checkAd

    MAX-Wandelgenußscheine - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.09.03 21:58:14 von
    neuester Beitrag 10.08.05 16:28:01 von
    Beiträge: 16
    ID: 777.485
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.506
    Aktive User: 0

    Werte aus der Branche Maschinenbau

    WertpapierKursPerf. %
    45,80+69,63
    400,00+26,98
    7,1500+18,57
    4,0000+17,99
    10,350+12,87
    WertpapierKursPerf. %
    20,940-9,78
    37,00-12,82
    19,840-16,99
    3,5250-17,06
    1,5300-20,31

     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 21:58:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal wieder einige Infos und Stellungnahmen von mir.
      Zunächst Hinweis auf offizielle Bekanntgabe der MAX-Holding, siehe Homepage:
      1. Herr RA Rainer Kirchdörfer ist nach dem tragischen Tod von Dr. Marx als neuer stellvertretender AR-Vorsitzender bestimmt worden. Herr Bönninghausen ist jetzt AR-Vorsitzender.

      2. HV findet am 28.10.03 diesmal in Düsseldorf statt. Tagesordnung ist heute veröffentlicht worden.

      3. Nur 15 % der Altaktionäre habe an der Kapitalerhöhung teilgenommen. Damit haben die neuen Großaktionäre rd. 28 % des erhöhten Grundkapitals, die Familie Klar hat ca. 11 %, sofern sie nicht an der KE teilgenommen hat. Damit sind die Mehrheitsverhältnisse eindeutig. Bei det HV im Juli 2002 waren ca. 35 % des Grundkapitals vertreten, damals betrug der Anteil der Klars noch 17 %.

      Nun einige Anmerkungen:
      1. Grund für Düsseldorf als HV-Ort: Offiziell, weil man in München keine geeigneten Räume gefunden habe. Tatsächlicher Grund: Die MAX-Holding wird ohnehin nach Düsseldorf verlegt. Dies war ein Tagesordnungspunkt auf der abgebrochenen HV am 15. August, und ist mit der jetzt wirksamen Stimmenmehrheit der neuen Großaktionäre nur eine Formalie.
      2. Außer der Mitteilung im Bericht zum 2. Quartal, dass man die Wandelgenüsse in Wandelschuldverschreibungen mit Laufzeit bis 2010 umwandeln möchte, gibt es noch keine weitere Information hierzu. Als Grund wird genannt, dass sich bisher nur ganz wenige WGS-Inhaber bei der Verwaltung gemeldet haben, um sich registrieren zu lassen. Erst wenn mehr als 50 % des Genusskapitals registriert seien, könne man ein konkretes Angebot machen. Dies soll sehr attraktiv sein, was immer das bedeuten mag angesichts des mehrfachen Dividendenausfalls und der Kursverluste.

      ALSO BITTE BEI DER MAX-HOLDING ANRUFEN UND SICH MELDEN; AUCH BEKANNTE OHNE INTERNET-ZUGANG ANSPRECHEN

      Ebenso Besitzer von WGS, die nicht auch Aktionäre sind, denn diese wissen noch gar nichts von den geplanten Maßnahmen.

      3. Ich beabsichtige, einen informellen Kreis von WGS-Besitzern ins Leben zu rufen, um sich gemeinsam zu den noch ausstehenden Vorschlägen zu äußern. Hätte da jemand Interesse? Bitte melden!

      Gruß
      JPS_I
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 14:05:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Aufruf an alle Inhaber von MAX-Wandelgenußscheinen

      Thema: Nachzahlung der Dividende für 2001
      Der Punkt wurde auf der HV am 28.10.2002 heftig diskutiert. Der Vorstand lehnt dies trotz klarer Rechtslage ab. Die Sache wird nun heiß.

      Inhaber von WGS, die an einer Fortführung der Bemühungen interessiert sind, bitte Kontakt aufnehmen per Email unter

      maxgs2001@yahoo.de

      (Ist nicht email der MAX-Holding!)

      JPS_I
      Avatar
      schrieb am 23.04.04 10:47:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sehe die rechtslage auch als eindeutig an, was hat sich bisher ergeben?

      Gruß

      Stefan Kopacz
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 10:48:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      wie ich anlässlich der diesjährigen HV angekündigt habe, informiere ich nachfolgend über den Ausgang meiner Klage gegen die M.A.X. Holding wegen der unterbliebenen Ausschüttung auf die Wandelgenußscheine für das Jahr 2001.
      Im Dezember 2001 habe ich beim Amtsgericht München Klage eingereicht. Das Verfahren wurde wegen der fast zeitgleich erfolgten Sitzverlegung der Gesellschaft von München nach Düsseldorf verwiesen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Beschluß vom 10.08.04 meine Klage abgewiesen.
      Nach wie vor bin ich jedoch überzeugt, im Recht zu sein und führte das für mich negative Urteil darauf zurück, daß der Richter den Unterschied zwischen einer Vergütung auf Genußkapital (=Aufwand) und einer Dividende (= Gewinnverwendung) nicht erkannt hat.
      Derzeit bin ich dabei zu überlegen, ob ich in Berufung gehe. So leicht ist das nicht, denn das Prozessrisiko (d.h. Prozesskosten) trage ich allein, während im Erfolgsfalle alle Besitzer von Genussscheinen davon profitieren.
      Wer Genußscheine der M.A.X. Holding besitzt und weiter informiert werden will, kann sich unter der Email-Adresse maxgs2001@yahoo.de mit mir in Verbindung setzen.

      Noch etwas zu den Genußscheinen: Diese werden zum 31.12.2004 fällig. Sofern bis zu diesem Zeitpunkt, d.h. mit Abschluß des Geschäftsjahres 2004 die Bedingungen für die Ausschüttung nicht erfüllt sind, verfällt der Nachzahlungsanspruch für die seit 2001 unterbliebenen Ausschüttungen auf die Genußscheine. Auf meine Frage hierzu an den Vorstand erklärte dieser, daß man die Pflichten gegenüber den Inhabern der Genußscheine damit als erledigt ansehe, daß man das Genußkapital zu 100 % zurückzahle. Eine auch nur teilweise Nachholung der unterbliebenen Ausschüttungen beabsichtige man nicht.
      Man wird also vermutlich Bilanzkosmetik in der Art betreiben, daß man im Jahresabschluß 2004 die Ausschüttungsbedingungen gerade nicht erfüllt, womit die Gesellschaft die zurückgestellten Beträge vereinnahmen kann. Das mag zwar legal sein, d.h. gegen kein Gesetz verstoßen, anständig ist es aber nicht. Doch was schert einen schon der Anstand, wenn man als Großaktionär davon profitiert.

      Trau, schau wem

      JPS_I
      Avatar
      schrieb am 08.10.04 17:44:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      habe mich entschlossen, in Berufung zu gehen. Haltet mir die Daumen, daß diesmal ein Richter drankommt, der etwas mehr betriebswirtschaftliches Verständnis hat als in der ersten Instanz, und der vor allem die Klageschrift richtig liest.

      JPS_I

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4320EUR +9,09 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 16.11.04 22:04:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      das wird nix mehr:

      Teilwertabschreibung bedingt Auflösung der Zinsrückstellungen

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      --------------------------------------------------------------------------------

      Teilwertabschreibung bedingt Auflösung der Zinsrückstellungen

      Düsseldorf, 10. November 2004 - Bei der Überprüfung des Wertansatzes der
      Beteiligungsgesellschaft Altmayer Anlagentechnik GmbH & Co. KG, hat sich der
      Vorstand der M.A.X. Holding AG entschlossen, den Beteiligungsbuchwert im
      Einzelabschluss zum 30. September 2004 von rund 7,0 Mio. Euro um 50% auf
      rund 3,5 Mio. Euro abzuwerten. Diese Teilwertabschreibung trägt dem im Jahr

      2004 auflaufenden operativen Verlust von Altmayer und den verhalteneren
      Ertragsperspektiven der Beteiligungsgesellschaft, für die unverändert auch
      eine Veräußerung angestrebt wird, Rechnung. Die Entwicklung des Wertansatzes
      der Altmayer Anlagentechnik GmbH & Co. KG hängt vom Ergebnis der Sanierung
      ab. Durch die Teilwertabschreibung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit
      hinreichender Sicherheit davon auszugehen, dass im Einzelabschluss der
      M.A.X. Holding AG der zum 31.12.2003 ausgewiesene Bilanzverlust nicht mehr
      ausgeglichen und somit zum 31.12.2004 kein Bilanzgewinn mehr dargestellt
      werden kann. Gemäß den Bedingungen der Wandelgenussscheine aus dem Jahr
      1997 ist demzufolge eine Verzinsung für das Jahr 2004 nicht möglich. Der
      Vorstand hat gemäß den Wandelgenussschein-Bedingungen die für die Jahre 2002
      und 2003 und anteilig für die ersten neun Monate 2004 zurückgestellten
      Zinsen im Gesamtvolumen von 2,2 Mio. Euro im Einzelabschluss zum 30.09.2004
      erfolgswirksam aufgelöst, da diese nicht zur Auszahlung gelangen.
      Die Auflösung der Zinsen im Einzelabschluss wirkt in gleicher Höhe
      erfolgswirksam im Konzernabschluss. Die Auflösung der Zinsrückstellung für
      das Jahr 2001 ist aufgrund einer angekündigten Gläubigerklage noch nicht
      vorgesehen.

      Kontakt: M.A.X. Holding AG, Tel.: 0211 - 90 99 10

      Wenn ich die Genüsse hätte, würde ich sie wuhl schon längst vor Wut aufgegessen haben.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 11:22:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      ich hoffe, dass aus dem Verhalten der M.A.X.-Holding alle Anleger lernen und in Zukunft keinesfalls Genussscheine, Anleihen, etc. von Firmen kaufen. Ausserdem hoffe ich, dass alle Genussscheininhaber versuchen, dass diese Holding in Zukunft möglichst wenige Aufträge erhält. Diese Holding hat sich und vergleichbaren Firmen mit diesem Verhalten sehr geschadet.

      MfG kirmi
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 15:01:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mir scheint durch das Verhalten der Großaktionäre die Aktie der MAX Holding krass unterbewertet. Natürlich hat das Unternehmen nach dieser Farce nichts mehr an der Börse verloren.
      Ich bin mir bewußt, daß sich die Mehrheitseigner auch gegen die Kleinanleger stellen können, aber für dieses Spiel bin ich bereit, ein gewisses Risiko zu gehen, weil die Chancen sehr hoch sind. Ich habe die Aktie gekauft.
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 12:47:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      habe auch noch ein paar von diesen tollen Anleihen rumliegen, wann werden die eigentlich zurückbezahlt?

      Meiner letzten Information nach war das doch irgendwann im Sommer, oder?

      Wieso ist dann der Kurs so niedrig, es sieht doch so aus, als würde die Rückzahlung funktionieren und bei dem jetzigen Kurs wären das 7% in einem halben Jahr....:confused:
      Avatar
      schrieb am 06.01.05 16:59:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Laut letzter Aussage des Vorstandes ist die Rückzahlung der GS gesichert. Fraglich ist nur, ob es damit gemeint ist, daß die Firma liquiditätsmäßig dazu in der Lage ist, was sicher scheint, oder ob die Rückzahlung in voller Höhe, also zu 100 % erfolgt. Das wäre m.E. auch möglich, nur hat der Vorstand die Möglichkeit, das dafür relevante Ergebnis der AG zu manipulieren, um eventuell einen Verlust für 2004 auszuweisen und damit weniger als 100 % auszuzahlen.
      Daß der Vorstand den AG-Gewinn manipuliert, hat er schon unter Beweis gestellt, indem er die früher 100 %-ige Gewinnabführung der Töchter auf ca. 65 % reduziert hat, damit keine Ausschüttung auf die GS erfolgen muß, und daß er im Herbst 2004 eine Sonderabschreibung auf eine Tochterfirma von € 3,5 Mio ankündigt, obwohl er bei der HV im Juli auch auf Befragen keinen akuten Abwertungsbedarf zugegeben hat.
      Aus meiner Sicht ist jedoch das Auszahlungsrisiko für die GS gering, ich halte 96/97 % für sicher und 100 % für wahrscheinlich. Außerdem läuft eine Klage auf Nachzahlung der unterbliebenen Ausschüttung für 2001, die im Erfolgsfalle 8 % zusätzlich bringen würde.

      Ich bleibe engagiert, kauf evtl. noch nach.
      JPS_I
      Avatar
      schrieb am 10.03.05 16:03:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG

      M.A.X. Holding weist 2004 Konzern-Jahresüberschuss aus

      M.A.X. Holding weist 2004 Konzern-Jahresüberschuss aus

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      M.A.X. Holding weist 2004 Konzern-Jahresüberschuss aus und erwartet 2005
      deutliche EBIT-Steigerung

      Düsseldorf, 10. März 2005 - Die M.A.X. Holding AG hat im Geschäftsjahr 2004
      die im Vorjahr erreichte Ertragswende verstetigt und erneut einen deutlichen
      Konzern-Jahresüberschuss erreicht. Nach vorläufigen Berechnungen (vor Prüfung
      durch den Abschlussprüfer) wurde ein Konzernergebnis nach Steuern in Höhe von
      2,3 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) erzielt. Der Umsatz belief sich auf
      134,0 Mio. Euro (Vorjahr: 134,1 Mio. Euro) und lag damit auf Vorjahresniveau.

      Mit diesem Ergebnis schließt die M.A.X . Holding AG das abgelaufene
      Geschäftsjahr besser ab als zuletzt erwartet. Hintergrund ist, dass bei der
      Beteiligungsgesellschaft Altmayer Anlagentechnik GmbH & Co. KG die Verluste
      aus einem unprofitablen Großauftrag begrenzt und der Geschäftsverlauf bis
      Jahresende stabilisiert werden konnte. Die unverzüglich eingeleiteten
      Restrukturierungsmaßnahmen zeigen bereits Wirkung.

      Aufgrund des negativen Jahresergebnisses von Altmayer im abgelaufenen
      Geschäftsjahr, das im Einzelabschluss eine Teilwertabschreibung auf den
      Beteiligungsbuchwert zur Folge hat, wird zum 31.12.2004 im Einzelabschluss der
      M.A.X. Holding AG kein Bilanzgewinn ausgewiesen. Gemäß den Bedingungen der
      Wandelgenussscheine aus dem Jahr 1997 entfällt somit die Verzinsung des
      Wandelgenussrechtskapitals für die Jahre 2004 und auch anteilig für 2005.
      Gleichwohl wird das nach der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung
      fällige Wandelgenussrechtskapital (10,2 Mio. Euro) in voller Höhe zum Nennwert
      zurückge zahlt.

      Der M.A.X. Holding-Konzern ist gut ins Jahr 2005 gestartet. Aufgrund der
      spürbaren Verbesserung des Neugeschäfts blickt der Vorstand zuversichtlich auf
      den weiteren Geschäftsverlauf und rechnet für das laufende Geschäftsjahr mit
      einer deutlichen Steigerung des EBIT auf über 8 Mio. Euro (2004: 6,3 Mio.
      Euro) bei einem Umsatz von über 150 Mio. Euro. Zum Wachstum beitragen wird
      erstmals die Ende 2004 akquirierte BARTEC Dispensing Technology-Gruppe, die
      für die M.A.X. Holding AG eine bedeutende strategische Akquisition zum Ausbau
      der Wachstumssparte Automation darstellt.

      Die BARTEC Dispensing Technology-Gruppe wurde im Rahmen der am 23. Dezember
      2004 beschlossenen Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage in die M.A.X. Holding AG
      eingebracht. Die Sachkapitalerhöhung wurde am 10. März 2005 im Handelsregister
      beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft
      erhöht sich durch die Transaktion von 23,40 Mio. Euro auf rund 26,79 Mio.
      Euro.
      < br>
      Kontakt: M.A.X. Holding AG, Königsallee 30, D-40212 Düsseldorf
      Tel.: +49 - 211 - 90 99 1 - 0


      M. A. X. Holding AG
      Königsallee 30
      40212 Düsseldorf
      Deutschland

      ISIN: DE0006580905
      WKN: 658090
      Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard) und München;
      Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 10.03.2005


      cu mexicanson
      Avatar
      schrieb am 26.04.05 20:19:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Gute Zeiten für die MAX-Genüsse:


      M.A.X. Holding: Gutes Q1

      Seit drei Jahren ist Bernd Priske als Vorstand bei der M.A.X. Holding (DE0006580905) aktiv. Die Zeit stand im Zeichen einer straffen Restrukturierung. Das Unternehmen war sogar kurz vor dem Aus. Die Kredite wurden von den Banken fällig gestellt. Priske gelang es, die Banken ruhig zu stellen und die Schulden deutlich zu reduzieren. Sogar die Inhaber der Genussrechte können sich nun auf die Rückzahlung von 100 Prozent ihres Geldes freuen. Sie müssen lediglich auf Zinszahlungen der vergangenen vier Jahre verzichten. Das ist durchaus zu verschmerzen, wenn Sie bedenken, dass die Genüsse schon auf 30 Prozent abgesackt sind. Wie uns Priske bei unserem Treffen in München berichtet, ist die Restrukturierungsphase komplett abgeschlossen. “Wir blicken wieder nach vorne und wollen das operative Geschäft vorantreiben. Dies wird auch dokumentiert durch die Erweiterung des Vorstandes um einen international erfahrenen Manager”. Das Unternehmen ist eine Beteiligungsgesellschaft mit starkem Fokus auf die Automatisierung von Fertigungsprozessen. Insgesamt sind neun Firmen im Portfolio vertreten. Darunter befinden sich sogar zwei echte Zuchtperlen mit Umsätzen von über 30 Millionen Euro und Nettoumsatzrenditen von bis zu zehn Prozent. Priske betont, dass inzwischen alle Gesellschaften gesund sind. “Wir haben keine Leichen mehr im Keller”.

      In 2004 erzielte das Unternehmen bei Umsätzen von 134 Millionen Euro ein Ergebnis nach Steuern von 2,3 Millionen Euro. Sogar der Free Cashflow war positiv. “Wir generieren wieder Geld”, sagt Priske. Für das laufende Geschäftsjahr stellt der ehemalige IKB-Manager einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro in Aussicht. Das EBIT soll sich auf acht Millionen Euro belaufen. “Diese Zahl basiert nach HGB-Bilanzierung”, ergänzt der Vorstand. Da M.A.X. in 2005 auf IFRS umstellt, entfallen Abschreibungen auf Firmenwerte. Der positive Effekt beläuft sich auf zwei Millionen Euro. Das EBIT nach IFRS liegt sodann bei zehn Millionen Euro. Abzüglich Zinszahlungen von leicht über zwei Millionen Euro und Steuerzahlungen von schätzungsweise ein bis zwei Millionen Euro, sollte netto nach HGB ein Gewinn von vier bis fünf Millionen Euro in der Kasse klingeln. Nach IFRS ist sogar von über sechs Millionen Euro Profit auszugehen. Dem Vernehmen nach sind die ersten drei Monate des laufenden Geschäftsjahres “ganz ordentlich im Plan verlaufen”, sagt Priske. “Das erste Quartal untermauert unsere Prognose für das Gesamtjahr”. Der Auftragsbestand lag zum Ende der ersten Periode im Vorjahr bei rund 60 Millionen Euro. Per 31. März 2005 dürfte der Bestand über dieser Größenordnung liegen.

      Primäres Ziel von Priske ist, mittelfristig wieder eine Dividende auszuzahlen. Er will auch die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt verstärkt aufnehmen. Ebenfalls soll der Xetra-Handel eingeführt werden. Ein Designated Sponsor inklusive Research dürfte ebenfalls bald engagiert werden. Die Aktie ist in den vergangenen Wochen ganz ordentlich gelaufen. Das KGV liegt aber immer noch unter zehn. Kaufenswert mit Kursziel 2,50 Euro!



      Autor: TradeCentre, 19:59 26.04.05


      cu mexicanson
      Avatar
      schrieb am 16.05.05 08:07:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      Aufruf an alle Inhaber der Wandelgenußscheine der MAX Holding AG:
      Verjährung droht!!!

      Auf die o.g. Papiere ist letztmalig für das Jahr 2000 eine Ausschüttung erfolgt. Nach den Emissionsbedingungen hätte jedoch auch für das Jahr 2001 eine Ausschüttung erfolgend müssen. Im Emissionsangebot heißt es nämlich: „ Die Ausschüttungen auf die Wandelgenussscheine sind dadurch begrenzt, daß durch sie kein Bilanzverlust entstehen darf.“ Für das Jahr 2001 wurde, nachdem der Betrag für die Bedienung der Genußscheine bereits abgezogen war, ein Bilanzergebnis von null ausgewiesen. Es ist also durch die Ausschüttung kein Bilanzverlust entstanden und damit war die Voraussetzung für die Auszahlung erfüllt.

      Daß die Auszahlung damals nicht geleistet wurde, war wohl ein Versehen. Der mittlerweile neue Vorstand weigert sich jedoch, die fällige Auszahlung nachzuholen. Nun droht Verjährung der Ansprüche: Die Auszahlung hätte am Tag nach der HV 2002, also im Juli 2002 erfolgen müssen. Damit verjähren die genannten Ansprüche gegen die Gesellschaft zum 31.12.05 .

      Ich empfehle allen Inhabern von WGS, sich möglichst bald mit der Forderung auf Nachholung der Auszahlung für 2001 zuzüglich Verzugszinsen schriftlich an den Vorstand der MAX Holding zu wenden und ggfs. gerichtliche Schritte anzudrohen. Es geht doch um eine Menge Geld. Im übrigen läuft derzeit eine Klage, eine weitere ist m.W. in Vorbereitung.

      Wer die Emissionsbedingungen (nicht die auf der Internetseite der MAX Holding verfügbaren nachträglichen Bedingungen) nicht hat, kann Sie beschaffen:
      a) gegen Gebühr vom Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf, 40002 Düsseldorf; die HRB_Nr. der MAX Holding ist: HRB 49021
      b) ohne Kosten, wenn er sich mit Angabe seiner Adresse mit der Email-Adresse maxgs2001@yahoo.de in Verbindung setzt.

      Die Adresse der MAX Holding:
      MAX Holding AG
      Königsallee 30
      40212 Düsseldorf

      Wer selber keine Genußscheine hat, aber jemand kennt, bei dem das der Fall ist, bitte Information weitergeben
      Avatar
      schrieb am 09.06.05 00:44:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nochmaliger Hinweis auf die drohende Verjährung der Ansprüche auf Ausschüttung für 2001 zum 31.12.2005.
      Um die Verjährung zu verhindern, muß man möglicherweise klagen, da der Vorstand die Auszahlung verweigert. Bin derzeit ím Gespräch mit einigen WGS-Besitzern, die gemeinsam klagen wollen. Man kann sich u.U. anschließen.
      Nähere Informationen unter E-Mail-Adresse: maxgs2001@yahoo.de
      Avatar
      schrieb am 07.07.05 16:13:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Aussagen von Herrn Priske zur Abwertung auf die Beteiligung Altmayer Anlagenbau GmbH anlässlich der HV der M.A.X. Holding AG am 24.06.2005

      1. Die Beteiligung Altmayer wurde im Jahre 2004 um ca. € 4 Mio abgewertet.
      2. Grund für diese Abwertung waren Verluste bei Altmayer, die aus einem nicht zum Kerngeschäft gehörenden Auftrag im Rohrleitungsbau resultieren. Man hatte diesen Auftrag Anfang 2004 wegen der schlechten Auslastung hereingenommen.
      3. Der betreffende Auftrag hatte einen Wert von € 1,7 Mio.
      4. Wegen unzureichender Verzahnung der Auftragsbearbeitung bei Altmayer wurden Montageleistungen von 20-30000 Stunden bei der Angebotsabgabe vergessen.
      5. Der für den Fehler verantwortliche Manager wurde umgehend entlassen.
      6. Aus diesem Grunde machte Altmayer im Jahre 2004 einen Verlust von € 2 Mio.
      7. Ende Juni/Anfang Juli 2004 bemerkte man bei M.A.X. Holding erstmals, dass bei Altmayer möglicherweise ein Problem bestand und startete eine Überprüfung durch einen externen Experten.
      8. Dieser lieferte Anfang Oktober einen Bericht ab, in dem er den Fehler und dessen Auswirkungen bei dem o.g. Auftrag aufzeigte.
      9. Man begann sofort mit der Schadensbegrenzung, insbesondere mit Verhandlungen mit dem Auftraggeber. Im Januar 2005 konnte man mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung treffen, durch die der Schaden für Altmayer abgemildert wurde.
      10. Der Auftragsbestand bei Altmayer betrug im Januar 2005 ca. € 5 Mio. (bin mir da nicht ganz sicher), auf jeden Fall geht es wieder aufwärts mit Altmayer.

      Kommentar: Wer da nicht sieht, dass hier ein Verlust konstruiert wurde, um die Genußscheininhaber um die ihnen zustehenden Ausschüttungen zu prellen, der ist blind oder dumm oder steckt mit (wem wohl?) unter einer Decke. Wie kann aus einem Auftrag mit einer Summe von 1,7 Mio € ein Verlust von 2 Mio € und daraus wieder ein Abwertungsbedarf von 4 Mio € entstehen? Warum muß man in 2004 abwerten, wenn man Anfang 2005 mit dem Auftraggeber eine Regelung erreicht? Wie kann man bei einem Auftrag dieser Größenordnung Montageleistungen von 20-30000 Std. "vergessen"? So ein Auftrag besteht doch überwiegend aus Montagearbeiten!
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 16:28:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Urteilsbegründung zu meiner Klage endlich da!

      Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, die des Düsseldorfer Landgerichts noch langsamer. Es dauerte mehr als fünf Wochen nach der Verkündigung des Urteils, bis die Begründung endlich da war.
      Wie mir bereits bekannt war, wurde meine Klage abgewiesen. Dafür wurden aber nur formale Gründe angeführt. Auch diese formalen Gründe sind aus meiner Sicht nicht zutreffend, man hätte nur meine Klageschrift und den anderen Schriftwechsel genau lesen müssen, was man vermutlich nicht getan hat. Die Aussage "Justizia ist blind" hat jetzt für mich eine neue Bedeutung.

      Mein Fehler war, daß ich, um alles richtig zu machen, sowohl die für wirtschaftliche Laien nicht einfach zu verstehenden Wandelgenußbedingungen (WGB) als auch die klareren Bezugsbedingungen (beide sind in der Sache identisch) verwendet habe, und das Amtsericht nur die WGB anschaute, sie falsch interpretierte und auf dieser Basis entschied.

      Die meine Klage erläuternde Argumentation meines Anwalts in der zweiten Instanz erklärte man als "neuen Vortrag", der lt. ZPO nicht zuzulassen sei, prüfte in der Sache nicht mehr und entschied daher gegen mich.

      So unangenehm das für mich ist - ich erhalte keine Ausschüttung und muß die Prozeßkosten für zwei Instanzen tragen - ergibt sich doch eine Erkenntnis: Eine Klage, die sich nur auf die Bezugsbedingungen stützt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg haben. Die Formulierung im Bezugsangebot ist so klar, da kann nicht mal ein Richter drüber stolpern.

      Ich selber kann nicht mehr klagen. Wer aber bis zum Rückzahlungstag die Genußscheine gehalten hat, könnte noch klagen. Er müßte das aber noch in diesem Jahr tun, das sonst Verjährung droht. Auch eine Klage mehrerer Genußscheininhaber ist möglich, würde das Prozeßrisiko reduzieren.

      Wer sich dafür oder für das Urteil interessiert, kann sich unter der E-Mail
      maxgs2001@yahoo.de
      an mich wenden. Ich bin gerne auskunftsbereit.

      JPS_I


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.

      Investoren beobachten auch:

      WertpapierPerf. %
      +0,58
      +0,82
      -0,90
      +0,13
      +1,72
      +0,31
      -0,36
      +1,26
      -1,69
      +2,19
      MAX-Wandelgenußscheine