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    zahlungsunfähiger Eigentümer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.03 20:51:18 von
    neuester Beitrag 18.09.03 21:09:03 von
    Beiträge: 16
    ID: 776.930
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      schrieb am 17.09.03 20:51:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Kleine Frage an euch: wir sind eine Wohnungsgemeinschaft nach WEG (sechs Parteien) und haben einen Eigentümer, der mittlerweile den Gerichtsvollzieher im Haus hatte.
      Im Klartext: er lebt auf unsere Kosten wie die Made im Speck, die Verwaltung schläft und wir sind recht sauer weil jeden Tag 100 l Wasser verplempert werden die uns niemand bezahlt.

      Was kann passieren wenn wir ihm das Wasser und den Strom abdrehen? Geld für einen Prozess wird er nicht haben.

      Da der erste Zwangsversteigerungstermin schon war frage ich mich auch wer denn nun Eigentümer der Wohnung ist? Immer noch er oder seine Bank?

      Danke im Voraus.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 21:04:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1,

      >>>Was kann passieren wenn wir ihm das Wasser und den Strom abdrehen? <<<

      Einstweilige Verfügung. Strom und Wasser wieder anstellen.

      Was hast Du überhaupt mit dessen Strom zu tun?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 21:11:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      trinkt das wasser einfach - dann habt ihr wenigstens was davon...:lick:
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 21:13:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      die frage ist wem die wohnung von dir und den anderen 5 parteien gehört.

      solange die nähmlich nicht 100 prozent bei der bank bezahlt sind gehört euch ein nasenpobel.

      wenn ein angehöriger die wohnung in der zwangsversteigerung kauft undläßt den jetzigen mieter drin wohnen macht ihr auch nichts.

      und solange er strom und wasser bezahlt kann es euch auch wurscht sein.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 22:23:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und wenn er denn Strom nicht bezahlt kanns euch auch wurscht sein, ist doch das Problem vom E-Werk... oder?

      Gruss b2

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      Avatar
      schrieb am 17.09.03 22:27:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ok, ich sehs ein, doofe Idee.

      Was es uns angeht? Nun, eine WEG haftet auch für einen Zahlungsunfähigen. Meinte jedenfalls mein RA. Im Klartext zahlen wir alle für betreffende zahlungsunfähige Person.

      Kann mir jemand die Frage beantworten wem denn nun eine Wohnung in der Zwangsversteigerung gehört? Der Bank oder dem Noch-Besitzer?

      Danke!

      Mistkäfer
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 22:28:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5,

      richtig. Das ist das einzig gute an den Nebenkosten, dass man da nichts mit zu tun hat.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 22:32:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5, #7: Sorry, verstehe ich nicht.

      Der Mann zahlt kein Hausgeld etc., auch keine Nebenkosten. Hmm, kann das mit diesen "Zwischenzählern" zusammenhängen?

      Bin jetzt wohl total in das Fettnäpfchen getreten...

      Mistkäfer
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 22:42:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6,

      die Bank wird nicht so bescheuert sein als Eigentümer aufzutreten. Bis zur Versteigerung gehört die Wohnung dem "Nochbesitzer".

      >>>Nun, eine WEG haftet auch für einen Zahlungsunfähigen. Meinte jedenfalls mein RA<<<

      :laugh: :laugh: :laugh:

      Tritt den Spinner von RA in den Arsch.

      Natürlich macht sich in Deutschland die Mentalität breit, Geld dort zu holen wo welches zu holen ist.

      Da musst Du zur "Wildsau" und kompromisslos werden.

      Keinen Cent diesen Plünderern.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 22:50:39
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8,

      Du und dieser "Schnulli", ihr habt doch wie die anderen 4 Wohnungen eigene Stromzähler. Ihr rechnet direkt mit dem E - Werk ab.
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 09:49:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also wenn in einer WEG ein insolventer Mieter lebt, ist das sehr schlecht für die restlichen Eigentümer.

      Er bezahlt nichts vom Gemeinschaftseigentum wie Müll, Gemeinschaftsstrom, Wasser etc......

      Außerdem wenn Reparaturen oder größere Instandhaltungen anfallen und er nichts in die Rücklage einzahlt, dann wird es eine Sonderumlage geben, welche die restl. Eigentümer aufbringen müssen.

      Einem Freund von mir ist es so mit seiner Wohnung ergangen,
      Über 2 Jahre hat ein Eigentümer nichts gezahlt und dann kam die Sonderumlage, da das WEG-Konto leer war.

      Auf Dauer kann es so recht teuer werden.

      Naguli
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 11:30:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10: nein, haben wir nicht. Wir haben uns so geeinigt, dass ich dem "Schnulli" den Strom auslege (meinte die Hausverwaltung) und dann privat zurückhole.

      #11: das kann ich bestätigen...

      Also vielen Dank euch allen!

      Mistkaefer
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 13:12:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      #Mistkäfer
      habt ihr im Haus denn Induktions- oder Konvergenzstrom?
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 13:58:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Selten so viel halbgares Zeug gelesen...

      1) Nach der Schilderung handelt es sich um einen
      insolventen Miteigentümer und nicht um einen Mieter.
      Bei einem Mieter wäre es völlig wurscht, denn der
      Eigentümer ist die relevante Person.

      2) Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nichts
      anderes als eine GbR, d.h. die Mitglieder dieser
      Gesellschaft haften selbstschuldnerisch. Konkret heisst
      dies, die anderen haften für die nicht erbrachten
      Zahlungen des insolventen Miteigentümers aus Verpflichtungen
      der GbR. Die sind zu bezahlende Abgaben wie Müllbeseitung,
      Strassenreinigung etc, oder nicht gezahlte Instandhaltungsrücklagen.
      Nicht haften sie für Verpflichtungen
      ausserhalb dieses Bereichs.

      3.) Solange nicht versteigert wurde und eine entsprechende
      Eintragung im Grundbuch erfolgte ändert sich am
      Eigentümer nichts.

      4.) Sanktionen der übrigen Miteigentümer reichen bis zu
      Einleitung eines Zwangsverkaufs (siehe WEG-Geset). In
      diesem Falle wohl aussichtslos,

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 20:49:18
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke schön, Niemehrarm!

      Mistkaefer
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 21:09:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      Mistkaefer,

      ich glaube Du willst uns verarschen.

      Was soll dann die Frage, was passiert wenn ihr dem "Schnulli" den Strom abstellt?

      Dann hättet ihr ja auch keinen Strom.

      Solche Zustände mit dem Strom gibt es in Deutschland nicht.

      Oder postest Du aus dem Urwald?


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