zahlungsunfähiger Eigentümer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.09.03 20:51:18 von
neuester Beitrag 18.09.03 21:09:03 von
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Hallo!
Kleine Frage an euch: wir sind eine Wohnungsgemeinschaft nach WEG (sechs Parteien) und haben einen Eigentümer, der mittlerweile den Gerichtsvollzieher im Haus hatte.
Im Klartext: er lebt auf unsere Kosten wie die Made im Speck, die Verwaltung schläft und wir sind recht sauer weil jeden Tag 100 l Wasser verplempert werden die uns niemand bezahlt.
Was kann passieren wenn wir ihm das Wasser und den Strom abdrehen? Geld für einen Prozess wird er nicht haben.
Da der erste Zwangsversteigerungstermin schon war frage ich mich auch wer denn nun Eigentümer der Wohnung ist? Immer noch er oder seine Bank?
Danke im Voraus.
Kleine Frage an euch: wir sind eine Wohnungsgemeinschaft nach WEG (sechs Parteien) und haben einen Eigentümer, der mittlerweile den Gerichtsvollzieher im Haus hatte.
Im Klartext: er lebt auf unsere Kosten wie die Made im Speck, die Verwaltung schläft und wir sind recht sauer weil jeden Tag 100 l Wasser verplempert werden die uns niemand bezahlt.
Was kann passieren wenn wir ihm das Wasser und den Strom abdrehen? Geld für einen Prozess wird er nicht haben.
Da der erste Zwangsversteigerungstermin schon war frage ich mich auch wer denn nun Eigentümer der Wohnung ist? Immer noch er oder seine Bank?
Danke im Voraus.
#1,
>>>Was kann passieren wenn wir ihm das Wasser und den Strom abdrehen? <<<
Einstweilige Verfügung. Strom und Wasser wieder anstellen.
Was hast Du überhaupt mit dessen Strom zu tun?
>>>Was kann passieren wenn wir ihm das Wasser und den Strom abdrehen? <<<
Einstweilige Verfügung. Strom und Wasser wieder anstellen.
Was hast Du überhaupt mit dessen Strom zu tun?
trinkt das wasser einfach - dann habt ihr wenigstens was davon...
die frage ist wem die wohnung von dir und den anderen 5 parteien gehört.
solange die nähmlich nicht 100 prozent bei der bank bezahlt sind gehört euch ein nasenpobel.
wenn ein angehöriger die wohnung in der zwangsversteigerung kauft undläßt den jetzigen mieter drin wohnen macht ihr auch nichts.
und solange er strom und wasser bezahlt kann es euch auch wurscht sein.
solange die nähmlich nicht 100 prozent bei der bank bezahlt sind gehört euch ein nasenpobel.
wenn ein angehöriger die wohnung in der zwangsversteigerung kauft undläßt den jetzigen mieter drin wohnen macht ihr auch nichts.
und solange er strom und wasser bezahlt kann es euch auch wurscht sein.
Und wenn er denn Strom nicht bezahlt kanns euch auch wurscht sein, ist doch das Problem vom E-Werk... oder?
Gruss b2
Gruss b2
Ok, ich sehs ein, doofe Idee.
Was es uns angeht? Nun, eine WEG haftet auch für einen Zahlungsunfähigen. Meinte jedenfalls mein RA. Im Klartext zahlen wir alle für betreffende zahlungsunfähige Person.
Kann mir jemand die Frage beantworten wem denn nun eine Wohnung in der Zwangsversteigerung gehört? Der Bank oder dem Noch-Besitzer?
Danke!
Mistkäfer
Was es uns angeht? Nun, eine WEG haftet auch für einen Zahlungsunfähigen. Meinte jedenfalls mein RA. Im Klartext zahlen wir alle für betreffende zahlungsunfähige Person.
Kann mir jemand die Frage beantworten wem denn nun eine Wohnung in der Zwangsversteigerung gehört? Der Bank oder dem Noch-Besitzer?
Danke!
Mistkäfer
#5,
richtig. Das ist das einzig gute an den Nebenkosten, dass man da nichts mit zu tun hat.
richtig. Das ist das einzig gute an den Nebenkosten, dass man da nichts mit zu tun hat.
#5, #7: Sorry, verstehe ich nicht.
Der Mann zahlt kein Hausgeld etc., auch keine Nebenkosten. Hmm, kann das mit diesen "Zwischenzählern" zusammenhängen?
Bin jetzt wohl total in das Fettnäpfchen getreten...
Mistkäfer
Der Mann zahlt kein Hausgeld etc., auch keine Nebenkosten. Hmm, kann das mit diesen "Zwischenzählern" zusammenhängen?
Bin jetzt wohl total in das Fettnäpfchen getreten...
Mistkäfer
#6,
die Bank wird nicht so bescheuert sein als Eigentümer aufzutreten. Bis zur Versteigerung gehört die Wohnung dem "Nochbesitzer".
>>>Nun, eine WEG haftet auch für einen Zahlungsunfähigen. Meinte jedenfalls mein RA<<<
Tritt den Spinner von RA in den Arsch.
Natürlich macht sich in Deutschland die Mentalität breit, Geld dort zu holen wo welches zu holen ist.
Da musst Du zur "Wildsau" und kompromisslos werden.
Keinen Cent diesen Plünderern.
die Bank wird nicht so bescheuert sein als Eigentümer aufzutreten. Bis zur Versteigerung gehört die Wohnung dem "Nochbesitzer".
>>>Nun, eine WEG haftet auch für einen Zahlungsunfähigen. Meinte jedenfalls mein RA<<<
Tritt den Spinner von RA in den Arsch.
Natürlich macht sich in Deutschland die Mentalität breit, Geld dort zu holen wo welches zu holen ist.
Da musst Du zur "Wildsau" und kompromisslos werden.
Keinen Cent diesen Plünderern.
#8,
Du und dieser "Schnulli", ihr habt doch wie die anderen 4 Wohnungen eigene Stromzähler. Ihr rechnet direkt mit dem E - Werk ab.
Du und dieser "Schnulli", ihr habt doch wie die anderen 4 Wohnungen eigene Stromzähler. Ihr rechnet direkt mit dem E - Werk ab.
Also wenn in einer WEG ein insolventer Mieter lebt, ist das sehr schlecht für die restlichen Eigentümer.
Er bezahlt nichts vom Gemeinschaftseigentum wie Müll, Gemeinschaftsstrom, Wasser etc......
Außerdem wenn Reparaturen oder größere Instandhaltungen anfallen und er nichts in die Rücklage einzahlt, dann wird es eine Sonderumlage geben, welche die restl. Eigentümer aufbringen müssen.
Einem Freund von mir ist es so mit seiner Wohnung ergangen,
Über 2 Jahre hat ein Eigentümer nichts gezahlt und dann kam die Sonderumlage, da das WEG-Konto leer war.
Auf Dauer kann es so recht teuer werden.
Naguli
Er bezahlt nichts vom Gemeinschaftseigentum wie Müll, Gemeinschaftsstrom, Wasser etc......
Außerdem wenn Reparaturen oder größere Instandhaltungen anfallen und er nichts in die Rücklage einzahlt, dann wird es eine Sonderumlage geben, welche die restl. Eigentümer aufbringen müssen.
Einem Freund von mir ist es so mit seiner Wohnung ergangen,
Über 2 Jahre hat ein Eigentümer nichts gezahlt und dann kam die Sonderumlage, da das WEG-Konto leer war.
Auf Dauer kann es so recht teuer werden.
Naguli
#10: nein, haben wir nicht. Wir haben uns so geeinigt, dass ich dem "Schnulli" den Strom auslege (meinte die Hausverwaltung) und dann privat zurückhole.
#11: das kann ich bestätigen...
Also vielen Dank euch allen!
Mistkaefer
#11: das kann ich bestätigen...
Also vielen Dank euch allen!
Mistkaefer
#Mistkäfer
habt ihr im Haus denn Induktions- oder Konvergenzstrom?
habt ihr im Haus denn Induktions- oder Konvergenzstrom?
Selten so viel halbgares Zeug gelesen...
1) Nach der Schilderung handelt es sich um einen
insolventen Miteigentümer und nicht um einen Mieter.
Bei einem Mieter wäre es völlig wurscht, denn der
Eigentümer ist die relevante Person.
2) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nichts
anderes als eine GbR, d.h. die Mitglieder dieser
Gesellschaft haften selbstschuldnerisch. Konkret heisst
dies, die anderen haften für die nicht erbrachten
Zahlungen des insolventen Miteigentümers aus Verpflichtungen
der GbR. Die sind zu bezahlende Abgaben wie Müllbeseitung,
Strassenreinigung etc, oder nicht gezahlte Instandhaltungsrücklagen.
Nicht haften sie für Verpflichtungen
ausserhalb dieses Bereichs.
3.) Solange nicht versteigert wurde und eine entsprechende
Eintragung im Grundbuch erfolgte ändert sich am
Eigentümer nichts.
4.) Sanktionen der übrigen Miteigentümer reichen bis zu
Einleitung eines Zwangsverkaufs (siehe WEG-Geset). In
diesem Falle wohl aussichtslos,
Gruss
NmA
1) Nach der Schilderung handelt es sich um einen
insolventen Miteigentümer und nicht um einen Mieter.
Bei einem Mieter wäre es völlig wurscht, denn der
Eigentümer ist die relevante Person.
2) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nichts
anderes als eine GbR, d.h. die Mitglieder dieser
Gesellschaft haften selbstschuldnerisch. Konkret heisst
dies, die anderen haften für die nicht erbrachten
Zahlungen des insolventen Miteigentümers aus Verpflichtungen
der GbR. Die sind zu bezahlende Abgaben wie Müllbeseitung,
Strassenreinigung etc, oder nicht gezahlte Instandhaltungsrücklagen.
Nicht haften sie für Verpflichtungen
ausserhalb dieses Bereichs.
3.) Solange nicht versteigert wurde und eine entsprechende
Eintragung im Grundbuch erfolgte ändert sich am
Eigentümer nichts.
4.) Sanktionen der übrigen Miteigentümer reichen bis zu
Einleitung eines Zwangsverkaufs (siehe WEG-Geset). In
diesem Falle wohl aussichtslos,
Gruss
NmA
Danke schön, Niemehrarm!
Mistkaefer
Mistkaefer
Mistkaefer,
ich glaube Du willst uns verarschen.
Was soll dann die Frage, was passiert wenn ihr dem "Schnulli" den Strom abstellt?
Dann hättet ihr ja auch keinen Strom.
Solche Zustände mit dem Strom gibt es in Deutschland nicht.
Oder postest Du aus dem Urwald?
ich glaube Du willst uns verarschen.
Was soll dann die Frage, was passiert wenn ihr dem "Schnulli" den Strom abstellt?
Dann hättet ihr ja auch keinen Strom.
Solche Zustände mit dem Strom gibt es in Deutschland nicht.
Oder postest Du aus dem Urwald?
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