Comroad: „Was lange währt wird endlich...“ - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 20.09.03 17:11:02 von
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Im April 2002 erschütterten diese Feststellungen den Finanzplatz Deutschland und viele schockierte Medienvertreter und „Insider“ des Marktes waren vom Ausmaß des Betruges entsetzt. Eine Welle der Empörung brach los, der Gesetzgeber wollte ganz schnell und umfassend aktiv werden, damit „so etwas“ in Zukunft nicht wieder passieren könne.
Am schlimmsten hatte es aber die Aktionäre der Comroad AG getroffen, die mit einem Schlag statt Aktien eines prosperierenden Unternehmens lediglich einen Trümmerhaufen in ihren Depots vorfanden.
Haftstrafe für Schnabel, Bewährung für seine Frau
Im November 2002 wurden die Eheleute Schnabel vom Landgericht München strafrechtlich verurteilt. Bodo Schnabel, der sich bereits in Untersuchungshaft befand, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, seine Ehefrau wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Laut Aussage des vorsitzenden Richters der zuständigen Strafkammer hatte sich der Schaden bei den vielen Kleinanlegern „verflüchtigt“. Deshalb wurde das sichergestellte Vermögen der Eheleute Schnabel, immerhin stolze 20,1 Millionen Euro, durch das Gericht der Kasse des Freistaates Bayern zugeführt und nicht etwa den Aktionären.
Mittlerweile sind bereits einige Aktionäre vor Gericht gezogen und haben sowohl gegen dieses Vorgehen des Strafgerichtes geklagt, als auch gegen die Comroad AG und die Eheleute Schnabel zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Erschreckende Urteile der Justiz
Hierbei hat die Justiz zum Teil erschreckende Urteile gesprochen, die grundsätzlich im „Namen des Volkes“ ergehen, aber einen Schadensersatzanspruch mit der Begründung ablehnten, da Bodo Schnabel als Großaktionär „nicht mit Selbstschädigungsabsicht gehandelt“ habe. Juristisch lässt sich diese Begründung unserer Ansicht nach nicht stützen. Im Ergebnis zeigt sich aber, wie schwer es Aktionäre bei einigen Gerichten haben, zu ihrem Geld zu kommen.
Die Kanzlei Rotter Rechtsanwälte vertritt etwa 450 Mandanten in dieser Sache. Wir haben umfangreiche Recherchen angestellt und sind hierbei auf erhebliche Widerstände gestoßen. Die von uns vorgelegten Beweismittel umfassen mehrere Umzugskisten voll belastendem Material. Dieses Material belegt zum Beispiel auch klar, dass – wen wundert es – die ganze Angelegenheit für Schnabel von Anfang an ein Gewinngeschäft war. Von Selbstschädigungsabsicht kann gar nicht die Rede sein. Dass Schnabel eventuell gehofft hat, dass er bis zu letzt alle, also auch die Staatsanwaltschaft, die Sonderprüfer und das Strafgericht narren kann, kann nicht dafür stehen, dass er nicht zumindest billigend in Kauf nahm, dass Anleger Aktien „seiner“ Comroad AG erwerben und er somit einen netten Gewinn (s.o.) einfährt.
Erste Urteile in den kommenden Wochen
In den kommenden Wochen erwarten wir das erste Urteil in einem von unserer Kanzlei geführten Prozess gegen die Comroad AG und die Eheleute Schnabel. Hierbei geht es um die Interessen von knapp 150 geschädigten Aktionären mit einem Gesamtverlust von gut 1,2 Millionen Euro.
Eine positive Entscheidung würden sich nicht nur unsere Mandanten sehnsüchtig wünschen, die nun bereits seit über einem Jahr auf ihr Recht warten. Eine etwaige positive Entscheidung wäre in dieser Form („Sammelklage“ in diesem Umfang) erstmalig in Deutschland und wäre für den Finanzplatz wegweisend. Entgegen der Ansicht manch eines – fürs Alter per Beamtenstatus abgesicherten – Richters, ist nicht jeder Aktionär ein Spekulant und die Börse ist auch kein großes zwielichtiges Wettbüro. An der Börse wird vor allem die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft durch Kapitalzufluss sichergestellt. In diesem Sinne ist es für den Kapitalmarkt Deutschland am kommenden Montag wichtig, dass Gerechtigkeit zwar ihre Zeit braucht um zu „reifen“, aber am Ende siegt. In diesem Sinne wird dann hoffentlich alles „gut“.
(Autor: Rechtsanwalt Sven Keusch - Kanzlei Rotter Rechtsanwälte)
Hinweis: 4investors präsentiert die Kolumne von Rotter Rechtsanwälte. Aktuelle Kommentare und Berichte von einer der führenden Rechtsanwalts-Kanzleien im Anlegerrecht. Für den Inhalt der Kolumne ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Die Meinung des Verfassers stimmt nicht zwangsläufig mit der Meinung der 4investors-Redaktion überein.
Autor: 4investors.de (© 4investors.de),15:37 19.09.2003
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