Beiträge: 15
    ID: 775.735
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      schrieb am 15.09.03 10:43:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich brauche mal eure Hilfe.

      Gibt es hier im Internet ein Berechnungstool, indem ich ein Beraterjahresgehalt (bzw eher Dienstleistungsgehalt) in Angestelltengehalt umrechnen kann.

      Natürlich soll das Tool nix kosten :D

      Hintergrund: Ein zur Zeit externer Mitarbeiter soll eingestellt werden und wir als Unternehmen müssen kalkulieren wieviel wir Ihm an Gehalt zahlen sollen / können / dürfen.

      Der Geschäftführer hat mich nun damit beauftragt mir Gedanken zu machen.

      Natürlich könnte ich eine "zu Fuss Rechnung" machen. Mit Arbeitgeberanteile, Versicherungen, Bankrente (die er jetzt nicht hat), Bonuszahlungen bzw. 13tes Gehalt und Berufsgenossenschaft usw. berücksichtigen.

      Es muss doch ein Tool geben, dass mir sagt wieviel wir Ihm Brutto im Monat bzw. Jahresbrutto geben können, ohne das es in Summe für das Unternehmen teurer wird als jetzt.

      Den Betrag den er jetzt verdient möchte ich nicht sagen, aber er ist schon nicht gerade klein. :D

      Vielen Dank im voraus
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 10:45:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      du bist aber ein Faulpelz ;)
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 10:45:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eines habe ich vielleicht vergessen: Er arbeitet das ganze Jahr in unseren Räumen schon seit Jahren nur für uns.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 10:46:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wozu habe ich euch den sonst ? :laugh:

      Mal im Ernst: Keiner einen Plan hier?
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 10:56:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hetz doch mal die BFA-Prüfer auf den Fall.

      So wie du das beschreibst, werden die dir dann ganz schnell sein Festgehalt ausrechnen :D


      Gruß
      Eustach :D
      (der da einen Scheinselbständigen sieht)

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      schrieb am 15.09.03 11:02:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 11:03:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nein wir wollen doch nicht eine Existenz vernichten :laugh:

      Mir fällt gerade ein das ich auch noch Urlaub und kalkulatorische Kanktage mit einkalkulieren muss, da er die jetzt natürlich nicht abrechnet (nur tatsächliche Manntage). Als Angesteller wäre das natürlich anders.

      Wo sind denn hier all die Lohnbuchhalter ?
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 11:19:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich dachte immer Banker können rechnen, und zwar sehr genau!

      Was ist denn das für ein Status "externer Mitarbeiter" ? Freiberufler, Selbständiger, Handelsvertreter, Unternehmer ?

      Es soll wohl eine Ich-AG werden. Das Risiko, dem Auf und Ab des freien Marktes ausgesetzt bzw. nur von einem Auftraggeber abhängig zu sein, würde ich natürlich auch mit einem "Risikoaufschlag" belegen. Rücklagen bilden für Saure-Bier-Tage! Ist kaufmännisch vernüftig und wird auch von Banken gerne gesehen, besonders beim Kreditausreichen (Sicherheiten o.ä.) :D

      Um noch einmal auf das Thema zu kommen: Man nehme die aktuellen Beitragssätze der einzelnen Versicherungen (nachzulesen in der letzten Gehaltsabrechnung) addiere den AG-Anteil zum Brutto dazu und schon hat man die Summe der Personalkosten des MA´s. Ist der Betreffende mit seinem eigenen Fahrzeug für die Firma "extern" unterwegs, kannst Du gleich die gesamten jährlichen Kosten + Abschreibungen dazu addieren. Muss er noch privat ein Telefon bereithalten, als Arbeitsmittel, auch gleich dazu. Computer ? Büroausstattung ? Was soll derjenige alles selber finanzieren ? Alles dazu!

      Sind alles Kosten der "Betriebsführung". Muss jeder kleine Handwerker für seinen Stundenlohn kalkulieren.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 11:31:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich bin kein Bänker - ich arbeite nur in der Bank :)
      Im übrigen habe weder ich, noch ein normaler Bänker etwas mit Lohn und Gehaltsabrechnung zu tun und demnach relativ wenig Ahnung davon.


      Snowy58

      Du hast da was falsch verstanden. Er ist jetzt Selbständiger und soll fester Angesteller werden und nicht umgekehrt.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 12:36:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Enschuldigung, habe es nicht richtig gelesen. Auf diesen Fall bin ich nicht gekommen weil das nicht der Trend ist (oder ist es jetzt wieder der neue Trend ?!)

      Eine Rechnung vom gewünschten Netto auf das Brutto ist schon etwas komplizierter. Das geht wahrscheinlich nur mit probieren.
      z.B.
      Ich nehme einfach mal ein monatl. Brutto von 3000 €.

      Dazu die halben Beiträge von
      Krankenkasse 14,5 % --> 7,25 %
      Pflegevers. 3,5 % --> 1,75 %
      Rentenvers. 19,5 % --> 9,75 %
      Summe 18,75 %
      damit kommst Du auf einen Betrag ca. 2410 €.
      (Wenn es Böse kommt, musst Du an die Beitragsbemessungsgrenzen denken. Diese ändern sich aller Nase lang ständig zu deinen Ungunsten!)
      Jetzt kannst Du die abgezogenen 590 € als Ag_Anteil nochmals auf das Brutto rechnen. Gesamtkosten für die Firma 3590 €/Monat.

      Jetz musst Du aus dem Betrag für Steuer+Soli auf der Basis von 3.000 € Brutto ausrechnen(lassen) und von den 2410 €
      abziehen. So hast Du das Netto.

      Wenn keine Übereistimmung, erhöhe/senke einfach das angenommene Brutto etwas im gleichen Verhältniss (nur die Steuer ist progressiv).

      ---------------------------------------------------------
      Wenn Du eine bestimmte Kostensumme nicht überschreiten willst, kannst Du die "Obergrenze" des Netto relativ einfach ausrechnen.

      Du nimmst z.B. die Jahressumme 50.000 € die Euer Betrieb ausgeben will. Du weist, darin enthalten sind der volle Beitragssatz für Versicherungen
      von 37,5 %, 18,75 AG/18,75 AN-Anteil.
      Ohne dem AG- Anteil beträgt das zu versteuernde Einkommen und damit sein Bruttogehalt 42.105 €.

      Rechnung
      50.000 = Bruttogehalt + (Bruttogehalt * 0,1875)

      Umstellung nach Bruttogehalt
      50.000 = 1,1875 Bruttogehalt
      Bruttogehalt = 50.000/1,1875
      = 42.105

      Jetzt hast Du eine solide Ausgangsbasis und kannst korrekt nach Beiträgen und Steuertabellen das höchste zu erwartende Netto für den Betreffenden ausrechnen und prüfen ob es über oder unter der Forderung liegt.

      Alle Angaben beruhen auf Annahmen oder sind Näherungswerte die im Detail zu überprüfen sind.

      Im Übrigen, auch die Arbeitskraft ist eine Ware. Zahlt ihm doch was sie euch "Wert" ist! :D
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 13:23:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hast du schon mal gefragt, ob er überhaupt im Angestelltenverhältnis arbeiten will? Falls er gut ist, siehst du Ihn eh nur noch rennen und deine Mühen sind für den Eimer. RV, GKV, Berufsgenossenschaft und alle diese Varianten des legalen Diebstahls, ggrrr.

      N.Y.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 14:11:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      @snowy58
      Da fehlen ArbLosenVersicherung Berufsgenossenschaft, IHK-Beiträge.
      was willst Du so kompliziert das Netto ausrechnen?
      Der gute Mann kriegt doch jetzt auch ein Brutto und zahlt Steuern.

      @Reiners
      vereinfacht 30% aus 5400 (Bem.Grenze, ich weiß für KV, PV niedriger) = 1620 im Monat draufschlagen.
      Urlaub 30 Tage, Krank 20 Tage einkalkulieren
      Tool kenne ich keins dafür, außer Excel
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 14:31:51
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das Tool der Wahl ist der richtige Kollege nebenan. In einer anständig geführten Gesellschaft sollte im Personalwesen bzw. im Controlling bekannt sein, wie hoch der Lohnfolgekostenzuschlag ist, ggf. differenziert nach Gehaltsniveaus. Da ist dann alles drin incl. Urlaub+Krankheit+Sozialvers.+was sonst alles noch den mitarbeiterbezogenen Aufwendungen zuzurechnen ist.
      Für "white-collar-jobs" sind 20 Krankheitstage auch als kalkul. Ansatz weit überhöht.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 16:08:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      @specunia

      Kompliziert wollte ich es nicht machen und auf Vollständigkeit habe ich auch keinen Wert gelegt. PI * Daumen geht auch.

      Als Selbständiger machst Du aber mindestens eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung und da geht insbesondere in Letzteres mehr rein als Du als Gehaltsempfänger machen kannst.

      Dazu kommt, dass die Lohnnebenkosten nur hälftig im Brutto stecken, was Du als Selbständiger voll bezahlst.
      Also nicht ganz vergleichbar.

      20 Tage krank - wo gibt es denn noch sowas. Durchschnittlicher Krankenstand in D derzeit bei 3,x %.
      Da komme ich auf 7-8 Tage.

      Ich hatte mal so ein Programmteil, ich glaube dass hieß Money irgendwas. Da konnte man die Beitragssätze; Steuerklasse und das Jahres- brutto oder netto eingeben und dann hat er vor oder zurückgerechnet.

      Gruß Snowy
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 16:12:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Im Übrigen stimme ich ganz der Aktienfee zu. Das ist doch Sache des Lohnbüros. Die machen das zumindest im Halbschlaf.


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